665/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.04.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Integrationsvereinbarung in Österreich“

Seit Inkrafttreten der Integrationsvereinbarung im Jahr 2003 sind viele MigrantInnen eine
Integrationsvereinbarung eingegangen. Da nun die ersten Fristen zur Erfüllung dieser
Integrationsvereinbarung ablaufen, ist es von großem Interesse zu erfahren, wie hoch die
Erfüllungsquote ist und worin die konkreten aktuellen Probleme liegen.

Probleme im Rahmen der Integrationsvereinbarung werden zunehmend auch über die Medien
bekannt. Ein Beispiel:

„So gnadenlos springen Behörden mit hilfesuchenden Menschen um: Weil er seine schwangere
Frau ins Spital brachte, versäumte ein Asylant im Pongau eine einzige (!) Deutschstunde. Zur
Strafe strich ihm das Sozialamt die Hälfte seiner Unterstützung. Erst nach heftigen Protesten gab
die herzlose Behörde jetzt nach, “
(Kronenzeitung 29.März 2007).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Personen sind die Integrationsvereinbarung seit 2003 eingegangen (Ersuche um
Aufschlüsselung auf Nationalitäten, Jahre, Bundesländer und Bezirke)?

2.         Wie viele Personen haben diese schon erfüllt? Wie viele Personen haben mit den ersten
Konsequenzen wegen Nichterfüllung zu rechnen (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf
Nationalitäten, Jahre, Bundesländer und Bezirke)?

3.         Welche Konsequenzen wurden bereits gezogen? Wie viele Personen waren betroffen (Ersuche
um Aufschlüsselung auf Nationalitäten, Jahre, Bundesländer und Bezirke)?

4.         Wie viele Personen waren durch Beibringung eines ärztlichen Attests (wegen Krankheit,
Alter, medizinischer Unzumutbarkeit) von der Integrationsvereinbarung 2003 bis 2006


ausgenommen (Ersuche um Aufschlüsselung auf Nationalitäten, Jahre, Bundesländer und
Bezirke)?

5.         Wie wird seitens des Bundes bei der Vergabe einer finanziellen Unterstützung des
Integrationskurses für Kinder unter 18 Jahren sowie für sonstige Familienangehörige (d.h.
Kinder über 18 Jahre) entschieden?

6.         Welche Probleme sehen Sie aktuell bei der Umsetzung und Anwendung der                         
Integrationsvereinbarung?