457/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.03.2007
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Antibiotika-Einsatz zur Bekämpfung des Feuerbrandes

 

 

 

In den letzten beiden Jahren wurde in bestimmten Gebieten in Österreich (Vorarlberg) das Pflanzenschutzmittel „Strepto“ mit dem Wirkstoff Streptomycin zur Bekämpfung von Feuerbrand (eine bakterielle Erkrankung von Obst und Ziergehölzen, die in Europa epidemisch auftritt und vom Bakterium Erwinia amylovora verursacht wird) im Erwerbsobstbau zugelassen. Streptomycin ist ein Antibiotikum aus der Humanmedizin. Der wissenschaftliche Lenkungsausschuss der EU-Kommission und die WHO empfehlen dringend den Verzicht auf Antibiotika in der Landwirtschaft, da die rasche Zunahme von Antibiotikaresistenzen die Humanmedizin vor große Probleme stellt.

 

Das Bundesland Vorarlberg (Herr Landesrat Schwärzler) hat bereits angekündigt, dass davon ausgegangen werden kann, dass die Vorarlberger Erwerbsobstbauern wie in den letzten beiden Jahren auch für die Vegetationsperiode 2007 beim BMLFUW Bedarf für Streptomycin anmelden werden. Formal erfolgt die Zulassung durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES).

 

Dies, obwohl Streptomycin nach wie vor EU-weit verboten ist, keinerlei kurative Wirkung bei Feuerbrand hat, sondern lediglich Krankheitssymptome kurzfristig unterdrücken kann, für ImkerInnen und ObstbäuerInnen ein schwerer Image-Schaden droht und durch Rückstände von Antiobiotika in Lebensmitteln (Obst, Obstprodukten, Honig und Honigprodukten) die KonsumentInnen gesundheitlichen Schaden nehmen könnten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Welche Gemeinden in Österreich bzw. wie viele Hektar in Österreich sind vom Feuerbrand betroffen?

 

2.      Was ergab der letzte Feuerbrand-Monitoring-Bericht an die EU-Kommission über das Auftreten von Feuerbrand in Österreich?

 

3.      Was ist Ihr Strategiekonzept zur Bekämpfung des Feuerbrandes im Obstbau in Österreich?

 

4.      Welche nichtchemischen Bekämpfungsmittel gegen Feuerbrand werden angewendet?

 

5.      Liegen schon Anträge auf die Zulassung von Streptomycin vor? Wenn ja, von wem?

 

6.      Ist daran gedacht, dass auch für 2007 seitens des Bundesamtes für Ernährungssicherheit eine Zulassung für Streptomycin erteilt wird? Wenn ja, warum und für welche Gebiete in Österreich?

7.      Gibt es Studien, wie sich die Antibiotika-Ausbringung in die Natur auf die Gesundheit bzw. Krankheitsanfälligkeit und die Lebensdauer der Honigbienen, Wildbienen und anderer Nützlinge auswirkt? Wenn ja, von wem und wurden diese in die Überlegungen einbezogen?

 

8.      Inwiefern halten Sie den Feuerbrand gemäß § 13 Abs. 1 Pflanzenschutzmittelgesetz für eine „unvorhersehbare Gefahr“, die mit anderen Mitteln (als Streptomycin) nicht eingedämmt werden kann (mit dem Feuerbrand haben wir seit 1993 zu kämpfen und er kann sehr wohl mit anderen Mitteln wie Kontrollieren, Schneiden, Roden, ökologischer Betriebsführung, Sortenwahl, Ausbringung von Antagonisten, etc. eingedämmt werden)?

 

9.      Was ist die bisher erzielte Wirkung (Schutzwirkung, Wirkungsgrad von Streptomycin etc.) des Einsatzes von Streptomycin gegen den Feuerbrand in Österreich?

 

10.    Welche biologischen/alternativen Bekämpfungsmethoden wurden bisher angewandt bzw. können angewendet werden? In welcher Weise wird der Feuerbrand in den Nachbarländern Schweiz und Südtirol bekämpft?

 

11.    Welche finanzielle Entschädigung bekommen Feuerbrand-Opfer? Welche Entschädigung bekommen Imkereien, die vom Streptomycin-Einsatz einen enormen Imageverlust erleiden?

 

12.    Welche Begleitmaßnahmen gab es bisher bzw. wird es im Falle der Anwendung von Streptomycin geben zum Schutz der Lebensmittelsicherheit und der Imkerei?

 

13.    Zu welchen Begleitmaßnahmen hat sich Vorarlberg bisher bei der Anwendung von Streptomycin verpflichtet? Wird z.B. kontrolliert, ob in der Nähe von Gewässern und Wohnhäusern Streptomycin eingesetzt wird? Wenn ja, von wem wird kontrolliert?

 

14.    Wurde seitens des Bundesamts für Ernährungssicherheit eine Risikoabschätzung für die Bekämpfung des Feuerbrandes im Obstbau mit Streptomycin durchgeführt? Wenn ja, was ist das Ergebnis dieser Abschätzung?

 

15.    Wurde in den letzten drei Jahren die Einhaltung der geltenden Höchstwerte für Streptomycin auf oder in den Lebensmitteln Obst und Honig untersucht? Wie viele Proben bei Lebensmitteln (Obst, Obstprodukten, Honig, Honigprodukten) wurden insgesamt durchgeführt und wie viele in den Risikogebieten? In wie vielen Proben wurde Streptomycin nachgewiesen? Bei wie vielen Proben wurde der Höchstwert von 20 µg/kg überschritten?

16.    Wurden außer Honigproben andere Bienenprodukte (frischer Pollen, eingelagerter Pollen, Propolis, Wachs, Gelee royale) auf Streptomycinrückstände untersucht?

 

17.    Nach welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Gefahren bei Rückständen von Antibiotika in Lebensmitteln (Obst, Obstprodukten, Honig, Honigprodukten) orientieren Sie sich?

 

18.    Wurden die Flächen welche die Zulassung für Streptomycin erhielten vorher auf Eignung gemäß den Auflagen und auf eventuelle Fehler bei der Produktion untersucht? (Bodenbeschaffenheit, ph-Wert, fehlende Mineralstoffe, Anzahl der Bäume pro ha, Unterlagen der Bäume, Sortenwahl, etc.)

 

19.    Wie viele Imker waren oder sind von der Anwendung von Streptomycin in welcher Weise betroffen?

 

20.    Wie werden die praktizierenden Bäuerinnen und Bauern sowie die ImkerInnen von den Behörden über das Auftreten von Feuerbrand und den möglichen Umgang damit informiert?

21.    Was unternehmen Sie, um die Züchtung von feuerbrandtoleranten Obstsorten zu fördern?

 

22.    Wurden Forschungsmittel in die biologisch/alternative Bekämpfung investiert? Wenn ja, wie viele, wenn nein warum nicht?