Stenographisches Protokoll

 

 

 

 

 

4. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 29. November 2006

 

 


Stenographisches Protokoll

4. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode         Mittwoch, 29. November 2006

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 29. November 2006: 9.03 – 19.36 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Wahl einer Ordnerin/eines Ordners

2. Punkt: Bericht betreffend die Erstattung eines Vorschlages für die Wahl eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft

3. Punkt: Wahl ständiger Ausschüsse

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediensteten­gesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Richterdienstgesetz geän­dert werden (Besoldungs-Novelle 2007)

5. Punkt: Bericht über den Antrag 27/A der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­siche­rungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungs­ge­setz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impf­scha­dengesetz und das Verbrechensopfergesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2. Sozialrechts-Änderungs­gesetz 2006 – 2. SRÄG 2006)

6. Punkt: Bericht über den Antrag 25/A der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Übergangs­bestim­mungen bis zur Neuregelung der Pflege erlassen werden (Pflege-Übergangsgesetz)

7. Punkt: Bericht über den Antrag 23/A(E) der Abgeordneten Fritz Neugebauer, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fortführung der erfolgreichen Arbeits­marktpolitik durch Sicherstellung ausreichender Budgetmittel für das AMS

8. Punkt: Bericht über den Antrag 16/A der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Ermächtigung der Bundesregierung zur Übernahme von Haftungen des Bundes anlässlich der Durchführung der Olympischen Winterspiele 2014 (Olympia 2014-Ermächtigungsgesetz) geändert wird

9. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivilpakt (ZIP-G) geschaffen sowie das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Mietrechtsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz, die Zivilprozessordnung, das Erb­schafts- und Schenkungssteuergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Straf­prozessordnung, die Bundesabgabenordnung, das Verwaltungsstrafgesetz, das Allge­meine Verwaltungsverfahrensgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Einkommen­steuer­gesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (Fremdenrechtspaket 2005), das Asylgesetz 2005 (Fremdenrechtspaket 2005), das Fremdenpolizeigesetz 2005 (Frem­den­rechtspaket 2005) geändert wird (3/A)

10. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosen­versicherungs­gesetz 1977 (AlVG) geändert wird (4/A)

11. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geän­dert wird (2/A)

12. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern geschaffen und das geltende Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) aufgehoben wird (17/A)

13. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisations­gesetz geändert wird (32/A)

14. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungs­geldgesetz geändert wird (33/A)

*****

Inhalt

Nationalrat

1. Punkt: Wahl einer Ordnerin/eines Ordners ............................................................... 38

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 13

Geschäftsbehandlung

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Aus­schussberichte 4, 5, 6, 7 und 8 d.B. gemäß § 44 (2) der Geschäftsordnung ............................................................... 35

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 38

Aktuelle Stunde (1.)

Thema: Kontrollverweigerung durch die Bundesregierung – Maßnahmen für ein neues Verhältnis zwischen Parlament und Bundesregierung ......................................... 13

Redner/Rednerinnen:

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 13

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel ............................................................... ..... 16

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................ ..... 19

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................. ..... 20

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 22

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 24

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 26

Dr. Günther Kräuter ................................................................................................ ..... 27

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................................................. ..... 29

Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ..... 30

Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ..... 32

Herbert Scheibner ................................................................................................... ..... 34

Rechnungshof

Verlangen gemäß § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung im Zusammenhang mit dem Antrag 36/A betreffend Gebarungsüberprüfung ............................................................................... 193

Ausschüsse

Zuweisungen ................................................................  36, 153, 159, 170, 177, 184, 193

3. Punkt: Wahl ständiger Ausschüsse .......................................................................... 56

Auslieferungsbegehren

gegen den Abgeordneten Mag. Ewald Stadler ............................................................ 37

Verhandlungen

2. Punkt: Bericht des Hauptausschusses betreffend die Erstattung eines Vor­schlages für die Wahl eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft (3 d.B.) ...................................................................... 38

Redner/Rednerinnen:

Dr. Alexander Van der Bellen ...................................................................................... 39

Erika Scharer ........................................................................................................... ..... 41

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 42

Dr. Werner Fasslabend .......................................................................................... ..... 44

Mag. Ulrike Lunacek ............................................................................................... ..... 45

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 47

Herbert Scheibner ................................................................................................... ..... 49

Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ..... 51

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ..... 52

Annahme des Ausschussantrages ................................................................................ 56

4. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediensteten­gesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Richterdienstgesetz geändert werden (Besoldungs-Novelle 2007) (4 d.B.)                     58

Redner/Rednerinnen:

Otto Pendl ..................................................................................................................... 58

Fritz Neugebauer .......................................................................................................... 59

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ..... 60

Dr. Gerhard Kurzmann ........................................................................................... ..... 62

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ..... 63

Staatssekretär Dr. Alfred Finz ..................................................................................... 64

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel ............................................................... ..... 65

Barbara Riener ........................................................................................................ ..... 66

Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ..... 67

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 69

5. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 27/A der Abgeord­neten Mag. Wilhelm Molterer, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­siche­rungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorge­gesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Ver­brechens­opfergesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensions­gesetz geändert werden (2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 – 2. SRÄG 2006) (8 d.B.) ........................................................ 69

Redner/Rednerinnen:

Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 69

Dr. Alfred Gusenbauer ........................................................................................... ..... 71

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 72

Mag. Wilhelm Molterer ........................................................................................... ..... 74

Mag. Brigid Weinzinger .......................................................................................... ..... 76

Mag. Dr. Martin Graf (tatsächliche Berichtigung) ......................................................... 79

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 79

Werner Neubauer .................................................................................................... ..... 82

Bundesministerin Ursula Haubner ............................................................................. 85

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................ ..... 86

Dr. Reinhold Mitterlehner ....................................................................................... ..... 87

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ..... 89

Heidrun Silhavy ....................................................................................................... ..... 91

Karl Donabauer ....................................................................................................... ..... 92

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 94

Edeltraud Lentsch .................................................................................................. ..... 95

Ing. Kurt Gartlehner ................................................................................................ ..... 96

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................ ..... 96

Sylvia Prettenthaler ................................................................................................ ..... 97

Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ..... 97

Entschließungsantrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionserhöhung 2007 – Ablehnung ....................................................................  77, 99

Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Pensionen – Ablehnung ................................................................  83, 99

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 99

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 8 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend außerordentliche Anhebung der Ausgleichszulagen­richt­sätze (E 4) ............................ 99

6. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 25/A der Abge­ordneten Mag. Wilhelm Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Übergangsbestimmungen bis zur Neuregelung der Pflege erlassen werden (Pflege-Übergangsgesetz) (5 d.B.) ...... 99

Redner/Rednerinnen:

Theresia Haidlmayr ...................................................................................................... 99

Mag. Melitta Trunk ...................................................................................................... 102

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 103

Ridi Steibl ................................................................................................................ ... 106

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 107

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein ................................................................... 111

Mag. Gertrude Aubauer .......................................................................................... ... 112

Sabine Mandak ........................................................................................................... 113

Maria Grander ............................................................................................................. 115

Lutz Weinzinger .......................................................................................................... 116

Bundesministerin Ursula Haubner ........................................................................... 117

Entschließungsantrag der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Pflegegeld-Einstufungsverordnung – Ableh­nung ........................  101, 118

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung des Pflegegeldes – Ablehnung ..........................................................  105, 118

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassende Verbesserungen im Pflegebereich – Ableh­nung ..........................  109, 118

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 118

7. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 23/A(E) der Abge­ordneten Fritz Neugebauer, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Fortführung der erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik durch Sicherstellung ausreichender Budgetmittel für das AMS (6 d.B.) ..................... 118

Redner/Rednerinnen:

Gerhard Steier ......................................................................................................... ... 119

Fritz Neugebauer .................................................................................................... ... 120

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 120

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 122

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 123

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein ................................................................... 123

Franz Kirchgatterer ................................................................................................. ... 124

Karlheinz Kopf ......................................................................................................... ... 125

Mag. Birgit Schatz ................................................................................................... ... 126

Herta Mikesch .......................................................................................................... ... 127

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 128

Dr. Peter Sonnberger .............................................................................................. ... 130

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ... 130

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 6 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Fortführung der erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik durch Sicherstellung ausreichender Budgetmittel für das AMS (E 5) .............................................................................................................. 131

8. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 16/A der Abgeord­neten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Ermächtigung der Bundesregierung zur Übernahme von Haftungen des Bundes anlässlich der Durchführung der Olympischen Winterspiele 2014 (Olympia 2014-Ermächtigungsgesetz) geändert wird (7 d.B.)   ............................................................................................................................. 131

Redner/Rednerinnen:

Dieter Brosz ................................................................................................................ 131

Mag. Johann Maier ............................................................................................  133, 143

Peter Haubner ............................................................................................................. 134

Mag. Birgit Schatz (tatsächliche Berichtigung) .......................................................... 136

Dr. Robert Aspöck ...................................................................................................... 136

Dieter Brosz (tatsächliche Berichtigung) .................................................................... 138

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 138

Staatssekretär Mag. Karl Schweitzer ....................................................................... 139

Herta Mikesch ............................................................................................................. 140

Staatssekretär Mag. Eduard Mainoni ....................................................................... 141

Franz Eßl ..................................................................................................................... 142

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 143

9. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivilpakt (ZIP-G) geschaffen sowie das Allgemeine bürgerliche Gesetz­buch, das Mietrechtsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz, die Zivilprozess­ordnung, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungs­gesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, die Bundesabgaben­ord­nung, das Verwaltungsstrafgesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrens­gesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Einkommensteuergesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (Fremdenrechtspaket 2005), das Asylgesetz 2005 (Frem­den­rechtspaket 2005), das Fremdenpolizeigesetz 2005 (Fremdenrechtspaket 2005) geändert wird (3/A)    ............................................................................................................................. 143

Redner/Rednerinnen:

Mag. Ulrike Lunacek .................................................................................................. 144

Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................. 146

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................. 147

Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ... 148

Mag. Gernot Darmann ............................................................................................ ... 149

Dr. Reinhold Lopatka .............................................................................................. ... 150

Mag. Ulrike Lunacek (tatsächliche Berichtigung) ...................................................... 151

Dr. Peter Sonnberger .............................................................................................. ... 152

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 152

Zuweisung des Antrages 3/A an den Justizausschuss ............................................... 153

10. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosen­versiche­rungsgesetz 1977 (AlVG) geändert wird (4/A)      ............................................................................................................................. 153

Redner/Rednerinnen:

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 153

Heidrun Silhavy ....................................................................................................... ... 154

August Wöginger .................................................................................................... ... 156

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 157

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 158

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement .................................................................................. ... 159

Zuweisung des Antrages 4/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales .................. 159

11. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisations­gesetz geändert wird (2/A) ........ 159

Redner/Rednerinnen:

Dieter Brosz ............................................................................................................. ... 160

DDr. Erwin Niederwieser ........................................................................................ ... 161

Werner Amon, MBA ................................................................................................ ... 162

Barbara Zwerschitz ................................................................................................. ... 163

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 164

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 166

Beate Schasching ................................................................................................... ... 166

Wolfgang Großruck ................................................................................................ ... 168

Dr. Robert Rada ...................................................................................................... ... 169

Zuweisung des Antrages 2/A an den Unterrichtsausschuss ....................................... 170

12. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundes­gesetz zur sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern geschaffen und das geltende Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) aufge­hoben wird (17/A) ......................................................................................................... 170

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 170

Mag. Christine Muttonen ........................................................................................ ... 171

Dr. Gertrude Brinek ................................................................................................ ... 173

Herbert Kickl ............................................................................................................ ... 174

Veit Schalle .............................................................................................................. ... 175

Gerhard Reheis ....................................................................................................... ... 176

Zuweisung des Antrages 17/A an den Kulturausschuss ............................................. 177

13. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schul­organisationsgesetz geändert wird (32/A)        ............................................................................................................................. 177

Redner/Rednerinnen:

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 177

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 179

Silvia Fuhrmann ...................................................................................................... ... 180

Dieter Brosz ............................................................................................................. ... 181

Dr. Gerhard Kurzmann ........................................................................................... ... 182

Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ... 183

Dr. Gerhard Kurzmann (tatsächliche Berichtigung) .................................................. 184

Zuweisung des Antrages 32/A an den Unterrichtsausschuss ..................................... 184

14. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinder­betreuungsgeldgesetz geändert wird (33/A)   ............................................................................................................................. 184

Redner/Rednerinnen:

Ursula Haubner .................................................................................................  184, 193

Mag. Andrea Kuntzl .................................................................................................... 185

Ridi Steibl .................................................................................................................... 187

Sabine Mandak ........................................................................................................... 187

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ..................................................................... ... 188

Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ... 189

Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 190

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement .................................................................................. ... 191

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 192

Zuweisung des Antrages 33/A an den Familienausschuss ......................................... 193

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 37

Petition betreffend „Offenhalten der Fahrkartenschalter der ÖBB entlang der Westbahnstrecke“ (Ordnungsnummer 2) (überreicht von den Abgeordneten Beate Schasching und Anton Heinzl)

Bürgerinitiative ............................................................................................................. 37

Bürgerinitiative betreffend „Legasthenie“ (Ordnungsnummer 2)

Regierungsvorlage ....................................................................................................... 37

2: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen

Berichte ......................................................................................................................... 37

III-1: Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2005

III-3: Bericht, Reihe Bund 2006/11; Rechnungshof

III-5: Bericht über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2005); Bundesregierung

III-6: Förderungsbericht 2005; Bundesregierung

Anträge der Abgeordneten

Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen auf Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof gemäß § 99 Abs. 2 GOG betreffend die finanzielle Gebarung der zu 100 Prozent im Staatsbesitz befindlichen ASFINAG sowie deren Tochterunternehmen unter Berücksichtigung der durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wahrzunehmenden Eigentümerfunktion ab dem Jahr 2000 (36/A und Zu 36/A)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Produkt­pirateriegesetzes (PPG-2004) (37/A)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftsbezeichnung bei allen Lebensmitteln sowie „Made in the EU“-Kennzeichnungssystem (38/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von „Fah­ren mit Licht am Tag“ (39/A)(E)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine 100 km/h Beschränkung im Bereich Linz/Ansfelden bis zur NÖ Landesgrenze (A 1) mittels Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, mit der eine Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Teilstrecke der A 1 Westautobahn angeordnet wird (LGBl. Nr. 98/2006) (40/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzie­rung von Raucher-Entwöhnungskuren aus den Mitteln der Tabaksteuer (41/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schwerarbeiterregelung (42/A)(E)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz von Streusalz (43/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag (44/A)(E)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahl­ord­nung 1992 – NRWO) geändert wird (45/A)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geändert wird (46/A)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Pflegegeld-Einstufungsverordnung (47/A)(E)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend weitere Begleitgesetze zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (48/A)(E)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundeseinheitliche sozialrechtliche Absicherung von Menschen in Beschäftigungstherapie (49/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend verstärkte Berücksichtigung der Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen im Wohnrecht (50/A)(E)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bündelgesetz zur fakti­schen Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Anwendung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) (51/A)(E)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sanierung des aufgelassenen Gipsbergwerks in Maria Enzersdorf/NÖ (52/A)(E)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Gütezeichen­ver­ordnung (53/A)(E)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Gütezeichen­verordnung (54/A)(E)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung des österreichischen Programms für die Ländliche Entwicklung 2007–2013 (55/A)(E)

Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhebung des „Überein­kommens über die Rechte des Kindes“ in den Rang eines Verfassungsgesetzes (56/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert und das Vormerksystem (Punkteführerschein) um Maßnahmen bei Schnellfahren und Handy am Steuer erweitert wird (57/A)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden (58/A)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das „Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz“ (ÖPNRV-G) geändert und die Bestellerförderung des Bundes auf 80 Millionen Euro erhöht wird (59/A)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz, das Klubfinanzierungsgesetz und das Publizistikförderungs­gesetz geändert werden (Förderung der Beteiligung von Frauen in der Politik) (60/A)

Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (61/A)

Anfragen der Abgeordneten

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend asbesthältige Eternitplatten in der „Zöchlinggrube“ in Markgrafneusiedl (83/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Personal­rochaden und Neubestellungen im Umfeld der Nationalratswahlen (84/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Personalrochaden und Neubestellungen im Umfeld der Nationalratswahlen (85/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissen­schaft und Kultur betreffend Personalrochaden und Neubestellungen im Umfeld der Nationalratswahlen (86/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Personalrochaden und Neubestellungen im Umfeld der Nationalratswahlen (87/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Personalrochaden und Neubestellungen im Umfeld der National­ratswahlen (88/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Personalrochaden und Neubestellungen im Umfeld der Nationalratswahlen (89/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Personalrochaden und Neubestellungen im Umfeld der Nationalratswahlen (90/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Personalrochaden und Neubestellungen im Umfeld der Nationalratswahlen (91/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Personalrochaden und Neu­bestellungen im Umfeld der Nationalratswahlen (92/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicher­heit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend Personalrochaden und Neubestellungen im Umfeld der Nationalratswahlen (93/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Personalrochaden und Neubestellungen im Umfeld der Nationalratswahlen (94/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Personalrochaden und Neubestellungen im Umfeld der National­ratswahlen (95/J)

Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend das fehlende Wachpersonal im Neubau der Strafanstalt Innsbruck (96/J)

Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend das fehlende Wachpersonal im Neubau der Strafanstalt Innsbruck (97/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Wahlkarten Nationalratswahl 2006“ (98/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend „Einsparungen beim Schulsport – Entwicklungs­tendenzen in Österreich“ (99/J)

Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die „Errichtung der A 5 Nordautobahn; Abschnitt Schrick bis Drasenhofen“ (100/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Produktpiraterie (Marken- und Musterschutz)“ (101/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Stipendienstiftung der Republik Österreich (102/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Einsatz österreichischer Soldaten im Irak (103/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung (BMLV) betreffend Grundstücksverkäufe durch die SIVBEG (104/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend „Gesundheitsvorsorge für Migrantinnen“ (105/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Werkverträge für „Sicherheitsforschung in Österreich und in Europa – Vergleichende Studie europäischer Sicherheitsforschungs­ansätze“ (106/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG) betreffend Werkverträge für „Sicherheitsforschung in Österreich und Europa – Vergleichende Studie euro­päischer Sicherheitsforschungsansätze“ (107/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend För­derung des wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Programms 2006 (108/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (BMBWK) betreffend Verfahren des Bundesdenkmalamts in Sachen Prandtauerkirche in St. Pölten (109/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Verfahren des Bundesdenkmalamts in Sachen Stadtmuseum St. Pölten (110/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Organraub an lebenden Falun Gong-Praktizierenden in China (111/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Organraub an lebenden Falun Gong-Praktizierenden in China (112/J)

Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Unterstützung der Aktion „Ideen sind etwas wert“ durch das BMBWK (113/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausbau der Schienenverbindung Wien–Bratislava (114/J)

Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „möglicher Abschuss von entführten Passagierflugzeugen“ (115/J)

Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend „möglicher Abschuss von entführten Passagierflugzeugen“ (116/J)

Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Sicherstellung der Umsetzung des SWRÄG 2006“ (117/J)

Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Sicherstellung der Umsetzung des SWRÄG 2006“ (118/J)

Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend Übersetzung von Publi­kationen der Männerpolitischen Grundsatzabteilung (119/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ASFINAG-Finanzierung (120/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zentralbahnhof Wien und Rahmenplan 2007–2012 (121/J)

Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Künstlersozialversicherung – Rückforderung von Pensionszuschüssen (122/J)

Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Erstaufnahmezentrum Thalham (123/J)

 


09.03.05Beginn der Sitzung: 9.03 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Dr. Michael Spindelegger, Dritte Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet.

Die Amtlichen Protokolle der 2. und 3. Sitzung vom 17. November 2006 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Faul und Dr. Grünewald.

09.03.32Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Kontrollverweigerung durch die Bundesregierung – Maßnahmen für ein neues Verhältnis zwischen Parlament und Bundesregierung“

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Dr. Cap. Ich erteile es ihm und mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


9.03.53

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ)|: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Warum haben wir diesen Titel für die Aktuelle Stunde gewählt? – Das ist ganz einfach zu erklären: Die letzte Legislaturperiode war geprägt durch eine Kontrollverweigerungshaltung der Bundesregierung, und daher ist die Aktuelle Stunde ein günstiger Moment, um ausführlich darüber sprechen zu können, warum die Bürgerinnen und Bürger wollen, dass das Parlament die Aufgaben, die man ihm übertragen hat, auch erfüllt.

Eine der wichtigsten Aufgaben dieses Parlaments ist, dass es für eine demokratische Kontrolle, dass es für Sauberkeit in der Republik und für Transparenz sorgen kann. Dafür hat dieses Parlament Einrichtungen, und jeder Abgeordnete ist verpflichtet, sich diesem Ethos auch in seiner Arbeit zu widmen.

Wir haben aber in der letzten Legislaturperiode feststellen müssen, dass es besonders im Rahmen der Arbeit des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshof­aus­schusses, aber auch beim Rechnungshofausschuss selbst immer wieder den Versuch gegeben hat, seitens der Regierungsparteien der Kontrolltätigkeit des Parlamentes und der Abgeordneten nicht entgegenzukommen. (Ruf bei der ÖVP: Geh, geh, geh!) Da hat es den Versuch gegeben, Ladungen zu verhindern, oder es wurde eine Ladung gleich mit der Mehrheit der Regierungsparteien hier abgelehnt. Karl-Heinz Grasser ist da ganz eine prominente Person. (Abg. Mag. Molterer: Ah, das ist das Ziel!) Man hat x-mal versucht, ihn zu laden, aber er wurde einfach mit Regierungsmehrheit geschützt. Jetzt gibt es – Gott sei Dank! – einen Untersuchungsausschuss, in dem er erscheinen muss.

Das ist nämlich der Unterschied zwischen der Einrichtung des Untersuchungs­ausschusses und der dieses Ständigen Unterausschusses des Rechnungshof­aus­schus­ses, und das ist auch einer der Gründe, warum es diese beiden Unter­suchungsausschüsse gibt: Um Licht ins Dunkel der Eurofighter-Beschaffung zu brin­gen, und den anderen Untersuchungsausschuss gibt es zum Schutz der Sparerinnen und Sparer und der Anleger, damit im Endeffekt die Finanzmarktaufsicht, die Bankenaufsicht besser funktioniert. (Abg. Hornek: BAWAG!)

Wir haben probiert, das im Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses zu besprechen, aber Sie, die Regierungsparteien, waren nicht kooperativ. Jetzt gibt es einen Untersuchungsausschuss in dieser Sache. Ich glaube, im Interesse der Sparerin­nen und Sparer, im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher gibt es jetzt diese beiden Untersuchungsausschüsse, die ihre Arbeit zu verrichten haben und die unbeeinflusst auch weiter ihre Arbeit verrichten werden, denn sie sind ausschließlich dem Prüfauftrag und der Wahrheitsfindung verpflichtet – und sonst nichts und sonst niemandem! Das muss man hier einmal in aller Deutlichkeit feststellen. (Beifall bei der SPÖ.)

Man muss sich vorstellen: Bei einem dieser beiden Ausschüsse wird dann auch noch mit Rechtsgutachten gearbeitet (Abg. Mag. Molterer: Gusenbauer wollte es!), damit die Finanzmarktaufsicht ja die Möglichkeit hat, hier sehr restriktiv vorgehen zu können. Auch hier sei den Österreicherinnen und Österreichern versichert: Ganz besonders dieser Untersuchungsausschuss wird seine Arbeit sehr penibel erfüllen, denn uns geht es darum, dass auch in Zukunft die Sparerinnen und Sparer, die Anleger ruhig schlafen können (Abg. Hornek: Bei der BAWAG haben Sie geschlafen!), dass sie sicher sein können, dass die Aufsicht über die Banken funktioniert. Dieser Untersuchungs­aus­schuss wird die nötigen Voraussetzungen und Grundlagen dafür schaffen, dass das auch in Zukunft so sein wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber unser Thema hier ist jetzt die Kontrollverweigerungshaltung der Bundesregierung. Ich könnte Ihnen das anhand von unzähligen Beispielen hier aufzählen. Allein die Tat­sache, dass man elf Mal einen Antrag stellen muss, bis es endlich einen Unter­suchungsausschuss zum Beschaffungsvorgang der Eurofighter gibt, und erst beim zwölften Mal gibt es die Mehrheit dafür, ist schon ein Zeichen dafür, wie gering hier die Bereitschaft war, dass Licht ins Dunkel der Eurofighter-Beschaffung hineingebracht werden kann.

Ich habe mir da eine ganze Liste zusammenstellen lassen und greife nur etwa den Punkt heraus, welchen Kampf es um die Sitzungstermine zur Behandlung der Rech­nungshofberichte gegeben hat. Allein der Kampf darum, dass man Auskunftspersonen in diesen Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses lädt, die zur Aufklärung des Sachverhaltes dienen könnten: Die Antwort der Geladenen, auch von Regierungsmitgliedern, war: Schmeck’s, ich komme nicht! – Da braucht man eben einen Untersuchungsausschuss, denn da muss der Betreffende kommen. Dort steht er unter Wahrheitspflicht und hat korrekt entsprechende Auskünfte zu erteilen. – Das nur, damit auch die Zuseherinnen und Zuseher an den Fernsehschirmen, die Österreicher und Österreicherinnen sehen, wie wichtig diese Kontrollarbeit ist und wie oft sie von den Regierungsparteien erschwert wird.

Und nun die Schlussfolgerung: Sollten wir wirklich eine Regierung mit der ÖVP bilden und sollten wir dann in der Regierung sein, müssen die Arbeitsbedingungen für die Oppositionsparteien zur Stärkung des Parlaments, aber auch zur Stärkung der Oppo­sitionsparteien verbessert werden. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.) Dafür stehen wir und dafür werden wir uns einsetzen!

Das fängt schon bei Auskünften und Informationen an. (Abg. Scheibner: Und bei der Ladung von Zeugen!) Es müssen Vorlagen den Oppositionsparteien rechtzeitig be­kannt sein, damit sie die Möglichkeit haben, sich, wenn die beiden Regierungsparteien Vorhaben umsetzen wollen, darauf vorzubereiten und kritisch damit auseinandersetzen zu können. Es muss ein neuer Umgang mit diesem Parlament auch seitens der Re­gierung gepflogen werden. Dafür werden wir uns einsetzen! (Abg. Ing. Westenthaler: „Ein neuer Umgang!“)

Ich verstehe schon, dass das für Sie schwierig ist. Sie müssen sich jetzt ja ein biss­chen umstellen. Diejenigen, die in der Regierung waren und jetzt in Opposition sind, müssen sich ein bisschen umstellen, denn jetzt ist es aus. Jetzt müssen Sie nämlich selbst schauen, dass Sie Ihre Kontrolltätigkeit erfüllen können.

Sie wollen Ihrer Tätigkeit hier sicherlich Sinn und Inhalt verleihen – und das können Sie am besten dadurch, dass Sie von uns viel stärker einbezogen werden in den Meinungsbildungsprozess. Wenn es hier gute Ideen gibt, auch der Oppositions­parteien, dann sind diese guten Ideen in der Regierungsarbeit, in der parlamen­tarischen Arbeit mit zu berücksichtigen. (Ironische Heiterkeit beim BZÖ.) Wieso lachen Sie jetzt über Ihre eigenen guten Ideen? – Ich hoffe, Sie werden welche haben, oder? Ich gehe jetzt einmal sehr optimistisch davon aus, dass sie auch wirklich kommen werden von Ihnen. Also angenommen, sie kommen wirklich: Dann sollen sie auch entsprechend berücksichtigt werden.

Damit Sie in Zukunft nicht – so wie wir – elf Mal ergebnislos die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zum Beschaffungsvorgang Eurofighter fordern müssen, sondern es genügt, wenn Sie den entsprechenden Antrag einmal stellen, soll das ein Minderheitsrecht sein. Das heißt: Ab einer bestimmten Anzahl von Abgeordneten, deren Zahl wir so wählen müssen, damit das auch möglich ist, sollen Sie die Möglichkeit haben, als Minderheitsrecht hier einen Untersuchungsausschuss einsetzen zu können.

Sie werden es besser haben als wir! Wir haben elf Mal erfolglos diesen Antrag stellen müssen. Sie können in Zukunft, wenn Sie einen Antrag auf Einsetzung eines Unter­suchungsausschusses stellen, als Minderheitsrecht das einfach einfordern. So, wie Sie jetzt schon Sonderprüfungen für den Rechnungshof einfordern können, wenn irgendwo in der Republik dort, wo der Rechnungshof zuständig ist, etwas untersucht werden muss. Dieses Minderheitsrecht gibt es schon, und ich nehme an, Sie werden es in Zukunft weidlich nützen. Aber das allein ist zu wenig. Es soll auch noch dieses Minderheitsrecht geben, dass hier ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden kann.

Wir machen das im Sinne aufgewerteter Parlamentsparteien, einer aufgewerteten Opposition, eines aufgewerteten Parlaments und einer neuen Balance zwischen Parla­ment und Regierungsfraktionen. Das sage ich heute hier als Vertreter einer möglichen zukünftigen Regierungsfraktion.

Wichtig wäre noch, eine Arbeitsgruppe für diese Reform der Geschäftsordnung zu gründen. Ein Punkt einer solchen Reform ist die grundsätzliche Öffnung von Ausschusssitzungen für die Öffentlichkeit. Man soll die Arbeit in den Ausschüssen transparent machen. Es muss dort auch Öffentlichkeit herrschen, damit die Bür­gerinnen und Bürger noch mehr informiert sind, damit sie wissen, was die Abgeord­neten außer hier im Plenarsaal arbeiten: diejenigen, die aufpassen, diejenigen, die Zwischenrufe machen, diejenigen, die nicht aufpassen, und diejenigen, die gar nicht da sind; schöner wäre es, es wären alle da. (Abg. Grillitsch: Wo ist der Gusenbauer?) Auch in den Ausschüssen soll Transparenz herrschen. (Weitere Rufe bei der ÖVP: Wo ist Gusenbauer?!) – Warum sind Sie so nervös, wenn ich sage, es soll Transparenz herrschen? Die Bürgerinnen und die Bürger sollen die Möglichkeit haben, auch Ausschusssitzungen verfolgen zu können.

Weitere Punkte einer solchen Reform sind eine Erleichterung bei Einbringung von Bürgerinitiativen – für Jugendliche, elektronische Bürgerinitiativen. Es muss möglich sein, dass Volksbegehren, Berichte des Rechnungshofes, der Volksanwaltschaft auch nach Ende der Legislaturperiode ihre Gültigkeit weiter behalten können.

Wir haben hier eine ganze Liste zur Verbesserung der demokratischen Kultur im Parlament, im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher, aber auch im Inter­esse aller hier herinnen – auch derer, die auch in Zukunft vielleicht in einer Regie­rungsfraktion sind, denn „Hände falten, Goschen halten!“ wird ja nicht die Parole bleiben können. Wir wollen ja, dass alle hier ihre Aufgabe auch vollständig erfüllen können und sich in diesen demokratischen Prozess auch einbringen können.

Dafür stehen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. Dafür soll es diese Arbeitsgruppe geben, und dafür ersuche ich um die Mitarbeit aller Parlaments­fraktionen. – Ich glaube, das ist der richtige Weg. Das ist auch ein Weg gegen Politikverdrossenheit und für höhere Wahlbeteiligungen, und dafür werden wir uns einsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

9.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich der Herr Bundeskanzler zu Wort gemeldet, wobei die Redezeit 10 Minuten nicht über­steigen soll. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


9.14.15

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel|: Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Klubobmann Cap, warum kritisieren Sie eigentlich Ihren Parteivorsitzenden? Sie haben alle angeprangert, die nicht da sind. Wenn das so wichtig ist, warum ist Dr. Gusenbauer nicht da? – Ich glaube nach dieser Wortmeldung auch, dass das Wort „Kontrollverweigerung“ nicht ausreichend begründet ist. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Natürlich hat das Parlament viele wichtige Aufgaben: einen öffentlichen Diskurs zu machen, die Kontrolle der Verwaltung wahrzunehmen, aber auch wichtige Gesetze zu beschließen. Ich glaube, die wichtigsten Dinge kommen erst, nämlich die Gesetzes­beschlüsse, die dem öffentlichen Dienst, den Beamten für das nächste Jahr eine Gehaltserhöhung von 2,35 Prozent bringen, und eine Pensionserhöhung, die sicher­stellt, dass die Pensionen in Österreich wertgesichert sind, was sehr wichtig ist und deswegen möglich ist, weil wir vor drei Jahren eine Pensionssicherungsreform ge­macht haben, die andere Länder eben noch nicht gemacht haben. Daher können wir generationenübergreifend, nachhaltig und auch finanzierbar die Kaufkraft der Pensionen absichern. – Ich habe gehört, in England wird das ab 2012 wieder der Fall sein, in Deutschland ab 2010. Glückliches Österreich, du hast es besser! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Nun aber zur Frage der Kontrollverweigerung einfach einige Zahlen. – In den letzten Jahren, seit 2000, hat die Bundesregierung über 10 000 Anfragen – mündlich, schrift­lich, dringlich – beantwortet. Es hat über 50 Rechnungshofberichte gegeben, die in Dutzenden, meist ganztägigen Tagungen des zuständigen Rechnungshofausschusses mit der Ladung von Zeugen, von Auskunftspersonen sehr intensiv und sehr gründlich diskutiert worden sind.

Übrigens, was Untersuchungsausschüsse betrifft, Herr Abgeordneter Cap: Seit Montag wird praktisch nonstop getagt. Der Finanzminister hat als Erster stundenlang die Fragen der Abgeordneten beantwortet. Selbstverständlich! Die Leitung der Finanz­markt­aufsicht hat erklärt, dass sie selbstverständlich im Rahmen der Gesetze zur Kooperation mit dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung steht. Es sind zehn­tausende Akten bereits transferiert worden, und das ist okay. Nur sage ich Ihnen eines auch sehr deutlich: Reden Sie nicht von Kontrollverweigerung, sondern weisen Sie auch darauf hin, dass auch das Parlament im Rahmen der Gesetze, im Rahmen der Rechtmäßigkeit agieren muss!

Und da fängt es an. Wir haben Bedenken gehabt – dazu stehe ich, und das kann ich jederzeit auch öffentlich argumentieren –, dass gerade beim Banken- und beim Wirt­schaftsausschuss in der Formulierung des Untersuchungsgegenstandes weit über das Ziel geschossen wurde. Nach der Verfassung und nach der Geschäftsordnung ist der Nationalrat befugt, die Verwaltung des Bundes zu kontrollieren – nicht der Länder, nicht der Gemeinden und nicht der Privaten. Hüten wir uns davor, dass etwa der Nationalrat privates Handeln, private Geschäfte, private Kontenverbindungen in Frage stellt oder kontrolliert, denn dann sind wir sehr schnell bei einer Verletzung des Datenschutzes, bei einer Verletzung des österreichischen Bankgeheimnisses. Und das darf nicht sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Das Bankgeheimnis ist natürlich ein sehr sensibles Gut. Ich habe mir das selber noch einmal angeschaut. Im § 38 des Bankwesengesetzes heißt es:

„Kreditinstitute, ..., Beschäftigte ... dürfen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindungen mit Kunden ... anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, nicht offenbaren und verwerten. ... Werden Organen von Behörden sowie der Oesterreichischen Nationalbank ... Tatsachen bekannt, die dem Bankgeheimnis unterliegen, so haben sie das Bankgeheimnis zu wahren, ...“

Es gibt einige definierte Ausnahmen in Richtung Gerichte.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist sogar mit einer Verfassungsbestimmung mit Zweidrittelmehrheit abgesichert. Als Bundeskanzler habe ich jahrelang dagegen international gekämpft, denn da hat es viele Versuche gegeben, das österreichische Bankgeheimnis aufzubrechen, zu knacken. Wir kämpfen aber für diesen Finanzplatz Österreich, wir kämpfen für die Sparer, für die Anleger, für die Kundenbeziehungen! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Ich appelliere daher dringend, dass man diese Grenzen wahrt und respektiert.

Ähnliches gilt natürlich auch für die Beziehungen, die österreichische Firmen, vor allem in Mittel- und Osteuropa, aufgebaut haben. Natürlich kann man alles diskutieren, das soll man ja auch tun in einer demokratischen Öffentlichkeit. Aber auch Untersuchungs­behörden, Untersuchungsinstitutionen des Nationalrates können sich nicht in ausschließlich private Geschäfte von österreichischen Unternehmungen einmischen. Denn: Wo würde das enden? Ich sage Ihnen ganz offen, es lauern eine ganze Reihe von internationalen Konkurrenten nur darauf, dass wir diese Dinge in Zweifel ziehen und skandalisieren. Die Konkurrenz schläft nicht, und international gibt es eine ganze Karawane von Leuten, die es natürlich genauso wie wir gut machen wollen in Mittel- und Osteuropa.

Daher sage ich auch, weil ja auch in jüngster Zeit einige Diskussionen aufgekommen sind in diesen Ländern: Hüten wir uns davor, dass wir das Einfallstor öffnen!

Deswegen habe ich auch mit SPÖ-Vorsitzendem Gusenbauer vereinbart, damit das außer Streit gestellt wird, dass wir in dieser Frage Gutachten einholen.

Es ist der Verfassungsdienst des Bundes ja eine, wie Sie wissen, zwar nicht formell weisungsfreie Behörde, hat aber de facto einen ganz besonderen Status innerhalb des Bundeskanzleramtes. Kein Bundeskanzler – auch ich nicht – würde es wagen oder auch nur versuchen, etwa seine persönliche Rechtsmeinung dem Verfassungsdienst vorzugeben. Ganz im Gegenteil, diese Behörde agiert völlig auf Grund eigener Überlegungen, eigener Entsprechungen, und es ist wahrscheinlich die beste verfas­sungs­interpretierende oder Rat gebende Behörde, die wir in der Bundesverwaltung haben. Sie steht ja auch immer, wovon Sie auch oft Gebrauch gemacht haben, den Abgeordneten des Nationalrates zur Verfügung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Hüten wir uns daher sehr davor, dass wir eine Rechtsmeinung, die nicht von mir ver­anlasst wurde, die Ihnen vielleicht in diesem Fall nicht passen mag, als Gefällig­keitsgutachten abtun! Das ist nicht in Ordnung, Herr Abgeordneter Cap, das lehne ich ab, und ich weiß, dass viele Abgeordnete auch in Ihrer eigenen Fraktion und bei anderen Fraktionen ganz ähnlich denken.

Ich glaube, wir müssen lernen, dass etwa auch die Frage, wie weit der Auftrag, der legitime Prüfungsauftrag eines Untersuchungsausschusses geht, im Diskurs aus­getragen werden kann. Natürlich, wie bei jeder Rechtsfrage gibt es unterschiedliche Meinungen, das weiß ich schon. Die Professoren treten dann auf und haben ihre bestimmte Meinung. Nur muss man natürlich auch genau fragen: Wo führt das hin?

Die FMA, die Finanzmarktaufsicht, ist mit einstimmigem Beschluss weisungsfrei gestellt worden – weisungsfrei! –, ist nicht dem Finanzminister weisungsgebunden unterstellt. Wenn wir der Meinung sind, dass etwa dort die Verwaltungstätigkeit des Bundes genauso zu behandeln ist wie im Weisungsbereich, dann frage ich: Wo endet das? Kann dann die Justizministerin beispielsweise genauso befasst werden, wenn es um unabhängige Gerichte geht? – Sicher nicht, würde jeder zustimmen. Jetzt kann man sagen: Das eine ist Gerichtsbarkeit, das andere ist Verwaltung. – Gut. Nur: Gilt das dann auch – das frage ich weiter – in Richtung Unabhängiger Finanzstrafsenat? Das ist eine der Verwaltung angehörige Institution, die aber weisungsfrei und unab­hängig agiert. Gilt das etwa auch für den Asylsenat?

Das sind schon Fragen, die nicht jetzt der politischen Beliebigkeit unterliegen, sondern die seriös von den Verfassungsprofis selbstverständlich mit den Abgeordneten dis­kutiert werden müssen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

Meine Damen und Herren! Bisher gibt es kein wirklich überzeugendes Argument, das ich irgendwo gehört oder gelesen habe, das die These von der uneingeschränkten parlamentarischen Kontrolle der weisungsfreien Hoheitsverwaltung untermauert.

Wenn Sie sich jenes Lehrbuch anschauen, das wahrscheinlich Tausende Jusstudenten jedes Jahr lernen müssen – das ist übrigens von Professor Öhlinger verfasst –, dann findet man zur parlamentarischen Kontrolle dort folgende Aussage:

„Gegenstand der Kontrolle ist die Geschäftsführung der Bundesregierung und darüber hinaus die Vollziehung ... des Bundes, soweit sie dem Einflussbereich, insbesondere der Weisungsgewalt der Bundesregierung und ihrer einzelnen Mitglieder unterliegt“.

Das ist nicht von mir, sondern von genau dem Professor Öhlinger als Lehrbuch geschrieben, der im Fernsehen aber etwas ganz anderes gesagt hat.

Ich sage daher ganz offen, meine Damen und Herren, dass von einer Kontroll­verweigerung der Bundesregierung nicht die Rede sein kann. Aber es gibt tatsächlich einen Bereich, der meiner Meinung nach ordnungsgemäß ausdiskutiert werden soll, aber immer unter dem Obertitel, dass wir das Bankgeheimnis zu schützen haben und dass auch Sie als gewählte Abgeordnete wie auch ich als Bundeskanzler und gewählter Abgeordneter das Interesse des Landes, der Sparer, der Anleger, der Kundenbeziehungen zu schützen haben. (Beifall bei der ÖVP.)

ÖGB-Präsident Hundstorfer, der ja ganz sicher nicht verdächtig ist, dass er der Bundesregierung täglich die Mauer macht, hat am Sonntag in der „Pressestunde“ auf die Frage: Bleiben Sie bei der Position, dass dieser Bankenausschuss nicht nützlich ist für die BAWAG oder für den Wirtschaftsstandort Österreich? wörtlich erklärt: „An meiner Position“ – Hundstorfer, ÖGB – „hat sich nichts geändert. Ich kann nur appel­lieren“, das „wirklich so rasch als möglich zu beenden. ... Ich kann ... primär als der jetzige Repräsentant des Eigentümers der BAWAG nur appellieren: In diesem Stadium des Verkaufsprozesses ist das überhaupt nicht gut.“

Der Hintergrund ist, die internationale Finanzwelt reagiert auf so einen Ausschuss sehr, sehr stark. Vieles wird hinterfragt. Kreditraten werden hinterfragt, und man braucht eine sensible Umgangsweise.

Nichts anderes wollen wir: Ja zur Kontrolle, aber sensibel im Interesse des Wirt­schaftsstandortes und des Finanzplatzes Österreich. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

9.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Rednerinnen und Redner in der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.25.56

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ)|: Frau Präsidentin! Herr Bundes­kanzler! Hohes Haus! Wie notwendig diese Aktuelle Stunde ist, erkennt man an den Ausführungen, die eben Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel hier gemacht hat.

Der Herr Bundeskanzler hat darauf hingewiesen, dass es natürlich eine Grenze des Kontrollrechtes des Parlamentes gibt – keine Frage. Aber interessant war, wen er außerhalb der Kontrolle stellen wollte: die Finanzmarktaufsicht! (Abg. Scheibner: Oh, armes Österreich!) Und er vergleicht sie mit unabhängigen Gerichten.

Das ist aber nichts anderes als jene Behörde, die dieses Parlament geschaffen hat, die so wie die Polizei auf den Finanzmärkten darauf zu achten hat, dass das Vermögen der Sparerinnen und Sparer nicht angetastet wird. (Abg. Dr. Stummvoll: Weisungs­frei!) Wenn dort solche Fälle von Finanzdienstleistern, angefangen bei AMIS über BAWAG, Hypo und wie sie alle heißen, passieren, dann wird dieses Parlament diese Art von unzureichender Kontrolle untersuchen können. Da zu behaupten, sie stehen außerhalb des Gesetzes, ist doch, sagen wir einmal, ein starkes Stück. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Ich komme gleich zu den Gutachten, Herr Bundeskanzler. Es war ja interessant, da wurde zwischen Dr. Schüssel und Dr. Gusenbauer ausgemacht: Wir geben beim Verfas­sungsdienst des Bundeskanzleramtes ein Gutachten in Auftrag.

Was stellt sich heraus? – Wenige Tage später, als es um die Aktenvorlage zur Bestell­praxis der Staatskommissäre ging ... – Man muss vielleicht den Zuseherinnen und Zusehern erläutern, was das ist: Es gibt eine begleitende Kontrolle, wo fachkundigste Personen in jede größere Bank entsendet werden und dort aufpassen, dass in Ordnung abgewickelt wird – eine hoch verantwortliche Position.

Wir haben gehört, dass dorthin PraktikantInnen nach zwei Wochen Tätigkeit im Finanzministerium entsendet werden, SekretärInnen und alles andere. Schon bei der Aktenvorlage, wie diese Personen ausgesucht werden, sagt plötzlich die FMA: Wir können nicht vorlegen, denn es gibt ein Gutachten des Verfassungsdienstes. Als wir die dann hier gehabt haben, sagen uns die Vorstände: Wir würden ja gerne vorlegen, aber wir haben ein rechtliches Problem, denn da gibt es ein Gutachten. Darauf sind wir etwas erstaunt, wieso es das schon gibt, wurde doch erst am 16. November 2006 darüber gesprochen. Dann stellt sich heraus, es stammt vom 14. November 2006. Was noch interessant ist ... (Abg. Dr. Stummvoll: Falsch!) – Nein, Sie haben es uns gegeben, Herr Mag. Molterer, und daher haben Sie das allgemeine Problem – es ist übrigens der gleiche Betreff und ist nicht eine Kurzinformation vorher –, es stammt vom 14. November 2006, gezeichnet von Georg Lienbacher. (Der Redner zeigt das Gutachten. – Zwischenruf des Abg. Mag. Molterer.)

Aber wissen Sie, was der Unterschied ist, Herr Magister? Ich komme gleich darauf zu sprechen. Dort wird nämlich noch die Bundesverfassung zitiert, gleich am Anfang. Im Artikel 53 heißt es:

„Die Gerichte und alle anderen Behörden sind verpflichtet, dem Ersuchen dieser Aus­schüsse um Beweiserhebungen Folge zu leisten; alle öffentlichen Ämter haben auf Verlangen ihre Akten vorzulegen.“

Keine Einschränkung, keine! – Und bei der Bestellpraxis der Staatskommissäre: Nein, da können wir nicht reinschauen lassen!

Wissen Sie, dass, nachdem die Frau Präsidentin das Gutachten bekommen hat, diese natürlich in Erfüllung auch der Vereinbarung den Legislativdienst unseres Hauses, des Parlaments, beauftragt hat. Der hat natürlich sofort gesagt: Natürlich können und sollen diese 18 Punkte untersucht werden.

Aber noch etwas Interessantes hat der Legislativdienst gemacht. Er hat eine Beant­wortung des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt vom 10. Juni 1980 beigelegt, und das ist hochinteressant.

Dort schreibt nämlich der damalige Leiter – das war übrigens Dr. Adamovich, der spätere langjährige Präsident des Verfassungsgerichtshofes –, dass keine Ver­weigerung der Unterlagen aus dem Titel „Amtsverschwiegenheit“ möglich ist.

Damals war es wirklich so, dass der Verfassungsdienst im Interesse des Parlamentes auch seine Gutachten abgegeben hat.

Dieses Parlament und seine Vorläuferorganisationen haben im 19. Jahrhundert die Rechte bei der Mitwirkung und bei der Erlassung der Gesetze und die Kontrolle der Vollziehung erkämpft. Dafür gibt es die Instrumente Rechnungshof, Untersuchungs­ausschüsse, Dringliche Anfragen und sonstige schriftliche Anfragen und hier die Fragestunde im Parlament. Das sind originäre Grundrechte der Vertretung des Volkes. Eine Einschränkung werden wir nicht dulden, und ich hoffe, dass Sie alle zusammen diese nicht dulden werden, auch wenn es der Kanzler nicht will. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

9.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort. Ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Jarolim: Das war kein schöner Charakterzug mit diesem Gutachten, Herr Bundeskanzler!)

 


9.31.26

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP)|: Frau Präsidentin! Herr Bundes­kanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar für die heutige Aktuelle Stunde, weil sie Gelegenheit bietet, Verschwörungstheorien entgegenzutreten, die in den letzten Tagen und zum Teil auch noch heute von den Kollegen Cap und Matznetter im Zusammenhang mit dem Bankenuntersuchungsausschuss entwickelt wurden.

Verschwörungstheorie eins: Es soll irgendwas im Bankenbereich, im Finanzminis­terium, im Bereich der Finanz vertuscht oder verborgen werden. – Meine Damen und Herren! Herr Kollege Cap! Es soll gar nichts vertuscht werden! Es soll gar nichts ver­borgen werden! Es soll alles aufgeklärt werden! Alle Schwachstellen sollen beseitigt werden. Aber eines auch: Das muss sich alles im Rahmen der Verfassung halten! Der kleine Sparer, der kleine Anleger, der kleine Bankkunde, der kleine Kreditnehmer muss sich darauf verlassen können, dass das Bankgeheimnis gewahrt wird, dass die Privatsphäre gewahrt wird, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewahrt werden, dass der Datenschutz gewahrt wird. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Eines darf ich schon auch sagen hier in diesem Hohen Haus, ohne jetzt Namen zu nennen: Mich stört schon ein bisschen die Arroganz mancher Abgeordneter, die sagen: Bitte, ich bin Abgeordneter, ich bin das Parlament, wir machen die Gesetze, wir dürfen alles.

Meine Damen und Herren, vergessen Sie nicht: Wir sind alle auf die Verfassung angelobt. Und wir alle haben den Eid auf die Verfassung abgelegt. Ich bin sehr froh darüber, dass Rechnungshofpräsident Dr. Moser erst vor kurzem gemeint hat, der Rechnungshof als das Prüf- und Kontrollorgan des Parlaments hat natürlich mehr Kontrollrechte als jeder Untersuchungsausschuss. Das sollte Ihnen ein bisschen zu denken geben, vor allem jenen, die sagen, wir dürfen alles, denn wir sind Abgeordnete. So einfach ist es nicht! – Also nichts vertuschen, alles aufklären, Schwachstellen, soweit sie vorhanden sind, beseitigen.

Warum wir von der Österreichischen Volkspartei diesen Untersuchungsausschuss abge­lehnt haben, hat ganz andere Gründe. Der erste Grund ist, bitte, dass dieser Untersuchungsausschuss – das sagen alle in- und ausländischen Kommentare – ein Schaden für den Wirtschaftsstandort, ein Schaden für den Finanzplatz Österreich ist. Die Kommentare reichen von Georg Wailand, angesehenster Wirtschaftsjournalist der „Kronen Zeitung“, ich zitiere: „Sie wissen nicht, was sie tun“ – jene Fraktionen, die das eingebracht haben –, bis zur „Neuen Zürcher Zeitung“: „Österreichs Banken als Spiel­ball der Politik“.

Meine Damen und Herren, wir arbeiten deshalb in diesem Untersuchungsausschuss mit, obwohl wir ihn abgelehnt haben, damit die Banken, das Bankgeheimnis, der Datenschutz nicht Spielball der Politik werden! Es muss die Privatsphäre geschützt sein, es muss der Finanzplatz Österreich geschützt werden vor jenen, die skrupellos hier etwas tun, was sie eigentlich gar nicht tun müssten (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf), die nicht wissen, was sie damit tun. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben aus einem zweiten Grund diesen Ausschuss abgelehnt – das sieht man jetzt an der Fülle von Gutachten; wir haben bereits vier Gutachten: Finanzprokuratur, Verfas­sungsdienst, Professor Arnold und so weiter –: Es sind heikelste und sensibelste Rechtsfragen: Datenschutz, Amtsgeheimnis, Amtsverschwiegenheit, Bankgeheimnis und so weiter. Nehmen wir das Bankgeheimnis, weil Kollege Graf mich gerade anschaut.

Wir waren uns im Ausschuss alle darin einig, dass das Bankgeheimnis gewahrt werden soll. Als es allerdings darum ging, einen Antrag spezifisch nur zu diesem Thema zu beschließen, hat der Herr Ausschussvorsitzende Dr. Graf zweimal mit Geschäfts­ordnungstricks verhindert, dass der Antrag überhaupt zur Abstimmung gekommen ist. (Abg. Mag. Molterer: Das darf nicht wahr sein!) Das soll man auch einmal sagen. Bekenntnisse sind das eine, ein ordnungsgemäßer Antrag ist das andere, Herr Dr. Graf! (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

Sie, Herr Dr. Graf, waren ja auch jener, der am Sonntag – am Montag hatten wir Untersuchungsausschuss – in allen Medien erklärt hat, am Montag werde es einen Riesen-Eklat geben, denn der Finanzminister lege keine Akten vor.

Verschwörungstheorie Nummer zwei: Der Finanzminister legt nichts vor, die Finanz­marktaufsicht legt nichts vor. – In Wirklichkeit: genau das Gegenteil! Von der Finanzmarktaufsicht waren schon vor Ihrer Äußerung, Herr Dr. Graf – die haben Sie wider besseres Wissen gemacht –, die beiden Geschäftsführer bei uns und haben gesagt: Jede Kooperation mit dem Parlament!

Ich darf als Obmann des Finanzausschusses sagen, wir haben eine ständige Koope­ration mit den Vorständen der Finanzmarktaufsicht. Wir können alles fragen. Sie kommen zweimal im Jahr ins Parlament in den Finanzausschuss. Da können wir alle Fragen stellen.

Finanzminister Grasser hat sofort erklärt, dass er selbstverständlich bereit ist, alles zu sagen, soweit nicht das Bankgeheimnis berührt wird. (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.) Also Ihre Verschwörungstheorien, Herr Kollege Dr. Graf, brechen zusammen. Sie werden von der Realität widerlegt und eines Besseren belehrt.

Wir haben jedes Interesse, dass hier aufgeklärt wird. Wir stehen zu jenen Kontroll- und Überwachungsrechten, die unser Parlament hat. Unser Klubdirektor Dr. Zögernitz hat mir gestern eine Liste gegeben – ich will sie gar nicht vorlesen, das würde meine ganze Redezeit beanspruchen –, eine Liste von ungefähr 30 Kontroll- und Minder­heitsrechten dieses Hohen Hauses. Wir sind dafür, es soll so sein. Es haben einzelne Abgeordnete Kontrollrechte, es haben fünf Abgeordnete Minderheitsrechte, es haben 20 Abgeordnete Minderheitsrechte, ein Viertel der Abgeordneten (Zwischenruf des Abg. Brosz), ein Drittel.

Ich kenne kein Parlament in Westeuropa, das so viele Kontroll- und Überwachungs­rechte hat wie dieses Parlament. Wir stehen dazu, meine Damen und Herren! Das muss sich allerdings alles im Rahmen der Verfassung abspielen, all das muss die Privatsphäre berücksichtigen, all das muss garantieren, dass Datenschutz, Amts­geheimnis, Bankgeheimnis gewahrt werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeord­neten des BZÖ.)

9.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächste gelangt die Dritte Präsidentin, Frau Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.36.48

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne)|: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Zwei allgemeine Bemerkungen zur Kontrolltätigkeit des österreichischen Parlamentes, auch in einem internationalen Kontext. Also das, was den österreichischen Abgeordneten an Kontrollressourcen, an Kontrollrechten, an Kontrollmöglichkeiten zusteht, ist im internationalen Vergleich eher im letzten Drittel angesiedelt. Wir haben somit durchaus auch Aufholbedarf, können uns da durchaus an anderen Ländern orientieren, vor allem was die Ressourcen für Kontrolle betrifft. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

In der vergangenen Legislaturperiode – das hat Klubobmann Cap zu Recht ausge­führt – war es teilweise sehr, sehr schwierig; Kontrolle war unbeliebt. Allerdings hat sich das nicht auf die vergangene Legislaturperiode beschränkt, sondern Kontrolle war im österreichischen Parlament immer unbeliebt, und das betrifft auch die SPÖ, als sie damals noch in Regierungsverantwortung war. Es freut mich, wenn hier eine Läuterung eintritt. Allerdings der Konsens, der notwendig ist, um die Rechte auch wirklich auszubauen, ist heute nach wie vor in diesem Haus nicht vorhanden, und das ist schade. (Beifall bei den Grünen.)

Kontrollrechte als Minderheitsrechte einzurichten, ist, wie ich meine, das Wichtigste, was auf der Tagesordnung steht, aber es geht noch weit darüber hinaus. Die Abge­ordneten in diesem Haus haben sehr wenig Möglichkeiten, auch selber Gesetze einzubringen und auszuarbeiten, weil dafür einfach die notwendige Unterstützung auch hier im Haus nicht gegeben ist und die Ressourcen dafür nicht da sind. Diesem Automatismus, der, denke ich, vielen Menschen auf die Nerven geht, nämlich dem Automatismus, dass die Regierung sich hinstellt und sagt, alles, was wir tun, ist gut, und auf der anderen Seite die Opposition sagt, es ist alles schlecht, wobei wechsel­seitig wenig Anerkennung erfolgt, kann man auch durch Stärkung dieses Hauses entgegenwirken.

Ganz eine wichtige Möglichkeit oder eine wichtige Notwendigkeit in diesem Zusam­menhang ist es eben, so einen Legislativdienst in diesem Hause einzurichten, um diesen Automatismus, dass alles, was von der Opposition kommt, keine gute Idee sein kann, abzuschaffen.

Ich glaube, das ist auch etwas, was die parlamentarischen Debatten mittelfristig so unattraktiv macht, weil es so vorhersehbar ist und eben auch so langweilig geworden ist: Das ist gut und das ist schlecht. – Es kann ja nicht sein, dass über sieben Jahre hinweg von der Opposition keine einzige gute Idee gekommen ist, so wie es nachweislich auch die letzten sieben Jahre gehandhabt worden ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Geht schon über 20 Jahre! Bin Ihrer Meinung!) Jetzt sagt ein Kollege, der in der Regierung war oder immer noch ist, dass das auch in der Vergangenheit immer so war – und das ist richtig. Diejenigen, die die Macht haben, haben immer Probleme mit den guten Ideen derjenigen, die in Opposition sind. (Abg. Ing. Westenthaler: Und umgekehrt!) Das kann man jedenfalls einmal angehen.

Allerdings, Herr Bundeskanzler, Sie haben jetzt noch etwas anderes im Detail ange­schnitten, auf das es sich jetzt einzugehen lohnt. Wenn Sie sich jetzt hier hinstellen und über die Prüfbefugnisse des Nationalrates sprechen, über Untersuchungsaus­schüsse, dann wäre es schon schön gewesen, wenn Sie sich zumindest die parlamen­tarische Praxis dieses Hauses in der Vergangenheit auch angesehen hätten. Die parlamentarische Praxis war nämlich eine andere. Die parlamentarische Praxis bei Untersuchungsausschüssen geht von einem sehr, sehr weiten Untersuchungs­gegenstand aus. Wir haben sogar schon Akte der Landesverwaltung, auch private Urkunden, auch Akte der Nationalbank hier in diesem Haus in Untersuchungs­ausschüssen gehabt, nämlich im Untersuchungsausschuss zum AKH.

Es wäre schön gewesen, hätten Sie, wenn Sie jetzt aus einem Gutachten zitieren, auch das Gutachten dieses Hauses gelesen, das ganz eindeutig zu einem anderen Schluss kommt und vor allem auch die Praxis, die Vergangenheit dieses Hauses mit einbezieht.

Da ist es überhaupt keine Frage: Die Finanzmarktaufsicht ist kein Gericht, die Finanz­marktaufsicht ist eine Behörde. Sie erlässt Bescheide und keine Urteile. Sie agiert als Verwaltungsbehörde und ist selbstverständlich in ihrem hoheitlichen Bereich, in dem, wo sie hoheitliche Aufgaben erfüllt – und das sind die Kernaufgaben des Staates –, der Kontrolle des Nationalrates verantwortlich. Selbstverständlich! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Sie unterliegen auch einem wesentlichen Irrtum: Wenn eine Behörde weisungsfrei gestellt ist, heißt das noch lange nicht, dass sie allein deshalb außerhalb jeglicher Kontrolltätigkeit ist! Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, aber es ist ein Irrtum! Das ist falsch! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Großruck.)

Es war in der Vergangenheit so: Die Untersuchungsausschüsse haben sich weite Rahmen gesteckt. Und sollte hier in diesem Haus ein Antrag zur Beschlussfassung vorgelegt worden sein oder vorgelegt werden, der nicht der Verfassung entspricht, dann liegt es in der Verantwortung des Präsidenten oder der Präsidenten, diesen Antrag nicht zuzulassen. Als dieser Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungs­ausschusses abgestimmt wurde, saß noch Präsident Khol am Präsidentenplatz. Ich möchte ihm nicht unterstellen, dass er einen nicht verfassungskonformen Antrag zugelassen hat. Ich glaube, das wollen Sie auch nicht, Herr Dr. Schüssel. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Ein letztes Wort: Wenn es darum geht, ein neues Verhältnis vor allem zwischen dem Parlament und der Regierung, aber auch zwischen den Fraktionen dieses Hauses herzustellen, dann geht es auch, glaube ich, um ein neues Verhältnis zwischen Bürgern und Bürgerinnen.

In diesem Zusammenhang wäre es ganz wichtig, auch Folgendes einmal zu sehen: Heute sitzen im Nationalpark Donau-Auen, der in der Vergangenheit, in der Geschichte Österreichs einen sehr, sehr wichtigen Beitrag zum Natur- und Umweltschutz-Ver­ständnis geleistet hat, junge Leute, Umweltschützer, die Umweltzerstörung verhindern wollen. Und wir stehen wieder vor der Entscheidung, wieder Polizei hineinzuschicken (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) oder diesmal wirklich eine Nachdenkpause zu machen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abgeordnete der Grünen zeigen ein Transparent mit der Aufschrift: „Nein zur Lobau­autobahn! Hände weg vom Nationalpark! Die Grünen“.)

