4398/J XXIII. GP

Eingelangt am 21.05.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Anwendung des Verbandverantwortlichkeitsgesetz

 

Mit 1.1.2006 ist das Verbandverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) in Kraft getreten.  Damit gelten die gerichtlichen Straftatbestände auch für Unternehmen und andere juristische Personen.

 

Die Strafbarkeit von Unternehmen stellt eine sinnvolle Weiterentwicklung der Strafgesetzgebung dar. Gerade in Zusammenhang mit der Sanktionierung von juristischen Personen ist es eine wichtige Weiterentwicklung, dass die Schuldfrage gegenüber dem gesetzten Unwert in den Hintergrund tritt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wie viele Verurteilungen hat es nach dem Verbandverantwortlichkeitsgesetz im Jahr 2006 gegeben?

 

2.      Welche Straftatbestände haben diese Verurteilungen 2006 betroffen?

 

3.      Wie oft wurde 2006 eine bedingte Strafnachsicht nach dem Verbandverantwortlichkeitsgesetz ausgesprochen?

 

4.      Wie oft wurden 2006 mit der bedingten Strafnachsicht die Erteilung von Weisungen verknüpft?

 

5.      Wie viele Diversionsmaßnahmen nach dem Verbandverantwortlichkeitsgesetz hat es 2006 gegeben?

 

6.      Wie viele Verurteilungen hat es nach dem Verbandverantwortlichkeitsgesetz im Jahr 2007 gegeben?

 

7.      Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2006 nach § 90 Abs 1 StPO alt von der Staatsanwaltschaft eingestellt?

 

8.      Welche Straftatbestände haben diese Verurteilungen 2007 betroffen?

 

9.      Wie oft wurde 2007 eine bedingte Strafnachsicht nach dem Verbandverantwortlichkeitsgesetz ausgesprochen?

 

10.    Wie oft wurden 2007 mit der bedingten Strafnachsicht die Erteilung von Weisungen verknüpft?

 

11.    Wie viele Diversionsmaßnahmen nach dem Verbandverantwortlichkeitsgesetz hat es 2007 gegeben?

 

12.    Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2007 nach § 90 Abs 1 StPO alt von der Staatsanwaltschaft eingestellt?

 

13.    Ist eine Evaluierung des Verbandverantwortlichkeitsgesetz geplant?

 

14.    Wie beurteilen sie die bisherige Anwendung des Verbandverantwortlichkeitsgesetz?

 

15.    Sehen sie einen Reformbedarf hinsichtlich des Verbandverantwortlichkeitsgesetz?

 

Wenn ja welchen?