4924/J XXIII. GP
Eingelangt am 18.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend „Türkische Holdings (Islam-Holdings): Wertlose Beteiligungen - Underground
Banking - Organisierter Anlagebetrug in Westeuropa"
Die türkischen Gemeinschaften
in Westeuropa wurden zu Beginn des 21. Jahrhunderts durch
einen der größten Finanzskandale der Nachkriegszeit
erschüttert. Zahlreiche europäische - aber
auch türkische - Printmedien (so beispielsweise die NZZ, Die Zeit, Profil,
Hürriyet) sowie
Fernsehanstalten haben in den letzten Jahren auch darüber berichtet:
Betroffen sind davon (und
um Millionen Euro betrogen) allein in Deutschland 200.000 bis 300.000 sog.
Auslandstürken
(Gastarbeiter) und deutsche Staatsbürger mit türkischen Wurzeln
(sogenannte Deutschtürken),
die ab Ende der neunziger Jahre ihre
Ersparnisse und Kredite gutgläubig in so genannte türkische
Islam-Holdings (bzw. deren Verwaltungs- bzw. Beteiligungsgesellschaften)
investierten.
Die durch Islamholdings - wie Yimpas und Kombassan - geschädigten
Personen in
Deutschland haben 2007 gerade aus diesem Grund die deutsche Islamkonferenz
boykottiert.
Tausende
gutgläubige Muslime (meist türkischer Herkunft) haben durch
gigantische
Misswirtschaft und gezielte schamlose Betrügereien ihre Lebensersparnisse
verloren.
Menschliche Dramen spielten sich insbesondere in den türkischen Gemeinden
Europas ab.
Existenzen wurden vernichtet und Familien
ruiniert, einige Geschädigte begingen Selbstmord.
Geschädigtenvereine und Selbsthilfegruppen wurden in mehreren
europäischen Staaten
gegründet. Der Schaden wurde allein in
Deutschland vom Zentrum für Türkeistudien in Essen
auf 5 Milliarden Euro geschätzt!
Auch in Österreich haben insbesondere türkische Staatsbürger (Gastarbeiter) - wie auch
österreichische Staatsbürger mit türkischen Wurzeln - bei derartigen Beteiligungen Unsummen
verloren.
(gesammelt und gekeilt wurde in allen Bundesländern, insbesondere auch in den Moscheen.
Spuren dieser Holdings bzw. deren Verwaltungsgesellschaften finden sich auch in Österreich. In
Bregenz ging beispielsweise 2003 die Kaufhausfirma Y & A in Konkurs, die 2002 von Yimpas
übernommen wurde. Übrig blieben hunderte
betrogene Vorarlberger und türkische Anleger.
Angeblich hat die österreichische Kriminalpolizei den Übergang von
Yimpas zur neuen Fa.
Y & A ermittelt.
In
Niederösterreich ging wiederum die Yimpas Handels GmbH, Winzerstraße
60, 2233
Martinsdorf, in
Konkurs. Näheres ist leider darüber nicht bekannt.
Ihren Ausgang haben diese
milliardenschweren Holdings in der Türkei genommen, als eine Art
Genossenschaftsmodell (Konya-Modell), das
den islamischen Glaubensregeln entsprechen sollte.
Eine Alternative zum gottlosen West-Kapitalismus. Vorreiter dieses
Modells war die Yibitas-
Holding, deren Chefbuchhalter Dursun Uyar war, der spätere
Vorstandsvorsitzende von
„Yimpas", der aktivsten Holding.
Das Essener Zentrum für Türkeistudien (ZfT) nannte 2006 die
Zahl von 52 solcher Holdings (z.B. Yimpas, Ymta GmbH, Kombassan, GAP,
Ittifak, Saya,
Endüstrie, Jet-Pa AG, Ensar, UTM-United Trade Management). Allein in
„Kombassan"
investierten insbesondere 65.000 türkische Anleger schätzungsweise
ca. 1,5 Mrd. Euro.
Ziel und Zweck dieser Islam-Holdings:
Von den in
Westeuropa wohnhaften türkischen Gastarbeitern und so genannten
Deutschtürken
sollten mit
zusätzlichen Finanzmitteln über private Beteiligungen in der
Türkei weitere
Investitionen vorgenommen und tausende neue
Arbeitsplätze geschaffen werden. Diese Islam-
Holdings boten allen Muslimen eine saubere Veranlagung an (d.h. Einhaltung des
vom Koran
geforderten Zinsverbotes). Es war die Idee eine islamische Wirtschaft zu
schaffen, die ohne
Zinsen auskommt. Damit konnte man in den
türkischen Parallelgesellschaften Westeuropas -
insbesondere in Moscheen - gut argumentieren und
Beteiligungsverträge abschließen.
Politisch
standen die meisten - insbesondere die größten - türkischen
Holdings der islamisch
orientierten
konservativen Regierung (AKP) sehr nahe. Es gab finanzielle und personelle
Verflechtungen, die auch konkret nachgewiesen wurden (z.B. über Necmettin
Erbakan). Die
AKP hat daher auch
die Islam-Holdings bei der Vergabe staatlicher Aufträge in der Türkei
bevorzugt. Nicht wenige AKP-Abgeordnete waren früher aktiv für
Holdings tätig (z.B. bei
Yimpas). Der heutige Ministerpräsident
Recep Erdogan warb beispielsweise für die islamische
Holding Jetpa.
