4903/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Geschenke an die LKW-Lobby

Die geltende EU-Wegekosten-Richtlinie (RL 2006/38/EG) ließe nach Artikel 7 Abs 11 einen Zuschlag zur LKW-Maut zB im Unterinntal oder auf anderen Strecken in Bergregionen abseits des Brenners von 15% zu.

Weiters unterstreicht die geltende EU-Wegekosten-Richtlinie (RL 2006/38/EG) in Artikel 9 Abs 1a, die Freiheit der Mitgliedsstaaten bei folgenden Maßnahmen:

a)      Gebühren, mit denen zeit- und ortsbedingten Verkehrsstauungen entgegengewirkt werden soll,

b)      Gebühren zur Bekämpfung von Umweltauswirkungen einschließlich schlechter Luftqualität auf jeder Straße insbesondere in städtischen Gebieten einschließlich auf städtisches Gebiet kreuzenden Straßen des transeuropäischen Netzes.

Weder die Spielräume nach Art.7 Abs 11 noch die Spielräume nach Art 9 Abs 1a wurden jedoch bislang von der österreichischen Bundesregierung genutzt, obwohl die Richtlinie in der geltenden Fassung seit 2006 vorliegt und sowohl die Verkehrs- als auch Schadstoffbelastung im Inntal und an anderen Alpentransitrouten als auch die Stau- und Luftbelastungssituation in vielen Regionen Österreichs, darunter den meisten Ballungsräumen, dringend das Nutzen aller möglicher und zulässiger Maßnahmen verlangt.

Zudem wollen Sie und Ihre Parteifreunde von der SPÖ gemeinsam mit der ÖVP der LKW- Lobby noch vor der Nationalratswahl 2008 mit der Verschiebung der 2008 gesetzlich vorgesehenen LKW-Maut-Valorisierung auf 2009 nach der LKW-Kfz-Steuer-Halbierung etc. ein weiteres Geschenk machen. Ein entsprechender Initiativantrag von SPÖ- und ÖVP- Abgeordneten liegt bereits im Parlament vor.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

1.                           Warum haben Sie die Spielräume nach Artikel 7 Abs 11 der EU-Wegekostenrichtlinie
von 2006 für einen Zuschlag zur LKW-Maut zB im Unterinntal oder auf anderen
Strecken in Bergregionen abseits des Brenners von 15% bislang nicht umgesetzt?

2.                           Warum haben Sie die rechtlich außer Streit gestellten Spielräume nach Artikel 9 Abs
1a derselben Richtlinie f
ür zusätzliche Anti-Stau-Gebühren und Umweltgebühren in
luftbelasteten Regionen f
ür LKW nicht umgesetzt?

3.                           Halten Sie das Nichtnutzen von Spielräumen der derzeit geltenden EU-
Wegekostenrichtlinie f
ür Mautzuschläge und weitere sachbezogene LKW-Gebühren für
zweckdienlich, um
Österreichs Glaubwürdigkeit bei Forderungen zur Verbesserung des
Vorschlags für die nächste Fassung der Wegekostenrichtlinie zu unterstützen, oder

teilen Sie die Ansicht, dass derartiges Nichtnutzen von EU-Spielräumen Österreichs
Glaubw
ürdigkeit bei weitergehenden Forderungen massiv schwächt, was unter dem
Strich nur der LKW-Lobby nützt, Mensch und Umwelt in den verkehrsbelasteten
Regionen hingegen massiv schadet?

4.       Warum wollen Sie und Ihre Parteifreunde von der SPÖ gemeinsam mit der ÖVP der
LKW-Lobby noch vor der Nationalratswahl 2008 mit der Verschiebung der 2008
gesetzlich vorgesehenen LKW-Maut-Valorisierung auf 2009 nach der LKW-Kfz-Steuer-
Halbierung etc. ein weiteres Geschenk machen?