4968/J XXIII. GP

Eingelangt am 12.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Neubauer

und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Inhalt des ersten BIA-Erlasses

Sektionschef Dr. Helmut Prugger gab am 18. Juni 2008 vor dem Untersuchungsausschuss
betreffend Amtsführung zu Protokoll, dass ihm der erste BIA-Erlass (Büro für interne
Angelegenheiten) bekannt sei, jedoch nicht so genau, aufgrund der Tatsache, dass der erste
Erlass für ihn nicht relevant war:

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Dr. Prugger, ist Ihnen der
Ersterlass aus dem Jahr 2001 bekannt, der die Zuständigkeit des BIA in der Folge
regelt?

Dr. Helmut Prugger: Ja, er ist mir bekannt, aber nicht so genau, weil er ja für mich
damals nicht so relevant war.

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Ist Ihnen bekannt, dass dieser Erlass
aufgrund der Gründung des BIA erlassen wurde? (Dr. Prugger: Ja!) - Können Sie uns
kurz mitteilen, welcher Zuständigkeitsbereich im ersten Erlass des BIA enthalten ist?
Dr. Helmut Prugger: Das kann ich nicht genau, denn, wie gesagt, damals war ich für
das Büro nicht zuständig. Ich kenne das nur mehr grob. Es waren jedenfalls die
Amtsdelikte. Darüber hinaus kenne ich die Details heute nicht mehr, weil sie, wie
gesagt, nicht mehr relevant waren.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Inneres nachstehende

ANFRAGE

1.  Welchen Inhalts war der erste BIA-Erlass konkret?

2.              Welchen Datums war der erste BIA-Erlass?

3.              Welchen Dienststellen konkret wurde der erste BIA-Erlass kundgetan?

4.              Warum wurde der erste Erlass geändert?

5.              Wer hat die Änderungen beauftragt?

6.              Auf wessen Initiative hin wurden die Änderungen beauftragt?