Die
AKP wurde von der Holding auch im letzten Wahlkampf aktiv unterstützt.
Daher war auch
der AKP und damit der
türkischen Regierung sehr wenig daran gelegen, gegen diese Islam-
Holdings
und deren Verantwortliche strafrechtlich vorzugehen und diesen Betrugskandal
aufzuklären.
Darüber hinaus wurde in
Medien und durch den deutschen Verfassungsschutz über direkte
Kontakte dieser Holdings (z.B. Kombassan) zum größten
Islamistenverein „Milli Görüs"
berichtet. Mitglieder und Funktionäre von Milli Görüs, die in
Deutschland 274 Moscheen
betreibt, warben in Moscheen und Vereinen
für Beteiligungen an diesen Holdings, kassierten
binnen weniger Jahre Millionenbeträge und behielten einen guten
Teil der Gelder als
„Kommission" ein. Gelder flössen nachgewiesener Weise auch zu
Necmettin Erbakans
politischen Sprachrohr „Milli Gazete".
Der deutsche
Verfassungsschutz bezeichnete Milli Görus nicht nur als eine dubiose und
riesige
Geldbeschaffungsmaschine, sondern beurteilte Milli Görüs auch als
verfassungsfeindliche Organisation.
In einer Art
„Schneeballsystem" - meist mit direkter Hilfe von Moscheevereinen
und von
Imamen unmittelbar im
Anschluss an die Freitagsgebete - wurden im Namen Allahs und mit
patriotischen Gefühlen gezielt türkische Gastarbeiter in Westeuropa
bzw. Menschen mit
türkischer Herkunft
(Deutschtürken) beworben und deren Leichtgläubigkeit und
Unerfahrenheit
zum Kauf von derartigen Beteiligungen brutal ausgenützt.
Gewinnbeteiligungen
(Gewinnausschüttung) bis zu 40 % und jederzeitige Zurückzahlung der
bar bezahlten
Veranlagungssummen wurden großspurig versprochen.
Türkische
Gastarbeiter und deren Familienangehörige, sowie die so genannten
„Deutschtürken"
vertrauten dabei voll
ihren Landsleuten und investierten oft alle ihre Rücklagen und hart
erarbeiteten Ersparnisse. Oft legten ganze Familien ihre Ersparnisse für
den Kauf von
Beteiligungen zusammen, für die
Finanzierung wurden sogar noch in vielen Fällen Kredite
aufgenommen. Namen der Anleger, der Umfang und die Höhe der
Barzahlungen wurden in
„Sammellisten" eingetragen.
Bezahlt wurde - auch in Österreich - im Regelfall bar in D-Mark
(Underground Banking). „In Koffern und Säcken" wurde
nach Presseberichten das in Europa
eingesammelte Geld sowie eingetauschtes Gold im Auftrag der Holdings in die
Türkei
verschoben. Einige dieser Geldschieber wurden bei diesen illegalen
Finanztransfers von
nationalen Zollbehörden sowie auch von türkischen Zollbehörden
aufgegriffen und
festgenommen. Wie diese immensen Geldsummen dann in der Türkei veranlagt
und/oder
verwendet
wurden, ist bis heute nicht nachvollziehbar und geklärt, es gibt
anscheinend keine
Unterlagen. Eine
Finanzierung radikal-islamischer Gruppen ist aus Sicht des deutschen
Verfassungsschutzes jedenfalls nicht (!) auszuschließen.
In Wirklichkeit handelte es sich
bei diesen so genannten Beteiligungen um wertlose
Anteilscheine (z.B. Namensaktien), die oft nur zum Bezug von Aktien - oft einer
anderen
Gesellschaft - berechtigten. Anfang 2000
wurden in Deutschland von einigen Holdings (Yimpas
Vjerwaltungs GmbH) erstmals stille Beteiligungen (mit Verlustbeteiligung der
Anleger) nach
deutschem HGB-Recht verkauft.
Damit waren die Anleger aber nicht
nur an den Gewinnen, sondern auch an den Verlusten
beteiligt. Um stille Beteiligungen leichter
zu ermöglichen, wurden so genannte Verwaltungs- und
Beteiligungsgesellschaften oder Tochterfirmen gegründet (z.B. von
Yimpas).
Ein
klassisches Beispiel für die Entwicklung der türkischen Holdings in
Europa ist der
Aufstieg und
Fall der „Yimpas-Gruppe" in Deutschland und anderen
europäischen
Staaten:
Der
türkische Mischkonzern „Yimpas" A.S. (Yimpas Einkauf + Import
Handels GmbH bis 2002)
eröffnete
ab 2000 - als islamisch geführtes Unternehmen - mehrere Kaufhäuser in
Europa (z.B.
