4721/J XXIII. GP

Eingelangt am 08.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Europäischer Haftbefehl - Übergabeverfahren - Anwendung durch

Mitgliedstaaten bzw. Österreich"

Mit dem EU-Rahmenbeschluss vom 13.Juni 2002 wurde einstimmig der Europäische Haftbefehl
beschlossen und in Österreich in Folge mit 01.05.2004 durch das EU-JZG umgesetzt. Dabei hat
sich Österreich bis Ende 2008 rechtlich ausbedungen, die Auslieferung österreichischer
Staatsbürger bis 31.12.2008 auszuschließen. Der Europäische Haftbefehl ist eine im sogenannten
Ausstellungsstaat ergangene gerichtliche Entscheidung, welche die Festnahme und Übergabe
einer Person durch einen anderen Mitgliedsstaat, den Vollstreckungsstaat bezweckt nämlich zur
Strafverfolgung oder Strafvollstreckung.

Mit diesem Rahmenbeschluss wurde das Auslieferungsrecht innerhalb der EU neu gestaltet. Das
Urteil des EuGH vom 3.Juli 2007 bestätigte die Gültigkeit des Rahmenbeschlusses über den
Europäischen Haftbefehl. Die Übergabe von verdächtigen Straftätern (Vollstreckungsstaat)
erfolgt nun aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (Ausstellungsstaat). Der europäische
Haftbefehl findet auf 32 strafbare Handlungen Anwendung.

Nach einem Bericht der EU-Kommission vom 24.Jänner 2006 wenden alle 25 EU-
Mitgliedsstaaten den Europäischen Haftbefehl seit 14.Mai 2005 untereinander an. Der Zweite
Bericht der Kommission betonte auch die Wirksamkeit des Europäischen Haftbefehls und des
Übergabeverfahrens.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1. Welche konkreten Erfahrungen mit dem Europäischen Haftbefehl und dem
Übergabeverfahren liegen dem Justizressort bisher vor?
Mit welchen EU-Mitgliedsstaaten ergaben sich Probleme?

2.  Werden seitens des Justizressorts Defizite bei der Umsetzung des Europäischen Haftbefehls
bei anderen Mitgliedsstaaten gesehen?

Wenn ja, bei welchen Staaten?

3.         Wie viele Haftbefehle wurden auf Rechtsgrundlage des Rahmenbeschlusses über den
Europäischen Haftbefehl durch „Ausstellungsstaaten" in der EU bis 30.06.2008 ausgestellt
(Aufschlüsselung auf Jahre und Ausstellungsstaaten)?

4.         Wie viele ÖsterreicherInnen waren von einem europäischen Haftbefehl dieser
Ausstellungsstaaten betroffen (Aufschlüsselung der Anzahl der gesuchten ÖsterreicherInnen
auf Ausstellungsstaaten und Vollstreckungsstaaten)?

5.         Wegen welcher Delikte wurden diese Haftbefehle gegen ÖsterreicherInnen ausgestellt?

6.         Wie viele Personen wurden nach einem Haftbefehl auf Grundlage des Rahmenbeschlusses
über den Europäischen Haftbefehl durch Vollstreckungsstaaten bisher festgenommen
(Aufschlüsselung auf Jahre und Ausstellungsstaaten und Vollstreckungsstaaten)?

7.         Wie viele ÖsterreicherInnen waren dabei von einer Festnahme in Vollstreckungsstaaten
betroffen (Aufschlüsselung der Anzahl der ÖsterreicherInnen auf Vollstreckungsstaaten)?

8.         Wie viele Personen wurden nach einem Haftbefehl auf Grundlage des Rahmenbeschlusses
über den Europäischen Haftbefehl in Österreich (Vollstreckungsstaat) bisher festgenommen
(Aufschlüsselung auf Jahre, Ausstellungsstaaten und Nationalität der festgenommenen
Personen)?

9.         Wie viele Personen wurden nach einem Haftbefehl auf Grundlage des Rahmenbeschlusses
über den Europäischen Haftbefehl von Österreich (Vollstreckungsstaat) dem jeweiligen
Ausstellungsstaat übergeben (Aufschlüsselung auf Jahre, Ausstellungsstaaten und Nationalität
der festgenommenen und übergebenen Personen)?

10.                   Wie viele ÖsterreicherInnen, die mit der Übergabe bzw. Auslieferung einverstanden
waren, waren darunter (Aufschlüsselung auf Jahre)?


11.                             Wie viele Haftbefehle wurden auf Rechtsgrundlage des Rahmenbeschlusses über den
Europäischen Haftbefehl bislang in Österreich ausgestellt (Aufschlüsselung auf Jahre und
Nationalität der gesuchten Personen)?

12.                             Wegen welcher Delikte wurden diese Haftbefehle ausgestellt (Aufschlüsselung der
Delikte auf Jahre und Nationalität der gesuchten Personen)?

13.                             Wie viele dieser Haftbefehle wurden vollstreckt und die gesuchten Personen Österreich
übergeben (Aufschlüsselung auf Jahre und Vollstreckungsstaaten)?

14.                             Welche Rechtslage ergibt sich hinsichtlich des europäischen Haftbefehls mit 1 Jänner
2009 für österreichische Staatsbürger?