4659/J XXIII. GP

Eingelangt am 27.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „Security- Personal (bzw. Ordner und Türsteher) – ein Sicherheitsrisiko?

 

Seit Jahren sind massive Probleme mit Sicherheitspersonal - wie beispielsweise Türstehern und Ordnern in Lokalen und bei Veranstaltungen österreichweit bekannt. In den Medien wird immer häufiger über Auseinandersetzungen zwischen sog. Türstehern in Discotheken oder ähnlichen Lokalen mit Gästen berichtet. Dies betrifft auch Tätlichkeiten von Türstehern, die zu Verletzungen führten, wie auch zu gerichtlichen Strafanzeigen.

Andererseits sind diese Türsteher auch oft selbst Opfer von Auseinandersetzungen, die von aggressiven Discotheken- oder Veranstaltungsbesuchern angezettelt werden.

Eine generelle gesetzliche Regelung für diese Sicherheits- und Aufsichtstätigkeit gibt es nicht, auch nicht was die Ausbildung dieser Personen betrifft. Allerdings kann die jeweils zuständige Veranstaltungsbehörde für öffentliche Veranstaltungen im Genehmigungsbescheid eine bestimmte Anzahl von Sicherheitspersonen (bzw. Ordner) vorschreiben. In den seltensten Fällen handelt es sich dabei um fix angestellte Mitarbeiter des Veranstalters oder Lokalbetreibers, oft sind es Mitarbeiter aus dem Sicherheitsgewerbe, meist jedoch Personen, die diese Tätigkeit nebenbei auf Werkvertragsbasis ausüben. Besonders kritisiert wurde bereits in den letzten Jahren die unkritische Auswahl (z.B. Leumund) sowie Ausbildung und Weiterbildung dieser Personen (z.B. Verhalten in Stresssituationen; Konfliktmanagement).

Durch einen erschreckenden Vorfall in Salzburg wurde Mitte Dezember 2007 dieses Problem kurzfristig in den Mittelpunkt der medialen Berichterstattung gerückt. Nach sieben Wochen im Koma erlag ein Salzburger Student den schweren Verletzungen, die dieser durch drei Türsteher erlitten hatte, nachdem ihn diese am Boden fixiert hatten. Der junge Salzburger erlitt dabei schwerste Verletzungen und starb an den Folgen von Hirnschäden wegen Sauerstoffmangels und schweren inneren Verletzungen. Die StA sprach in diesem Zusammenhang von absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge.

Nicht genug: Kurze Zeit später schlugen nach Presseberichten Türsteher einer Diskothek auch in Hallein zu und verletzten einen Taxifahrer sowie dessen Sohn.

 


Dem Security-Personal ist bei Eingriffen die österreichische Rechtslage oft nicht bewusst, Gewalt- und Zwangsmittel dürfen jedenfalls nicht eingesetzt und angewandt werden.

In der AB 4065/XXIII.GP vertrat der Innenminister zur Frage der Diskriminierung folgende Auffassung:

Hinsichtlich allenfalls notwenigen Maßnahmen, im Sinne dieser Frage, verweise ich auf die Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und  Arbeit nachstehende

Anfrage:

1.  Sehen Sie hinsichtlich des Aufgabenbereiches und der Ausbildung von Security-Personal  einen gesetzlichen Handlungsbedarf? Wenn ja, worin besteht dieser?

2.         Werden Sie dafür eintreten, dass in Zukunft in einem Bundesgesetz für das private Sicherheitsgewerbe (siehe Regierungsübereinkommen SPÖ und ÖVP) die Ausbildung von Security-Personal gesetzlich geregelt wird? Wenn nein warum nicht?

3.         Wie viele Fälle bzw. Anzeigen gab es 2006 und 2007 weil Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe oder ihrer Sprache vom Security-Personal keinen Zutritt zum Lokal oder einer Veranstaltung erhalten haben (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?