9.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als nächster Redner gelangt Herr Klubobmann Strache zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


9.42.17

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Kontrollrechte sind auszubauen – keine Frage. Wir freuen uns deshalb auch über das Thema der heutigen Aktuellen Stunde. Da ist viel zu tun!

Wir haben heute schon von den Minderheitsrechten gehört. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses soll in Zukunft für die Fraktionen in diesem Haus ein Minderheitsrecht werden. – Keine Frage, das wäre ein richtiger Weg.

Man kann selbstverständlich darüber reden, dass Live-Übertragungen durch den Öster­reichischen Rundfunk sicherzustellen sind, damit dieser auch dem öffentlich-rechtlichen Auftrag nachkommen kann – nicht, dass man hier einfach nach Gutdünken vorbeikommt und überträgt, wann man will, sondern dass sichergestellt ist, dass die Debatten in diesem Hohen Haus auch wirklich unzensuriert dem Bürger zugänglich gemacht werden.

Ja, da gibt es viele Möglichkeiten, bis hin zur Stärkung der direkten Demokratie: Bürgereinbindung. Es wird immer gerne der Bürger begrifflich bemüht, aber wenn es darum geht, den Bürger stärker einzubinden, direkte Demokratie in unserer Republik zu ermöglichen, hält man sich nobel zurück.

Schauen wir uns die Volksbegehren an. Es hat in der letzten Zeit viele Volksbegehren gegeben. Ich habe noch das Anti-Atom-Volksbegehren, das Gentechnik-Volks­begeh­ren, das Frauen-Volksbegehren, das „Österreich bleib frei!“-Volksbegehren in Erinne­rung. In Wirklichkeit wurden sie alle schubladisiert! (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Man hat sie alle nicht wirklich ernst genommen, hat sie hier kurz abgehandelt. Es hat kein Rederecht der Betreiber in diesem Hohen Haus gegeben! – Wir fordern ein Rederecht der Betreiber von Volksbegehren. Wir fordern, dass, wenn ein Volksbegeh­ren mit mehr als 500 000 Unterstützungserklärungen unterstützt wird, verbindlich eine Volksabstimmung stattzufinden hat. Das ist wichtig für die Demokratie! (Beifall bei der FPÖ.)

Den Bürger einzubinden, direkte Demokratie zu ermöglichen, das ist auch die Kon­trolle, die sich der Bürger letztlich wünscht. Da geht es um Bürgerrechte, und darüber sollten wir uns Gedanken machen, und nicht sozusagen glauben, nach einer Wahl könne man vier Jahre lang hier tun und lassen, was man wolle – und sonst lässt man den Bürger am besten gar nicht mitsprechen. Das ist der falsche Weg. Wir werden uns auch weiterhin für die Einbindung des Bürgers starkmachen.

Wir wollen natürlich auch festmachen, dass ein Volksbegehren am Ende einer Legislaturperiode nicht einfach ausläuft, wie das bisher der Fall ist – das hat nicht auszulaufen! Man hat dafür Sorge zu tragen, dass es über die Gesetzgebungsperiode hinaus Gültigkeit hat und man sich damit auseinandersetzt.

Da ist viel zu tun, bis hin zur Aufwertung der Volksanwaltschaft und des Rechnungs­hofes!

Ich möchte schon auch eines festhalten: Ein bisschen habe ich mich über das Thema der heutigen Aktuellen Stunde schon amüsiert, denn wer ist momentan die aktuelle Bundesregierung? – Es gibt eine Minderheitsregierung von ÖVP und BZÖ. Aber diese Minderheitsregierung von Schwarz/Orange wird ja aktuell von Rot unterstützt! – Das ist das, worüber ich ein bisschen verwundert bin, denn das erleben wir ja die letzten Tage.

Wir erleben es im Zusammenhang mit dem Antrag betreffend Pensionen, wo hier eine große, breite Mehrheit, ja fast sozusagen eine Konzentrationsregierung zustande ge­kom­men ist zum Thema 1,9 Prozent Pensionserhöhung, damit endlich unsere Pensionisten zumindest die Erhöhung des Pensionistenpreisindexes abgegolten bekommen – und plötzlich ist die SPÖ umgefallen und möchte nur mehr 1,6 Prozent ermöglichen, möchte mit ÖVP und BZÖ gemeinsam auf dem Rücken der Pensionisten sparen! Und da sage ich schon: Nicht einmal die Druckerschwärze war trocken, und die SPÖ ist schon umgefallen!

Da muss ich schon sagen: Man hat fast den Eindruck, dass sich Dr. Gusenbauer vom kalten Charme des Herrn Bundeskanzlers hat erwärmen lassen in diesen Fragen und dass Dr. Gusenbauer jetzt wahrscheinlich der erste Kutscher in der Republik ist, der sich hier selbst vor den Karren spannen lässt. – So wirkt es. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Frage ist: Wie lange dauert es, bis Sie im Bereich der Demokratie und der Kontrollrechte auch umfallen, denn im Untersuchungsausschuss zum Thema Euro­fighter haben Sie ja auch schon versucht, gemeinsam mit der ÖVP mit Anträgen Behinderungsmaßnahmen zu setzen, um sozusagen aufzuhalten.

Herr Dr. Gusenbauer erinnert mich schon ein bisschen an Don Quichotte, den Ritter von der traurigen Gestalt, mit dem Sancho Pansa Cap, der ihn begleitet. Ein bisschen hat man schon den Eindruck, dass Sie letztlich hier mitspielen und dass Sie momentan die Unterstützer dieser Minderheitsregierung sind und dass all das, was Sie jetzt hier zum Besten geben, letztlich nicht dazu dient, hier freien Parlamentarismus und freie Willensbildung zu ermöglichen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Wir erleben das: Sie nehmen das Parlament aktuell in Geiselhaft im Rahmen Ihrer Regierungsverhandlungen, und das ist sehr, sehr traurig, sehr, sehr schade. Da muss man im Sinne der Demokratie und im Sinne von Kontrollrechten viel ändern. (Beifall bei der FPÖ.)

9.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


9.47.45

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ)|: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kurz zu Herrn Strache: Das war gestern eben ein Beispiel für gelebten Parlamentarismus, dass es hier im Hohen Haus eine Verän­derung zum Guten gegeben hat, dass eine Regierungsvorlage nachgebessert worden ist – das muss man zugeben – und dass sich drei Parteien dazu bereit erklärt haben, den Pensionistinnen und Pensionisten – da zitiere ich Kollegen Gusenbauer – eine Pensionserhöhung zuzugestehen, die die höchste der letzten zehn Jahre ist. – Das ist ein Erfolg! Und drei Parteien – SPÖ, ÖVP und BZÖ – haben das durchgesetzt (Zwi­schenruf des Abg. Mag. Hauser); Sie und die Grünen waren nicht dabei! (Abg. Strache: Auf dem Rücken der Pensionisten Einsparungen vornehmen!) Das ist eigentlich ein schöner Erfolg für das Hohe Haus. (Beifall bei BZÖ und ÖVP. – Abg. Strache: Weniger als der Pensionistenpreisindex!)

Eines zu Herrn Kollegem Cap, auch in dieser Causa: Im Budgetausschuss war es mit dem neuen Parlamentarismus und dem Umgang miteinander schon wieder aus, denn es war schon bezeichnend, dass, obwohl sich drei Parteien auf eine Pensions­erhöhung geeinigt haben und es gute Verhandlungen unter Mitwirkung dieser drei Parteien gegeben hat, Ihr Kollege Matznetter mit Händen und Füßen versucht hat, das BZÖ von diesem Antrag herunterzubringen – da war es dann aus mit der Gemein­samkeit! Und das widerspricht dem, was Sie heute gesagt haben (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim), das widerspricht einem lebendigen, einem gemeinsamen, einem guten Parlamentarismus und einem guten Umgang. Das war nicht in Ordnung. (Abg. Öllinger: Sie haben keine Ahnung!)

Herr Kollege Cap, Sie sprechen von „Kontrollverweigerung“, die es in den letzten Jahren gegeben habe – das ist überhaupt das Allerbeste! Herr Kollege Cap, der jahrelang in einer großen Koalition Kontrollverweigerung gelebt hat, der auch hier im Hohen Haus darüber gesprochen hat – ich zitiere jetzt einmal etwas.

1997 hat sich nämlich Herr Kollege Cap zu den Minderheits- und Kontrollrechten und Untersuchungsausschüssen zu Wort gemeldet und Folgendes gesagt – hört, hört! –:

„... die ... Praxis der Untersuchungsausschüsse haben den Charakter von inquisito­rischen Verfahren“. – Josef Cap.

Zweitens: „... Situationen gegeben hat, die schon zu einer medialen Vorverurteilung von Auskunftspersonen geführt hat.“

Drittes Zitat: „Ich lache mich doch schief, wenn mir“ jemand „erklären will, daß Abge­ordneter Pilz hier im Haus wirklich untersuchen wollte. ... Dem war doch völlig Wurscht, was zu untersuchen war, dem ist es doch nur darum gegangen, alle Auskunfts­personen auf die Anklagebank zu bringen. Das ist die Wahrheit!“

Kollege Pilz ist der Vorsitzende des Eurofighter-Untersuchungsausschusses. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

Das waren Ihre Worte, Herr Kollege Cap!

Ich muss Ihnen schon sagen: Sie haben auch in dieser Koalition immer wieder Beschränkungen hier im Hohen Haus durchgesetzt. Sie haben 1996 die Dringlichen Anfragen beschränkt, die Redezeit beschränkt. Sie haben immer wieder alles getan, dass Oppositions- und Minderheitsrechte beschränkt wurden, und heute stellen Sie sich hier heraus und sprechen von Kontrollverweigerung und von mangelnden Rechten.

Herr Kollege Cap, es gibt den schönen Satz: „Der Standort bestimmt den Stand­punkt.“ – Das ist so, nur, Herr Kollege Cap: Mehrfacher Standortwechsel sollte nicht zur gänzlichen Standpunkt- und Orientierungslosigkeit führen. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Das muss man Ihnen einmal sagen, wenn Sie hier über die Minderheitsrechte im Hohen Haus sprechen.

Sie haben sich auch Sorgen gemacht über die Sparer, die schlecht schlafen – ich habe mir das aufgeschrieben. Jawohl, die haben sehr schlecht geschlafen. (Abg. Öllinger: Sie sind der Richtige, um das festzustellen!) Wissen Sie, welche Sparer vor allem? – Die BAWAG-Sparer haben in den letzten Wochen und Monaten sehr, sehr schlecht geschlafen, weil sie sich Sorgen um ihre Spareinlagen gemacht haben.

Wissen Sie, wer noch schlecht geschlafen hat? – Die BAWAG-Mitarbeiter, die jetzt hören, dass Hunderte abgebaut werden sollen, weil die BAWAG ins Desaster geschlittert ist und Elsner und Co, die rote Führungsmannschaft dort, 3 Milliarden € in den Karibiksand gesetzt haben.

Und wissen Sie, wer noch schlecht schläft, insbesondere in der letzten Zeit? – Die ÖGB-Mitarbeiter, die bis zu 70 Prozent Pensionskürzung in Kauf nehmen müssen, während sich die ÖGB-Spitze, Herr Hundstorfer, eine Gehaltsobergrenze von 11 000 € brutto monatlich zuschanzt. Diese ÖGB-Mitarbeiter schlafen momentan schlecht. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Das gehört auch aufgeklärt und untersucht, aber genau das geschieht in diesem Untersuchungsausschuss nicht! Ich werfe Ihnen daher vor, dass Sie überhaupt nicht vorhaben, das BAWAG-Desaster und ÖGB-Desaster auf­zudecken und aufzuklären, sondern der Untersuchungsausschuss läuft auch unter dem Titel: „Jagt die Jäger, prüft die Prüfer“. Da wird kein Wort mehr über die BAWAG-Geschichte, über die 3 Milliarden gesagt, da wird überhaupt nicht untersucht, sondern da wird im Wesentlichen scheinverhandelt, und das werfe ich Ihnen vor. Sie haben überhaupt kein Interesse an wirklicher Aufklärung, Sie haben auch kein Interesse an wirklicher Kontrolle. Sie wollen das gar nicht, Sie wollen es verhindern, Sie haben es bisher immer verhindert.

Daher sagen wir, dass da der Grundsatz gilt: Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut. Und daher werden wir in diesem Hohen Haus dann immer wieder auftreten, wenn in Zukunft eine große Koalition mit über 70 Prozent und Zweidrittel­mehrheit drüberfährt, Kontrollrechte verweigert. (Abg. Sburny: Sind Sie nicht gerade in der Regierung?) Sie werden sich in den nächsten Wochen noch selbst ertappen, Sie werden wieder zitiert werden, nämlich dann, wenn es darum geht, hier im Hohen Haus gegen Rechte der Opposition zu stimmen. Sie werden wieder auf der Seite der Gegner sein, wenn es darum geht, entsprechende Möglichkeiten für die Opposition zu schaf­fen. Wir werden in der Opposition dafür schauen, dass das nicht passiert und werden uns für diese Rechte der Minderheit einsetzen. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

9.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kräuter zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.53.06

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Es gibt einzelne Politiker, die verdächtig oft sagen: Richten wir den Blick nur nach vorne! – Da entsteht schon der Eindruck, dass über einiges in der Vergangenheit der Mantel des Schweigens gebreitet werden soll.

Parlamentarische Kontrolle, meine Damen und Herren, ist ein solch wichtiges Thema, dass ein Blick zurück wirklich notwendig ist.

Wie ist die Regierung, wie sind ÖVP und BZÖ in den letzten Jahren mit den Kontroll­rechten, mit dem Parlament, mit der Demokratie umgegangen? – Das ist ja eigentlich die wichtigste Aufgabe von uns Abgeordneten.

Schriftliche Anfragen: Nein, Herr Bundeskanzler, es hilft nichts, wenn man sagt, dass 10 000 schriftliche Anfragen gestellt wurden, da viele gar nicht oder tatsachenwidrig beantwortet wurden.

Ein Beispiel: Zu den Gegengeschäften sagte der Wirtschaftsminister im Jahr 2003: „Im Einzelfall“ ist „der ursächliche Zusammenhang zwischen einem Gegengeschäft und dem Ankauf von Abfangjägern darzustellen“. – Was sagt der Rechnungshof in seinem aktuellen Bericht? – Der Vertrag sieht auch eine Anrechnung von Geschäften vor, die mit dem Grundgeschäft nicht in Beziehung stehen müssen. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Meine Damen und Herren! Ich habe nichts von einer Beantwortung einer schriftlichen Anfrage, in der etwas steht, was überhaupt nicht den Tatsachen entspricht.

Ein anderer Bereich: Dringliche Anfragen. Der Herr Finanzminister hat uns ja auf der Regierungsbank das Gegenteil dessen erklärt, was er dann im Zusammenhang mit der Finanzmarktaufsicht dem ORF gegenüber gesagt hat.

Oder die Rechnungshofberichte überhaupt – wie wird hier damit umgegangen? Ver­nichtende Kritik teilweise wird einfach in dickes Lob uminterpretiert – ich denke dabei an die e-card. Da war von Chaos, Geldvernichtung, Misswirtschaft, Rechtsbruch die Rede, von der Regierung aber wurde sie als Weltsensation gelobt.

Den Vogel abgeschossen hat ja einmal der Finanzminister im Rechnungshof­aus­schuss, als er mit einem Gutachten gegen den Rechnungshof gekommen ist; mit einem privaten Gutachten, natürlich vom Steuerzahler finanziert. Der damalige Rech­nungshofpräsident Fiedler, der immer sehr ausgewogen formuliert hat, hat gesagt: Dann können wir den Rechnungshof gleich zusperren, das ist ein Fußtritt für den Rechtsstaat!

Oder Auskunftspersonen im Rechnungshofausschuss, ich denke zum Beispiel an die ÖBB: Dort geht es ja drunter und drüber, Milliarden werden verwirtschaftet. Die SPÖ wollte natürlich eine Befragung des Holdingvorstands Huber – ist abgelehnt worden. Es war nicht möglich, im Rechnungshofausschuss mit dem Chef des Unternehmens ÖBB die Probleme zu diskutieren.

Meine Damen und Herren, jetzt nach den Nationalratswahlen ist alles anders, das Parlament gewinnt an Stellenwert, Kontrolle ist wieder möglich, und daher gibt es auch die Untersuchungsausschüsse.

Wirklich sehr erfreulich ist, dass eigentlich alle Parteien, alle Fraktionen im Eurofighter-Untersuchungsausschuss sehr gut zusammenarbeiten. Herr Kollege Westenthaler, auch Sie müssen zur Kenntnis nehmen: Alle fünf Parlamentsfraktionen, alle Parteien haben hier einen gemeinsamen Weg gesucht. Wir haben gemeinsam einen Ver­fahrensanwalt beschlossen. Wir haben gemeinsam einen Arbeitsplan erarbeitet. Wir haben uns gemeinsam auf rund 70 Zeugen und Auskunftspersonen verständigt. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben einige Zeugen ausgespart, weil sie Ihnen nicht gepasst haben!) Es gibt hier wirklich eine Gemeinsamkeit, und das möchte ja letztlich auch die Bevölkerung. Die Bevölkerung, die Steuerzahlerin/der Steuerzahler haben ein Recht darauf, dass hier ordentlich kontrolliert wird. (Abg. Ing. Westenthaler: Zeugen haben Sie verhindert!)

Herr Westenthaler, schauen wir, wie wir gemeinsam aus diesem Vertrag heraus­kommen, sodass wir diese sündteuren, unnötigen Kampfflugzeuge letztlich nicht bekommen! Das wäre ganz, ganz wichtig, meine Damen und Herren. (Abg. Scheibner: Waren Sie auch in Moskau?) Dieses Geld sollten wir, Herr Kollege Scheibner, sinnvoller einsetzen und nicht für überflüssige Abfangjäger. Machen wir mit diesem Geld doch etwas für die Jugend, für die Werktätigen, für die ältere Generation! (Abg. Scheibner: Waren Sie auch in Moskau? – Zwischenruf des Abg. Mag. Molterer.)

Meine Damen und Herren! Ein erster Schritt ist ja hier mit der Pensionserhöhung, die wir beschließen werden, gelungen. Ich sage Ihnen, das ist ein sozialpolitischer Meilenstein, der hier gelungen ist. Er war aber nur möglich, weil die SPÖ hier in diesem Parlament die stärkste Fraktion ist. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Molterer.)

Herr Kollege Molterer, ich glaube, wir alle sind uns darin einig (Abg. Mag. Molterer: Mit Ihnen selten, Herr Kräuter!): Eine künftige Bundesregierung muss ganz anders mit dem Thema Kontrolle und Parlamentarismus umgehen, schriftliche Anfragen müssen ganz anders beantwortet werden, Dringliche Anfragen müssen ernst genommen werden, Berichte des Rechnungshofes müssen ernst genommen werden und nicht einfach uminterpretiert. Die Kontrollrechte der Abgeordneten, all das ist ja im Interesse der Bevölkerung und im Interesse der Demokratie. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie sind gerade auf die Welt gekommen!)

Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen noch mitteilen, der Rechnungshof wird die ASFINAG prüfen – das ist dringend notwendig. Man hört ja, dass sich die Schulden dort dramatisch entwickeln. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Ich glaube, in diesem Bereich ist auch ein Blick zurück notwendig, um hier Politik für die Zukunft gestalten zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

9.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeord­nete Dr. Fekter zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.58.28

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP)|: Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Herr Kollege Kräuter hier einfordert, dass wir die Rechnungshofberichte ernst nehmen müssen, muss ich schon fragen: Heißt das, Sie haben sie bisher nicht ernst genommen? – Wir haben sie nämlich ernst genommen, wenn Kontrolle kommt. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Herr Kollege Kräuter, der Blick in die Zukunft ist für uns wichtig, daher beschließen wir ja auch heute mehrere Gesetze, unter anderem ein sehr wichtiges, nämlich die Pensionsreform, wo wir erhebliche Verbesserungen mit relativ großem Konsens – bedauerlicherweise nicht einstimmig – umsetzen werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Die primäre Aufgabe des Parlaments ist die Gesetzgebung, sekundär ist die Kontrolle durch das Parlament wichtig. Dafür haben wir eine Fülle von Kontrollinstrumenten. Das wesentlichste Instrument, das uns Abgeordneten hilft, Kontrolle auszuüben, ist der Rechnungshof. Es hat ja zum Beispiel zum Thema des Untersuchungsausschusses Eurofighter vier Rechnungshofberichte gegeben, nämlich sehr umfassende, sehr aufschlussreiche. In diesen ist kein einziger Verdacht wirklich erhärtet worden, der im­mer wieder in den Raum gestellt wird.

Die Rechnungshofberichte darüber haben bereits im Jahre 2002 begonnen und sind erst kürzlich – vorige Woche – mit dem Bericht zu den Gegengeschäften als viertem Bericht ergänzt worden. Auch dort hat der Rechnungshof die Korrektheit der Beschaffungsvorgänge bestätigt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

Das ist kein Unsinn, Herr Kogler! Nur: Sie wollen das nicht hören! Sie wollen skan­dalisieren, Sie wollen Verdächtigungen vornehmen, Sie wollen Ihre Verleumdungen aufrechterhalten – das wird Ihnen aber auch im Ausschuss nicht gelingen! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Lesen Sie die Rechnungshofberichte! Sie werden Ihre Verdächtigungen nicht unter­mauert bekommen, sondern ganz im Gegenteil: Er hat sie in allen Punkten entkräftet. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kontrolle – sie ist ja schon als eine der wichtigsten Aufgaben des Parlaments erwähnt worden – hat aber auf alle Fälle unter Einhaltung der Gesetze zu erfolgen. Und das kommt mir hier doch ein bisschen zu kurz! (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) Ich als Justizsprecherin möchte schon darauf achten, dass auch Kontrolle rechtsstaatlich durchgeführt wird.

Herr Kollege Kogler, es gibt eben Gesetze, die einzuhalten sind. Das Bankgeheimnis gilt. Die Wähler und Bürger würden schön schauen, wenn wir in ihren Sparbüchern herumschnüffelten. Das will doch niemand! Dafür gibt es diese Gesetze! Und wir werden diese auch einhalten. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Die Wähler haben auch ein Recht darauf, dass beispielsweise das Arztgeheimnis ein­gehalten wird – die e-card wurde ja schon angesprochen. Sollte es jemals einen Untersuchungsausschuss zu irgendeinem Gesundheitsthema geben, so hat das Parlament kein Recht, in den Ärzteakten herumzuschnüffeln. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.) Auch das Ärztegeheimnis ist einzuhalten, wie auch das Anwalts­geheimnis einzuhalten ist, Herr Kollege Jarolim. Sie sind Anwalt. Sie würden sich schön bedanken, wenn plötzlich das Parlament in Ihren Akten herumsuchte! Auch das darf das Parlament nicht. Diese Gesetze sind einzuhalten, wie auch Firmen­geheim­nisse einzuhalten sind. Auch diese sind für das Parlament tabu. Auch da haben wir nichts herumzuschnüffeln. Und tun Sie ... (Abg. Riepl: Sie tun nur ablenken! Ablenken tun Sie!) – nur ablenken und herausreden! Das heißt, Sie wollen darin herum­schnüffeln. Darauf sage ich Ihnen: Wir sind ein Rechtsstaat und kein Schnüffelstaat! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Auch Kontrolle hat rechtsstaatlich zu erfolgen. Dabei sind jene Gesetze einzuhalten, die dafür gemacht werden. Halten Sie sich an das Bankgeheimnis, an das Amts­geheimnis – sofern es nicht aufgehoben ist –, an das Arztgeheimnis, an das Anwalts­geheimnis, an den Datenschutz und an Firmengeheimnisse! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

10.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Sie sollten sich an die Wahl halten, Frau Kollegin Fekter!)

 


10.03.16

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne)|: Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren! Ich werde es dennoch vorziehen, auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers einzugehen.

Herr Bundeskanzler, wir haben anlässlich der Einsetzung der Untersuchungs­aus­schüsse hier eine Debatte geführt. Sie haben sich zu Wort gemeldet – das wurde von uns auch gewürdigt. Damals äußerten Sie schon – ich sage es einmal so – die Befürchtung, dass bezüglich des Aufgabenbereiches des Untersuchungsausschusses zur Finanzmarktaufsicht möglicherweise das Bankgeheimnis tangiert sein könnte – und ähnliche Dinge mehr, die Sie heute wiederholt haben. Wir als Antragsteller sagten damals, dass im Zentrum der Untersuchung die Finanzmarktaufsicht stehe, weil rechtlich nichts anderes möglich ist.

Lesen Sie wenigstens die Protokolle nach, wenn Sie hier solche Beschuldigungen erheben! Es ist ganz einfach: Es war vom ersten Tag weg klar, und auch der Umfang der Untersuchung ist klar umrissen. Was diesen Gutachterstreit ... (Zwischen­bemer­kung von Bundeskanzler Dr. Schüssel.) – Herr Bundeskanzler, hören Sie doch zu!

Was den Gutachterstreit betrifft, ist zu sagen: Eine Behörde ist ein weiteres Konstrukt als irgendetwas, das nur Weisungen von einem Minister entgegennimmt. Es gibt eben hoheitliche Aufgaben – und die sind zu überprüfen. Das ist ja hier schon ausgeführt worden. Der Punkt ist nur folgender: Das Haus ist gut beraten, wenn es sich an Gutachten hält, die nicht auf die Art und Weise auf die Welt kommen, wie Sie das versucht haben. Sie haben schon eine Vor-Expertise geholt und dann einen ganz kleinen Ausschnitt dieser Rechtsmeinung dem Haus sozusagen aufs Aug’ drücken wollen. Wir haben im Ausschuss schon gewusst, warum wir da skeptisch waren. Es gibt eine Reihe anderer Stellungnahmen, die genau das Gegenteil belegen! Es ist eine Behörde, und im Rahmen ... – Da kann (der Redner deutet auf das blinkende Licht am Rednerpult) nur etwas mit dieser Uhrzeit nicht stimmen! (Abg. Mag. Molterer: Mit der Rede stimmt etwas nicht! Die Uhrzeit passt, nur die Rede nicht! – Das Licht erlischt.) – Danke, Frau Präsidentin!

Es ist daher wohl vernünftig, wenn sich das Haus an folgende zwei Dinge hält: Erstens an das Gutachten des Legislativdienstes, und abschließend zu diesem Streit – der Ausschuss weiß um diese Dinge! –: Hören Sie doch auf mit diesem halblustigen Dosenschießen! Da werden ständig irgendwelche Gespenster aufgebaut, um sie dann wieder wegräumen zu können. (Zwischenruf des Abg. Hornek.) Es ist völlig klar, dass der Ausschuss diese Gutachten selbst in Auftrag gegeben hat und entsprechend vorgehen wird.

Wenn Sie die parlamentarische Praxis rühmen, die die letzten Jahre hier Platz gegriffen hätte, dann ist genau das ein Beispiel für Ihre Argumentation, die auf dop­peltem Boden fußt: Die ganzen Anfragen, die Sie aufgezählt haben – ja, es mögen viele gestellt worden sein! –, sind kein Verdienst der Regierung, sondern der Abgeord­neten. Die Abgeordneten haben sich aber in der Regel und immer häufiger damit abspeisen lassen müssen, dass sie im Wesentlichen gar keine Antworten bekommen.

Die Minister Bartenstein und Grasser haben es immer öfter vorgezogen, unter dem Verweis, dass irgendetwas ausgegliedert worden sei, oder unter anderen Verweisen überhaupt keine Antworten mehr zu geben. Das heißt: Das waren keine Anfragebeantwortungen, das waren im Wesentlichen Beantwortungsverweigerungen.

Ähnlich geht es mit den behandelten Berichten im Rechnungshofausschuss zu. Sie haben dort mit Ihrer Mehrheit immer alles niedergedrückt. Jetzt, da es hier im Haus andere Möglichkeiten gibt, wundern Sie sich, dass diese auch genutzt werden. Und auf einmal soll alles schlecht sein?!

Herr Kollege Stummvoll, Frau Kollegin Fekter: Wenn es so wäre, dass das Bank­geheimnis so ein Problem ist, dann ist durch die Gutachten alles klargestellt. Hören Sie doch auf, hier und anderswo zu verbreiten, dass sich die „kleine“ Sparerin/der „kleine“ Sparer und sonst noch jemand vor diesem Untersuchungsausschuss fürchten muss! (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.)

Schauen Sie doch hin, was passiert ist! Reden wir einmal über die Sache! Es geht um groß angelegten Betrug. Und es geht darum, ob die Finanzmarktaufsicht in der Lage ist, diesen überhaupt aufzudecken – im Sinne der SparerInnen und der Investoren! Es geht eben genau nicht um die „Kleinen“, es geht um die „Großen“! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.) Diese wollen Sie offensichtlich laufen lassen. Dann bekennen Sie sich dazu, bevor Sie hier absichtlich auf diese simple Art und Weise Verwirrung inszenieren wollen! (Beifall bei den Grünen.)

Der „kleine“ Sparer, die „kleine“ Sparerin ist es doch nicht! Das hat doch schon etwas Obszönes, wie Sie das anlegen. Ist es der Herr Elsner oder ist es der Herr Taus – der mitgewirkt hat, der auch noch eine Rolle gespielt hat –, die dem Bankplatz geschadet haben, oder sind es die Parlamentarier, die untersuchen wollen, ob eine Finanzpolizei funktioniert oder nicht? (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Fekter: Das ist ja eine Unterstellung!)

Das ist im Interesse der WählerInnen und der SteuerzahlerInnen, die Sie hier apostro­phiert haben!

Wenn das ein skrupelloses Tun sein soll, Herr Kollege Stummvoll, dann verstehe ich Sie nicht. Eines verstehe ich aber: Die Obstruktion der ÖVP im Ausschuss ist nicht mehr anders erklärbar, wenn Sie solche Vergleiche finden. (Abg. Dr. Stummvoll: Schauen wir, ob wir zu Weihnachten fertig sind, Herr Kollege! – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Schlusssatz: Der erste Tag hat ja bewiesen: Grasser – Freunderlwirtschaft, inkom­petente Leute in die Staatskommissariate entsandt. Überall, wo seine Freunde sitzen, schickt er seine Freunde hin. – „Wunderbar“! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Molterer: Das ist Objektivität, Herr Kogler!)

10.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Graf zu Wort. (Unruhe im Saal. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen.) 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.09.12

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Ich möchte mich ein wenig mit dem Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, den Sie ja so hoch gelobt haben, auseinander setzen. Ist das der gleiche Verfassungsdienst, der in den letzten Jahren permanent Gutachten hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen abgegeben hat, die dann allesamt vom Verfas­sungsgerichtshof aufgehoben wurden? (Beifall bei der FPÖ.) Unfallrenten­be­steuerung und Ähnliches mehr. Ist das dieser „unbestechliche Verfassungsdienst“, der, wie Sie sagen, von sich aus tätig geworden ist und ein Gutachten abgegeben hat?

Und dann lesen wir bei drei Gutachten des Verfassungsdienstes zu ein und derselben Sache: am 13. November, am 14. November, und am 21. November – alles zu einer anderen Geschäftszahl. Haben die Damen und Herren dort nichts Besseres zu tun, als permanent ein Gutachten nach dem anderen abzuschreiben? In diesen steht – alle fangen gleich an –: Der Verfassungsdienst wurde beauftragt, darzustellen, was Gegen­stand eines Untersuchungsausschusses ist – und so weiter und so fort.

Wer hat den Auftrag erteilt? – Sie haben hier gerade gesagt, dieser sei von sich aus tätig geworden. In allen drei Gutachten steht allerdings, dass es einen Auftrag gege­ben hat. Es steht allerdings kein Adressat drauf, wer das Gutachten bekommen hat. Das wurde nämlich nur in die Medien und in die Behörden einfach so verschickt. Diese müssen sich jetzt alle darauf berufen.

Es gibt keinen Auftraggeber, der genannt werden will, der Herr Bundeskanzler sagt hier, diese seien von sich aus tätig geworden, und der Verfassungsdienst schreibt bei drei Gutachten: Der Verfassungsdienst wurde beauftragt. – Einmal schreibt er: das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst – sogar mit einem Rechtschreibfehler! – der Bun­deskanzleramt-Verfassungsdienst wurde beauftragt, darzustellen ... – Zitatende.

Von wem, Herr Bundeskanzler, ist dieser Verfassungsdienst beauftragt worden, ein Gutachten zu machen, in dem nichts anderes steht, als dass man sich an die Gesetze halten soll? – Das ist es, was die ÖVP permanent auch im Ausschuss von uns verlangt, nämlich dass wir irgendwelche dubiosen Entschließungen fassen sollen, dass wir die Gesetze einhalten sollen! (Abg. Mag. Molterer: „Dubios“ ist gar nichts! – Abg. Dr. Stummvoll: Das ist „dubios“?) – Herr Stummvoll, ich sage Ihnen hier vom Redner­pult aus noch einmal: Ich bin angelobt worden, die Gesetze dieser Republik einzu­halten – Sie ebenfalls! –, und ich brauche keine Ausschussfeststellung, um daran erin­nert zu werden! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Sie eine derartige Feststellung brauchen, ist das Ihr Problem. Wahrscheinlich wollen Sie sie nicht einhalten und müssen sich selbst binden. – Oder? (Abg. Dr. Stummvoll: Seien Sie objektiv!) – Es ist doch so!

Außerdem: Wenn Sie einen Antrag stellen, dann halten Sie sich an die Geschäfts­ordnung und stellen Sie ihn geschäftsordnungsgemäß! (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.) Inhaltlich ist er falsch, wir können einen solchen Antrag gar nicht abstimmen, weil in der Geschäftsordnung, weil in der Verfahrensordnung steht – und wir müssen uns an die Gesetze halten, sagen Sie! –, was Aufgabe eines Unter­suchungsausschusses ist. (Abg. Dr. Stummvoll: Halten Sie sich dran!) Ein Unter­suchungsausschuss hat nicht den Auftrag, jedes Mal zu beschließen, dass wir Gesetze einhalten sollen. Wenn das Ihr Amtsverständnis als Parlamentarier ist, dann tun Sie mir leid – ganz ehrlich! (Beifall bei der FPÖ.)

Dieser Ausschuss ist dringend notwendig! Die Überprüfung der Bestellpraxis in Bezug auf die Staatskommissäre hat doch ergeben, dass die Ministersekretäre in den Banken als Aufsichtsorgane sitzen, sich weder an Aus- noch Weiterbildungsmaßnahmen in der Vielzahl ... (Abg. Dr. Fekter: Sie bestreiten die ...?) – Herr Lepuschitz hat selbst gesagt – und das ist in öffentlicher Sitzung gewesen –, er habe keine Zeit zur Aus- und Weiterbildung, er mache das „im Selbststudium“. Am nächsten Tag lesen wir in der Zeitung, dass Herr Lepuschitz in seiner Freizeit für Fiona Swarovski tätig ist. (Abg. Dr. Stummvoll: Das stimmt ja gar nicht!) Was stimmt denn jetzt? (Abg. Strache: ... auf der Yacht mit Meinl unterwegs ist!) Wollen Sie es untersuchen oder nicht? Kommt Herr Lepuschitz seiner Tätigkeit nach oder nicht? Hat er überhaupt Zeit?

Wir haben von der Finanzmarktaufsicht erfahren, dass die Ministersekretäre oftmals bei der Abgabe ihrer Berichte gegenüber der Finanzmarktaufsicht säumig sind. (Abg. Mag. Donnerbauer: Das stimmt ja gar nicht!) – Hat das Herr Dr. Traumüller ausge­sagt – ja oder nein? (Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.) Können Sie das be­stätigen? – Lesen Sie das Protokoll! So einfach ist das! (Abg. Strache: Der „Herr Swarovski“ auf der Yacht mit Meinl!)

Herr Westenthaler sagt, der Standort- und Standpunktwechsel sei schädlich. (Abg. Ing. Westenthaler: Das habe ich nicht gesagt!) – Herr Westenthaler, für Sie ist das nie schädlich, denn Sie wechseln nie den Standort oder den Standpunkt – Hauptsache, Sie sitzen in der Regierung! (Zwischenruf beim BZÖ.) Das ist das Einzige, was Sie machen! (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Finanzminister Grasser sagt, er habe keine Weisungen an seine Beamten erteilt. Es gibt aber ein Schreiben, in dem steht: Vom Bundesministerium für Finanzen, unter­schrieben für den Bundesminister, Dr. Els; für die Richtigkeit der Ausfertigung unter­fertigt von einem Herrn oder einer Frau Schmidt. (Abg. Mag. Donnerbauer: Das ist ja keine Weisung! – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Ich bin der Meinung, dass das schon eine Weisung ist, zwar nicht im rechtlichen Sinn, aber im De-facto-Sinn, an die Beamten ... (Abg. Mag. Donnerbauer: Den Brief ...!) – Dann ist das untersuchenswert!

Man muss das einfach so sagen: Wir wollen untersuchen, aber Sie wollen zudecken! (Beifall bei der FPÖ.)

10.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.14.39

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ)|: Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren! Kollege Cap hat ganz am Anfang dieser Debatte eine ganz wichtige, ja fast epochale Frage gestellt. Er hat gesagt: Warum haben wir wohl dieses Thema gewählt? – Diese Frage ist wirklich epochal, denn diese Frage haben wir uns auch gestellt. (Heiterkeit des Abg. Ing. Westenthaler.) Es war uns schon klar ... (Abg. Dr. Cap: Eine philosophische Frage!) Der Philosoph Josef Cap wird mit dieser heutigen Aktuellen Stunde in die Geschichte eingehen! (Abg. Mag. Molterer: Als Philosoph nicht!)

Uns war schon klar, dass für den Abgeordneten Cap und die SPÖ verschiedene Dinge nicht aktuell sind, wie zum Beispiel die letzte OECD-Prognose, dass in Österreich das Wirtschaftswachstum 3,2 Prozent sein wird – nicht nur, aber auch auf Grund einer positiven Regierungsarbeit in den letzten sieben Jahren, wo wir mit drei Konjunktur­paketen geschaut haben, dass die Wirtschaft in Österreich floriert. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

Uns war auch klar, dass Sie in dieser Aktuellen Stunde nichts über die sinkenden Arbeitslosenzahlen sagen wollen, weil Sie ja immer Propaganda dagegen gemacht haben und gesagt haben, diese Regierung vernichte Arbeitsplätze, und heute nicht zugeben können, dass es unsere Politik gewesen war, die genau dafür gesorgt hat, dass wieder Arbeitsplätze in Österreich geschaffen werden. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.)

Es war uns auch klar, dass Sie zu dieser Aktuellen Stunde nicht das Thema Asylrecht bringen werden, denn dann hätten Sie zugeben müssen, dass mit unserem Asylgesetz im letzten Monat 50 Prozent weniger Asylanträge gestellt worden sind und damit der Grundsatz „Asyl all jenen, die es brauchen, aber nicht jenen, die es missbrauchen“ durchgesetzt worden ist, meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: ... Neugeborene keine Grundversorgung mehr haben!) Es war uns schon klar, dass das die SPÖ nicht bringen wird. (Beifall beim BZÖ.)

Dass man aber die Kontrollrechte des Parlaments hier – das muss ich zugeben – in einer meisterhaften kabarettistischen Leistung vorgetragen hat, das hätten wir uns wirklich nicht erwartet. Kollege Cap, Sie müssen die Uhr verstellen! Wissen Sie, das ist so beim Wechsel von Sommerzeit auf Winterzeit, da dreht man ein bisserl an der Uhr und dann geht das schon. Ihre Uhr ist noch auf Sommerzeit. (Abg. Riepl: Ihre „Argumente“ sind schon sehr peinlich!) Wir hätten es auch ganz gerne, dass die Sommerzeit der letzten sieben Jahre noch einige Zeit andauert, aber es kommt die Winterzeit, Kollege Cap, und ihr müsst euch auch ein wenig umstellen. (Abg. Riepl: Es kommt die Auszeit!)

Ja, genau das ist es, genau das ist eure Politik: Ihre Abgeordneten sind schon in den Ministerien vorstellig und setzen die Beamten unter Druck (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Riepl) und sagen: Wenn ihr nicht auch unter Missachtung der Amtverschwie­genheit Informationen herausgebt, dann werdet ihr schon sehen, denn wir sind jetzt bald in der Regierung, und dann wird es euch schlecht gehen. – Das ist Ihre Politik, Herr Kollege! Das kommt jetzt auf das Land zu! Da haben Sie schon Recht in Ihrer Offenheit, aber das hat nichts ... (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) – Das ist leider die Realität, Frau Kollegin Silhavy, und ich kann Ihnen sagen – er sitzt in Ihren Reihen –, wer da in einem Ministerium aufgetreten ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Broukal!) Das ist die Praxis. Das sollten Sie sich einmal vor Augen führen!

Herr Kollege Cap, es ist ja nicht so, Sie haben ja die Mehrheit! Es gibt eine linke Mehrheit, und Sie haben die Anträge zwischen Grünen, SPÖ und FPÖ gefasst. Es gibt diese linke Mehrheit, die Sie hier zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen eingesetzt haben – das ist ja nicht so! – und für Zeugenbefragungen, Zeugenladungen. (Abg. Mag. Molterer: Die Studiengebühren!)

Herr Cap hat schalmeienhaft gesagt, dass nicht die Mehrheit darüber entscheide, wo und wie kontrolliert wird. (Heiterkeit des Abg. Dr. Cap.) – Wir haben es ja im Euro­fighter-Untersuchungsausschuss erlebt, welche Zeugen da geladen und nicht geladen wurden. Herr Rechnungshofpräsident Fiedler darf nicht geladen werden! (Abg. Ing. Westenthaler: Unglaublich!) Warum nicht? – Er habe nichts zu sagen. Der Rechnungshof, der drei – jetzt schon vier – Berichte gemacht hat, der überall hineingeschaut hat, der alles kontrolliert hat, ist für die Mehrheit in diesem Parlament nicht ausreichend legitimiert, um in einem Eurofighter-Ausschuss eine Aussage zu treffen!

Ist das Ihr Verständnis von objektiver Kontrolle? (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznet­ter.) Nein. Das ist ganz einfach: Man will anklagen, man will diskreditieren, man will nicht aufklären. Das ist die Realität. Tun Sie als geschäftsführender Klubobmann einer linken Mehrheit im Parlament nicht so, als würden Sie sich für die Kontrolle einsetzen!

Der Bankenausschuss – auch das haben Sie meisterhaft geschafft – ist ja nicht dazu da, irgendetwas aufzuklären, sondern es ist um die Verschleierung gegangen. Interes­sant wären die politischen Hintergründe des größten Finanzskandals in der Geschichte der Zweiten Republik mit 3 bis 4 Milliarden € Schaden gewesen. Das wird jetzt zugedeckt, indem man alle Banken auf die Anklagebank setzt und damit dem Wirt­schaftsstandort Österreich Schaden zufügt. Hauptsache, die Partei ist wieder schön heraußen aus der ganzen Malaise.

Kollege Kräuter sagte: Lasst doch den Rechnungshof kontrollieren! – Sie haben mit Ihrer Zweidrittelmehrheit in der großen Koalition in den neunziger Jahren (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) jede Kontrolle des Rechnungshofs ausgeschaltet, und das – so fürchten wir – wird auch in Zukunft der Fall sein. Herr Kollege Cap, Kabarettreife hat noch nichts mit Regierungsreife zu tun. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

10.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Die beschränkte Redezeit der Abgeordneten für Aktuelle Stunden gemäß der Geschäftsordnung ist erschöpft; ich erkläre daher die Aktuelle Stunde für beendet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Um die Punkte 4 bis 8 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen. 

Bei den Punkten 4 bis 8 handelt es sich um

die Berichte des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (1 der Beilagen): Besoldungs-Novelle 2007 (4 der Beilagen),

sowie über die Anträge

27/A der Abgeordneten Mag. Molterer, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 (8 der Beilagen),

25/A der Abgeordneten Mag. Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflege-Übergangsgesetz (5 der Beilagen),

weiters

23/A(E) der Abgeordneten Neugebauer, Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fortführung der erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik durch Sicherstellung ausreichender Budgetmittel für das AMS (6 der Beilagen)

und

16/A der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Ermächtigung der Bundesregierung zur Übernahme von Haftungen des Bundes anlässlich der Durchführung der Olympischen Winterspiele 2014 geändert wird (7 der Beilagen).

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist hin­sichtlich dieser Gegenstände ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.21.50Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisung verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 83/J bis 101/J;

2. Initiativanträge:

Antrag 22/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landwirtschaftsgesetz 1992, BGBl. Nr. 375, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. 298/1995 und das BG BGBl. 420/1996, geändert wird (Erste Lesung innerhalb drei Monaten verlangt),

Antrag 31/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine monatliche Unterstützung für Frauen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, als Anerkennung für die Erziehung ihrer Kinder geschaffen wird (Erste Lesung innerhalb drei Monaten verlangt),

Antrag 32/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (Erste Lesung innerhalb drei Monaten verlangt),

Antrag 33/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (Erste Lesung innerhalb drei Monaten verlangt),

Antrag 34/A der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 aufgehoben wird (Erste Lesung innerhalb drei Monaten verlangt).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Immunitätsausschuss:

Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (091 Hv 7/05y) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung gemäß § 111 Abs. 1 und 2 StGB;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Budgetausschuss:

Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2005 (III-1 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Budgetausschuss:

Förderungsbericht 2005 der Bundesregierung (III-6 d.B.).

Weiters wurden folgende weitere Verhandlungsgegenstände eingebracht:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (2 d.B.),

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2006/11 (III-3 d.B.),

Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheits­bericht 2005) (III-5 d.B.),

Antrag 21/A der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalratswahlordnung) geändert wird (Zuweisungsvorschlag: Verfas­sungs­ausschuss),

Antrag 24/A(E) der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Mag. Wilhelm Molterer, Dr. Gabriela Moser, Lutz Weinzinger, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kollaudierung des tschechischen AKW Temelin (Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss),

Antrag 26/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kosten für die Beseitigung von Kriegsrelikten (Zuweisungsvorschlag: Aus­schuss für innere Angelegenheiten),

Petition Nr. 2 betreffend „Offenhalten der Fahrkartenschalter der ÖBB entlang der Westbahnstrecke“, überreicht von den Abgeordneten Beate Schasching und Anton Heinzl,

Bürgerinitiative Nr. 2 betreffend „Legasthenie“.

Die Zuweisung kann erst nach erfolgter Wahl der Fachausschüsse vorgenommen werden.

*****


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt: Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 120 Minuten, Grüne und FPÖ je 88 Minuten sowie BZÖ 64 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.22.381. Punkt

Wahl einer Ordnerin/eines Ordners

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesord­nung: Wahl einer Ordnerin/eines Ordners.

Auf Grund des Ausscheidens von Herrn Abgeordnetem Dipl.-Ing. Uwe Scheuch aus dem Nationalrat ist die Wahl eines Ordners vorzunehmen.

Der Vorschlag des Parlamentsklubs des BZÖ für den zu wählenden Ordner lautet auf Sigisbert Dolinschek.

Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich im Sinne des § 66 Abs. 1 ... (Unruhe in den Reihen der SPÖ.) – Darf ich um etwas mehr Aufmerksamkeit bitten, meine Damen und Herren, denn wir befinden uns in einem Abstimmungsvorgang!

Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich im Sinne des § 66 Abs. 1 der Geschäfts­ordnung hierüber nicht mit Stimmzetteln, sondern durch Erheben von den Sitzen abstimmen lassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Wahl.

Ich ersuche jene Damen und Herren Abgeordneten, die für den Wahlvorschlag des Parlamentsklubs des BZÖ sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Somit ist Herr Abgeordneter Sigisbert Dolinschek zum Ordner gewählt.

10.23.502. Punkt

Bericht des Hauptausschusses betreffend die Erstattung eines Vorschlages für die Wahl eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft (3 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


10.24.23

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne)|: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Durch den Wechsel von Herrn Mag. Stadler aus der Volksanwalt­schaft in den Nationalrat ist eine Position in der dreiköpfigen Volksanwaltschaft vakant geworden. Auch die Grünen haben sich mit der entsprechenden Rechtslage beschäftigt und sind eindeutig zu dem Schluss gekommen, dass das Nachnominie­rungsrecht der freiheitlichen Fraktion, der Freiheitlichen Partei hier im Hohen Hause zusteht. Das betrifft die Periode bis zum 30. Juni 2007.

Das heißt allerdings nicht, dass wir jede beliebige Person akzeptieren können, welche die Freiheitlichen hier vorschlagen. Das betrifft insbesondere Hilmar Kabas, der von der Freiheitlichen Partei vorgeschlagen worden ist – Hilmar Kabas, der gesagt hat: „Es ist der Wiener, der mit der übergroßen Einwanderung vergewaltigt wird.“

Meine Damen und Herren von der FPÖ, der Volksanwalt hat laut Verfassungsgesetz jedermann in seinen Beschwerden zu unterstützen. Ich betone: Jedermann! – ob nun laut dieser Formulierung ein „potenzieller Vergewaltiger“ oder ein „potenzieller Ver­gewaltigter“.

Es war Hilmar Kabas, der laut darüber nachgedacht hat, ob Caritas-Heime in Öster­reich „Keimstätten des illegalen Drogenhandels“ sind. – Diese Äußerung wurde von der Caritas geklagt, und Herr Kabas musste sie zurücknehmen.

Es war Hilmar Kabas, der von Bundespräsidenten Klestil nicht als Minister der Bundesregierung im Jahre 2000 akzeptiert wurde.

Und es war Hilmar Kabas, der etwas später über Klestil gesagt hat: „Er“ – Klestil nämlich – „hat sich wie ein Lump benommen, und es ist eine Schande, dass wir so einen Präsidenten haben.“ 

Meine Damen und Herren, jeder in Österreich ist kritisierbar, auch der Bundespräsident oder ich oder sonst jemand in diesem Land, aber ganz sicher war Bundespräsident Klestil weder ein „Lump“ noch ein „Dump“ noch ein „Hump“, wie Kabas das später zu modifizieren versucht hat.

Aus diesen und anderen Gründen halten wir Herrn Hilmar Kabas für unqualifiziert für dieses relativ hohe Amt in der Republik Österreich. (Beifall bei den Grünen.)

Manchmal schlägt die Geschichte Kapriolen. Es gibt den Ausspruch „Nicht ohne Ironie ist es, dass heute...“, und so weiter. Der Ausdruck „Ironie“ ist heute, finde ich, unan­gebracht. Es ist eine Art sarkastischer Witz der Geschichte, dass einerseits ausgerechnet heute Sozialdemokraten, Volkspartei und Freiheitliche bei der Bestellung eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft für Herrn Hilmar Kabas stimmen werden und andererseits genau heute – gestern und heute – die Auswirkungen des Fremden­rechtspakets sichtbar werden, das damals von Sozialdemokraten, ÖVP und den Freiheitlichen samt dem jetzigen BZÖ beschlossen wurde (Abg. Mag. Darabos: Nein!) – nämlich Auswirkungen, die dazu führen, dass Tausende von Babys samt ihren Müttern in Österreich von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen sind, insbe­sondere der Familienbeihilfe und dem Kindergeld, und unter Umständen sogar nicht einmal krankenversichert sind.

Das wurde damals von diesen beschlussfassenden Fraktionen – bewusst, nehme ich an – in Kauf genommen. Ich betone dabei ausdrücklich: Ich rede hier von legal aufhäl­tigen Müttern und ihren Babys; nicht von Aufhältigen ohne Aufenthaltstitel.

Die Aufregung ist vordergründig über einen Erlass von Frau Sozialministerin Haubner – vordergründig, sage ich –, denn unserer Meinung nach ist dieser Erlass nicht rechts­widrig, sondern durchaus im Bereich der zulässigen Interpretation der entsprechenden Gesetze im Rahmen des Fremdenrechtspakets. Dieser Erlass ist nicht rechtswidrig! Das ist genau das, was Sie beschlossen haben, meine Damen und Herren von ÖVP, FPÖ, BZÖ und SPÖ. (Beifall bei den Grünen.)

Auch die Zahl der betroffenen Kinder, die da genannt wurde, nämlich 7 000 bis 9 000 – das sind ja keine Einzelfälle, wie behauptet wurde –, halten wir, was sich beim Nachrecherchieren bestätigen wird, für eine durchaus realistische Zahl. (Abg. Ing. Westenthaler: Wir behandeln jetzt eine Volksanwalt-Bestellung!)

Die Krokodilstränen, die jetzt geweint werden, sind wirklich „großartig“: Frau Ministerin Haubner sagt einerseits: Ich bin die Letzte, die will, dass Kinder in Österreich nicht versichert oder schlecht betreut sind. Aber wir haben ein Gesetz, und daran müssen wir uns halten!

Schon, Frau Haubner, aber was Sie nicht hinzugefügt haben, ist, dass Sie das natürlich mitbetrieben und mitbeschlossen haben, nämlich genau dieses Gesetz. Da ist mir der Herr Westenthaler ja noch lieber, der in der gleichen APA-Aussendung sagt, das alles sei absehbar gewesen und sei durchaus in Ordnung. – Er steht wenigstens zu diesem „Mist“. (Beifall bei den Grünen.)

Frau Ministerin Rauch-Kallat, unsere Frauenministerin, hat sich laut APA von gestern gegen jede Benachteiligung von ausländischen, legal in Österreich lebenden Müttern ausgesprochen.

Ja, danke, Frau Frauenministerin! Und? Haben Sie dieses Gesetz seinerzeit nicht mitbeschlossen? – Nein, Sie haben es nicht mitbeschlossen, Sie waren nicht Mitglied der Bundesregierung, Sie haben damit überhaupt nichts zu tun?!

Und im Übrigen handelt es sich Ihrer Meinung nach um Einzelfälle. 7 000 oder 8 000 Babys und Mütter sind Ihrer Meinung nach Einzelfälle. (Abg. Rauch-Kallat: Fehlinter­pretation!) Das Innenministerium ist noch besser: Das spricht einfach von „Blödsinn“.

Dass die FPÖ, dass die Freiheitlichen für eine weitere Verschärfung dieses Gesetzes sind, das kann einen ja nicht wundern. Ich übergehe das daher mit Fassung.

Aber die SPÖ hat da schon Erklärungsbedarf. Frau Bures sagte nämlich gestern – ich zitiere wörtlich –, „es sei eine Schande, dass das Sozialministerium legal in Österreich lebende Mütter und ihre Kinder in die Armut dränge“. – Sehr richtig, Frau Kollegin Bures!

Diese APA-Meldung schließt mit dem Satz: „An Menschenverachtung und Zynismus sei diese Vorgangsweise kaum zu überbieten, so Bures abschließend.“ (Abg. Ing. Westenthaler: Gibt es eine Tagesordnung, Frau Präsidentin? Was hat das mit der Volksanwaltschaft zu tun?)

Aber Sie waren damals nicht dabei!? Die SPÖ war nicht dabei, als das Fremden­rechtspaket beschlossen worden ist!

Ich sage Ihnen und Ihren Kollegen und Kolleginnen von der SPÖ: Putzen Sie sich jetzt nicht ab an der Frau Haubner! Putzen Sie sich nicht ab an der Sozialministerin und ihrem Erlass! (Abg. Ing. Westenthaler: Zur Sache!) Sie waren nämlich damals bei dem Fremdenrechtspaket dabei, das im Übrigen – weil ich den Ruf zur Sache höre – ein Gesetz ist, bei dem Hilmar Kabas Pate gestanden ist und das er selbst hätte mitverfasst haben können.

Aber die SPÖ war dabei! Sie haben das mitbeschlossen! Damals habe ich gehört, dass Sicherheitsargumente die SPÖ bewogen haben, bei den verschiedenen Verschärfun­gen im Asylrecht, im Niederlassungsrecht, bei den Verschärfungen im Sozialrecht mitzugehen und mitzustimmen.

Ah so, Sicherheitsargumente? – 7 000 Babys sind heute für Sie ernstlich „Sicherheits­argumente“? Kommen Sie heraus und erklären Sie hier, was Sie mit diesem Gesetz, das Sie mitbeschlossen haben, in Zukunft machen werden! – nicht irgendwann in der Zukunft, jetzt, in den Verhandlungen mit der ÖVP. Erklären Sie das hier und heute!

Sie und die ÖVP und die FPÖ werden heute bei der Bestellung eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft bis 30. Juni für Hilmar Kabas stimmen – für Hilmar Kabas, der geistig Pate gestanden ist beim Fremdenrechtspaket, bei den Verschärfungen für in Österreich legal aufhältige Ausländerinnen und Ausländer.

Sie tragen die Mitverantwortung dafür, dass diese Tausenden von Babys nicht in den Genuss von Familienbeihilfe kommen, dass diese Mütter, die teilweise nicht einmal krankenversichert sind, nicht in den Genuss des Kindergeldes kommen! – Das war die Geisteshaltung des damals beschlossenen Gesetzes.

Beweisen Sie – und dieser mein Appell ist in erster Linie an die Abgeordneten der ÖVP gerichtet, aber auch an jene der SPÖ; aber nicht an jene der FPÖ, deren Haltung ich dazu kenne –, dass das gestern nicht nur Krokodilstränen waren, Frau Ministerin Rauch-Kallat und Frau Kollegin Bures! – Letztere verlässt gerade den Raum, sie steht noch nicht auf der Rednerliste.

Ich erwarte von Ihnen heute, dass Sie dazu Stellung nehmen – jetzt, hier am Red­nerpult! –, dass Sie beweisen, dass das gestern keine Krokodilstränen waren, dass Sie gewillt und fest entschlossen sind, zumindest diese Passagen des Fremden­rechts­pakets zu ändern und zu novellieren, und zwar jetzt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

10.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächste kommt Frau Abgeordnete Scharer zu Wort. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


10.33.55

Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ)|: Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nun zur Sache: Faktum ist, dass der bisherige Volksanwalt Mag. Ewald Stadler mit Wirkung vom 30. Oktober 2006 wegen Eintritts in den Nationalrat seine Funktion als Volksanwalt zurückgelegt hat.

Im Artikel 148g Abs. 4 B-VG ist geregelt, dass im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Volksanwaltes jener im Nationalrat vertretenen Partei, die das ausgeschiedene Mitglied namhaft gemacht hatte, das Nominierungsrecht für das neue Mitglied zusteht.

Die FPÖ hat im Jahr 2001 den Wahlvorschlag für Mag. Stadler eingebracht. Wie wir alle wissen, sind nach der Zersplitterung der seinerzeitigen FPÖ und Neugründung des BZÖ sowohl FPÖ als auch BZÖ und diese wiederum unter verschiedenen Bezeich­nungen zur Nationalratswahl 2006 angetreten. Die FPÖ-neu wurde bekanntlich als Rechtsnachfolger der FPÖ-alt anerkannt und kandidierte an dritter Stelle auf den Stimmzetteln. Trotz der Zusatzbezeichnung „BZÖ“ gab es bis zum 30. Oktober aber nur einen Freiheitlichen Klub.

Nun ist die FPÖ, die ursprünglich das ausgeschiedene Mitglied der Volksanwaltschaft nominiert hat, wieder im Nationalrat vertreten. Zum Zeitpunkt der Nominierung von Volksanwalt Stadler gab es und auch jetzt, zum Zeitpunkt der nun vorzunehmenden Nachbesetzung, gibt es einen Freiheitlichen Klub.

Da der Bundesverfassungsgesetzgeber nicht abgestellt hat, dass im Fall einer Neu­wahl beziehungsweise Nachbesetzung nur eine der drei stärksten Parteien nachnomi­nieren kann und einige Rechtsgutachten dazu vorliegen, vertreten auch wir die Meinung, dass das Nominierungsrecht zur Nachbesetzung der FPÖ zusteht.

Aber, sehr geehrte Damen und Herren, es darf, nein, es muss davon ausgegangen werden, dass der von der FPÖ nachnominierte Volksanwalt für die befristete, relativ kurze Zeit bis zum Ablauf der Funktionsperiode im Sinne der Bürgerinnen und Bürger frei von persönlichen Anschauungen und Ideologien agiert und handelt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mandak: Das glauben Sie?)

Bei der Neubesetzung der Volksanwälte nach Ablauf der Funktionsperiode greift die Staatspraxis auf die Zahl der Stimmen bei der letzten Nationalratswahl zurück. Das Nominierungsrecht für die definitive Bestellung eines Volksanwaltes kommt dann eindeutig dem Grünen Klub zu.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Sinne der Staatspraxis und des Grundsatzes der Kontinuität besteht kein Grund, von diesem pragmatischen Vorgehen abzugehen oder daran zu rütteln.

Meine Damen und Herren, was nun die Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft anbelangt, ist es sehr positiv, dass einer langjährigen Forderung nachgekommen und ein Volksanwaltausschuss im Parlament eingerichtet wird. (Beifall der Abg. Mag. Wurm.)

Erfreulich wäre es natürlich, meine Damen und Herren, wenn die Volksanwaltschaft dieselben Rechte wie der Rechnungshof in der Berichterstattung bekommen könnte, nämlich, dass er den Nationalrat in Form von Einzelberichterstattungen über aktuelle Wahrnehmungen informieren kann. Damit könnte der Ausschuss schneller reagieren und im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher dem Plenum Gesetzes­vorlagen unterbreiten.

Als Fraktionsvorsitzende in diesem Ausschuss werde ich mich dafür einsetzen, dass Missstände im Sinne der Bürgerinnen und Bürger rasch und unbürokratisch beseitigt werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Ing. Westenthaler. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


10.38.37

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ)|: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die „Masche“ der Grünen bei solchen Nominie­rungen kennen wir, die ist nichts Neues: Es wird immer anerkannt, beispielsweise Rechte, so wie beim Volksanwalt. Beim Präsidenten wird der Haus-Usus anerkannt – das hören wir immer wieder –, aber er wird dann doch nicht anerkannt – und letztlich auch das Recht nicht, wenn man dann jene Person, die von der zuständigen Fraktion nominiert wird, ablehnt. (Abg. Dr. Van der Bellen: Nie!)

