4596/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an den Herrn Bundesminister für Inneres
betreffend Erlass zur Führung von Vertrauenspersonen
Der
Rechnungshof beinhaltet in seinem Bericht Reihe Bund 2007_14_2 (Verfas-
sungsschutz und Terrorismusbekämpfung) folgendes:
„Dem BVT
standen Bargeldmittel für allgemeine
kleinere Ausgaben, zur Abdeckung
der im Zuge verdeckter Ermittlungen (Legendierungen) erforderlichen Ausgaben
so-
wie für „Ausgaben für die Sicherheitsverwaltung" zur Verfügung. In den Bereichen
der Legendierungen und der „Ausgaben für die Sicherheitsverwaltung" erfolgte aus
Geheimhaltungsgründen
lediglich eine monatliche summarische Abrechnung.
Maßgebliche Ausgaben für die Sicherheitsverwaltung entstanden
insbesondere
für die
Abgeltung der Leistungen von Vertrauenspersonen, im Zuge von Observatio-
nen, in Form von Kostenerstattungen oder Honoraren für
Informanten sowie für Tref-
fen mit
Kontaktpersonen ausländischer Nachrichten- und Sicherheitsdienste.
Die
Aufwendungen für Vertrauenspersonen waren nach Ansicht des
RH ausreichend
dokumentiert
und die erbrachten Leistungen objektiv bewertbar. Bargeldleistungen
an Informanten erfolgten in der Regel lediglich durch einzelne Beamte, die
erbrach-
ten Gegenleistungen bzw. deren Wert waren nicht immer nachvollziehbar. Der RH
empfahl, bestehende Missbrauchsmöglichkeiten durch geeignete organisatorische
Maßnahmen zu
vermeiden, wobei insbesondere der Grundsatz des Vier-Augen-
Prinzips auch in diesem Bereich ab einer bestimmten Betragsgrenze zur
Anwendung
kommen sollte.
Der RH
stellte fest, dass ein Teil der bei den Treffen mit Kontaktpersonen entstanden
Ausgaben überwiegend Repräsentationscharakter aufwies. Er beurteilte
daher in
diesem Zusammenhang die Verwendung von Mitteln der „Ausgaben für die Sicher-
heitsverwaltung" als zweckwidrig.
Derartige Ausgaben sollten grundsätzlich über die
im BMI zuständige Fachabteilung abgerechnet werden, um
eine regelmäßige Kon-
trolle im Sinne der haushaltsrechtlichen
Vorgaben zu gewährleisten.
Laut Stellungnahme des BMI sei die Vorgangsweise der
Bargeldleistung an Infor-
manten erschöpfend im Erlass zur Führung von
Vertrauenspersonen beschrieben
und festgelegt
worden."
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wie lautet der zitierte Erlass zur Führung von Vertrauenspersonen?
2. Gibt es weitere Erlässe zum Thema Vertrauenspersonen?
3. Wenn ja, wie lauten diese Erlässe?