666/J XXIII. GP
Eingelangt am 19.04.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Gerichtliche Finanzstrafverfahren im Jahr 2006“
Mit der AB 4192/XXII.
GP vom 12.07.2006 wurden die Fragen durch die damalige
Bundesministerin für Justiz beantwortet. Aus systematischen Gründen
werden ähnliche bzw.
dieselben Fragen wieder gestellt, um die Zahlen für das Jahr 2006 zu
erhalten.
2006 sind überdies neue Bestimmungen
im Finanzstrafgesetz in Kraft getreten. Darüber hinaus
ist durch die mit dem Abgabenänderungsgesetz 2005 (BGBl. I 161/2005) eingeführte
Bestimmung des § 28a FinStrG das Verbandsverantwotlichkeitsgesetz (VbVG)
auch auf
Finanzvergehen anwendbar. Die die Anwendung des
Verbandsverantwotlichkeitsgesetzes
regelnden Bestimmungen des
Finanzstrafgesetzes sind seit 31.12.2005 in Kraft.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele
Anzeigen wegen Verdachts der Abgabenhinterziehung etc. wurden im Jahr 2006
bei Gerichten bzw.
Staatsanwaltschaften erstattet (Ersuche um Aufschlüsselung auf
zuständige Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?
In wie vielen Fällen ergab sich bei diesen Finanzstrafverfahren jeweils die Zuständigkeit
der Gerichte?
In wie vielen Fällen wurde dabei die Anzeige von der FMA erstattet?
2.
In wie vielen Fällen wurden in diesem Jahr die Anzeigen
zurückgelegt oder die Verfahren
nach
der StPO bzw. §§201 und 202 FinStrG eingestellt (Ersuche um
Aufschlüsselung auf
zuständige Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?
3.
In wie vielen Fällen kam es in diesem Jahr zu rechtskräftigen
Verurteilungen wegen
Abgabenunterziehung
nach § 33 FinStrG (Ersuche um Aufschlüsselung auf zuständige
Gerichte bzw.
Staatsanwaltschaften)?
4.
In wie vielen Fällen wurden Geldstrafen, in wie vielen Fällen
Freiheitsstrafen erhängt
(Ersuche um Aufschlüsselung auf zuständige Gerichte bzw.
Staatsanwaltschaften)?
5.
Wie viele Haftbefehle wegen Abgabenhinterziehung wurden im Jahr 2006
beantragt und
erlassen?
Zu
wie vielen Festnahmen kam es in diesem Zusammenhang (Ersuche um
Aufschlüsselung
auf
zuständige Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?
6.
Wie viele Haftbefehle sind derzeit noch offen?
Um welche Fälle
geht es dabei?
7.
In wie vielen
Fällen wurde in diesem Zusammenhang im Jahr 2006 die Untersuchungshaft
verhängt?
8. In wie vielen Fällen kam es in diesem Jahr Haus- und Personendurchsuchungen?
9.
In wie vielen Fällen wurde in diesem Jahr der Bund für
vermögensrechtliche Nachteile in
Anspruch (z.B. StEG 2005) genommen (Ersuche um Aufschlüsselung auf
zuständige
Gerichte)?
10. Wie viele diesbezügliche Fälle sind bereits abgeschlossen?
11. Welche Beträge mussten durch den Bund bereits bezahlt werden?
12. Wie viele
diesbezügliche Verfahren sind noch offen?
Wie
hoch ist dabei jeweils der Streitwert?
13. Wo sehen Sie derzeit Probleme im Finanzstrafrecht?
Halten Sie Ihre Ausführungen in den AB 1636/XXII. GP und in der AB 4192/XXII. GP
aufrecht?
Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie seitdem ergriffen?
14. Wie haben sich die
Neuregelungen im Finanzstrafgesetz, die mit der Steuerreformgesetz 2005
(§ 38 Abs. 1 FinStrG) und dem
Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005 geschaffen
wurden, bewährt?
Wie viele Anzeigen im Jahr 2006 stützten sich auf die neuen Qualifikationsstufen des § 38
Abs. 1 FinStrG?
15. Wann soll die generelle Überarbeitung des
Finanzstrafrechts (z.B. Verhältnis zwischen
Finanzstraftaten
und den Delikten des allgemeinen Strafrechts) erfolgen?