4969/J XXIII. GP
Eingelangt am
12.09.2008
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möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
Kolleginnen und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Inneres
betreffend Aberkennung des Status des Asylberechtigten
§ 7 Asylgesetz besagt:
„§ 7. (1) Der
Status des Asylberechtigten ist einem Fremden von Amts wegen mit
Bescheid abzuerkennen, wenn
1. ein Asylausschlussgrund nach § 6 vorliegt;
2.
einer der in Art. 1 Abschnitt C der Genfer Flüchtlingskonvention
angeführten
Endigungsgründe
eingetreten ist
oder
3. der Asylberechtigte den
Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen in einem anderen
Staat hat.
(2) Das Bundesasylamt kann einem Fremden den Status
eines Asylberechtigten
gemäß Abs. 1 Z 2 nicht aberkennen, wenn die Aberkennung durch
das Bundesasyl-
amt - wenn auch nicht
rechtskräftig - nicht innerhalb von fünf Jahren nach Zuerken-
nung erfolgt und der Fremde seinen
Hauptwohnsitz im Bundesgebiet hat. Kann nach
dem ersten Satz nicht aberkannt
werden, hat das Bundesasylamt die nach dem Nie-
derlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuständige Auf-
enthaltsbehörde vom Sachverhalt zu verständigen. Teilt diese dem Bundesasylamt
mit, dass sie dem Fremden einen
Aufenthaltstitel rechtskräftig erteilt hat, kann auch
einem solchen Fremden
der Status eines Asylberechtigten gemäß Abs. 1 Z 2 aber-
kannt werden. (...)"
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin
für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
In wie vielen Fällen wurden die Umstände, auf
Grund deren ein Fremder als
Flüchtling
anerkannt worden ist, nach Zuerkennung des Status des Asylbe-
rechtigten
im Jahr 2006 und im Jahr 2007 überprüft?
2.
Wie viele von diesen Fällen im Jahr 2006 und 2007 betraf
straffällige Asylwer-
ber?
3.
Wie oft wurde im Jahr 2006 und im Jahr 2007 der Status des
Asylberechtigten
gemäß § 7 Absatz 1
Ziffer 1 AsylG aberkannt?
4.
Wie oft wurde im Jahr 2006 und im Jahr 2007 der Status des
Asylberechtigten
gemäß § 7 Absatz 1
Ziffer 2 AsylG aberkannt?
5.
Wie oft wurde im Jahr 2006 und im Jahr 2007 der Status des
Asylberechtigten
gemäß § 7 Absatz 1
Ziffer 3 AsylG aberkannt?
6.
Wie oft wurde
einem Fremden der Status eines Asylberechtigten gemäß § 7
Abs. 1 Z 2 nicht aberkannt, weil die
Aberkennung durch das Bundesasylamt -
wenn auch nicht rechtskräftig - nicht innerhalb von fünf Jahren
nach Zuerken-
nung
erfolgte und der Fremde seinen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet hatte?