4537/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.06.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Haimbuchner
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Rückkehr von D. ins Abwehramt
Gegen D.,
Abteilungsleiter im Abwehramt, laufen derzeit mehrere
Verfahren. Aufgrund
eines dieser Verfahren, in welchem D. vorgeworfen wird in
der Spionageaffare Vozhzhov an der Vernichtung von Beweismitteln beteiligt
gewesen zu
sein, wurde D. vom Abwehramt in den
Generalstab strafversetzt.
Trotz der noch laufenden Verfahren
ist D. nunmehr in das Abwehramt
zurückgekehrt.
Des weiteren
soll Brig Schneider vertrauliche Gespräche mit den Mitarbeitern von
D. geführt
haben, unter der Vorgabe der Vertraulichkeit, während der Abwesenheit von
D.. Diese Gesprächstermine sollen
jedoch D. nach seiner Rückkehr
bekannt gegeben worden sein, woraufhin dieser gegenüber den Mitarbeitern,
welche
Gespräche mit Brig Schneider geführt haben, einen so genannten Maulkorberlass
erteilte.
Eine weitere
Anzeige gegen D. soll ebenfalls die Spionageaffare Vozhzhov
betreffen. Dem
Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, BVT,
wurden Unterlagen und Informationen durch
das Abwehramt vorenthalten. Das BVT
erstattete daraufhin eine Anzeige, diese soll sich gegen D. richten.
In diesem Zusammenhang richten die
unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRAGE
1.
Entspricht es
den Tatsachen, dass in der Spionageaffäre Vozhzhov dem BVT
Informationen vorenthalten wurden?
2. Wenn ja, welche?
3. Wenn ja, durch wen?
4. Wenn ja, warum?
5. Wurden in diesem Zusammenhang Ermittlungen eingeleitet?
6. Wenn ja, wann?
7. Wenn ja, gegen wen?
8. Wenn ja, auf wessen Veranlassung hin?
9. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
10. Wenn nein, warum nicht?
11.
Entspricht es
den Tatsachen, dass das BVT eine Anzeige in diesem Zusammenhang
erstattet hat?
12. Wenn ja, wann?
13. Wenn ja, gegen wen?
14. Wenn ja, welchen Stand hat das Verfahren?
15.
Entspricht es
den Tatsachen, dass diese Anzeige des BVT gegen D. gerichtet
ist?