580/J XXIII. GP

Eingelangt am 28.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kirchgatterer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Auslaufen der Übergangsfristen für die Beschränkung der

steuerfreien Einfuhr von Zigaretten

Die auch als Edlinger-Erlass" bekannte Änderung der Verbrauchsteuerbefreiungs- verordnung (BGBl. II Nr. 162/1997) trat am 1. Juli 1997 in Kraft. Sie beschränkte im § 3a die steuerfreie Einfuhr von Zigaretten, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz in Österreich haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den EFTA-Staaten nach Österreich einreisen, auf 25 Stück.

Diese Einfuhrbeschränkung wurde vom damaligen Finanzminister Edlinger verordnet, um den Kaufkraftabfluss ins benachbarte Ausland zu beschränken. Die Maßnahme brachte für die TrafikantInnen, insbesondere in Ostösterreich, eine spürbare Verringerung der Umsatzeinbußen.

Gleichzeitig mit den EU-Beitritten der Tschechischen Republik, der Republik Slowenien, der Republik Ungarn und der Slowakischen Republik am 1. Mai 2004 ist eine Novelle des Tabaksteuergesetzes 1995 (BGBl. I Nr. 124/2003) in Kraft getreten, um die Mengenbeschränkung aufrecht zu erhalten.

Dabei wurde der § 29a Tabaksteuergesetz 1995 eingeführt, in dessen Abs. 2 die abgabenfreie Einfuhr für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Steuergebiet haben und die über eine Landgrenze oder auf einem Binnengewässer unmittelbar in das Steuergebiet einreisen, auf 25 Stück Zigaretten beschränkt.


Nach wie vor ist daher die steuerfreie Einfuhr von Zigaretten für Personen mit Wohnsitz in Österreich, die am Landweg aus Tschechien, der Slowakei, Ungarn oder Slowenien nach Österreich einreisen, auf 25 Stück beschränkt.

Diese Beschränkung gilt während der Übergangsfristen für die Tschechische Republik und die Republik Slowenien bis 31. Dezember 2007; für die Republik Ungarn und die Slowakische Republik bis 31. Dezember 2008.


Der baldige Ablauf dieser Fristen gibt Anlass zur Sorge, da das Preisniveau für Zigaretten in diesen Ländern noch deutlich unter dem österreichischen Preisniveau liegt. Exemplarisch ist hier der Preis einer Schachtel Marlboro (20 Stk.) zum Stand Jänner 2007 angeführt:

Tschechische Republik:             2,07 Euro

Slowakische Republik:               1,85 Euro

Republik Ungarn:                        2,34 Euro

Republik Slowenien:                  2,25 Euro

Republik Österreich:                  3,70 Euro

Innergemeinschaftlich gibt es keine Grenze für die abgabenfreie Einfuhr von Zigaretten für private Zwecke. Es gibt lediglich eine Richtmenge von 800 Stück.

Ein so starkes Preisgefälle zu den o. a. Nachbarländern wie derzeit bietet den österreichischen KonsumentInnen hohe Anreize zu Einkaufstourismus ab dem Jahr 2008 bzw. 2009.

Die Folge wäre nicht nur ein enormer Einkommensentfall des Bundes, sondern auch existenzbedrohende Umsatzeinbußen für die österreichischen Trafiken und Tabak- verkaufsstellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den BM für Finanzen folgende

Anfrage:

1.                  Mit welchem Rückgang der Einnahmen aus der Tabaksteuer rechnen Sie für das Jahr 2008, falls keine Maßnahmen gegen das Auslaufen der Übergangsfristen getroffen werden?

2.                  Mit welchem Rückgang der Einnahmen aus der Tabaksteuer rechnen Sie für das Jahr 2009, falls keine Maßnahmen gegen das Auslaufen der Übergangsfristen getroffen werden?

3.                  Mit wie vielen Konkursen und Schließungen von Tabakfachgeschäften und Tabakverkaufsstellen rechnen Sie, falls keine Maßnahmen gegen das Auslaufen der Übergangsfristen getroffen werden?

4.                  Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um den österreichischen TrafikantInnen, insbesondere in den Grenzregionen, auch nach dem 31.12.2007 das Überleben zu ermöglichen?

5.                  Werden Sie eine Initiative zur Anhebung der EU-Mindesttabaksteuer starten? Falls nein, warum nicht?

6.                  Streben Sie eine Verlängerung der Einfuhrbeschränkung von 25 Zigaretten pro Person für die Tschechische Republik und die Slowakische Republik an?


Falls ja:

Wann und in welcher Form werden Sie diese umsetzen?

Falls nein:

Wie wollen Sie sicherstellen, dass in der Slowakei und in Tschechien nach dem 31.12.2007 ein ähnliches Preisniveau für Zigaretten herrscht wie in Österreich?

7.     Streben Sie eine Verlängerung der Einfuhrbeschränkung von 25 Zigaretten pro Person für Ungarn und Slowenien an?

Falls ja:

Wann und in welcher Form werden Sie diese umsetzen?

Falls Nein:

Wie wollen Sie sicherstellen, dass in Ungarn und in Slowenien nach dem 31.12.2008 ein ähnliches Preisniveau für Zigaretten herrscht wie in Österreich?

8.                  Ist eine Veränderung der Tabaksteuer in dieser Legislaturperiode geplant?

9.                  Haben Sie vor, die Strafbestimmungen für Verstöße gegen das Tabakmonopolgesetz zu verschärfen, um den Verkauf ausländischer Zigaretten in Österreich einzudämmen?