725/J XXIII. GP

Eingelangt am 26.04.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Mag. Kuzdas, Bayr, Schopf

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Kollaudierung des tschechischen AKW Temelin"

Vor wenigen Monaten hat die zuständige tschechische Behörde dem Atomkraftwerk Temelin die endgültige Betriebsgenehmigung (Kollaudierung) erteilt. Nationalratsabgeordnete aller Fraktionen verlangten daher in einem gemeinsamen Entschließungsantrag (Antrag 24/A(E)) von der Bundesregierung, an die Tschechische Republik heranzutreten und den Nachweis aller Sicherheitsmaßnahmen zu fordern, die im Melker Protokoll zwischen Österreich und Tschechien unter Vermittlung der Europäischen Union vereinbart wurden. Sollte dieser Nachweis nicht erbracht werden, verlangten die Abgeordneten das Ergreifen "aller verfügbaren internationalen Rechtsschritte, insbesondere eine Völkerrechtsklage gegen die Tschechische Republik".

Durch den Entschließungsantrag wurde die Bundesregierung ersucht, an die Regierung der Tschechischen Republik als Vertragspartnerin des Melker Protokolls heranzutreten und einzufordern, dass mit der erfolgten Kollaudierung umgehend der Nachweis der Umsetzung aller offenen Sicherheitsmaßnahmen betreffend das AKW Temelin wie im Anhang I (BGBl. 2001/266) festgelegt erbracht wird.

Des weiteren forderten die Abgeordneten umgehend alle verfügbaren internationalen Rechtsschritte, insbesondere eine Völkerrechtsklage gegen die Tschechische Republik wegen Bruchs des zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich geschlossenen internationalen und völkerrechtlich verbindlichen Vertrages (Melker Protokoll - Brüsseler Fassung) einzuleiten, sollte dieser Nachweis durch die Tschechische Republik nicht umgehend erbracht werden können.

Die österreichische Bevölkerung ist weiterhin großer Gefahr ausgesetzt und angesichts der mehr als 100 Störfälle zurecht beunruhigt.

Die unterfertigten Abgeordneten richten deshalb an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie an die Bundesministerin für Europäische und Internationale Angelegenheiten nachstehende

 

 

Anfrage:

1.  Wann wurden die Kollaudierungsunterlagen und alle weiteren relevanten Unterlagen von der Tschechischen Republik angefordert?

2.              Wann wurden diese Unterlagen geliefert?

3.              Ist die Übersetzung dieser Unterlagen bereits abgeschlossen?

4.              Wurde    der    Aufforderung,    einen    Nachweis    der    Umsetzung    aller    offenen Sicherheitsmaßnahmen folgegeleistet? Wenn nein, warum nicht?

5.              Ist die Prüfung der Völkerrechtsklage bereits abgeschlossen? Wenn nein, warum nicht?

6.              Ist die geforderte Völkerrechtsklage gegen die Tschechische Republik wegen Bruchs des zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich geschlossenen internationalen und völkerrechtlich verbindlichen Vertrags in Vorbereitung? Wenn nein, warum nicht?

7.              Welche Schritte werden Sie setzen, um die einseitige Auflösung des Melker Abkommens durch die Tschechische Republik zu verhindern?