4638/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.06.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Grünewald, Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Gerichtsmedizin Wien

 

 

 

Die Gerichtsmedizin übernimmt in unserem Rechtssystem besonders in Fällen von Gewalt­delikten, insbesondere bei tödlichem Ausgang, die Rolle einer unabhängigen medizinisch-fachlichen Instanz, die Zusammenhänge zwischen medizinischen Sachverhalten und rechtlichen Fragestellungen herstellt und somit eine wesentliche Säule unseres Rechtsstaates darstellt. Gerichtsmedizin ist vor allem aber auch eine vielfältige wissen­schaftliche Disziplin, deren Forschungen für viele gesellschaftliche und andere medizinische Bereiche von maßgeblicher Bedeutung sind.

 

Laut einem Rundschreiben des Rektors der Medizinischen Universität Wien vom 11.12.2007 an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien wurde am 1. Jänner 2008 der Obduktionsbetrieb am Institut für Gerichtliche Medizin vor allem aus wirt­schaftlichen Gründen eingestellt, und das obwohl

a)      laut einer Anfragebeantwortung des BMBWK vom 11.05.2005 die Bundesregierung mit dem Konjunkturbelebungsprogramm September 2002 die bauliche Generalsanierung der Gerichtsmedizin Wien – der Aufwand dafür wurde damals mit 10,9 Mill. EUR angesetzt – beschlossen hat,

b)      laut Report Online vom 15.05.2006 sich Bildungsministerium und Bundesimmobiliengesellschaft auf den Generalsanierungsplan für Universitäten geeinigt haben, wobei für die Generalsanierung der Gerichtsmedizin Wien 12,48 Mill. EUR budgetiert wurden,

c)      in seiner Gebarungsüberprüfung vom 15.3.2007 der Rechnungshof ausführte, dass im April 2006 das BMBWK die Finanzierung des Bauvorhabens mit rd. 16,22 Mill. EUR (rd. 12,48 Mill. EUR für die Errichtung und 3,74 Mill. EUR für die Einrichtung) zugesagt hat und

d)      im Entwicklungsplan der Medizinischen Universität Wien bis 2009 die Generalsanierung bzw. der Neubau – in einem Interview mit der Tageszeitung Presse am 14.11.2007 gab Rektor Schütz an, dass ein völliger Neubau der Gerichtsmedizin erforderlich wäre – vorgesehen ist.

 

Von BM Hahn wurde am 21. November 2007 in der Wiener Zeitung mitgeteilt, dass die von BMin a.D. Gehrer im Generalsanierungsbudget für die Universitäten vorgesehenen Mittel für die Gerichtsmedizin in der Sensengasse in Wien-Alsergrund anderweitig eingesetzt werden.

Nach einem Bericht in der Tageszeitung Standard vom 7. April 2008 hat man laut Büro des BM Hahn „endlich die alte Amtshilfelösung“ ad acta gelegt, und das angesprochene Geld (ca. 16,5 Millionen Euro) fließt laut Wissenschaftsministerium in Sanierungsmaßnahmen an Unis.

 

Da durch diese Maßnahmen die Existenz der Gerichtsmedizin in Wien im medizinisch-universitären Kontext in höchstem Maße bedroht und eine deutliche Beeinträchtigung der wissenschaftlichen Weiterentwicklung des Faches, der Rechtssicherheit, der Facharztaus­bild­ung und der Qualität der Todesursachenstatistik zu befürchten ist,

 

stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.                  Ist eine anderweitige Verwendung dieser eindeutig für die Generalsanierung bzw. den Neubau der Wiener Gerichtsmedizin zugeordneten Budgetmittel durch BM Hahn bzw. durch den Rektor der MUW für andere bauliche Maßnahmen gesetzlich gedeckt?