Das ist inkonsequent und auch nicht zu begründen, denn entweder Sie lehnen es ab oder Sie lehnen es nicht ab! Aber Sie können nicht irgendeinen Mittelweg finden – was Sie schon öfter gemacht haben, und zwar tun Sie das immer nur dann, wenn es um Ihre eigenen Nominierungen geht. Da erheben Sie Anspruch, da ist alles super, und da ist Ihrer Meinung nach auch die Person geeignet.

Wir kennen von den Grünen auch die Vorgangsweise, immer wieder zu versuchen, sach­fremde Themen in die Debatte zu bringen, die Tagesordnung sozusagen zu biegen.

Herr Abgeordneter Van der Bellen, Sie sind Klubobmann, und daher sollten Sie wissen, dass man bei der Tagesordnung zur Sache sprechen sollte (Abg. Dr. Van der Bellen lacht) – und das sollte auch die Präsidentin wissen; erlauben Sie mir diese leise Kritik.

Was eine Verordnung oder ein Erlass der Bundesministerin in Zuwanderungsfragen mit der Bestellung eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft zu tun hat, das müssen Sie mir erst einmal erklären! Und da ist auch der Bogen, den Sie da gespannt haben, Herr Kollege Van der Bellen, einfach falsch. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich hätte mir da schon eine entsprechende Handlung von Seiten der Präsidentin erwar­tet. Aber wenn das so exzessiv ausgelegt wird, okay. Das kann ja geschehen.

Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass künftig offensichtlich zu den verschiedensten Tages­ordnungspunkten alles Mögliche gesprochen werden kann. – Ist ja auch eine Art neuer Parlamentarismus. Wenn das so ist, ist es okay, und wir nehmen das auch zur Kenntnis.

Kurz ein Satz zu dem angesprochenen Erlass: Frau Bundesministerin Haubner hat vollkommen korrekt gehandelt! Sie handelt auf dem Boden österreichischer Gesetze, und dafür ist ihr auch zu danken, das ist in Ordnung. Wir unterstützen das auch inhaltlich voll und ganz, weil wir der Meinung sind – das haben wir den Menschen vor den Wahlen versprochen und das halten wir auch nach den Wahlen –, dass künftig bei Sozialleistungen ein stärkeres Augenmaß auf die Staatsbürgerschaft, auf öster­reichische Mitbürgerinnen und Mitbürger gelegt werden soll. Weil diese dafür etwas leisten und etwas bringen, sollen sie auch in erster Linie Sozialleistungen erhalten. Die Vorgehensweise von Ursula Haubner war völlig richtig! (Beifall beim BZÖ.)

Nun zur Volksanwaltschaft an und für sich. Selbstverständlich, wie wir das immer getan haben, seit wir im Hohen Haus sind, anerkennen wir das Recht der drittstärksten Fraktion, zu nominieren, man muss sich nur die Frage stellen – natürlich ist das Ge­setz, natürlich steht das im Gesetz geschrieben, auch verfassungsmäßig –, ob das alles auch richtig und zweckmäßig ist; nicht jedes Gesetz ist zweckmäßig. Und in diesem Fall ist eine Konstellation eingetreten, die zu hinterfragen ist und wo die Zweckmäßigkeit mit Sicherheit nicht gegeben ist. Diese Frage muss man an alle Abgeordneten dieses Hauses stellen: ob es wirklich zweckmäßig ist, einen Volksanwalt für ganze sieben Monate, nämlich bis 30. Juni 2007, zu nominieren, zumal der Betreffende sich einarbeiten muss, sich Infrastruktur personeller, aber auch büro­mäßiger Art schaffen muss. (Zwischenruf der Abg. Bures.)

Wie wir gestern im „Report“ sehen konnten, gibt es sogar verschiedene Meinungen darüber, wo man sich dort einarbeiten und einrichten muss. Ich habe im Ausschuss gehört, Herr Kabas brauche keine Einarbeitungszeit. Dann wünsche ich ihm alles Gute, er ist offensichtlich der geborene Volksanwalt und braucht keine Einarbeitungszeit. – Das gibt es nicht, es ist noch nie jemand als Volksanwalt zur Welt gekommen! Selbstverständlich muss man sich einarbeiten.

In diesem Zusammenhang stelle ich die Frage an die FPÖ, aber auch an alle anderen (Zwischenruf des Abg. Mag. Hauser): Wo ist da eigentlich die Spargesinnung, wenn es darum geht, konsequente zweckmäßige Lösungen zu schaffen? Wo ist die Spargesin­nung der FPÖ, die diese hier vom Rednerpult aus schon öfter hinterfragt hat, wenn für sieben Monate ein Volksanwalt bestellt wird? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Hauser.) – Herr Kollege von der FPÖ, das merkt man jetzt auch schon: Sie rufen ständig den Spargedanken aus, aber immer dann, wenn es ums eigene Haus, ums eigene Gerstl geht, sind Sie die Ersten, die zulangen und den Spargedanken plötzlich nicht mehr kennen. Das ist die Wahrheit! (Beifall beim BZÖ.)

Das haben wir auch beim letzten Mal gemerkt; weil Kollege Stadler nicht anwesend war, wiederhole ich das noch einmal kurz, der sich eine üppige Politikerpension gesichert hat, die vor kurzem anspruchsmäßig schlagend geworden ist, der 1997 frei­willig ins alte Politikersystem optiert hat und sich eine fette Politikerpension zugesichert hat, währenddessen alle anderen freiwillig ins neue System gegangen sind. – Es ist immer dasselbe Strickmuster in der FPÖ: Sie reden vom Sparen, geben das Geld aber mit beiden Händen aus und können sich dann nicht erinnern, wenn es darum geht, wirklich zu sparen.

Es wäre jetzt an der Zeit, Herr Kollege Strache von der FPÖ, diesen Spargedanken unter Beweis zu stellen, indem Sie hier herausgehen und auf diese Nominierung verzichten, sie letztlich nicht durchführen. Entweder könnten für diese paar Monate die Geschäfte die beiden anderen Volksanwälte übernehmen – Herr Stadler ist in den letzten Wochen offenbar auch nicht abgegangen in der Volksanwaltschaft, denn die Arbeit ging ja weiter –, oder aber – und das wäre überhaupt der vernünftigste Weg für die Republik, für dieses Haus gewesen, auch abgesehen von der Person – es werden bereits jetzt ein Volksanwalt/eine Volksanwältin von der drittstärksten Fraktion bestellt. Dann bedarf es keiner Umnominierung im Jahr 2007, dann geht das in einem durch, dann erspart man sich das und dann hat man jetzt den Zustand hergestellt, der auch formal, juristisch, demokratisch der richtige ist, nämlich dass die drittstärkste Fraktion den Volksanwalt stellt.

Ich denke, das wäre der beste Weg, und dieser wäre auch vom Spargedanken getragen. Herr Strache, es kann niemand etwas dafür, dass Sie letztlich die FPÖ zur viertstärksten Kraft in diesem Haus gemacht haben und daher diesen Anspruch nicht mehr haben. Das ist eben passiert, das ist Ihnen passiert, aber ich fordere Sie auf: Bestrafen Sie nicht die Wähler dafür! (Beifall beim BZÖ.)

10.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Herr Klubobmann Westenthaler, ich halte Folgendes fest: Die Entscheidung darüber, ob ein Ruf zur Sache zu erteilen ist, trifft ausschließlich die/der den Vorsitz führende Präsidentin/Präsident, und es gibt die Gepflogenheit hier im Haus, wonach wir die Beurteilung nicht sehr einschränkend, sondern durchaus in einem wohl ausgewogenen Maß vornehmen. Ich glaube nicht, dass es im Interesse der Abgeordneten wäre, jeden Satz auf die Tagesordnungs­bezogenheit zu prüfen.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fasslabend. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.45.08

Abgeordneter Dr. Werner Fasslabend (ÖVP)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Westenthaler hat in seinen Aus­führungen zur Diskussion gestellt, ob es sinnvoll ist, jetzt für die letzten sieben Monate dieser Amtsperiode noch einen Volksanwalt zu bestellen. Ja oder nein? – Man kann sicherlich diskutieren, ob das sinnvoll ist oder nicht, meine persönliche Meinung dazu ist, dass ein Zeitraum von sieben Monaten auf jeden Fall dazu angetan ist, eine Nachbesetzung vorzunehmen; wenn es nur um zwei oder drei Wochen ginge, dann müsste man darüber diskutieren. Insofern kann man diese Anregung auch durchaus für zukünftige Überlegungen etwa im Verfassungs-Konvent aufgreifen.

Für die jetzige Situation allerdings ist die Rechtslage so eindeutig und klar, dass man eigentlich nicht darüber diskutieren muss. Ich möchte dazu aus der Bundesverfassung zitieren. In Artikel 148g Abs. 4 steht Folgendes:

„Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft hat jene im Nationalrat vertretene Partei, die dieses Mitglied namhaft gemacht hat, ein neues Mitglied namhaft zu machen. Die Neuwahl für den Rest der Funktionsperiode ist gemäß Abs. 2 durchzuführen.“

Das heißt, es gibt eine eindeutige Verfassungsbestimmung, die das in aller Klarheit zum Ausdruck bringt.

Wenn es jetzt um die Person des künftigen Volksanwaltes geht, dann kann man sich und soll man sich in jedem Fall die Frage stellen: Hat er die nötigen Voraussetzungen dazu, um diese Funktion auch entsprechend ausüben zu können? – Ich glaube, man kann durchaus ein klares Ja zum vorliegenden Vorschlag sagen. Mag. Hilmar Kabas hat Rechtswissenschaften studiert, hat Gerichtspraxis gemacht, hat dann in der Verwaltung gearbeitet, im Finanzministerium, hier im Parlament und auch als Ab­teilungsleiter im Wirtschaftsministerium, und das heißt: Die fachliche Voraussetzung dazu hat er auf jeden Fall!

Hilmar Kabas hat auch politisch, wie ich meine, in vielen Funktionen bewiesen, dass er offensichtlich das nötige Zeug dazu hat. Er hat als Bezirksrat in Wien begonnen, er war dann im Nationalrat, im Wiener Gemeinderat, und er hat auch dort Funktionen aus­geübt, auf Grund derer man sagen kann, er hat offensichtlich ein Vertrauen erreicht, das weit über seine eigene Partei hinausgeht. Anderenfalls wäre er auch nicht Vorsitzender des Justizausschusses hier im Nationalrat gewesen, und das ist meiner Meinung nach eine Funktion, die einen auf jeden Fall dazu befähigt, Volksanwalt zu sein. (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ.)

Hilmar Kabas war nicht nur Stadtrat in Wien, sondern auch Zweiter Präsident des Wiener Landtages, und ich nehme an, dass das nicht nur eine isolierte Entscheidung einer Minderheit war, sondern dass die Mehrheit des Wiener Landtages dabei Pate gestanden ist.

Natürlich kann man unabhängig davon auch die Frage stellen: Hat er die menschlichen Fähigkeiten, diese spezielle Funktion auszuüben? – Diesbezüglich kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein, wie bei jeder Beurteilung einer Person, aber ich kann aus meiner persönlichen Erfahrung mit Hilmar Kabas sagen – ich kenne ihn nunmehr seit zirka zwei Jahrzehnten, auf Grund unserer politischen Funktionen sind wir uns immer wieder einmal begegnet –: Ich habe ihn kennen gelernt als einen geradlinigen und kritischen Menschen, der es durchaus auch in schwierigen Situationen verstanden hat, seine Unabhängigkeit nicht nur zu bewahren, sondern auch durchzusetzen. Und ich denke, dass gerade diese drei Eigenschaften in Zusammenhang mit seiner fachlichen Qualifikation, die ihm niemand abstreiten kann, und seinem politischen Engagement, das er nunmehr über Jahrzehnte gezeigt hat, ihn eigentlich in sehr hohem Maß dazu befähigen, diese Funktion auszuüben.

Ich würde meinen, wenn die Grünen Frau Kollegin Stoisits für die Funktion des künftigen Volksanwaltes vorschlagen, dann sind sicherlich viele Österreicher nicht der Meinung, dass sie die ideale Besetzung ist. Und wenn ich einen Vergleich ziehe, dann muss ich sagen: Wenn man Frau Stoisits das Vertrauen schenken kann, dann kann man das Mag. Hilmar Kabas mindestens im gleichen Ausmaß schenken. (Demons­trativer Beifall bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Silhavy: Liegt das daran, dass der Herr Kabas ein Mann ist, Herr Kollege?)

In diesem Sinne schlagen wir auch vor, dass die Wahl des Volksanwaltes hier in die­sem Hause möglichst einstimmig erfolgen sollte. (Beifall bei der ÖVP.)

10.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


10.50.06

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Kollegen Fasslabend haben mich jetzt schon negativ beeindruckt. Zuerst, Herr Kollege Fasslabend, haben Sie Herrn Kabas verteidigt. – Das ist Ihr gutes Recht. Sie meinen, Sie kennen ihn seit 20 Jahren, er hat einen tadellosen Lebenslauf, fachliche Voraussetzungen, er hat sicher auch politisch das nötige Zeug dafür. Aber, Herr Kollege Fasslabend, Herr Kabas hat bewiesen, dass er zum Teil nicht einmal weiß, was er sagt! Einmal sagt er „Lump“, dann sagt er „Dump“, dann sagt er „Hump“. Das ist Ihr guter Kollege, den Sie hier so verteidigen!?

Außerdem sagen Sie: Wenn dieser Nationalrat – hoffentlich – Kollegin Stoisits in das Amt des Volksanwaltes wählen kann, dann doch sehr wohl auch Kollegen Kabas. – Natürlich verteidige ich als Grüne jetzt Frau Kollegin Stoisits, aber die weiß wenigstens, was sie sagt und wovon sie redet (Beifall bei den Grünen), was beim Kollegen Kabas bewiesenermaßen nicht der Fall war.

Es wundert mich einmal mehr, wenn ich mir jetzt die Verhandlungslage um Koalitionen und so weiter ansehe, dass Herr Dr. Fasslabend hergeht und jetzt in Richtung FPÖ sehr wohlwollend vorgeht und meint: auf jeden Fall für Kollegen Kabas! Ich muss mich fragen: Ist das jetzt schon ein erster Schritt in Richtung Anbiederung an Herrn Strache, um ihm zu vermitteln: Machen wir vielleicht doch eine andere Regierungsmehrheit!? Als das ist das sehr wohl zu interpretieren, Herr Kollege Fasslabend, denn sonst könnte die ÖVP einfach sagen, es gibt das Nominierungsrecht, das geht in Ordnung. Aber einfach herzugehen und Hilmar Kabas so zu verteidigen, wie Sie das jetzt getan haben – das kann ich wirklich nur interpretieren als ein Anbiedern der ÖVP an die Strache-FPÖ. (Beifall bei den Grünen.)

Nun zum Herrn Westenthaler, der hier gemeint hat, mein Klubobmann Van der Bellen hätte nicht zur Sache gesprochen. Vielleicht sollte ich Ihnen noch einmal erklären, was die Aufgabe der Volksanwaltschaft ist.

Aufgabe der Volksanwaltschaft ist es unter anderem auch, Rechtslagen wie zum Beispiel das Fremdenrecht, Niederlassungsrecht, Aufenthaltsrecht zu prüfen. Diese Prüfungskompetenz hat die Volksanwaltschaft. Es könnte in den nächsten sieben Monaten vorkommen, dass eine in Österreich legal ansässige Ausländerin, die vor kurzem ein Baby geboren hat, bei Herrn Volksanwalt Kabas auftaucht und von ihm verlangt, sich für ihre Rechte einzusetzen, Rechte, die ihr durch einen Mehrheits­beschluss hier in diesem Parlament, inklusive SPÖ, genommen worden sind. Was wird denn dann Herr Volksanwalt Kabas machen? Wird er das Recht dieser Frau mit dem Neugeborenen verteidigen? Wird er sagen: Na ja, was meine Partei damals gesagt hat, das ist mir ...!?

Noch einmal: Will diese FPÖ – nach Aussagen von Herrn Kickl – das Gesetz noch einmal verschärfen? Es ist doch sehr wohl legitim, dieses Thema in diese Debatte einzubringen und ganz klar nein zu sagen zu einem Volksanwalt Kabas, der dann – das steht zu befürchten – als Volksanwalt meinen könnte, diese Ausländerin mit dem neugeborenen Baby, die sich legal in Österreich aufhält, bekommt das Geld nicht, und sich nicht für sie einsetzt. Zu solchen Personen in der Volksanwaltschaft sagen wir nein. Nein, das geht nicht! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Stadler: Auf Grund der Geschäftsordnung ist der Kollege Kostelka zuständig, nicht Kabas! Sie irren!)

Vielleicht noch ein Wort zur Volksanwaltschaft und deren Aufgaben. Wir Grüne haben die Arbeit der Volksanwaltschaft und deren Notwendigkeit immer verteidigt. Vieles, was da geschieht, ist hervorragende Arbeit, was wir aber immer als problematisch emp­funden haben, ist, dass die Anregungen, die von der Volksanwaltschaft gekommen sind, von diesem Nationalrat – mehrheitlich! – so gut wie nie in die Tat umgesetzt worden sind. Es geht vor allem auch darum, dass die Volksanwaltschaft, bei der jährlich immer mehr Beschwerden eingehen, weil die Gesetzesmaterien, die beschlos­sen werden, so komplex sind und sich die Bevölkerung immer mehr an die Volks­anwaltschaft wendet und Beratung sucht, eigentlich aufgestockt werden müsste. Die Volksanwaltschaft braucht mehr Personal, braucht mehr Ressourcen. Das sollte im nächsten Budget zu den Obersten Organen wohl von allen Parteien in diesem Parlament beachtet werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Strache. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


10.54.57

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte eingangs festhalten, dass wir uns viel­leicht auch einmal in Erinnerung rufen sollten, wessen Kind die Volksanwaltschaft eigentlich ist. Das war eine Forderung der Freiheitlichen Partei, und wir haben jahre- und jahrzehntelang dafür gekämpft, dass diese Institution Realität geworden ist. Gustav Zeillinger war eine der historischen Persönlichkeiten, die gerade auch in diesem Bereich Großes geleistet haben. – Das sollte man eingangs vielleicht auch einmal festmachen.

Von der „Masche“ der Grünen ist heute gesprochen worden. – Na ja, das ist so dieser typische Reflex, keine Frage, das war zu erwarten, aber solange die Grünen so reagieren, kann ich nur sagen, ist die Welt für uns in Ordnung. Solange Grüne einen Mag. Hilmar Kabas als Volksanwalt ablehnen, kann man nur Danke sagen, denn das bestätigt uns, dass er der richtige Volksanwalt sein wird, nämlich ein Anwalt für Österreichs Interessen. (Beifall bei der FPÖ.)

Mag. Hilmar Kabas ist ein erstklassiger Kandidat für dieses Amt. Er hat, wie wir heute schon gehört haben und wie man anhand seines Lebenslaufes auch nachvollziehen kann, die fachliche Qualifikation und die Ausbildung dafür. Er war Vorsitzender im Justizausschuss, er war im Verfassungsausschuss, er hat als Zweiter Landtags­präsident in Wien durchaus sehr positive Arbeit geleistet. Er ist jemand, der auf alle Fälle diesen wichtigen Aufgaben nachkommen kann.

Natürlich muss ich auch festhalten: Die „Sudelvorwürfe“, die heute wieder einmal gekommen sind, sind einfach letztklassig und an den Haaren herbeigezogen. Es lohnt nicht wirklich, näher darauf einzugehen. Hilmar Kabas wird die wichtige Aufgabe und Lücke, die Mag. Ewald Stadler durch sein Ausscheiden aus der Volksanwaltschaft hinterlassen hat, in den kommenden sieben Monaten so gut wie möglich ausfüllen – und das ist das Entscheidende!

Wir hatten mit Mag. Ewald Stadler den erfolgreichsten Volksanwalt bis dato. Er war der erfolgreichste Volksanwalt, auch der Volksanwalt mit den höchsten Zuschauerquoten im ORF. Aber immer wieder haben Sie sich über ihn aufgeregt, weil er offenbar zu erfolgreich war, weil er das Recht der Bürger vertreten hat und den Bürgern zu ihrem Recht verholfen hat. Das zeigt, wie Sie agieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Natürlich ist es dann schon verwunderlich, wenn sich Herr Westenthaler – oder Hojac, wie auch immer er sich nennen mag – als Klubobmann hier herausstellt und meint, es wäre besser, würde gleich Frau Stoisits für diese letzten sieben Monate als Volks­anwältin eingesetzt werden. Das ist dann besonders lustig, wenn man weiß, dass das BZÖ ja zuallererst selbst auf diesen Posten gegiert hat, zu Präsidenten Khol gelaufen und vorstellig geworden ist und gesagt hat: Bitte, bitte, wir brauchen schnell ein Gutachten, um, nachdem wir den Klub der Freiheitlichen besetzt haben und die Gelder, die den Freiheitlichen zustehen, auf die Seite geräumt haben, vielleicht auch noch Anspruch auf den Posten des dritten Volksanwaltes erheben zu können. – Ein Fehlgutachten, das im Grunde genommen nichts mit dem gesetzlichen Auftrag zu tun hat, denn verfassungsrechtlich ist eindeutig geregelt, dass die drittstärkste Partei nicht nur ein Nominierungsrecht, sondern sogar die Pflicht hat, diesen Posten zu besetzen.

Es sind noch sieben Monate bis Juni 2007, und daher ist es wichtig, dass diese wich­tige Aufgabe ein Volksanwalt übernimmt, der kein weiteres Personal benötigt. Das Personal gibt es bereits, es hat bis dato Herrn Mag. Ewald Stadler als Volksanwalt unterstützt. Es bedarf keines zusätzlichen Personals, es gibt keine zusätzlichen Kosten, nein, sondern es wird der Posten, den bis jetzt Herr Mag. Ewald Stadler, der in dieses Hohe Haus gewechselt ist, innegehabt hat, einfach mit Mag. Hilmar Kabas neu besetzt, damit die Aufgaben in der Volksanwaltschaft erfüllt werden können. Nicht mehr und nicht weniger!

Wir haben allein im Jahr 2005 16 133 Anrufungen zu verzeichnen gehabt. Im Bereich Verwaltung, nämlich Bundes- und Landesverwaltung, waren es 10 796 Fälle. Unglaub­lich viel Arbeit gilt es dort zu bewältigen, wichtige Arbeit im Auftrag der Bürger. Daher braucht es den dritten Volksanwalt, man kann den Posten nicht einfach unbesetzt lassen.

Herr Westenthaler vom BZÖ fühlt sich offenbar als Erfüllungsgehilfe der Grünen oder geriert sich als solcher, wenn meint: Es wäre schön, wenn gleich Frau Terezija Stoisits eingesetzt würde. – Da kann sich ja jeder Bürger, der bis dato anders gewählt hat als grün, nur auf den Kopf greifen, wenn Sie so etwas von sich geben, Herr Kollege!

Ich darf vielleicht auch noch ein paar Leserbriefe und Artikel aus der „Kronen Zeitung“ zum Besten geben.

„Ehemaliger Drogendealer darf nicht in Österreich bleiben:

Sein Hungerstreik hat dem Schubhäftling Geoffrey A. offenbar nichts genützt.“ Jetzt ist es so – „wie der Ex-Drogendealer selbst versprochen hat“ –, dass er „binnen vier Wochen Österreich verlassen“ muss.

„Somit hilft ihm auch die Ehe mit der aus Rumänien gebürtigen österreichischen Frau nichts.“

„Für die künftige grüne Volksanwältin Terezija Stoisits ist es unverständlich, weshalb ,das Familienrecht offenbar weniger zählt, als die öffentliche Sicherheit‘.“

Dann gibt es auch einen interessanten Leserbrief in der „Kronen Zeitung“: Ja, so ist das nach der Wahl: Man wählt Van der Bellen und bekommt Terezija Stoisits. – Das wird auch viele nicht wirklich freuen.

Da gibt es weitere Leserbriefe wie: Endlich Volksanwälte für Drogendealer! Darauf hat Österreich gewartet, diese Stoisits auch noch in das Amt der Volksanwältin zu hieven. Jetzt haben alle kriminellen Ausländer nicht nur im Parlament, sondern auch in der Volksanwaltschaft ihre Vertreter, schreibt Frau Herta Grurl.

Bis hin zu anderen Leserbriefen, wo genau das herausgearbeitet wird: Wen kümmert es heute, wenn irgendein österreichischer Bürger von Kriminellen, noch dazu vielleicht von der organisierten Kriminalität, von Zuwanderern, die kriminell sind, überfallen wird und ein Martyrium erleben musste? Wen kümmert das? Wer kümmert sich da um den Bürger?– Also das wird von der künftigen Volksanwältin nicht erwartet. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Ich glaube, das ist ein ganz entscheidender Punkt: Mag. Hilmar Kabas wird der Anwalt des Volkes sein, wird der Anwalt der österreichischen Staatsbürger sein, wird dafür Sorge tragen, dass man Bürgern, denen das Recht versagt bleibt, hilft und diese Bürger auch zu ihrem Recht kommen. Das ist eine ganz, ganz wichtige Aufgabe, die er erfüllen wird. Da bin ich guter Dinge, dass er das bestens machen wird. Jetzt kann diese Lücke, die eben jetzt entstanden ist, geschlossen werden, und es werden keine Mehrkosten entstehen, wie das fälschlicherweise vom Vertreter des BZÖ behauptet wurde, denn das ist einfach unrichtig.

Wenn Sie von Sparmaßnahmen reden, Herr Westenthaler, dann fassen Sie sich bitte an die eigene Nase! Zuerst will man selbst alle Posten haben, obwohl sie einem gar nicht gesetzlich zustehen, und dann will man am liebsten auf dem Rücken der Bevöl­kerung den Volksanwalt einsparen, damit diese keinen Vertreter mehr haben. Aber bei den Staatssekretären sehen Sie überhaupt kein Problem, dass man jetzt arbeitslose Staatssekretäre im Amt hat, die nichts mehr tun, aber fleißig Gage kassieren. Das ist wirklich einzigartig. Darauf können Sie „stolz“ sein! Dafür werden aber die Wähler kein Verständnis haben. (Beifall bei der FPÖ.)

11.02


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. –Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.02.31

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ)|: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Strache, es ist schon „putzig“, dass Sie dem Kollegen Westenthaler Anbiederung an die Linken und an die Grünen vorwerfen. Es waren ja Sie, die für ein bisschen Augenzwinkern vom Herrn Cap und ein bisschen „Ja, servus!“ vom Herrn Pilz bereit gewesen sind, eine linke Regierung zu unterstützen, sogar eine Minder­heitsregierung! (Abg. Strache: Untersuchungsausschüsse, wo Sie gegen Kontrolle tätig sind!)

Ja, wir haben einen Untersuchungsausschuss, wo Sie auch die Meinung vertreten, dass man einen Rechnungshofpräsidenten nicht laden darf. Also das sind Dinge, die Sie mit sich selbst austragen sollten.

Mit den Einsparungen ist es auch so eine Geschichte: Ich glaube, der frühere Büro­leiter vom Kollegen Stadler ist jetzt bei Ihnen im Klub. Der würde also auch ersetzt werden müssen. Aber darum geht es gar nicht. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Ich sage Ihnen ganz offen, meine Damen und Herren von den Grünen: Ihre Haltung ist ein bissel durchsichtig: Jetzt plötzlich ist jeder, der aus der FPÖ kommt, ganz furchtbar und nicht akzeptabel, aber in dieser Phase, als es darum gegangen ist, vielleicht gemeinsam mit der SPÖ eine Regierung zu machen, und als man Sie gebraucht hat, ein paar Mehrheiten zustande zu bringen, da war das alles ganz anders, da war das alles nicht so schlimm. Das war halt ein kleiner Lapsus, wenn da irgendwelche Aussagen Ihrerseits passiert sind. Und jetzt plötzlich sind Sie wieder voll auf dieser Schiene.

Ich sage Ihnen ganz offen: Mag. Hilmar Kabas ist eine völlig untadelige Person. Das sage ich Ihnen mit aller Deutlichkeit. (Abg. Mandak: Dieser Meinung sind wir nicht!) Sie, wo Sie doch immer so auf politische Korrektheit hinweisen, sollten eigentlich auch hier festhalten, dass er es war, der Opfer von politischer Gewalt gewesen ist. Da hat man sich nicht aufgeregt, und Sie von der SPÖ haben sich auch nicht aufgeregt, sondern da hat man ihn verächtlich gemacht. Er war nur als möglicher Wiener Spitzen­kandidat einer SPÖ-Mehrheit im Wege, und man hat damals versucht, irgendetwas gegen ihn zu unternehmen. Das ist leider das politische Spiel, manchmal auch ein übles Schauspiel, aber jetzt damit zu kommen und zu argumentieren, der dürfe das nicht werden, der dürfe überhaupt keine Funktion mehr ergreifen, das ist sicherlich durchsichtig und nicht in Ordnung.

Was wir kritisiert haben, war nicht die Nominierung von Mag. Hilmar Kabas, sondern war, genau wie es Klubobmann Westenthaler gesagt hat, die Frage der Praktikabilität. Wir haben schon im Verfassungs-Konvent gesagt, dass es nicht sinnvoll ist, dass, wenn sich während einer Legislaturperiode das Mehrheitsverhältnis ändert, man dann noch, auch wenn es nur wenige Wochen oder Monate sind, interimsmäßig einen Volks­anwalt einsetzt und dann, wenn die normale Periode ausläuft, wieder alles sozusagen umkrempeln muss.

Es hat zwar im Verfassungs-Konvent Einvernehmen in dieser Frage gegeben, dass immer die aktuell drittstärkste Partei nominierungsberechtigt sein soll, aber, wie wir wissen, gab es ja das Veto der Parteizentrale der SPÖ, und deshalb gab es keine Gesamtlösung in dieser Frage.

Deshalb sehen wir das auch jetzt als problematisch an – und nicht, weil die Amts­führung von Herrn Mag. Kabas schlecht sein wird. Ganz im Gegenteil: Ich glaube, sie wird sogar besser sein als davor. Wenn etwas für die Volksanwaltschaft schädlich gewesen ist, dann war es die Zeit des Wahlkampfes, wo wir einen wahlkämpfenden Volksanwalt gehabt haben. Wenn es so gescheit gewesen wäre, hier eine Änderung herbeizuführen, dann hätten wir es ja schon im Frühjahr oder im Frühsommer 2006 machen können. Dann wäre noch ein Jahr Zeit gewesen für den neuen Volksanwalt. Das wäre sicherlich insgesamt auch für die Volksanwaltschaft besser gewesen.

Natürlich braucht es eine Einarbeitungszeit. Natürlich gibt es den Wechsel. Natürlich gibt es auch, wie schon gesagt, neues Personal, und natürlich hat ein neuer Volks­anwalt auch das Problem, dass er einmal bekannt werden muss. Die Volksanwalt-Sendung ist positiv, denn da können sich die Volksanwälte auch entsprechend prä­sentieren, und die Leute können dann sagen: Ja, das ist mein Volksanwalt, den kenne ich, der ist gut, hat ein gutes Auftreten, an den oder an sie kann ich mich mit meinen Sorgen und Ängsten wenden!

Deshalb ist Kontinuität auch in dieser Funktion sinnvoll. Man sollte sich überlegen, ob man nicht analog zum Rechnungshof auch eine permanent längere Funktionsdauer der Volksanwälte einrichtet. Auch die Rechte der Volksanwaltschaft sollten einmal dis­kutiert werden. Vor allem sollte alles dagegen unternommen werden – nämlich gegen den Vorschlag, der da auch immer wieder gekommen ist –, dass man die Zahl der Volksanwälte reduziert. Das würde ich für völlig falsch halten, denn die Bevölkerung will ja mit dem Volksanwalt oder der Volksanwältin in Kontakt treten und nicht aus­schließlich mit irgendwelchen Mitarbeitern oder Beamten.

Dass es in der Verfassung das Nominierungsrecht gibt, ist überhaupt keine Frage. Wir haben uns, Herr Kollege Strache, kein Gutachten bestellt, sondern es hat, wie Sie ganz genau wissen, von der Parlamentsdirektion vor der Wahl ein entsprechendes Gutach­ten zum Nominierungsrecht gegeben, weil man davon ausgegangen ist, dass, um keine Verparteipolitisierung der Volksanwaltschaft zu verantworten, dann, wenn ein Volksanwalt auf einer Parteiliste kandidiert, er dann diese Funktion auch zurücklegt. Aber sei’s drum.

Es hätte auch die Möglichkeit gegeben, dass die nominierende Fraktion jemand ande­ren nominiert. Ich habe in einem anderen Zusammenhang noch im Ohr, dass es da durchaus schon Überlegungen und Vorschläge gegeben hat. Also so weit hergeholt wäre das nicht gewesen.

Abschließend sage ich Ihnen: Es wäre besser gewesen, hier Kontinuität zu wahren und nicht jetzt für sieben Monate einen Volksanwalt zu bestellen. Dieser ist persönlich untadelig – aber für die Volksanwaltschaft ist das sicherlich die falsche Vorgangsweise! (Beifall beim BZÖ.)

11.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Frau Abge­ord­nete Mag. Wurm mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 7 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.08.20

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Da Sie, Herr Abgeordneter Scheibner, beklagt haben, dass jetzt so kurzfristig nachbesetzt werden muss, und zwar nur für sieben Monate, dann frage ich mich schon, warum Sie innerhalb der letzten sechseinhalb Jahre, wo Sie die Möglichkeit gehabt hätten, eine Änderung der Verfassung, des Artikels 148g, vorzu­nehmen ... (Abg. Scheibner: Sie waren dagegen!) – Ich habe keinen diesbezüglichen Gesetzesantrag hier herinnen gesehen! (Abg. Scheibner: Im Verfassungs-Konvent! Aber Sie haben es abgelehnt!) Im Verfassungs-Konvent – aber es ist kein Gesetzes­antrag hier im Haus von Ihnen eingelangt. Das ist Faktum! Und andererseits beklagen Sie jetzt, dass für eine kurze Zeit nachbesetzt werden muss.

Die Rechtsmeinung ist eindeutig. Wir brauchen uns ja nur das Verfassungsrecht anzu­schauen, Artikel 148g Abs. 4, und auch die einschlägige Meinung der zuständigen Wissenschafter, Walter, Mayer et cetera, ist eindeutig in dieser Frage, nämlich dass es absurd wäre, die Position der Volksanwaltschaft nicht nachzubesetzen.

Wenn sich der Herr Klubobmann Strache grundsätzlich der Volksanwaltschaft und der wichtigen Tätigkeit dieser Institution angenommen hat, sie gelobt hat und auch die Verdienste des ehemaligen Volksanwaltes Zeillinger erwähnt hat, dann möchte ich schon auch sagen, dass es 1977, als die Einrichtung der Volksanwaltschaft hier im Haus zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger beschlossen wurde, eine Alleinregierung der SPÖ gegeben hat. Und darauf sind wir heute noch stolz; den 25-jährigen Geburtstag haben wir ja auch 2002 hier gefeiert.

Aber grundsätzlich noch einmal zu den Tätigkeiten der Volksanwaltschaft, weil wir heute darüber zu diskutieren haben: Es wird ja eine Aufwertung hier im Haus für die Volksanwaltschaft geben, nämlich in Form eines eigenen Ausschusses zur Behand­lung der Berichte der Volksanwaltschaft. Lassen Sie mich einiges diesbezüglich anmer­ken.

Es ist zu wenig, dass man in diesem Ausschuss nur einmal im Jahr die Berichte der Volksanwaltschaft behandelt. Es muss auch möglich sein, Sonderberichte zu aktuellen Themen zu erstatten, denn die Volksanwälte sind ja diejenigen, die von der Bevöl­kerung mit den unterschiedlichen Beschwerden konfrontiert werden, sie wissen, wie ein Gesetz sich dann bei der Anwendung wirklich auf die Bürger und Bürgerinnen auswirkt, wo nachzuarbeiten ist und wo der Gesetzgeber eventuell noch die eine oder andere Änderung vornehmen sollte. Klubobmann Van der Bellen hat ja heute zum Beispiel das Fremdenrechtspaket in diesem Sinne angesprochen. Auch das wäre eine wichtige Aufgabe der Volksanwaltschaft.

Ich plädiere also für die Sonderberichterstattungsmöglichkeit der Volksanwälte (Beifall der Abgeordneten Strache und Mag. Stadler), denn es ist absurd, sehr geehrte Damen und Herren, wenn, wie wir es im Jahr 2002 schon hier erlebt haben, die Volksanwaltschaft einen Sonderbericht – damals über die Vergabe der Heizkosten­zuschüsse – legt und dieser dann nicht einmal diskutiert werden kann. Das verstanden wir nicht, und das verstand kein Mensch in unserer Republik. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Weiters wäre mir bei der Erweiterung der Befugnisse der Volksanwaltschaft noch wichtig, dass die Volksanwaltschaft in Zukunft auch die ausgegliederten Rechtsträger kontrollieren kann. Das wäre, glaube ich, etwas ganz Wesentliches. In den letzten 15, 16 Jahren, also seit dem Jahr 1990, wurden zirka 50 Betriebe ausgegliedert, die dadurch der Kontrolle der Volksanwaltschaft entzogen wurden. Die Beschwerdeführer können jetzt maximal einen Brief an die ÖBB zum Beispiel, an die Telekom, an die Post schicken. Wie diese Beschwerde dann behandelt wird und ob überhaupt, das weiß kein Mensch. Daher wäre es, glaube ich, sehr, sehr wichtig, dass die Kontroll­befugnisse der Volksanwaltschaft dahin gehend erweitert werden, dass die ausge­gliederten Rechtsträger kontrolliert werden können – ein ganz zentraler Punkt, den wir meines Erachtens in dieser Legislaturperiode zum Wohle der Bürger und Bürgerinnen verwirklichen sollten.

Das wäre sozusagen der Wunschkatalog von uns Abgeordneten, was die Aufwertung beziehungsweise die Befugnisse der Volksanwaltschaft betrifft.

Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich gerne noch hinzufügen, dass neben dem eigenen Ausschuss für die Volksanwaltschaft auch der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen für die Behandlung der Anliegen der Bürger und Bürgerinnen hier im Haus nach wie vor zuständig ist. Diese Ausschüsse sind das direkte Bindeglied zu den Bürgern und Bürgerinnen, und ich meine, dass wir diesen zwei Ausschüssen entsprechendes Augenmerk schenken müssen, auch im Sinne eines volksnahen Parlaments. Das tut uns gut, und das würde auch die Legitimität nach außen für uns alle erhöhen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Graf.)

11.14


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Mag. Stadler mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.14.19

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ)|: Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst einmal, meine Damen und Herren, möchte ich mich auch namens meiner Fraktion bei all jenen Abgeordneten und Fraktionen bedanken, die das Recht der Freiheitlichen auf Nominierung anerkennen – aber nicht nur dieses Recht anerkennen, denn das ergibt sich eindeutig aus der Bundesverfassung, sondern auch Respekt vor der von uns vorgeschlagenen Persönlichkeit haben und dies dadurch zum Ausdruck bringen, indem sie sie wählen. (Abg. Mandak: Den haben wir nicht! Der fehlt uns, der Respekt!)

Das glaube ich Ihnen sofort, dass Ihnen der Respekt vor der Persönlichkeit fehlt, das ist nichts Neues, darauf komme ich ohnehin gleich zu sprechen.

Bevor ich auf die Ausführungen Ihres Klubobmannes eingehe, noch einen Satz an die Adresse der Kollegin Wurm: Sie haben völlig Recht, dass im Jahre 1977 unter der SPÖ-Alleinregierung die Volksanwaltschaft eingerichtet wurde. Aber worauf Klubob­mann Strache richtigerweise hingewiesen hat, ist, dass das einen sehr langen Vorlauf hatte. In den sechziger Jahren war es der freiheitliche Abgeordnete van Tongel, der immer wieder hier im Hause eine Ombudsmann-Einrichtung nach schwedischem Vorbild verlangt hat. Und im Jahre 1970, als es zur Duldung der Minderheitsregierung Bruno Kreiskys kam, ist das dann vereinbart worden. Das war also der Vorlauf.

Es hat dann noch einmal sieben Jahre gebraucht, bis man sich dann endlich getraut hat, so eine „gefährliche“ Einrichtung wie die Volksanwaltschaft zu beschließen – und dann nur provisorisch, mit einem provisorischen Gesetz, das zunächst auf fünf Jahre angelegt war.

Also so ganz ohne freiheitliche Handschrift ist diese Volksanwaltschaft nicht entstan­den.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Van der Bellen hat sich auf angeb­liche Äußerungen des Hilmar Kabas bezogen. – Ich sage Ihnen, Herr Klubobmann Van der Bellen, das ist ein bisschen gefährlich. Mit der gleichen Methode könnte ich Äußerungen jedes Mitgliedes Ihres Klubs heranziehen, um zu sagen, warum man die Frau Kollegin Stoisits oder wen anderen nicht wählen soll. Da finden sich in jeder Fraktion, bei jedem Politiker, bei jedem Abgeordneten Äußerungen sonder Zahl, die gerade uns Freiheitlichen veranlassen könnten, zu sagen: Wieso soll in Zukunft ein freiheitlicher Bürger, ein freiheitlicher Wähler zu einem grünen Volksanwalt oder zu einer grünen Volksanwältin gehen, denn da muss er ja befürchten, diskriminiert zu werden?!

Lassen Sie bitte diese Methode weg, sie funktioniert nicht! Sie funktioniert nämlich auch gegen Sie selber, wenn Sie diese Methode wählen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist ein bisschen danebengegangen, Herr Professor Van der Bellen, wenn Sie dann die Verordnung der Frau Bundesminister Haubner tränenreich bemüht haben, um zu erklären, warum man den Hilmar Kabas nicht wählen könnte – abgesehen davon, dass Sie das Thema wirklich verfehlt haben. Weil Sie offensichtlich keine wirklichen sach­lichen Argumente gegen Hilmar Kabas hatten, haben Sie zwei Drittel Ihrer Redezeit am Thema vorbeigeredet und haben von der Verordnung der Frau Bundesminister Haubner gesprochen.

Herr Professor, wenn Sie tränenreich juristisch argumentieren wollen, dann müssen Sie sich vorher mit den juristischen Grundlagen vertraut machen. Denn: Wenn sich eine Beschwerde führende fremde Mutter an die Volksanwaltschaft wegen der von Ihnen beschriebenen Verordnung der Frau Bundesminister Haubner wendet, dann ist nach der Geschäftsverteilung der Volksanwaltschaft – ich empfehle Ihnen das Studium –, nämlich nach § 3 Abs. 1 Z 3, Kollege Kostelka zuständig. Und der steht ja heute hoffentlich nicht zur Wahl – oder haben Sie Misstrauen gegen den Kollegen Kostelka? (Abg. Dr. Van der Bellen: Nein!) Na sehen Sie! Daher sind Ihr Modell und Ihre Argumentation im Ansatz verfehlt. Setzen, Nicht genügend! Bitte wählen Sie den Hilmar Kabas mit, denn sonst haben Sie ja keine Argumente gegen Hilmar Kabas vorgebracht. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch die Kollegin Lunacek hat dann schön brav nachgebetet, was der Herr Professor Van der Bellen fälschlicherweise vorgebetet hat. Es ist halt gut, sich immer mit den Rechtsgrundlagen vertraut zu machen. Im Übrigen haben Sie Begründungsnotstand gehabt. Sie haben keine sachliche Begründung, warum Hilmar Kabas nicht gewählt werden soll. (Abg. Brosz: Sie haben nicht zugehört!)

Es ist auch keine sachliche Begründung, zu sagen, ein Politiker darf nicht Volksanwalt werden, denn er könnte am Schluss wieder in die Politik zurückkehren, Herr Kollege Scheibner. (Abg. Scheibner: Habe ich nicht gesagt!) – Der böse Ewald Stadler, der wahlgekämpft hat! (Ruf bei der ÖVP: Da hat er Recht!) – Da hat er eben nicht Recht! Gerade auf der ÖVP-Seite würde ich da vorsichtig sein, denn das Modell, das die wahlkämpfende Volksanwältin dargestellt hat, war die Ingrid Korosec aus der ÖVP Wien. Haben Sie das vergessen? Das war die erste Volksanwältin, die wahlkämpfend unterwegs war.

Die sozialdemokratische Volksanwältin Mag. Messner war selbstverständlich immer Landesfrauenvorsitzende der Sozialistischen Frauen im Burgenland – hat nie jeman­den gestört, hat überhaupt keinen Widerhall gehabt in der Öffentlichkeit.

Der Kollege Kostelka war selbstverständlich Kandidat auf der Bundesliste der SPÖ – hat niemanden gestört. Aber kaum ist ein Freiheitlicher auf irgendeiner Liste, ist der Wirbel groß und ist die Republik in Gefahr.

Lassen Sie diese Heuchelei, meine Damen und Herren! Messen Sie mit gleichem Maß – und dann kommen Sie zu anderen Ergebnissen! (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Kollege Ing. Westenthaler! Wissen Sie, Herr Ingenieur (Heiterkeit bei der SPÖ und der FPÖ), wenn Sie sagen, dass man aus Gründen der Sparsamkeit die Verfassung nicht erfüllen soll, dann könnte man genauso gut sagen, aus Gründen der Sparsamkeit hätte der Bundespräsident die Verfassung ignorieren können und die jetzige Bundesregierung nicht mit der Fortführung der Amtsgeschäfte betrauen sollen. – Alles Argumente der Sparsamkeit!

Oder: Dann hätte man fragen können, ob es nicht aus Gründen der Sparsamkeit günstiger gewesen wäre, Ihre Parteiabspaltung als illegitim und illegal zu bezeichnen – illegitim war sie sowieso (Beifall bei der FPÖ) –, denn damit würde sich zum Beispiel Ihr Klubobmanngehalt einsparen lassen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihre Pension! Was ist mit Ihrer Pension?)

Oder man könnte aus Sparsamkeitsgründen den Eurofighter einsparen, um ein we­sentlich billigeres Gerät anzuschaffen als das, was Sie so wortreich präferiert haben.

Oder man könnte aus Sparsamkeitsgründen überhaupt Staatssekretäre einsparen, die Sie nur deswegen haben, damit irgendjemand aus Ihrer Partei versorgt ist, meine Damen und Herren.

Oder man könnte aus Sparsamkeitsgründen eben auch darüber reden, ob man nicht das von Ihnen urgierte Nachnominierungsrecht, einen Volksanwalt aus dem BZÖ und aus den orangen Reihen stellen zu können, von vornherein hätte wegwischen wollen. Oder hätten Sie gerne Volksanwalt werden wollen? – Um Gottes willen, dann sagen Sie es doch ganz einfach! Darüber hätten wir ja reden können! Wir hätten darüber reden können, ob es nicht vielleicht gescheit wäre, Sie dem Haus zu ersparen und vielleicht in die Volksanwaltschaft zu geben.

Oder: Kollege Scheibner ist auch ein aktueller Fall, der auf der Flucht ist, und zwar vor dem Eurofighter-Ausschuss.

Daher verstehe ich schon, dass Sie Bemühungen hatten, selbst Volksanwalt zu werden. Und da diese gescheitert sind, stellen Sie das verfassungsrechtliche Organ­kreationsrecht, aber auch die Organkreationspflicht dieses Hauses in Frage – aus Sparsamkeitsgründen!

Kollege Fasslabend hat Ihnen richtigerweise dargelegt, dass es hier einen gesetzlichen Imperativ der Verfassung gibt. – Wollen Sie den jetzt auf einmal außer Kraft setzen – aus Sparsamkeitsgründen?! Das ist billigste – billigste! – Polemik, weil Sie im Gegen­satz zu Kollegem Scheibner keinen einzigen sachlichen Grund vorbringen konnten. Kollege Scheibner hat nämlich fairerweise Gründe für die Person Kabas gebracht; Sie hingegen haben versucht, für Ihren Vorschlag irgendwelche Gründe zu finden und sind nicht fündig geworden. Daher haben Sie am Schluss gesagt: Aus Sparsamkeits­gründen sparen wir es ein! (Abg. Ing. Westenthaler: Ihre Pension zum Beispiel!)

Natürlich! Aus Sparsamkeitsgründen könnten wir Ihre ganze Partei, Ihre ganze Fraktion einsparen – aus Sparsamkeitsgründen! Stellen Sie sich vor, was wir uns da alles ersparen würden! Daher zieht dieses Argument nicht, meine Damen und Herren! Es zieht nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage Ihnen: Die Volksanwaltschaft ist eine wichtige Einrichtung, die im Gegensatz etwa zum holländischen Modell – da hat Frau Kollegin Wurm Recht – sicherstellt, dass jeder Bürger einen Volksanwalt seines Vertrauens hat. Da braucht er sich nicht an Parteifarben zu halten, er kann sich jeden aussuchen; Beschwerde führend kann er sich an jeden Volksanwalt wenden, mit jedem Volksanwalt kann er persönlich in Kontakt treten. Das gibt es beispielsweise in anderen Ländern nicht: Es gibt Länder, die sich überlegen, das österreichische Modell zu übernehmen, meine Damen und Herren! (Abg. Ing. Westenthaler: Herr Stadler! Sagen Sie etwas zu Ihrer Pension! Stimmt es, dass Sie 6 000 € Pension haben?)

Schauen Sie, ich will Ihnen etwas sagen: Wenn Sie dauernd dieses Modell bemühen, dann fragen Sie doch nach, ob das nicht das gleiche Modell ist, das Ihr angebeteter Halbgott Jörg Haider auch genutzt hat oder Ihr jetzt soeben aus dem Amt gejagter Kollege Martin Strutz genutzt hat! – Geh, fragen Sie einmal nach! (Abg. Ing. Westen­thaler: Sie haben freiwillig optiert!) – In Absprache mit Jörg Haider übrigens! Ich wiederhole: In Absprache mit Jörg Haider! Fragen Sie nach! (Abg. Ing. Westenthaler: Ah so?!)

Schauen Sie, Herr Kollege Ing. Westenthaler: Wenn man im Glashaus sitzt, sollte man nicht mit Steinen werfen. Das müsste sogar einem Techniker – einem so versierten Techniker wie Herrn Ing. Westenthaler – geläufig sein, dieses bäuerliche Sprichwort, meine Damen und Herren, Hohes Haus. (Abg. Ing. Westenthaler: Aus Steuerzahler­kosten freiwillig optiert! Die Steuerzahler zahlen Ihre Pension!)

Sie können mit Ihrer orangen Krawatte wacheln und brüllen dazu, es nützt Ihnen nichts! Es ist Ihr Chef gewesen, der das Ganze inszeniert hat. (Beifall bei der FPÖ. –Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben freiwillig optiert! Sie kassieren eine Steuerzahler­pension!) – Ja! Ja, Herr Westenthaler! Sie werden deswegen auch kein längeres politisches Überleben haben! Und Sie werden jedes Wortgefecht mit mir – das haben Sie schon in der Vergangenheit verloren – auch weiterhin verlieren!

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich zum Abschluss noch bei meinen Kollegen Dr. Peter Kostelka und Rosemarie Bauer Dank sagen für die gute Zusammenarbeit. Sie war weit besser, als es in der Öffentlichkeit mitunter erschien – sie war wirklich gut! (Abg. Ing. Westenthaler: Ah so?!) Wir haben eine sehr kamerad­schaftliche, kollegiale, zum Teil sogar schon freundschaftliche Zusammenarbeit gepflogen.

Wir hatten in der Volksanwaltschaft hervorragende Mitarbeiter, und wir haben sie weiterhin. Diese Mitarbeiter sind mit der Verdoppelung der Zahl der Anbringen und der Verdoppelung der Zahl der Beschwerden fertig geworden, ohne dass wir nennenswert den Personalstand aufstocken mussten. Das möchte ich einmal haben, dass mir das jemand anderer aus einem anderen Ressortbereich zeigt, dass ein ganzer Apparat in der Lage ist, eine Verdoppelung des Arbeitsanfalls so ohne Weiteres zu verkraften. Wir haben einiges in Schulung investiert, wir haben einiges in Rationalisierung investiert, wir haben vieles in der Volksanwaltschaft verbessern können.

Daher auch mein herzlicher Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volks­anwaltschaft, die hervorragend ausgebildete Leute sind, meine Damen und Herren, Hohes Haus! (Beifall bei der FPÖ und den Grünen.)

Ein ganz besonderer Dank gilt auch dem Österreichischen Rundfunk, dem ORF, und vor allem dort dem Volksanwaltschafts-Team unter Peter Resetarits, das sehr dazu beigetragen hat, die Volksanwaltschaft als populäre Form des Rechtsschutzes für Recht suchende Bürger in Österreich bekannt zu machen (Beifall bei FPÖ und SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP) und sehr dazu beigetragen hat, auch volkspädagogisch für einen verbesserten Rechtsschutz der Österreicherinnen und Österreicher, aber darüber hinaus natürlich jedermanns zu sorgen, weil jedermann sich an die Volksanwaltschaft wenden kann.

Ich nenne Ihnen zum Schluss nur ein Beispiel, damit Sie sehen, wie notwendig das ist: Wir haben in Österreich etwa 40 000 besachwalterte Menschen – ein unglaublicher, im internationalen Vergleich meiner Ansicht nach blamabel hoher Prozentsatz! Diese Menschen träfen auf niemanden mehr in dieser Republik, der ihnen zuhört, wenn es die Volksanwaltschaft nicht gäbe.

Das ist einer der Gründe dafür, warum ich so militant für diese Einrichtung kämpfe: weil ich nach den Erfahrungen der letzten Jahre tief davon überzeugt bin, dass sie eine der wichtigen Einrichtungen für den Recht suchenden Bürger in diesem Lande geworden ist. (Beifall bei der FPÖ.)

11.25


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Hauptausschusses, 3 der Beilagen, Mag. Hilmar Kabas für den Rest der Funktionsperiode zu einem Mitglied der Volksanwaltschaft zu wählen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

11.26.133. Punkt

Wahl ständiger Ausschüsse

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Wir kommen damit zum 3. Punkt der Tagesord­nung.

Es liegt mir der einvernehmliche Vorschlag vor, folgende Ausschüsse einzusetzen:

Ausschuss für Arbeit und Soziales,

Außenpolitischer Ausschuss,

Bautenausschuss,

Familienausschuss,

Finanzausschuss,

Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie,

Geschäftsordnungsausschuss,

Gesundheitsausschuss,

Gleichbehandlungsausschuss,

Ausschuss für innere Angelegenheiten,

Justizausschuss,

Ausschuss für Konsumentenschutz,

Kulturausschuss,

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft,

Landesverteidigungsausschuss,

Ausschuss für Menschenrechte,

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen,

Rechnungshofausschuss,

Ausschuss für Sportangelegenheiten,

Tourismusausschuss,

Umweltausschuss,

Unterrichtsausschuss,

Verfassungsausschuss,

Verkehrsausschuss,

Volksanwaltschaftsausschuss,

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie sowie

Wissenschaftsausschuss.

Ich ersuche nun jene Damen und Herren, die sich für die Einsetzung der erwähnten Ausschüsse aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Gemäß § 32 der Geschäftsordnung setzt der Nationalrat die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder jedes Ausschusses fest. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden auf die parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörenden Abgeordneten nach den in § 30 der Geschäftsordnung festgelegten Grundsätzen beziehungsweise nach § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung verteilt.

Die Klubs haben die auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder der Präsidentin namhaft zu machen; diese gelten damit als gewählt.

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz ist nun für die erwähnten Ausschüsse jeweils folgende Zahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern einvernehmlich vorgeschlagen, deren Aufteilung auf die Fraktionen errechnet wurde:

Der Geschäftsordnungsausschuss soll aus je 17 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern bestehen. Davon entfallen nach dem Shapley’schen Verfahren je sechs Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, je sechs Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je zwei Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grünen und die FPÖ sowie ein Mitglied und Ersatzmitglied auf das BZÖ.

Für alle übrigen vorhin eingesetzten Ausschüsse sind je 27 Mitglieder und Ersatz­mitglieder vorgeschlagen. Davon entfallen nach dem d’Hondt’schen System je zehn Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, je zehn Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, jeweils drei Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grünen und die FPÖ sowie je ein Mitglied und Ersatzmitglied auf das BZÖ.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die den vorgeschlagenen Mitgliederzahlen sowie der Zusammensetzung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Namen der von den Klubs der Präsidentin als Mitglieder beziehungsweise als Ersatz­mitglieder bekannt gegebenen und damit als gewählt geltenden Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt. (Zum Zeitpunkt der Drucklegung waren noch nicht alle Listen verfügbar. – Die Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie die gewählten Funktionen sind im Internet unter „Parlamentarisches Geschehen>Ausschüsse>Nationalrat>Ausschüsse und Unterausschüsse“ abruf­bar.)

11.29.214. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Richterdienstgesetz geändert wer­den (Besoldungs-Novelle 2007) (4 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Pendl mit einer freiwilligen Redezeit­beschränkung von 5 Minuten. – Bitte.

 


11.29.46

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ)|: Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungs­bank! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Die vorliegende Gehalts­novelle ist ja Konsensmaterie.

Ich glaube, einer langen Tradition folgend haben die Gewerkschaften, im Konkreten die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, hier mit dem Dienstgeber Bund, aber auch in Absprache mit den Vertretern der Gebietskörperschaften, Länder und natürlich auch Gemeinden ein Verhandlungs­ergebnis erzielt, das wir so übernehmen. Es gab auch im Ausschuss die Diskussion darüber, ob es ein einheitlicher Prozentsatz sein muss.

Ich sage aus langer Erfahrung, es hat immer die Diskussion gegeben, welche Art von Gehaltsabschluss gerade verhandelt wird, über die Jahre hinweg, es hat alle Varianten gegeben, es hat Mischvarianten gegeben. Ich glaube, dass es ein guter, ein fairer Ab­schluss ist. Für mich von Wichtigkeit ist, dass zugesagt worden ist, dass auch die Länder und Kommunen diesen Gehaltsabschluss übernehmen werden. Damit sind auch die Zusammengehörigkeit des öffentlichen Dienstes, die Fairness, die Gerechtig­keit, wenn Sie so wollen, gewährleistet.

Ich möchte aber auf einen Punkt ebenfalls sehr gerne und intensiv hinweisen. Mir haben in vielen Jahren der Diskussion, wenn es um den öffentlichen Dienst gegangen ist – und ich werde nicht müde werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch in Zukunft darauf hinzuweisen –, viele gesagt, dass unsere öffentlich Bediensteten eine hervorragende Dienstleistung für die Österreicherinnen und Österreicher und für den Staat erbringen. Ich möchte allen öffentlich Bediensteten persönlich und namens meiner Fraktion für diese Dienstleistung sehr herzlich danken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wenn wir beim Tagesordnungspunkt Gehaltsabschluss waren, so habe ich immer die Gelegenheit wahrgenommen, mich ebenfalls namens meiner Fraktion und persönlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hier im Hohen Haus sehr herzlich zu bedanken. Für uns selbst ist oft alles eine Selbstverständlichkeit – egal, wie spät es ist –, und wir erwarten, dass alles funktioniert.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament! Unseren gemeinsamen Dank hier auch von diesem Rednerpult aus. Wir wissen eure Dienstleistungen zu schätzen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Lassen Sie mich abschließend eine Bitte aussprechen. Bei allem Verständnis dafür, dass es immer wieder zu Veränderungen kommt, ja kommen muss: Vergessen wir nicht, dass es sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes um Menschen, um Kolleginnen und Kollegen handelt, und sie bei Diskussionen nicht ausschließlich als Kostenfaktor dargestellt werden!

Ich glaube, das haben sich unsere Kolleginnen und Kollegen nicht verdient. Ich meine, dass sie auch ein Recht darauf haben, dass man sie fair, gerecht und kollegial behandelt. Ich wollte diesen Wunsch, diese Einladung an alle Fraktionen aussprechen, weil es gerade zum heutigen Tagesordnungspunkt passt.

Ich denke, dass der vorliegende Gehaltsabschluss – ich habe es schon erwähnt – ein guter, ein fairer, ein gerechter ist. Daher stimmt unsere Fraktion dem vorliegenden Gehaltsabschluss sehr gerne zu. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.33


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Neugebauer mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 6 Minuten. – Bitte.

 


11.33.00

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP)|: Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Kolleginnen! Meine geschätzten Kollegen! Die gegenständliche Novelle bringt diesen Gehaltsabschluss, der mit 1. Jänner 2007 wirk­sam werden soll. Es war das Interesse der verhandelnden Gewerkschaften, dass mit dem heute zu fassenden Beschluss die Kolleginnen und Kollegen schon zum 1. Jänner des kommenden Kalenderjahres dieses Gehaltsabkommen auch auf dem Gehalts­zettel realisiert haben.

Der Vergleich dieses Abschlusses mit anderen Kollektivvertragsabschlüssen lässt durchaus den Schluss zu, dass es sich um einen auch in der Kollegenschaft registrierten sehr guten Abschluss handelt, der aber nur bedingt vergleichbar ist, weil andere Kollektivverträge natürlich andere Laufzeiten haben, sich an anderen pro­gnostischen Werten orientieren.

Wir haben diesmal etwas anderes getan. Da Prognosewerte, was die Inflation des kommenden Jahres betrifft, oder das Wirtschaftswachstum des heurigen Jahres noch nicht zur Gänze beschrieben werden können, haben wir erstmals korrekt abgerechnete Werte aus der Vergangenheit genommen, also die letzten zwölf Monate. Das hat uns zu diesem Ergebnis geführt; und wir waren sehr daran interessiert, dieses Ergebnis auch sehr rasch über die Bühne zu bringen.

