4898/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.07.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Hradecsni, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Sperrgebühr von Handyrechnungen

 

Mobilfunkbetreiber verrechnen in Fällen, wo KundInnen ihre Handyrechnungen nicht mehr bezahlen können eine Sperrgebühr, die 25,- Euro beträgt. Bezahlt man dann seine Handyrechnungen wieder, wird eine sogenannte „Entsperrgebühr“ verrechnet, die ebenfalls 25,- Euro beträgt. Hauptsächlich betroffen von dieser Vorgehensweise sind ohnehin sozial Schlechtergestellte oder Schwächere wie beispielsweise Arbeitslose oder Jugendliche.

 

Gerade im Fall der Entsperrgebühr wird seitens der Mobilfunkbetreiber eine Gebühr dafür verlangt, dass eine ohnehin schon bestehende Geschäftsverbindung wieder fortgesetzt wird, was sicherlich im Interesse der Betreiber liegt. Eine erkennbare Gegenleistung liegt auch nicht vor. Man wird– sobald man wieder zahlungsfähig ist – erneut zur Kasse gebeten und vom Betreiber dafür auch noch „bestraft“.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Sind Ihnen die Praktiken der Mobilfunkbetreiber bekannt?

 

  1. Sind diese Gebühren aus Ihrer Sicht gerechtfertigt?

 

  1. Wenn ja, weshalb?

 

  1. Wenn nein, was gedenken Sie dagegen zu tun?

 

  1. Ist Ihnen bekannt, ob es diesbezüglich Beschwerdefälle beim VKI oder der Arbeiterkammer gibt?

 

  1. Wenn ja, wie viele?

 

  1. Wurden hier seitens des VKI oder der Arbeiterkammer Verfahren angestrengt?

 

  1. Wenn ja, wie viele?