4592/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an den Herrn Bundesminister für Inneres

betreffend Zwangsernährung

Laut Bundesministerium für Inneres befanden sich 2700 Asylwerber im Jahr 2006 in
Schubhaft.

Wie aus der Anfragebeantwortung 3943/AB des Bundesministers für Inneres zur An-
frage 3961/J des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gerald Hauser hervorgeht,
gab es in den Jahren 2006 und 2007 in 699 bzw. 696 F
ällen Entlassung von Frem-
den aus der Schubhaft wegen Haftunfähigkeit durch Hungerstreik".

Im Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) lautet der § 78. Absatz 6 wie folgt:
Kann ein kranker oder verletzter Fremder während der Schubhaft in den Hafträumen
nicht sachgemäß behandelt werden, gilt der Zeitraum einer ambulanten medizini-
schen Versorgung als Schubhaft. Kann die Fremdenpolizeibeh
örde die Schubhaft in
einem solchen Fall auf Grund des Gesundheitszustandes des Fremden, der von ihm
selbst herbeigef
ührt worden ist, nicht oder nicht mehr vollziehen, so kann, wenn das
Aufenthaltsverbot oder die Ausweisung des Fremden durchsetzbar und die Abschie-
bung m
öglich ist, die Fremdenpolizeibehörde den Leiter des gerichtlichen Gefange-
nenhauses Wien um den Vollzug der Schubhaft in der medizinischen Einrichtung
dieses gerichtlichen Gefangenenhauses ersuchen. Dieser hat dem Ersuchen zu ent-
sprechen, soweit eine sachgem
äße medizinische Behandlung und Betreuung des
Betroffenen im Hinblick auf die Auslastung und Ausstattung der Einrichtungen, die
die erforderliche Behandlung gew
ährleisten, möglich ist."

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.            Wie oft konnte im Jahr 2006 die Schubhaft auf Grund des Gesundheitszu-
standes eines Fremden, der von ihm selbst herbeigef
ührt worden ist, nicht
mehr vollzogen werden?

2.            Wie oft wurde im Jahr 2006 der Leiter des gerichtlichen Gefangenenhauses
Wien gem
äß § 78 Absatz 6 FPG um den Vollzug der Schubhaft in der medizi-
nischen Einrichtung des gerichtlichen Gefangenenhauses ersucht?

3.            Wie oft konnte im Jahr 2007 die Schubhaft auf Grund des Gesundheitszu-
standes eines Fremden, der von ihm selbst herbeigef
ührt worden ist, nicht
mehr vollzogen werden?

4.            Wie oft wurde im Jahr 2007 der Leiter des gerichtlichen Gefangenenhauses
Wien gem
äß § 78 Absatz 6 FPG um den Vollzug der Schubhaft in der medizi-
nischen Einrichtung des gerichtlichen Gefangenenhauses ersucht?

5.            Warum kam es in den Jahren 2006 und 2007 zu den 699 bzw. 696 Fällen der
Entlassung von Fremden aus der Schubhaft wegen Haftunfähigkeit durch
Hungerstreik" und nicht zu Ma
ßnahmen gemäß § 78 Absatz 6 FPG?