Dieser Gehaltsabschluss für das Jahr 2007 im Vergleich zu jenem von 2006 ist, obwohl dieser 2,7 Prozent betragen hat, im Wert an sich höher anzusetzen, weil der dies­jährige Abschluss für den kommenden 1. Jänner über der Inflationsrate wesentlich mehr vom Wirtschaftswachstum lukriert als im vergangenen Jahr.

Auf der Verhandlungsgegenüberseite saßen bei den Arbeitgebern auch Repräsen­tanten der Verbindungsstelle der Bundesländer, des Städte- und Gemeindebundes. Sie haben zugesagt, dass auch die Landtage in den nächsten Tagen und Wochen für die anderen Gebietskörperschaften, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Länder und Gemeinden diesen Gehaltsabschluss nachvollziehen werden. Daran möchte ich nochmals sehr gerne appellieren.

Der öffentliche Dienst, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat auf die neuen Heraus­forderungen in den vergangenen Jahren wesentlich rascher reagiert, als das in den Medien thematisiert worden ist. Durch eine sehr hohe Kompetenz unserer Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter in Bund, Ländern und Gemeinden werden der Öffentlichkeit Dienstleistungen von hoher Qualität angeboten. Der öffentliche Dienst steht für einen objektiven Gesetzesvollzug, der auch immer wieder, wenn man den Korruptionsindex im internationalen Vergleich liest, den Schluss zulässt, den richtigen Schluss, dass die öffentlichen Dienste in Österreich praktisch korruptionsfrei sind, was letztendlich auch ein wichtiger Parameter für ein sehr gutes marktwirtschaftliches Geschehen in unse­rem Lande ist.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass trotz mancher Querelen und herber Schläge, die den Österreichischen Gewerkschaftsbund in den letzten Monaten getroffen haben, mit diesen und auch anderen Kollektivvertragsabschlüssen die Lebendigkeit der Gewerk­schaften dargestellt worden ist. Das ist auch Ausdruck eines sozialen Dialogs und einer wohlverstandenen sozialen Partnerschaft. (Beifall bei der ÖVP.)

Zwei Gedanken zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir selbst beschließen immer viele Gesetze und erwarten, dass die Kolleginnen und Kollegen diese automatisch vollziehen. In den Vorblättern der Gesetze wird auf die Kostenschätzung hingewiesen, es wird die EU-Verträglichkeit dieser Bestimmungen geprüft, aber wir machen uns – und das ist auch ein Mea Culpa – wahrscheinlich zu wenig Gedanken darüber, ob auch wirklich ausreichend Personal für diesen Vollzug zur Verfügung steht. Wir sollten uns – bei all diesen gerechtfertigten Beschlüssen – immer die Frage stellen, ob wir das bewältigen können oder ob irgendwann einmal dem Rechtsstaat die Luft ausgeht. Das sollte nicht passieren.

Ich möchte den Blick darauf schärfen, dass wir als Gewerkschaften der öffentlichen Dienste auch mit einer künftigen Bundesregierung wesentliche Vorhaben anzugehen haben, nämlich ein modernes Dienstrecht für alle, das auch sicherstellt, dass die öffentlich Bediensteten ihren Aufgaben druckresistent nachkommen können, und dass wir auch letztlich ein modernes Besoldungssystem angehen, in dem das Senioritäts­prinzip zugunsten einer stärkeren Dotierung der Anfangsbezüge für unsere jungen Kolleginnen und Kollegen abgelöst wird.

Ich bedanke mich bei allen, die hier zu diesem Ergebnis, das in der Kollegenschaft eine überwältigende und breite Zustimmung gefunden hat, beigetragen haben. Danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, nicht nur hier im Haus, sondern auch in den anderen Dienststellen außer Haus. Danke den Kolleginnen und Kollegen, die sich oft unbedankt ihrer Aufgabe als öffentlich Bedienstete stellen.

Ich darf Sie alle, meine Damen und Herren, um Zustimmung zu dieser Vorlage bitten. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

11.38


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ord­neter Mag. Rossmann mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte.

 


11.38.50

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Außer Streit stellen möchte ich, dass in der öffentlichen Verwaltung gute Arbeit geleistet wird. Es ist wohl auch klar, dass der Ruf der Beamten viel besser ist, als immer wieder behauptet wird.

Hier und heute geht es aber um den Gehaltsabschluss in der Höhe von 2,35 Prozent. Wir Grünen lehnen den vorliegenden Gehaltsabschluss nicht grundsätzlich ab, aber ich möchte ihn vor der Budgetpolitik der letzten Jahre doch ein wenig durch die ökonomische Brille kritisch kommentieren.

Wie ist dieser Gehaltsabschluss zunächst zu beurteilen? – Er liegt zwar deutlich über der Inflationsrate der Jahre 2006 und 2007 – darauf hat mein Vorredner schon hin­gewiesen –, aber gemessen am Leitabschluss der Metaller muss er doch eher als mäßig bezeichnet werden; diese haben im Durchschnitt mit 2,8 Prozent abgeschlos­sen.

Warum? – Ein Blick in die Gehaltsabschlüsse der letzten Jahre, insbesondere seit 2000, zeigt, dass es lediglich in den Jahren 2003 und 2006 Gehaltsabschlüsse gege­ben hat, die über der Inflationsrate gelegen sind. Das zeigt doch deutlich, dass die Regierung bei den Gehaltszuwächsen der öffentlich Bediensteten gespart hat. Sie hat nicht nur Bedienstete abgebaut, sie hat auch bei den Lohnzuwächsen gespart. Das wurde uns dann als „Verwaltungsreform“ verkauft.

Herr Bundesminister Grasser hat in einer seiner ersten Budgetreden hier in diesem Zusammenhang gemeint, der Staat spare bei sich selbst. Aber das ist natürlich ökonomischer Unsinn, denn er hat nicht bei sich selbst, er hat bei den Beamten gespart – und ausgerechnet in jenen Jahren am stärksten, als die Konjunktur massiv eingebrochen ist, nämlich in den Jahren 2001 und 2002. Dadurch sowie durch die Steuererhöhungen der Jahre 2000 und 2001 haben Sie, Herr Finanzstaatssekretär, und der Herr Finanzminister mit der höchsten Ab­gabenquote aller Zeiten einen ausgeglichenen Haushalt erreicht. Sie haben aber gleichzeitig mit dieser Politik zur Verschärfung des Konjunkturabschwunges beige­tragen, und das Wirtschaftsforschungsinstitut hat das mit seinen Schätzungen deutlich belegt.

Die Wohlfahrtseinbußen in diesen Jahren betrugen je einen halben Prozentpunkt des Bruttoinlandsproduktes. Und die Folgen am Arbeitsmarkt sind nicht ausgeblieben: Die Arbeitslosigkeit ist gestiegen.

Dann kamen die Jahre 2004, 2005. Das waren die Jahre der „größten Steuerreform aller Zeiten“. Aber gerade diese Steuerreform 2004/2005 hat die unteren und untersten Einkommen nur gering bis gar nicht entlastet: entweder deshalb, weil die Einkommen so gering waren, dass sie unter der Steuerfreigrenze gelegen waren – und das waren in Österreich immerhin über 2 Millionen Menschen, darunter natürlich auch öffentlich Bedienstete –, oder weil die bescheidenen Gewinne aus der Steuersenkung durch Steuererhöhungen, durch Beitragserhöhungen oder aber auch durch Selbstbehalte ausgeglichen worden sind. Der Slogan von Finanzminister Grasser „Weniger Steuern, mehr fürs Leben!“ entpuppte sich als Werbeslogan, der mit der Realität nur wenig zu tun hatte und hat. (Beifall bei den Grünen.)

Ganz im Gegenteil: Die Nettorealeinkommen in den letzten Jahren sind gerade bei den unteren und untersten Einkommen deutlich stärker gesunken als bei den oberen und obersten.

Das heißt aber – und nun kehre ich zur Besoldungs-Novelle 2007 zurück –, dass es dringend geboten gewesen wäre, die unteren und untersten Einkommen stärker zu erhöhen als die oberen. Aus verteilungspolitischen Gründen wären daher Sockel­beträge ein Gebot der Stunde gewesen. Ein Gehaltsabschluss mit Sockelbeträgen ist aber nicht nur verteilungspolitisch angezeigt, er hätte mit der Stärkung der niedrigen Einkommen auch den zaghaften Konjunkturaufschwung besser unterstützen können. Nach der letzten Prognose des Wirtschaftsforschungsinstituts wird sich der private Konsum, der immer noch die Achillesferse der österreichischen, aber auch der europäischen Konjunkturentwicklung ist – und ich zitiere – weiterhin sehr verhalten entwickeln.

Sockelbeträge wären somit ein Baustein, wenngleich auch ein kleiner, für eine stärker wachstumsbelebende Politik gewesen. Diese Chance lassen Sie, Herr Staatssekretär, sich mit einem linearen Gehaltsabschluss entgehen.

Die Entwicklung der Staatseinnahmen im bisherigen Jahresverlauf zeigt sehr deutlich, dass die Belebung des Wachstums sich sehr rasch in höheren Steuereinnahmen niederschlägt. Das Herauswachsen aus den Budgetdefiziten und der Arbeitslosigkeit muss also die Devise sein. Wozu das Sparen neoliberalen Zuschnitts in den letzten Jahren geführt hat, das hat uns diese Regierung dramatisch vor Augen geführt: zu einer Umverteilung zu den Unternehmen, zu einer Belastung der unteren Einkommen, aber auch – und durchgehend fast bis zuletzt – zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit.

Und damit muss Schluss sein! Und davon ist auch im Weißbuch für Wachstum und Beschäftigung, das das Wirtschaftsforschungsinstitut vor Kurzem vorgestellt hat, keine Rede. (Beifall bei den Grünen.)

11.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.45.06

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ)|: Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei wird der Besoldungs-Novelle 2007 zustimmen. Wir sind davon überzeugt, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist. Diese Gehaltsanpassung wird zu Recht vorgenommen.

In der öffentlichen Meinung – darauf haben schon die Vorredner hingewiesen – wird der öffentliche Dienst oder werden die Leistungen des öffentlichen Dienstes nicht immer richtig gewürdigt. Wir kennen alle die Karikaturen, die schon in den zwanziger Jahren, etwa bei Karl Kraus in der „Fackel“, erschienen sind, wo die Beamten mit dem Ärmelschoner dargestellt wurden. Wir wissen auch, dass jedes Jahr vor der Budget­debatte immer wieder Diskussionen um die Frage entbrennen: Was darf Verwaltung, was darf der öffentliche Dienst kosten? Und wir wissen, dass in den Analysen sehr wohl immer wieder Vergleiche mit der Schweiz oder auch mit der Bundesrepublik Deutschland angestellt werden.

Und dann gibt es – und das ist allen öffentlich Bediensteten durchaus bewusst – in Teilen der Öffentlichkeit auch noch den falschen Eindruck, dass sich derjenige, der im öffentlichen Dienst arbeitet, sozusagen in einem geschützten Bereich befindet.

Meine Damen und Herren, wenn diese stereotypen Meinungen in der Vergangenheit vielleicht das eine oder andere Mal gerechtfertigt waren, so weiß jeder, der heute in einer modernen Verwaltung arbeitet, dass sich die Zeiten geändert haben, dass sich viel geändert hat, dass in den vergangenen zehn Jahren nicht nur in der Finanz­verwaltung, nicht nur in der Justizverwaltung, nicht nur in den Schulen, sondern im gesamten öffentlichen Dienst sehr, sehr viel weitergebracht worden ist.

Es ist beispielsweise die Pragmatisierung weit zurückgedrängt worden, obwohl ich hier auch kritisch anmerken möchte: Ganz wird man auf die Pragmatisierung in bestimmten Bereichen auch in Zukunft nicht verzichten können.

In diesem Zusammenhang möchte ich anmerken: Es ist die Frage des Beamten­kassensystems, die hier zu stellen ist, wo wir im Moment nicht genau wissen, wie lange diese Kassen noch finanziert werden können, weil es immer weniger Beamte gibt.

Wir wissen, dass Modernisierungen und Adaptierungen nur möglich waren, weil es in der Verwaltung Personaleinsparungen in großem Ausmaß gegeben hat, Nichtnach­besetzen von Planstellen von Pensionsabgängern – das kennt jeder Beamte. Dies hat aber ganz wesentlich zur Verschlankung der Strukturen beigetragen. Wir müssen heute darauf hinweisen, dass die Verwaltung gezwungen ist, mit immer weniger Personal immer mehr und immer bessere Leistungen zu erbringen.

Herr Abgeordneter Neugebauer hat das schon angesprochen: Die Republik ist der oberste Dienstgeber. Und der oberste Dienstgeber muss sich auch die Frage stellen: Wie steht es um die Aufgabenkritik? Denn wir können nicht mit immer weniger Per­sonal immer bessere oder gleich bleibende Leistungen erbringen. – Das ist eine Aufgabe, der wir uns alle bewusst werden müssen und wo wirklich auch gegensteuern müssen.

Meine Damen und Herren, ich möchte auf ein Beispiel für jene Personaleinsparungen, die nicht wünschenswert sind, sondern die auch eine Gefährdung darstellen, hin­weisen. Ich bin Grazer und komme aus einer Stadt, die mittlerweile den Ruf einer Drogenhauptstadt erlangt hat. Meine Damen und Herren, die Einsparungen, die in den vergangenen Jahren bei der Polizei in Graz vorgenommen worden sind, sind unverantwortlich, weil sie die Sicherheit der Bevölkerung gefährden! (Beifall bei der FPÖ.)

Was wir in Graz ganz dringend brauchen, ist die Wiedereinsetzung der Sonderkom­mission zur Drogenbekämpfung, wie wir sie kurz vor der Gemeinderatswahl im Jahr 2003 hatten. Wir brauchen diese Drogenkommission wieder, um den Kampf gegen die Drogenkriminalität effektiv fortsetzen zu können.

Meine Damen und Herren, nun einige Schlussbemerkungen: Der öffentliche Dienst steht heute auch deshalb so gut da, weil das Selbstverständnis der Bediensteten sich in den letzten Jahren erheblich geändert hat. Die Beamten und die Vertrags­bediens­teten sehen sich zunehmend als Dienstleister. Ein Beispiel dafür, dass das wirklich so ist, ist, dass viele Leitbilder in allen Teilen der Verwaltung nicht nur von den führenden Beamten, sondern von allen Beamtengruppen unterstützt worden sind.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Der öffentliche Dienst ist heute modern, er ist effizient, und wir können stolz darauf sein. Als Abgeordnete stehen wir zu unseren Beamten und Vertrags­bediensteten, die mehrheitlich hervorragende Arbeit leisten und deren Handeln sich von den Gesetzen ableitet, die wir hier in diesem Parlament beschließen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.50


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Kollegem Dolinschek als Abgeordnetem vor. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.51.17

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ)|: Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gehaltsabschluss des öffentlichen Dienstes mit einer Gehalts­erhöhung von 2,35 Prozent ergibt sozusagen einen Reallohnzuwachs von 0,75 Prozent. Er liegt zwar unter jenem der Metaller, aber deutlich über der Inflations­rate, und der Vergleich mit anderen kollektivvertraglichen Gehaltsabschlüssen, etwa jenem der Metaller, lässt sich hier nicht eins zu eins anstellen. Es sind andere Indikatoren zu berücksichtigen, die hier mit einfließen, wie zum Beispiel Biennien, die in anderen Bereichen nicht in dieser Form mitspielen.

Die Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst ist eine, zu der ich mich auch bekenne, denn auch der öffentliche Dienst trägt einiges dazu bei, dass wir in Österreich ein sehr gutes Wirtschaftswachstum zu verzeichnen haben, das sich auch international sehen lassen kann. Es ist eine lineare Gehaltserhöhung geworden. Ich möchte hier sagen, vielleicht hat man auch eine gewisse Chance vertan: Wenn man nämlich die kleineren Einkommen stärker berücksichtigt hätte, mit Sockelbeträgen, dann wäre das sicherlich ein Anreiz gewesen, weil es verteilungspolitisch und aus ökonomischen Gründen sinnvoll ist, dass der private Konsum, der heute schon angesprochen wurde, verstärkt wird, die Kaufkraft gestärkt wird. Je mehr nämlich die Leute verdienen – und das gilt vor allem im Niedriglohnbereich –, desto mehr geben sie auch im Inland aus. Es hat kein Geringerer als der Begründer der Ford-Werke, Henry Ford, schon seinerzeit ge­sagt: Meine Mitarbeiter müssen so viel verdienen, dass sie sich die von uns gebauten Autos auch leisten können, denn Autos kaufen keine Autos. – Und darum geht es auch hier, und es wäre eine Chance gewesen, eben bei den kleinen Einkommen etwas stärker anzuheben. (Beifall beim BZÖ.)

Natürlich ist dabei zu berücksichtigen, dass es damit zu einer Verschiebung der Gehaltsstruktur gekommen wäre. Aber gerade in diesem Bereich – und, Herr Kollege Neugebauer, ich weiß, dass du an einer Reform bastelst und dass einiges notwendig sein wird in der gesamten Gehaltsstruktur im öffentlichen Dienst und dass das nicht gleich so von heute auf morgen geht – wäre es, wie ich meine, vielleicht eine Chance gewesen, mit einem solchen Sockelbetrag eine Maßnahme zu setzen, die vor allem den jüngeren Beschäftigten, die im öffentlichen Dienst meistens weniger verdienen, nützen hätte können.

Ich bin überzeugt davon, dass in der nächsten Zeit bei der Gehaltsstruktur im öffent­lichen Dienst einiges geschehen wird, damit diese auch den Gegebenheiten der heutigen Zeit entspricht, und ich bin zuversichtlich, dass das bald geschehen wird. (Beifall beim BZÖ.)

11.54


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Staatssekretär Dr. Finz zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


11.54.57

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz|: Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Aus der Sicht des Finanzministeriums haben wir, glaube ich, einen sehr ausgewogenen Abschluss erreicht. Er wird die Steuerzahler 231 Millionen € kosten, aber es ist, wie ich meine, ein sehr gut angelegtes Geld.

Es ist heute gelobt worden, welche Leistungen der öffentliche Dienst erbringt. Es hat seit dem Jahr 2000 sehr viele Reformen gegeben, und diese Reformen sind unter zwei Gesichtspunkten gestanden: Erhöhung der Bürgernähe, Bürgerfreundlichkeit. Und ich bekomme heute immer wieder Anrufe, von Journalisten zum Beispiel, die loben – das hätte es früher nie gegeben! –, wie freundlich und wie nett sie heute zum Beispiel bei einem Finanzamt behandelt werden. Früher ist man dort als Untertan, also ganz anders behandelt worden. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein weiterer Gesichtspunkt, etwas, was ebenso erreicht wurde: Staatliche Handlungen werden heute wesentlich rascher erbracht als noch vor ein paar Jahren. Wieso? – Wir haben bei den Reformen massiv IT eingesetzt, und es kommt nicht von ungefähr, dass wir heuer zum ersten Mal den Preis im Bereich von E-Government bekommen haben: Wir sind in Europa führend beim EDV-Einsatz in der Verwaltung! Und das wirkt sich natürlich jetzt aus, dass die Standardarbeit, die Massenarbeit von der EDV geleistet wird und die einzelnen Beamten dann für Anfragen, für Auskünfte wesentlich mehr Zeit haben als früher, beziehungsweise dort, wo es um Betrugshandlungen im Steuer­bereich geht, natürlich auch mehr Zeit haben, um gezielte Handlungen setzen zu können.

Es ist der Gehaltsabschluss angesprochen und die Meinung vertreten worden, dass vielleicht eine soziale Komponente stärker berücksichtigt werden hätte sollen, dass zum Beispiel die Grundgehälter stärker angehoben werden hätten sollen. Wir haben diese Frage auch erörtert. Die Länder- und Gemeindevertreter haben sich dagegen ausgesprochen, weil es sie härter getroffen hätte, aber es war auch meine Ansicht, dass wir das nicht machen sollten. Warum sollten wir das nicht machen? – Weil wir im Besoldungsbereich schon laufend Reformen durchgeführt haben: Wir haben die Stufe vom Niedrigstgehalt zum Höchstgehalt sehr verbessert. In den fünfziger Jahren hatten wir ein Spannungsverhältnis, zwischen Niedrigstbezug und Höchstbezug ein Verhältnis von 1 : 13. Heute liegt der niedrigste Bezug mit Zulagen ungefähr bei 1 300 € und der höchste Bezug bei 8 600 €. Das heißt, wir haben dieses Verhältnis von 1 : 13 auf ein Verhältnis von 1 : 7 reduziert.

Ich glaube, es wird auch in der Zukunft weitere Besoldungsreformen geben. Es ist die Lebensverdienstsumme anders zu verteilen. Man sollte in jüngeren Jahren, in denen die Familie gegründet wird, schon in einen höheren Bezug fallen, und die Kurve nach hinten sollte dann flacher werden.

Ich glaube aber, das war eine Frage, die bei diesem Gehaltsabschluss nicht zu beant­worten war. Es ist um die Anhebung gegangen, um die Konsumfreundlichkeit, um die volkswirtschaftlichen Auswirkungen, aber es waren vor allem die Leistungen, die der öffentliche Dienst erbringt, zu würdigen. In diesem Sinne danke ich auch für das viele Lob, das heute hier vorgebracht wurde, und für die Zustimmung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

11.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Weiters hat sich von der Regierungsbank aus Herr Bundeskanzler Dr. Schüssel zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


11.59.01

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel|: Hohes Haus! Als Ressortchef danke ich sehr Alfred Finz, der ja für den Bund die Verhandlungen geführt hat. Ich möchte auch von Gewerkschaftsseite unserem Sozialpartner Fritz Neugebauer, Richard Holzer und Christian Meidlinger, der für die Gemeindebediensteten die Verhandlungen geführt hat, ein großes Kompliment machen. Es waren dieses Mal sehr zügige Verhandlungen, aber es waren trotzdem harte Verhandlungen, weil ja die Situation so ist, dass die Inflationsrate derzeit bei 1,1 Prozent liegt, und der Abstand zu dem Leitabschluss der Metaller ist dieses Mal wesentlich kleiner geworden. Man muss also schon sagen, das ist ein Ergebnis, das sicherlich im Sinne der Bediensteten im öffentlichen Dienst zu sehen ist, das ein ausgezeichnet herausverhandeltes ist und das auch die Basis dafür gibt, dass sich in diesem Bereich sehr viel bewegt. Es ist aber auch ein großes Dankeschön in einer Zeit, in der der öffentliche Dienst, die Personalvertreter und Gewerkschafter auch sehr viel Positives eingebracht haben. Alfred Finz hat ja auf einige der großen Strukturreformen hingewiesen. Wir haben modernisiert, wir haben ausgegliedert, wir haben ganz große Bereiche wie Polizei und Gendarmerie zusam­mengefasst, wir haben die Universitäten ausgegliedert, die Finanzverwaltung ist völlig neu strukturiert worden. Wir haben den elektronischen Akt in allen Ressorts eingeführt. Du (in Richtung Staatssekretär Dr. Finz) hast erwähnt, dass wir für alle diese Maßnahmen – dazu gehört übrigens auch die e-card, Herr Abgeordneter Graf, die ein internationales Vorzeigeprojekt geworden ist – auf europäischer Ebene Platz 1 von allen 25 und bald 27 EU-Mitgliedstaaten bekommen haben. Das ist dank der Leistun­gen des öffentlichen Dienstes so geschehen! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Nicht verschwiegen sei auch, dass – und das war nicht selbstverständlich – etwa in der Pensionsreform eine sozialpartnerschaftliche Einigung mit den Gewerkschaften gefunden wurde, in dem Sinn, dass wir seit 1. Jänner 2005 ein einheitliches Pensions­recht haben und dass es nur noch gemeinsame Anwartschaften für die Zukunft gibt, ganz gleichgültig, ob jemand Beamter, Bauer, Arbeiter, Angestellter, Politiker oder was auch immer ist. Das ist ein großes Kompliment für das Verantwortungsbewusstsein auch der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, die ja nahe bei den Menschen ist, zugleich aber auch sehr gut wirtschaften kann. Da vorhin das Beispiel der Beamten-Sozial­versicherung, der BVA, erwähnt wurde: Das ist übrigens eine der wenigen Sozialver­sicherungsanstalten in der Selbstverwaltung, die aktiv gebaren. Das sollte man an dieser Stelle auch einmal als Kompliment an die Führung der BVA zurückgeben. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Ein Punkt noch: Der öffentliche Dienst ist nicht nur deswegen interessant, weil hier die Kundennähe für den einzelnen Bürger sehr leicht direkt spürbar wird, sondern auch deshalb, weil die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst eigentlich Vorbildcharakter für die sonstige Arbeitswelt haben müssen. Nehmen Sie etwa die Vereinbarkeit von Beruf und Familie her, die Möglichkeit der Kinderbetreuung: Wir haben Betriebskinder­gärten geschaffen. Nehmen Sie die Möglichkeit der Karenzierung her, die Möglichkeit der Teilzeit, die im öffentlichen Dienst, glaube ich, beispielhaft geregelt ist. Nehmen Sie vor allem das Thema der Gleichbehandlung von Männern und Frauen her: Frauen haben im öffentlichen Dienst die gleichen Karrierechancen, und vor allem das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist hier absolut gelebtes Recht. Ein Vorbild für andere Sozialpartnerorganisationen! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Ich möchte mich auch ganz persönlich als Bundeskanzler und Regierungschef bei den Beamten auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene, auf allen Ebenen, für die EU-Präsidentschaft bedanken. Das war eine enorme Herausforderung! Es war ja nicht nur so ein Thema, dass da wenige Politiker vorne gestanden sind, sondern die Hauptarbeit wurde, vom Außenministerium hervorragend koordiniert, von den Beamten gemacht. Ich glaube, dass wir auf diese Leistung stolz sein können.

2,35 Prozent, das ist ein guter Abschluss. Er ist aber auch ein Dankeschön für die Leistungen in der Vergangenheit und eine Hoffnung auf die Zukunft. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

12.03


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abge­ordneter Riener vor. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.03.34

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler! Herr Staatssekretär Finz! Ich stehe heute hier, um zum Gehaltsabschluss aus der Sicht von Landesbediensteten Stellung zu nehmen. Wie einige von Ihnen wissen, bin ich Personalvertreterin im Landesdienst, und mir ist das auch ein Anliegen. Ich danke dem Herrn Bundeskanzler recht herzlich für seine wertschätzenden Worte. Es tut Landesbediensteten und öffentlich Bediensteten so gut, das zu hören. – Recht herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist an und für sich Usus, dass Landesbedienstete beziehungsweise Gemeinde­bedienstete den Gehaltsabschluss des Bundes übernehmen. Die Wertschätzung, die dabei entgegengebracht wird, ist ja nur ein Teil davon.

Ich möchte Ihnen einen Auszug aus einem Brief von Bürgermeister Nagl an seine Bediensteten zitieren, in dem er trotz der schwierigen Situation in Graz schreibt: „Wir tun dies“, nämlich die Gehaltserhöhung beschließen, „mit gutem Gewissen. Denn Ihre tägliche Leistung und Ihr Einsatz sind es schließlich, die das Unternehmen Magistrat Graz tragen und es zu einem modernen, serviceorientierten Dienstleister für unsere BürgerInnen machen. Geld ist zwar nicht die einzige Motivation, die wir Ihnen als Arbeitgeber verschaffen können, doch es ist nach wie vor ein wichtiger Anreiz und ein Ausdruck von Wertschätzung und Dank für Ihre geleistete Arbeit.“ – Ich kann dem nichts hinzufügen. Danke sehr! (Beifall bei der ÖVP.)

Aber lassen Sie mich im steirischen Landesdienst die Uhren um ein Jahr zurück­drehen. Wir hatten dort eine eigene Situation. Über Medien wurde uns vom neuen Personallandesrat Hirt ausgerichtet, dass der Gehaltsabschluss für die Landes­bediensteten 2,5 Prozent betragen soll. Nach zähen Verhandlungen war nichts anderes auf dem Tisch. Erst durch gemeinsame informelle Gespräche aller Gewerk­schafts­richtungen, möchte ich sagen – und da ist es auch wichtig, dass die Sozial­partnerschaft funktioniert –, war es letztendlich möglich – und im März 2006 war es klar –, dass auch Landesbedienstete 2,7 Prozent bekommen.

Wir haben in der Zwischenzeit in einer sehr korrekten Art und Weise Gespräche mit Personallandesrat Hirt geführt, vor allem auch deswegen – der Herr Bundeskanzler hat es erwähnt –, weil da im Bund einiges vorbereitet wird. Im steirischen Landesdienst haben wir Besoldungsreform und Dienstrechtsreform über die Bühne gebracht. Wir haben die Gehälter umgestellt. Wir haben das letzte Mal einen Fixbetrag von 2,7 Pro­zent staffelwirksam erhalten, auf alle fix umgelegt mit einem Einheitsbetrag.

Wir haben uns heuer zusammengesetzt, und ich bin froh, berichten zu können, dass auch die Landesbediensteten 2,35 Prozent erhalten werden. Das heißt letztendlich, ein fairer Umgang – wie es immer wieder plakatiert wird – ist hier zum Tragen gekommen. Ich verweise auf das Motto unseres Landesobmanns Günther Lippitsch: Wichtig ist, ohne mediales Getöse aufeinander zuzugehen, dann kann Gutes herauskommen. – Ich glaube, das wäre auch ein Motto für so manche Verhandlungen, die derzeit laufen, auch in Ausschussform. (Beifall bei der ÖVP.)

12.07


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Kogler. Herr Kollege, ich stelle Ihnen die Uhr auf die gewünschten 4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.07.26

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne)|: Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär Finz! Ich glaube, wir sollten Graz jetzt weglassen, sonst haben wir noch eine Nagl-Debatte. Aber wir können ja an anderer Stelle die Nagelprobe nachholen. – In erster Linie steht das Besoldungsschema auf dem Tapet. Ja, das ist eine Erhöhung, der wir unsere Zustimmung nicht verweigern werden. Dies ist auch schon durchgedrungen.

Allerdings ist niemand auf die Anregungen des Kollegen Rossmann eingegangen, dass wir auch die Struktur der Gehälter im öffentlichen Dienst ändern könnten. Herr Staats­sekretär, jetzt haben Sie sich ja nobel zurückgehalten, aber im Ausschuss haben Sie dies schon reflektiert und gemeint: Um Gottes willen, wenn an dem etwas dran wäre, was wir argumentieren, dann würde sich ja die Struktur des Besoldungsschemas verändern; die Struktur würde sich verändern, o Gott! – Es hätte ja auch das Ziel sein können, dass sich die Struktur verändert.

Ich kann jetzt auf die Schnelle Ihr Rechenbeispiel nicht nachvollziehen, dass sich das Verhältnis zwischen den kleinsten und den größten Einkommen von 1 : 13 auf 1 : 7 reduziert hätte. Wenn Sie aber bei den unteren Einkommen die Zulagen hinzurechnen und sie bei den oberen weglassen – so haben Sie es zumindest „vorgehüpft“ –, dann ist das wahrscheinlich wenig vergleichstauglich.

Ähnlich verhält es sich im Übrigen – Herr Bundeskanzler, dieses Argument haben Sie eingebracht –, was die Vergleichbarkeit mit den Gehältern der Frauen im öffentlichen Dienst betrifft. Richtig ist sicher, dass es dort noch am besten steht, was die Einkommensschere betrifft, das ergibt sich aber auch aus der Logik, und alles andere wäre ja noch völlig untragbarer!

Der Punkt ist allerdings schon der, dass auch hier nicht völlige Gleichheit herrscht, nämlich über die Zulagensysteme. Letztlich geht es schon auch – hoffentlich bald wieder – darum, zu schauen, wer überhaupt auf welcher Position eingesetzt ist. Da sind die Schräglagen natürlich weiter vorhanden. Im öffentlichen Dienst noch mehr freizugeben, dass die Chancen der Frauen steigen, das wäre nach wie vor ein Gebot der Stunde. Denn wenn Sie sich die gesamte Einkommensstruktur innerhalb des öffentlichen Dienstes anschauen, dann werden Sie sehen, es ist die Schere natürlich ebenso vorhanden, wenn auch kleiner. Gleich ist es auf keinen Fall, wie Sie argumentiert haben, aber das liegt eben auch an den Aufgaben, die den Personen zugeordnet werden. (Zwischenbemerkung von Bundeskanzler Dr. Schüssel.)

Nein, das ist schon richtig. Sie müssen nur unterscheiden zwischen dem, was die Bezahlung für einen bestimmten Job betrifft, und dem, was das Tätigkeitsfeld betrifft, für das die Personen eingesetzt werden. Dann ist es ja nicht so schwer, dies nach­zuvollziehen.

Herr Staatssekretär Finz, es ist in unserem Land auffällig, dass Sie immer einen Bereich aus der so genannten Verwaltungsreform so sehr betonen: die Reform der Finanzverwaltung, der Finanzämter. Ja, da hat es einige gute Ansätze gegeben. Aller­dings hören wir gerade im Bereich der Steuerbetrugsbekämpfung – nicht der Betrugs­bekämpfung im Allgemeinen, sondern speziell der Steuerbetrugsbekämpfung –, bei den Großbetriebsprüfungen et cetera aus der Praxis etwas ganz anderes, als Sie hier verkünden wollen. Überall ist diese Reform bei Gott nicht geglückt!

Abschließend muss ich noch einmal auf das Bezug nehmen – das hat ohnehin mit den öffentlich Bediensteten zu tun –, was vorhin so salopp in die Rede von Frau Kollegin Fekter eingebaut wurde: Es würde sich bei den Arbeiten im Untersuchungsausschuss und den Beiträgen Einzelner, unter anderem auch von mir, um Verleumdung und sonst irgendetwas handeln. Da muss ich ... (Abg. Dr. Fekter: Ja sicher! Wenn man ausgerechnet ...! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Nein, Entschuldigung! Schauen Sie, ich bin ohnehin nicht der, der nach Ordnungsrufen schreit. Das mag ich gar nicht, weil ich das für anachronistisch halte. (Ironische Oh-Rufe bei der ÖVP.) Aber eines muss schon noch klargestellt werden dürfen, Herr Kollege Stummvoll. (Zwischenbemerkung von Bundeskanzler Dr. Schüssel.)

Herr Bundeskanzler! Was heißt, das ist inakzeptabel? – Entschuldigung, ich möchte einmal haben, dass Sie mir wenigstens am Ende Ihrer Amtsperiode nicht dauernd von hinten hereinkeppeln. Ich halte das für untragbar! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Bundeskanzler Dr. Schüssel: Ich habe ja nicht mit Ihnen geredet! Ich habe mit Finz geredet! – Abg. Dr. Stummvoll: Skandalöses Verhalten! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger| (das Glockenzeichen gebend): Herr Kollege, ich bitte Sie, die Rede fortzusetzen, und ich bitte alle Damen und Herren jetzt noch um ein bisschen Aufmerksamkeit!

Bitte, Sie sind am Wort.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler| (fortsetzend): Wenn es so ist – das ist vorhin in Abrede gestellt worden –, dass öffentlich Bedienstete auch Kabinettsmitglieder darstel­len können, je nach Vertragsgestaltung, halte ich noch einmal fest, dass es in keiner Zeit zuvor so viele Kabinettsmitglieder gegeben hat, die als Bankkommissäre ent­sendet wurden, die dort ihr Zubrot bekommen – apropos Besoldungsschema! –, die oft nichts dafür tun, und dass sich solche Leute auch im Kabinett des Ministers befinden. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Amon.)

12.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. – Ich bitte alle Damen und Herren, Platz zu nehmen!

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Daher gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ein­stimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenom­men.

12.13.115. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 27/A der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechens­opfergesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 – 2. SRÄG 2006) (8 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abgeordneter Öllinger mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.13.41

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne)|: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gleich zu Beginn: Ja, ich bin froh darüber, dass Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Sozialdemokratie und auch von der ÖVP, dem grünen Vorstoß, die Ausgleichszulagen, also die Mindestpensionen, auf die Armutsschwelle zu erhöhen, gefolgt sind. Ja, das ist gut, und wir Grüne sind natürlich dafür, denn es war ein grüner Vorschlag, der hier umgesetzt wurde. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Marizzi: Sagen wir, es war gemeinsam! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Es ist so! Ich habe das sehr aufmerksam verfolgt, auch wenn Sie sich hier belustigen: Die Debatte über die Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze hat erst begonnen, als wir darauf aufmerksam gemacht haben: Wenn sie nicht erhöht werden, dann bleiben die Ausgleichszulagen unter der Armutsgefährdungsschwelle, und dann haben wir alle beziehungsweise jede Regierung, aber auch die Politik insgesamt ein Riesenproblem.

Das Riesenproblem ist einfach zu skizzieren. Es ist eigentlich eines Landes, das durchaus über einen bestimmten Wohlstand verfügt, ziemlich unwürdig, wenn die Mindestpensionen nicht so hoch sind, dass sie einigermaßen vor Armut schützen. Das ist eine Situation, die wir in den letzten Jahren immer wieder hatten, auch wenn ich der ÖVP durchaus zugestehe, dass sie in diesem Punkt auch in den vergangenen Jahren – aber mit nachlassendem Bemühen – durchaus noch bemüht war, wenigstens dem Rechnung zu tragen.

Aber, ehrlich gesagt, wir wissen, dass die Ausgleichszulagen schon längst hätten angepasst werden müssen. Auch beim letzten Mal, als sie auf 800 beziehungsweise auf zwölf Monate gerechnet erhöht worden sind, haben wir das schon in die Debatte eingebracht: Eigentlich müsste die Erhöhung höher sein, damit wir der Armutsgefähr­dungsschwelle folgen.

Trotzdem stimmen wir dem gerne zu, weil es auch unser Anliegen war, dass die Ausgleichszulagen erhöht werden, nicht nur für die Einzelpersonen, sondern auch für die Familien. Das ist gut, das hilft vor allem, aber nicht nur den Frauen, die besonders davon betroffen sind.

Aber jetzt zum eigentlichen Punkt. Wir haben im Parlament in den letzten Wochen eine Debatte gehabt – anlässlich der Sondersitzung, aber auch darüber hinaus –, in der erstens allen Parteien einigermaßen unbestritten klar war, dass die Pensionen nach einem Pensionistenpreisindex erhöht werden sollen. Dazu hat es auch entsprechende Anträge gegeben. Und wir haben in den letzten Wochen und Monaten eine Debatte gehabt, in der auch klargemacht wurde, dass wir – jenseits aller Notwendigkeiten, auch im Pensionssystem etwas zu tun – nicht über Jahre hinweg den Pensionisten die nicht sehr hohen Pensionen permanent kürzen können. Das war aber über die letzten fünf, sechs Jahre hinweg der Fall! Die Pensionen sind seit dem Jahr 2000 im Durchschnitt um insgesamt 8 Prozent gekürzt worden.

Ja, Herr Westenthaler, auch wenn Sie den Kopf schütteln: Das war so! Und das war nicht gut so, Herr Westenthaler! Auch wenn Sie sich jetzt zum Telefonieren entfernen. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist doch ein Riesenproblem! Es geht nicht darum, dass die Pensionistinnen und Pensionisten in diesem Land nicht bereit gewesen wären, auch einmal ein Opfer zu bringen. Aber, Herr Bundeskanzler – er ist im Moment nicht hier –, es ist nicht so, wie Sie gesagt haben: Wir in Österreich sind doch großartige Menschen, wir können schon wieder im übernächsten Jahr die Pensionen entsprechend der Inflationsrate erhöhen, während andere Länder erst im Jahr 2010 wieder eine Inflationsanpassung oder Wertanpassung vornehmen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem von der ÖVP und vom BZÖ! Sie übersehen dabei, dass in den letzten fünf, sechs Jahren der Wert der Pensionen um insgesamt 8 Prozent gekürzt wurde. Das ist nicht wenig! Personen, die im Jahr 2000 noch mit einer Höchstpension nach dem ASVG eingestiegen sind – und ich halte die Pension, auch wenn sie mit 2 300 oder 2 400 € brutto noch einigermaßen hoch erscheint, nicht für eine extrem hohe Pension –, haben seither ununterbrochen und wesentlich mehr verloren: Sie haben über 10 Prozent verloren und haben jetzt brutto keine Höchstpensionen mehr, wie sie sie hatten, als sie eingestiegen sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Riesenproblem, und da sehe ich auch bei dieser von Ihnen jetzt zu beschließenden Vorlage das eigentliche Problem. Sie erhöhen um 1,6 Prozent, Sie geben einen Einmalbetrag, der nicht in den Wert und in die Wertbemessung der Pension für das nächste Jahr mit einfließt. Das heißt, mit der Systematik, die Sie hier vorschlagen, setzen Sie die unselige Tradition der letzten Jahre fort, dass Sie Pensionen von einmal über 700 €, einmal über 1 000 €, einmal ab 600 € zu kürzen beginnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP und auch von der SPÖ! Das sind keine hohen Pensionen, die schon in den letzten Jahren gekürzt worden sind. Wenn eine Pension von über 700 € nicht mehr wertangepasst wird, dann können die Menschen, die ohnehin von 700 oder 750 € leben müssen, nicht mehr am gesell­schaftlichen Leben teilnehmen, so wie es der Herr Bundeskanzler, aber auch die Vertreterinnen und Vertreter von der SPÖ in den letzten Jahren und auch in den letzten Wochen eingefordert haben.

Wir haben im Pensionssystem ein echtes Problem, und auch mit der Pensions­anpassung, wie Sie sie jetzt beschlossen haben, korrigieren Sie das nicht, sondern Sie bleiben – das vor allem an die Adresse der Sozialdemokratie – weit hinter den Erwartungen, die wir, aber auch die Pensionistinnen und Pensionisten in Sie gesetzt haben, zurück.

Ehrlich gesagt: Bei der Pensionserhöhung für 2007 sind Sie, was den Kern des Pen­sionssystems betrifft, umgefallen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Die 1,9 Prozent, nicht mehr – und das ist nicht viel –, wären gerechtfertigt gewesen. Sie von der SPÖ müssen erklären, warum Sie das nicht gemacht haben. (Beifall bei den Grünen.)

12.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Gusenbauer mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.21.09

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ)|: Herr Präsident! Mitglieder der Bun­desregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Öllinger, ich meine, es ist heute kein großer Grund zur Traurigkeit, wenn man über die Pensionen diskutiert. Halten wir das Ergebnis fest, das wir heute im Parlament, so hoffe ich, beschließen werden: Alle österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten bekom­men zumindest eine Abgeltung der Teuerungsrate im Ausmaß von 1,6 Prozent. Alle! 80 Prozent aller Pensionistinnen und Pensionisten, nämlich die mit einer Pension von bis zu 1 380 € pro Monat, bekommen eine Pensionserhöhung im Ausmaß von 1,9 Pro­zent, das heißt eine Abdeckung der Preiserhöhungen. Wir halten fest, dass alle Pensionisten, die eine geringere Pension als 1 000 € haben, eine Erhöhung erhalten, die höher als 2 Prozent ist. Und wir halten des Weiteren fest, dass die Erhöhung der Ausgleichszulage, also de facto der Mindestpension, über 5 Prozent beträgt, nämlich von 690 € auf 726 €. Das sind 36 € pro Monat oder 504 € zusätzlich in Österreich für die Ärmsten der Armen unter den Pensionistinnen und Pensionisten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Öllinger: Das ist auch gut so!)

Ich finde, das ist ein außerordentlich vertretbares Ergebnis, weil es nämlich bedeuten wird, dass kein Pensionist, keine Pensionistin in Österreich unter der Armutsschwelle sein wird, und zwar unter jener Armutsschwelle, die mit 60 Prozent des Medianein­kommens angesetzt wird. Es bedeutet des Weiteren, dass auf Grund der sozialen Staffelung, die wir durchgeführt haben, die kleineren Pensionen bedeutend stärker angehoben werden als die höheren Pensionen. (Abg. Öllinger: Ein Einmalbetrag!)

Ja, das ist aber trotzdem ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit. Ich verstehe schon die systematischen Argumente, die sind mir schon bewusst, aber Faktum ist, dass das, wenn man sieht, was die Pensionistinnen und Pensionisten im Jahr 2007 mehr bekommen werden, außerordentlich schöne Weihnachten für die Pensionistinnen und Pensionisten sein werden, weil das eine Pensionserhöhung ist, die nicht nur die Teuerung abgilt, sondern auch einen großen sozialpolitischen Fortschritt darstellt. Und ich bin froh, dass uns das heute im Parlament gelingen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe mich auch bemüht, in die Statistik zu schauen. Die Erhöhung der Mindest­pension, also der Ausgleichszulage, um 36 € ist nominell die höchste, die in der gesamten Geschichte unseres Landes durchgeführt wurde, und prozentuell die höchste Erhöhung der Ausgleichszulage seit dem Jahr 1994. Das heißt, wir setzen hier einen echten Schritt in der Armutsbekämpfung, dass vor allem jene Menschen, die sich im Alter nicht mehr alleine helfen können im Sinne von zusätzlichen Einkommen, bei uns in Österreich eine Pension bekommen, die eine würdevolle Pension ist. Da viele der älteren Menschen auch noch in der alten Währung rechnen: Mit 726 € durch­stößt die Mindestpension das erste Mal die 10 000-S-Grenze. Erinnern wir uns daran, wie hoch früher die Mindestpensionen gewesen sind und was früher eine Pension von 10 000 S war!

Ich finde, das ist ein Ergebnis, das sozialpolitisch außerordentlich gut ist, und ein Ergebnis, das auch im Sinne der Gesamtverantwortung vertretbar ist, denn kostenlos ist es nicht. Dieses Gesamtpaket kostet über 600 Millionen €, dies aber in einer Zeit, in der die Löhne auf Grund einer guten Wirtschaftsentwicklung stark steigen. Da ist unsere Auffassung von Solidarität die, dass auch die Pensionen in einem stärkeren Ausmaß steigen sollen, denn auch die ältere Generation in unserem Land soll einen Anteil an der Wertschöpfung haben. Daher finde ich: Das ist ein außerordentlich gutes Paket, ein wichtiger Schritt gegen die Armut in unserem Land, verteilungspolitisch außerordentlich gerechtfertigt und gut und, so meine ich, wirklich ein Standard, zu dem man offenen Herzens ja sagen kann. (Beifall bei der SPÖ.)

12.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Nächster Redner: Herr Klubobmann Strache mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.26.04

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wirklich traurig, das heute erleben zu müssen, denn wir haben alle die letzte Sondersitzung in Erinnerung, die wir Freiheitlichen beantragt haben, um gerade für unsere Pensionisten, für unsere Senioren, für 33 Prozent unserer Gesellschaft endlich soziale Gerechtigkeit sicherzustellen. In den letzten fünf Jahren haben diese Senioren und Pensionisten verloren. Man hat ihnen mit Pensionserhöhungen, die nicht einmal die Inflationsrate gedeckt haben, Verluste zugefügt. Man hat letztlich Pensionsklau verübt, den wir aufgezeigt haben. Wir hätten heute hier die historische Chance gehabt, gegenüber dieser Bevölkerungsgruppe endlich auch einmal soziale Verantwortung zu zeigen, die Verluste der letzten fünf Jahre zu decken und auch im Sinne eines Pensionistenpreisindex, der auch von Seiten der Seniorenvereinigungen gefordert wird – und Herr Karl Blecha, der das auch unterstützt hat, wird Ihnen ja nicht unbekannt sein –, die Pensionen um mindestens 1,9 Prozent zu erhöhen.

Wir hatten im Rahmen der Sondersitzung eine fast schon einer Konzentrations­regierung entsprechende Mehrheit: Alle Parteien haben geschlossen für die 1,9 Pro­zent als Minimalkompromiss gestimmt. Und jetzt sind Sie wieder umgefallen. Jetzt ist die Sozialdemokratie umgefallen, hat sich in Ketten legen lassen, hat damit jetzt offensichtlich bewiesen, dass sie sich von Dr. Schüssel am Nasenring vorführen lässt, und nicht von ungefähr hat man den Eindruck, dass Herr Dr. Gusenbauer sich als Kutscher vor den ÖVP-Karren hat spannen lassen, denn anders kann ich mir das nicht erklären, und das zeigt ja dieses Beispiel. (Beifall bei der FPÖ.)

Mit 1,6 Prozent will man jetzt die Pensionisten abspeisen, obwohl die Sozialdemokratie noch im Rahmen der Sondersitzung auch mit uns einen Kompromiss im Interesse der Pensionisten verhandelt hat, den Karl Blecha auch öffentlich unterstützt hat. Er hat öffentlich gesagt: Selbstverständlich sollte man schauen, dass zumindest jene, die bis 1 350 € an Pension erhalten, die 2,2 Prozent Erhöhung bekommen, dass jene, die darüber liegen, zumindest 1,9 Prozent erhalten, nämlich die Pensionistenpreisindex-Anpassung, und gedeckelt sichergestellt wird, dass man zumindest 36 € bekommt. Das wäre sozial gerecht gewesen, aber Sie sind leider umgefallen. Sie sind leider nicht der soziale Motor, der Sie vorgeben zu sein, sondern das Gegenteil davon und spielen jetzt mit bei dieser schlechten Politik, die ÖVP und BZÖ in den letzten Jahren zu verantworten haben. Da machen Sie jetzt mit!

Deshalb sage ich nicht ohne Grund: Es entsteht der Eindruck, dass Sie jetzt eine Minderheitsregierung von ÖVP und BZÖ unterstützen. Das ist interessant, denn die SPÖ hat keine Minister, aber sie unterstützt jetzt die Politik der ÖVP/BZÖ-Regierung, die sich nach wie vor im Amt befindet, auch in dieser Frage. Das ist enttäuschend. Karl Blecha vom Pensionistenverband wird zu Recht enttäuscht sein, weil seine Fraktion ihm und auch den Pensionisten im Grunde genommen in den Rücken gefallen ist. Dass das Herr Khol seinen Pensionisten im Seniorenbund erklären wird können, wage ich auch zu bezweifeln. Da werden viele kein Verständnis haben.

Wir vertreten in dem Fall zu Recht die Interessen der Pensionisten, die leider Gottes mit dem heutigen Antrag nicht erfüllt werden. Die Erhöhung des Ausgleichszulagen­richtsatzes, die wir schon im Rahmen unserer Sondersitzung mit einem Ent­schließungsantrag beantragt haben, ist eine Initiative von uns gewesen. Das ist das Mindeste, das man sicherzustellen hat, dass es hier eine Erhöhung gibt. Aber in den anderen Bereichen kann man nur enttäuscht feststellen, dass Sie von der SPÖ umgefallen sind.

Wenn man das sarkastisch auf den Punkt bringen will, dann kann man nur feststellen: Jetzt bekommen die Pensionisten wieder weniger. Jahrelang, in den letzten Jahren hat die Sozialdemokratie zu Recht bei jeder Pensionsdebatte gefordert, dass die Pen­sionen zumindest um einen Prozentpunkt mehr erhöht werden müssen, als das die Bundesregierung vorgeschlagen hat, und jetzt, wo man die historische Chance gehabt hätte, das endlich zu erfüllen, hat man sie verpasst, nicht genützt, hat sie verspielt und vergeben. Das ist ein trauriger Umstand, den man aufzeigen muss. Die ÖVP kann es offenbar bewerkstelligen, der SPÖ inhaltlich einen Zahn nach dem anderen zu ziehen. Anders ist das nicht erklärbar. Offenbar ist es jetzt wirklich gelebte Politik, dass die ÖVP im Zuge der Koalitionsverhandlungen der SPÖ jeden Tag einen sozialpolitischen Zahn nach dem anderen zieht, sodass es zu solchen Situationen kommen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt bekommen die Pensionisten weniger, als der Pensionistenpreisindex erfordern würde, und mit dieser Regelung ist für nächstes Jahr wieder nicht die Erhöhung entsprechend dem Pensionistenpreisindex gesichert, weil die Einmalzahlung, die Sie vorhaben, zur Anrechnung nicht herangezogen wird. Jetzt wollen Sie sehr sarkastisch ausgedrückt die Pensionisten mit plus 1,6 Prozent wieder nicht entlasten und geben ihnen nicht das, was sie brauchen. Stattdessen versorgen Sie sie sozusagen mit zusätzlichen Fellpatscherl, damit zumindest ihre Füße nicht frieren müssen, weil sie sich die Heizkosten nicht leisten können.

Das ist ein sehr, sehr trauriger Umstand, auf den wir hinweisen werden. Da ist eine große sozialpolitische Chance verpasst worden, und da wir gerade auch die Gruppe der Pensionisten vertreten, werden wir dafür Sorge tragen, dass sie über die Hand­lungsweise der hier vertretenen politischen Mitbewerber informiert werden. (Beifall bei der FPÖ.)

12.32


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Mag. Molterer zu Wort. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 7 Minuten. – Bitte.

 


12.32.03

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP)|: Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir können uns jetzt offensichtlich auf ein stündliches Remake einstellen, denn die Rede von Kollegen Strache habe ich heute schon einmal gehört. Bei jedem Tagesordnungspunkt kommt dieselbe Rede mit einer kleinen Abänderung. (Abg. Strache: Ja, die Wahrheit tut weh!) Das verstehe ich nicht unter kreativem Parlamentarismus.

Herr Kollege Strache, wenn Sie wirklich etwas Ernsthaftes vorgehabt hätten im Bereich Pensionen, dann hätte es gestern im Budgetausschuss einen Antrag der FPÖ gegeben. (Abg. Strache: Wir bringen ohnehin einen Antrag ein!) Es hat gestern im Budgetausschuss seitens der FPÖ nicht einmal einen Antrag gegeben. Wir konnten nicht einmal über etwas abstimmen, weil nichts da gewesen ist von Ihrer Seite, Herr Kollege Strache. (Abg. Dr. Graf: Es hat sehr wohl einen Antrag gegeben, gegen den Sie gestimmt haben!)

Ich denke, dass wir heute tatsächlich ein sehr gutes Ergebnis präsentieren können, ein gutes Ergebnis für die österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten. Es ist nicht leicht, meine Damen und Herren, dass Politik diese Spannung, die im Generationen­vertrag drinnen liegt, bewältigt, und es muss gesagt werden, dass wir einerseits Politik für die Pensionistinnen und Pensionisten zu machen haben, dabei aber andererseits nicht die Interessen der aktiven Beitragszahler und der jungen Menschen außer Acht lassen dürfen. Und ich meine, dass wir dieses Spannungsfeld mit diesem Antrag, den wir heute mit einer breiten parlamentarischen Mehrheit beschließen werden, in einer ganz exzellenten Weise bewältigt haben.

Ausdrücklich bedanken möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen des BZÖ, bei der Frau Bundesminister Haubner und bei den Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokratie, weil wir damit auch den Beweis geliefert haben, dass wir über Parteigrenzen hinweg eine gute Regelung im Interesse Österreichs schaffen können. (Beifall bei der ÖVP, beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Gusenbauer. – Abg. Strache – in Richtung SPÖ –: Da klatscht jetzt keiner!)

Meine Damen und Herren! 1,6 Prozent für alle Pensionistinnen und Pensionisten ist die Wertsicherung, zu der wir uns bekennen. Damit alle wissen, wovon wir reden: Das ist immerhin ein Betrag von 460 Millionen €, der – Gott sei Dank – nur für die Wertsicherung aufgewendet wird.

Meine Damen und Herren! Wir haben – und, Herr Kollege Öllinger, dazu bekenne ich mich – ein zweites Element auf Basis der Regierungsvorlage im Ausschuss verändert und verbessert, nämlich insofern, als wir den Zusatzbetrag sozial staffeln. Herr Kollege Öllinger, hier frage ich Sie schon aus Ihrer sozialen Verantwortlichkeit heraus. Ich denke, dass diese beiden Elemente – die lineare Anpassung im Sinne der Wert­sicherung und der Einmalbetrag sozial gestaffelt – notwendig sind, um die soziale Symmetrie außer Streit zu stellen. Warum? – Weil eine lineare Anhebung bei den kleinen Pensionen in absoluten Beträgen logischerweise weniger ausmacht als bei großen Pensionen. Wenn es darum geht, die Wertsicherung bei den kleinen Pensionen sicherzustellen, nämlich auch in absoluten Zahlen, dann ist die soziale Staffelung zwischen 60 € und 25 € in Abhängigkeit von der Pensionshöhe absolut richtig.

Wir sollten auch die Frage des Pensionistenindex durchaus diskutieren, und zwar genau vor dem Hintergrund der Wirkung einer linearen Pensionserhöhung versus einer sozial gestaffelten, und dies im Lichte einer Gerechtigkeitsargumentation. Ich weiß, dass das nicht alle sehr gerne hören, aber es ist zu sagen, und ich sage das ganz offen: Wir sollten uns die Frage stellen, ob die Entwicklung von Indizes für einzelne Bevölkerungsgruppen nicht folgende Problematik in sich birgt, und der Diskussion kann sich niemand verschließen: Wir werden dann die Diskussion haben, warum es keinen Jugendindex gibt, warum es keinen Frauenindex gibt, warum es keinen Autofahrer­index gibt.

Damit stellt sich für alle, die hier herinnen Verantwortung tragen, die Frage, ob dieses Auseinanderentwickeln nicht den Keim einer neuen unsolidarischen Entwicklung in sich trägt. Ich halte diese Frage für so wichtig, dass wir uns hier in aller Ernsthaftigkeit sehr seriös damit beschäftigen müssen. (Beifall bei der ÖVP.)

Aus Sicht der Österreichischen Volkspartei ist es so, dass wir mit dieser sozial gestaffelten Einmalzahlung die richtige Balance gefunden haben, und wir haben im Sinne der Armutsbekämpfung mit der besonderen Berücksichtigung der Ausgleichs­zulagenrichtsätze, nämlich mit deren überproportionalen Anhebung, richtig gehandelt. Immerhin, meine Damen und Herren, sind diese Einzelrichtsätze seit dem Jahr 1999 – und darauf können wir gemeinsam stolz sein – immerhin von 589 €, Herr Kollege Strache, auf jetzt 726 € ab dem 1. Jänner angehoben worden, eine Anhebung um 23 Prozent in diesen Jahren, weil es uns von der Österreichischen Volkspartei ein besonderes Anliegen ist, im Sinne der Armutsbekämpfung zu handeln. Das betrifft auch den Familienrichtsatz, der in dem Zeitraum um 30 Prozent angehoben wurde – um 30 Prozent, meine Damen und Herren! (Demonstrativer Beifall der Abgeordneten Dr. Stummvoll und Ing. Westenthaler.)

Das ist soziale Verantwortung, das ist soziale Politik, die vor allem im Interesse der Armutsbekämpfung auch fortgesetzt werden sollte.

Ich möchte zum Schluss aber schon noch dazusagen, meine Damen und Herren, dass es nicht genügt, hier stolz zu sein auf das, was wir gestern mit dieser Beschluss­fassung erreicht haben, sondern wir müssen auch sagen, dass das, was wir hier herinnen manchmal mit großem Gestus verteilen, auch erwirtschaftet werden muss.

Daher sage ich Ihnen: Wir können uns das leisten, weil wir gut gewirtschaftet haben und weil auf dieser guten Grundlage auch in den nächsten Jahren eine solide Wirt­schaftsentwicklung zu erwarten ist.

Wir können uns das leisten, meine Damen und Herren, weil wir letztendlich auch den Mut zur Reform gehabt haben. Bei uns wird erhöht, während in Deutschland bis 2010, in Großbritannien bis 2012 nicht erhöht werden kann.

Wir können uns das leisten, meine Damen und Herren, weil wir eine solide Budget­politik gemacht und damit auch den Spielraum dafür erwirtschaftet haben.

Wir haben diese Zukunftsorientierung mit dem Drei-Säulen-Modell geschaffen, und niemand in diesem Haus – und darauf lege ich für die Volkspartei Wert – kann sich der Verantwortung, der dauerhaften und nachhaltigen Verantwortung für das Einhalten des Generationenvertrags entziehen. Unsere Aufgabe ist es, Politik für die älteren Men­schen in diesem Lande zu machen, dabei aber genauso zu berücksichtigen, dass die jungen Menschen und die Beitragszahler dabei selbstverständlich nicht nur nicht außer Acht gelassen werden dürfen, sondern mit demselben Recht auch ihre Anliegen artikulieren. Das ist Politik der sozialen Balance, das ist Politik der sozialen Verant­wortung, meine Damen und Herren, und diesem Maßstab sind wir mit diesem Beschluss heute gerecht geworden. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

12.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.39.42

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne)|: Herr Präsident! Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Herr Mag. Molterer, ich rätsle. Die soziale Symmetrie außer Streit stellen war Ihre Forderung. Bevor ich etwas außer Streit stelle – und eine Forderung der ÖVP außer Streit zu stellen ist immer eine Gefahr, das haben die letzten Jahre hier gezeigt –, frage ich mich, was Sie unter sozialer Symmetrie verstehen?

Fast im selben Atemzug erklären Sie, wie man auf diese – in Ihren Augen offensichtlich abwegige – Idee kommt, einen Pensionistenindex zu berechnen. Da könnten wir ja genauso gut einen Autofahrerindex berechnen!

Wie soll man denn das verstehen? Wollen Sie sich allen Ernstes hierher stellen und sagen: Es ist nicht legitim, sich darüber Gedanken zu machen, wie die durch­schnittliche Pensionistin – an die Adresse von Herrn Strache gerichtet: vielleicht spricht es sich einmal auch bis zu Ihnen durch, dass es nicht nur Pensionisten, sondern auch Pensionistinnen gibt und dort das Problem liegt – mit einer Pension von 750, 800 oder 850 € die Teuerungsraten der letzten Jahre verkraften soll!? – Herr Strache (Abg. Strache blättert in schriftlichen Unterlagen), Sie können jetzt zwar sehr angestrengt in Ihre Papiere schauen, aber in Ihrem Papier finden Sie eine Antwort darauf unter Garantie nicht! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Geh, bitte!)

