4721/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Europäischer Haftbefehl - Übergabeverfahren - Anwendung durch
Mitgliedstaaten bzw. Österreich"
Mit
dem EU-Rahmenbeschluss vom 13.Juni 2002 wurde einstimmig der Europäische
Haftbefehl
beschlossen
und in Österreich in Folge mit 01.05.2004 durch das EU-JZG umgesetzt.
Dabei hat
sich Österreich bis Ende 2008 rechtlich ausbedungen, die Auslieferung
österreichischer
Staatsbürger
bis 31.12.2008 auszuschließen. Der Europäische Haftbefehl ist eine
im sogenannten
Ausstellungsstaat
ergangene gerichtliche Entscheidung, welche die Festnahme und Übergabe
einer Person durch
einen anderen Mitgliedsstaat, den Vollstreckungsstaat bezweckt nämlich zur
Strafverfolgung oder Strafvollstreckung.
Mit diesem
Rahmenbeschluss wurde das Auslieferungsrecht innerhalb der EU neu gestaltet.
Das
Urteil
des EuGH vom 3.Juli 2007 bestätigte die Gültigkeit des
Rahmenbeschlusses über den
Europäischen Haftbefehl. Die Übergabe von verdächtigen
Straftätern (Vollstreckungsstaat)
erfolgt nun aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (Ausstellungsstaat).
Der europäische
Haftbefehl findet auf 32 strafbare Handlungen Anwendung.
Nach einem
Bericht der EU-Kommission vom 24.Jänner 2006 wenden alle 25 EU-
Mitgliedsstaaten
den Europäischen Haftbefehl seit 14.Mai 2005 untereinander an. Der Zweite
Bericht der Kommission betonte auch die Wirksamkeit des Europäischen
Haftbefehls und des
Übergabeverfahrens.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1.
Welche konkreten Erfahrungen mit dem Europäischen Haftbefehl und dem
Übergabeverfahren liegen dem Justizressort bisher vor?
Mit welchen EU-Mitgliedsstaaten ergaben sich Probleme?
2. Werden seitens des
Justizressorts Defizite bei der Umsetzung des Europäischen Haftbefehls
bei anderen Mitgliedsstaaten gesehen?
Wenn ja, bei welchen Staaten?
3.
Wie viele Haftbefehle wurden auf Rechtsgrundlage des Rahmenbeschlusses
über den
Europäischen
Haftbefehl durch „Ausstellungsstaaten" in der EU bis 30.06.2008
ausgestellt
(Aufschlüsselung
auf Jahre und Ausstellungsstaaten)?
4.
Wie viele ÖsterreicherInnen waren von einem europäischen
Haftbefehl dieser
Ausstellungsstaaten
betroffen (Aufschlüsselung der Anzahl der gesuchten ÖsterreicherInnen
auf
Ausstellungsstaaten und Vollstreckungsstaaten)?
5. Wegen welcher Delikte wurden diese Haftbefehle gegen ÖsterreicherInnen ausgestellt?
6.
Wie viele Personen wurden nach einem Haftbefehl auf Grundlage des
Rahmenbeschlusses
über
den Europäischen Haftbefehl durch Vollstreckungsstaaten bisher
festgenommen
(Aufschlüsselung auf Jahre und Ausstellungsstaaten und
Vollstreckungsstaaten)?
7.
Wie viele ÖsterreicherInnen waren dabei von einer Festnahme in
Vollstreckungsstaaten
betroffen
(Aufschlüsselung der Anzahl der ÖsterreicherInnen auf
Vollstreckungsstaaten)?
8.
Wie viele Personen wurden nach einem Haftbefehl auf Grundlage des
Rahmenbeschlusses
über
den Europäischen Haftbefehl in Österreich (Vollstreckungsstaat)
bisher festgenommen
(Aufschlüsselung
auf Jahre, Ausstellungsstaaten und Nationalität der festgenommenen
Personen)?
9.
Wie viele Personen wurden nach einem Haftbefehl auf Grundlage des
Rahmenbeschlusses
über den Europäischen Haftbefehl von Österreich
(Vollstreckungsstaat) dem jeweiligen
Ausstellungsstaat
übergeben (Aufschlüsselung auf Jahre, Ausstellungsstaaten und
Nationalität
der
festgenommenen und übergebenen Personen)?
10. Wie viele ÖsterreicherInnen, die mit der
Übergabe bzw. Auslieferung einverstanden
waren, waren darunter
(Aufschlüsselung auf Jahre)?
11.
Wie viele Haftbefehle wurden auf Rechtsgrundlage des Rahmenbeschlusses
über den
Europäischen Haftbefehl bislang in Österreich ausgestellt
(Aufschlüsselung auf Jahre und
Nationalität der
gesuchten Personen)?
12.
Wegen welcher Delikte wurden diese Haftbefehle ausgestellt
(Aufschlüsselung der
Delikte
auf Jahre und Nationalität der gesuchten Personen)?
13.
Wie viele dieser Haftbefehle wurden vollstreckt und die gesuchten
Personen Österreich
übergeben
(Aufschlüsselung auf Jahre und Vollstreckungsstaaten)?
14.
Welche Rechtslage ergibt sich hinsichtlich des europäischen
Haftbefehls mit 1 Jänner
2009 für
österreichische Staatsbürger?