4783/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend Statistik über die Auszahlung der Familienbeihilfe an Mütter bzw. Väter

Es ist unbestritten, dass die Familienbeihilfe eine der wichtigsten familienpolitischen Leistungen in Österreich ist. 1967 eingeführt, wurde sie im Laufe der letzten Jahrzehnte immer wieder angepasst - vor allem die SPÖ setzte eine Weiterentwicklung erfolgreich um. So konnte unter maßgeblicher Beteiligung sozialdemokratischer Frauenpolitikerinnen 1995 etwa die de facto Direktzahlung an die Mütter erwirkt werden - allerdings wurde die Möglichkeit einer Verzichtserklärung zugunsten des zweiten Elternteiles eingeräumt.

Im Familienlastenausgleichsgesetz 1967, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 367/1991, Inkrafttretensdatum: 01.07.1995, ist dazu festgehalten:

§2a. (1) Gehört das Kind zum gemeinsamen Haushalt der Eltern, so geht der Anspruch des Elternteiles, der den Haushalt überwiegend führt, dem Anspruch des anderen Elternteiles vor. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt.

(2) In den Fällen des Abs.1 kann der Elternteil, der einen vorrangigen Anspruch hat, zugunsten des anderen Elternteiles verzichten. Der Verzicht kann rückwirkend abgegeben werden, allerdings nur für die Zeiträume, für die die Familienbeihilfe noch nicht bezogen wurde. Der Verzicht kann widerrufen werden.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher die folgende

Anfrage

1.) Gibt es statistische Aufzeichnungen darüber, in wie vielen Fällen die Familienbeihilfe tatsächlich direkt an die Mütter ausbezahlt wird bzw. in wie vielen Fällen diese zugunsten des zweiten Elternteils verzichten?

2.) Wenn ja, wie lauten die Zahlen (vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser

Regelung bis heute)?


3.) Gibt es statistische Aufzeichnungen bzw. Auswertungen darüber, in wie vielen Fällen die Familienbeihilfe tatsächlich direkt an die Mütter ausbezahlt wird bzw. in wie vielen Fällen diese im Rahmen der Antragsstellung (Neuanträge) zugunsten des zweiten Elternteils verzichten?

4.) Falls ja, welche Ergebnisse gibt es dazu?

5.) Falls nein, planen Sie eine derartige statistische Erhebung hinsichtlich der gestellten Neuanträge?

6.) Lassen sich anteilsmäßige Veränderungen hinsichtlich der Auszahlung der Familienbeihilfe direkt an die Mütter bzw. hinsichtlich der Anzahl der Verzichtserklärungen zugunsten des anderen Elternteils in den letzten zehn Jahren feststellen?

7.) Falls ja, welche und worauf führen Sie diese zurück?

8.) Wie viele Mütter unterschrieben die Verzichtserklärung zugunsten des anderen Elternteils (im Antragsformular auf Familienbeihilfe an das zuständige Wohnsitzfinanzamt unter Punkt 13) in den letzten zehn Jahren, wie viele nicht?

9.) Gibt es statistische Aufzeichnungen darüber, wie viele Frauen im Rahmen des Antrages auf Familienbeihilfe an das zuständige Finanzamt zwar ihren eigenen Namen, aber das Konto des Vaters ihres Kindes angeben?

10.) Falls ja, wie lauten diese?

11.) Wird vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt überprüft, ob die Antragstellerin auf Familienbeihilfe auch Inhaberin des für die Auszahlung angegebenen Bankkontos

ist?

12.) Falls ja, gibt es darüber statistische Aufzeichnungen und wie lauten diese?

13.) Falls nein, warum nicht?

14.) Werden die zuständigen Wohnsitzfinanzämter seitens des Finanzministeriums angewiesen, statistische Aufzeichnungen darüber zu führen, an welchen Elternteil die Auszahlung der Familienbeihilfe tatsächlich erfolgt?

15.) Falls nein, warum nicht?

16.) Falls ja: Lassen sich Entwicklungen feststellen, wonach der Anteil jener Frauen ansteigt, die zugunsten des Vater ihres Kindes auf die Auszahlung der Familienbeihilfe verzichten?

17.) Falls ja: Sind diesbezüglich unterschiedliche Entwicklungen in städtischen Gebieten bzw. in ländlichen Gebieten festzustellen?

18.) Falls es derzeit noch keine statistische Auswertung darüber gibt, an welchen Elternteil die Familienbeihilfe ausbezahlt wird: Werden sie derartige Auswertungen veranlassen?


19.) Falls nein, warum nicht?

20.) Falls ja, werden Sie die Ergebnisse dem Parlament präsentieren?

21.) Falls ja, wann werden Sie die Ergebnisse dem Parlament vorstellen?