4919/J XXIII. GP
Eingelangt am 18.07.2008
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Am 07.05.2018 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung
Anfrage
der Abgeordneten Neubauer
und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Begnadigung des Diebes der Kreditkarte von N.N.
Laut parlamentarischer
Anfragebeantwortung 4195/AB wurde der Dieb der Kreditkarte des
N.N., vom Landesgericht für Strafsachen
Wien zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 15 Monaten verurteilt. Wobei
eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten, resultierend aus einer
früheren Verurteilung, widerrufen
wurde.
Der
Täter wurde am 28. November 2005, aufgrund einer Begnadigung durch den
Bundespräsidenten, enthaftet.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau
Bundesminister für Justiz nachstehende
ANFRAGE
1. Warum wurde die erste Strafe widerrufen?
2. Weswegen wurde der Täter zu zehn Monaten bedingt verurteilt?
3. Wann wurde der Täter zu 15 Monaten verurteilt?
4. Handelte es sich hierbei um eine bedingte oder unbedingte Strafe?
5. Warum wurde dem Herrn Bundespräsidenten die Begnadigung vorgeschlagen?
6. Wer hat dies vorgeschlagen?
7. Handelte es sich hierbei um einen Sonderfall?
8. Wenn ja, inwiefern?
9. Wurde für den Täter interveniert?
10. Wenn ja, durch wen?