4969/J XXIII. GP

Eingelangt am 12.09.2008
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Anfrage

des Abgeordneten Vilimsky

Kolleginnen und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Inneres

betreffend Aberkennung des Status des Asylberechtigten

§ 7 Asylgesetz besagt:

㤠7. (1) Der Status des Asylberechtigten ist einem Fremden von Amts wegen mit
Bescheid abzuerkennen, wenn

1.   ein Asylausschlussgrund nach § 6 vorliegt;

2.   einer der in Art. 1 Abschnitt C der Genfer Flüchtlingskonvention angeführten
Endigungsgründe eingetreten ist

oder

3. der Asylberechtigte den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen in einem anderen
Staat hat.

(2) Das Bundesasylamt kann einem Fremden den Status eines Asylberechtigten
gem
äß Abs. 1 Z 2 nicht aberkennen, wenn die Aberkennung durch das Bundesasyl-
amt - wenn auch nicht rechtskräftig - nicht innerhalb von fünf Jahren nach Zuerken-
nung erfolgt und der Fremde seinen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet hat. Kann nach
dem ersten Satz nicht aberkannt werden, hat das Bundesasylamt die nach dem Nie-
derlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl.
I Nr. 100/2005, zuständige Auf-
enthaltsbeh
örde vom Sachverhalt zu verständigen. Teilt diese dem Bundesasylamt
mit, dass sie dem Fremden einen Aufenthaltstitel rechtskr
äftig erteilt hat, kann auch
einem solchen Fremden der Status eines Asylberechtigten gemäß Abs. 1 Z 2 aber-
kannt werden. (...)"

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.             In wie vielen Fällen wurden die Umstände, auf Grund deren ein Fremder als
Fl
üchtling anerkannt worden ist, nach Zuerkennung des Status des Asylbe-
rechtigten im Jahr 2006 und im Jahr 2007 überprüft?

2.             Wie viele von diesen Fällen im Jahr 2006 und 2007 betraf straffällige Asylwer-
ber?

3.             Wie oft wurde im Jahr 2006 und im Jahr 2007 der Status des Asylberechtigten
gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 1 AsylG aberkannt?

4.             Wie oft wurde im Jahr 2006 und im Jahr 2007 der Status des Asylberechtigten
gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2 AsylG aberkannt?

5.             Wie oft wurde im Jahr 2006 und im Jahr 2007 der Status des Asylberechtigten
gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 3 AsylG aberkannt?

6.             Wie oft wurde einem Fremden der Status eines Asylberechtigten gemäß § 7
Abs. 1 Z 2 nicht aberkannt, weil die Aberkennung durch das Bundesasylamt -
wenn auch nicht rechtskr
äftig - nicht innerhalb von fünf Jahren nach Zuerken-
nung erfolgte und der Fremde seinen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet hatte?