4968/J XXIII. GP
Eingelangt am 12.09.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Neubauer
und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Inhalt des ersten BIA-Erlasses
Sektionschef
Dr. Helmut Prugger gab am 18. Juni 2008 vor dem Untersuchungsausschuss
betreffend
Amtsführung zu Protokoll, dass ihm der erste BIA-Erlass (Büro
für interne
Angelegenheiten) bekannt sei, jedoch nicht
so genau, aufgrund der Tatsache, dass der erste
Erlass für ihn nicht relevant war:
Abgeordneter
Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Dr. Prugger, ist
Ihnen der
Ersterlass aus
dem Jahr 2001 bekannt, der die Zuständigkeit des BIA in der Folge
regelt?
Dr. Helmut
Prugger: Ja, er ist mir bekannt, aber nicht so genau, weil er ja
für mich
damals nicht so relevant war.
Abgeordneter Werner Neubauer
(FPÖ): Ist
Ihnen bekannt, dass dieser Erlass
aufgrund der Gründung des BIA erlassen
wurde? (Dr. Prugger: Ja!) - Können Sie uns
kurz mitteilen, welcher Zuständigkeitsbereich im ersten Erlass des
BIA enthalten ist?
Dr. Helmut Prugger: Das kann ich nicht genau, denn, wie gesagt,
damals war ich für
das Büro nicht zuständig. Ich kenne das nur mehr grob. Es
waren jedenfalls die
Amtsdelikte. Darüber hinaus kenne ich die Details heute nicht mehr, weil
sie, wie
gesagt, nicht mehr relevant waren.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin
für Inneres nachstehende
ANFRAGE
1. Welchen Inhalts war der erste BIA-Erlass konkret?
2. Welchen Datums war der erste BIA-Erlass?
3. Welchen Dienststellen konkret wurde der erste BIA-Erlass kundgetan?
4. Warum wurde der erste Erlass geändert?
5. Wer hat die Änderungen beauftragt?
6. Auf wessen Initiative hin wurden die Änderungen beauftragt?