Deutschland,
Österreich, Schweiz), die anfangs zumindest nach außen hin
erfolgreich geführt
werden. In der Schweiz wurde die
„Yimpas Group AG" (Emmendingen) als nicht börsennotierte
Aktiengesellschaft (Gesellschaftszweck war das Halten von Beteiligungen)
gegründet. In
Deutschland dann die „Yimpas Verwaltungs GmbH" in Offenbach. Diese
Gesellschaft war
wiederum mit 99 % an der „Ymta GmbH" beteiligt. In den
deutschen Yimpas Kaufhäusern
konnten so direkt Beteiligungsscheine der „Yimpas Verwaltungs-GmbH"
erworben werden.
Dadurch konnten nach Presseberichten Spar- und Anlegergelder in Höhe von
293 Millionen
Mark bis zum 31. Dezember 2001 eingesammelt werden.
2002 meldete
allerdings die „Ymta GmbH" (ehemals Yimpas Einkauf + Import GmbH) -
zu der
die Yimpas-Kaufhäuser gehörten - Konkurs an. Am 26.01.2004 wurde auch
über die Yimpas
Verwaltungs GmbH das Konkursverfahren beim Amtsgericht Frankfurt/Main
eröffnet. Ein Gau
für die Sparer und Anleger. Danach war nämlich ein dreistelliger
Millionen Eurobetrag an
Beteiligungsgeldern verschwunden.
Andere
türkische Holdings wurden ebenfalls insolvent (Konkurs) und verschwanden
danach -
zumindest in
Westeuropa - ebenfalls von der Bildfläche.
Einige weitere Beispiele:
2001 wurde vom Fürstlich
Liechtensteinischen Landgericht das Konkursverfahren über die
Jet-PA AG eröffnet. Betroffen waren
über 16.000 Kleinanleger türkischer Herkunft, die über 230
Mio. Euro verloren hatten.
Am
05.10.2007 wurde das Insolvenzverfahren über die luxemburgische
Gesellschaft Kombassan
S.A. eröffnet.
Einige dieser Islam-Holdings haben
sich ab Anfang 2002 in die Türkei zurückgezogen, wie die
Yimpas Gruppe oder die Kombassan-Holding und gehen dort - mit
Unterstützung der AKP -
weiter ihren Geschäften nach. Dort dürfte sich auch der Rest der
vermissten Anlagegelder der
westeuropäischen Türken befinden. Die für das finanzielle
Desaster und die Betrügereien
verantwortlichen Personen wurden in der
Türkei strafrechtlich wirklich nicht zur Verantwortung
gezogen.
Das
Ende dieser Islam-Holdings bzw. deren Verwaltungs- und
Beteiligungsgesellschaften war in
Westeuropa durch
meist denselben Ablauf gekennzeichnet: Insolvenzverfahren:
Konkursverfahren wurden beantragt und durchgeführt sowie die
Niederlassungen geschlossen.
Gleichzeitig verschwanden auch die Gelder der Anleger sowie die
gesellschaftsrechtlich
verantwortlichen Organe. Rechtlich verschärfte sich für die Gerichte
und die Geschädigten die
Situation oft durch Zustellungsprobleme, denn Niederlassungen waren geschlossen
und
Verantwortliche der Holdings etc. unauffindbar. Durch die vorgenommenen
Konkursanmeldungen - so bisherige kriminalpolizeiliche Ermittlungserkenntnisse
in Deutschland
- sollten die Betrügereien innerhalb dieser Gesellschaften verschleiert
werden.
Für Insolvenzverwalter und Gerichte ging es in den Insolvenzverfahren
meist darum, ein
international verschlungenes Geflecht aus GmbHs, Aktiengesellschaften und
Konzerholdings zu entknoten und Verantwortliche für dieses Desaster zu
finden.
Gesellschaftsvermögen
in Millionenhöhe wurde nach bisherigen Erkenntnissen in Deutschland,
Schweiz,
Österreich, Luxemburg und anderen Ländern nicht nur durch
Missmanagement
vernichtet, sondern auch durch
betrügerische Machenschaften und systematisch verschoben. So
verstand es beispielsweise in Deutschland der Yimpas
Vorstandsvorsitzende Dursun Uyar in
Deutschland, die Geldflüsse innerhalb der Yimpas Holding (d.h. in Richtung
Türkei) zu
verschleiern. Die Folge war ein
internationaler Haftbefehl der Mannheimer Staatsanwaltschaft
u.a. wegen des Verdachts des
Betruges. Ing. Faruk Asiltürk, der in der Offenbacher Yimpas-
Zentrale arbeitete, stellte im Januar 2001 Strafanzeige gegen die
Yimpas-Verantwortlichen
wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Betrugs und Steuerhinterziehung.
Über Jahre
beobachtete er, wie Yimpas-Vertreter Geld
in Kisten, Tüten und Koffern aus Deutschland heraus
und in die Türkei geschmuggelt haben.
Bekannt ist, dass in der Schweiz
und Deutschland zahlreiche Straf- und Zivilverfahren gegen
diese Holdings bzw. deren Beteiligungs- und
Verwaltungsgesellschaften, aber auch gegen deren
Organe und Mitarbeiter (Verkäufer) angestrengt wurden. In
Deutschland gab und gibt es nach
Medienberichten hunderte Straf- und
Zivilverfahren.
