4782/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Josef Muchitsch,...

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Unterstützungsmaßnahmen für Freiwillige Feuerwehren"

Das Feuerwehrwesen mit ihren rund 300 000 Feuerwehrmitgliedern erbringt Leistungen für das Gemeinwohl auf Gemeindeebene, auf Landesebene und auch auf Bundesebene. Beim Feuerwehrwesen handelt es sich daher dem Wesen nach um eine gemeinnützige Vereinigung - deshalb sollte sie wie die anderen gemeinnützigen Vereinigungen umsatzsteuerbefreit werden. Die Umsatzsteuerpflicht für die Beschaffung von erforderlichen Fahrzeugen, Gerätschaften und sonstigen Ausrüstungsgegenstände ist nicht nachvollziehbar, dies besonders unter dem Aspekt, dass die Finanzmittel von den Gemeinden bzw. zu einem Großteil auch von den Feuerwehren selbst aufgebracht werden und davon 20 % wieder als Umsatzsteuer von den rund 4500 Freiwilligen Feuerwehren wieder abzuliefern sind. Lediglich die rund 320 Betriebsfeuerwehren und sechs Berufsfeuerwehren in Österreich haben die Möglichkeit eines Vorsteuerabzuges.

Durch das Ökologisierungsgesetz 2007 wurde das Normverbrauchsabgabegesetz dahingehend geändert, dass ein § 6a eingefügt wird, welcher ein so genanntes Bonus-Malus-System im Bereich CO2-Ausstoß beim Neukauf bzw. Zulassung von Kraftfahrzeugen einfügt. Das bedeutet für die Feuerwehren, dass ihnen zwar weiterhin die bisherige Normverbrauchsabgabe (§ 6) den Feuerwehren vergütet wird, jedoch NICHT die Normverbrauchsabgabe (§ 6a) bezüglich CO2-Ausstoß. Dies obwohl diese Feuerwehrfahrzeuge (viele Fahrzeuge sind 20 Jahre und älter) im öffentlichen Interesse und zum Schutz von Mensch und Tier sowie gegen Katastrophen eingesetzt werden


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.        Welche finanziellen Unterstützungsmaßnahmen für Freiwillige Feuerwehren werden Sie im nächsten Jahr setzen?


2.                                  Werden    Sie    die    Freiwilligen    Feuerwehren    im    nächsten    Jahr    von    der Umsatzsteuerpflicht befreien?

3.                                  Werden Sie im nächsten Jahr die Möglichkeiten eines Vorsteuerabzugs für Freiwillige Feuerwehren ausweiten?

4.                Werden Sie die  steuerliche Unterscheidung von gewerblicher und hoheitlicher Tätigkeit im nächsten Jahr zugunsten der Freiwilligen Feuerwehren aufheben?

5.                                  Mit welchen Maßnahmen werden Sie sicherstellen, dass den Gemeinden genügend Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, um erforderliche Investitionen

im Feuerwehrbereich zu tätigen?

6.                                  Wie werden Sie das System der Ehrenamtlichkeit in den nächsten Jahren für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehren finanztechnisch absichern?

7.                                  Werden Sie den Freiwilligen Feuerwehren

           die Normverbrauchsabgabe für den CO2-Ausstoss (§6a) rückvergüten?

           Ab welchen Zeitpunkt ist das möglich?