729/J XXIII. GP
Eingelangt am 26.04.2007
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und
Technologie
betreffend Digitales Fernsehen
Die Einführung des digitalen Fernsehens bringt vor
allem den Rundfunkanstalten
Kostenersparnisse, während die
Benutzer praktisch keinen Vorteil davon haben. Im
Gegenteil müssen sie sogar höhere Kosten für Zusatzgeräte (und, in Zeiten
allgegenwärtiger
Klimaschutz-Diskussionen, für deren laufenden Energieverbrauch)
hinnehmen. Zudem
haben die „Zwangsumgestellten" ersten
Erfahrungsberichten
Betroffener zufolge teilweise mit deutlich
verschlechterter Bildqualität - was kein
subjektiver Eindruck,
sondern ein technisches Faktum ist, speziell bei größeren
Bildschirmen - und mangelnder
Empfangsstabilität sowie zusätzlichen Störungen zu
kämpfen
(Zitate: „Bei jeder SMS, die hereinkommt, ist das Bild weg." „Wenn auf der
Straße ein Auto vorbeifährt, fällt das Signal aus.").
Gleichzeitig
steigt durch die Einführung des digitalen Fernsehens die Belastung
der
Bevölkerung durch elektromagnetische Strahlung
weiter an.
Es
sollte daher selbstverständlich sein, dass von
verantwortlicher Seite sichergestellt
wurde, dass in Folge
der Umstellung wenigstens keine zusätzlichen
negativen
Auswirkungen auf die Gesundheit auftreten.
Ebenso sollte es selbstverständlich sein,
dass entsprechende
Abklärungen bereits vorab unternommen
wurden und
entsprechende Vorsorgeschritte - u.a. im
Sinne der mehrfachen klaren
Empfehlungen des Obersten Sanitätsrates zur Minimierung der Belastung durch
elektromagnetische Strahlung - vor der
Umstellung gesetzt wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Der Oberste Sanitätsrat fordert
für die
elektromagnetische Strahlungsbelastung
ein
Minimierungsgebot. Wie das Forschungsvorhaben miniWatt (gefördert in den
Jahren 2002 und 2003 vom Deutschen Bundesministerium für Bildung und
Forschung) ergab, könnte die Sendeleistung des
digitalen terrestrischen
Fernsehens (DVB-T) um den Faktor 1.000 bis
10.000 reduziert werden, wenn das
Versorgungsziel „portable indoor" durch die
Forderung ersetzt wird, dass die
erforderliche Feldstärke nur außerhalb des Hauses in Dachhöhe erreicht wird.
a) Welches Versorgungsziel besteht derzeit in Österreich?
b)
Wenn „portable indoor", warum wird es nicht
durch die oben genannte weit
weniger belastende Lösung ersetzt?
c) Welche konkreten
Maßnahmen haben Sie im Zusammenhang
mit der
Einführung von
DVB-T in Österreich in Ihrem Zuständigkeitsbereich
im Sinne des
erwähnten Minimierungsgebots gesetzt?
2) Gibt es konkrete Studien über
a)
die Veränderung/Zunahme der Strahlungsbelastung
durch die Einführung des
digitalen Fernsehens,
b)
die diesbezüglichen gesundheitlichen Auswirkungen der
Umstellung auf
digitales Fernsehen
und welche Ergebnisse haben diese jeweils erbracht?
3)
Sind diese Studien und Erkenntnisse bei der Einführung von
DVB-T in Österreich
berücksichtigt worden, wenn ja in welcher Weise im
einzelnen, wenn nein warum
nicht?
4)
Welche Erkenntnisse gibt es über die Wirkung der sehr hohen
Frequenzen, die
das digitale
Satelliten-Fernsehen verwendet ?
5)
Wieviele zusätzliche Sendeanlagen werden für die flächendeckende
Versorgung
Österreichs
mit DVB-T errichtet?
6)
Nach welchen
Kriterien wird die Aufstellung von neuen Sendeanlagen für das
digitale Fernsehen beurteilt? Werden dabei gesundheitliche Wirkungen oder
Risken berücksichtigt,
wenn ja in welcher Weise im einzelnen, wenn nein warum
nicht?