Viele
Geschädigte haben den Kampf gegen die Verantwortlichen aufgenommen und
kämpfen um
ihre
Lebensersparnisse, sie wollen diese zurück. In bereits
rechtskräftigen
Gerichtsentscheidungen wurden einige dieser Holdinggesellschaften bzw. deren
Organe und
Mitarbeiter wegen Betruges bereits zur Rückzahlung verurteilt. In
Rechtssachen „Jetpa" wurde
beispielsweise ein Vermittler vom Landgericht Mannheim auf hälftigen
Schadensersatz
verurteilt. In Sachen Yimpas wurde vom OLG Köln nach einem Vergleich eine
Kostenentscheidung zu Lasten der Yimpas erlassen (Oberlandesgericht Köln
vom 05.04.2005,
Az.: 15 U 153/04). In Sachen Kombassan war ebenfalls eine Verurteilung durch
das
Landesgericht Köln erfolgt (Landgericht Köln, Urteil vom 21.03.2003,
Az.: 20 O 646/0). Die
Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelte
wiederum wegen des Verdachts des Anlagebetruges und
der Insolvenzverschleppung gegen verantwortliche Organe diverser
türkischer Holdings.
In der Schweiz
ermittelte ab 2003 die Bundesstaatsanwaltschaft gegen das Firmenimperium
Yimpas Group AG wegen des Verdachts der Geldwäsche und ebenfalls auch
wegen des
Verdachtes des Anlagebetruges. Sie ermittelte wegen eines möglichen
internationalen
Millionenbetrugs. In der Schweiz sollen durch Yimpas ca. 5000 Anleger um 115
Millionen
Franken
geprellt worden sein. Betroffen sind neben der Schweiz auch die Türkei,
Deutschland,
Österreich und andere Länder. Internationale Rechtshilfeverfahren
wurden durch die Schweizer
Justiz eingeleitet.
Yimpas Group in Liquidation. Mit Entscheid vom 25.10.2007 hat
der Einzelrichter in
Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons
Nidwaiden über die bereits aufgelöste Gesellschaft
den Konkurs eröffnet. Verfügung 1 .Konkurserkenntnis vom 25.10.2007.
Es gab nach Medienberichten zwar auch in
der Türkei gerichtliche Strafanzeigen und
Strafverfahren. Diese Verfahren wurden aber
nach diesen Berichten verschleppt und die meisten
eingestellt (z.B. Verfahren gegen Yimpas-Verantwortliche). Ein AKP
dominierter
parlamentarischer Untersuchungsausschuss hat sich ebenfalls mit den
betrügerischen
Veranlagungen und undurchsichtigen Finanztransaktionen dieser Holdings
beschäftigt (2005).
Trotz eines über
400-seitigen Berichts des
Parlaments über die illegale Ausgabe von Anteilsscheinen durch diese
Holdings wurden allerdings die meisten
Strafverfahren gegen die Holdingverantwortlichen in der
Türkei eingestellt. Dem Parlamentsbericht zufolge handelte es sich um 78
verschiedene Holdings,
die europaweit „wertlose" Beteiligungsscheine verkauften.
Die
türkische Aufsichtsbehörde für den Kapitalmarkt (SPK) ging im
Jahr 2005 von 40 bis 76
Unternehmen und von
ca. 300.000 Geschädigten aus.
Nach
Auffassung des SPK lag nicht nur ein Verstoß gegen das
Kapitalmarktgesetz, sondern auch
vorsätzlicher Betrug vor. Bei vielen dieser türkischen Unternehmen
(Holdings) existierten keine
Unterlagen über die Verwendung der eingesammelten Gelder.
Die
nun folgenden Fragen sind in sich schlüssig und einheitlich zu sehen.
Daher werden diese
Fragen in ihrer
Gesamtheit - unabhängig auch von der konkreten Zuständigkeit nach dem
Qundesministeriengesetz idgF - an die aus Sicht der Fragesteller dafür
zuständigen
Bundesminister, so an den Bundesminister für Finanzen, die
Bundesministerin für Justiz, die
B|mdesministerin für Inneres, die
Bundesministerin für Europäische und Internationale
Angelegenheiten und den Bundesminister für Soziales und
Konsumentenschutz gestellt.
Damit wird auch in Kauf genommen, dass nicht alle Fragen von den einzelnen
Ressorts
vollständig beantwortet werden können.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Soziales und
Konsumentenschutz
nachstehende
Anfrage:
1 Sind dem Ressort die im Einleitungstext beschriebenen Betrugsfälle, die insbesondere
türkische Staatsbürger
in Österreich (Gastarbeiter) und österreichische Staatsbürger
türkischer
Herkunft betreffen, bekannt geworden?
Wenn ja, zu welchem Zeitnunkt?
2. Wie viele
Geschädigte haben sich seit 2000 an das Ressort oder eine nachgeordnete
Dienststelle gewandt?
Was
wurde durch das Ressort daraufhin unternommen. Wie wurden diese Beschwerden
behandelt?
3. Welche dieser türkischen Islam Holdings bzw.
deren Verwaltungs- oder
Beteiligungsgesellschaften oder
ähnliche Firmen sind dem Ressort in diesem Zusammenhang
bekannt geworden?
