4404/J XXIII. GP
Eingelangt am 26.05.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007
Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, dass alle
Dienstgeberinnen,
die 25 oder mehr Dienstnehmerinnen beschäftigen, verpflichtet sind,
auf je 25 Dienstnehmerinnen (Beschäftigungsschlüssel) mindestens eine
begünstigte behinderte Person einzustellen.
Gerade
die öffentlichen Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger
der davon
betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen
Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in
erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen
Einstellungspflicht
nicht nach. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosen
rate von
behinderten Menschen, welche bereits mehr als 35 % erreicht hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2007 die Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ressort erfüllt?
Aufstellung laut folgendem Beispiel zur Berechnungsgrundlage:
1. Personalstand insgesamt: 2.303
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 21
2.282
3. Ermittelte Pflichtzahl (2282/25) 91
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 21
hiervon doppelt anrechenbar 9
30
5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT - 61