In den letzten Jahren haben Sie von den Koalitionsparteien bei den Pensionen zu realen Kürzungen in der Größenordnung zwischen 5 und 10 Prozent beigetragen, aber heute stehen Sie hier und sagen: Wir sind ganz großartig, wir erhöhen um 1,6 Prozent!

Da fällt übrigens die kleine Differenzierung in der Einschätzung zwischen ÖVP und SPÖ auf: Herr Klubobmann Molterer von der ÖVP nannte das ein „gutes Ergebnis“. – Ich nehme an, ein gutes Ergebnis deswegen, weil die grundlegende Struktur der ÖVP/BZÖ/FPÖ-Pensionsreform nicht in Frage gestellt wurde, Sie sich bestätigt fühlen und der Meinung sind, es muss ausreichend sein, es als Erfolg abzufeiern, dass man Sorge dafür trägt, dass in Österreich Menschen in der Pension nicht unter die Armutsgrenze kommen.

Ich sage Ihnen: In meinen Augen sollte es in einem reichen Land wie Österreich selbstverständlich sein, dafür zu sorgen, dass die Menschen in der Pension zumindest über die Armutsgrenze kommen. (Beifall bei den Grünen.)

Geradezu verwegen finde ich in diesem Zusammenhang die Wortwahl des Herrn Dr. Gusenbauer: Ihre Euphorie ist da für mich beim besten Willen nicht nach­vollziehbar, wenn Sie angesichts einer Pensionserhöhung von 1,6 Prozent und dieser Einmalzahlungen, wenn Sie angesichts der Tatsache, dass Sie in Ihrem eigenen und im Ausschuss vertagten Antrag – das ist schön peinlich – noch davon reden, dass eine Pensionserhöhung um zumindest 1,9 Prozent notwendig wäre, sich heute hierher stellen und sagen, dass damit ein „großer sozialpolitischer Fortschritt“ gelungen sei.

Wenn „große sozialpolitische Fortschritte“ der SPÖ nach der Wahl so ausschauen, wage ich erst gar nicht mir vorzustellen, wie dann gute Ergebnisse bei Ihnen aus­schauen werden, die Sie vielleicht in den Koalitionsverhandlungen erzielen. (Beifall bei den Grünen.)

Für alle – vielleicht auch sogar in der SPÖ noch vorhandenen – Unentwegten, die trotzdem meinen, dass eine Erhöhung um 1,9 Prozent, wie das ja in Ihrem Antrag einmal gestanden ist, eigentlich das Gebot der Stunde wäre, wobei wir von den Grünen glauben, dass das nur ein Minimum ist, möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen, wird aufgefordert, die Pensionsanpassung für das Jahr 2007 so zu gestalten, dass Pensionen bis zur Höhe der Höchstpension nach dem ASVG jeweils um 1,9 Prozent und darüber liegende Pensionen nach einer Einschleifregelung jeweils mindestens um einen Fixbetrag erhöht werden.

Ein entsprechender Gesetzesvorschlag ist dem Nationalrat so rechtzeitig vorzulegen, dass die Pensionserhöhung um 1,9 Prozent am 1.1.2007 wirksam werden kann.

*****

Ich würde Sie ersuchen, sich das noch einmal gut zu überlegen, ob es nicht doch auch Ihrer Ansicht nach notwendig wäre, diese Pensionserhöhung vorzunehmen. (Abg. Dr. Brinek – eine Ausgabe des „Standard“ in die Höhe haltend –: Das ist die Schlagzeile: Höchste Pensionserhöhung ...!)

Eine Anmerkung jetzt auch noch zur Erhöhung der Ausgleichszulagen. Ich weiß nicht, ob Sie das vergessen haben oder ob Sie wirklich glauben, dass es nicht not­wendig wäre, die im selben Paragraphen geregelten Richtsätze für die Witwen- und Waisenpension ebenfalls zu erhöhen. Da ginge es um einen Betrag von rund 5 Millionen € für den Staatshaushalt, die eine solche Erhöhung ausmachen würde, aber um sehr viel an sozialer Sicherung für die betroffenen Witwen- und Waisen­pensionsbezieherInnen. – 5 Millionen €, das ist vermutlich das, was Frau Sozialminis­terin Haubner für ihre Werbekampagnen locker im Jahr ausgibt. (Abg. Öllinger: Mindestens!) Ich habe jetzt die aktuellen Zahlen nicht, aber mein Kollege Öllinger könnte Ihnen diese sicherlich genau auflisten. – Eine Erhöhung der Witwen- und Waisenpension kann doch nicht am Geld liegen! Es kann doch auch nicht so sein, dass Sie ganz einfach sagen: Das haben wir vergessen, das haben wir nicht gewusst! Sie haben jetzt noch immer die Möglichkeit, das gleich mit zu erhöhen – das hielte ich für dringend notwendig.

Und denken Sie daran: Die größten Leidtragenden Ihrer Pensionsreform waren Frau­en – und diese bekommen mit diesen 1,6 Prozent wieder herzlich wenig! (Beifall bei den Grünen.)

12.45


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Der von Frau Abgeordneter Weinzinger einge­brachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Pensionserhöhung 2007 ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Pensions­erhö­hung 2007

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 27/A der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfür­sorge­gesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Ver­brechensopfergesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 - 2. SRÄG 2006) (8 d.B.)

Die Statistik Austria hat im Auftrag des österreichischen Seniorenrates und mit finan­zieller Unterstützung des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen einen „Preisindex für PensionistInnenhaushalte“ (in der Folge PIPH) erstellt und diesen am 19. Juni 2006 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Der Preisindex für PensionistInnenhaushalte unterscheidet sich vom VerbraucherIn­nenpreisindex (in der Folge VPI) nicht durch den zu Grunde liegenden Warenkorb, jedoch hinsichtlich der Gewichtung der einzelnen Produkte innerhalb des Waren­korbes. Die vom VPI unterschiedliche Gewichtung wurde auf Basis einer Sonderaus­wertung der Konsumerhebung 2004/2005 vorgenommen.

Die Ergebnisse des PIPH für das Jahr 2005 zeigen, dass sich die Lebens­haltungskosten von PensionistInnenhaushalte deutlich schneller erhöhen als jene der Gesamtbevölkerung. Dies ergibt sich etwa aus der (im Vergleich zum VPI) höheren Gewichtung von Wohnen, Energie und Gesundheitspflege im PIPH bzw. aus der niedrigeren Gewichtung von Warengruppen wie etwa Nachrichtenübermittlung oder Freizeit und Kultur. Während Preissteigerungen bei ersteren Gruppen PensionistInnen­haushalte stärker treffen als den Durchschnitt der Gesamtbevölkerung, wird die inflationsdämpfende Wirkung der Preisentwicklung in der zweiten Warengruppe nicht im entsprechenden Maße lukriert.

Daraus resultiert, dass sich die Kaufkraft von PensionistInnenhaushalten im letzten Jahr nicht, wie im Gutachten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung festgestellt, um 1,6%, sondern um 1,9% verringert hat.

Der Erhalt des Lebensstandards von PensionistInnenhaushalten ist eine moralische Verpflichtung der Politik und im Übrigen Basis des Vertrauens gegenwärtig erwerbs­tätiger Bevölkerungsgruppen in das System der sozialen Sicherheit der Zukunft. Die Verringerung der Kaufkraft von PensionistInnen zerstört Vertrauen in den Staat und seine Institutionen.

Eine Erhöhung der Pensionen um 1,9% ab 1. Jänner 2007 ist daher geboten. Darüber hinaus ist für niedrige Pensionen eine Einmalzahlung zur Abdeckung der aus gestie­genen Energiepreisen resultierenden Verluste vorzusehen.

Die Erhöhung hat für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension zu erfolgen, da die derzeit im Gesetz vorgesehene Grenze sachlich nicht gerechtfertigt ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen, wird aufgefordert, die Pensionsanpassung für das Jahr 2007 so zu gestalten, dass Pensionen bis zur Höhe der Höchstpension nach dem ASVG jeweils um 1,9% und darüber liegende Pensionen nach einer Einschleifregelung jeweils min­destens um einen Fixbetrag erhöht werden.

Ein entsprechender Gesetzesvorschlag ist dem Nationalrat so rechtzeitig vorzulegen, dass die Pensionserhöhung um 1,9% am 1.1.2007 wirksam werden kann.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Graf zu Wort gemeldet. Ich mache auf den § 58 der Geschäfts­ordnung aufmerksam und ersuche Sie, mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung zu beginnen und dieser den berichtigten Sachverhalt gegenüberzustellen. Keine politischen Wertungen! 2 Minuten. – Bitte.

 


12.45.34

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Abgeordneter Molterer hat hier vom Rednerpult aus behauptet, dass die Freiheitliche Partei bei der gestrigen Sitzung des Budgetausschusses, in der das Thema Pensions­anpassung behandelt wurde, keinen entsprechenden Antrag eingebracht hätte. – Diese Behauptung ist unrichtig!

Die Freiheitliche Partei hat im Budgetausschuss folgenden Antrag eingebracht:

„1. Die monatlichen Gesamtpensionseinkommen werden bis € 1 350 mit 1,9 Prozent, darüber mit einem Fixbetrag (45 €) angepasst.

2. Personen mit einem monatlichen Gesamtpensionseinkommen von weniger als € 1 350 erhalten zusätzlich eine Erhöhung von 0,3 Prozent monatlich.“ – Somit also 2,2 Prozent.

Diesen Antrag haben wir gestern im Budgetausschuss eingebracht. ÖVP und SPÖ haben diesen Antrag jedoch abgelehnt! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Silhavy: Der Antrag wurde doch gar nicht abgestimmt! – Gegenrufe bei der FPÖ.)

12.46


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


12.46.43

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ)|: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Abgeordneter Graf, Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ: Vergleichen Sie das einmal mit dem Antrag der letzten Sondersitzung, mit dem Antrag, den Herr Strache hier wieder so gelobt hat; das war dieser berühmte „Asterix-Antrag“. (Abg. Dr. Graf: Die sind doch gekoppelt!) Von dem ist nicht viel übrig geblieben, weil dieser Antrag nicht nur unvollständig war, sondern weil in diesem auf enorm viele Menschen in unserem Lande vergessen wurde, so etwa auf die „kleinen“ Polizisten und Berufsfeuerwehrleute oder etwa auch auf die Bundesheerangehörigen. (Abg. Strache: Falsch! Das ist falsch, was Sie da sagen!) Auf die habt ihr alle vergessen! Aber auf Ihre blamable Vorstellung in dieser Sondersitzung möchte ich jetzt gar nicht mehr weiter eingehen. (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Nur ein kleines Rechenexempel, weil Sie, Herr Strache, immer behaupten, es gebe keine Pensionserhöhung um 1,9 Prozent: 1,6 Prozent plus die Einmalzahlung, die wir beschließen, das ist weit mehr als 1,9 Prozent, und zwar gerade für die kleineren Pensionen. (Abg. Strache: Alles falsch, was Sie da sagen!) Daher ist das eine sehr, sehr gute Lösung. (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Nur nicht aufregen! Schade aber, dass Sie nicht mitgehen bei der wirklich höchsten Erhöhung der Pen­sionen der letzten Jahre. Da gebe ich Herrn Kollegem Gusenbauer natürlich Recht, wenn er diesbezüglich in seiner Auflistung auch die Zeit der sozialdemokratischen Regierungen mit einbezogen hat, denn damals hat es lediglich sehr kärgliche und 1997 leider überhaupt keine Pensionserhöhungen gegeben.

Heute aber ist ein guter Tag für die österreichischen Pensionistinnen und Pensionis­ten – und diese Beschlussfassung stellt tatsächlich eine Verbesserung der finanziellen Situation der Pensionistinnen und Pensionisten dar. Natürlich hört man gerade auch in der Vorweihnachtszeit eine solche Botschaft gern, wir erwarten uns aber auch, dass dann gleich nach Weihnachten die Umsetzung erfolgt, denn was die Ausgleichs­zulagen, was die Mindestpension anlangt, wird heute „nur“ – unter Anführungs­zeichen“ – ein Entschließungsantrag angenommen werden.

Es sei mir daher hier gestattet, Herrn Kollegem Matznetter, dem Finanzminister in spe – so sieht er sich zumindest selber –, Folgendes auszurichten: Ein bisschen weniger Kleinkariertheit, sondern mehr Großzügigkeit, wenn es um Parlamentarismus geht, wäre auch angebracht – und nicht, dass Sie sich im Ausschuss darüber aufregen, dass eine Partei einen Antrag unterstützen und diesen gemeinsam mit anderen einbringen will! Diese Ihre Aufregung halte ich schon für etwas seltsam.

Wir vom BZÖ stehen dazu: Wir sind für eine Erhöhung der Mindestpensionen um diesen Betrag und werden daher diesem Antrag zustimmen, weil wir der Überzeugung sind, dass es gut ist, in einer Zeit der globalisierten Kälte die soziale Wärme der Heimat entgegenzustellen. Daher – nochmals –: Wir sind dafür und werden dem zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

Es war dies überhaupt eine Sternstunde des Parlamentarismus, dass wir auf Basis einer Regierungsvorlage im Ausschuss diskutieren und eine Verbesserung erreichen konnten. Diese Einmalzahlung kann man wirklich als fair bezeichnen, vor allem im Hinblick auf die kleineren Pensionen. Es ist daher gut, dass sich drei Parteien, dass sich eine breite parlamentarische Mehrheit auf diese Erhöhung einigen konnte.

Wir sehen das auch als Vertreter einer zumindest noch jüngeren Generation als Verpflichtung für die ältere Generation an, dass wir mit dieser Erhöhung, die wir heute beschließen werden, den älteren Menschen zeigen, dass wir uns tatsächlich um sie kümmern, dabei auch Verantwortung im Hinblick auf das Gesamtbudget zeigen und den Pensionistinnen und Pensionisten Österreichs zu Ihrem Recht verhelfen. – Das ist mit dieser höchsten Erhöhung der letzten Jahre gewährleistet.

Man sollte fairerweise aber auch nicht vergessen, dazuzusagen, dass wir, gerade auch was die Mindestpensionen anlangt, in den letzten Jahren immer sehr verant­wortungsvoll gehandelt haben. Es ist nun einmal bewiesen, dass gerade die Min­destpensionen seit dem Jahre 2000 gestiegen sind, wie das unter keiner Regierung zuvor der Fall war, nämlich um 20 Prozent. Um 20 Prozent sind die Mindestpensionen seit dem Jahre 2000 gestiegen, sodass es jetzt so ist, dass wir in Österreich die dritthöchste Mindestpension in Europa haben. Das ist eine Leistung, die dieser Regierung zugute zu halten ist – und wenn man fair ist, muss man das auch hier anführen. Es ist gut so, dass wir gezeigt haben, dass wir uns um jene, die nicht so viel haben, immer gekümmert haben. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben aber auch in anderen Bereichen verschiedenste Maßnahmen gesetzt, so etwa darf ich die Anrechnung von Kinderziehungszeiten für die Pension anführen, vier Jahre pro Kind. Das ist gleichfalls eine sehr wichtige Maßnahme, die wir in unserer Regierungszeit seit dem Jahre 2000 durchgeführt haben. Insgesamt wurden zusätzlich 5,8 Milliarden € in fünf Jahren – von 2001 bis 2006 – für die Pensionen aufgewendet, und das ist in Ordnung so.

Was man in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen sollte: Mit der Steuerreform des Jahres 2005 wurden wesentliche Maßnahmen zur Entlastung der Pensionistinnen und Pensionisten gesetzt, und zwar in Höhe von 450 Millionen €. Mit Beginn des Jahres 2005 zahlen – und das darf man nicht unterbewerten – Pensionistinnen und Pensionisten bis zu einem Jahreseinkommen von 13 500 € überhaupt keine Lohn- und Einkommensteuer mehr. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Herr Kollege Matznetter, Sie lachen darüber, aber: Das war doch eine wesentliche Maßnahme, um Bezieher niedrigerer Einkommen zu entlasten! Wenn Sie jetzt in der Abgeordnetenbank lachen, kann ich nur sagen: Gute Nacht, Österreich, wenn Sie, Herr Dr. Matznetter, wirklich in eine verantwortungsvolle Position kommen sollten und als eventueller Finanzminister diese Errungenschaften dann vielleicht wieder streichen! Das wollen wir nicht, das wollen wir vermeiden! (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Deutschland ist die Pensionshöhe für drei Jahre eingefroren worden – in Österreich hingegen wurden die Pensionen gesetzlich wertgesichert. Wir wurden dafür international beachtet, es gab viele internationale Kommentare in den Nachbarländern Österreichs, in denen unsere Pensionsreform und die Pensionspolitik der letzten Jahre gelobt und gewürdigt wurden. Das sollte man in dieser Diskussion auch nicht vergessen, auch nicht bei aller Wertschätzung der jetzigen Lösung. Es müssen aber auch in Zukunft dort, wo es notwendig ist, bedarfs­orientierte Verbesserungen durchgeführt werden.

Deswegen auch hier im Hohen Haus der Antrag, das Pflegegeld um 5 Prozent zu erhöhen und dass wir eines sehr rasch machen – ich bin froh, dass wir noch vor Weihnachten über diesen Antrag diskutieren werden –, denn der Winter steht vor der Tür, nämlich endlich einen bundeseinheitlichen Heizkostenzuschuss durchzusetzen, eben gerade für jene Haushalte – und da sind auch wieder sehr viele Pensionistinnen und Pensionisten dabei –, die sich das nicht leisten können. Denken Sie doch nur an die enorme Preis-Explosion auf dem Energiesektor, die eben mit einer bundes­einheitlichen Heizkostenregelung ausgeglichen werden soll! Das wollen wir, und in diesem Zusammenhang haben wir 150 € vorgeschlagen.

Ich hoffe, dass auch dieser Antrag im Ausschuss sehr, sehr konstruktiv diskutiert werden wird, dass sich dafür eine Mehrheit findet, und zwar noch vor Weihnachten, sodass das auch noch eine gute Botschaft vor Weihnachten wird, den Beziehern niedriger Einkommen einen Heizkostenzuschuss vor dem bestimmt noch kommenden kalten Winter zuzugestehen. Ich denke, das wäre notwendig und richtig.

Genauso richtig ist das wie unsere Idee des Müttergeldes, von der wir nicht abgehen, wo wir nicht lockerlassen, dass jene Mütter, die keine Pensionszeiten erwerben konnten (Abg. Strache: Aber unseren Antrag haben Sie abgelehnt!) – dabei geht es um rund 170 000 über 60-jährige Frauen –, die Ausbezahlung eines Müttergeldes zugestanden bekommen, und zwar so, wie das in Kärnten umgesetzt und bereits ausbezahlt wurde.

Es kann doch nicht so schwer sein, so etwas bundesweit zu finanzieren und umzu­setzen. Das ist eine Idee, das ist etwas, was wir schon seit vielen, vielen Monaten fordern, und wir werden da auch hier im Hohen Haus nicht lockerlassen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese heutige Maßnahme ist eine sehr, sehr gute, und ich finde es daher umso trauriger, dass Grüne und FPÖ dieser sehr guten, dieser gerechten und fairen Pensionserhöhung (Abg. Strache: Das ist ein Pensions­klau!), vor allem aber auch diesem sehr, sehr hohen Zusatz zu den Mindestpensionen nicht zustimmen. (Abg. Öllinger: Da redet der Richtige! – Abg. Strache – in Richtung des Redners –: Rückgrat kann man nicht kaufen!) Offensichtlich ist Ihnen von FPÖ und Grünen noch immer die Parteipolitik wichtiger als Staatsverantwortung, vor allem aber Verantwortung der älteren Generationen unseres Landes gegenüber. (Beifall beim BZÖ.)

12.54


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Neubauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.54.49

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Gusen­bauer, Sie waren vor zwei Tagen Gast beim Österreichischen Pensionistenverband und haben sich dort bei 400 Delegierten für deren Einsatz für die Republik Österreich im Allgemeinen sowie auch speziell für den für die SPÖ im Wahlkampf bedankt. (Abg. Dr. Gusenbauer: Stimmt!)

„Diesen Dank“, würde Schiller sagen, „begehr’ ich nicht!“, denn Sie, Herr Dr. Gusen­bauer, haben diese Menschen am heutigen Tag schwer verraten und verkauft! Das, worüber sich Karl Blecha in den letzten Wochen die Finger wund geschrieben hat, um Gehör für die Pensionistinnen und Pensionisten Österreichs zu finden – und Blecha machte das parteiübergreifend – und für diese etwas in unserem Lande zu bewegen, das führen Sie, Herr Dr. Gusenbauer, mit dem heutigen Tage ad absurdum!

Heute ist ein schwarzer Tag für den Parlamentarismus, ein schwarzer Tag für die Pensionistinnen und Pensionisten, da eben heute 32 Prozent der Gesamtbevölkerung über den Tisch gezogen werden. (Abg. Ing. Westenthaler: Geh, hör auf!)

Wie, wenn es um Pensionserhöhungen geht, mit Menschen unseres Landes umge­sprungen wird, stellt geradezu ein Sittenbild der Politik in Österreich dar. (Beifall bei der FPÖ.)

Mit dem heutigen Beschluss werden die Pensionistinnen und Pensionisten Österreichs, werden 32 Prozent der Gesamtbevölkerung auf dem Altar koalitionärer Gespräche geopfert – vielleicht auch, Herr Dr. Gusenbauer, um den Preis, Bundeskanzler zu werden, auch wenn das eventuell nur von kurzer Dauer ist.

Die SPÖ ist nicht nur dem Pensionistenverband gegenüber untreu geworden, sondern allen Menschen dieses Landes gegenüber! (Abg. Dr. Kräuter: Was Sie da zusam­menreden!) Karl Blecha hat angeführt, dass von allen Pensionistinnen und Pensionis­ten 45 Prozent der SPÖ das Vertrauen geschenkt haben; 36 Prozent der ÖVP. Das ist ein hoher Prozentsatz, aber all diese Menschen haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, heute im Stich gelassen!

Eine Pensionserhöhung um 1,6 Prozent ist doch genau das, was alle im Seniorenrat nicht wollten. Alle Seniorenvertreter dort haben sich eindeutig und einstimmig für eine Pensionistenpreisindexanpassung, für eine Erhöhung um 1,9 Prozent als Minimal­forderung ausgesprochen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist doch einfach eine Trickserei, jetzt zu sagen: Mit 1,6 Prozent und ein bisschen einer Zuwaage können wir dann auf 1,9 Prozent an Pensionserhöhung kommen! Das ist eine Trickserei! Das haben sich die Menschen unseres Landes nicht verdient, jedes Jahr zu Bittstellern werden zu müssen! Das darf doch nicht wahr sein! (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Karl Blecha hat das treffend formuliert, indem er sagte: 1,6 Prozent und 40, 45 € dazu, das sind Filzpatschen, aber weil es 40 € sind, sind diese mit Lammfell ausgestattet, damit es im Winter schön warm ist; zehn Tassen Tee im Café Landtmann sind das! (Abg. Lentsch: Heizkostenzuschuss!) Das ist die „soziale Leistung“, die Sie von ÖVP und SPÖ den Pensionistinnen und Pensionisten unseres Landes zukommen lassen wollen!

Alleine 10,3 Prozent Wertverlust gab es in den Jahren 2000 bis 2005, lediglich aber eine 6-prozentige Anpassung der Pensionen, also einen Wertverlust in Höhe von 4,3 Prozent! Die Arbeiterkammer hat diesbezüglich einen Realverlust von 93 € pro Monat festgestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, Sie machen eine Ankündigungspolitik, wie sie noch nie da war!

Herr Kollege Scheibner, es ist meiner Überzeugung nach purer Zynismus, wenn Sie sich heute hier herausstellen und großartig ankündigen, dass es für die Wirtschaft Österreichs eine Wachstumsprognose von 3,2 Prozent für die nächsten Jahre gebe. Das ist zwar schön, denn die fleißigen Menschen unseres Landes haben das erwirt­schaftet, nur, wenn Sie, Herr Abgeordneter Scheibner, heute sagen, dass diese Prognose auf 3,2 Prozent lautet, gleichzeitig aber nur 1,6 Prozent an Pensions­erhöhung für die Senioren übrig haben, so ist das wahrlich nichts anderes als purer Zynismus! (Beifall bei der FPÖ.)

Aus diesem Grunde stellen wir einen Entschließungsantrag – wir haben diesen rechtzeitig eingebracht, ich werde ihn daher nur kurz zitieren –:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, alle Vorkehrungen dafür zu treffen, dass für das Jahr 2007 folgende Pensionsanpassung vorgenommen werden kann:

1. Die monatlichen Gesamtpensionseinkommen werden bis 1 350 € mit 1,9 Prozent, darüber mit einem Fixbetrag (45 €) angepasst;

2. Personen mit einem monatlichen Gesamtpensionseinkommen von weniger als 1 350 € erhalten zusätzlich zu den 1,9 Prozent eine Erhöhung von 0,3 Prozent monatlich.

Weiters wird die Bundesregierung ersucht, zukünftig den Pensionistenpreisindex für die Berechnung des monatlichen Gesamtpensionseinkommens heranzuziehen.

*****

Ich ersuche Sie: Zeigen Sie Mut für die Pensionistinnen und Pensionisten, die das verdient haben – und schließen Sie sich unserem Antrag an! (Beifall bei der FPÖ.)

13.00


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Neubauer, Strache, Dr. Graf ist ausreichend unterstützt und steht daher mit Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

gem. § 55 NR-GOG

der Abgeordneten Neubauer, Strache, Dr. Graf und Kollegen betreffend Anpassung der Pensionen

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 5 in der 4. Sitzung des Nationalrates

Seit dem Jahr 2000 wurden die Pensionen stets unterhalb der Inflationsrate erhöht, sodass es für die Pensionisten zu realen Verlusten in Höhe von durchschnittlich 8 % gekommen ist. Gleichzeitig zeigt der im Auftrag des Österreichischen Seniorenrates und mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen von der Statistik Austria erstellte „Preisindex für Pensionistenhaushalte“, dass diese Pensionisten stärker von Preissteigerungen betroffen sind als Durch­schnitts­haushalte.

Im vergangenen Jahr hat sich daher die Kaufkraft von Pensionistenhaushalten nicht bloß mit dem allgemeinen Verbraucherpreisindex um 1,6 % verringert, sondern um 1,9 %.

Abweichend von der gesetzlichen Pensionsanpassung haben SPÖ, ÖVP und BZÖ im Budgetausschuss vom 28.11.2006 einen Antrag eingebracht der eine Einmalzahlung für das Jahr 2007 beinhaltet. Vor der Sondersitzung im Nationalrat forderte die SPÖ so wie auch die Grünen eine Erhöhung mit dem Preisindex für Pensionistenhaushalte in Höhe von 1,9 %. Die FPÖ schlug im Rahmen der Sondersitzung eine Erhöhung um 2,6 %, mindestens aber mit 35 und höchstens mit € 70,- vor und zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von € 100,- für das Jahr 2006.

Zu berücksichtigen nun, dass geringe und mittlere Pensionen von den erhöhten Energiepreisen überproportional betroffen sind, was sich auch im Pensionisten­preis­index (der alle Haushaltseinkommen erfasst), nicht vollständig widerspiegelt. Tat­sächlich müssten geringe und mittlere Pensionen um ca. 2,2 % angehoben werden, um die Energieteuerung zu kompensieren.

Bei der Höhe der Pensionsanpassung ist weiters die wirtschaftliche Entwicklung zu berücksichtigen, die insgesamt zu stark gestiegenen Steuereinnahmen geführt hat, wodurch im Budget des kommenden Jahres finanzieller Spielraum besteht. Aus diesem Grund liegen auch die Lohnabschlüsse über 2 %, der der Beamten bei 2,35 %. Die FPÖ schlägt daher folgende Regelung vor, die insgesamt Kosten für die Pensionserhöhung von € 495 Mio. verursacht, das sind um € 110 Mio. mehr als die gesetzliche Pensionsanpassung mit 1,6 %. Dieser Betrag entspricht fast exakt einer Halbjahresrate für die Eurofighter.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, alle Vorkehrungen dafür zu treffen, dass für das Jahr 2007 folgende Pensionsanpassung vorgenommen werden kann:

1. Die monatlichen Gesamtpensionseinkommen werden bis € 1.350 mit 1,9 %, darüber mit einem Fixbetrag (€ 45,-) angepasst;

2. Personen mit einem monatlichen Gesamtpensionseinkommen von weniger als € 1.350 erhalten zusätzlich zu den 1,9% eine Erhöhung von 0,3 % monatlich.“

Weiters wird die Bundesregierung ersucht, zukünftig den Pensionistenpreisindex für die Berechnung des monatlichen Gesamtpensionseinkommens heranzuziehen.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Haubner. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


13.00.50

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner|: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Wenn wir heute, wie es aussieht, mehrheitlich ein gutes Gesamt­paket für die Seniorinnen und Senioren beschließen, dann bin ich sehr froh, denn endlich haben für das kommende Jahr die Pensionistinnen und Pensionisten einmal Sicherheit bezüglich dessen, was sie bekommen, die Sicherheit, dass sie am 1. Jänner eine allgemeine Pensionserhöhung von 1,6 Prozent bekommen, eine Wertsicherung, die wir ihnen per Gesetz seit dem Jahr 2005 zugesichert haben, und dass sie eine zu­sätzliche Einmalzahlung bekommen, die jetzt mehr gestaffelt ist, als ursprünglich vor­geschlagen wurde. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Ich halte grundsätzlich eine Staffelung, die vor allem Kleinstpensionsbezieherinnen und -bezieher besonders berücksichtigt, für gut. Wir hatten bisher eine Grenze bei der halben Höchstbeitragsgrundlage im Wert von zirka 1 902 €, und ab diesem Wert haben wir dann mit einem Fixbetrag erhöht; jetzt haben wir eine Staffelung eingeführt. Ich habe damals immer gesagt, diese Höchstbeitragsgrundlage – die halbe Höchst­beitrags­grundlage von 1 900 – ist gerechtfertigt, weil über 90 Prozent der Pensionisten davon betroffen sind. Und wenn ich mir jetzt die Zahlen anschaue bei dieser Staffe­lung, dieser Dreier-Staffelung, stelle ich fest, wir kommen genau auf diese Zahlen.

Es werden hier 92,8 Prozent der Pensionistinnen und Pensionisten mit kleinen Pen­sionen, mittleren Pensionen bis 1 900 € Höchstbeitragsgrundlage in Form von Einmal­zahlungen besonders begünstigt: Einmalzahlungen, die es in der Vergangenheit immer gegeben hat, die es jetzt gibt und die es wahrscheinlich auch in Zukunft geben wird, denn sie sind ein besonderes Dankeschön auch an die ältere Generation im Sinne dessen, dass sie ja auch am allgemeinen Wohlstand mitgewirkt und mitgearbeitet hat.

Ich bin auch froh darüber, dass es zu einer weiteren Anhebung der Ausgleichszulage kommt. Wir haben diese ja im Vorjahr erstmals bei den Einzelbezieherinnen und -bezieher angehoben. Wir haben gerade den Familienrichtsatz im Jahr 2003 außer­tourlich angehoben. Ich will hier zwar nicht vergleichen und sagen, dass es die höchste und größte Anpassung ist, die es je gegeben hat, mit einer außertourlichen Erhöhung – ich glaube, es ist nicht der Zeitpunkt, das zu betonen, denn die Menschen freuen sich, wenn sie etwas bekommen –, aber den Familienrichtsatz haben wir im Jahr 2003 um 65,4 € angehoben. Das ist für Ehepaare, für Familien damals sehr wichtig gewesen.

Daher wird der heutige Beschluss einer sein, der zeigt, dass die soziale Verantwor­tung, die in den vergangenen Jahren für die ältere Generation wahrgenommen wurde, auch für das kommende Jahr gilt, und ich hoffe, auch für die kommende Regierung. Wir haben einen sehr richtigen und nachhaltigen Weg eingeschlagen, indem wir auf Dauer und für die Zukunft den Pensionistinnen und Pensionisten eine angemessene finanzielle Sicherung des Lebensabends geben. Das ist eine Verantwortung, die wir auch in Zukunft wahrnehmen müssen.

Wir haben aber auch gesagt, dass jene, die besondere gesellschaftspolitische Leistun­gen erbringen, auch in der Pension besonders begünstigt werden sollen. Und daher ist ein wichtiger Schritt die Anhebung der Kindererziehungszeiten auf vier Jahre, also eine Verdoppelung gewesen, und ich denke, in einem nächsten Schritt müssen wir uns auch überlegen, dass es gesellschaftspolitische Leistungen wie Pflege in der Familie gibt, die auch entsprechend auf Pensionszeiten angerechnet werden sollen. Das ist notwendig, das ist fair, und das betrifft natürlich auch in Zukunft immer wieder die Frauen. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

Ich glaube auch, dass, wenn wir für die ältere Generation einen verantwortungs­bewussten Weg weiter beschreiten, nicht nur die finanzielle Sicherheit bei den Pensionen wichtig ist, sondern es höchst an der Zeit ist, ein gutes Paket für die Pflege­vorsorge und für die Pflegebetreuung zu schnüren. Es erfolgt einerseits die finanzielle Absicherung durch die Erhöhung des Pflegegeldes, aber andererseits gibt es viele Dinge, die hier zusammengeführt werden müssen. Ich glaube, ein bundeseinheitlicher Pflegeplan, der gerade auch die ältere Generation entsprechend absichert und ihr auch die Möglichkeit gibt, in Zukunft in Würde alt werden zu können, ist ein Gebot der Stunde.

Ein dritter Bereich, der mir als Generationenpolitikerin sehr wichtig ist: dass die ältere Generation auch weiter aktiv am Leben teilhaben kann und am gesellschaftlichen Leben teilhaben muss. Und daher ist es notwendig, das lebenslange Lernen, die Bildung der Älteren zu forcieren und den aktiven Beitrag an der Bildung und am Lernen zu erhöhen, denn die ältere Generation hat ein großes Potential, hat ein großes Know-how, das sie auch an die Jüngeren weitergeben kann. Da haben wir ja schon einiges gemacht in der vergangenen Legislaturperiode, und ich denke, darauf kann man auch in diesem Bereich sehr gut aufbauen.

Daher ist für mich Pensionistenpolitik, Seniorenpolitik einerseits getragen von der finanziellen Sicherheit in der Pension, von einer leistbaren Pflege, aber auch von einer aktiven Teilhabe an der Gesellschaft. Hier wurde viel getan – und hier kann man noch viel tun.

Und daher sage ich: Es ist heute ein guter Tag für die ältere Generation, weil wir nicht mehr lange diskutieren, sondern heute etwas beschließen, das jeder ab 1. Jänner bezie­hungsweise ab 1. Februar auch in seiner Geldtasche spüren wird. – Danke. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

13.07


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeord­neter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


13.07.59

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ)|: Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Herr Staatssekretär! Fangen wir vielleicht gleich mit dem BZÖ an, Herr Ing. Westenthaler! Sechs Jahre Regierung, zuerst ÖVP/FPÖ und mit den gleichen Akteuren ÖVP/BZÖ (Abg. Ing. Westenthaler: Das stimmt nicht! Das ist schon einmal falsch!): Sie haben in dieser Zeit nicht nur die bereits von meinen Vorrednern aufgezählten realen Kürzungen zu verantworten, Sie haben auch den schlimmsten Eingriff, nämlich die Pensionsreform 2003 – eine Pensionskürzungsreform – gemein­sam mit der ÖVP durchgeführt. – Also bei allem Lob für neue Schritte: Die Vergan­genheit war keine im Interesse der Seniorinnen und Senioren.

An dieser Stelle möchte ich schon auch ein paar Dinge klarstellen. Was hat sich denn verändert? – Am 1. Oktober heurigen Jahres haben die Menschen jener Politik, die bisher dominierend war, keine Mehrheit mehr gegeben (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr habt aber auch Stimmen verloren!), und den ersten Effekt – den ersten Effekt! – können die Menschen bei dieser gemeinsamen Regelung sehen. Und ich möchte es in Ziffern erläutern, weil oft die Frage kommt: Gibt es die 1,9 Prozent, gibt es einen höheren Betrag?

Faktum ist, über die Inflationsabgeltung der 1,6 Prozent hinaus – das auch zur Infor­mation für Frau Mag. Weinzinger – beträgt der Mehrbetrag 110 Millionen, inklusive der Ausgleichszulagenerhöhung 162 Millionen €. Das sind, Frau Kollegin, mit den Erhö­hun­gen in Form der Einmalzahlung 1,97 Prozent, und wenn man die Ausgleich­zulagenerhöhung mit berücksichtigt, 2,15 Prozent. (Abg. Sburny: Und nächstes Jahr?) – Freuen Sie sich doch mit uns, dass es nach den Jahren der realen Kürzungen erstmals über die Inflationsrate hinaus wieder mehr Geld gibt! – Teil eins.

Die Freude des Dr. Gusenbauer ist deswegen berechtigt, weil wir hier für eine ganz große Gruppe von Menschen, für 229 000 Bezieher von Ausgleichsrenten, nicht nur diese magische Grenze der 10 000 S endlich überschreiten, sondern wir damit bei insgesamt einer Million armutsgefährdeter Menschen dafür gesorgt haben, dass die PensionistInnen über die Armutsgefährdungsschwelle kommen.

Unsere Aufgabe ist aber nicht erledigt. Wir haben leider am 1. Oktober 2006 nicht die absolute Mehrheit bekommen, sonst wäre unser Gesetz nämlich so abgefasst, dass diese Menschen auch in Zukunft nicht mehr unter die Armutsgefährdungsschwelle fallen können. Selbstverständlich hätten wir den Pensionisten-Richtsatz auch für die Jahre 2008 und folgende gleich heute festgeschrieben. (Abg. Öllinger: Eine Mehrheit gibt es!) Aber wir haben dieses Projekt nicht aufgegeben, die Verhandlungen dauern an. Wie Sie richtig festgestellt haben, ist unser Antrag nicht abgelehnt, sondern vertagt. Und diesen Kampf werden wir nicht aufgeben, weil es ein Anrecht der Menschen darauf gibt, dass zumindest ihre Pensionsansprüche wertmäßig gesichert bleiben.

Und auch wenn Herr Mag. Molterer nicht da ist: Selbstverständlich ist bei einer so großen Gruppe ein Augenmerk darauf zu legen, was ihre täglichen Ausgaben sind. Und selbstverständlich wird man den speziellen Pensionistenpreis-Index heranziehen müssen, denn die PensionistInnen müssen mit der Pension ihre Bedürfnisse be­friedigen, ihre Heizkosten zahlen, ihre Gesundheitskosten, die nicht durch die Sozial­versicherung gedeckt sind, tragen – Heilbehelfe, von der bisherigen Regierung deutlich erhöhte Rezeptgebühren und so weiter. Und daher ist die Entwicklung der Kaufkraft der SeniorInnen eine andere als bei der Breite der Bevölkerung.

Dieses Projekt haben wir nicht aufgegeben, für dieses werden wir uns weiter einsetzen. Dafür steht die Sozialdemokratie, und den ersten großen Erfolg haben wir heute: 230 000 Menschen nicht mehr armutsgefährdet und eine Erhöhung von insgesamt 2,17 Prozent auf die Gesamtpensionen gerechnet. Freuen wir uns mit den Menschen, dass die Politik der Vergangenheit sich jetzt zum Besseren wendet! – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Halb­herziger Applaus!)

13.12


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.12.32

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP)|: Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass heute alles in allem natürlich die Freude überwiegt und nicht die Probleme überwiegen. Letzteres war jetzt nämlich besonders aus dem freiheitlichen Bereich zu hören.

Herr Strache, aber auch Herr Neubauer: Ich sehe schon einen gravierenden Unter­schied nicht nur in der Person, sondern auch in der Funktion zum Herrn Blecha oder auch zum geschätzten Präsidenten a. D. Khol: Das sind Interessenvertreter der Pensionisten, und zwar ausschließlich Interessenvertreter.

Unsere Aufgabe ist es, auch die Interessen der Pensionisten zu vertreten, aber natürlich auch die Interessen der anderen Bevölkerungsgruppen einzubeziehen; das sind immerhin auch 70 Prozent. Da hat es mich schon ein bisschen gewundert – na ja, eigentlich hat es mich nicht gewundert –, dass Sie, nachdem sich das Thema der Fremden schon ein bisschen abgenutzt hat, jetzt einfach das Thema Pensionisten als Spielball der politischen Auseinandersetzung aufgegriffen haben. Da kann man ja sehr populistisch tätig sein und das und jenes fordern, quasi das Blaue vom Himmel herab, wie es in Ihrem Antrag anlässlich der Sondersitzung der Fall gewesen ist. (Abg. Strache: Sie haben selber bei der Sondersitzung einem anderen Antrag zugestimmt! Sie haben selber 1,9 Prozent zugestimmt!)

Das finde ich an sich sehr problematisch, denn Sie zahlen die ganze Geschichte nicht aus Ihrer Weihnachtsremuneration. Sie tun so, als käme das von Ihnen, aber das zahlt die Allgemeinheit. Und vielleicht haben Sie, zum Teil zumindest, mitverfolgt, warum wir die Pensionsreform gemacht haben und machen mussten auf Empfehlung der EU: Weil wir gemessen am Bruttonationalprodukt relativ hohe Kosten gehabt haben. (Abg. Strache: Warum halten Sie sich nicht an den Antrag, den Sie das letzte Mal abgestimmt haben?) Diese hohen Kosten müssen natürlich auch von jemandem bestritten werden.

Und wenn wir die Vergangenheit anschauen: Es war immer ein Problem, wie die jeweilige Pension angepasst wird.

Da haben wir einmal die Orientierung an den Löhnen gehabt. Das war ein gewisses Problem. Waren die Pensionserhöhungen höher, haben die Aktiven das nächste Jahr gesagt: Das ist eigentlich nicht einzusehen, wir brauchen mehr Erhöhung. War die Pension niedriger, haben die Pensionisten gesagt: Das ist eigentlich unsozial, denn da wird mehr erwirtschaftet – Sie haben diese Argumentation heute auch verwendet –, aber nicht alle partizipieren von dem, was erwirtschaftet wird.

Daher hat man dann in der Reform 2004 diese Anpassungen an den Verbraucher­preisindex gewählt. An und für sich finde ich das einigermaßen akzeptabel und auch gerecht. Das, war heute hier vorliegt, ist nicht die Beschlussfassung des Wünschens­werten – wir alle finden es legitim, mehr zu fordern –, sondern das ist der Kompromiss, das ist das Machbare, das finanzierbar ist.

Trotz dieser Erhöhung, die aus Ihrer Sicht noch immer zu wenig ist, haben wir im Jahr 2030 die Konstellation, dass wir 17,2 Prozent unseres Bruttonationalprodukts für die Pensionssicherung zahlen müssen. Und wer zahlt das? – Das zahlen die Jungen, die Aktiven, die im System sind. Wenn Sie das vergleichen: Deutschland wendet 13,8 Prozent auf, Spanien 9,9 Prozent – da kann man sagen, die haben vielleicht ein schlechteres System –, Frankreich 15 Prozent.

Wenn man so locker sagt: Na, das muss uns das wert sein!, empfehle ich Ihnen: Fragen Sie einmal, warum die EU gesagt hat, dass wir reformieren sollen! (Abg. Strache: Die haben ja Beiträge bezahlt, das ist ja kein Almosen für die Pensionisten!) Der Grund war, dass natürlich auch die Weiterentwicklungsfähigkeit, die Standort­qualität schon damit zusammenhängt, was wir für Bildung, was wir für Infrastruktur investieren.

Daher ist eine Pensionserhöhung immer ein ausgewogener Kompromiss.

Ich finde auch die jetzige Vorgangsweise sehr richtig, dass man eine Festlegung in der Form von 1,6 Prozent im Dauerrecht trifft, das andere sozial gestaffelt in Prämien, und gleichzeitig auch die Beschlussfassung – zumindest pro futuro soll es sie geben –, was die Ausgleichszulagen anbelangt. Davon profitieren beispielsweise die Gewerbe­pensionisten, die hier Nachteile haben, ganz besonders; das finde ich sozial gerecht.

Warum ist es so wichtig, dass das nicht im Dauerrecht ist? – Weil wir auch im Rahmen der Pensionsreform ein Pensionskonto eingeführt haben, und da werden wie bei einem Sparbuch für jeden Bürger seine Pensionsbeiträge aufgelistet. Wenn ich auf der anderen Seite alles bei den Pensionserhöhungen ins Dauerrecht bringe, ist das eine Ungerechtigkeit zwischen den Aktiven und den anderen, und man muss diese Kosten, die man ins Dauerrecht bringt, wie Zinseszinsen bei sonstigen Schulden auch entsprechend abzahlen.

Daher: Würden wir Ihrem Vorschlag folgen, wäre das nicht nur ungerecht, es wäre auch auf Dauer nicht finanzierbar. Wir müssen längerfristig gleich die nächste Pensionsreform planen, daher wären wir damit auch im Widerspruch zu allen bis­herigen Reformen.

Aus meiner Sicht zusammengefasst: Widerstehen Sie doch der Versuchung, ständig zu sagen: Bei den Pensionisten – die teilweise hier oben sitzen; aber Sie sagen es ihnen auch über die Medien – hätten wir Freiheitliche das und jenes gemacht! Es wäre wesentlich objektiver, wenn man fair und transparent auch in Zukunft vorausschauend überlegt, nach welchem System die Pension angepasst werden soll. Verwenden wir nicht die Pensionsanpassung dauernd als Spielball, als Verhandlungsmasse der politischen Auseinandersetzung, denn das ist letztendlich ungerecht für alle anderen! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

13.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.17.58

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ)|: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Kollege Matznetter, Herr Kollege Strache: Wir haben in dieser Bundes­regierung auf Grund der eingetretenen und absehbaren Entwicklung innerhalb der Wirtschaft, was die Beschäftigung angeht, beim Budget, bei der Gesamtstruktur der Bevölkerung, angesichts der demografischen Entwicklung ganz einfach handeln müssen. Es war sozusagen schon fünf Minuten vor zwölf. Das Umlagesystem in Österreich wird weiter aufrechterhalten und nachhaltig an die neuen Herausforde­rungen angepasst. Zugleich müssen eine zweite und eine dritte Säule aufgebaut und gefördert werden.

Um das Umlagesystem, den so genannten Generationsvertrag, aufrechtzuerhalten, war es natürlich wichtig ist, eine Ausgewogenheit zwischen Jungen und Älteren zu bewahren. Und diese Ausgewogenheit haben wir damit erreicht. Schauen Sie sich die demografische Entwicklung an: Vor 30 Jahren war jemand durchschnittlich acht Jahre in Pension und jetzt eben 20 Jahre. Gott sei Dank, die Lebenserwartung ist gestiegen, aber wir müssen darauf reagieren. Die Jungen sind viel länger in Ausbildung, steigen später in die Beschäftigung ein und zahlen daher auch erst später ein. Wir haben rechtzeitig darauf reagiert.

Herr Kollege Matznetter, Sie glauben, das Pensionsrecht, das Pensionssystem sozu­sagen „im kleinen Finger“ zu haben.

Wenn ich mir den Antrag 20/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, den Sie ja – Gott sei Dank! – zurückgezogen haben, anschaue, dann muss ich sagen, dieser Antrag hat weder Kopf noch Fuß, und ich bin froh, dass Sie den Sozialrechtsänderungsantrag der Regierung unterstützen, den wir heute beschließen. Ihr Antrag läuft auf nichts anderes hinaus, als dass das Sozialministerium mit dem Seniorenrat über die Pensionserhöhung verhandeln soll, so ähnlich, wie es bei den Kollektivvertragsverhandlungen im Rahmen der Sozialpartner der Fall ist. Es wäre ungeheuer zeitaufwändig, es wäre nicht absehbar, in welchem Zeitraum das fertig werden würde, und im Prinzip wäre es äußerst bedenklich und nicht durchführbar.

Außerdem ist es auf den ersten Blick so, dass sich der Antrag weder mit dem einschlägigen Parallelrecht beschäftigt, noch die Vielzahl der im Gesetz vorgesehenen Anpassungsformeln berücksichtigt. Auch wurde versäumt, den Richtwert in den Kata­log mit aufzunehmen.

Ich würde sagen, dieser Antrag ist nicht ausgereift. Ich bin froh, dass wir hier zu einem Kompromiss kommen, dass wir bei der Pensionserhöhung jetzt neben einer linearen Anpassung an die Inflationsrate und somit Wertsicherung auch eine sozial gestaffelte Einmalzahlung leisten. Das war unser Vorschlag. Für Pensionen bis zu einer Höhe von 1 380 € erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe von 60 €, für Pensionen bis 1 920 € – das sind 50 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage; 95 Prozent der österreichischen ASVG-Pensionisten haben übrigens eine Pension bis zu dieser Höhe – erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe von 45 €, und für darüber hinausgehende Pensionen wird eine Einmalzahlung von 25 € geleistet.

Wenn man beklagt, dass eben höhere Pensionen in der Vergangenheit nicht ent­sprechend angepasst wurden, dann muss ich Sie schon fragen: Was machen Sie denn jetzt? – Jetzt machen Sie dasselbe! Es ist ganz dasselbe, was wir in der Vergangenheit auch gemacht haben, dass höhere Pensionen nicht mit einem so hohen Prozentsatz angepasst worden sind, 95 Prozent, also jene mit einer Pensionshöhe, die der halben Höchstbemessungsgrundlage entspricht, aber sehr wohl. Und genau dasselbe machen wir jetzt auch. Sie stimmen mit, während Sie auf der anderen Seite kritisieren, was wir in der Vergangenheit gemacht haben. Aber wir haben die Pensionen gesichert.

Noch eines zum Pensionistenpreisindex: Ich warne davor – das ist heute schon gesagt worden –, verschiedene Indizes einzuführen. Heuer ist der Pensionistenpreisindex mit 1,9 Prozent zwar um drei Zehntel höher, die Statistik Austria hat das auf Auftrag des Seniorenrates ermittelt, aber ich warne davor, das in Zukunft immer so zu machen, denn es muss nicht immer so sein, dass der Pensionistenpreisindex höher als der Verbraucherpreisindex ist. Das ist keineswegs gewährleistet. Dann hüpfen wir halt hin oder her. Und so kann es auch nicht sein. Oder schaffen wir vielleicht auch einen Behindertenpreisindex, wo andere Parameter gelten als für andere Leute, oder einen Jugendindex oder einen Frauenindex? (Abg. Öllinger: Warum denn nicht?)

Die SPÖ ist in diesem Bereich ganz einfach umgefallen, wie du richtigerweise gesagt hast, Kollege Öllinger. Das ist einmal so. Sie ist aber rechtzeitig draufgekommen und ist auf das eingeschwenkt, was die momentan noch im Amt befindliche Bundes­regierung auch beschlossen hat. Im Sinne der Armutsbekämpfung war es besonders wichtig, dass wir vor allem die Mindestpensionen, die Ausgleichszulagen stark angehoben haben, den Richtsatz für Alleinstehende genauso wie jenen für Familien. Die Entwicklung von 1999 bis 2006 war hier enorm. Der Verbraucherpreisindex ist bis zu Beginn des heurigen Jahres um 15,7 Prozent gestiegen, der Ausgleichszulagen­richtsatz für Alleinstehende um 17 Prozent. Wenn man die für kommendes Jahr vorgesehene Erhöhung dazunimmt, dann sieht man, das ist enorm gestiegen. Dies gilt auch für den Familienrichtsatz, der ebenfalls um 25,5 Prozent bis zu Beginn des heurigen Jahres gestiegen ist. In Summe ist das ein Plus von 250 mit 1. Jänner 2007 beim Familienrichtsatz und beim Richtsatz für Alleinstehende ein Plus von 136, und das kann sich ganz einfach sehen lassen.

Wir haben in Europa den dritthöchsten Mindestpensionssatz. Da kann man sich also schon einiges von Österreich abpausen. (Beifall beim BZÖ.)

13.24


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Silhavy. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.24.50

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ)|: Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Dolinschek, die 5 Minuten reichen nicht, um das, was Sie da gesagt haben, richtigzustellen. Faktum ist, wir haben unseren Antrag nicht zurück­gezogen, sondern unser Antrag wurde vertagt – das ist ein Unterschied und sollte Ihnen vielleicht bekannt sein –, und zwar deshalb vertagt, weil wir den Pensionis­tenpreisindex ins Dauerrecht überführen wollen. Das muss erst verhandelt werden, und das war der Punkt, über den wir reden.

Natürlich ist es wichtig, wenn heute in einer Tageszeitung steht: „Größte Pensions­erhöhung in 10 Jahren“.

Das tut Ihnen ja auch weh, weil wir im Gegensatz zu Ihren Regierungszeiten, in denen Sie allein das Sagen hatten, natürlich etwas für die Pensionisten getan haben. (Zwischenruf des Abg. Dolinschek.) Wie gesagt: „Größte Pensionserhöhung in 10 Jahren“. Also nicht vergessen, Herr Kollege Dolinschek.

Aber ich denke mir, und das sollten wir schon auch sehr offen besprechen: Wir alle begrüßen vor allem, dass die Ausgleichszulage und der Ausgleichszulagenrichtsatz jetzt auf 726 € angehoben werden, weil es wirklich ein aktives Mittel zur Armuts­bekämpfung ist. Sie wissen ja alle, einer der Schwerpunkte, den wir setzen, ist unter anderem die Armutsbekämpfung. Es ist ja unglaublich, dass in einem der reichsten Länder dieser Erde, in Österreich, Armut vor allem unter dieser Bundesregierung zugenommen hat. Es wird aber keiner Regierung erspart bleiben, sich mit dem Thema Armut zu beschäftigen und zu versuchen, Armut zu bekämpfen. Und ich denke mir, die Anhebung der Ausgleichszulage auf 726 € beim Einzelrichtsatz ist ein bedeutender Schritt in diese Richtung. Wir sind damit über der Armutsschwelle. Das ist in einem Gesamtpaket, das wir sehen, ein ganz wesentlicher und auch fixer Punkt der Armuts­bekämpfung. (Beifall bei der SPÖ.)

Was wir auch nicht übersehen sollten, wenn wir von Armut und niedrigen Einkommen reden, ist natürlich schon die Tatsache, dass es bei Pensionen, die niedrig sind, logischerweise schwieriger ist mit prozentuellen Anhebungen. Es ist, glaube ich, auch unbestritten, dass bei dem, was die Pensionisten tagtäglich an Mehraufwand haben, etwa beim Essen, bei der Wohnung, Verpflegung und so weiter, und zwar Pensionisten mit geringen Pensionen genauso wie jene mit höheren Pensionen, logischerweise sozusagen ein erhöhter Bedarf gegeben ist.

Es geht also um zwei Faktoren: Es geht auf der einen Seite um die Wertsicherung der Pensionen, das heißt – das hat Kollege Öllinger in seinen einleitenden Worten ja heute schon ausgeführt –, es geht darum, dass eine Pension, die eine gewisse Höhe hat, nicht permanent an Kaufkraft verliert und damit irgendwann einmal unten ankommt. Es geht aber auch darum, Pensionen, die eben sehr niedrig sind, etwas besserzustellen und tatsächlich um jenen Faktor anzuheben, um den das Leben teurer wird, wodurch der realen Lebenswelt Rechnung getragen wird.

Die Problematik, die wir in dieser Form haben – das sollten wir auch offen an­sprechen –, wird ja damit in Wahrheit nicht erledigt. Das ist die Problematik, dass wir eine Pensionsanpassung mit 1,6 Prozent haben und das Faktum, dass wir mit Einmalzahlungen jetzt schon über diese 1,6 Prozent bis zu 2,2 Prozent sogar hinauf­kommen, wobei sich aber die Frage der Nachhaltigkeit stellt. Also diese Frage zu klären wird uns in diesem Haus trotzdem nicht erspart bleiben.

Ich bin froh, dass wir jetzt diesen Kompromiss gemacht haben, aber ich bin vor allem besonders froh darüber, dass es doch gelungen ist, auch die ÖVP dazu zu bewegen, dass wir den Ausgleichszulagenrichtsatz anheben. Ich stehe auch nicht an, mich dafür zu bedanken, weil ich weiß, wie schwierig es in den Verhandlungen war, diesen Kom­promiss zu erzielen. Ich denke mir, es ist ein ganz wichtiger Schritt. Bei allem, was wir reden, ist ein wesentlicher Punkt: Es gibt Menschen in Österreich, die arm sind. Jeder von uns, der im Wahlkampf war, hat das miterlebt, wenn die Leute gekommen sind und erzählt haben, wie sie mit 500 € versuchen über die Runden zu kommen. Das können wir uns alle miteinander, glaube ich, nicht vorstellen.

Ich denke mir, es ist wirklich eine der wichtigsten und vordringlichsten Aufgaben, dass wir schauen, dass in diesem Land Menschen ein Einkommen haben, mit dem sie einigermaßen auskommen können. Die Anhebung der Ausgleichszulage ist, wie gesagt, aus meiner Sicht ein ganz wesentlicher Schritt in die richtige Richtung.

Noch einmal: „Größte Pensionserhöhung in 10 Jahren“. Wir freuen uns darüber. Ich glaube, die Pensionistinnen und Pensionisten freuen sich auch darüber. Man muss ehrlich und fair genug sein und auch anmerken, dass die Problematik der Nachhaltigkeit hier in diesem Haus, wie ich hoffe, von allen hier vertretenen Fraktionen noch einmal im Laufe des nächsten Jahres entsprechend behandelt wird. Die Prob­lematik stellt sich ja jetzt nicht mit 1. Jänner 2007, sondern wir werden uns bei den folgenden Pensionserhöhungen damit auseinandersetzen müssen, wie wir mit Pen­sionen und den Pensionistinnen und Pensionisten in dieser Frage umgehen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Donabauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.29.41

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP)|: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es sind heute zwei ganz gute Beschlüsse zu fassen: die Besoldungs-Novelle und jetzt die Pensionsanpassung.

Was weniger gut ist, das sind einige Beiträge. Da muss ich mich schon ein wenig wundern, wie das Pensionsthema letzten Endes dargestellt wird.

Es gibt auch ein paar massive Rechenfehler. Wenn ein Redner heute hier steht und von „32 Prozent der Bevölkerung“ spricht, dann, muss ich sagen, ist das eine gewaltige mathematische Fehlleistung. Wir haben in Österreich 2,1 Millionen Menschen von 8,1 Millionen Staatsbürgern in der Alterssicherung oder in der Pension. Das sind mathematisch gesehen 25 Prozent – und nicht 32 Prozent. Wer so leichtfertig mit der Mathematik umgeht, der kann natürlich auch mit der Pensionsanpassung nicht viel anfangen und beginnt hier, Dinge zu erklären, die geradezu phantasielos sind! (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Wenn etwas herzeigbar ist, dann ist es diese Pensionsanpassung, denn diese hat Strukturen in sich, die wirklich einmalig sind. Und Sie brauchen hier gar nicht zu erzählen, dass das eine Abstrafung der Bürgerschaft ist. – Nein, bei Gott nicht, wir haben eine allgemeine Anpassung von 1,6 Prozent, was einer Größenordnung von 460 Millionen € entspricht. Das betrifft einen Großteil der Pensionisten oder Bezieher von Ruhegenuss, nämlich alle, die eine Leistung beziehen, die der halben Höchst­beitragsgrundlage entspricht oder darunter liegt. Alle darüber hinaus, und das ist das soziale Element, bekommen nur einen Fixbetrag. Da bedanken sich nicht alle, die davon berührt sind, aber es ist so. Diese Parteien hatten die Kraft und den Mut, hier eine Zäsur zu setzen. Das ist doch herzeigbar!

Zweitens: Wir haben mit Einmalzahlungen einen ganz intelligenten Steuerungsprozess gesetzt.

Drittens: Es gibt die Anhebung der Richtsätze für Ausgleichszulagen. Das berührt immerhin 230 000 Bürger, vom Richtsatz für Alleinstehende sind etwa 190 000 und vom Familienrichtsatz etwa 40 000 betroffen. Insgesamt sind das stolze 623 Mil­lionen € und somit – damit wir in der Mathematik etwas weiterkommen – klare 2,1 Pro­zent. Dafür braucht sich überhaupt niemand zu entschuldigen. Das ist ein Grund, ja sogar unsere Pflicht, dass man das hinausträgt und der Bürgerschaft zur Kenntnis bringt, besonders jenen 2,1 Millionen Pensionisten, die in den Genuss dieser Leistun­gen kommen.

Sagen kann es nur der nicht, der die Pensionspolitik populistisch angeht, da gibt es immer einige, und sagen kann es nur der nicht, der die Systematik nicht verstehen will. Das alles ist ja nachbesserbar. Darum glaube ich, dass man über diese Dinge einmal ehrlich und offen reden soll.

Warum man diese Einmalzahlung gemacht hat, hat einen Grund. Es gibt immerhin 230 000 Bürgerinnen und Bürger, die zwei oder mehr Pensionen haben. Es ist somit genauso gesteuert, dass man das halbwegs gerecht verteilt. Frau Bundesministerin – sie ist in der Zwischenzeit hereingekommen –, ein Kompliment allen, die daran gear­beitet haben, vor allem den politischen Parteien, die diese Entscheidung getroffen haben. Ich denke, dass es auch deshalb erwähnenswert ist: Wir haben eine Inflations­rate von 1,1 Prozent – überall lesbar, heute schön gehört. Wenn wir dann um 2,1 Prozent erhöhen, dann sagen Sie doch nicht, dass wir jemanden über den Tisch ziehen, dann sagen Sie doch nicht, dass wir jemanden abstrafen, dann denken Sie doch daran, dass das eine sehr klare und gute Entscheidung ist. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Daran zu denken, dass wir diese Entscheidung auch mit den Erwerbstätigen abstim­men müssen, dass wir diese Entscheidung auch mit den jungen Menschen abstimmen müssen und dass diese Entscheidung auch volkswirtschaftlich vertretbar ist, ist auch Aufgabe von Mandataren. (Neuerlicher Beifall bei ÖVP und BZÖ.) Wünsche dürfen Sie haben, keine Frage, verbietet Ihnen niemand. Realismus ist allerdings hier in diesem Haus schon ein Faktor, den Sie nicht übersehen sollten. Deshalb empfehle ich Ihnen, dass Sie sich mit dieser Frage etwas intensiver auseinander setzen.