An
welchen Islam Holdings (bzw. über deren Verwaltungs- oder
Beteiligungsgesellschaften
oder ähnliche
Firmen) haben sich nach dem Informationsstand des Ressorts türkische
Staatsbürger in Österreich und österreichische Staatsbürger
türkischer Herkunft beteiligt?
4 Welche
Unternehmen waren in Österreich „Ableger" dieser in anderen
EU-Ländern tätigen
Islam-Holdings bzw. deren Verwaltungs- oder
Beteiligungsgesellschaften? (Ersuche um
namentliche Bekanntgabe)
5.
Wie viele
Geschädigte, die durch diese türkische Holdings bzw. deren
Verwaltungs- oder
Beteiligungsgesellschaften oder
ähnlichen Firmen geschädigt wurden, gibt es nach Schätzung
des Ressorts in Österreich?
6.
Welche
Beträge haben türkische Staatsbürger in Österreich und
Österreicher türkischer
Herkunft in diese Islam-Holdings bzw. in deren Verwaltungs- oder
Beteiligungsgesellschaften oder ähnlichen
Firmen nach Schätzung des Ressorts investiert?
7. Welche konkreten Gewinnbeteiligungen wurden nach Kenntnis des Ressorts
in Österreich
beim Verkauf von Beteiligungen an diesen
Islam Holdings bzw. deren Verwaltungs- oder
Beteiligungsgesellschaften jeweils den AnlegerInnen versprochen?
8. Welche
Beteiligungssummen von türkischen Staatsbürgern in Österreich
sowie Österreichern
türkischer Herkunft wurden nach Schätzung des Ressorts in
diesen Holdings bzw. deren
Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaften durch Konkurse, Liquidierungen,
Verschiebungen etc. vernichtet?
9.
Wie haben sich
nach dem Informationsstand des Ressorts diese einzelnen türkischen Islam-
Holdings bzw. deren Verwaltungs- oder Beteiligungsgesellschaften oder
ähnliche Firmen seit
1995 unternehmenspolitisch bzw.
gesellschaftsrechtlich entwickelt (Namensänderungen,
Liquidierungen, Konkurse...)? Welche
gibt es noch in Westeuropa?
10.
Welche der dem Ressort bekannten türkischen Islam-Holdings bzw.
deren Verwaltungs- oder
Beteiligungsgesellschaften
oder ähnlichen Firmen sind in Österreich unternehmerisch
aufgrund dieser Entwicklung nicht mehr tätig?
Wann wurden diese gegründet?
Wie ist der Status dieser Gesellschaften?
11.
Welche Islam-Holdings bzw. deren Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaften
verfugten
auch über
Niederlassungen in Österreich?
12.
Wer waren die
rechtlich verantwortlichen Personen dieser Islam-Holdings bzw. deren
Verwaltungs- oder
Beteiligungsgesellschaften oder ähnlicher Firmen in Österreich?
(Ersuche
um namentliche Bekanntgabe)
13.
Wie viele Kaufhäuser, die zur „Yimpas Holding"
gehörten, gab es ab 2000 in Österreich?
Wo befanden sich
diese Unternehmen?
14.
Welches Ergebnis erbrachten die Ermittlungen der Kriminalpolizei in
Vorarlberg zum
Firmenübergang
von Yimpas zur neuen Y&A und zum späteren Konkurs?
15.
Über
welche Tochterunternehmen dieser Islam-Holdings bzw. deren Verwaltungs- oder
Beteiligungsgesellschaften wurde seit 2000
in Österreich Insolvenz angemeldet und eröffnet?
Wie wurden diese Insolvenzverfahren jeweils beendet?
16.
Wie.waren
derartige „Beteiligungen" bzw. der Erwerb von Anteilsscheinen
für diese
Holdings bzw. deren Verwaltungs- und
Beteiligungsgesellschaften nach österreichischem
Recht für diese Anleger rechtlich zu qualifizieren?
Waren die Inhaber Zertifikationsinhaber, Aktienbesitzer, Gesellschafter, stille Gesellschafter....?
17.
Hätten nach österreichischem Recht oder nach türkischem
Recht die Anleger Innen, die in
Österreich
derartige Beteiligungen" erworben und bar bezahlt haben, über eine
Namensänderung, Liquidierung oder Konkurs der Holding bzw. deren
Verwaltungs- oder
Beteiligungsgesellschaften - an der sie beteiligt waren - informiert werden
müssen? Wenn ja,
zu welchen Konsequenzen führt eine Nichtinformation?
18.
Entsprachen
die beim Beteiligungsverkauf verwendeten „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen" - zu denen
diese Beteiligungsverträge an türkischen Islam-Holdings
oder deren Verwaltungs- oder Beteiligungsgesellschaften abgeschlossen
wurden -
europäischem und damit auch österreichischem Recht?
Wenn nein, warum nicht?
19. Welches Recht ist bei diesen damals direkt in Österreich
abgeschlossenen
„Beteiligungsverträgen" und
den erfolgten Barzahlungen der Beteiligungssummen an den
jeweiligen Verkäufer anwendbar?
