4919/J XXIII. GP

Eingelangt am 18.07.2008
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Anfrage

 

der Abgeordneten Neubauer

und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Begnadigung des Diebes der Kreditkarte von N.N.

Laut parlamentarischer Anfragebeantwortung 4195/AB wurde der Dieb der Kreditkarte des
N.N., vom Landesgericht für Strafsachen Wien zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 15 Monaten verurteilt. Wobei eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten, resultierend aus einer früheren Verurteilung, widerrufen wurde.

Der Täter wurde am 28. November 2005, aufgrund einer Begnadigung durch den
Bundespräsidenten, enthaftet.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau
Bundesminister für Justiz nachstehende

ANFRAGE

1.  Warum wurde die erste Strafe widerrufen?

2.              Weswegen wurde der Täter zu zehn Monaten bedingt verurteilt?

3.              Wann wurde der Täter zu 15 Monaten verurteilt?

4.              Handelte es sich hierbei um eine bedingte oder unbedingte Strafe?

5.              Warum wurde dem Herrn Bundespräsidenten die Begnadigung vorgeschlagen?

6.              Wer hat dies vorgeschlagen?

7.              Handelte es sich hierbei um einen Sonderfall?

8.              Wenn ja, inwiefern?

9.              Wurde für den Täter interveniert?

10.       Wenn ja, durch wen?