Da die Pensionsreform heute angesprochen wurde, dann denke ich, dass wir auch das klar hinaustragen sollen. Damit sind nicht alle zufrieden, nein, es ist aber eines klar: Es war eine sozialpartnerschaftliche Einigung, im Ansatz, in der Ausrichtung toll, einmalig gut. Es gibt in Zukunft für alle Berufsgruppen ein gleiches Anwendungsrecht. Zeigen Sie mir ein Land in Europa, zeigen Sie mir ein Land, das mit uns in der Weise konkurrieren oder uns überbieten kann! Das ist doch, glaube ich, Grund genug, dass man einmal ein bisschen zufrieden sein und auch Freude an dem haben kann, was erreicht wurde.

Wenn wir noch Kindererziehungszeiten einrechnen, wenn wir Pflegeleistungen in den Familien einrechnen, wenn wir Arbeitslosigkeit, Krankenstand in das Pensionssystem einrechnen, dann, muss ich sagen, ist das wirklich eine Entwicklung, die positiv ist und in Wirklichkeit in den letzten Jahren vollzogen wurde. Wenn wir uns das alles leisten können, dann nur deshalb, weil wir in diesem Land eine gute Budgetpolitik und eine gute Wirtschaftspolitik gemacht haben. Das ist zweifelsohne so gelaufen, deshalb sind auch diese Entwicklungen machbar und möglich.

Besten Dank – und ich hoffe, dass wir diese gute Politik, mit wem auch immer, mit den guten Kräften fortsetzen können. Aber wir wollen sie sicherlich nicht mit jenen fort­setzen – ich sage das aus meiner Sicht –, die wichtige und gute Arbeit nur kritisieren. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

13.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.35.58

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ)|: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich habe die Debatte genau verfolgt und sehr viel Polemik, aber wenig inhaltliche Kritik gehört – Polemik jetzt nicht nur von Seiten der zwei Parteien, die das ablehnen. Besonders amüsiert hat mich die Polemik in der Frage der Indizes, quasi nach dem Motto, da könnte man auch Frauenindizes oder Jugendindizes machen.

Schauen Sie nach – www.statistik.at –, wie viele verschiedene Indices wir führen! Das sind nicht zwei oder drei, sondern das sind Hunderte, und das machen wir nicht, weil uns fad ist, sondern weil wir damit eine bessere Politik machen wollen. Und natürlich, wenn uns ein Pensionistenpreisindex oder Pensionistenindex hilft, bessere Politik zu machen und zielgerichteter Pensionen zu erhöhen, dann soll man den führen. Und das ist gut, und da eignet sich Polemik gar nicht. Schauen Sie sich einmal an, wie viele verschiedene Indizes wir alleine in der Landwirtschaft führen, und die brauchen wir, damit wir auch eine gute Landwirtschaftspolitik machen können. Polemisieren Sie nicht gegen Instrumente, die in Wahrheit gescheit und erprobt sind!

Entscheidend ist die Frage: Was hat sich vor 2006 geändert? Was war vor 2000 der Fall? – Da wurde ein Pensionistenindex geführt, da gab es Erhöhungen, die im Wesentlichen die Teuerung abgefedert haben, oft sogar auch darüber, und nach 2000 war das weg. Da gab es real die Kürzungen, der Pensionistenindex wurde nicht mehr weitergeführt, wurde gestrichen, wurde erst wieder mit 2005 oder 2006 eingeführt, weil man draufgekommen ist, welchen Fehler man gemacht hat. Real wurden in den letzten Jahren die Pensionen gekürzt.

Der Unterschied jetzt ist: Jetzt werden sie nicht mehr gekürzt, jetzt werden sie wieder erhöht, und es gibt wieder einen Pensionistenindex. Es gibt auch die Vorschläge und die Anträge von uns, diesen auch als Leitindex für die Pensionserhöhungen heran­zuziehen, weil wir glauben, dass er einfach der Wahrheit näher kommt und es uns damit auch ermöglicht, eine bessere Politik zu machen.

Es gibt auch Schönheitsfehler, das braucht man nicht zu verschweigen: Das ist diese Einmalzahlungsvariante, das ist ein Schönheitsfehler, weil diese nämlich nicht für die Folgejahre zählt, macht einen kleinen Teil des Gesamtpakets aus, aber trotzdem. Es gibt auch einen sehr tollen Bereich, Kollege Gusenbauer hat gesagt, den echt großen Durchbruch, das hat er nämlich bezogen auf diesen Bereich, dass die Mindest­pensionen jetzt um über 5 Prozent angehoben werden, und das ist sicher etwas, wo sich überhaupt keiner zu verstecken braucht, was auch notwendig war, das ist über­haupt keine Frage. Es hat eine Kritik gegeben, die man, glaube ich, auch mitnehmen muss, nämlich dass man bei der Erhöhung der Ausgleichs­zulagen­richtsätze die Witwen und Waisen dazunehmen sollte. Das ist ein inhaltlicher Vorschlag und eine Kritik, die da kommt, die man mitnehmen und schauen muss, ob man das umsetzen kann.

Ein Allerletztes noch, da Kollegin Weinzinger gemeint hat, die Frauen haben nichts von den 1,6 Prozent: Mehr als zwei Drittel der MindestrentnerInnen sind Frauen. Und wer hat dann etwas von dieser Erhöhung von über 5 Prozent außer Frauen? – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abge­ordnete Lentsch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte sehr, Sie sind am Wort.

 


13.39.33

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP)|: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Vorschlag der Bundesregierung zu den Pensionen 2007 ist sicherlich wohldurchdacht. 1,6 Prozent plus 40 € Einmalzahlung, das ergibt unter dem Strich 1,9 Prozent – und das hätten wir uns leisten können.

Nach den gestrigen sehr langen und teilweise schwierigen Verhandlungen ist unter dem Strich eine sozial gestaffelte Einmalzahlung in der Höhe von 60 bis 25 € heraus­gekommen. Und auch das können wir uns leisten, geschätzte Damen und Herren.

Die Erhöhung der Pensionen soll die Kaufkraft unserer Pensionistinnen und Pen­sionisten stärken. Mehr zu versprechen, das ist möglicherweise populär, aber sicher nicht seriös – das geht in Richtung Grün und Blau!

Wir haben in den vergangenen Jahren die Pensionen vier Mal erhöht beziehungsweise angeglichen, zum letzten Mal per 1. Jänner 2006 um immerhin 2,5 Prozent. (Abg. Öllinger: Wovon reden Sie?) Im selben Zeitraum wurden in Deutschland die Pensionen um null Prozent erhöht. (Abg. Öllinger: Wovon reden Sie?) Sie haben richtig gehört: Null Prozent Erhöhung bei den Pensionen in Deutschland! Müntefering hat dann in Richtung der Seniorinnen und Senioren auch noch gemeint: Wenn sie mit ihrem Geld nicht auskommen, dann sollen sie Balalaika oder im Toto spielen. – Eine wahrhaft zynische Aussage, geschätzte Damen und Herren!

Wir haben aber auch eine Pensionssicherungsreform beschlossen, und zwar nicht deswegen, um die zu verärgern, die jetzt länger arbeiten müssen, sondern damit unsere Kinder und Enkelkinder auch noch in den Genuss einer Pension kommen. Das ist der Generationenvertrag, geschätzte Damen und Herren.

Wir haben das Drei-Säulen-System beschlossen. Es wird immer – ich sage „hoffent­lich“ dazu – eine staatliche Vorsorge geben. Die zweite Säule ist die betriebliche Vorsorge, die man quasi huckepack von einem Betrieb in den anderen mitnehmen kann, so man die Dienststelle wechselt – die Abfertigung würde ich nicht empfehlen. Und die dritte Säule ist die private Vorsorge.

Wir haben aber auch die sozial Schwachen nicht vergessen, geschätzte Damen und Herren. Seit dem Jahr 1999 ist die Ausgleichszulage von immerhin 590 € auf 700 € gestiegen. Heute gibt es einen zusätzlichen Entschließungsantrag, mit dem die Ausgleichszulage weiter erhöht wird. Und das finde ich positiv.

Die Regierung hat auch dafür gesorgt, dass Frauen leichter eine eigenständige Alters­pension bekommen. Hier gibt es viele Punkte, ich möchte jetzt nur einen heraus­greifen, und zwar die Anrechnung der Kindererziehungszeiten auf die Pensionen der Frauen, der Mütter. Somit sind diese Kindererziehungszeiten nicht nur pensions­begründend, sondern auch -erhöhend. Das finde ich äußerst positiv, und dazu kann man dieser Bundesregierung nur gratulieren. Ich möchte mich hier auch im Namen aller Frauen recht herzlich dafür bedanken.

Klar ist: Wenn wir dieses gute Pensionssystem, das wir in Österreich haben, permanent an allen Ecken und Enden aufschnüren, dann wird das nicht sehr lange gut gehen. Das ist eine Tatsache, die uns allen bewusst sein sollte.

Wünschen kann man sich natürlich sehr viel, geschätzte Damen und Herren von den Grünen und von den Blauen, aber ob es auch finanzierbar ist, das ist hier die Frage. Es geht um den Generationenvertrag. Wir gehen einen sehr, sehr guten Weg, gehen Sie ihn mit uns! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schalle.)

13.44


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Ing. Gartlehner. Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.44.21

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Damen und Herren! Diese heutige Debatte ist natürlich eine sehr positive, weil man merkt, dass in Österreich wieder die soziale Wärme Einkehr hält und dass sich für die BezieherInnen kleinster Pensionen wirklich eine sehr gute Entwicklung abzeichnet, eine spürbare Verbesserung für BezieherInnen von Mindestpensionen durch die Anhebung der Ausgleichszulagenrichtsätze eintreten wird.

Man muss natürlich sagen, mit 726 € im Monat – zu zweit mit 1 091 € – zu leben, ist nicht einfach, da ist kein großer Staat zu machen. De facto sparen diese Menschen immer bei ihren Fixkosten und nicht bei den variablen Kosten. Daher ist es schon sehr wichtig, dass wir nicht in den Fehler verfallen, gerade den BezieherInnen der niedrigsten Einkommen Kaufkraft zu nehmen, denn alles, was sie bekommen, fließt wieder zurück in den volkswirtschaftlichen Kreislauf und geht keine Irrwege wie bei anderen EinkommensbezieherInnen.

Ich glaube, in Summe muss man sagen, dies ist eine anständige Lösung, 1,91 oder 1,97 Prozent Verbesserung und Upgrading. Meine Kolleginnen und Kollegen haben ja sozusagen schon festgemacht, dass wir daran interessiert sind und versuchen werden, diese Erhöhung nachhaltig zu gestalten. So gesehen bin ich also damit zufrieden, wenngleich Pensionen sicher kein Thema sind, mit dem man sich politisch profilieren kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.46


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Mag. Kuzdas. – Ich hoffe, ich habe den Namen richtig aus­gesprochen, sonst berichtigen Sie mich bitte. (Abg. Mag. Kuzdas – auf dem Weg zum Rednerpult –: Wie man es schreibt!)

 


13.46.41

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Die letzten Jahre waren für die Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich wahrlich nicht einfach: Es gab regelmäßig Pensionserhöhungen, die unter der Inflationsrate lagen – demgegen­über standen Teuerungen im täglichen Leben, aber auch wesentliche Anhebungen, bis zu 60, bei Gebühren und sonstigen Abgaben. All das hat dazu geführt, dass die Wertminderung – da darf ich einen unverdächtigen Zeugen nennen, die Arbeiter­kammer – im zweistelligen Prozentbereich gelegen ist.

Es trifft gerade jene Pensionistinnen und Pensionisten stärker, die verhältnismäßig geringe Pensionen haben, weil bei diesen die Konsumquote im Vergleich zur Spar­quote natürlich wesentlich höher ist.

Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass für viele Pensionistinnen und Pensionisten das Altwerden gleichbedeutend mit Armut geworden ist. Zu einem hohen Anteil sind davon Frauen betroffen. Daher sage ich: Es ist höchste Zeit und wir sind aufgerufen, einen Beitrag zur Verbesserung dieser Situation zu leisten. (Beifall bei der SPÖ.)

Das haben wir Sozialdemokraten vor der Wahl gesagt und das halten wir auch nach der Wahl ein. Hier geht es nicht darum, Kosten zu sparen zu Lasten der Pensionisten, es geht aber auch nicht darum, zu fragen, wer mehr bietet, sondern es geht darum, die Situation nachhaltig zu sichern.

Mit der gestern im Budgetausschuss erzielten Einigung – ich gehe davon aus, dass das heute hier im Haus auch so beschlossen wird – über die Pensionsanpassung für das kommende Jahr – ich betone: für das kommende Jahr – ist uns eine sehr aus­gewogene und sozial abgefederte Leistung gelungen. Diese Staffelung, nach der gerade die BezieherInnen von kleinen Pensionen mehr bekommen, war uns ganz besonders wichtig. (Beifall bei der SPÖ.)

Verbunden mit der Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Einzelpersonen und für Familien kann man das durchaus als guten Tag für die Pensionistinnen und Pensionisten und als guten Anfang bezeichnen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als vorläufig Letzte zu diesem Punkt zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Prettenthaler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.49.22

Abgeordnete Sylvia Prettenthaler (SPÖ)|: Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu den Ausführungen einer meiner Vorrednerinnen möchte ich Folgendes ergänzen: Frau Kollegin Lentsch, das war kein Vorschlag der Bundes­regierung, sondern ein Übereinkommen der Parteien, der SPÖ und der ÖVP – mit der Handschrift der SPÖ. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein Meilenstein wird mit der Erhöhung der Pensionen erreicht. Erstmals seit dem Jahr 2000 bedeutet dies für unsere Pensionistinnen und Pensionisten: kein Reallohn­verlust. Dies wurde mit einem breiten Konsens der Fraktionen erreicht.

Was mich persönlich aber noch mehr freut, ist die Zustimmung aller Fraktionen zur Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze. Rund 80 Prozent der Bezieher dieser niedrigen Pensionen sind Frauen. Die Einkommensschere geht immer weiter aus­einander. Und das ist ein richtiger Schritt, dem entgegenzuwirken.

Die Armutsbekämpfung insgesamt ist ein wichtiges Anliegen der österreichischen Sozialpolitik. Daher ist es ganz wichtig und vorrangig, gerade in diesem Bereich diese Maßnahmen für die Pensionisten zu setzen.

Es macht schon einen bedeutenden Unterschied, ob man im Monat 690 € oder – wie ab dem 1. Jänner 2007 – 726 € zur Verfügung hat. Wie diese Frauen und Männer mit so wenig Geld über die Runden kommen, können sich hier in diesem Saal sicher viele nicht vorstellen. Diese Erhöhung von 36 € im Monat bedeutet für den einen oder anderen auch ein wenig Luxus, die Teilnahme an einem Ausflug oder einmal über die Stränge zu schlagen und etwas einzukaufen, was vorher vielleicht unmöglich gewesen wäre. Letztendlich fließt dieses Geld wieder in die österreichische Wirtschaft zurück.

Es ist daher für alle in diesem Haus eine große Verpflichtung, mitzuhelfen, zu ver­hindern, dass diese Menschen – vorwiegend sind es Frauen – ein Leben in Armut führen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.51


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als vorläufig Letzter zu diesem Punkt zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Graf. Die Uhr ist auf 3 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


13.52.09

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Man soll die Hoffnung nicht aufgeben. Sie selbst haben einmal gesagt: Die Hoffnung stirbt zuletzt! Wir sollten daher die Möglichkeit oder die Chance geben, dass sich doch noch der neue Parlamentarismus, den Sie angekündigt haben, durchsetzt, mit dem Finden von freien Mehrheiten, auch in dieser Angelegenheit.

Es macht durchaus Sinn, in dieser Sache bis zuletzt dafür zu kämpfen, vielleicht doch noch das, was man ursprünglich beabsichtigt hat, für die Pensionistinnen und Pen­sionisten herauszuholen.

Da ich weiß, dass es in diesem Hohen Haus grundsätzlich eine Mehrheit für unseren Antrag gibt, gehe ich bis zuletzt davon aus, dass doch noch Bewegung in die Sache zu bringen ist.

Wenn Frau Silhavy hier sagt, man hätte den PPI gerne jetzt schon im Dauerrecht verankert, aber das mache man nachher, dann ist das zwar fein, nett und schön, aber so schwierig ist dieser legistische Auftrag nicht. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Wenn Sie wollen, können wir das in zwei Minuten machen, und dann ist das im Dauerrecht. Es sei denn, man möchte es wirklich nicht.

Unsere Pensionisten und Pensionistinnen haben in den letzten sechs Jahren immer wieder erfahren müssen, dass die Glaubwürdigkeit der Politik in dieser Frage nicht wirklich hoch ist – und durch Ihr jetziges Vorgehen wird sie sicher nicht größer.

Frau Silhavy sagt, sie freut sich darüber, einen Kompromiss mit der ÖVP gefunden zu haben. (Abg. Silhavy: Wegen der Ausgleichszulage ...!) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei Erhöhungen von Ausgleichszulagen, Anpassungen von Pensionen muss man sich nicht unbedingt freuen, mit der ÖVP einen Kompromiss gefunden zu haben, sondern es geht in Wirklichkeit darum, dass man hier im Hohen Haus eine Mehrheit für die Pensionisten findet. Das ist das Entscheidende. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Silhavy – einen Zeitungsartikel in die Höhe haltend –: Man freut sich über die größte Pensionserhöhung der letzten zehn Jahre!)

Sie müssen den Pensionisten erklären, insbesondere den SPÖ-Pensionisten, warum Sie überall sagen: Wir wollen 2,2 Prozent bis 1 350 € oder 1 380 €, und dann beschließen Sie nur 1,6 Prozent und eine nicht nachhaltige Einmalzahlung. – Das ist ganz konträr zu Ihrer Linie!

Wir wollen nicht, wenn man es umrechnet, 2,1 Prozent nicht nachhaltig für unsere Pensionistinnen und Pensionisten, sondern wir wollen 2,2 Prozent nachhaltig für unsere Pensionisten und Pensionistinnen. Und wir wollen den Pensionistenpreisindex festgeschrieben haben. – Kein schwieriges legistisches Unterfangen, aber wenn man sein Heil unbedingt nur darin sieht, mit der ÖVP einen Kompromiss zu schließen, dann bleibt einem nichts anderes übrig, als sich sogar über das, was da herausgekommen ist, zu freuen. (Abg. Silhavy: Immerhin die größte Erhöhung der letzten zehn Jahre!)

Ich bitte Sie noch einmal, machen Sie das nicht wahr, was Herr Dolinschek hier vom Rednerpult aus in Richtung SPÖ gesagt hat. Er hat nämlich gesagt, die SPÖ macht dasselbe wie die Regierung in den letzten sechs Jahren, und die SPÖ ist umgefallen in Richtung Regierungsparteien, ÖVP und BZÖ. Das hat er hier gesagt, und das ist auch der Fall. – Fallen Sie nicht um! Geben Sie den Pensionisten und Pensionistinnen das, was Sie ihnen vor der Wahl versprochen haben. Halten Sie Ihre Versprechen auch nach der Wahl, stimmen Sie unserem Antrag zu! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.55


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 8 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für dieses Gesetz sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem Gesetz ihre Zustim­mung geben, um ein Zeichen. – Das ist wieder die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung beschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 8 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (Abg. Mag. Molterer: Einstimmig!) Einstimmig. (E 4.) – Jawohl, danke sehr; sehr aufmerksam! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Molterer.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Öllinger – aufpassen, Herr Kollege Molterer! (Heiterkeit) – betreffend Pen­sions­erhöhung 2007.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Pensionen.

Ich bitte wiederum jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

13.57.356. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 25/A der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Übergangsbestimmungen bis zur Neuregelung der Pflege erlassen werden (Pflege-Übergangsgesetz) (5 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.58.02

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne)|: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Herr Molterer, ich würde Sie bitten, mir zuzuhören, weil Sie der Einbringer dieses Antrages sind.

Diese Übergangsregelung bis 30. Juni 2007, die Sie jetzt schaffen wollen, bringt, meine sehr geehrten Damen und Herren, niemandem etwas. Sie bringt den Betrof­fenen, die die Hilfeleistung brauchen, nichts, und sie bringt den Assistentinnen, Betreuerinnen oder Helferinnen, die diese Arbeit leisten, nichts.

Herr Kollege Molterer, ich sage Ihnen auch gleich, warum. Es ist ganz nett, dass man jetzt – 18 Jahre weiß ich schon, dass es diese illegalen Pflegen gibt; in Oberösterreich weiß man das, glaube ich, noch länger –, nach 18 Jahren, plötzlich sagt: Das ist ein Wahnsinn, da muss man etwas tun! – 18 Jahre lang hat man dazu geschwiegen, dann ist es aktuell geworden, und man musste etwas tun. Man hat, und das ist Ihnen eingefallen, diese Übergangsbestimmungen gemacht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass diese Übergangsbestimmungen für dieses halbe Jahr wirklich ein riesengroßer Schmarrn sind, möchte ich Ihnen jetzt anhand eines Beispiels zeigen.

Mir hat eine Frau geschrieben, sie ist 48 Jahre alt und querschnittgelähmt, sie hat praktisch eine Halswirbelsäulenlähmung und hat, so wie viele andere auch, ihre Assistenz geregelt, indem sie zwei Mitarbeiterinnen hat, die in Österreich nicht legal tätig sein dürfen; die arbeiten den ganzen Monat bei ihr. Die Frau hat eine Wohnung mit 65 Quadratmetern, in einem kleinen Zimmer können die Mitarbeiterinnen schlafen. Diese beiden Damen bekommen im Monat zusammen 1 560 €.

Diese Frau – ich nenne die Rollstuhlfahrerin „Frau Gruber“ – muss ab 1. Jänner 2007 entweder diese zwei Frauen mit allen sozialversicherungsrechtlichen Notwendigkeiten selbst versichern oder sie sagt: Ihr könnt als Selbständige bei mir arbeiten und müsst eure Versicherungsbeiträge selbst abliefern. Egal, welche Lösung man wählt, unter dem Strich bleiben dann für die Person, die die Assistenz übernimmt, in dem Fall nur mehr 750 € übrig – jetzt hat sie 1 500 € netto bekommen. Nach dem 1. Jänner kann sie nicht mehr 1 500 € netto bezahlt bekommen, denn das würde für Frau Gruber mit den Lohnnebenkosten bedeuten, dass sie 3 000 € bezahlen muss. Diese hat sie nicht! Sie hat nur 1 562,10 € Pflegegeld und 942,30 € Pension. Sie kann das also nicht tun.

Sie kann jetzt sagen: Okay, dann gebe ich die 1 562,10 € Pflegegeld an meine Assistentinnen weiter, und diese sollen sich selbst um ihre Versicherung kümmern. Diese werden dann sagen: So geht es auch nicht, denn wenn wir die Sozialver­sicherungsbeiträge selbst übernehmen müssen, dann bleiben uns gemeinsam nicht mehr 1 562 €, sondern nur mehr 780 €. – Und um 400 € arbeite ich auch nicht.

Das ist jetzt die Problematik, die sich stellt. Wir könnten diese Problematik nur lösen, indem wir jetzt diese Legalisierung beschließen – ja, da sind wir dafür –, aber uns auf der anderen Seite auch um die Finanzierung dieser anfallenden Lohnnebenkosten und Sonderzahlungen – alles, was sich aus einem sozialversicherungsrechtlichen Dienst­verhältnis ergibt – kümmern. Die Leute können das Geld ja nicht aus dem Hut zaubern, sie haben es nicht.

„Frau Gruber“ hat mir geschrieben, sie habe jetzt mit der illegalen Beschäftigung dieser zwei Mitarbeiterinnen monatlich durchschnittlich 508 € zur persönlichen Verfügung. Da hat sie aber die zwei Sonderzahlungen schon eingerechnet. Nach der neuen Rege­lung, wenn sie ihre zwei Mitarbeiterinnen legalisiert, wird sie jeden Monat ein Minus von 1 500 € haben, denn leben muss sie auch von etwas. Das geht nicht.

Da gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder eine offene Pflegegeldstufe zu schaffen, damit die Leute, die nachweisen können, dass sie mit ihrem Pflegegeld nicht auskom­men, diese Mehrkosten automatisch erstattet bekommen, oder die Sozialversiche­rungs­leistungen durch den Bund zu tragen.

Außerdem müssen einzelne Behinderungsgruppen neu eingestuft werden, zum Bei­spiel demenzkranke Menschen. Diese brauchen zwar keine Betreuung im klas­sischen Sinn, aber hinter denen muss man ständig her sein, weil man nicht weiß, wo sie gerade sind und was sie vorhaben. Diese sind viel zu niedrig eingestuft.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Mandak betreffend Änderung der Pflegegeld-Ein­stufungs­verordnung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 30.9.2007 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine Pflegegeld-Mindesteinstufung für Demenzkranke in Stufe 3 oder 4 beinhaltet.

*****

Das wäre zumindest ein Schritt, damit man speziell der Gruppe der älteren Menschen mit Demenzerkrankungen eine Stütze gibt. Generell muss man aber – und das wird niemandem erspart bleiben! – die Pflege, die es kostet, auch leisten, und zwar aus öffentlicher Hand.

Übrigens: Wenn diese „Frau Gruber“ ins Altenheim nach Altenhof – sie wohnt an der Grenze zu Niederösterreich – gegangen wäre oder jetzt ginge, dann müssten Bund und Länder monatlich 4 700 € draufzahlen, um die Pflege dort sicherzustellen.

Sind wir also nicht besser dran, wenn wir Menschen zu Hause lassen, dort leben lassen, wo sie leben wollen, und ihnen die Differenzkosten, um sich auch ihre Assistenz finanzieren zu können, bezahlen? Ich glaube, da haben alle etwas davon. Alle, die in der Behindertenpolitik tätig sind, wissen, dass es nicht nur menschlicher ist, sondern dass es ein Recht aller Menschen ist, dort zu leben und dort zu Hause zu sein, wo sie es wollen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.04

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Der soeben eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in einem inhaltlichen Zusam­men­hang und daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Mandak betreffend Änderung der Pflegegeld-Ein­stufungsverordnung, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 25/A der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Übergangsbestim­mungen bis zur Neuregelung der Pflege erlassen werden (Pflege-Übergangsgesetz) (5 d.B.)

Lt. der weltweit größten Alzheimer-Studie, die in Wien-Donaustadt und in Floridsdorf läuft, leiden in Österreich 2 % der über 75-jährigen und 20 % der über 85-jährigen Menschen an Demenzerkrankungen. Dies entspricht einer Zahl von 80.000 bis 100.000 Betroffenen. Die meisten Demenz-Kranken werden in der ersten Zeit der Erkrankung zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt, was für diese eine große Belastung darstellt. Die Praxis der Pflegegeldeinstufung ist bei Demenzkranken mehr als reformbedürftig. Durch den Krankheitsverlauf und die Besonderheit der Erkrankung (großer Bewegungsdrang, Unrast, Persönlichkeitsveränderung) ist ab dem Anfangs­stadium eine dauernde Beaufsichtigung notwendig.

Bei Demenzerkrankungen gibt es aber anfangs meist eine zu niedrige Einstufung, da die derzeit verwendeten Kriterien zu kurz greifen. Die übliche Einstufung in die Pflegegeldstufen 1 bis 2 entspricht nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf.

Ein höheres Pflegegeld für demenzkranke Menschen ist dringend notwendig. Für bestimmte Gruppen von Pflegebedürftigen, z.B. für blinde Menschen oder Rollstuhl­fahrerInnen, sind in der Einstufungsverordnung Mindesteinstufungen festgelegt. Dies wäre auch bei Demenzkranken erforderlich, um den besonderen Pflegeaufwand zu berücksichtigen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 30.9.2007 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine Pflegegeld-Mindesteinstufung für Demenzkranke in Stufe 3 oder 4 beinhaltet.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Trunk zu Wort. Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.05.02

Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ)|: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Kollegin Theresia Haidlmayr hat über weite Strecken in ihrer Argumentation und Darlegung völlig Recht, denn das vorliegende Pflege-Übergangs­gesetz – und das muss hier auch offen ausgesprochen werden – ist nicht mehr und nicht weniger als eine Notlösung, weil in Wirklichkeit Gefahr im Verzug vorliegt: eine Notlösung, die jenen Pflegebedürftigen und ihren Familien und Angehörigen zugute kommt, die jetzt, weil illegale Beschäftigung vorliegt, kriminalisiert werden, eine Notlösung, die diese Pflegebedürftigen für einen kurzen Zeitraum von sieben Monaten entkriminalisieren soll.

Dieses Übergangsgesetz gibt aber uns, dem neu konstituierten Nationalrat, bis 30. Juni 2007 – das heißt knapp sieben Monate – Zeit, endlich jene Maßnahmen legistischer und budgetärer Art zu treffen, die den Pflegenotstand in Österreich beheben. Sie werden sich erinnern: der Pflegenotstand, der vom Herrn Bundeskanzler noch diesen Sommer in Abrede gestellt wurde, als er nach zahlreichen Vorfällen gemeint hat, diesen Pflegenotstand gäbe es nicht. Dieser Pflegenotstand, unter dem die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen in Österreich derzeit noch immer leiden, hat natürlich seine Ursachen.

Eine Ursache ist, dass nicht nur, aber auch die zuständige Sozialministerin und natürlich auch ihr Vorgänger Herbert Haupt entweder diese Problematik einfach igno­riert haben oder – Ohren zu, Augen zu – nichts getan haben. Dieses Nichtstun nenne ich auch heute noch fahrlässig und in Wirklichkeit unzulässig.

Wir werden dieser Übergangsregelung – ich glaube, ich habe klar dargelegt, warum – zustimmen, weil es der Entkriminalisierung von Pflegebedürftigen für einen kurzen Zeitraum dient. Wichtig ist, in diesem Zusammenhang auch festzustellen, dass diese quasi Amnestie, die die Betroffenen begrüßen – letztlich ist eine Amnestie aber immer eine Form von Unrecht –, nicht für Trägerorganisationen gilt, weil das letztlich be­deuten würde, dass entweder die Vereine diskriminiert würden oder aber die in diesen Trägervereinen ordentlich sozialrechtlich beschäftigten Menschen diesen Schutz ver­lieren würden.

Die SPÖ hat auch in den laufenden Koalitionsverhandlungen ganz klare Antworten – leistbar, qualitätvoll und auch budgetär abgesichert – vorgelegt. Was wir jetzt brauchen, ist: erstens eine dringende Rechtsgrundlage für die verschiedenen Er­werbsformen der Pflege und Betreuung zu Hause, zweitens eine klare Differen­zierung verschiedener Beschäftigungstypen und die entsprechenden Berufsbilder, drittens klare Standards für die Qualitätssicherung, und wir brauchen natürlich – und da heißt es, Prioritäten zu setzen – klare budgetäre Mittel.

Was ich mir von uns allen, parteiüberschreitend, in diesem Nationalrat und von einer hoffentlich bald nicht nur sitzenden, sondern arbeitenden neuen Bundesregierung erwarte, ist, dieses Problem rasch und kompromisslos in Angriff zu nehmen und umzusetzen – und zwar lebbar für die Betroffenen, leistbar und qualitätsvoll. (Zwi­schenruf der Abg. Steibl.)

Da ich noch ein paar Sekunden Zeit habe und Kollegin Lentsch immer die starke Leidenschaft hat, mit mir zu kommunizieren: Frau Kollegin Lentsch, worum geht es jetzt? (Rufe bei der ÖVP: Steibl ist der Name!) – Jetzt geht es um unverzügliche, rasche Verhandlungen, Erarbeitung eines gemeinsamen Regierungsprogrammes und diese Problematik im Bereich der Gesundheit, im Bereich der Bildung und im Bereich des Budgets, der Wirtschaft und dergleichen. Darauf haben die Menschen in Österreich ein Recht: auf unverzügliches Handeln und Beseitigen dieser Missstände! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Rufe bei der ÖVP: Wo sehen Sie denn die Frau Lentsch?)

14.09

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer zu Wort. Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


14.09.27

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ)|: Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bun­desminister! Herr Bundesminister! Es ist jetzt etwa sechs Monate her, dass wir erkannt haben, dass es in Österreich einen Pflegenotstand gibt, dass es aber zumindest einen dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich gibt, und daher lasse ich auch nicht gelten, wenn man jetzt von einer Notlösung spricht. Das ist keine Notlösung, denn diese „Notlösung“ hätte man schon im Vorjahr treffen müssen, da uns allen das Problem bekannt war.

Das ist keine Notlösung, meine Damen und Herren, sondern das ist geradezu ein Offenbarungseid an politischer Hilflosigkeit! Das müssen wir so klar aussprechen. Wenn wir über Monate hinweg wissen, welche Probleme es gibt – es war ja auch Thema im Wahlkampf –, und heute eine Notlösung präsentieren, dann kann man nicht davon sprechen, dass Gefahr im Verzug ist. In Wirklichkeit müssten wir darangehen, dauerhafte Lösungen zu präsentieren, meine Damen und Herren. (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.)

Ich weiß, das ist immer ganz lustig – Sie sitzen da ganz locker auf Ihrem Sessel –, aber das ist ein sehr ernstes Thema, wissen Sie? (Abg. Strache: ... soziales Herz!) Sie, meine Herren von der ÖVP ... (Zwischenruf des Abg. Hornek.) – Ja, ich beschäf­tige mich sehr damit. Wissen Sie, ich bin einige Monate in so einer Rehab-Einrichtung gelegen und weiß, welche Probleme es dort gibt. Seien Sie froh, dass Sie gesund sind, Herr Abgeordneter! (Abg. Hornek: Ich habe dort gearbeitet, Herr Abgeordneter!) Seien Sie wirklich froh! Ich muss Ihnen sagen, diese Lässigkeit, mit der Sie über diese Probleme hinweggehen (Abg. Dr. Mitterlehner: Predigen ist aber auch nicht ...!), Herr Zwischenrufer, und Sie, Herr Abgeordneter, ist wirklich beschämend!

Was haben Sie getan? – Sie haben einen Ausschuss ins Leben gerufen, dem Sie die gescheiterte Landeshauptfrau Klasnic vorgesetzt haben. Wissen Sie, was? – Das ist typisch österreichisch. Wenn Moses ein Ausschuss gewesen wäre, wäre sein Volk wahrscheinlich noch in Ägypten. Sie haben einen Ausschuss ins Leben gerufen, und was ist passiert? – Gar nichts. (Abg. Strache: Nichts!) Da müssten doch Ergebnisse vorliegen! Warum bringen Sie die Ergebnisse nicht hier im Hohen Haus ein? Warum gibt es keine Abstimmung, keinen Vorschlag?

Wir haben bei der letzten Sitzung ein Pflegepaket vorgeschlagen. – Wir sind Oppositionspartei, wir haben es vorgeschlagen. – Wo sind Ihre Vorschläge? Wo sind sie?

Die Zwischenrufe kommen natürlich – das können Sie. Wo aber ist Ihr Pflegevorschlag, wo ist das Paket? – Ich habe keines gesehen, meine Damen und Herren. Das ist eigentlich einer Regierungspartei, noch dazu einer Partei, die schon sehr lange regiert, wirklich unwürdig. (Abg. Steibl: Ist das die Jungfernrede?) – Die Jungfernrede, gnädige Frau, das ist das, womit Sie sich beschäftigen, aber wo ist Ihre Lösung für das Pflegeproblem? Ich habe von Ihnen auch noch nichts gehört. (Abg. Steibl: Ihre Lösung auch nicht!) Zwischenrufe, das können Sie! Verärgert sind Sie! (Abg. Steibl: Na, geh! So ein Blödsinn!) Ja, das können Sie. Eine Lösung haben Sie aber nicht vorgelegt.

Meine Damen und Herren, schauen Sie sich doch die Entwertung an! (Abg. Steibl: Wo ist das Paket?) Das Pflegegeld wurde im Jahr 1993 eingeführt, und es hat in den letzten zehn Jahren ein Mal eine Erhöhung gegeben, die aber nicht einmal die Inflation in diesem Jahr, nämlich im Jahr 2005, abgedeckt hat. Deshalb gibt es die berechtigte Forderung der Behindertenorganisationen, endlich eine Inflationsanpassung vorzu­nehmen. Das ist nämlich nicht passiert.

Da die Mathematik hier auch schon bemüht worden ist, führe ich an: Die Entwertung des Pflegegeldes, meine Damen und Herren, macht seit dem Jahr 1993 trotz der zweimaligen Erhöhung heute 17 Prozent aus. Das heißt konkret: bei der Pflegestufe 1: 393 €, bei der Pflegestufe 3: 848 € jährlich und bei der Pflegestufe 7: 3 146 €. (Abg. Strache: Wenn es nach der ÖVP geht, ist das gerecht!)

Da wundern Sie sich, dass es ein Problem gibt? Da wundern Sie sich, dass sich Menschen legale Pflege nicht mehr leisten können? Sie haben die Unterstützung Jahr für Jahr durch die Entwertung gekürzt!

Ich glaube, dass wir legale Pflege auch möglich machen müssen, und bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hofer, Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung des Pflegegeldes

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um das Pflegegeld so anzupassen, dass es inflationsbereinigt dem Wert bei dessen Einführung im Jahr 1993 entspricht. In Zukunft soll zudem eine jährliche Valorisierung des Pflege­geldes sichergestellt werden.

*****

Bei dieser Gelegenheit möchte ich sagen: Frau Abgeordnete Haidlmayr, Ihr Antrag ist wirklich gut. Auch diesen werden wir gerne unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, niemand, der Charakter hat, wird, wenn ihm legale Pflege möglich ist, das Risiko der illegalen Pflege eingehen. Ermöglichen wir daher diese legale Pflege, anstatt den Kopf in den Sand zu stecken, in diese sprichwörtliche „Wüste Gobi“ (Abg. Dr. Mitterlehner: Du redest wie ein ...!), denn diese Lösung, die Sie heute beschließen wollen, ist keine Lösung, nicht einmal eine Notlösung, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

14.14


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Der Entschließungsantrag des Abgeord­neten Hofer – gerade eingebracht – ist ausreichend unterstützt, steht in einem aus­reichenden inhaltlichen Zusammenhang und ist daher mit in Behandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hofer, Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung des Pflegegeldes, eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 6 in der 4. Sitzung des Nationalrates

Das Pflegegeld verliert Jahr für Jahr an Wert. Seit vielen Jahren beklagen Behin­dertenorganisationen, dass die Regierung das Pflegegeld in den letzten Jahren nie ausreichend erhöht hat. In den letzten zehn Jahren wurde das Pflegegeld nur ein einziges Mal erhöht. Doch nicht einmal in diesem Jahr – nämlich 2005 – reichte die Erhöhung, um die Inflation des laufenden Jahres abzugleichen.

Den Menschen wird es daher immer schwerer gemacht, legale Pflege durch ausgebildete Fachkräfte zu finanzieren.

Jährlich macht die Entwertung bei der Pflegestufe 1 inzwischen 393 Euro aus, bei der Pflegestufe 2 sind es 550 Euro, bei der Pflegestufe 3 848 Euro, Pflegestufe 4 1.273 Euro, Pflegestufe 5 1.728, Pflegestufe 6 2.358 Euro und für die Pflegestufe 7 beträgt die jährliche Entwertung bereits 3146 Euro.

Daher ist festzuhalten, dass von einer Erhöhung des Pflegegeldes bisher keine Rede sein kann. Es wurde nicht einmal eine Inflationsanpassung vorgenommen. Um diese zu erreichen, müsste das Pflegegeld heute um 17 Prozent erhöht werden. Die Mehr­kosten dafür würden sich im Budget des Jahres 2007 mit rd. 285 Mio. Euro nieder­schlagen und könnten durch die Mehreinnahmen im Jahr 2006 finanziert werden

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um das Pflegegeld so anzupassen, dass es inflationsbereinigt dem Wert bei dessen Einführung im Jahr 1993 entspricht. In Zukunft soll zudem eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes sichergestellt werden.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Steibl zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.15.07

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs sagen: Diese drei Debattenbeiträge davor sind für mich ein Chor von negativen, inhaltslosen Wortmeldungen. Ich traue mich, das tatsächlich zu sagen, weil es sehr einfach ist, kurze Zeit im Parlament zu sein – das gilt zumindest für den Kollegen, der zuletzt gesprochen hat – und zu sagen, dass nichts passiert sei. Ich werde Ihnen am Schluss meiner Rede dann noch einmal mit auf den Weg geben, was alles geschehen ist. Ich denke, man kann sich ja auch in einer anderen Weise einbinden. (Abg. Strache: „Fehlende Inflationsanpassung“ hat er gesagt! Haben Sie nicht zugehört?)

Diese Thematik ist viel zu heikel, als dass wir polemisch darüber reden. Diese Thematik ist ein sehr familien- und sozialpolitisches Anliegen, das wir uns alle – bitte! – mehr als nur zu Herzen nehmen müssen und auch darüber vernünftig verhandeln sollen. (Abg. Strache: Davon weiß gerade der Herr Hofer zu sprechen! Der war nämlich ein Pflegefall!)

Das hat auch damit zu tun, dass wir eine immer länger werdende Lebenserwartung haben und dass auch immer mehr Menschen damit rechnen müssen, im Alter Pflege zu benötigen. Ja, das ist aber in der letzten Zeit auch sehr schnell gewachsen, weil wir ja ein anderes Umfeld haben und vieles mehr. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.)

Es ist auch verständlich, dass diese Problematik eben aus diesem Zugang heraus nunmehr in den Mittelpunkt rückt. Zwar steigt auch die Gefahr, ein Pflegefall zu werden, erst ab dem 60. Lebensjahr – das sehen Sie, wenn Sie die Statistiken an­schauen –, doch kann das natürlich auch in den jüngeren Jahren der Fall sein. Zwischen dem 60. und 80. Lebensjahr sind es zirka 10 Prozent. Dramatisch wird die Situation natürlich für über 80-Jährige. Da liegt die Quote schon bei 60 Prozent. In wenigen Jahren wird sich die Zahl der 80-Jährigen verdoppeln, sodass auch mit einer Verdoppelung der Pflegefälle in dieser Alterskategorie zu rechnen ist. – Das hat auch mit der Sache zu tun: der Umstand, wie sich die Entwicklung nunmehr gestaltet. (Abg. Ing. Hofer: Wo ist Ihr Vorschlag?)

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben auch keinen Vorschlag gebracht! Ich komme schon dazu (Abg. Ing. Hofer: Wir haben einen Antrag eingebracht!): Wir haben einen Vorschlag! Das Älterwerden in Würde – und darum geht es – und die damit verbundene Pflege und Altenbetreuung stellen natürlich für uns alle eine große Herausforderung dar. (Abg. Ing. Hofer: Übernehmen Sie sich nicht!)

Eines ist auch wichtig: Die Familie ist der größte Pflegedienst dieser Nation – so nenne ich das –, denn rund 80 Prozent der Pflegeleistungen werden von Angehörigen erbracht: von Ehefrauen, Töchtern, Schwiegertöchtern, manchmal auch von Ehe­männern, ganz selten allerdings von Söhnen und gar nicht von Schwiegersöhnen. – Nicht meine Erfindung, sondern Studien.

Sehr geehrte Damen und Herren, nun zu diesem Übergangsgesetz: Ziel ist es, eine Verwaltungsstrafbestimmung, die Arbeitgeber im privaten Haushalt bei der Beschäf­tigung von Pflegepersonal betrifft, außer Kraft zu setzen. Im Wahlkampf hat sich die Aufmerksamkeit auf ausländische Pflegekräfte gerichtet. In dem von der ÖVP ein­ge­brachten Gesetzentwurf – und hier danke ich auch Herrn Bundesminister Bartenstein wie auch der Frau Bundesministerin, die dafür intensivst gearbeitet haben – sind sowohl ausländische – das ist auch wichtig! – als auch inländische Pflegekräfte erfasst.

Mit diesem Übergangsgesetz soll ein sozialversicherungsrechtlicher Ausnahme­tat­bestand geschaffen werden. Damit soll dazu beigetragen werden, dass im Pflege- und im Betreuungsbereich eine Rechtssicherheit sowohl für den privaten Dienstgeber als auch für das Pflege- und Betreuungspersonal geschaffen wird. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.) – Frau Kollegin Haidlmayr, ich habe Ihnen auch zugehört, also tun Sie das bitte auch!

Der Hauptanwendungsbereich dieser Amnestie liegt einerseits im Bereich der Arbeits­zeitregelung, andererseits auch im Bereich des Urlaubsgesetzes.

Sehr geehrte Damen und Herren, zum Abschluss noch ein paar Punkte für alle Neuen in diesem Haus – zumindest aufseiten der FPÖ –: Diese Bundesregierung hat zahl­reiche Maßnahmen gesetzt, um sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige in solchen schwierigen Situationen zu unterstützen. So wurde zum Beispiel die Familien­hospizkarenz eingeführt, das Pflegegeld erhöht (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr), das Bausparen als Pflegevorsorge ermöglicht und die begünstigte Selbstversicherung für pflegende Angehörige geschaffen. Auch eine Initiative im Arbeitsmarkt hat zur Höherqualifizierung von Personen im Pflegebereich beigetragen. Es wurden an die 14 000 neue Arbeitsplätze mit einer qualifizierten Ausbildung geschaffen.

Wir haben das Patientenverfügungsgesetz, das die Patientenrechte gestärkt hat, geschaffen.

Wir haben die bundesweite Harmonisierung des Berufsbildes „Heimhilfe“ und des Berufsbildes „Altenbetreuung“ eingeführt.

Werte Kollegen, stehen Sie auf bei der Abstimmung! Sie sind Abgeordnete, die nicht nur hier im Haus sitzen, wie Kollegin Trunk gesagt hat. (Beifall bei der ÖVP.)

14.20


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


14.20.46

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Pflege betrifft immer mehr Österreicherinnen und Österreicher. Annähernd 400 000 Menschen in Österreich beziehen Pflegegeld, und zwar mehr als 320 000 Bundes-Pflegegeld und zirka 60 000 Landes-Pflegegeld. Über 80 Prozent der Pflege- und Betreuungsleistungen werden von Angehörigen erbracht. Der Rest der zu Pflegenden ist in stationärer Pflege untergebracht oder wird durch mobile Pflegedienste betreut.

Was in der öffentlichen Diskussion oft generalisierend als „Altenpflege“ bezeichnet wird, stellt sich bei näherer Betrachtung als sehr komplexer Rechtsbereich mit unter­schiedlichen rechtlichen Regelungen heraus.

Die Kompetenz in diesem Bereich ist zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sehr zersplittert. Medizinische Pflege muss von der Altenbetreuung generell unterschieden werden.

Die Bundesregierung hat in den beiden vergangenen Legislaturperioden viele Verbes­serungen in diesem Bereich umgesetzt, von denen ich hier einige aufzählen möchte:

Verbesserungen bei der medizinischen Pflege: weniger Betten je Zimmer, Verbes­serung der Servicestruktur, Schaffung eines eigenen Lehrstuhls für Geriatrie sowie Umwandlung von Akutbetten in Pflegebetten.

Einführung der in Europa einmaligen Familienhospizkarenz zur vollen sozialver­sicherungsrechtlichen Absicherung inklusive Abfertigung für pflegende Angehörige in der letzten Phase der Sterbebegleitung oder bei der Betreuung eines schwerkranken Kindes.

Einführung von „Betreutem Wohnen“ als weitere Aufgabe des gemeinnützigen Woh­nungswesens.

Begünstigte Selbstversicherung für pflegende Angehörige durch Übernahme des Dienstgeberanteils durch den Bund in der Höhe von 1 350 €, was auch für die Pensionsversicherung schlagend wird; das trifft vor allem auf weibliche Pflegende zu, weil diese in diesem Bereich den größten Teil stellen.

Pflegegelderhöhung mit Jänner 2005. – Das ist seit 1993 erst das zweite Mal passiert, aber immerhin wurde das Pflegegeld um 2 Prozent erhöht.

Patientenverfügungsgesetz zur Stärkung der Patientenrechte auch für pflegerisch Betreute.

Rechtliche Absicherung des Tätigwerdens von pflegenden Angehörigen im Ärzte­gesetz.

Staatlich gefördertes Bausparen kann zur Pflegevorsorge verwendet werden; das ist ein weiterer Schritt, der gesetzt worden ist.

Gerade die Diskussion über Pflegebedarf im vergangenen Sommer hat gezeigt, dass die Betroffenen – insbesondere bei Pflege durch familienfremde Personen – mit der Einhaltung aller geltenden Rechtsregelungen überfordert sind, eine legale Pflege zu Hause aber auch finanziell kaum leistbar ist. Deswegen glauben wir, dass eine Pflegegelderhöhung unbedingt erforderlich ist, und zwar in größerem Ausmaß, und dass das Pflegegeld auch in Zukunft valorisiert werden müsste.

Der Antrag 25/A, der jetzt hier vorliegt, greift meiner Meinung nach durch seine Beschränkung auf eine befristete Straffreiheit bis Ende Juni 2007 zu kurz und ist in keiner Weise geeignet, die vorhandenen Probleme tatsächlich zu lösen. Auch ich bin dafür, dass Familien, die illegal Pflegende beschäftigen, entkriminalisiert werden. Das ist in Ordnung. Aber Illegale zu legalisieren ist meiner Meinung nach der falsche Lösungsansatz.

Im Bereich der Beitragspflicht zur Sozialversicherung lässt dieser Antrag die Betrof­fenen überhaupt ohne Schutz vor Nachforderungen. Das ist nicht im Sinne einer guten Lösung, denn Fragen des Berufs- und Steuerrechts werden überhaupt nicht erfasst, und administrative Probleme sind ebenfalls vorprogrammiert im Hinblick darauf, was Pflege und was Betreuung ist.

Ich bringe auf Grund dessen einen Entschließungsantrag ein, der einen Notfallfonds vorsieht, und dieser Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassende Verbesserungen im Pflegebereich

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht,

1. umgehend einen Fonds einzurichten, aus dem Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen finanziell unterstützt werden, insbesondere wenn sie durch Beitrags­nachforderungen im Bereich der Pflege durch familienfremde Personen finanziell überfordert sind und

2. bis Ende Mai 2007 dem Nationalrat Gesetzentwürfe zuzuleiten, die folgende Maß­nahmen umsetzen:

Vorsorge für die notwendigen Verbesserungen beziehungsweise regelmäßige Erhö­hungen im Pflegebereich;

Wahlfreiheit der Betroffenen sicherstellen und Ausbau der entsprechenden Strukturen fördern (Nachbarschaftszentren, mobile Dienste sowie stationäre und teilstationäre Angebote);

Förderung sowie soziale Absicherung der ehrenamtlich Tätigen;

Sicherstellung einer bedarfsgerechten, abgestuften Betreuung;

Absicherung der Finanzierung;

Schaffung einer Rechtssicherheit für 24-Stunden-Betreuung von Pflegebedürftigen;

Ausbau niederschwelliger Beratungs- und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige;

bedarfsorientierte Dienstleistungsangebote und Schaffung der Möglichkeit selbstän­diger Berufsausübung im Pflegebereich;

weitere Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen;

Ausbau der Pflegevorsorge und Prävention;

Verbesserung der Schnittstellen Pflege- und Betreuungsbereich/medizinische Versor­gung sowie

Ausbau der lebensraumnahen Hospiz-, Palliativ- und Schmerzmedizin.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie auch der Meinung sind, dass gerade in diesem Bereich geholfen werden soll, dann stimmen Sie diesem Entschließungsantrag zu. (Beifall beim BZÖ.)

14.26


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Ursula Haubner, Dolinschek und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher zur Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek und Kollegen betreffend umfassende Verbesserungen im Pflegebereich; eingebracht im Zuge der Debatte des Nationalrates zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 25/A der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Übergangsbestimmungen bis zur Neuregelung der Pflege erlassen werden (Pflege-Übergangsgesetz) (5 d.B.)

Das Thema Pflege betrifft immer mehr Österreicherinnen und Österreicher persönlich: Annähernd 400.000 Menschen beziehen Pflegegeld, mehr als eine Million Menschen sind als Angehörige mit Pflegeproblemen praktisch konfrontiert (über 80 % der Pflege- und Betreuungsleistungen werden von Angehörigen erbracht).

Was in der öffentlichen Diskussion oft generalisierend als „Altenpflege“ bezeichnet wird stellt sich bei näherer Betrachtung als sehr komplexer Rechtsbereich mit unterschied­lichsten (kompetenz-)rechtlichen Regelungen dar: Die Kompetenz ist zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zersplittert. Medizinische Pflege muss von Altenbetreuung unterschieden werden.

Die Bundesregierung hat im Pflegebereich in den vergangenen beiden Legislatur­perioden viele Verbesserungen umgesetzt:

Verbesserungen bei der medizinischen Pflege: weniger Betten je Zimmer, Verbes­serung der Servicestruktur, Schaffung eines eigenen Lehrstuhls für Geriatrie sowie die Umwandlung von Akutbetten in Pflegebetten

Einführung der in Europa einmaligen Familienhospizkarenz zur vollen so-zialver­sicherungsrechtliche Absicherung inkl. Abfertigung für pflegende Angehörigen in der letzen Phase der Sterbebegleitung oder bei der Betreuung eines schwerkranken Kindes

Einführung „Betreutes Wohnen“ als weitere Aufgabe des gemeinnützigen Wohnungs­wesens

Begünstigte Selbstversicherung für pflegende Angehörige durch Übernahme des Dienstgeberanteils durch den Bund

Pflegegelderhöhung mit Jänner 2005

Patientenverfügungsgesetz zur Stärkung der Patientenrechte auch für pflegerisch Betreute

rechtliche Absicherung des Tätigwerdes von pflegenden Angehörigen im Ärztegesetz

staatlich gefördertes Bausparen kann zur Pflegevorsorge verwendet werden.

Gerade die Diskussion im Sommer 2006 hat gezeigt, dass die Betroffenen (ins-besondere bei Pflege durch familienfremde Personen) mit der Einhaltung aller gelten­den Regelungen überfordert sind, eine legale Pflege zu Hause aber auch finanziell kaum leistbar ist.

Der Antrag 25/A greift durch seine Beschränkung auf eine befristete Straffreistellung bis Ende Juni 2007 zu kurz und ist in keiner Weise geeignet, die vorhandenen Probleme tatsächlich zu lösen. Im Bereich der Beitragspflicht zur Sozialversicherung lässt er die Betroffenen überhaupt ohne Schutz vor Nachforderungen für die letzten drei Jahre. Die unterzeichneten Abgeordneten sind daher der Ansicht, dass er unbedingt durch einen Auftrag an die künftige Bundesregierung flankiert werden muss; sie stellen daher den nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht,

1. umgehend einen Fonds einzurichten, aus dem Pflegebedürftige bzw. ihre Ange­hörigen finanziell unterstützt werden, insbesondere wenn sie durch Beitrags­nach­forderungen im Bereich der Pflege durch familienfremde Personen finanziell über­fordert sind und

2. bis Ende Mai 2007 dem Nationalrat Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die folgende Maßnahmen umsetzen:

Vorsorge für die notwendigen Verbesserungen bzw. regelmäßige Erhöhungen im Pflegegeldbereich;

Wahlfreiheit der Betroffenen sicherstellen und Ausbau der entsprechenden Strukturen fördern (Nachbarschaftszentren, mobile Dienste sowie stationäre und teilstationäre Angebote);

Förderung sowie soziale Absicherung der ehrenamtlich Tätigen;

Sicherstellung einer bedarfsgerechten, abgestuften Betreuung;

Absicherung der Finanzierung;

Schaffung einer Rechtssicherheit für 24-Stunden-Betreuung von Pflegebedürftigen;

Ausbau niederschwelliger Beratungs- und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige;

bedarfsorientierte Dienstleistungsangebote und Schaffung der Möglichkeit selbstän­diger Berufsausübung im Pflegebereich;

weitere Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen;

Ausbau der Pflegevorsorge und Prävention;

Verbesserung der Schnittstellen Pflege- und Betreuungsbereich/medizinische Versor­gung sowie

Ausbau der lebensraumnahen Hospiz-, Palliativ- und Schmerzmedizin.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als Nächster gelangt Herr Bundes­minister Dr. Bartenstein zu Wort. – Bitte.

 


14.27.03

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein|: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Vor einigen Wochen haben wir den ersten Schritt gesetzt, um diesem wichtigen Thema, um dieser wichtigen Herausforderung: Pflege, Leistbarkeit und Legalisierung der Pflege zu Hause, zu Leibe zu rücken. Es ist in dieser Materie mit den Vertretern der Sozialdemokratie zu einem Konsens gekommen, wofür ich mich bedanke. Ziel ist die Legalisierung ausländischer Pflegekräfte durch eine Ausnahme aus dem Ausländerbeschäftigungsgesetz.

Das, worum es jetzt geht, Frau Abgeordnete Haidlmayr, ist nicht die große Gesamt­lösung – die braucht ihre Zeit, dazu bedarf es noch vieler Arbeit; es wird schwierig genug sein, bis 30. Juni des nächsten Jahres zu der jetzt geplanten Lösung zu kommen –, sondern ein zweiter Schritt, der, wie ich meine, wichtig ist, um das Sicherheitsgefühl der Menschen wieder zu stärken. Durch eine Pflege-Amnestie soll sowohl den zu pflegenden Angehörigen als auch den Familien, in denen diese Angehörigen gepflegt werden, mehr Sicherheit gegeben werden.

Der erste Schritt hat das Thema Pflege nur in ausländerrechtlicher Hinsicht saniert. Das heißt, dass man keine Sorge mehr vor dem An-die-Tür-Klopfen der KIAB, der Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung, vor Verwaltungsstrafverfahren, vor Strafen, die zum Teil Tausende Euro betragen könnten und können, haben muss.

Jetzt geht es darum, in etlichen Rechtsmaterien hier auch entsprechend Rechts­sicherheit zu geben, und zwar nur dort, wo wir es für richtig halten. Nicht überall halten wir es für richtig. Wir nehmen zum Beispiel das Arbeitnehmerschutzgesetz nicht heraus. Wir nehmen auch das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz und das Muterschutzgesetz nicht heraus. Dort braucht es keine Amnestie, wir wollen sie dort nicht. Wir brauchen sie laut Information des Finanzressorts auch nicht im steuerlichen Bereich, weil Pflege im Haushalt laut Finanzressort Einkunft aus Gewerbebetrieb darstellt und dementsprechend hier lohnsteuerrechtlich keine Amnestierung erfor­derlich ist – ganz egal, ob es sich um inländische oder ausländische PflegerInnen handelt.

Aber im Hausangestelltengesetz setzen wir diesen Amnestierungs-Schritt. Dort ist auch das, was arbeitszeitrechtlich und arbeitsrechtlich zu verfügen ist, geregelt, sodass es in den beiden letzteren Gesetzesmaterien nicht notwendig ist.

Wichtig ist nun dieser zweite Schritt. Was dieser zweite Schritt allerdings nicht leisten kann, ist, von irgendwoher Sozialversicherungsbeiträge zu finanzieren, was er nicht leisten kann, ist, Sicherheit zu bieten in dem Sinne, dass solche PflegerInnen Regress­forderungen stellen, zum Beispiel auf Nachzahlung von Krankenversicherungs­bei­trägen. Nur: Wenn sie das bisher nicht getan haben, dann gehe ich davon aus, dass sie es auch bis zum 30. Juni nächsten Jahres nicht tun werden. – So gesehen ist das also ein wichtiger zweiter Schritt.

Ich bedanke mich für den Konsens, der noch nicht vollständig, aber breit zu diesem Thema gegeben sein wird und kann. Wir haben jetzt damit die Tür aufgemacht, um die große Lösung zu verhandeln, die zum Ziel hat, neben der wichtigen Pflege in den Institutionen dieses Landes dann auch die Pflege zu Hause auf legaler Basis leistbarer zu machen.

Ein Letztes: Frau Abgeordnete Trunk, da Sie einmal mehr von „Pflegenotstand“ gesprochen und hier den Herrn Bundeskanzler zitiert haben, darf ich Ihnen Folgendes sagen:

Es war nicht nur der Herr Bundeskanzler, sondern es waren auch Sozialreferenten sonder Zahl aus den Ländern, die im Regelfall Ihrer Partei angehören, die ausdrücklich davon gesprochen haben, dass es diesen behaupteten Pflegenotstand nicht gibt.

Man soll die Dinge nicht kritischer sehen, als sie sind. Es besteht Handlungsbedarf, pro futuro muss etwas geschehen, soll etwas geschehen, aber von einem Pflegenotstand zu sprechen, ist absolut nicht gerechtfertigt. – Und, wie gesagt, ich denke da an die vielen sozialdemokratischen Sozialreferenten aus Österreichs Bundesländern, in deren Kompetenz dieses Pflegethema nämlich in Wirklichkeit hauptsächlich fällt. (Beifall bei der ÖVP.)

14.31


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. Ihre Redezeit ist auf 4 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


14.31.19

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor: Sie, ich im Pflegeheim – und von dort auf den Friedhof.

Das will ich nicht!, werden viele sagen. So werden wir wohl alle reagieren.

Daheim statt im Heim – das ist der Wunsch der Mehrheit der Österreicher. 82 Prozent sagen, sie möchten nur dann in ein Seniorenheim gehen, wenn es gar nicht mehr anders geht. Sie wünschen sich nur eines: so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu leben. Und dabei beschäftigen sie auch illegale Pflegekräfte. Warum? –Weil sie sich andere Hilfe – und das ist nun leider so – mitunter nicht leisten können.

