4788/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.07.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Sylvia Rinner, Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister Finanzen

betreffend „Mindereinnahmen aufgrund der Gruppenbesteuerung“

Mit dem Steuerreformgesetz 2005 wurde im Österreichischen Parlament von den Abgeordneten der ÖVP und des BZÖ neben der Körperschaftsteuersenkung eine Gruppenbesteuerung beschlossen, die einen sofortigen Ausgleich von Gewinnen und Verlusten innerhalb einer Unternehmensgruppe herbeiführen soll.

Grundgedanke des neuen Gruppenbesteuerungssystems ist das Zusammenfassen der steuerlichen Ergebnisse finanziell verbundener Körperschaften ohne das Erfordernis einer wirtschaftlichen oder organisatorischen Über- bzw. Unterordnung, womit insbesondere der mittelständische Wirtschaft bei Gründung einer Auslandstochtergesellschaft der bisher meist verschlossene Weg des steuerlichen Ausgleichs von Anfangsverlusten mit Gewinnen des Mutterunternehmens eröffnet werden sollte.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Unternehmen haben seit Bestehen dieser gesetzlichen Regelung von der Möglichkeit dieser Gruppenbesteuerung Gebrauch gemacht ?

2.             Ist aufgrund dieser Gruppenbesteuerung eine vermehrte Bildung von Mehrmüttergruppen (insbesondere Joint Ventures) zu verzeichnen?

3.             Sind bei diesen Unternehmen insgesamt steuerliche Mindereinnahmen zu verzeichnen ?

4.             Wenn ja, in welcher Höhe belaufen sich dieselben ? Aufgegliedert auf die Jahre 2005,
2006 und 2007

5.             Wie wird in diesem Zusammenhang die Verwertung der Auslandsverluste im Rahmen der Gruppenbesteuerung seitens der Finanz überprüft?


6.          Wie hat sich die Gruppenbesteuerung auf das Abgabenaufkommen der Körperschaftssteuer im Hinblick auf die gestiegenen Unternehmensgewinne ausgewirkt?

7.          Welche Probleme ergeben sich in der Vollziehung der derzeitigen gesetzlichen Regelung

durch die Auslandsverluste?