4596/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an den Herrn Bundesminister für Inneres

betreffend Erlass zur Führung von Vertrauenspersonen

Der Rechnungshof beinhaltet in seinem Bericht Reihe Bund 2007_14_2 (Verfas-
sungsschutz und Terrorismusbek
ämpfung) folgendes:

Dem BVT standen Bargeldmittel für allgemeine kleinere Ausgaben, zur Abdeckung
der im Zuge verdeckter Ermittlungen (Legendierungen) erforderlichen Ausgaben so-
wie für „Ausgaben für die Sicherheitsverwaltung" zur Verfügung. In den Bereichen
der Legendierungen und der
Ausgaben für die Sicherheitsverwaltung" erfolgte aus
Geheimhaltungsgr
ünden lediglich eine monatliche summarische Abrechnung.
Maßgebliche Ausgaben für die Sicherheitsverwaltung entstanden insbesondere
f
ür die Abgeltung der Leistungen von Vertrauenspersonen, im Zuge von Observatio-
nen, in Form von Kostenerstattungen oder Honoraren f
ür Informanten sowie für Tref-
fen mit Kontaktpersonen ausländischer Nachrichten- und Sicherheitsdienste.

Die Aufwendungen für Vertrauenspersonen waren nach Ansicht des RH ausreichend
dokumentiert und die erbrachten Leistungen objektiv bewertbar. Bargeldleistungen
an Informanten erfolgten in der Regel lediglich durch einzelne Beamte, die erbrach-
ten Gegenleistungen bzw. deren Wert waren nicht immer nachvollziehbar. Der RH
empfahl, bestehende Missbrauchsm
öglichkeiten durch geeignete organisatorische
Ma
ßnahmen zu vermeiden, wobei insbesondere der Grundsatz des Vier-Augen-
Prinzips auch in diesem Bereich ab einer bestimmten Betragsgrenze zur Anwendung
kommen sollte.

Der RH stellte fest, dass ein Teil der bei den Treffen mit Kontaktpersonen entstanden
Ausgaben überwiegend Repräsentationscharakter aufwies. Er beurteilte daher in
diesem Zusammenhang die Verwendung von Mitteln der „Ausgaben f
ür die Sicher-
heitsverwaltung" als zweckwidrig. Derartige Ausgaben sollten grunds
ätzlich über die
im BMI zuständige Fachabteilung abgerechnet werden, um eine regelmäßige Kon-
trolle im Sinne der haushaltsrechtlichen Vorgaben zu gew
ährleisten.

Laut Stellungnahme des BMI sei die Vorgangsweise der Bargeldleistung an Infor-
manten ersch
öpfend im Erlass zur Führung von Vertrauenspersonen beschrieben
und festgelegt worden."


 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.            Wie lautet der zitierte Erlass zur Führung von Vertrauenspersonen?

2.            Gibt es weitere Erlässe zum Thema Vertrauenspersonen?

3.            Wenn ja, wie lauten diese Erlässe?