4898/J XXIII. GP
Eingelangt am 17.07.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Hradecsni, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Sperrgebühr von Handyrechnungen
Mobilfunkbetreiber verrechnen in Fällen, wo KundInnen ihre Handyrechnungen nicht mehr bezahlen können eine Sperrgebühr, die 25,- Euro beträgt. Bezahlt man dann seine Handyrechnungen wieder, wird eine sogenannte „Entsperrgebühr“ verrechnet, die ebenfalls 25,- Euro beträgt. Hauptsächlich betroffen von dieser Vorgehensweise sind ohnehin sozial Schlechtergestellte oder Schwächere wie beispielsweise Arbeitslose oder Jugendliche.
Gerade im Fall der Entsperrgebühr wird seitens der Mobilfunkbetreiber eine Gebühr dafür verlangt, dass eine ohnehin schon bestehende Geschäftsverbindung wieder fortgesetzt wird, was sicherlich im Interesse der Betreiber liegt. Eine erkennbare Gegenleistung liegt auch nicht vor. Man wird– sobald man wieder zahlungsfähig ist – erneut zur Kasse gebeten und vom Betreiber dafür auch noch „bestraft“.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: