4592/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an den Herrn Bundesminister für Inneres
betreffend Zwangsernährung
Laut
Bundesministerium für Inneres befanden sich 2700
Asylwerber im Jahr 2006 in
Schubhaft.
Wie
aus der Anfragebeantwortung 3943/AB des Bundesministers für Inneres zur An-
frage 3961/J des Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Gerald Hauser hervorgeht,
gab es in den Jahren 2006 und 2007 in
699 bzw. 696 Fällen Entlassung von Frem-
den aus der Schubhaft
wegen „Haftunfähigkeit durch Hungerstreik".
Im Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG)
lautet der § 78. Absatz 6 wie folgt:
„Kann ein kranker oder verletzter Fremder während der
Schubhaft in den Hafträumen
nicht sachgemäß behandelt werden, gilt der
Zeitraum einer ambulanten medizini-
schen Versorgung als Schubhaft. Kann die Fremdenpolizeibehörde die Schubhaft in
einem solchen Fall auf Grund des
Gesundheitszustandes des Fremden, der von ihm
selbst herbeigeführt worden ist, nicht oder nicht mehr vollziehen, so kann, wenn
das
Aufenthaltsverbot oder die Ausweisung des
Fremden durchsetzbar und die Abschie-
bung möglich ist, die Fremdenpolizeibehörde den Leiter des gerichtlichen Gefange-
nenhauses Wien um den Vollzug der Schubhaft in der medizinischen Einrichtung
dieses gerichtlichen Gefangenenhauses
ersuchen. Dieser hat dem Ersuchen zu ent-
sprechen, soweit eine sachgemäße medizinische Behandlung und Betreuung
des
Betroffenen im Hinblick auf die Auslastung und Ausstattung der Einrichtungen,
die
die erforderliche Behandlung gewährleisten, möglich ist."
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten
Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Wie oft konnte im Jahr 2006 die Schubhaft auf Grund des Gesundheitszu-
standes eines Fremden, der von ihm selbst herbeigeführt worden
ist, nicht
mehr vollzogen
werden?
2.
Wie oft wurde
im Jahr 2006 der Leiter des gerichtlichen Gefangenenhauses
Wien gemäß § 78 Absatz 6
FPG um den Vollzug der Schubhaft in der medizi-
nischen Einrichtung
des gerichtlichen Gefangenenhauses ersucht?
3.
Wie oft konnte im Jahr 2007 die Schubhaft auf Grund des Gesundheitszu-
standes eines Fremden, der von ihm selbst herbeigeführt worden
ist, nicht
mehr vollzogen
werden?
4.
Wie oft wurde
im Jahr 2007 der Leiter des gerichtlichen Gefangenenhauses
Wien gemäß § 78 Absatz 6
FPG um den Vollzug der Schubhaft in der medizi-
nischen Einrichtung
des gerichtlichen Gefangenenhauses ersucht?
5.
Warum kam es in den Jahren 2006 und 2007 zu den 699 bzw. 696 Fällen der
Entlassung von
Fremden aus der Schubhaft wegen „Haftunfähigkeit durch
Hungerstreik" und nicht zu Maßnahmen
gemäß § 78 Absatz 6 FPG?