4404/J XXIII. GP

Eingelangt am 26.05.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007

 

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, dass alle Dienstgeberinnen,
die 25 oder mehr Dienstnehmerinnen beschäftigen, verpflichtet sind,
auf je 25 Dienstnehmerinnen (Beschäftigungsschlüssel) mindestens eine
begünstigte behinderte Person einzustellen.

Gerade die öffentlichen Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon
betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen
Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in
erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht
nicht nach. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosen rate von
behinderten Menschen, welche bereits mehr als 35 % erreicht hat.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

 

1.      In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2007 die Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ressort erfüllt?

 

Aufstellung laut folgendem Beispiel zur Berechnungsgrundlage:

 

 

1. Personalstand insgesamt:                                                     2.303

 

2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                       21

 

                                                                                                       2.282

 

3. Ermittelte Pflichtzahl (2282/25)                                              91

 

 

abzüglich

 

4. beschäftigte begünstigte Behinderte                                           21

         

          hiervon doppelt anrechenbar                                                     9

 

                                                                                                              30

 

5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT                - 61