4529/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek
und Kollegen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend „Kinderbetreuungsgeld Neu" sowie Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld und
Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld
Durch
die Rückzahlung des
Kinderbetreuungsgeldes und/oder des
Zuschusses
zum Kinderbetreuungsgeld
wegen
Überschreitens
der Zuverdienstgrenze,
wurden
viele österreichische Familien in den letzten Monaten finanziell extrem
belastet.
Die Höhe der Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld betrug allein
für das Jahr 2002
€
259.033,08, für das Jahr 2003 waren es sogar € 516.410,43. Die
Gesamtsumme der
Rückforderung
betreffend Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld ist um einiges höher und
beträgt
€ 850.533,49 für das Jahr 2002 und € 1.214.245,82 für das
Jahr 2003. Insgesamt
sollen österreichische Familien also € 2.840.222,82
zurückzahlen, was eine enorme und
ungerechtfertigte
Belastung für unsere
Mütter und Väter
bedeutet und jeder
familienpolitischen
Maßnahme widerspricht.
Diese heftig kritisierte Rückforderungskampagne des
Kinderbetreuungsgeldes und/oder
des
Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld wird dennoch weitergeführt. Da nun
neue
Zahlen
vorhanden sein müssten, richten die unterzeichnenden Abgeordneten an die
Frau
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend nachstehende
Anfrage:
1. Wie ist die Akzeptanz bei den drei Varianten des Kinderbetreuungsgeldes?
a) Wie viele österreichischen Familien haben sich für das erste Modell (Variante
30+6) entschieden?
b) Wie viele Familien haben Modell 2 (Variante 20+4) gewählt?
c)
Wie viele Familien beziehen nun das Kinderbetreuungsgeld nach der dritten
Variante 15+3?
2.
Wie hoch sind inzwischen die Gesamtkosten der Überprüfung der
Einhaltung der
Zuverdienstgrenze und
der Erstellung der Rückforderungsbescheide?
3.
Wie viele Bescheide wurden bisher ausgeschickt? Wie viele davon
betreffen das
Kinderbetreuungsgeld,
wie viele den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld und wie viele
das Karenzgeld?
4.
Wie viele davon wurden als so genannte „Härtefälle"
eingestuft, zumal bekannt ist das die
NÖ GKK bisher nur einen solchen Härtefall anerkannt hat?
(Bitte eine genaue Auflistung nach Bundesländern)
5. Gibt es Spielraum für die Behörde im Sinne
der Familien zu entscheiden, ob ein Härtefall
vorliegt oder nicht? Oder haben Sie die
Weisung erteilt die Rückforderung streng nach
Gesetz und ohne jeglichen Spielraum für die Behörde zu exekutieren?
6.
Wie viele Rückforderungsbescheide wurden bereits
zurückgezogen, da es sich um
Härtefälle
gehandelt hat und nach welchen Kriterien werden Härtefalle als solche
anerkannt und behandelt?
7.
Wurden Ihnen
persönlich Härtefälle vorgelegt, wenn ja, wie viele und um
welche Fälle hat
es sich dabei konkret gehandelt?
8.
Welche Summe wurde bisher insgesamt von wie vielen Familien
zurückgezahlt? (Auch
hier
bitte eine genaue Auflistung nach Bundesländern)
9.
Werden die von
den Familien einbezahlten Gelder zur Umsetzung familienpolitischer
Maßnahmen verwendet? Wenn ja, für welche? Wenn nein, warum nicht und
welcher
Verwendung werden sie dann zugeführt?
10.
Wie viele
Klagen wurden bereits entschieden? Wie viele davon im Sinne der Familien und
wie viele dagegen?
11. Wie viele Klagen gibt es bereits bei den zuständigen Arbeits- und Sozialgerichte?