4863/J XXIII. GP
Eingelangt am
17.07.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend „TRW-Schließung in Salzburg / Bergheim - 545 Kündigungen von
ArbeitnehmerInnen"
Das TRW-Werk
in Bergheim wird Ende des Jahres 2008 zugesperrt - obwohl dieses
Unternehmen auch im
Jahr 2006 124 Millionen Euro Umsatz und auch einen beachtlichen
Gewinn erzielt hatte. Durch die
größte Betriebsschließung in Salzburg seit Jahrzehnten verlieren
in Bergheim (Flachgau) 545 Mitarbeiter des Autozulieferers TRW ihren
Job. Größtenteils sind
dies Frauen. Ausgebeutet, verraten und
verkauft fühlen sich viele Betroffene. Sie sind verbittert,
weil sie in der Vergangenheit unter
anderen auf Grund flexibler Arbeitszeit auf
Überstundenzuschläge verzichtet und die Produktion
ständig erhöht haben. Es ging dem TRW-
Konzern mehr um Gewinn, menschliche Schicksale waren offenbar egal.
Eine rein betriebswirtschaftliche
Entscheidung sei die Schließung des TRW-Standortes in
Bergheim, so die Geschäftsleitung des
international tätigen Konzerns. Die Produktion von TRW
soll Presseberichten zufolge nun nach Tschechien oder Polen verlegt
werden, um die
Profitabilität wieder herzustellen.
Ein Sozialplan für die ArbeitnehmerInnen wurde angekündigt.
TRW
erzielte in Salzburg im Jahr 2006 einen Umsatz von 124 Millionen Euro, das EGT
betrug
im
selben Jahr 2,45 Mio. Euro. Die Mitarbeiter wurden laut Geschäftsleitung
am 28Juli 2008
beim AMS angemeldet.
Zwischen
Geschäftsführung und Gewerkschaft soll nun ein Sozialplan
ausgearbeitet werden. In
welcher Höhe ist
noch unbekannt. Damit sollen Härtefalle abgefedert und eventuelle
Umschulungen finanziert werden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit
nachstehende
Anfrage:
1.
Sind auch Sie der Auffassung, dass es sich bei dieser
Betriebsschließung trotz - jährlicher
Gewinne - um eine
betriebswirtschaftliche Entscheidung des Konzerns gehandelt hat?
2.
Wenn ja, wie
beurteilen Sie diese Schließung in Anbetracht des Verzichts der
ArbeitnehmerInnen auf Überstundenzuschläge etc. und der
jährlichen Netto-Gewinne des
Konzerns?
3.
Welche konkreten Unterstützungen werden Sie bzw. Ihr Ressort den
gekündigten
ArbeitnehmerInnen
von TRW zukommen lassen?
4.
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit alle
gekündigten TRW-
ArbeitnehmerInnen
wieder einen Arbeitsplatz bekommen?
5.
Welche finanziellen Mittel werden seitens des AMS für den
Sozialplan etc zur Verfügung
gestellt?
6.
Hat TRW in Bergheim in den Jahren 2000-2007 jemals nationale
öffentliche
Förderungsmittel
(Wirtschaftsförderung etc) erhalten?
7. Wenn ja, welche Beträge?
War die
Vergabe dieser Mittel an die Aufrechterhaltung des Betriebsstandortes in
Bergheim
gebunden? Wenn nein, warum nicht?
8.
Ist es (insbesondere wettbewerbsrechtlich) zulässig, dass TRW
für die nun folgende
Betriebsneuansiedlung
in einem anderen EU- Mitgliedsstaat dort nationale
Förderungsmittel bekommt?
9.
Ist es TRW möglich, für diese Betriebsneuansiedlung in einem
anderen EU-Mitgliedsstaat
auch EU-Mittel lukrieren zu können?
Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?