665/J XXIII. GP
Eingelangt am 19.04.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Integrationsvereinbarung in Österreich“
Seit
Inkrafttreten der Integrationsvereinbarung im Jahr 2003 sind viele MigrantInnen
eine
Integrationsvereinbarung
eingegangen. Da nun die ersten Fristen zur Erfüllung dieser
Integrationsvereinbarung ablaufen, ist es
von großem Interesse zu erfahren, wie hoch die
Erfüllungsquote ist und worin die konkreten aktuellen Probleme liegen.
Probleme im
Rahmen der Integrationsvereinbarung werden zunehmend auch über die Medien
bekannt. Ein Beispiel:
„So gnadenlos springen Behörden mit hilfesuchenden Menschen
um: Weil er seine schwangere
Frau ins
Spital brachte, versäumte ein Asylant im Pongau eine einzige (!)
Deutschstunde. Zur
Strafe strich ihm das Sozialamt die
Hälfte seiner Unterstützung. Erst nach heftigen Protesten gab
die herzlose Behörde jetzt nach, “ (Kronenzeitung
29.März 2007).
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele
Personen sind die Integrationsvereinbarung seit 2003 eingegangen (Ersuche um
Aufschlüsselung auf Nationalitäten, Jahre, Bundesländer und
Bezirke)?
2.
Wie viele
Personen haben diese schon erfüllt? Wie viele Personen haben mit den
ersten
Konsequenzen wegen Nichterfüllung zu
rechnen (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf
Nationalitäten, Jahre, Bundesländer und Bezirke)?
3.
Welche Konsequenzen wurden bereits gezogen? Wie viele Personen waren
betroffen (Ersuche
um
Aufschlüsselung auf Nationalitäten, Jahre, Bundesländer und
Bezirke)?
4.
Wie viele Personen waren durch Beibringung eines ärztlichen Attests
(wegen Krankheit,
Alter, medizinischer
Unzumutbarkeit) von der Integrationsvereinbarung 2003 bis 2006
ausgenommen (Ersuche um Aufschlüsselung auf
Nationalitäten, Jahre, Bundesländer und
Bezirke)?
5.
Wie wird
seitens des Bundes bei der Vergabe einer finanziellen Unterstützung des
Integrationskurses für Kinder unter 18
Jahren sowie für sonstige Familienangehörige (d.h.
Kinder über 18 Jahre) entschieden?
6.
Welche Probleme sehen Sie aktuell bei der Umsetzung und Anwendung der
Integrationsvereinbarung?