439/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.03.2007
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Einsatz von Bioprodukten im Großküchen- und Gastronomiebereich
Die EU-Landwirtschaftsminister einigten sich im Dezember 2006 über die Grundelemente der neuen EU-Bioverordnung. Die zunehmend wichtiger werdende Außer-Haus-Verpflegung mit Bio-Lebensmitteln wie beispielsweise im Großküchen- und Gastronomiebereich wird durch die neue Verordnung aber nicht abgedeckt. Allerdings sind nationale Regelungen zur Außer-Haus-Verpflegung möglich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ziehen Sie eine nationale Regelung für die Bio-Gastronomie und für Großküchen in Erwägung? Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant? Werden Sie sich dafür einsetzen?
2. Durch welche Maßnahmen stellen Sie sicher, dass nur dann Gerichte und Komponenten als „Bio“ gekennzeichnet werden dürfen, wenn sie den rechtlichen Kennzeichnungsvorschriften (z.B. EU-Bio-Verordnung) entsprechen?
3. Werden Sie sicherstellen, dass jene Betriebe, die Biolebensmittel verwenden und diese als solche ausloben von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle überprüft werden?
4. Planen Sie in Zusammenarbeit mit der Interessensgemeinschaft für Biokontrollstellen in Österreich ein Zertifizierungssystem für Gastronomiebetriebe und Großküchen? Welche Erfahrungen mit freiwilligen Zertifizierungs- oder Kennzeichnungssystemen gibt es bereits?
5. Welche Chancen sehen Sie beim Einsatz von Bioprodukten im Großküchen- und Gastronomiebereich für den Tourismus?
6. Welche richtungsweisenden Kooperationen mit dem Tourismus gibt es bereits (Biohotels etc.)? Unterstützen Sie diesbezügliche Kooperationen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?