4423/J XXIII. GP

Eingelangt am 26.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und anderer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Schändung eines Totendenkmals im BRG Wien XV und anderer Denkmäler.

Die Anfragebeantwortung 3596/AB vom 18. April 2008 auf die Anfrage 3859/J vom 13. März 2008 bestätigt, dass es den denkmalschutzrechtlichen Vorschriften nicht entspricht, wenn umgestaltende Maßnahmen erst im nachhinein genehmigt werden." Die Beantwortung lässt jedoch offen, ob trotzdem - obwohl dies nur in seltenen Fällen und ausnahmsweise" erfolgen kann - eine nachträgliche Bewilligung erteilt werden wird. Die Beantwortung geht auf den entscheidenden Punkt, ob die Anbringung der Mattglastafel mit dem denkmalschützerischen Grundsätzen in Einklang steht, überhaupt nicht ein.

Im Vergleich mit dem Schriftzug Haus des Meeres" auf dem Flakturm geht aus der Beantwortung richtig hervor, dass dieser nur ein Hinweis auf die gegenwärtige Nutzung ist. Daher bedeutet er auch keine Verfälschung der Aussage dieses Mahnmals gegen Krieg und Faschismus". Eine solche ist aber mit dem flapsigen Text denk mal!" bei dem Gefallenendenkmal im BRG Wien XV offensichtlich beabsichtigt. Das geht auch aus den von Herrn Mag. Helmut Kraus, der an dieser Schule unterrichtet, vorgelegten Unterstützungserklärungen hervor (Beilage), die das 1935 errichtete Denkmal für Gefallene des Ersten (!) Weltkrieges als faschistisches" denunzieren.

Die Mattglastafel schneidet, wie die beigelegten Bilder zeigen, den Anblick des Kunstwerkes in Stücke, zerstört dessen ästhetische Wirkung und verletzt die Freiheit der Kunst. Der Kalauer denk mal!" verfälscht die Aussage dieses Zeitdokuments und wird von Menschen, die das Gefühl für Pietät bewahrt haben, als Verhöhnung empfunden. Einen Hinweis darauf, sich die Tragik des Todes im Krieg bewusst zu machen, enthält das Denkmal des trauernden Engels mit der Inschrift IN MEMORIAM ohnehin. Außerdem wurden im Herbst 2007 links und rechts vom Denkmal zwei Tafeln angebracht, von denen eine den Text Zur Erinnerung an die Ereignisse und Opfer der Kriege im 20. Jahrhundert - Als Mahnung zur Friedenserziehung im 21. Jahrhundert" aufweist. Da die störende Mattglastafel nicht an dem Kunstwerk selbst, sondern an der Mauer verankert ist, kann diese ohne Beschädigung des Denkmals leicht wieder entfernt werden. Die Würde des Kunstwerks, die Aussage des Zeitdokuments und ein pietätvolles Totengedenken wären damit wieder hergestellt.

In der Anfragebeantwortung vom 18. April 2008 wird behauptet, es seien keine weiteren Fälle von Umgestaltungen dieser oder anderer Art in österreichischen Schulen bekannt". Ganz anders schrieb jedoch Landesschulinspektor Dr. Karl Blüml in einem Brief vom 13. Dezember 2007 an den ehemaligen Lehrer am BRG Wien XV Dr. Walter Marinovic: An anderen Schulen wurden solche Denkmäler kommentarlos abgebaut." Einen solchen Fall gab es z. B. an der AHS in Linz, Körnerstraße 9, wo man etwa zur selben Zeit, als das Denkmal am BRG XV geschändet wurde, eine Tafel für die Toten der Weltkriege durch Überpinseln mit weißer Farbe unkenntlich machte. Dies begründet den Verdacht, dass es Kreise gibt, die das Gedenken an die Toten der Kriege, das bei allen anderen Völkern selbstverständlich ist und das auch bei uns bisher geachtet wurde, systematisch ausmerzen wollen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

1.             In wie vielen und welchen Fällen wurden seit 1955 Umgestaltungen von Denkmälern aller Art in Österreich erst nachträglich und damit vorschriftswidrig durch das Bundesdenkmalamt genehmigt?

2.             Welche   weiteren   Umgestaltungen   oder   Entfernungen   von   Gefallenen-denkmälern oder sonstigen Denkmälern hat es an österreichischen Schulen seit 1955 gegeben?

3.             Wurden diese Umgestaltungen vom Bundesdenkmalamt genehmigt?

4.             Wenn ja, mit welcher Begründung?

5.             Wenn nein, warum nicht?

6.             Sind Sie der Meinung, dass die Mattglastafel die ästhetische Wirkung des Kunstwerkes im BRG Wien XV stört?

7.             Sind Sie der Meinung, dass der schnoddrige Text denk mal!" an einem Mahnmal für Tote unangebracht ist?

8.             Werden Sie darauf hinwirken, dass die Mattglastafel umgehend entfernt wird?

9.             Wenn nein, warum nicht?

10.     Was   wird   das   Bundesministerium   für   Unterricht,    Kunst   und    Kultur unternehmen, um diese Schändungen rückgängig zu machen und weitere Aktionen dieser Art zu unterbinden?