Im Sommer – wir alle wissen das – haben Strafen Tausende Menschen verunsichert und verängstigt. Eine befristete Regelung soll nun diese Angst nehmen.

Erste Maßnahme – Herr Minister Bartenstein hat es ja soeben ausgeführt –: Eine Ver­ord­nung ermöglicht bisher illegal beschäftigten Pflegern aus den neuen EU-Staaten eine legale Tätigkeit in Österreich.

Heute kommt die zweite Maßnahme hinzu: Das so genannte Amnestiegesetz stellt illegale Pflegekräfte unter bestimmten Voraussetzungen straffrei; der Herr Minister hat die Details bereits ausgeführt.

Kein Mensch in der ÖVP steckt den Kopf in den Sand, Herr Kollege Hofer von der FPÖ! Wir arbeiten!

Ein besonderes Plus dabei: Die beiden Großparteien ÖVP und SPÖ arbeiten in diesem Projekt zusammen. Und diese Zusammenarbeit wird auch weiterhin sehr notwendig sein: die Zusammenarbeit aller angesichts der wachsenden Zahl alter Menschen.

Es braucht, würde ich beinahe meinen, eine nationale Kraftanstrengung. Wir brauchen eine umfassende Neuregelung des Pflegesystems, die fit ist für das 21. Jahrhundert. (Beifall bei der ÖVP.)

Daheim statt im Heim – das soll für alle möglich werden, die es wollen!

Ideen gibt es schon viele. Ideen aus Hilfsorganisationen und Parteien liegen vor, etwa aus einer Pflege-Enquete des überparteilichen Seniorenrates, die vor Kurzem hier im Parlament stattgefunden hat.

Es gibt Ergebnisse der Denkwerkstatt, die Seniorenbundpräsident Andreas Khol ins Leben gerufen hat – zum Beispiel auch die regelmäßige Anpassung des Pflegegeldes an die steigenden Pflegekosten.

Es gibt die erfolgreiche Arbeitsgruppe um Waltraud Klasnic. Sie hat unter anderem eine bessere sozialrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger vorgeschlagen – und vieles andere mehr.

Wir brauchen eine Kraftanstrengung, das alles zu verwirklichen!

Menschen verdienen – vor allem im Alter! – unsere Wertschätzung und unsere Solidarität. (Beifall bei der ÖVP.)

Dabei ist unser Ziel klar: in Österreich menschenwürdiges Altern zu ermöglichen. Das bedeutet, auf den Punkt gebracht: Pflege muss rasch verfügbar sein, wenn man sie benötigt; die Qualität muss stimmen; sie muss für alle leistbar sein.

Daheim statt im Heim! Engagieren wir uns gemeinsam mit aller Kraft dafür! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

14.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mandak. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.35.36

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne)|: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr ge­ehrte Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich sind wir schon der Meinung – und auch immer der Meinung gewesen –, dass die Pflegekräfte jetzt nicht dafür bestraft werden sollen, dass sie bei uns in Österreich pflegen. Trotzdem werden und können wir diesem vorliegenden Antrag nicht zustimmen; ich werde Ihnen sagen, warum.

Zum einen schreiben Sie fest, dass der Antrag all jene Personen betreffen soll, die Pflegegeld ab der Pflegestufe 3 bekommen.

Meine Kollegin Theresia Haidlmayr hat schon einen entsprechenden Antrag der Grü­nen eingebracht. Derzeit ist es nämlich so, dass gerade Demenzerkrankungen nicht erfasst werden und somit gerade demente Menschen, die den höchsten Betreuungs­aufwand haben und folglich die meiste Betreuung brauchen, aus dieser Regelung hinausfallen würden.

Wie werden Sie sich in Zukunft verhalten, wenn eine Anzeige erstattet wird in einem Fall, in dem eine Person, die dement ist, von einer Pflegeperson betreut wird? – Das ist unserer Meinung nach ein untragbarer Zustand.

Mit Ihrem Vorschlag nehmen Sie jenen, die pflegen, sämtliche Schutzbestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass das auch so etwas betrifft wie das Recht auf ein eigenes Zimmer. Ja schlimmer noch: Es betrifft auch das Recht auf ein eigenes Bett. Nicht einmal das ist mehr gesichert nach den Gesetzesvorlagen, die Sie hier einbringen.

Was – und das ist hier die Frage! – passiert, wenn jemand die Pflegeperson, die Betreuungsperson anmeldet? – Es ist mit rund 30 Prozent Mehrkosten zu rechnen. Wer wird diese Kosten tragen? Die Familien selber? Sie wissen, dass diese oft am Rand ihrer Finanzkraft sind und kaum die Kosten für die Pflegekräfte aufbringen können. Sollen diese Kosten die zu Pflegenden selbst tragen? – Kollegin Haidlmayr hat Ihnen vorgerechnet, wie oft das überhaupt nicht möglich ist. – Oder sollen für diese Kosten die PflegerInnen selbst aufkommen? – Meistens sind es Frauen oder Pfleger oder Betreuungskräfte, die um ein Gehalt in der Höhe von 900, 1000, 1 200 € im Monat pflegen. Sollen die jetzt von dieser Summe noch die gesamten Abgaben leisten?

Da ist eine Frage offen, auf die Sie keine Antwort haben!

Was, so frage ich mich auch, passiert, wenn die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer im ersten Halbjahr 2007 nicht gezahlt werden? Was werden Sie dann tun? Dann fällt das ja noch unter das Amnestiegesetz. Auf der einen Seite wird amnestiert, wird nicht verfolgt, und auf der anderen Seite – und ich bin mir nicht klar, ob Ihnen das bewusst ist; aber vielleicht haben Sie es ganz bewusst so gemacht – haben Sie keine Bestimmungen für eine Amnestie bezüglich Nichtzahlung der Abgaben eingeführt. Das heißt: Das Finanzamt ist, wenn es davon weiß, verpflichtet, diese Finanzvergehen beziehungsweise Verwaltungsübertretungen zu ahnden. Und das heißt wiederum: Diejenigen, die pflegen, beziehungsweise diejenigen, die den Auftrag dazu geben, werden haftbar gemacht und müssen die Schulden, die angefallen sind, zahlen.

Ihr Gesetz, das Sie hier vorgelegt haben, ist nicht ausreichend, hat ganz eklatante Mängel und Lücken, schafft mehr Unrecht. Unserer Meinung nach braucht es eine klare Regelung.

Es braucht vor allem auch eine Neuorganisation des Pflegegeldes, und zwar nicht nur eine Erhöhung, sondern eine Gesamtänderung inklusive Einführung einer offenen Stufe. Und es braucht natürlich auch die entsprechenden Angebote im stationären, teilstationären und vor allem auch im ambulanten Bereich, damit die Rund-um-die-Uhr-Pflege nicht so oft notwendig ist wie heute. Sie ist nämlich heute oft deswegen not­wendig, weil die ambulanten Dienste nicht im ausreichenden Ausmaß zur Verfügung stehen beziehungsweise nicht leistbar sind. Das müssen Sie sich einmal anschauen.

Ich bin gespannt, wie Sie das alles bis 1. Juli 2007 auf die Reihe bekommen werden. Wir werden diesem Antrag hier und jetzt nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Grander zu Wort; auch ihre Redezeit ist freiwillig limitiert: 3 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


14.40.19

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP)|: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir müssen das Thema „Pflegenotstand“ in drei Teile teilen, nämlich: Betreuungspersonal, Haushaltshilfen und Pflegepersonal, und es muss der Ist-Zustand erhoben werden.

Ich möchte erwähnen, dass es sehr wohl eine 24-Stunden-Betreuung gibt; Beispiel Ludesch in Vorarlberg, und auch bei uns in Tirol gibt es in einzelnen Sprengeln 24-Stunden-Betreuung. Es ist zwar nicht so, dass jemand körperlich ständig in der Wohnung anwesend ist, aber es wird auch in der Nacht die Runde gemacht, es gibt Nachtdienste in den Sozial- und Gesundheitssprengeln. Also wir dürfen nicht davon ausgehen, dass es überhaupt keine Struktur in Österreich gibt. Das stelle ich einmal fest.

Weiters muss man, weil man den Notstand jetzt immer auf uns, auf die ÖVP, schiebt, Folgendes dazusagen – der Herr Bundesminister hat es bereits anklingen lassen –: Gerade der Bereich der Pflege ist in unseren Bundesländern, außer in Vorarlberg, überall in SPÖ-Hand. Berufsbilder – wie Frau Trunk gesagt hat – haben wir mehr als genug, denke ich mir; wir haben zum Beispiel ein Sozialfachbetreuergesetz in Aus­arbeitung, das im Jahr 2007 endlich fertig sein sollte. Wir müssen aber aufpassen, dass wir die Menschen nicht verwirren, dass also dann keiner mehr weiß, wer jetzt vor ihm steht und mit ihm arbeitet! – Das sind ebenfalls Dinge, die man ganz klar fest­stellen muss.

Dass die Pflege und Altenbetreuung eine große sozialpolitische, familienpolitische, frauenpolitische und, wie ich glaube, auch gesellschaftspolitische Herausforderung ist, das wissen wir. Man muss dazusagen – gerade aus frauenpolitischer Sicht –: 88 Prozent der Beschäftigten in diesem Bereich sind Frauen. Es geht bei der Pflege und Altenbetreuung im Besonderen ganz stark um die Würde des Menschen. Die Pflege und Betreuung Alter und Kranker muss einfach wirklich gut gemacht werden. Ich möchte davor warnen, dass man drohenden Pflegenotstand, fehlende Finanzierung ständig als Schreckgespenste hinstellt, sondern bitten, wirklich daran zu arbeiten und zu überlegen, welche Möglichkeiten es gibt. Alter ist schrecklich, Pflege ist teuer – so klingt das, und Sie müssen sich vorstellen, was das für die Betroffenen bedeutet. Das ist natürlich nicht unbedingt sehr erbauend!

In der mobilen Pflege und in Heimen wird großteils auch sehr, sehr gute Arbeit geleistet. Man kann nicht sagen, dass hier nicht gut gearbeitet wird!

Es gibt, wie gesagt, verschiedene Tätigkeitsfelder: Haushaltshilfen, Heimhilfen, Betreu­ung und Pflege. Wir müssen diese Bereiche unterscheiden und multifunktionelle Teams aufbauen, die es auch schon gibt, wie ich bereits angeführt habe.

Wichtig ist mir auch die Betreuung pflegender Angehöriger. Auch hier braucht es Entlastung durch teilstationäre Einrichtungen, durch Besucherdienste – da gibt es viele Möglichkeiten –, Entlastung, damit der pflegende Angehörige in Urlaub fahren kann, auf Kur gehen kann, jemanden auf Zeit unterbringen kann. Auch diese Betreuungs­einrichtungen gibt es bereits. Wir sind daher gefordert, den regionalen Ist-Zustand zu erheben und hier einfach weiterzuarbeiten.

Wichtig ist weiters, zu berücksichtigen, dass betreuende Angehörige sehr hohe Flexibi­lität einfordern; manchmal ist es einfach zu mühsam, jemanden unterzubringen. Daher wird sich in diesen Bereichen einfach einiges ändern müssen.

Weiters ist zu fordern: die Pflegeeinstufung durch Pflegepersonen, wobei nicht nur der medizinische Teil berücksichtigt wird, sondern auch Pflege und Beratung angeboten werden. Diese Bereiche sollten sich ergänzen.

Abschließend noch ganz klar: In der gesamten Debatte ist auch immer dieses „soziale Jahr“ aufgetaucht. – Soziales Jahr ja, aber unter gesetzlichen Rahmenbedingungen für die jungen Menschen, ob männlich oder weiblich; ich möchte dieses soziale Jahr nicht nur auf Frauen reduzieren. Ich würde mir sogar vorstellen können – das ist jetzt so meine ganz persönliche Meinung –, dass Frauen zum Zivildienst freiwillig Zugang haben – wir haben ja in vielen Organisationen wie Rettung et cetera Frauen. Das ist aber von Grün und SPÖ abgelehnt worden; ursprünglich ist es in Diskussion gewesen.

Noch einmal: Neue Herausforderungen brauchen neue Antworten! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.45


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Weinzinger zu Wort. Sie haben sich eine Redezeit von 4 Minuten vorgenommen. – Bitte.

 


14.45.12

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ)|: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit heute Früh höre ich sehr interessiert den Debatten zu und höre Worte wie „staats­tragend“, „verantwortungsbewusst“, „zukunftsorientiert“. Eloquent wird gesprochen von „sozialer Gerechtigkeit“, von „sozialer Symmetrie“ und vom „Annehmen von Heraus­forderungen“. – Beeindruckend! – Ich gehe nun davon aus, dass auch schon vor 15 Jahren oder vor 20 Jahren ähnliche Worte und ähnliche Haltungen in diesem Haus zu hören gewesen sind. Offensichtlich wurde aber vor 15 Jahren oder auch schon vor 20 Jahren eines nicht gehört: die Warnrufe unserer Demographen, die die bedenkliche Entwicklung der Bevölkerungspyramide, die bedenkliche Änderung der Bevölkerungs­pyramide immer wieder an die Wand gezeichnet haben. – Offensichtlich hat man da nicht zukunftsorientiert gedacht, sonst stünden wir heute nicht vor diesem Problem.

Seit 20 Jahren wissen wir, dass sich bei uns, in unserer Gesellschaft und in der altersmäßigen Zusammensetzung unserer Gesellschaft eine dramatische Entwicklung abzeichnet, und zwar so dramatisch, dass man etwas tun muss. – Und getan, meine Damen und Herren, hat die Politik eigentlich nicht viel!

Auch wenn von einer meiner VorrednerInnen gesagt wurde, dass die Aussage, „den Kopf in den Sand zu stecken“, absolut nicht stimme: Ja warum müssen wir dann hier eine Art Notverordnung einbringen? Warum müssen wir bis zur Schaffung eines neuen Pflegesystems in Österreich ein Übergangsrecht einfordern, ein Übergangsrecht schaffen, das im Prinzip nichts anderes besagt, als dass der, der illegal etwas getan hat, für ein halbes Jahr legalisiert wird? Was ist mit jenen, die bis jetzt ihre Pflegekräfte immer legal eingestellt haben? Wo bleibt die Gleichheit? Wie ist das, was Sie hier einführen wollen, verfassungsrechtlich gedeckt? – Meine Damen und Herren! Ich ver­wende das Wort äußerst ungern, aber das ist ein Husch-Pfusch-Gesetz und bringt meines Erachtens weit und breit keine Lösung.

Eine Gesamtlösung, die gesamtgesellschaftlich getragen werden kann, ist vonnöten und hätte schon seit 20 Jahren ausgearbeitet werden müssen! (Beifall bei der FPÖ.)

14.48


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Zu Wort gemeldet ist nun noch einmal Frau Bundesministerin Haubner. Ich erteile es ihr.

 


14.48.19

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner|: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Eine Gesamtlösung – da schließe ich mich meinem Vorredner an – ist dringend notwendig, aber ich denke, wir haben seit einigen Jahren – und das seit über 15 Jahren! – eine klare Aufgabenteilung in Österreich. Das heißt, der Bund ist für die pflegenden Angehörigen und für die Auszahlung des Pflegegeldes zuständig, und die Länder sind für die stationären Einrichtungen und für die mobilen Dienste zuständig. Und hier zusammenzuführen und ein gesamtheitliches Konzept zu erstellen, ist dringender denn je notwendig!

Vor allem aber möchte ich auch sagen: Wir haben in den letzten Jahren sehr wohl die Herausforderungen der demographischen Entwicklung erkannt, nicht nur bei der Pflege, nicht nur bei den Pensionen, sondern auch in der Familienpolitik. Hier haben wir – und man kann jetzt sagen, vielleicht zu spät, vielleicht hätten frühere Regierungen mehr tun müssen – die Weichen richtig gestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, in der ganzen Diskussion rund um die Pflege ist einfach die Pflege zu Hause die Drehscheibe, der springende Punkt, an dem sich letztendlich alles orientieren muss. Daher, sage ich, ist dieses Amnestie­gesetz, diese Lösung, die jetzt vorliegt, wirklich nur eine Übergangslösung und kann in keinem Fall in irgendeiner Form eine Dauerlösung sein, denn diese Regelung, die jetzt vorliegt, lässt jeglichen sozialversicherungsrechtlichen Aspekt außer Acht.

Es gilt in Österreich nach wie vor das Recht des Arbeitnehmers, dass der Arbeitgeber ihn sozialrechtlich versichert. Es ist heute schon angesprochen worden: Diejenigen, die bisher ordentlich angemeldet haben und auch ordentlich versichert haben, sind jetzt sozusagen die Dummen gegenüber jenen, die eine weitere Amnestie bis zum Juni 2007 haben. Und das ist die schlechte Seite dieser Übergangsregelung.

Daher müssen wir uns wirklich so rasch wie möglich gerade für die Pflege daheim überlegen, wie wir sie leistbar machen können. Wie können wir sie leistbar machen? Wie können wir für die Pflege zu Hause allen die gleichen Chancen geben, um nicht unsere inländischen, gut ausgebildeten Betreuungs- und Pflegekräfte zu diskrimi­nieren? Wenn wir davon reden, Pflege zu Hause leistbar zu machen, dann werden wir als öffentliche Hand auch nicht umhinkönnen, neben dem Pflegegeld die einen oder anderen Mittel in die Hand zu nehmen, um auch die Familien zu unterstützen, und zwar nicht nur der Bund, sondern sicher auch die Länder.

Ich bin sehr froh darüber, dass gerade auch in Kärnten ein erster Schritt in diese Richtung gemacht wurde, dass im neuen Budget zusätzliche Mittel vorgesehen sind für die mobilen Dienste, die bei den Angehörigen, bei den Familien zu Hause ihre Leistun­gen erbringen.

Unser Projekt Pflegescheck zum Beispiel wurde zuletzt in einem Bezirk in der Steier­mark durchgeführt. Pflegende Angehörige haben zweckgebundene Leistungen als Unterstützung für die Pflege zu Hause bekommen, und diese Aktion, diese Unter­stützung der pflegenden Angehörigen ist sehr positiv begrüßt, sehr positiv gesehen worden.

Ich meine, in diese Richtung müssen wir noch mehr tun als bisher, wobei ich dazu­sage, diese Regierung und ich als Sozialministerin haben einen ganz großen Schwer­punkt auf die Entlastung der pflegenden Angehörigen gelegt; die Beispiele dafür wurden schon von meinem Staatssekretär Sigisbert Dolinschek angeführt. Hier ist vor allem auch der Bereich der Unterstützung in der Versicherung für pflegende Ange­hörige, die vorwiegend Frauen sind, dargelegt. Wir müssen hier aber ebenfalls noch einen wesentlichen Schritt weiter gehen.

Daher gilt es, eine umfassende Reform und Weiterentwicklung der Pflege – die ersten Weichen sind gestellt –, einer Pflege, die in Zukunft auch für alle leistbar ist, durch­zuführen und die Pflegeeinrichtung und größte Pflegeinstitution Familie nicht in Frage zu stellen, sondern weiter zu stärken und zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

14.53


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in Ziffer 5 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Danke, das ist angenommen. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Pflegegeld-Einstufungsverordnung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entschließungsantrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung des Pflegegeldes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen. – Das ist auch die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassende Verbes­serungen im Pflegebereich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

14.55.117. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 23/A(E) der Abgeordneten Fritz Neugebauer, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fortführung der erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik durch Sicherstellung ausreichender Bud­getmittel für das AMS (6 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Wir gelangen damit zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier. Seine Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte.

 


14.55.40

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ)|: Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Das Recht auf Arbeit ist ein elementares Grundrecht. Da das in dieser Meinungsbildung unbestritten ist, haben wir uns gestern im Budget­ausschuss auf eine parlamentarische Parteieneinigung aller im Parlament vertretenen Parteien, und zwar auf einen Entschließungsantrag versus einen Abänderungsantrag der Kollegen Neugebauer, Haubner und Heidrun Silhavy verständigt, der in der gege­benen Fassung die Situation des Arbeitsmarktservice verbessern will: weil er nämlich das Förderbudget auf Basis 2006 erhalten und für 2007 das Regelbudget durch zusätzliche Sondermittel von 204 Millionen € erhöhen wird.

Meine geschätzten Damen und Herren! Im Jahr 2000 waren im Jahresdurchschnitt 222 899 Menschen arbeitslos gemeldet. Dementsprechend ist die Zahl bis zum Jahr 2005 mit der Meldung von 301 244 Personen explodiert und gleichzeitig ist die Jugendarbeitslosigkeit, die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren mit bis zu 70 Prozent gestiegen.

Angesichts dieser Arbeitslosenraten und deutlich gestiegener Jugendarbeitslosigkeit muss das AMS dafür sorgen, den Menschen Perspektiven für die Zukunft auf dem Arbeitsmarkt zu bieten. Das heißt, es ist festzuhalten, immerhin werden jährlich 1,5 Millionen Arbeitsplätze neu besetzt, und rund 800 000 ÖsterreicherInnen werden einmal pro Jahr arbeitslos. Mehrmalige Berufs- und Arbeitsplatzwechsel sind in einem Arbeitsleben heute zur Selbstverständlichkeit geworden, sie sind vielmehr schon Norm. Das AMS muss daher, von uns aus gesehen, in der Lage sein, rasch und flexibel auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes zu reagieren und die Betroffenen, denen unsere ganze Unterstützung gehört, so zu unterstützen, dass sie wieder im Arbeitsprozess Fuß fassen beziehungsweise in diesen hineinkommen.

Der Arbeitsmarkt ist, das wissen wir, einer sehr hohen Dynamik ausgesetzt. Struktur­wandel, immer höhere Anforderungen und Änderungen im Qualifikationsniveau sind nur einige der Problembereiche, denen wir begegnen müssen. Je treffsicherer das AMS agieren kann, umso besser sind die Chancen für die Kunden. Die Dotierung des AMS kann aber mit Sicherheit nur ein Teilaspekt in der gesamtproblematischen Aus­einan­dersetzung sein.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Zu einer Politik, die länger dauernder Arbeits­losigkeit vorbeugt, gehören Maßnahmen, die für Vollzeitarbeitsplätze sorgen. Sie alle kennen die aktuellen Daten, die einen Rückgang an Vollzeitarbeitsplätzen und massive Zuwächse bei Teilzeitarbeit aufzeigen. Schlecht bezahlte, oft prekäre Arbeitsver­hält­nisse mit mangelnder Absicherung führen zur Zunahme der Zahl der Working Poor, also jener Personen, die trotz Erwerbsarbeit über kein ausreichendes Einkommen verfügen und denen soziale Ausgrenzung und Armut drohen.

Das heißt, meine Damen und Herren, wir brauchen mehr öffentliche Investitionen in Infrastruktur und Bildung, aber auch lebenslanges Lernen und betriebliche Weiter­bildung, die die ArbeitnehmerInnen dabei unterstützen, ihr berufliches Know-how an die Anforderungen der Unternehmen anzupassen. Wir brauchen den Ausbau der Finanzierung für die Arbeitsmarktpolitik, um wirklich neue Instrumente zur Bekämpfung dauerhafter Ausgrenzung auf dem Arbeitsmarkt einsetzen zu können.

Geschätzte Damen und Herren! Ein langfristig erhöhtes Förderbudget des AMS wird den Ausbau der beruflichen Weiterbildung von ArbeitnehmerInnen und Arbeitsuchen­den ermöglichen. Daher darf ich mich schon im Vorfeld für die Unterstützung in Form der höheren Dotierung von Mitteln bedanken, denn diese stellen eine echte Hilfe zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dar. Dass wir uns hier einig sind, ist in Zeiten wie diesen mehr als erfreulich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.00


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neugebauer. Herr Abgeordneter, Sie haben sich 5 Minuten vorgenom­men. – Bitte.

 


15.00.36

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­deskanzler! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nahtlos an die Ausführungen meines geschätzten Vorredners anschließen, möchte aber doch ein Faktum erwähnen, das bis jetzt noch nicht präsentiert worden ist, nämlich dass wir durch die Maßnahmen – Konjunkturpakete, Steuerreform – mit Oktober dieses Jahres eine Rekordbeschäftigung hatten: 3,3 Millionen Beschäftigte in diesem Jahr, das ist eine Zahl, auf die wir wahrlich stolz sein können, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der ÖVP.)

Gegenüber dem Vorjahr ist die Gesamtzahl der Beschäftigten um fast 60 000 und somit um 1,8 Prozent gestiegen. Wir sind uns einig darin, dass ein Gutteil dieser Rekordbeschäftigung natürlich auf das hohe Wachstum zurückzuführen ist, das auf rund 3,2 Prozent gestiegen ist – Kollege Scheibner, glaube ich, hat das heute schon zitiert –, und ein weiterer Gutteil auf die Dotierung der Mittel für das Arbeitsmarkt­service und da insbesondere auf die Investition in weitere Qualifizierungen.

Die Bundesregierung hat im September 2005 dem AMS ein Sonderprogramm unter dem Titel „Unternehmen Arbeitsplatz“ aufgetragen, und die Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter des AMS waren bei der Umsetzung dieser Initiative sehr erfolgreich. Die Zielerreichung lag mit Ende Oktober dieses Jahres bei 91,2 Prozent. Das heißt, rund 55 000 Menschen haben durch diese Investitionen bereits verbesserte Chancen am Arbeitsplatz. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Die Sondermittel in der Höhe von 204 Millionen €, die zur Verfügung gestellt wurden, haben diesen verstärkten Mitteleinsatz im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik ge­rechtfertigt, einen Mitteleinsatz, der auch zweckmäßig und zielgruppengerecht durch­geführt wurde. Das lässt sich auch an Hand einiger anderer Daten belegen, wie etwa daran, dass dieser Mitteleinsatz die durchschnittliche Vormerkdauer von Arbeitsuchen­den im Ausmaß von 187 Tagen im Jahr 2000 auf 122 Tage jetzt gesenkt hat, dass die durchschnittliche Verweildauer in Arbeitslosigkeit von 118 Tagen im Jahr 2000 auf 107 Tage gedrückt werden konnte. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen, die über ein Jahr lang arbeitslos waren, konnte um die Hälfte verringert werden. Und schließlich ist die Zahl der genehmigten Förderfälle um zwei Drittel erhöht und die durchschnittliche Besetzungsdauer offener Stellen von 39 auf 33 Tage gesenkt worden.

Das sind, liebe Kolleginnen und Kollegen, Fakten, die durch eine erfolgreiche Maß­nahmenpolitik dieser Regierung gesetzt wurden, und daher haben wir alle guten Grund – ich bedanke mich, dass das eine Konsensmaterie ist –, die entsprechenden Fördermittel im genannten Ausmaß für die nächsten Jahre zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Niederwieser.)

15.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Öllinger. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


15.04.09

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne)|: Sehr gerne, Frau Präsidentin! Ich brauche sogar weniger. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, worum geht es? – Im Wesent­lichen darum, dass wir die Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik, die es bisher gegeben hat, für das nächste Jahr fortschreiben. Schon im Ausschuss konnte mir nicht beant­wortet werden, ob das auch für die ESF-Mittel gilt – eine ungeklärte, aber nicht unwesentliche Frage. (Zwischenbemerkung des Bundesministers Dr. Bartenstein.) – Ja, aber Sie haben es nicht wirklich beantwortet, Herr Bundesminister. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Aber sicher!)

Das, was mich aber noch mehr interessiert, ist: Wird es auch eine Änderung in der Qualität der Verwendung der Mittel geben? Was wir in den letzten Jahren erlebt haben, war doch, dass wir bei steigenden Arbeitslosenzahlen – der Herr Bundesminister wird sich gleich die Ohren zuhalten, weil er das nicht gerne hört, aber über die Jahre sind die Arbeitslosenzahlen gestiegen, das können Sie nicht bestreiten, vor allem in den Problemgruppen sind sie gestiegen – mit Mitteln in der aktiven Arbeitsmarktpolitik arbeiten müssen, die mit diesem Anstieg nicht schritthalten konnten. Das Ergebnis war eine Ausdünnung in der Qualität.

Damit, Herr Bundesminister, waren und sind wir nicht zufrieden. Ich halte es für sinnvoller, tatsächlich für sinnvoller, wesentlich mehr die Qualität zu fördern und es den arbeitslosen, aber auch arbeitenden Menschen – und dazu bräuchte es natürlich zusätzliche Mittel, und diese können nicht aus dem Topf der Arbeitslosenversicherung allein kommen – zu ermöglichen, sich in ihren Qualifikationen weiterzubilden.

Da sind mit Sicherheit auch die Unternehmen gefordert. Da ist mit Sicherheit auch der Bund gefordert. Deshalb halten wir das System, in dessen Rahmen in Österreich aktive Arbeitsmarktpolitik stattfindet, das in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit natürlich immer das Problem bereitet, aus dem knapper werdenden Topf einer Arbeitslosen­ver­sicherung steigende Anforderungen zu bewältigen, für das eigentliche Problem. Denn eines ist ganz klar: In Zeiten steigender oder hoher Arbeitslosigkeit, wenn Sie schon „steigend“ nicht so gerne hören, müssten mehr Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik als je zuvor zur Verfügung stehen.

Ich glaube ja nicht, dass aktive Arbeitsmarktpolitik allein ausreicht, um mit Beschäf­tigungsproblemen fertigzuwerden, um einen Anstieg von Beschäftigung zu erreichen, aber wenn wir da etwas tun wollen, dann muss der Mitteleinsatz steigen. Wir liegen, bezogen auf die Zahl unserer Arbeitslosen, bezogen auf die Budgetmittel im inter­nationalen Vergleich innerhalb der EU im letzten Drittel. Und das sei bei dieser Gelegenheit noch einmal festgestellt, Herr Bundesminister. Da gibt es nichts daran zu rütteln.

Das Allerletzte, was ich hier sage: Wir stimmen dem zu, ja, aber wir wollen, dass Sie uns nicht in Zukunft vorhalten, ja, die Grünen haben auch zugestimmt. Das sage ich jetzt gleich: Wenn das so fortgeschrieben wird, dass Sie wiederum Leute so wie vor den letzten Wahlen schnell als Urlaubsersatzkräfte bei Billa, Hofer, Merkur und sonst­wo beschäftigen – Hofer war nicht dabei, fällt mir gerade ein, aber Spar war dafür dabei –, ohne dass da eine erkennbare Perspektive von nachhaltiger Beschäftigung dahinter steht, dann ist das eine nicht adäquate Mittelverwendung. Damit wollen wir nichts zu tun haben, und wir werden in diesem Fall, auch wenn Sie uns vorhalten, ihr habt ja der Fortschreibung der Mittel in dieser Höhe zugestimmt, Sie beziehungsweise auch das AMS kritisieren.

Uns geht es um eine Erhöhung der Qualität in der Verwendung der Mittel – und nicht um eine sinnlose Fortschreibung von Kursen, die den Arbeitslosen, aber auch den Betrieben nicht helfen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Niederwieser.)

15.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Neubauer. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


15.08.26

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Jugend, die heute hier Gott sei Dank sehr zahlreich vertreten ist! Warum spreche ich die Jugend besonders an? – Weil leider gerade bei den Jugendlichen die Arbeitslosigkeit besonders hoch ist. Deshalb ist dieser Tagesordnungspunkt für die Jugend von besonders großem Interesse.

Ich möchte gleich vorwegnehmen, dass die freiheitliche Fraktion in diesem Haus dem Antrag die Zustimmung geben wird. Wenn man den Antragstitel genauer betrachtet, muss man aber schon ein paar Fragen stellen. Wenn es heißt: Ausreichende Budget­mittel sind zur Verfügung zu stellen, dann kann das wohl nicht ganz ernst gemeint sein, denn die Mittel, die hier zur Verfügung gestellt werden, sollten bei steigender Arbeitslosigkeit eigentlich angepasst und entsprechend erhöht werden.

Die Arbeitslosen sind vor Wahlen immer Spielball der Politik. Da gibt es verschiedenste Methoden, Kollege Öllinger hat eine davon genannt, wie man mit Arbeitslosenzahlen herumjongliert, wie man Arbeitslose geschickt in Schulungen und Kursen „unterbringt“. All das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir in puncto Arbeitslosenzahlen zwar nicht schlecht liegen, aber wir wollen ja, wie der Herr Bundeskanzler immer sagt, Nummer eins in Europa sein. Und das sind wir bei Gott lange nicht. Hier ist meines Erachtens auch die SPÖ gefordert, denn in ihrem Wahlprogramm finden sich ganz eindeutig Wege, wie man in Österreich die Arbeitslosigkeit und gerade die Jugend­arbeitslosigkeit bekämpfen will.

Ich sage Ihnen ganz klar: Mir ist jeder einzelne Arbeitslose einer zu viel! Darum geht es, und dafür müssen wir kämpfen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im „Standard“ von vergangenem Samstag wurde eine Statistik veröffentlicht, eine Graphik dazu, und diese Graphik (der Redner zeigt diese) verdeutlicht, dass Österreich wirklich schlecht liegt. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein.) – Herr Minister Bartenstein, ich gebe Ihnen das nachher gerne; es ist schade, dass Sie das nicht kennen.

Österreich liegt, was die Ausgaben für Arbeitsmarktprogramme anlangt, an drittletzter Stelle in Europa! Das ist wirklich eine Schande! Da kann man nicht davon sprechen, dass alles getan werde, um die Arbeitslosigkeit in Österreich, speziell auch die Jugend­arbeitslosigkeit, wirklich zu bekämpfen.

Eine Frage darf ich auch noch an Sie richten. Wenn wir uns so gute Institute wie das Wifo oder das BFI leisten und geschrieben wird, am letzten Samstag noch: Das Wifo fordert mehr Geld für die Jobpolitik – mehr Geld, mehr Personal und ein neues System des Förderns und Forderns!, dann frage ich mich, warum Sie diese Forderungen nicht ernst nehmen.

Herr Kollege Neugebauer, Sie haben zuerst alles gelobt, was sich im Bereich Bekämp­fung der Arbeitslosigkeit in Österreich tut, teilweise zu Recht – ich darf aber auf die Stellungnahme des Wifo-Chefs Aiginger eingehen, der gesagt hat: Die Arbeitslosigkeit in Österreich ist heuer zwar zurückgegangen, sie ist allerdings höher als vor zehn Jahren. Er sagt auch, dass das Grundproblem darin zu sehen ist, dass die öffentlichen Ausgaben für diese Arbeitsmarktprogramme einfach zu gering sind.

Wir von den Freiheitlichen hätten uns gewünscht, dass diese Gelder sinnvoll in die Beschaffung von Arbeitsplätzen investiert werden, denn jeder, der einen Arbeitsplatz in Österreich hat, bringt für diese unsere Gesellschaft Wichtiges ein, von der persönlichen Befindlichkeit des Wohlergehens gar nicht zu reden, und wie gesagt: Jeder Arbeitslose ist einer zu viel! (Beifall bei der FPÖ.)

15.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dolinschek. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.13.14

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Eine aktive Arbeitsmarktpolitik ist meiner Meinung nach ganz wichtig, weil sie sehr viele Bereiche abdeckt. Leuten, die arbeitslos werden, zu helfen, wieder einen Arbeitsplatz zu finden, das ist der eine Teil, aber der andere ist, dass man sozusagen auf Prävention anstatt auf Rehabilitation setzt, was, wie wir wissen, in vielen Bereichen wesentlich billiger ist. Das heißt, dass man auch im Vorhinein Schulungen anbietet, Geld in die Hand nimmt, in die Aus- und Weiterbildung der Leute investiert, um Vorsorge zu treffen, dass man erst gar nicht in die Arbeits­losigkeit abgleitet, denn dann ist es oft schon zu spät.

Die Erfolge der aktiven Arbeitsmarktpolitik in den vergangenen Jahren können sich sehen lassen. Im Vorjahr etwa hat man für 55 000 Menschen die Chancen auf einen Arbeitsplatz wesentlich verbessert. Man hat insgesamt 845 Millionen € in die Hand genommen, für die verschiedensten Bereiche wie etwa den Jugendbereich. Damit die jungen Menschen auch eine Ausbildung bekommen, hat man 1 000 S pro Lehrling und Jahr ausgesetzt. (Abg. Schopf: Falsch!) – Was war falsch? (Abg. Schopf: 1 000 S!) 1 000 €, richtig! Danke für den Zwischenruf, er war sehr konstruktiv! 1 000 € pro Lehrling und Jahr für Lehrlingsförderung. Außerdem wurde der „Blum-Bonus“ einge­führt: Pro zusätzlich aufgenommenen Lehrling gibt es 400 € im ersten Lehrjahr, 200 € im zweiten und 100 € im dritten Lehrjahr. Das hat schon einiges bewirkt.

Auch für die Wiedereinsteigerinnen wurde einiges getan, und das ist auch sehr wichtig, dass man für die Frauen Wesentliches dazu beiträgt, dass sie leichter nach einer Babypause wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können und den auch dann haben.

Es ist nur bedingt gelungen, Arbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen. Das ist aber nicht immer ganz einfach, wenn man einmal weit abdriftet. Deswegen ist es wichtig, dass man verstärkt auf Prävention setzt, wie ich vorhin schon gesagt habe, anstatt auf Rehabilitation, was im Großen und Ganzen auch wesentlich billiger kommt.

Man sollte sich in Zukunft in der aktiven Arbeitsmarktpolitik an den Ländern orientieren, die unter Umständen in diesem Bereich schon etwas weiter ist, wie etwa Dänemark, und den Arbeitnehmern eine zielgerichtete und langfristig ausgerichtete Umschulung schon beizeiten ermöglichen. Entsprechende Mittel dafür zur Verfügung zu stellen, so wie in der Vergangenheit, ist unbedingt notwendig.

Wir haben bei dem gegenwärtigen Wirtschaftswachstum eine große Chance, dass die Arbeitslosigkeit derart dezimiert wird, dass wir das Ziel einer Vollbeschäftigung erreichen. Daran müssen wir alle gemeinsam arbeiten, dass wir die Vollbeschäftigung in Österreich erreichen. Wir sind auf einem guten Weg dahin. (Beifall beim BZÖ.)

15.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Es hat sich nun Herr Bundesminister Dr. Barten­stein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


15.16.42

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein|: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Es ist richtig, wir wollen mit diesem Vorgang die Arbeitsmarktmittel, die das AMS im Jahr 2006 zur Verfügung hatte, auch für die nächsten Jahre fortschreiben, das heißt, gut 200 Mil­lionen €, die heuer draufgelegt werden konnten, auch in den nächsten Jahren drauf­legen. Das ist wichtig, weil alleine im Jahr 2006 rund 61 500 Österreicherinnen und Österreicher zusätzlich qualifiziert werden konnten in, wie ich glaube und wie ich weiß, insgesamt sehr guten Qualifizierungsprogrammen des AMS.

Herr Abgeordneter Öllinger, wir führen diese Diskussion seit Jahr und Tag, Sie sind mir bis jetzt konkrete Hinweise auf Qualitätsmängel schuldig geblieben. Ich würde sie den Damen und Herren des AMS gerne weiterleiten, unter der Voraussetzung, dass das, was ich jetzt sage, auch von Ihnen gehört wird.

Meine Damen und Herren, das in die Zukunft fortzuschreiben, ist wichtig. Auch im internationalen Vergleich stehen wir in Sachen, wie viel Geld es für aktive Arbeits­marktmaßnahmen gibt, gut da, deutlich besser als in der Vergangenheit. Inklusive der Maßnahmen für aktivierende Arbeitsmarktpolitik liegen wir in Bezug auf das Brutto­inlandsprodukt bereits im oberen Drittel der Industriestaaten und haben uns, wie gesagt, deutlich nach oben bewegt. Inklusive der ESF-Mittel, also der Europäischen Sozialfonds-Mittel, und der eigenen Budgetmittel meines Hauses geben wir im Jahr 2006 und wohl auch 2007 ziemlich präzise 1 Milliarde € für aktive Arbeitsmarktpolitik aus – ein Rekordwert, bei dem es, wie gesagt, auch bleiben soll, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Die Graphik, die mir von Herrn Abgeordnetem Neubauer überreicht wurde, bezieht sich noch auf die Daten des Jahres 2005, da sind die erhöhten Mittel des Jahres 2006 nicht eingerechnet. Ich nehme an, das macht den Unterschied aus. (Abg. Öllinger: Jetzt sind wir vom drittletzten Platz auf den sechstletzten gefallen!)

Herr Abgeordneter Öllinger, da Sie offensichtlich gestern im Ausschuss meine Replik auf Ihre Frage nicht gehört haben: Die ESF-Mittel für das Jahr 2007 bleiben fast identisch mit jenen für 2006. Plan für 2006: 56 Millionen €, für 2007: aus heutiger Sicht 54 Millionen €, also durchaus im Rahmen.

Es wird das die Basis dafür sein, gemeinsam mit einem ausgesprochenen Rekord­wachstum die positive Arbeitsmarktentwicklung in den nächsten Monaten und, wie ich davon ausgehe, auch nächsten Jahren fortzusetzen. Wir sind auf dem Weg zurück zur Vollbeschäftigung, wir wollen im Jahr 2010 wieder dort sein. Das ist mit gutem Wachstum möglich. Wir haben in etwa der Hälfte Österreichs, in der Hälfte der österreichischen Bezirkshauptmannschaften und damit regionalen Geschäftsstellen­bereichen des AMS heute bereits Vollbeschäftigung, heißt nach Eurostat-Daten einen Dreier vorne. Ganze Bundesländer wie zum Beispiel Oberösterreich haben heute schon de facto Vollbeschäftigung. Je weiter es nach dem Westen geht, desto erfreu­licher sieht die Situation aus.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Etwa die andere Hälfte der erfreulichen Ent­wicklung auf dem Arbeitsmarkt kommt von diesen zusätzlichen Arbeitsmarkt­maß­nahmen, von den zusätzlichen Qualifizierungsprogrammen. Deswegen ist es gut, dass wir exzellentes Wachstum haben, gut, dass wir deutlich verbesserte und erhöhte Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik auch im Jahr 2007 haben. Und das macht mich für die Arbeitsmarktentwicklung des nächsten Jahres ausgesprochen optimistisch. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

15.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Kirchgatterer. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


15.20.46

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ)|: Frau Präsidentin! Werter Minister! Werter Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Eine der größten Sorgen der Österreicherinnen und Österreicher ist die Sorge um den Arbeitsplatz, ganz besonders der jungen Menschen, der Berufseinsteiger – viele auch mit guten Zeugnissen, die erleben müssen, dass sie auch bei vielen Bewerbungen sehr lange warten müssen, um eine adäquate Arbeit zu finden. Mit einer Fülle von Maßnahmen gilt es, die Arbeits­losigkeit zu bekämpfen.

Durch die steuerliche Entlastung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, durch die steuerliche Entlastung der Klein- und Mittelbetriebe, auf deren Schultern die weitaus größte Steuerlast gelegt ist, kann die Kaufkraft gesteigert werden. Durch die Investitionsförderung, vor allem der Klein- und Mittelbetriebe, geschieht dies, auf deren Bedeutung für den Arbeitsmarkt, für die Sicherung der Arbeitsplätze, aber auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen ich besonders hinweisen möchte. Eine weitere Maß­nahme zur Stärkung des Arbeitsmarktes ist sicher auch der notwendige Ausbau der Infrastruktur sowie Forschung und Entwicklung entscheidend und effektiv zu stützen.

Ein weiterer Bereich, der gerade für die Zukunft und für die jungen Menschen von großer Bedeutung ist, ist die moderne Bildungspolitik. Die Berufsorientierung an den Schulen soll nicht nur Alibi sein. Es gibt vereinzelt sehr gute Beispiele; auch das ist eine Aufgabe, die verstärkt und ausgeweitet zum Erfolg führen wird.

Der heutige Tagesordnungspunkt befasst sich mit dem zielgerichteten Wirken des AMS. Die beantragten Mittel sind ein Teil einer aktiven Wirtschafts- und Arbeits­marktpolitik, ein wichtiger Teil bei passenden Vorgaben und passenden Programmen.

Meine Damen und Herren, ich erwarte mir nach dem Beschluss der Mittel für das AMS, der wichtigen Mittel für das AMS eine rasche Behandlung und die rasche Einigung bei den weiteren Punkten, die notwendig sind, die dringlich sind, um die Arbeitslosigkeit, insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit, wesentlich zu senken, damit Vollbeschäfti­gung angepeilt werden kann. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Jakob Auer.)

15.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kopf. Wunschredezeit: ebenfalls 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.23.59

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP)|: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kollege Neubauer – ich sehe ihn gerade nicht – hat vorhin gesagt, die Arbeitslosigkeit steige. – Wir alle wissen, dass das nicht richtig ist. Die Arbeits­losigkeit ist um etwa 23  000 Personen niedriger als vor einem Jahr, beziehungsweise um 10 Prozent gesunken. Wir haben um 58 000 Beschäftigte mehr, als wir vor einem Jahr hatten. Bei den unter 25-Jährigen sind es sogar 12,5 Prozent, um die die Arbeits­losigkeit gesunken ist.

Verantwortlich dafür ist primär das überdurchschnittliche Wachstum der öster­reichi­schen Volkswirtschaft im Vergleich zu anderen Ländern – also ein Verdienst unserer Betriebe, Arbeitgeber, Arbeitnehmer in den Betrieben, die mit ihren hervorragenden Leistungen dazu beigetragen haben, aber unterstützt durch zwei konkrete politische Handlungsfelder, in denen wir in den letzten Jahren besonders tätig waren: zum einen eine Standortpolitik mit Entlastungen für jede Form und jede Größe von Unternehmen im steuerlichen Bereich, aber auch im Bereich Forcierung von Forschung und Entwicklung. Das hat die Wirtschaftsentwicklung natürlich maßgeblich positiv mit beeinflusst.

Zum Zweiten: eine Arbeitsmarktpolitik, bei der wir in Kenntnis und im Ansehen der Entwicklung des Jahres 2005 zu der hohen Summe für die aktive Arbeitsmarktpolitik noch einmal 200 Millionen € draufgelegt haben. Jetzt gehen wir mit diesem Geset­zesbeschluss her und schreiben diese Mittel auch für das Jahr 2007 fort, weil da wirklich positive Dinge enthalten sind wie die „Blum-Prämie“, die zum Beispiel zu einem Zuwachs von etwa 7 Prozent bei den Lehrlingen geführt hat.

Kollege Steier hat vorhin darauf hingewiesen, dass er sich andere Gewichtungen oder noch mehr Geld für ganz konkrete Maßnahmen wünschen würde. Ich meine, eines hat sich bewährt. Wenn man über Verstärkungen und verstärkte Schwerpunktsetzungen reden sollte, dann vielleicht in einem Bereich: dass wir im Besonderen dort, wo wir schon begonnen haben, nämlich bei der betrieblichen Eingliederung und bei der Unter­stützung, auch bei der finanziellen Unterstützung richtig angesetzt haben, das verstärken könnten. Das geht in Richtung einer arbeitsplatznahen Aus- und Weiter­bildung. Auch das Job-Coaching, das wir über das AMS begonnen haben, zeitigt erste Erfolge. Ich meine, dass auch das ein Bereich ist, der künftig vom AMS mit Sicherheit noch verstärkt werden wird und auch verstärkt werden sollte.

Alles in allem denke ich, dass wir auf dem richtigen Weg sind: Wir unterstützen mit unseren politischen Maßnahmen die Wirtschaft auf ihrem Wachstumspfad und wir geben dem AMS ausreichend Mittel in die Hand, um vor allem bei jenen anzusetzen, die schwer in die Betriebe zu integrieren sind, und wir stellen da besonders für Schulungen, für Qualifizierungsmaßnahmen, für Integrations- und Eingliederungsmaß­nahmen ausreichend Geld bereit.

Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. (Beifall bei der ÖVP.)

15.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


15.28.08

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, wir werden heute dem Antrag auf Sondermittel für die Arbeits­marktpolitik des AMS zustimmen. Wir begrüßen die Erkenntnis, dass es mehr Geld braucht, mehr Geld in die Hand genommen werden muss, um Arbeitsuchenden und vor allem den vielen jungen Arbeit suchenden Menschen zusätzliche Ausbildung, zusätzliche Qualifikation zu ermöglichen.

Sinnvolle Maßnahmen, wirklich sinnvolle Maßnahmen sind hier unerlässlich. Und es ist klar: Dazu braucht es Geld, eigentlich noch mehr Geld und Unterstützung. Aber es braucht vor allem eines: sinnvolle Unterstützung und sinnvolle Hilfestellung seitens des AMS.

Doch wie schaut die Realität aus? – Orientierungskurse, Bewerbungstrainings ohne Ende für Jüngere genauso wie Ältere. Ich habe hier ein Mail von einem 60-jährigen Mann, der gezwungen wird, ein Bewerbungstraining zu absolvieren. Glaubt wirklich irgendjemand, dass ein gut layoutierter Lebenslauf oder eine smarte Rhetorik diesem Mann zu einem Job verhelfen?

Oder: Ich habe noch ein weiteres Mail, und zwar von einer 49-jährigen Dame. Sie würde gerne eine Ausbildung zur Fremdenführerin absolvieren, hat sehr gute Qualifi­kationen im sprachlichen Bereich und hat zusätzlich bereits im Ausland als Frem­denführerin gearbeitet. Sie bekommt diese Ausbildung nicht bezahlt. Das Interessante ist, eine Kollegin von ihr, in etwa gleichaltrig, mit weniger Qualifikationen, aber mit dem Glück, in einem anderen Bezirk zu wohnen, mit einer anderen Sachbearbeiterin, bekommt genau dieselbe Ausbildung sehr wohl bezahlt. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Meine Damen und Herren, es ist wirklich traurig, dass eigentlich jeder von uns eine Person kennt, mit deren Erfahrungen er diese Liste fortsetzen könnte. Und es sind immer Geschichten von Willkür, von zufälligen Entscheidungen, von nicht nachvoll­ziehbaren Entscheidungen.

Es sind Geschichten von unzähligen Kursplätzen im IT-Bereich, von Job-Coachings, aber leider sind es natürlich auch Geschichten von enormer Geld- und Energie­verschwendung. Und das ist traurig! (Beifall bei den Grünen.)

Es ist nicht nur traurig, es ist vor allem ärgerlich, denn das ist Vergeudung. Wir Grünen begrüßen prinzipiell Sondermittel für das AMS. Doch bitte überlegen Sie endlich, wofür es auch Sinn macht, dieses Geld auszugeben!

Wir Grünen haben auch konkrete Vorschläge. Es gibt zum Beispiel Maßnahmen im Bereich der experimentellen Arbeitsmarktpolitik, die wir sehr begrüßen würden. Wir haben da ein Modell, das „Modell 10 000“. – Diese Idee ist nicht neu. Es gab bereits etwas Ähnliches in den achtziger, in den frühen neunziger Jahren. Da wurden Arbeitsplätze geschaffen, die heute noch erfolgreich fortgesetzt werden können. Konkret schaut das so aus: Der Staat bezahlt den TrägerInnen von konkreten Beschäf­tigungsprojekten zwei Drittel der Beschäftigungskosten im ersten Jahr. Das sind gemeinnützige Projekte. Solche Projekte – und das ist der Punkt! – können den Menschen die so wichtige praktische Berufserfahrung vermitteln und sie können vor allem eines: Sie können Selbstbewusstsein zurückgeben. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Jakob Auer.)

Ja, wir brauchen mehr Geld für aktive Arbeitsmarktpolitik. Doch, bitte, seien Sie doch etwas engagierter, etwas mutiger und vielleicht etwas experimenteller, wenn es darum geht, was wir für konkrete Maßnahmen setzen! Bitte keine Bewerbungstrainings mehr nur für die Statistik! Wir brauchen wirkliche Chancen für die Arbeit suchenden Men­schen in diesem Land. Das erwarten sie auch von uns. Das sind wir den zu vielen Arbeitsuchenden schuldig. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Jakob Auer.)

15.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mikesch. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Dr. Jarolim: Ich glaube, Herr Staatssekretär Finz hat sich zum Schluss noch zu Wort gemeldet! – Staatssekretär Dr. Finz: Falsch!)

 


15.32.27

Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wirtschaftswachstum und damit Arbeitsplätze hängen auch von der Stimmung ab. Wie zum Teil sehr negative Stim­mung gemacht werden kann, das haben wir sicher in den vergangenen Monaten erlebt. Aber trotzdem, im Oktober 2006 hatten wir um 59 000 mehr Menschen in Beschäftigung als im Jahr davor, das ist sehr erfreulich. Der Weg, den wir in der Arbeitsmarktpolitik eingeschlagen haben, war ein guter, ist ein guter und ist auch ein sehr erfolgreicher.

Um in dieser Art und Weise fortzusetzen, beschließen wir heute Sondermittel in der Höhe von 204 Millionen € für das Arbeitsmarktservice. Es gibt auch immer wieder Diskussionen zwischen Großbetrieben und Klein- und Mittelbetrieben. Ich denke, dass jeder für sich das Seine sehr hervorragend leistet. Aber 85 Prozent der unselbständig Beschäftigten sind in Klein- und Mittelbetrieben. Trotz allem ist jeder einzelne Arbeitslose einer zu viel. Daher bin ich sehr froh, dass es sehr viele verschiedene Projekte seitens des AMS gibt, um wirklich auf die individuellen Bedürfnisse eines jeden Einzelnen besser eingehen zu können.

Sehr zielführend sind jene Projekte, wo Schulungen in Abstimmung mit den Unter­nehmungen durchgeführt werden. Ein Einzelprojekt, das derzeit in Niederösterreich läuft, wo in der Vorweihnachtszeit Damen im Handel kostenlos zur Verfügung gestellt werden, ist meiner Meinung ein sehr gutes. In diesem Monat haben Arbeitnehmerinnen und Unternehmerinnen die Möglichkeit, sich besser kennen zu lernen, und es wird sicherlich auch die eine oder andere fixe Anstellung daraus werden.

Durch die jährlichen Zielvorgaben in jeder AMS-Bezirksstelle ist natürlich auch die Herausforderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestiegen, aber sie wird von diesen sehr gut wahrgenommen. Ein Ziel, das wir uns gesetzt haben und das auch bereits erreicht wurde, ist die Senkung der durchschnittlichen Verweildauer in der Arbeitslosigkeit. Diese ist schon gesunken, und zwar sind wir Ende Oktober 2006 bei 95 Tagen angelangt, im Oktober 2005 waren es noch um zwölf Tage mehr.

Auch die Entwicklung bezüglich der Arbeitslosen ist in allen Bundesländer sehr positiv. Wir alle wissen, dass in der heutigen Zeit die Qualifizierung der Arbeitsuchenden die entscheidende Komponente bei der Entscheidung für oder gegen die Einstellung einer neuen Mitarbeiterin/eines neuen Mitarbeiters ist. Daher ist es sehr wichtig, dass wir immer wieder Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen anbieten und dass diese auch angenommen werden.

Ein großes Thema war und ist auch immer wieder die Altersarbeitslosigkeit. Auch da hat sich einiges verbessert. Die Zahl der über 49-jährigen Arbeitslosen ist im Oktober 2006 mit 39 758 im Vergleich zum Oktober 2005 um 8 Prozent gesunken. Und gerade auch da sind die Klein- und Mittelbetriebe wieder sehr wichtig, denn dort finden ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer wieder einen Platz, um im Arbeitsprozess und vor allem auch im Ausbildungsprozess ihr Wissen weiterzugeben.

Gerade auch die Lehrlingsausbildung war für uns immer ein sehr wichtiges Thema. Die vielen Maßnahmen in den letzten Jahren wie die Schnupperlehre, die Ausweitung der Schnupperlehre, der Lehrlingsbonus oder die Lehrlingsförderung haben gegriffen. Wir haben heuer um 6,1 Prozent mehr Lehrverträge als im Oktober 2005. Vor allem haben wir es geschafft, dass in den Unternehmungen im heurigen Jahr zirka 127 000 Jugendliche ausgebildet werden. Das bedeutet, dass wir einen Lehrlingsstand haben, den wir vor über zwölf Jahren das letzte Mal hatten. – Also ein wirklich sehr tolles Ergebnis durch unsere Politik!

Ich bedanke mich bei all den Menschen, bei all den Unternehmungen, bei all den Institutionen, die mitgeholfen haben, dies alles umzusetzen und auch tagtäglich zu leben. (Beifall bei der ÖVP.)

15.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jakob Auer. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


15.36.59

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP)|: Frau Präsident! Meine sehr verehrten Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Positive Beschäftigungspolitik ist wohl eine der wichtigsten Aufgaben, wahrscheinlich die wichtigste Aufgabe der politischen Arbeit. Wenn man sich die Fakten über Österreichs Wirtschaftspolitik, über die Beschäf­tigungslage, über die Arbeitsmarktpolitik ein wenig ansieht, so kann man sagen: Diese Arbeit verdient zumindest ein Sehr gut, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schalle.)

Vielleicht nicht überall im gesamten Bundesgebiet – das mag schon sein. Vielleicht ist sie nicht so perfekt, wie sie manches Mal von unserer Seite dargestellt wird – das sei auch zugegeben. Aber sie ist bei weitem besser, als sehr oft von der Opposition kritisch vermerkt worden ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, wenn ich mir das Ergebnis des Bundeslandes Ober­österreich ansehe, aus dem ich komme, so stelle ich da eine exzellente Arbeitsmarkt­politik fest. Wenn man sich nämlich das Ranking jener zehn Bezirke Österreichs mit der niedrigsten Arbeitslosenproblematik ansieht, dann stellt man fest, dass sechs Bezirke mit dem niedrigsten Stand an Arbeitslosen aus Oberösterreich kommen. – Mehr Beweis einer erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik, meine Damen und Herren, braucht es wohl nicht! (Beifall bei der ÖVP.)

Was wurde in diesem Haus kritisch vermerkt? – Die Steuerreform. Sie würde nur die Großkonzerne begünstigen und so weiter, sie sei falsch.

Meine Damen und Herren, wenn man sich nun die letzte Steuerprognose, die letzte Steuerschätzung von der Körperschaftsteuer ansieht und feststellt, dass hier aus­gewiesen wird, dass bis 2010 im Aufkommen eine jährliche durchschnittliche Zuwachs­rate von 5,8 Prozent zu vermerken ist, dann kann man nur sagen, dass es eine richtige Steuerreform war – im Interesse der Wirtschaft, im Interesse der Standortpolitik, im Interesse der Beschäftigten! (Zwischenruf des Abg. Lutz Weinzinger.)

Herr Kollege Weinzinger! Du kommst ja selber aus Oberösterreich. Sei stolz auf dieses erfolgreiche Bundesland! (Beifall bei der ÖVP.)

Was wurde in diesem Haus alles kritisch zur Osterweiterung vermerkt? – Auch das ist eine Erfolgsgeschichte. Österreichs Wirtschaft hat diese Chancen am besten genützt. Gerade die Exportzahlen zeigen, dass wir die Chancen aus der Mitte Europas am besten genützt haben. Gerade da gibt es daher auch einen Beitrag für die positiven Wirtschaftszahlen.

Meine Damen und Herren! Der heutige „Standard“ schreibt in großen Lettern: „Öster­reichs Wirtschaft wächst viel stärker als erwartet“. – Jetzt könnte man das anders formulieren: weit besser als allen Unkenrufen der Opposition zum Trotz!

Seien wir doch froh darüber, dass die Wirtschaft so wächst, denn die beste Arbeits­marktpolitik, die beste Beschäftigungsgarantie sind hervorragende Wirtschaftsdaten! Wir sagen ja zu mehr Mitteln für das AMS – das ist gar keine Frage! – und ja zu besseren Schulungsprogrammen.

Ich möchte da tatsächlich auch meiner Vorvorrednerin, Frau Kollegin Mag. Schatz von den Grünen, ein Kompliment machen, die ausdrücklich und richtigerweise darauf hingewiesen hat, dass manches Schulungsprogramm beim AMS wirklich zu hinter­fragen ist. Im Großen und Ganzen wird da aber hervorragende Arbeit geleistet. Es gibt nichts, was nicht noch verbessert werden könnte. – Das trifft natürlich auch für diesen Bereich zu, gar keine Frage. Sie haben völlig Recht gehabt, dass manches Schulungs­programm seitens des AMS zu hinterfragen ist, Frau Kollegin Schatz. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Freuen wir uns über den Erfolg bei den Wirtschaftsdaten, freuen wir uns über die sinkende Arbeitslosigkeit, freuen wir uns über eine sehr positive Beschäftigungslage gerade auch im Jugendbereich! Freuen wir uns darüber, denn eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik, gekoppelt mit erfolgreicher Finanz- und Budgetpolitik, ist letztlich auch die beste Garantie für eine erfolgreiche Sozialpolitik. Für diese Sozialpolitik wurde mit den Beschlüssen von heute Vormittag wiederum ein positiver Meilenstein gesetzt. All dies war auf der Grundlage einer ausgezeichneten Wirtschaftspolitik möglich.

Danke für die Zustimmung aller übrigen vier Fraktionen dieses Hauses zu diesem Punkt – nämlich zu den Mitteln für das AMS – und im Übrigen auch für das sehr positive, konstruktive und offene Klima im gestrigen Budgetausschuss. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Öllinger.)

15.41

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


15.41.57

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Staatssekretäre! Hohes Haus! Zunächst möchte ich mit einem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AMS beginnen. Sie haben in den letzten Jahren erfolgreiche Arbeit geleistet und das AMS zu einem flexiblen, dienstleistungsorientierten Unternehmen weiterentwickelt.

Die Zahl der unselbständig Beschäftigten beträgt 3,3 Millionen – das ist Rekord­beschäftigung! Die finanziellen Mittel für das AMS werden um 204 Millionen € erhöht, womit das Förderbudget für aktive Arbeitsmarktpolitik des AMS im Jahr 2006 845 Millionen € erreicht. – Das sind zirka 30 Prozent mehr Mittel und zirka 20 Prozent mehr Personen in Maßnahmen.

