4863/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „TRW-Schließung in Salzburg / Bergheim - 545 Kündigungen von

ArbeitnehmerInnen"

Das TRW-Werk in Bergheim wird Ende des Jahres 2008 zugesperrt - obwohl dieses
Unternehmen auch im Jahr 2006 124 Millionen Euro Umsatz und auch einen beachtlichen
Gewinn erzielt hatte. Durch die größte Betriebsschließung in Salzburg seit Jahrzehnten verlieren
in Bergheim (Flachgau) 545 Mitarbeiter des Autozulieferers TRW ihren Job. Größtenteils sind
dies Frauen. Ausgebeutet, verraten und verkauft fühlen sich viele Betroffene. Sie sind verbittert,
weil sie in der Vergangenheit unter anderen auf Grund flexibler Arbeitszeit auf
Überstundenzuschläge verzichtet und die Produktion ständig erhöht haben. Es ging dem TRW-
Konzern mehr um Gewinn, menschliche Schicksale waren offenbar egal.

Eine rein betriebswirtschaftliche Entscheidung sei die Schließung des TRW-Standortes in
Bergheim, so die Geschäftsleitung des international tätigen Konzerns. Die Produktion von TRW
soll Presseberichten zufolge nun nach Tschechien oder Polen verlegt werden, um die
Profitabilität wieder herzustellen. Ein Sozialplan für die ArbeitnehmerInnen wurde angekündigt.

TRW erzielte in Salzburg im Jahr 2006 einen Umsatz von 124 Millionen Euro, das EGT betrug
im selben Jahr 2,45 Mio. Euro. Die Mitarbeiter wurden laut Geschäftsleitung am 28Juli 2008
beim AMS angemeldet.

Zwischen Geschäftsführung und Gewerkschaft soll nun ein Sozialplan ausgearbeitet werden. In
welcher Höhe ist noch unbekannt. Damit sollen Härtefalle abgefedert und eventuelle
Umschulungen finanziert werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
nachstehende


Anfrage:

1.              Sind auch Sie der Auffassung, dass es sich bei dieser Betriebsschließung trotz - jährlicher
Gewinne - um eine betriebswirtschaftliche Entscheidung des Konzerns gehandelt hat?

2.              Wenn ja, wie beurteilen Sie diese Schließung in Anbetracht des Verzichts der
ArbeitnehmerInnen auf Überstundenzuschläge etc. und der jährlichen Netto-Gewinne des
Konzerns?

3.              Welche konkreten Unterstützungen werden Sie bzw. Ihr Ressort den gekündigten
ArbeitnehmerInnen von TRW zukommen lassen?

4.      Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit alle gekündigten TRW-
ArbeitnehmerInnen wieder einen Arbeitsplatz bekommen?

5.              Welche finanziellen Mittel werden seitens des AMS für den Sozialplan etc zur Verfügung
gestellt?

6.              Hat TRW in Bergheim in den Jahren 2000-2007 jemals nationale öffentliche
Förderungsmittel (Wirtschaftsförderung etc) erhalten?

7.              Wenn ja, welche Beträge?

War die Vergabe dieser Mittel an die Aufrechterhaltung des Betriebsstandortes in
Bergheim gebunden? Wenn nein, warum nicht?

8.              Ist es (insbesondere wettbewerbsrechtlich) zulässig, dass TRW für die nun folgende
Betriebsneuansiedlung in einem anderen EU- Mitgliedsstaat dort nationale
Förderungsmittel bekommt?

9.              Ist es TRW möglich, für diese Betriebsneuansiedlung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat
auch EU-Mittel lukrieren zu können?

Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?