Türkisches Recht oder österreichisches Recht?
20. Welche Informationen besitzen
Sie in dieser Angelegenheit über laufende und abgeschlossene
Straf- und Zivilverfahren sowie Konkursverfahren in Deutschland?
Welche gerichtlichen
Entscheidungen sind Ihnen bekannt?
Was
ist j eweils Inhalt dieser Entscheidungen?
21. Welche Informationen besitzen Sie in dieser Angelegenheit
über laufende oder
abgeschlossene Straf- und Zivilverfahren
sowie Konkursverfahren in der Schweiz?
Welche gerichtlichen Entscheidungen sind Ihnen bekannt?
Was ist Inhalt jeweils dieser Entscheidungen?
22. Welche Informationen besitzen Sie in dieser Angelegenheit über
laufende oder
abgeschlossene Straf- und Zivilverfahren
sowie Konkursverfahren in Österreich?
Welche gerichtlichen Entscheidungen sind Ihnen bekannt?
Was ist Inhalt jeweils dieser Entscheidungen?
23. Welche Informationen besitzen Sie in dieser Angelegenheit
über laufende oder
abgeschlossene Straf- und Zivilverfahren,
sowie Konkursverfahren in sonstigen anderen
europäischen Ländern?
Welche
gerichtlichen Entscheidungen sind Ihnen bekannt?
Was ist jeweils
Inhalt dieser Entscheidungen?
24. Welche Informationen besitzen Sie über in dieser
Angelegenheit laufende oder
abgeschlossene Straf- und Zivilverfahren,
sowie Konkursverfahren in der Türkei?
Welche gerichtlichen Entscheidungen sind Ihnen bekannt?
Was ist jeweils Inhalt dieser Entscheidungen?
25. Welche Erkenntnisse
können aus österreichischer Sicht (d.h. aus Sicht von AnlegerInnen in
Österreich) bisher aus dem Konkursverfahren von der Yimpas Verwaltungs
GmbH und der
Ymta GmbH in Deutschland gezogen werden?
Wie ist der Stand?
Wann werden diese abgeschlossen sein?
26. Welche Erkenntnisse
können aus österreichischer Sicht (d.h. aus Sicht von AnlegerInnen in
Österreich) bisher aus dem Konkursverfahren von Kombassan SA
gezogen werden?
Wie ist der Stand?
Wann wird dieses abgeschlossen sein?
27. Welche Erkenntnisse können aus österreichischer Sicht
(d.h. aus Sicht von AnlegerInnen in
Österreich) bisher aus dem
Konkursverfahren der Yimpas Group AG in der Schweiz gezogen
werden?
Wie ist der Stand?
Wann wird dieses abgeschlossen sein?
28. Welche Erkenntnisse
können aus österreichischer Sicht (d.h. aus Sicht von AnlegerInnen in
Österreich) bisher aus dem Konkursverfahren gegen JetPa gezogen
werden?
Wann wird dieses abgeschlossen sein?
29. Welche Erkenntnisse können aus österreichischer Sicht
(d.h. aus Sicht von AnlegerInnen in
Österreich) bisher aus anderen ausländischen Konkursverfahren, die
Islam-Holdings bzw.
deren Verwaltungs- und
Wertwerbungsgesellschaften oder ähnliche Firmen betrafen, gezogen
werden?
Wie ist jeweils der Stand?
Wann werden diese abgeschlossen sein?
30. Gab es jemals ein Rechtshilfeersuchen aus Deutschland, Schweiz,
Luxemburg, Türkei oder
aus anderen Staaten im Zusammenhang mit diesen
türkischen Holdings bzw. deren
Verwaltungs- oder Beteiligungsgesellschaften (z.B. wegen Konkursverschleppung, Verdacht
der Untreue, des Betruges etc.) an Österreich?
Wenn ja, was war jeweils Gegenstand von derartigen Amtshilfeersuchen?
Welche Unternehmen waren von diesen Ansuchen betroffen?
Wie wurden diese Rechtshilfeersuchen jeweils erledigt?
31. Zu welchen Schlussfolgerungen ist
die türkische Behörde für Kapitalmarktaufsicht
gekommen, die diese Islam-Holdings geprüft und dazu Stellung genommen hat?
Welche Islam-Holdings wurden dabei
geprüft? (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)
Welche Konsequenzen haben diese Schlussfolgerungen auf die geschädigten
Anleger in
Österreich?
32. War es nach geltendem
türkischem Recht überhaupt zulässig, dass Beteiligungen (u.a.
Anteilsscheine) an diesen Holdings bzw.
deren Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaften
im Ausland - wie in der EU -
angeboten und verkauft sowie die Beteiligungssummen bar
meist in D-Mark eingesammelt wurden?
33. Ist es richtig, dass in der
Türkei die Ausgabe bzw. der Verkauf von Anteilsscheinen
(Beteiligungen) an Islam-Holdings bzw.
deren Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaften
in Europa gerichtlich als illegal bzw. rechtswidrig beurteilt wurden?
Wenn ja, welche Konsequenzen hat dies auf die in Österreich abgeschlossenen Verträge?
