4625/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.06.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Zwerschitz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

 

betreffend Förderungen nach dem Bundes-Jugendförderungsgesetz

 

 

Seit dem Jahr 2000 werden Jugendorganisationen aus Mitteln gemäß dem Bundes-Jugendförderungsgesetz gefördert. Durch die Möglichkeit der Projektförderung besteht ein großes Maß an Flexibilität in der Mittelvergabe. Dazu müssen die Förderungen von der jeweiligen Organisation direkt beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend beantragt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.      Welche Organisationen erhielten im Jahr 2006 Basisförderungen in welcher Höhe?

 

2.      Welche Organisationen erhielten im Jahr 2006 Projektförderungen in welcher Höhe? (Bitte die Art der jeweiligen Projekte angeben)

 

3.      Wurden Projektförderungen abgelehnt, da sie den Anforderungen des Bundes-Jugendförderungsgesetzes widersprachen? Wenn ja, welcher Art waren diese Projekte?