4529/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek
und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend „Kinderbetreuungsgeld Neu" sowie Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld und

Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld

Durch      die  Rückzahlung  des    Kinderbetreuungsgeldes   und/oder   des   Zuschusses
zum   Kinderbetreuungsgeld      wegen      Überschreitens      der      Zuverdienstgrenze,
wurden   viele österreichische Familien in den letzten Monaten finanziell extrem belastet.
Die Höhe der Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld betrug allein für das Jahr 2002
€ 259.033,08, für das Jahr 2003 waren es sogar € 516.410,43. Die Gesamtsumme der
Rückforderung betreffend Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld ist um einiges höher und
beträgt € 850.533,49 für das Jahr 2002 und € 1.214.245,82 für das Jahr 2003. Insgesamt
sollen österreichische Familien also € 2.840.222,82 zurückzahlen, was eine enorme und
ungerechtfertigte   Belastung   für   unsere   Mütter   und   Väter   bedeutet   und   jeder
familienpolitischen Maßnahme widerspricht.

Diese heftig kritisierte Rückforderungskampagne des Kinderbetreuungsgeldes und/oder
des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld wird dennoch weitergeführt. Da nun neue
Zahlen vorhanden sein müssten, richten die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend nachstehende

Anfrage:

1. Wie ist die Akzeptanz bei den drei Varianten des Kinderbetreuungsgeldes?

a)   Wie viele österreichischen Familien haben sich für das erste Modell (Variante

30+6) entschieden?

b)    Wie viele Familien haben Modell 2 (Variante 20+4) gewählt?

c)     Wie viele Familien beziehen nun das Kinderbetreuungsgeld nach der dritten
Variante 15+3?

 

2.             Wie hoch sind inzwischen die Gesamtkosten der Überprüfung der Einhaltung der
Zuverdienstgrenze und der Erstellung der Rückforderungsbescheide?

3.             Wie viele Bescheide wurden bisher ausgeschickt? Wie viele davon betreffen das
Kinderbetreuungsgeld, wie viele den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld und wie viele
das Karenzgeld?

4.      Wie viele davon wurden als so genannte „Härtefälle" eingestuft, zumal bekannt ist das die
NÖ GKK bisher nur einen solchen Härtefall anerkannt hat?

(Bitte eine genaue Auflistung nach Bundesländern)

5.   Gibt es Spielraum für die Behörde im Sinne der Familien zu entscheiden, ob ein Härtefall
vorliegt oder nicht? Oder haben Sie die Weisung erteilt die Rückforderung streng nach
Gesetz und ohne jeglichen Spielraum für die Behörde zu exekutieren?

6.              Wie viele Rückforderungsbescheide wurden bereits zurückgezogen, da es sich um
Härtefälle gehandelt hat und nach welchen Kriterien werden Härtefalle als solche
anerkannt und behandelt?

7.      Wurden Ihnen persönlich Härtefälle vorgelegt, wenn ja, wie viele und um welche Fälle hat
es sich dabei konkret gehandelt?

8.              Welche Summe wurde bisher insgesamt von wie vielen Familien zurückgezahlt? (Auch
hier bitte eine genaue Auflistung nach Bundesländern)

9.              Werden die von den Familien einbezahlten Gelder zur Umsetzung familienpolitischer
Maßnahmen verwendet? Wenn ja, für welche? Wenn nein, warum nicht und welcher
Verwendung werden sie dann zugeführt?

10.       Wie viele Klagen wurden bereits entschieden? Wie viele davon im Sinne der Familien und
wie viele dagegen?

11.       Wie viele Klagen gibt es bereits bei den zuständigen Arbeits- und Sozialgerichte?