34.
Wenn nein, welche Anlegerrechte sah das türkische Recht für
derartige Beteiligungen d.h. für
den Verkauf von Anteilsscheinen an diesen Islam Holdings bzw. an deren
Verwaltungs- oder
Beteiligungsgesellschaften
vor?
35.
Können
nach österreichischem Recht die einzelnen Verkäufer dieser Anteilsscheine
d.h.
diejenigen Personen, die in Österreich diese Beteiligungsverträge mit
AnlegerInnen
abgeschlossen, Anteilsscheine verkauft und
das Inkasso der Beteiligung direkt vorgenommen
haben,
direkt zivilrechtlich wegen Schadenersatz bzw. auf Rückzahlung der
Beteiligungssumme in
Anspruch genommen werden?
36. Wie sieht zu dieser Rechtsfrage die ständige oberstgerichtliche Rechtssprechung aus?
37. Gab es auch
in Österreich bereits derartige Zivilprozesse mit entsprechenden
gerichtlichen
Entscheidungen?
Wenn ja, wie viele?
Welche
Ansprüche wurden gegen welche Unternehmen bzw. Personen geltend gemacht?
Wie wurde jeweils entschieden?
Wie viele dieser Verfahren sind noch nicht
entschieden?
38. Mit welchen zivilrechtlichen Konsequenzen war die in Österreich
ab Mitte der neunziger
Jahre vorgenommene unbefugte Ausübung
der Vermittlungstätigkeit bzw. des Verkaufs von
diesen Beteiligungen (Anteilsscheinen) und das direkt vorgenommene
Inkasso von
Beteiligungssummen verbunden?
Welche
verwaltungsstrafrechtlichen Bestimmungen kamen grundsätzlich bei diesen
beschriebenenTätigkeiten
zum Tragen?
39. Gab und gibt es in
Österreich zu diesen geschilderten AnlegerInnenproblemen gerichtliche
Strafanzeigen gegen Verantwortliche dieser Holdings bzw. in deren
Verwaltungs- bzw.
Beteiligungsgesellschaften (z.B. wegen des Verdachtes der Untreue, des
Betruges) oder gegen
die Verkäufer von Anteilsscheinen oder ähnlichen Wertpapieren?
40. Gegen welche dieser Holdings (oder deren Verwaltungs- oder
Beteiligungsgesellschaften)
bzw. deren verantwortliche Organe oder
Verkäufer von derartigen Anteilsscheinen wurde in
Österreich bereits strafrechtlich ermittelt?
In wie vielen Fällen wurden gerichtliche Strafanzeigen erstattet?
41. Wie wurden diese Strafanzeigen erledigt?
In wie vielen dieser Fälle kam es zu Strafverfahren?
Wie viele Personen in Österreich wurden aufgrund dieser Strafanzeigen strafrechtlich
verurteilt? Wie viele Personen freigesprochen?
42. Wurde in diesem Zusammenhang
in Österreich u.a. auch wegen Geldwäsche gegen Islam-
Holdings bzw. deren Verantwortliche oder gegen deren Verwaltungs- und
Beteiligungsgesellschaften bzw. deren Verantwortliche ermittelt?
Wenn nein, warum
nicht?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
43. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass Millionen Euro (damals in
DM) aus Österreich im
Auftrag der Holdings bzw. deren
Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaften in die Türkei
verschoben wurden?
Gegen
welche rechtlichen - insbesondere internationalen - Regelungen und Abkommen
wurde
bei
diesen „Finanztransfers" verstoßen?
44. Welche Summen Anlagegelder an türkischen Islam-Holdings (bzw. deren Verwaltungs- oder Beteiligungsgesellschaften) wurden 1998, 1999, 2000,2001,2002,2003,2004, 2005 2006
und
2007 von in Österreich niedergelassenen Banken (z.B. Deniz) in die
Türkei überwiesen
(Ersuche um
Aufschlüsselung der Anzahl der Überweisungen und der jeweiligen
Überweisungssummen auf Jahre)?
45. Wie beurteilen Sie rechtlich die Tatsache, dass in diesem
Zusammenhang damals auch
Millionen D-Mark Beteiligungsgelder (bzw.
Gold) aus Österreich illegal in die Türkei bzw. in
andere Länder verschoben wurden?
In
welcher Form wurde der österreichische Zoll in diesem Zusammenhang aktiv?
Gab es dabei internationale Kontakte und Zusammenarbeit mit anderen Staaten?
46. Wurden in diesem Zusammenhang nach Kenntnis des Ressorts auch in Österreich — wie in anderen Ländern - „Geldkuriere" mit hohen Geldsummen bzw. Gold von den zuständigen Behörden (Zoll) aufgegriffen?
Wenn ja, welche Beträge?
47. Was wurde
Ihrem Ressort über das im Einleitungstext beschriebene „Underground
Banking"
beim Verkauf dieser
Beteiligungen bekannt?
48. Wurde in
Österreich mit diesen geschilderten Problemen jemals die
Kapitalmarktaufsicht
bzw. die
Finanzmarktaufsicht (FMA) befasst?
