666/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.04.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Gerichtliche Finanzstrafverfahren im Jahr 2006“

Mit der AB 4192/XXII. GP vom 12.07.2006 wurden die Fragen durch die damalige
Bundesministerin für Justiz beantwortet. Aus systematischen Gründen werden ähnliche bzw.
dieselben Fragen wieder gestellt, um die Zahlen für das Jahr 2006 zu erhalten.
2006 sind überdies neue Bestimmungen im Finanzstrafgesetz in Kraft getreten. Darüber hinaus
ist durch die mit dem Abgabenänderungsgesetz 2005 (BGBl.
I 161/2005) eingeführte
Bestimmung des § 28a FinStrG das Verbandsverantwotlichkeitsgesetz (VbVG) auch auf
Finanzvergehen anwendbar. Die die Anwendung des Verbandsverantwotlichkeitsgesetzes
regelnden Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes sind seit 31.12.2005 in Kraft.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.    Wie viele Anzeigen wegen Verdachts der Abgabenhinterziehung etc. wurden im Jahr 2006
bei Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften erstattet (Ersuche um Aufschlüsselung auf
zuständige Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?

In wie vielen Fällen ergab sich bei diesen Finanzstrafverfahren jeweils die Zuständigkeit

der Gerichte?

In wie vielen Fällen wurde dabei die Anzeige von der FMA erstattet?

2.              In wie vielen Fällen wurden in diesem Jahr die Anzeigen zurückgelegt oder die Verfahren
nach der StPO bzw. §§201 und 202 FinStrG eingestellt (Ersuche um Aufschlüsselung auf
zuständige Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?

3.              In wie vielen Fällen kam es in diesem Jahr zu rechtskräftigen Verurteilungen wegen
Abgabenunterziehung nach § 33 FinStrG (Ersuche um Aufschlüsselung auf zuständige
Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?


4.            In wie vielen Fällen wurden Geldstrafen, in wie vielen Fällen Freiheitsstrafen erhängt
(Ersuche um Aufschlüsselung auf zuständige Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?

5.            Wie viele Haftbefehle wegen Abgabenhinterziehung wurden im Jahr 2006 beantragt und
erlassen?

Zu wie vielen Festnahmen kam es in diesem Zusammenhang (Ersuche um Aufschlüsselung
auf zuständige Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?

6.            Wie viele Haftbefehle sind derzeit noch offen?
Um welche Fälle geht es dabei?

7.            In wie vielen Fällen wurde in diesem Zusammenhang im Jahr 2006 die Untersuchungshaft
verhängt?

8.            In wie vielen Fällen kam es in diesem Jahr Haus- und Personendurchsuchungen?

9.            In wie vielen Fällen wurde in diesem Jahr der Bund für vermögensrechtliche Nachteile in
Anspruch (z.B. StEG 2005) genommen (Ersuche um Aufschlüsselung auf zuständige
Gerichte)?

10. Wie viele diesbezügliche Fälle sind bereits abgeschlossen?

11. Welche Beträge mussten durch den Bund bereits bezahlt werden?

12. Wie viele diesbezügliche Verfahren sind noch offen?
Wie hoch ist dabei jeweils der Streitwert?

13. Wo sehen Sie derzeit Probleme im Finanzstrafrecht?

Halten Sie Ihre Ausführungen in den AB 1636/XXII. GP und in der AB 4192/XXII. GP

aufrecht?

Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie seitdem ergriffen?

14.  Wie haben sich die Neuregelungen im Finanzstrafgesetz, die mit der Steuerreformgesetz 2005
(§ 38 Abs. 1 FinStrG) und dem Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005 geschaffen


wurden, bewährt?

Wie viele Anzeigen im Jahr 2006 stützten sich auf die neuen Qualifikationsstufen des § 38

Abs. 1 FinStrG?

15. Wann soll die generelle Überarbeitung des Finanzstrafrechts (z.B. Verhältnis zwischen
Finanzstraftaten und den Delikten des allgemeinen Strafrechts) erfolgen?