Wenn ja,
in wie vielen Fällen und in welchen Fällen? Welche Unternehmen waren
davon
betroffen? Wann erfolgten diese Informationen?
Welche behördlichen Maßnahmen wurden durch die Aufsicht
konkret eingeleitet?
49. Ist es richtig, dass in
diesem Zusammenhang u.a. gegen den Vorstandsvorsitzenden von
Yimpas Holding „Dursun Uyar" ein internationaler Haftbefehl
erlassen wurde?
Wenn ja, wie ist der Stand der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Dursun Uyar
in
Deutschland und in anderen Staaten?
Ist
dieser internationale Haftbefehl noch aufrecht?
Wenn
nein, warum nicht?
50. Ist es richtig, dass der
Vorstandsvorsitzende von Yimpas „Dursun Uyar" wegen des illegalen
Verkaufs von Anteilsscheinen bereits in der Türkei strafrechtlich
verfolgt und verurteilt
wurde?
Wenn ja, wie lautet dieses Urteil?
51. Gegen wie viele Organe bzw. Personen sind im Zusammenhang mit einer Insolvenz von
türkischen Islam-Holdings (bzw. deren
Verwaltungs- oder Beteiligungsgesellschaften) oder in
Zusammenhang mit
einer gerichtlichen Verfolgung wegen des Verdachtes des Betruges, der
Untreue, der Geldwäsche etc. ebenfalls internationale Haftbefehle
ausgestellt worden? Sind
diese internationalen Haftbefehle noch aufrecht?
Wenn ja, wie ist jeweils dabei der Stand der Ermittlungen?
52. Wurden diese in der Anfrage geschilderten Probleme mit
Islam-Holdings bzw. deren
Verwaltungs- oder
Beteiligungsgesellschaften oder ähnlicher Finnen seit 2000 jemals in
einem EU-Gremium angesprochen?
Wenn ja, wann?
Welche Probleme wurden dabei erörtert?
Welche Konsequenzen wurden gezogen?
53 Wurde jemals EUROJUST mit diesen in der Anfrage beschriebenen Betrügereien dieser
Islam-Holdings
bzw. deren Verwaltungs- oder Beteiligungsgesellschaften befasst?
Wenn
ja, wann?
Welche
Probleme wurden dabei erörtert?
Welche Konsequenzen wurden ergriffen?
54. In welcher
Form wurden in der Türkei die in dieser Anfrage beschriebenen
AnlegerInnenprobleme
gerichtlich behandelt?
55. Welche Maßnahmen, Ermittlungen und gerichtliche Verfahren türkischer Polizei- und
Justizbehörden
gegen die Verantwortlichen derartiger Holdings bzw. deren Verwaltungs- oder
Beteiligungsgesellschaften oder ähnlicher Firmen sind Ihrem Ressort seit
Ende der neunziger
Jahre bekannt
geworden?
56. Wie viele Gerichtsverfahren gegen Holdingverantwortliche,
Verantwortliche von
Beteiligungs- oder Verwaltungsgesellschaften oder ähnlicher Firmen bzw.
deren
MitarbeiterInnen wurden nach Kenntnis des
Ressorts wegen Verjährung in der Türkei
eingestellt?
Wie viele
Strafanzeigen gab es darüber in der Türkei insgesamt?
Wie viele
Verurteilungen gab es?
57. Hat es jemals wegen dieser
Probleme seitens Ihres Ressorts Kontakte zu Vertretern türkischer
Vereine bzw. zu Geschädigten in Österreich gegeben?
Wenn ja, wann?
Welche Probleme wurden diskutiert, welche Vereinbarungen abgeschlossen?
58. Sehen Sie noch Möglichkeiten für Geschädigte, die
in Österreich derartige
Beteiligungsverträge abgeschlossen und
ihre Zahlungen verloren haben, Ansprüche in der
Türkei geltend zu machen?
Wenn
ja, wie kann Österreich diese finanziell geschädigten Personen aus
Sicht des Ressorts
unterstützen?
59. Hat es wegen dieser
Beteiligungen und Betrügereien seitens Ihres Ressorts seit 2000 Kontakte
mit der Türkischen Botschaft in Österreich oder anderen
türkischen Vertretungskörpern
gegeben?
Wenn ja, wann?
Welche
Probleme wurden in diesem Zusammenhang diskutiert, welche Vereinbarungen
geschlossen?
60.
Welche Schlussfolgerungen wurden seitens des Ressorts gezogen, nachdem
es in Österreich
(Wien)
anlässlich eines Staatsbesuches von Präsident N. Erbakan zu
Demonstrationen von
geschädigten türkischen Anlegern
(bzw. von Österreichern türkischer Herkunft) gekommen
ist?
61.
Sehen auch Sie mögliche politische Hintergründe, dass es in
der Türkei zu keiner wirklichen
Aufklärung und
strafrechtlichen Verfolgung der verantwortlichen Personen gekommen ist?
Wenn nein, warum dann nicht?
62.
Ist Ihnen die Problembeschreibung dieser Islam-Holdings im Buch
„Politik im Namen
Allahs" von
Claudia Dantschke und Ali Yildirim bekannt?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen haben Sie bzw. Ihr Ressort gezogen?