Diese aktive Arbeitsmarktpolitik ist neben anderen Komponenten verantwortlich für eine günstige Arbeitslosenquote im EU-Vergleich. Unser Ziel ist und heißt Vollbe­schäftigung! Wenn wir in Oberösterreich sozusagen am Dreier vorbeischrammen und dabei sind, den Zweier zu erreichen, dann gehen wir in Richtung Vollbeschäftigung. Kontinuierlich reduziert wurde in den letzten Jahren die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit. Auch da ist der Wert von 78 Tagen in Oberösterreich ein Spitzenwert, während Wien – wie im Übrigen bei anderen Daten auch – mit 151 Tagen doch noch sehr nachhinkt.

Die Langzeitarbeitslosigkeit ist ebenfalls kräftig zurückgegangen, und die Ent­scheidung, Herrn Blum zum Regierungsbeauftragten für Lehrlingsfragen zu machen, war eine goldrichtige. Der „Blum-Bonus“ ist ein Chancenbonus für unsere Jugend­lichen. 38 552 Personen – um 7,3 Prozent mehr – haben heuer mit einer Lehre begon­nen.

Im Rahmen des Jugendausbildungssicherungsgesetzes wurden ab Herbst 2005 8 000 Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt. Darin enthalten sind auch 1 000 überbetrieb­liche Ausbildungsplätze, wobei besonders erfreulich ist, dass zwei von drei Jugend­lichen innerhalb eines Jahres auf eine reguläre Lehrstelle wechseln konnten.

Die Qualifizierungsmaßnahmen wurden von Experten des AMS und den Sozial­part­nern nach Effizienz, Treffsicherheit und auf dem Arbeitsmarkt nachgefragten Qualifi­kationen beurteilt und in den AMS-Gremien einstimmig beschlossen.

Ich darf auch noch auf die Lehrlingsoffensive des öffentlichen Dienstes verweisen, und vergessen dürfen wir auch nicht die erfolgreichen Initiativen im Bereich der Qualifizierung für Pflegeberufe. Je größer das Bildungsniveau ist, desto geringer wird das Arbeitsplatzrisiko. Daher ist zum Beispiel vor allem auf die Personengruppe mit Pflichtschulabschluss unser Augenmerk zu richten.

Abschließend: Durch diese Entschließung wird, so glaube ich, auch in Zukunft eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik möglich sein. (Beifall bei der ÖVP.)

15.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeord­neter Lutz Weinzinger. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


15.45.10

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben uns dazu durchgerungen, diesem Vorschlag zuzustimmen, obwohl wir über die Mängel im Zusammenhang mit diesem Sonderprogramm Bescheid wissen. Aber was höre ich jetzt seit 30 Minuten? – Ein Beweihräucherungsprogramm. Das kann es doch nicht sein!

Sie beweihräuchern manches, was so nicht abgelaufen ist. Sie alle wissen ganz genau, dass es bei diesem Sonderprogramm auch viele Fehler und Fehlentwicklungen gegeben hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben uns trotzdem entschlossen, es noch einmal zu versuchen, aber wir haben ganz sicher nicht gemeint, dass wir uns hier jetzt Beweihräucherungen anhören müssen. (Abg. Dr. Cap: Ja, das stimmt!) Richtig wäre es gewesen, wenn Sie gesagt hätten, dass das eine oder andere nicht funktioniert hat, das verbessert und nach­gebessert werden muss, dass überlegt werden muss, wie wir noch mehr dafür tun können, dass wir die Arbeitslosigkeit, soweit es überhaupt möglich ist, wegbekommen. Einfach alles zu beweihräuchern, was gemacht wurde, war aber doch wohl nicht der Sinn dieser Sache! (Beifall bei der FPÖ.)

15.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 6 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 5.)

15.47.068. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 16/A der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Ermächtigung der Bundesregierung zur Übernahme von Haftungen des Bundes anlässlich der Durchführung der Olympischen Winterspiele 2014 (Olympia 2014-Ermächtigungsgesetz) geändert wird (7 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. Wunschredezeit: 4 Minu­ten. – Bitte.

 


15.47.50

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne)|: Frau Präsidentin! Sehr geehrte vereinigte Staats­sekretäre auf der Regierungsbank! Heute steht der Bericht des Budgetaus­schusses über die Haftungsfrage zur Olympiabewerbung Salzburgs auf der Tages­ordnung.

Wir haben schon letztens betont und immer wieder klargestellt, dass es nicht um eine grundsätzliche Frage geht, ob Grüne Großprojekten wie einer Olympiabewerbung zustimmen können oder nicht, denn die kann mit einem klaren Ja beantwortet werden, wenn das entsprechende Großprojekt vernünftig dimensioniert ist, wenn die Bevöl­kerung dahintersteht und wenn es ein Ökologiekonzept gibt, das vertretbar ist.

Der Nachweis ist ziemlich leicht zu erbringen: Wir haben die Bewerbung für die Fußball-Europameisterschaft und in diesem Zusammenhang auch die budgetären Bedeckungen unterstützt. – All das ist nicht das Thema.

Die Fragen, die man stellen muss, sind dann allerdings jeweils: Welche Bewerbung liegt da vor? Worum geht es konkret? – Es gibt dabei zumindest zwei bemerkenswerte Dinge, wie wir auch in der letzten Diskussion klargestellt haben. Für eine Olympia­bewerbung gibt es ja mehrere Kriterien: Auf der einen Seite ist die Qualität der zur Verfügung gestellten Sportanlagen und das Umfeld wichtig, besonders beachtet wird aber auch die Frage, ob die Bevölkerung dahintersteht. – Das war auch immer ein Argument, das von Ihnen gebracht worden ist.

Sie werden nicht wegdiskutieren können, dass sich bei der Volksbefragung in der Stadt Salzburg als zentralem Bewerbungsort die Mehrheit der Bevölkerung gegen diese Bewerbung ausgesprochen hat. Schon allein aus diesem Grund ist ein Zuschlag für Österreich relativ unwahrscheinlich. – Man kann darüber spekulieren, aber es gibt ja mehrere Kriterien, die herangezogen werden.

Das IOC – das wissen alle, die sich das näher anschauen natürlich auch genau – versucht laufend, mit Umfragen zu erheben, zu erklären und zu vermitteln, wie die Stimmungslage in der Bevölkerung ist. Wir wissen aber, dass die Mitbewerber, nämlich Sotschi in Russland und Pyeongchang in Südkorea, beide eine deutlich höhere Unterstützung in der Bevölkerung haben.

Sie stellen ja immer die Frage nach dem möglichen Benefit, denn es geht ja bei der Bewerbung auch um die Präsentation Österreichs als Sportland und als Tourismus­land. Ich frage Sie nur – und das sollte man sich schon überlegen –: Wenn sich Salzburg zweimal hintereinander bewirbt, wenn man die Bewerbungsunterlagen anschaut und versucht zu interpretieren, was passieren kann, da ja die Wahr­schein­lichkeit eines Scheiterns ziemlich hoch ist, dann stellt sich die Frage, ob Salzburg und Österreich als Sportland bei zwei Bewerbungen in Folge, die – und das ist unsere Einschätzung – mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern werden, dann wirklich noch davon profitieren.

Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie Sie bei der letzten Bewerbung kurz vor der Entscheidung im Plenum gesagt haben, Salzburg sei Top-Favorit, es gebe große Chancen, dass Salzburg gewinnt. Dann folgte die Ernüchterung bei der Vergabe – ich glaube, in Prag war das –, wo wir dann Bilder des Herrn Staatssekretärs und, ich glaube, auch des Herrn Bundeskanzlers mit langen Gesichtern gesehen haben, weil Österreich ziemlich kläglich gescheitert ist.

Jetzt hängen uns aus Turin – und auch das ist ja wohl allen noch bekannt – die Doping-Affäre und diesbezügliche Vorbehalte nach, abgesehen von der Sache mit Walter Mayer, der ja 2002 in Erscheinung getreten ist.

Aus all diesen Gründen kann man, so glaube ich, mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ein Zuschlag des IOC für Österreich für 2014 sehr unwahrscheinlich ist.

Ich möchte aber zum Schluss schon noch etwas zu diesen konkreten Budget­unterlagen sagen: Bislang haben wir ja auf Grund der allgemeinen Bewertung gesagt, da können wir nicht mitgehen. Was da aber jetzt budgetär vorliegt, Kollege Maier, ist Budgetrodeo. (Staatssekretär Dr. Finz: Was ist das?) – Budgetrodeo. Hausnummern­budget, wenn man es so will.

500 Millionen € weniger aus den TV-Einnahmen als budgetiert. – Korrekt, oder? Was passiert jetzt? – Man sagt nicht, man braucht mehr Einnahmen, sondern man streicht einfach Ausgaben. 200 Millionen € wurden bei den Sportstätten gekürzt. Andererseits stehen auf einmal 50 Millionen € Mehreinnahmen bei den Tickets drinnen. In einem Jahr sind sie „dahergeflogen“, jetzt steht das im Budget.

500 Millionen € weniger an TV-Einnahmen. Warum ist denn das so? – Es ist ja auch klar, dass das Interesse für die Winterolympiade deutlich zurückgegangen ist. Sie wissen so gut wie ich, dass Wintersportereignisse, dass Schirennen nur mehr in Österreich übertragen werden. Es ist das einzige Land, das Schirennen live überträgt. Für Österreich mag das ja ein Thema sein. In allen anderen Ländern muss man einfach zur Kenntnis nehmen, dass das Interesse geringer ist.

Es gibt jetzt eine Haftung, die vom Bund für außerordentliche Fälle erteilt wird. Der außerordentliche Fall ist ja relativ leicht zu prognostizieren: Wenn Sie 500 Millionen € an Ausgaben aus dem Budget einfach herausstreichen beziehungsweise sie durch Einnahmen bedecken, die einfach nicht vorhanden sind, dann wird der außerordent­liche Fall eintreten, dass das Budget nicht hält und somit die Bundeshaftung deutlich höher wirksam wird.

Es geht jetzt also nicht mehr nur um die Frage, wie man generell dazu steht, sondern wir finden, das ist deutlich unseriös. (Beifall bei den Grünen.)

15.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


15.52.42

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ)|: Frau Präsidentin! Die zu dritt vereinigten Staatssekretäre begrüße auch ich recht herzlich! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Salzburg ist aus unserer Sicht auf dem besten Weg zu einer guten Bewerbung für die Olympischen Winterspiele 2014.

Wir haben gestern im Budgetausschuss die Fragen der Budgetrelevanz, aber auch andere Fragen ernsthaft und sehr lange diskutiert. (Abg. Öllinger: Aber ohne Antwort! Der Staatssekretär sagt ja nichts!) Es hat Probleme gegeben, und eines der Haupt­probleme – das gestehe ich zu – war das Problem – das allerdings seit gestern beseitigt ist –, dass das Internationale Olympische Comité die Einnahmen aus den Fernsehrechten während eines laufenden Verfahrens reduziert hat.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern tagte allerdings auch der Aufsichtsrat in Salzburg, und der hat nach langen Diskussionen ein ausgeglichenes Budget von 772 Millionen € für die Durchführung der Olympischen Winterspiele 2014 beschlossen, sollte Salzburg den Zuschlag erhalten.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein realistisches Budget. Dieses Budget kann auch deswegen realisiert werden, weil Salzburg im Gegensatz – und ich betone das! – zu den Mitbewerbern wie Sotschi und Pyeongchang bereits über bestehende Anlagen verfügt.

Wer sich mit unseren Mitbewerbern auseinander gesetzt hat, wird erkennen, dass in Südkorea alle Anlagen neu errichtet werden müssen. Dasselbe gilt auch für Sotschi. Da müssen die Liftanlagen und die Eishallen genauso wie die Anlagen für den alpinen Bereich neu errichtet werden. – Nicht so in Österreich! Daher ist auch die Durch­führung der Olympischen Winterspiele mit diesem Budget möglich.

Die Spiele sollen in der Sportwelt Amadé stattfinden, in Bischofshofen und – ich möchte das ausdrücklich hervorheben! – auch im benachbarten Bayern, wo wir die Rodelbewerbe und auch die Bobbewerbe durchführen können. Diese Anlagen müssen wir daher – und das ist ökologisch sinnvoll – in Österreich nicht neu errichten.

Ich glaube daher, dass dieses Konzept ein sinnvolles ist und darf dem Präsidenten des Österreichischen Olympischen Comités, Dr. Leo Wallner, den ich übrigens sehr herzlich hier begrüßen möchte, versichern, dass wir – die sozialdemokratischen Abge­ordneten, aber auch die anderen Abgeordneten, die diesem Antrag heute zustimmen – das Salzburger Projekt mit allen Mitteln unterstützen werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich auf einige Argumente der grünen Fraktion eingehen!

Zur Zustimmung der Bevölkerung: Man muss klar festhalten, dass die Gesamt­stim­mungslage im Land Salzburg immer pro Olympia war. In der Stadt Salzburg hat es bei einer Beteiligung von 11 Prozent – ich betone: von 11 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung! – allerdings eine knappe Mehrheit für ein Nein gegeben. (Abg. Mag. Schatz: 60 Prozent sagen nein!)

Unsere Aufgabe besteht darin, die Bevölkerung zu überzeugen und gleichzeitig sicherzustellen, dass in bestimmten Fällen oder bei unvorhersehbaren Ereignissen entsprechende Haftungen vorliegen. – Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird nun mit diesem Gesetzesantrag vorgenommen.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Olympia ist nicht nur für Salzburg wichtig, sondern auch für Österreich. Es ist eine Veranstaltung, die für den österreichischen Sport – und zwar nicht nur für den Alpinsport – von entscheidender Bedeutung ist. Es ist eine weltweite Veranstaltung, die für den Tourismus in Österreich wesentlich ist, für die Infrastruktur und für die Beschäftigung.

Olympia ist aber auch ein Beitrag zur Völkerverständigung. Wer in diesem Jahr die Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland erlebt hat, hat gesehen, welchen Beitrag der Sport zur Völkerverständigung leisten kann. (Abg. Brosz: Der Vergleich hinkt aber schon deutlich!) Auch wir in Salzburg und wir Österreicher sollten mit den Olympischen Spielen einen Beitrag zur Völkerverständigung und einen Beitrag zum Frieden in dieser Welt leisten. In diesem Sinne ersuche ich Sie, unserem Antrag heute zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Haubner. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


15.58.30

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP)|: Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Sehr geehrter Herr Präsident Wallner! In Salzburg gibt es seit dem Jahre 1997 eine Olympiabewegung. Herr Abgeordneter Maier ist ja bereits auf die Einwände der Grünen eingegangen, ich möchte aber auch einen Einwand vom Kollegen Brosz entkräften: Bei der ersten Volksbefragung am 5. Oktober 1997 hat es in Salzburg eine 80-prozentige Zustimmung gegeben, und in der Stadt Salzburg eine über 60-prozentige, aber die Grünen waren auch damals nicht dabei.

Ich denke, dass es immer wieder einen Grund dafür gibt, dass die Grünen bei Olympia nicht dabei sind. (Abg. Brosz: Super Verkehrskonzept, oder?) Es ist aber so, dass wir versuchen wollen, auch die Grünen mit ins Boot zu holen, weil Olympia ein Projekt ist – das haben wir ja in Salzburg gezeigt –, das die Menschen verbindet und das schon im Jahr 1997 zu einem starken Schulterschluss zwischen Stadt und Land geführt hat.

Es war erfreulich, wie auch in der Bewegung anlässlich der ersten Bewerbung damals schon ein ganzes Land hinter einer solchen Bewerbung gestanden ist, und jetzt ist es erfreulich, wie auch ein Großteil der Fraktionen und wie auch die Menschen im Land Salzburg und auch in ganz Österreich – denn es gibt auch eine österreichweite Befragung, wie die Menschen in Österreich zu Olympischen Spielen stehen, mit einem durchwegs positiven Ergebnis von fast 80 Prozent – hinter diesem Vorhaben stehen, und jetzt bekommen wir auch noch die Unterstützung der Bundesregierung, und das ist sehr erfreulich.

Mein Dank gilt natürlich hier allen, die das Projekt Olympia in Salzburg unterstützen, und ich denke auch, dass die Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen da einiges bewegt hat, nicht nur im Land Salzburg, sondern auch auf österreichischer Ebene.

Ich möchte auch festhalten, dass die Bundeshaftung, die wir heute beschließen, ja keine Ausfallshaftung ist – nämlich für finanzielle Risken, die durch Missmanagement zustande kommen –, sondern dass sie eine Haftung für unvorhergesehene Ereignisse ist, die dann erst in Kraft treten würde, wenn die Olympischen Spiele abgesagt werden würden.

So weit sind wir nicht. Wir sind in einer Bewerbungsphase, und damit geht es darum, dass wir – denn das IOC verlangt eine Reihe von Garantien und von Haftungen – diese Auflagen des Internationalen Olympischen Comités erfüllen. Und mit dieser Haftungs­unterstützung haben wir das stärkste Paket, das wir dem IOC diesbezüglich präsen­tieren können.

Zum Budget möchte ich auch einiges sagen, nämlich in der Beziehung, dass 120 Fachleute an diesem Budget mitgearbeitet haben und jede einzelne Zahl mit vielen Detailberechnungen hinterlegt werden kann. Es ist vom IOC geprüft, es sind die Zahlen von Fachleuten geprüft, und ich denke, wir haben hier ein ordentliches, seriöses Budget, mit dem sich die Spiele durchführen lassen. Es ist sicher niedriger als das von Sotschi und Pyeongchang, aber es ist sicher ein besseres und eines, das dafür sorgen wird, dass wir Spiele à la Lillehammer veranstalten können: schöne Spiele, wo die Menschen im Mittelpunkt stehen – wo nicht das Geld und die Wirtschaft im Mittelpunkt stehen, sondern die Menschlichkeit und der Sport.

In der Stadt Salzburg gibt es seit der Rad-WM eine Aufbruchstimmung. Wir haben gesehen, dass wir, so wie ganz Österreich, erfolgreich Sportgroßveranstaltungen durchführen können, dass wir auch die Verkehrsproblematik lösen können. Und Olympia in Salzburg kann ja auch ein Motor für sehr viele verkehrstechnische Maß­nahmen sein, die dann in Zukunft unterstützend für die Bevölkerung auch bestehen bleiben können.

Wir sind eine Region von Weltruf. Österreich hat bewiesen, dass wir schon viele Großveranstaltungen im Sportbereich erfolgreich haben durchführen können. Und so bin ich mir sicher, dass wir, wenn wir im Juli 2007 in Guatemala den Zuschlag bekommen sollten, auch dieses Ereignis perfekt durchführen können.

Aber eines ist mir auch noch wichtig, und das ist, dass wir gemeinsam in diese Bewer­bung gehen müssen, und wir brauchen einen starken Kapitän. Und ich denke, in diesem Teamwettbewerb ist Teamgeist gefragt, denn nur wenn wir gemeinsam an diesem Ziel, die Olympischen Spiele nach Österreich zu holen, arbeiten, können wir dies auch tun – für die Jugend, für den Tourismus und für die Beschleunigung der Vorhaben in unserem Land.

Zum Abschluss darf ich noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Peter Haubner, Sigisbert Dolinschek, Kollegin­nen und Kollegen

zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 16/A der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Ermächtigung der Bundesregierung zur Übernahme von Haftun­gen des Bundes anlässlich der Durchführung der Olympischen Winterspiele 2014 (Olympia 2014-Ermächtigungsgesetz) geändert wird (7 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Nach der Wendung „Der Nationalrat hat beschlossen:“ entfällt der Satz „Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Ermächtigung der Bundesregierung zur Übernahme von Haftungen des Bundes anlässlich der Durchführung der Olympischen Winterspiele 2014 (Olympia 2014-Ermächtigungsgesetz) geändert wird“ und wird stattdessen eingefügt: „Das Bundesgesetz zur Ermächtigung der Bundesregierung zur Übernahme von Haftungen des Bundes anlässlich der Durchführung der Olympischen Winterspiele 2014 (Olympia 2014-Ermächtigungsgesetz), BGBl. I Nr. 146/2006, wird wie folgt geändert:“

Begründung:

Dieser Antrag dient der Beseitigung eines redaktionellen Versehens.

*****

In diesem Sinne hoffe ich auf eine breite Zustimmung. Wir sind für die Spiele bereit! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten des BZÖ.)

16.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Haubner eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Schatz zu Wort gemeldet. – Frau Abgeordnete, Sie kennen die Bestimmungen: zunächst den zu berichtigenden, dann den berichtigten Sachverhalt. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.04.45

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne)|: Ich berichtige die Aussage von Herrn Abgeordnetem Johann Maier bezüglich der Bürgerbefragung in der Stadt Salzburg. Die Frage war: Soll sich die Stadt Salzburg für die Olympischen Winterspiele 2014 bewerben?

Er sprach von einer Wahlbeteiligung von 11 Prozent und einer knappen Mehrheit, die dagegen gestimmt hätte.

Tatsächlich war es so, dass sich 21,79 Prozent aller Salzburgerinnen und Salzburger an der Abstimmung beteiligt haben und sich 60,53 Prozent eindeutig für Nein ausge­sprochen haben. (Beifall bei den Grünen.)

16.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Aspöck zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


16.05.40

Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Nachdem das redaktionelle Versehen geändert wurde, werden wir Freiheitliche – das kann ich vorwegnehmen – dem Antrag nunmehr auch zustimmen können.

Sie kennen ja die Skepsis, die Wirtschaftler im Ausschuss, und zwar im Budget­ausschuss grundsätzlich haben, wenn es darum geht, dass sie eine unbegrenzte Haftungserklärung abgeben. Deswegen die anfängliche Skepsis meiner Kollegen in diesem Ausschuss.

Bei näherer Betrachtung stellt sich natürlich heraus, dass diese unbegrenzte Haftung für unvorhergesehene Ereignisse ist. Und dass sich unvorhergesehene Ereignisse nicht budgetieren lassen, versteht sich von selbst. Die Begrenzung kann nur in den Prozentzahlen liegen: 40 Prozent Land, 40 Prozent Bund, 10 Prozent Stadt Salzburg und 10 Prozent die übrigen Gemeinden.

Stadt und Land haben in Salzburg die Zustimmung erteilt – mit den Stimmen der Freiheitlichen, der Sozialdemokraten und der Österreichischen Volkspartei. Die Grünen waren nicht dabei. (Ruf bei der ÖVP: Wie immer!)

Bereits in der Landtagsdebatte haben wir Freiheitliche aber noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Durchführung dieser Olympischen Spiele nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, der Zweckmäßigkeit und der Sparsamkeit zu erfolgen hat. Und aus nachfolgenden Zitaten werden Sie gleich sehen, dass das auch seinen Grund hat. Ich kann nämlich den Optimismus meiner Vorredner aus Salzburg, dass sowieso alles paletti sein wird, nicht so hundertprozentig teilen, auch in Anbe­tracht dessen, was da schon früher, bei der letzten Bewerbung, passiert ist.

Mir persönlich ist ein einziges olympisches großes Festival bekannt, das wirklich positiv, das heißt, mit schwarzen Zahlen – das hat mit der ÖVP nichts zu tun (Ruf bei der ÖVP: Meistens schon! – Abg. Mag. Molterer: Schwarze Zahlen sind immer gut!) – abgeschlossen hat, das war Salt Lake City; allerdings mit einer Unterstützung, von der ich aus der damaligen Geschichte noch weiß: Da gab es 25 000 Mormonen, die als Ehrenamtliche mitgearbeitet haben. „Ehrenamtlich“ heißt bei den Mormonen, dass sie nicht nur für die Tätigkeit nichts erhalten, sondern sie finanzieren sich auch von der Kleidung über das Essen bis hin zur Anreise und zum Aufenthalt grundsätzlich alles selbst. – Das waren die Einzigen, die wirklich positiv abgeschlossen haben.

Und im Gegensatz dazu bringe ich Ihnen jetzt zur Olympiabewerbung für 2010 einige Anmerkungen aus dem Salzburger Kontrollamtsbericht. Da hapert es nämlich in unseren Breiten leider immer wieder mit den Ehrenamtlichen. Ich bringe nur zwei kurze Zitate:

Salzburgs Bewerbung für Olympia 2010 war für einige ein gutes Geschäft: Sportstars, die sich für die Spiele stark machten, erhielten – es waren leider keine Mormonen! – 415 000 €.

Das Kontrollamt stellt weiters fest, dass die „Bezahlung der Testimonials“ „großzügig bemessen“ war und „dem Bekanntheitsgrad beziehungsweise dem Werbewert und nicht der Leistung beziehungsweise der erhofften Resonanz“ entsprachen. – Auch hier leider keine Mormonen! – Noch dazu konnten einige der Olympiabotschafter zusätzlich Spesen verrechnen. – Und in dieser Tonart, meine Damen und Herren, geht es weiter.

So viel zu den sehr optimistischen Ausführungen der Vorredner.

In Anbetracht der Tatsache, dass mit der Olympiade ein Werbewert für das Winter­sportland Salzburg sicherlich gegeben ist, und in der Hoffnung, dass es nicht so wie bei vielen Olympiaden am Schluss ganz, ganz desaströse wirtschaftliche Ergebnisse gibt, haben wir Freiheitliche uns durchgerungen, dem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Die Mormonen müssen her! Wir brauchen Mor­monen!)

16.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort gemeldet. Ich sehe ihn nur nicht. – Also keine tatsächliche Berichtigung? (Abg. Brosz: Nein, nicht der Kogler! – Rufe bei den Grünen: Brosz!)

Herr Abgeordneter Brosz hat sich also zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen. – Bitte. (Abg. Mag. Mol­terer – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Brosz –: Hoffentlich sind Sie nicht verwechselt worden! – Wie gibt’s das?)

 


16.10.55

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne)|: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Haubner hat behauptet, die Grünen wären auch bei der Olympia-Bewerbung für 2010 nicht mit an Bord gewesen oder dagegen gewesen. – Das ist unrichtig!

Die Grünen haben für die Olympia-Bewerbung 2010 einen eigenen Entschließungs­antrag eingebracht, einen Unterstützungsantrag, der insbesondere darauf aufmerksam gemacht hat, dass ökologische Kriterien verstärkt zu berücksichtigen wären. (Beifall bei den Grünen.)

16.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dolin­schek zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.11.35

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Herren Staatssekretäre – der eine für Sport, der andere für das Land Salzburg, der dritte für die Finanzen! Sehr geehrte Damen und Herren! Salzburg bewirbt sich nun für die Olympischen Winterspiele 2014, neben Pyeongchang in Südkorea und der russischen Stadt Sotschi. Das IOC wird in der ersten Juliwoche des Jahres 2007 in Guatemala über den Austragungsort entscheiden.

Nun sind die Vorbereitungen zu treffen. Ich muss eines sagen: Salzburg hat sicherlich Erfahrung bei Großveranstaltungen und ist zu deren Ausrichtung ausgezeichnet in der Lage – das hat Salzburg in der Vergangenheit bewiesen. Vor allem weil, wie man weiß, auch die Sportstätten zum größten Teil vorhanden sind und die Infrastruktur existiert, kann man diesem Projekt als Sportbegeisterter nur zustimmen.

Großveranstaltungen beinhalten auch immer ein gewisses Risiko, und so war es eben auch hier. Als man auf einmal erkannt oder vernommen hat, dass die Einnahmen aus den TV-Rechten wesentlich reduziert worden sind – das ist ja eine beträchtliche Summe –, dass das IOC den Veranstaltern deutlich weniger Geld zur Verfügung stellt oder überweisen will, als man sich in Salzburg erwartet hat, waren das natürlich neue Voraussetzungen, und das erfordert natürlich auch eine neue Planung und Bud­getierung. Es ist keine Frage: Wenn man von 765 Millionen € hinunterkommt auf lediglich 237 Millionen €, so ist das ein gewaltiger Unterschied! Es haben da sicherlich die Köpfe geraucht, und es waren auch verschiedene Fragen zu klären, wie etwa, ob die bisherige Zusage des Bundes betreffend die Haftungsfrage nun letztlich ausreicht oder nicht.

Nun ist es geklärt. Es hat sich Herr Sportstaatssekretär Karl Schweitzer in diesem Bereich besonders engagiert, und ich danke ihm auch dafür, dass er sich in dieser Frage so sehr engagiert hat, dass das schlussendlich auch zustande gekommen ist, nämlich dass die Haftung, wie schon von mehreren Vorrednern erläutert wurde, nun eben zu 40 Prozent vom Bund, zu 40 Prozent vom Land, zu 10 Prozent von der Stadt Salzburg und zu 10 Prozent von den veranstaltenden Gemeinden übernommen wird. Natürlich heißt es immer: alles, was kalkulierbar ist, nur: Ein Risiko betreffend Unvorhergesehenes – das man nicht ausschließen kann – kann man eben einfach nicht kalkulieren! Das ist nicht ganz so einfach.

Ich bin eigentlich froh darüber, dass das jetzt so zustande kommt. Wir können stolz darauf sein, dass sich die Stadt Salzburg für dieses Großereignis bewirbt, und ich hoffe, dass Salzburg den Zuschlag vom Internationalen Olympischen Comité auch erhält. Wir sollten alle gemeinsam an einem Strang ziehen, damit Salzburg diesen olympischen Bewerb auch erhält! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Es hat sich nun Herr Staatssekretär Mag. Schweitzer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


16.14.55

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schweitzer|: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Es ist bedauerlich, dass sich die Grünen einmal mehr nicht überwinden können, diese Olympia-Bewerbung zu unterstützen. (Abg. Öllinger: Oje, jetzt fängt er schon wieder an!) – Kollege Öllinger, immerhin ist es doch so, dass jeder zehnte Arbeitsplatz in Österreich (Ruf bei den Grünen: Durch die Olympischen Spiele?!) im Bereich des Sports angesiedelt ist. (Abg. Öllinger: Aber nicht durch die Olympia-Bewerbung!) Und dieser Umstand, Kollege Öllinger, ist sicherlich auch darauf zurückzuführen, dass sich die Republik Österreich in den letzten Jahrzehnten einen hervorragenden Ruf erworben hat, wenn es darum gegangen ist, sich um internationale sportliche Großereignisse zu bewerben, diese dann zu organi­sieren und abzuhalten.

Sie wissen genauso gut wie ich, dass zum Beispiel die Spiele von Innsbruck mit dazu beigetragen haben, dass Tirol dieses klassische Wintersportland für viele europäische Touristen geworden ist, und dass zum Beispiel die Schiweltmeisterschaften in Schlad­ming dazu beigetragen haben, dass diese Region einen gewaltigen wirtschaftlichen Impuls bekommen hat und heute dort steht, wo diese Region im Tourismusbereich angesiedelt ist, nämlich ganz weit vorne.

Wir werden das erleben mit der Europameisterschaft im Fußball 2008, dass dieses Sportereignis auch ein großer Wirtschaftsmotor sein wird und für Österreich sehr viele positive Auswirkungen in unterschiedlichsten Bereichen erbringen wird.

Genau das Gleiche ist auch von Olympischen Spielen in Salzburg im Jahr 2014 zu erwarten. Deshalb wäre es auch gut, wenn man sich darauf verständigt, dass wir alle diese Bewerbung unterstützen und uns auch im Rahmen dieser Bewerbung nach bestem Wissen und Gewissen einbringen, diese Bewerbung optimal zu machen.

Das ist jetzt tatsächlich geschehen, eben mit der Erstellung dieses Budgets. Wie ich meine, ist das Budget ein durchaus gelungenes. Und wenn man hier von einer Reduktion der TV-Einnahmen spricht, so ist das nicht richtig: Das Internationale Olym­pische Comité hat eine Gesamtsumme von 485 Millionen US-Dollar allein aus TV- und Werbeeinnahmen durch die Hauptsponsoren garantiert – aber als Untergrenze. Darüber hinaus kann durchaus noch mehr kommen. Und das sind um 39 Prozent mehr als bei der Bewerbung davor für die Spiele 2010, wo ja die Grünen noch an Bord waren. – Das möchte ich nur in Erinnerung rufen, Herr Kollege Brosz. (Abg. Brosz: ... steht in der Bewerbung drinnen?) Also eine deutliche Steigerung um 39 Prozent, was nur diese Einnahmen aus TV- und Werberechten betrifft!

Insgesamt ist dieses Budget ein sehr, sehr gutes, ausgeglichenes – wiewohl, glaube ich, noch einige Möglichkeiten drinnen sind, einzusparen.

Deshalb möchte ich auch kritisch anmerken, dass Austragungsorte gewählt wurden, über die man durchaus noch nachdenken kann. Ich halte es nicht für der Weisheit letzten Schluss, wenn man – ich weiß nicht, wo auch immer dieser Beschluss gefallen ist – sich darauf festlegt, in Puch ein Eisstadion zu errichten, obwohl es dort nicht einmal einen Eishockey-Club gibt, während in Zell am See der dortige erfolgreiche Club seit Jahren versucht, sein Stadion weiter auszubauen.

Ich glaube, darüber sollte man noch einmal nachdenken. 48 Millionen € in ein Stadion zu investieren, das dann in Wirklichkeit nicht nachgenutzt werden kann, das ist nicht der optimale Ansatz. Wenn der Bürgermeister von Puch erfährt, dass er da ein Drittel finanzieren soll, dann wird es ihn wahrscheinlich aus den Socken hauen.

Das Gleiche, glaube ich, ist auch anzumerken, wenn es darum geht, diesen Eisring in Salzburg zu errichten. Innzell ist 40 Kilometer entfernt! Man sollte durchaus auch die Größe haben, mit den Innzellern darüber zu reden, ob man diese Bewerbe nicht in dieser international anerkannten Wettkampfstätte austragen kann. Auch hier wäre noch einiges einzusparen. Und die öffentlichen Mittel sind nicht unbegrenzt vorhanden, das sollte man schon auch in Salzburg berücksichtigen.

Damit bin ich bei einer Kritik, die ich hier anbringen möchte: Ich glaube, dass es nicht sein kann, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrates, der Bürgermeister der Stadt Salzburg, einsam und allein seine Entscheidungen treffen sollte. Hier sollte man vielmehr darauf achten, dass nach eingehender Diskussion gemeinsame Entscheidun­gen getroffen werden. Immer dann nämlich, wenn er einen Alleingang gewagt hat, ist die Bewerbung Salzburgs auf einmal wieder in die Kritik gekommen, ist sie wieder öffentlich in einer Art und Weise diskutiert worden, wie wir es nicht haben wollen, ist sie wieder in Frage gestellt worden.

Wir vom Bund haben mit gestrigem Tag einmal mehr alles getan, um diese Bewerbung wieder auf Schiene zu bringen – so wie die „Presse“ heute schreibt:

Volle Kraft voraus! Der Wind bläst wieder von hinten für die Bewerbung Salzburgs, und dies sollte nicht von einem Autisten immer wieder konterkariert werden. (Beifall beim BZÖ.)

16.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mikesch. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Das war keine bemerkenswerte Rede!)

 


16.20.38

Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Staatssekretäre! Die Olympiabewerbung Salzburg 2014 ist sicher etwas, für das sehr, sehr viele Menschen in Österreich das Herz hergeben, für das sie wirklich mit großem Einsatz arbeiten werden, weil es für uns alle ein tolles Aushängeschild in der gesamten Welt ist – und das sicherlich nicht nur im sportlichen Bereich, sondern sehr wohl auch im wirtschaftlichen und vor allem im touristischen Bereich, wofür wir in den letzten Jahren schon sehr, sehr viel unternommen haben. Österreich hat sich ja gerade bei Großveranstaltungen als hervorragendes Veranstaltungsland präsentiert.

Wir sind derzeit zwar nur im Bewerbungsverfahren, aber mir tut es irgendwie weh, wenn wir hier im Hohen Haus nicht wirklich geschlossen in diese Bewerbung gehen, weil ich mir denke, dass es eine gemeinsame Kraftanstrengung wird sein müssen, um diese Bewerbung tatsächlich zu gewinnen. Gestern wurde im Ausschuss schon sehr intensiv darüber diskutiert: Geben wir uns, bitte, die Chance für dieses tolle Projekt in Salzburg, hier in unserem wunderschönen Österreich!

Gerade wenn man bedenkt, welch hervorragende Zusammenarbeit sich bereits im Land Salzburg und heute auch gemeinsam mit dem Bund aufgetan hat, wenn sich Bund, Land, die Stadt Salzburg und vor allem die ausführenden Gemeinden dahinter stellen und gemeinsam mit vielen engagierten und tatkräftigen Menschen an dieser Veranstaltung teilnehmen, dann soll, denke ich mir, diese Ausfallshaftung, die wir heute beschließen, den Menschen, die sich dort mit großem Engagement sozusagen in diese Veranstaltung werfen, nur eine kleine Sicherheit geben.

Ich denke mir, dass dies auch ein hervorragender Beweis dafür ist, wie Österreich sportlich wirklich dasteht. Als Landesskiverbands-Präsidentin von Niederösterreich wünsche ich mir natürlich, dass wir auch den Zuschlag für die Bewerbung bekommen (Abg. Öllinger: Eh klar!), damit wir viele tolle Erfolge bei den Olympischen Spielen 2004 in Salzburg feiern können. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Nicht 2004, sondern 2014!)

16.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächster hat sich Herr Staatssekretär Mag. Mainoni zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


16.23.00

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Olympia ist eine Chance für Salzburg, wie wir es heute schon mehrmals gehört haben. Aber ich füge noch hinzu: Olympia ist eine Chance für ganz Österreich! Wenn hier der Bund die Haftung übernimmt, so ist das nicht ein Geschenk an Salzburg, sondern es ist in Wirklichkeit nichts anderes als eine Folge der Erkenntnis, dass die Abhaltung Olympischer Spiele in Salzburg als Austragungsort zugleich bedeutet, dass die Olympischen Spiele in Österreich ausgetragen werden.

Österreich steht im Ansehen der Weltöffentlichkeit mit sehr vielen Dingen, aber vor allem mit einigen Dingen ganz besonders im Mittelpunkt. Das ist auf der einen Seite der Fremdenverkehr, der Tourismus, es ist auf der anderen Seite natürlich der Wirtschaftsstandort Österreich; aber Österreich ist im Ansehen der Weltöffentlichkeit auch eine große Sportnation. Ich denke an die bereits zweimalige Austragung der Olympischen Winterspiele, ich denke an die Fußball-Europameisterschaft 2008, die bei uns ausgetragen wird, ich denke an die Rad-Weltmeisterschaft, die im September dieses Jahres in Salzburg sehr erfolgreich durchgeführt wurde.

Meine Damen und Herren! Großartige Sportler sind Botschafter für den Sport und für die österreichische Nation. Wir sind mit der Austragung dieser Olympischen Spiele 2014 weltweit Botschafter einer großen Sportnation, Botschafter Österreichs als tatsächlich großer Sportnation.

Ich ersuche alle Kritiker, die Realität zur Kenntnis zu nehmen: eine Zustimmung von 87 Prozent österreichweit, in Salzburg landesweit sowieso. In der Stadt Salzburg waren 11 oder 21 Prozent – wie auch immer – das Ergebnis einer anderen Umfrage, die meines Erachtens eine gewisse Repräsentanz vermissen lässt.

Insbesondere an die Grünen gerichtet: Sehr geehrte Damen und Herren, bitte verwenden Sie kein parteipolitisches Kalkül für diese ganz, ganz wichtige Frage! Es ist von Seiten der Grünen geplant, eine weitere Bürgerbefragung in der Stadt Salzburg zu machen. Ich ersuche Sie deshalb, bei dem Vorschlag, der hier unterbreitet wurde – nämlich diese Befragung während des Besuches der Evaluierungskommission durchzuführen –, Folgendes zu beachten: Das wäre ein denkbar schlechter Zeitpunkt, weil wir hier im Blickfeld dieser Evaluierungskommission und derjenigen sind, die darüber entscheiden sollen, ob die Austragung in Salzburg, hier in Österreich, statt­findet oder nicht. Das wäre sicherlich ein falsches Signal.

Meine Damen und Herren, zu guter Letzt möchte ich an die FPÖ appellieren, die sich hier dazu durchgerungen hat, zuzustimmen, sich noch einmal im Salzburger Gemein­derat einzubringen. Weil der dortige Gemeinderat sagt, das Projekt sei unglaubwürdig und unverantwortlich, und deshalb solle Salzburg schleunigst aus der Bewerbung aussteigen. Daher bitte ich, auch noch in Salzburg aufklärend zu wirken, weil jede Stimme eine wertvolle Stimme ist und die Mehrheit dokumentiert.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Austragung der Olympischen Spiele in Salzburg ist für Salzburg wichtig und ein großer Wurf für Salzburg, sie ist aber auch ganz, ganz wichtig für die gesamte österreichische Nation! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

16.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Eßl. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Herr Staatssekretär, was haben Sie für eine Meinung?)

 


16.26.18

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP)|: Frau Präsidentin! Meine geschätzten Herren Staats­sekretäre! Meine geschätzten Damen und Herren! Die olympische Idee ist eine Idee, die sich weltweit durchgesetzt hat als Wettstreit der Jugend und als Wettstreit der Völker. Olympische Spiele in unser Land zu bekommen, ist sicherlich eine großartige Sache.

Unser Land, unsere Stadt Salzburg hat sich beworben. Ich glaube, dass dieses Projekt Olympia ganz wichtige Impulse auf dem sportlichen Sektor bringen wird und dass dieses Projekt Olympia Motivation für die Jugend bringen wird. Ich glaube, da haben wir in Salzburg eine sehr gute Konstellation: Wir haben, gerade was den Wintersport betrifft, sehr viele Vorbilder – ob wir von Moser-Pröll reden, von Hermann Maier, Michael Walchhofer, Michaela Kirchgasser, Marlies Schild, Hannes Reichelt, Andreas Schifferer, Felix Gottwald oder Christoph Gruber. Ich könnte noch sehr, sehr viele aufzählen, die als Vorbilder in dieser Region tätig sind.

Salzburg ist ein schönes Land und hat gute Voraussetzungen. Die Bewertung bei der Ernennung zur „Candidate City“ ist nach elf Kriterien erfolgt, die unter anderem auch die Sicherheit und die Finanzen betreffen. Ich glaube, wir sollten das auch ent­sprechend beachten.

Meine geschätzten Damen und Herren, es gibt also Grundvoraussetzungen für den Zuschlag, und eine davon ist die Ausfallshaftung. Wenn die Austragungsgemeinden, die Stadt und das Land Salzburg ihren Teil dazu beitragen, dann darf ich an die Kolleginnen und Kollegen appellieren, dass auch der Bund sich seiner Verantwortung nicht entzieht, denn ich glaube, mit gutem Gewissen behaupten zu können, dass es für Radstadt, für Altenmarkt, für Bischofshofen oder für Flachau ein gewichtigerer Brocken als für den Bund ist, wenn die Ausfallshaftung übernommen werden muss. Wenn es Verbesserungen gibt, dann soll man die natürlich auch noch nutzen.

Ich glaube auch, man sollte nicht nur von den finanziellen Risiken reden, sondern man sollte auch von den finanziellen und wirtschaftlichen Chancen reden. Die Bauwirtschaft wird profitieren, der Tourismus wird profitieren, Arbeitsplätze werden geschaffen und gesichert.

Es ist ein wichtiges Projekt für Salzburg, und es wird nicht nur der Pongau profitieren, sondern das ganze Land. Es ist eine Chance für Salzburg und eine Chance für ganz Österreich, sich in der Welt zu präsentieren. Stimmen Sie also diesem Antrag zu, und geben Sie Olympia eine Chance! Es ist dies auch eine Chance für Österreich. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall beim BZÖ.)

16.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Es hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier ein weiteres Mal zu Wort gemeldet. Wunschredezeit: 1 Minute. – Bitte. (Abg. Mag. Mol­terer – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Maier –: Jacky, aber nur, wenn du eine Goldene machst!)

 


16.29.26

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ)|: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Staatssekretäre! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich bei allen, die sich zu dieser Idee von Olympia, zu dieser Bewerbung bekannt haben, aber auch bei denen, die kritische Anmerkungen gemacht beziehungs­weise uns darauf aufmerksam gemacht haben, was noch zu verbessern ist.

Ich bin der gleichen Meinung wie Kollege Haubner: dass wir teamfähig sein müssen, dass wir dieses Projekt nur gemeinsam erreichen können. Daher halte ich in diesem Sinne – und das möchte ich ausdrücklich sagen – Aussagen, wie ich sie vom Herrn Staatssekretär gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates gehört habe, für nicht notwendig. (Staatssekretär Mag. Mainoni: Von mir? – Abg. Parnigoni: Von welchem? Es sitzen drei oben!)

Herr Staatssekretär Schweitzer, ich darf Sie daher ersuchen, Ihre Aussage gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Salzburg, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates, zurück­zunehmen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Staatssekretär Mag. Schweitzer: Sicher nicht! Das habe ich erlebt! – Abg. Mag. Molterer: Der braucht aber keine Verteidigung!)

16.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 7 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Peter Haubner, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf den Eingang des Gesetzentwurfes bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Peter Haubner, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

16.31.449. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivilpakt (ZIP-G) geschaffen sowie das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Mietrechtsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz, die Zivilprozessordnung, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversiche­rungs­gesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Straf­gesetzbuch, die Strafprozessordnung, die Bundesabgabenordnung, das Ver­waltungs­strafgesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, die Juris­diktionsnorm, das Einkommensteuergesetz, das Niederlassungs- und Aufent­haltsgesetz (Fremdenrechtspaket 2005), das Asylgesetz 2005 (Fremdenrechts­paket 2005), das Fremdenpolizeigesetz 2005 (Fremdenrechtspaket 2005) geändert wird (3/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zunächst erhält die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Lunacek, das Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.32.13

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne)|: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag ist einer, den wir schon in der letzten Gesetzgebungsperiode eingebracht haben. Jetzt tun wir es erneut, weil hier immer noch massiver Handlungsbedarf besteht.

Der Zivilpakt ist für die neuen Abgeordneten hier im Haus neu. Das heißt, ich werde auch kurz darauf eingehen, worum es dabei eigentlich geht.

Es geht um zwei Punkte. (Abg. Dr. Graf: Wir wissen da eh Bescheid!) – Ja, wenn Sie darüber Bescheid wissen, ist mir das sehr recht. Ich werde es trotzdem erläutern, Herr Kollege.

Es geht darum, dass es in Österreich – im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern innerhalb und außerhalb der EU – immer noch eine große Benachteiligung für Menschen gibt, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben. Die haben so gut wie keine Rechte.

Von Seiten der Grünen waren wir immer der Überzeugung, wir wollen keine spezifischen Maßnahmen und Gesetze, die nur für Lesben und Schwule gelten, und haben deshalb den Gesetzesvorschlag des Zivilpakts, des ZIP, geschaffen, mit dem gleich zwei Fliegen auf einen Schlag getroffen werden können, wenn man so will. (Ruf bei der ÖVP: Auf einen Streich!)

Das eine sind die Benachteiligungen, die auch heterosexuelle Paare haben, die in Lebensgemeinschaften leben. Sie glauben nämlich oft, dass in Bereichen wie dem Erbrecht oder dem Steuerrecht alles mit der Ehe gleichgestellt ist. Das stimmt aber nicht, die haben so gut wie keine Rechte. Das heißt, auf die gehen wir im Zivilpakt auch ein. Dieser Zivilpakt gilt eben für Lesben, für Schwule und für heterosexuelle Paare.

Der zweite Bereich ist genau der, den ich schon zu Beginn angesprochen habe: die Diskriminierung von Lesben und Schwulen. Die ist vielfältig, und das wissen viele Menschen gar nicht. Ich erlebe das sehr oft, wenn ich mit Personen rede, die sagen: Ihr wollt da immer die gleichen Rechte, und so weiter. – Wenn ich dann auf die konkreten Probleme eingehe, dann sagen sie: Aha, das wusste ich nicht; das ist unfair!

Was sind einige dieser unfairen Punkte, die es immer noch gibt? – Der eine betrifft zum Beispiel, wie ich schon erwähnt habe, Erbrecht, Erbschaftssteuer- und Schenkungs­steuerrecht. (Abg. Großruck: Wenn wir die Schenkungssteuer abschaffen ...!) Hier sind lesbische und schwule Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, die schon zehn, 20 oder 30 Jahre in einer Lebensgemeinschaft leben, füreinander Fremde. (Abg. Mag. Hakl: Ich zum Beispiel ...!) Ja, eben. Aber du kannst wenigstens heiraten, das können Lesben und Schwule auch nicht – keine Chance! Die sind auf Dauer Fremde, auch wenn sie schon fünfzig Jahre zusammenleben. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Frau Kollegin Fekter, Sie werden dann auch reden. Jetzt frage ich Sie ganz konkret: Stellen Sie sich vor, wie das für Sie wäre – ich weiß nicht um Ihren konkreten Zivilstand –: Sie hätten einen Lebensgefährten, und Sie wüssten, vor dem Recht werden Sie wie Fremde behandelt. Wenn einer von Ihnen stirbt – was ich nicht hoffe –, dann müssen Sie im Steuerrecht Steuern zahlen wie für jemand völlig Fremden. (Abg. Lentsch: Geht’s nur ums Geld?)

Zum Beispiel, das ist ein Punkt. Die Pflichten haben Lesben und Schwule, die in Partnerschaften leben, ohnehin schon: die Pflichten, füreinander zu sorgen, auch in schlechten Zeiten. Sie kennen vielleicht sogar auch einige Paare, die das schon seit Jahren tun. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Lentsch.) Ich kenne genügend, und es gibt auch in Ihrer Partei durchaus einige Menschen, die genau so leben und die das auch schon seit Jahren und Jahrzehnten tun. Aber die Rechte haben sie nicht.

Ein anderer Bereich: Es gibt Menschen, die sich in Leute verlieben, die nicht aus Österreich kommen, vielleicht sogar aus einem Nicht-EU-Staat. Wenn es hetero­sexuelle Paare sind, dann können sie heiraten, und sie haben – zwar ist das mittlerweile auch schwierig geworden, aber immerhin – durchaus die Möglichkeit, hier in Österreich zu leben. Nicht aber gleichgeschlechtliche Paare! Ich kenne einige Fälle, es schreiben mir immer wieder welche, die zum Beispiel hier studiert haben, vor kurzem ein Österreicher und ein Rumäne, die gesagt haben: Wenn ich mit dem Studium fertig bin, gibt es keine Chance für mich, hier zu bleiben!

Was sagen Sie dann diesen Menschen, die schon drei, vier Jahre zusammenleben? Sagen Sie dann: Verlassen Sie Österreich!? Sozusagen: Österreicher hinaus, denn hier können sie keine Partnerschaft eingehen!?

Diese Benachteiligung wollen wir mit dem ZIP beseitigen. Mit unserem Zivilpakt hätten Lesben und Schwule dann dieselben Rechte, die auch heterosexuelle Paare haben.

Wir haben ja noch einen anderen Gesetzesantrag, der heißt: „Die Ehe öffnen für Lesben und Schwule“. – Ich weiß, dass das etwas ist, was die Emotionen hochgehen lässt; damit ist wohl derzeit nicht zu rechnen. Ich hoffe aber sehr wohl, dass in den Verhandlungen, die jetzt zwischen SPÖ und ÖVP stattfinden, die SPÖ sich doch so weit durchsetzen wird, dass zumindest so etwas wie eine eingetragene Partnerschaft möglich ist. Ich hoffe sehr, dass hier auch von Seiten der ÖVP endlich ein bisschen in diese Richtung zu hören sein wird. (Beifall bei den Grünen.)

Es gibt Länder, die weit außerhalb der Europäischen Union sind, die da offener sind. Da gibt es zum Beispiel eine Innenministerin, die, nachdem der Verfas­sungs­gerichts­hof dort entschieden hat, dass die Ehe für Lesben und Schwule geöffnet werden soll, Folgendes sagte: Für mich persönlich war es nicht sehr einfach, das auch zu vertreten, aber diese Sache hat mein Leben verändert! Mein Mann und ich, wir sind beide persönlich an dieser Auseinandersetzung gewachsen! Und sie sagte weiters, sie sei gestärkt aus diesem Prozess – für die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule eingetreten – hervorgegangen.

Wissen Sie, wo das war? Raten Sie einmal! – In Südafrika, einem Land, in dem vor 20 Jahren noch Diktatur und Apartheid geherrscht haben! Sogar dort ist das möglich.

Vielleicht gibt es in Österreich doch auch zwischen SPÖ und ÖVP einige Schritte in diese Richtung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Jarolim. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.37.59

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ)|: Frau Präsidentin! Frau Minister! Meine Damen und Herren! Ich kann dem eigentlich nicht besonders viel hinzufügen, was Kollegin Lunacek schon gesagt hat. Ich habe nur das Problem, dass ich selbst nicht weiß, wie man mit dieser Thematik so umgehen kann, dass man damit in diesem Haus in einer diskriminierungsfreien Art und Weise, in einer humanistischen Weise, wie sie eigentlich einer offenen Gesellschaft entsprechen soll, umgeht, denn ich merke immer wieder, auch jetzt an den Zwischenrufen, dass man hier teilweise mit Gehässigkeiten umgeht, die dem Thema eigentlich nicht entsprechen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Im Wesentlichen geht es darum, dass wir gemeinsam versuchen sollten, im Rahmen des Staates mit Personen, die Zuneigung zueinander fühlen, umzugehen. Das kann man sicher nicht machen, indem man sich hier eingräbt und alte Vorurteile bewegt. Daher werde ich eher den Weg eines Ersuchens wählen, dass Sie sich wirklich einmal mit dieser Thematik auseinander setzen und versuchen, so weit wie möglich, ohne Vorein­genommenheit und vielleicht auch in Gesprächen mit Betroffenen in ver­schiede­nen Gruppen, sich dem Thema zu nähern und das wirklich zu akzeptieren, worum es hier geht.

Es geht hierbei eigentlich darum, dass Zuneigungen bestehen und die Rolle des Staates ja nicht die sein kann, zu sagen: Das wollen wir nicht, wir ignorieren das ganz einfach – so wie es in vielen anderen Bereichen auch bei der heterosexuellen Part­nerschaft immer wieder vorkommt –, sondern der Staat hat ganz einfach, glaube ich, eine entsprechende Rolle einzunehmen, mit diesem Thema in sehr aufgeschlossener Art und Weise umzugehen. Ich glaube daher, dass der Diskurs darüber unbedingt notwendig ist, und möchte wirklich alle ersuchen, hier Gehässigkeiten so weit wie möglich wegzulassen und sich dem Thema zumindest einmal so weit zu öffnen, dass Sie auch die Betroffenen anhören, um die es hier geht.

Wenn man sich mit diesem Thema im europäischen Kontext auseinander setzt, dann ist es einem unverständlich, warum hier in Österreich immer noch die Argumentation kommt, dass man das nicht anerkennen dürfe, man es zwar faktisch irgendwie gleichstellen beziehungsweise sich bemühen müsse, aber der Staat das nicht anerkennen könne, weil das in Ländern wie etwa der Schweiz oder auch Spanien überhaupt kein Thema mehr ist. Meine Damen und Herren, vielleicht sollten wir wirklich einmal versuchen, von den eingefahrenen Argumenten herunterzusteigen und zu sagen, was es tatsächlich ist, das Sie hier nicht anerkennen wollen.

Es sind nicht so wenige Punkte, Frau Kollegin Fekter, wo es Unterschiede gibt, die nicht gerechtfertigt sind. Ich frage Sie: Warum soll bei den Besuchs- und Auskunfts­rechten im Spital eine Diskriminierung stattfinden? (Abg. Dr. Fekter: Das ist geltendes Recht!)

Oder: Hospizkarenzgeld, Eintritt in den Mietvertrag. – Ich frage Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP: Warum soll es da Unterschiede geben? Und auch beim gesetz­lichen Erbrecht? 20, 30 Jahre leben Partner zusammen. Es stirbt einer. Es macht nicht jeder ein Testament. Und wissen Sie, der Hinweis darauf, dass sie ja heiraten können, ist Zynismus der Sonderklasse. Warum soll bei Personen, die 20 oder 30 Jahre lang zusammenleben, keine gesetzliche Erbfolge gelten? Warum soll das nicht anerkannt werden, Frau Kollegin Fekter? (Abg. Mag. Hakl: Erbschaftssteuer abschaffen!) Wer vergibt sich irgendetwas, wenn man sagt: Für diese Menschen wird ein Rechtsinstitut geschaffen. Kollegin Hakl, wer vergibt sich etwas? (Abg. Mag. Hakl: Die erste Ehefrau und die Kinder zum Beispiel!) Absurd!

Ich will nicht sagen, dass europäisch das Gegenteil von dem ist, was Sie hier vertreten, aber man muss sich schon irgendwo auch entwickeln, Frau Kollegin – und wenn schon nicht aus anderen Gründen, dann wenigstens im Sinne des Humanismus!

Ich hoffe daher, dass uns dieser Diskurs ein Stück weiter weg von dem Standpunkt bringt, den wir, Kollegin Hakl, leider Gottes hier auch wieder präsentiert bekommen. Ein klein wenig Vernunft, eine Öffnung und eine Chance, hier wirklich jenen Menschen in ihrer Zuneigung zu helfen, sollte doch bestehen. Im ganzen restlichen Europa ist das überhaupt keine Debatte mehr. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

16.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.42.28

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist ja nicht neu und nicht notwendig, Frau Kollegin Lunacek. (Abg. Mag. Lunacek: Sehr not­wendig!) Es ist so, dass wir auf dem Standpunkt stehen, dass homosexuelle Part­ner­schaften Lebensgemeinschaften sind. Wir wollen keine Diskriminierung der Lebens­gemeinschaften, das heißt, es müssen für heterosexuelle wie für homosexuelle Lebens­gemeinschaften dieselben Rechtsfolgen gelten. Allerdings sind zwei Männer oder zwei Frauen für uns nicht ehefähig, und daher kommt die Ehe nicht in Frage. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Was Ihren Wunsch betrifft, dass man die homosexuellen Paare bei der Erb­schafts­steuer begünstigen könnte: Die Grünen sollen mit uns die Erbschaftssteuer abschaf­fen, dann ist das kein Problem mehr! (Beifall bei ÖVP, FPÖ und BZÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihr Zivilpakt ist zudem ein absolut untaug­liches Instrument für Lebensgemeinschaften. Sie verschlechtern damit bestehende Rechte von Lebenspartnern in einem exorbitanten Ausmaß. Ich nenne Ihnen nur ein Beispiel: Derzeit hat die Lebensgefährtin im Mietrecht ein Eintrittsrecht. Nach dem Wunsch der Grünen hat sie dieses Eintrittsrecht nur mehr dann, wenn sie einen Zivilpakt beim Standesamt abgeschlossen hat, das heißt, wenn sie zum Standesamt geht und dort einen Zivilpakt abschließt. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

In 20 Gesetzen ändern Sie Rechte, die heute ex lege, also per Gesetz, Lebens­gefähr­ten zum Teil schon haben, insofern einschränkend, als sie nur mehr dann diese Rechte haben, wenn sie sich entschließen, einen Zivilpakt abzuschließen, das heißt ein Aufgebot zu bestellen, denn man darf ja nur heiraten oder einen Zivilpakt abschließen. Daher muss das Procedere beim Standesamt wie bei der Ehe auch beim Zivilpakt eingehalten werden. Und Sie wissen ganz genau: Das ist nicht die Wirklichkeit. Die Wirklichkeit ist, dass die Menschen sich ganz klar entscheiden: Entweder zum Stan­desamt mit den dazugehörigen Rechtsfolgen oder eben nicht, weil sie die Rechts­folgen nicht haben wollen, außer sie stehen ihnen per Gesetz zu.

Sie nehmen diesen Menschen, nämlich den Lebenspartnern, den Lebensgefährten, die jetzt bereits Rechte haben, diese Rechte weg und schicken sie aufs Standesamt. – Nein, danke! (Beifall bei der ÖVP.)

16.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


16.45.38

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ)|: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Grünen! Sie haben heute hier wieder einen Antrag vorgelegt auf Einrichtung eines so genannten Zivilpakts, der auch – und das war Teil zwei oder Ziel zwei Ihrer Bestrebungen – homosexuelle Bezie­hungen weitgehend der Ehe gleichstellt. Das betrifft auch das Recht auf Adoption von Kindern. Sie machen dies unter dem Prätext, sich gegen Diskriminierung einzusetzen.

Ich meine, dass das Wichtigste ist, die Begriffe richtig zu setzen, wenn man ein rich­tiges Ergebnis haben will, und Sie setzen hier die Begriffe nicht richtig. Dis­kriminierung wäre, wenn man gleiche Dinge ohne sachliche Rechtfertigung ungleich und damit ungerecht behandelt, und das ist hier nicht der Fall. Die Tatsache, dass die Ehe eine besondere Stellung in unserer Gesellschaft hat, eine Privilegierung, eine von uns Freiheitlichen jedenfalls sehr erwünschte Privilegierung, zeigt sich darin, dass sie eben eine eigene Rechtsstellung hat. Die Tatsache, dass andere Verhältnisse nicht ebenso behandelt werden, kann daher nicht als Diskriminierung angesehen werden.

Ich berufe mich in der Argumentation sehr gerne auf ein Papier, einen Beschluss der Versammlung der Glaubenskongregation vom 3. Juni 2003 – damals war der heutige Papst Chef dieser Glaubenskongregation –, erstens, weil es in wirklich glasklarer Argumentation zum Standpunkt folgert, zum Zweiten, weil zahlreiche Mitglieder dieses Hauses sich davon wohl angesprochen fühlen müssten, da hier ein ausdrücklicher Appell speziell an alle katholischen Politiker Europas formuliert wird – diese werden expressis verbis auf verschiedene Fälle angesprochen, die in ihrem politischen Leben eintreten könnten, und auch zu einem bestimmten Verhalten aufgefordert – und zum Dritten, weil es sich, wie es in diesem Papier heißt, um eine Materie handelt, die das natürliche Sittengesetz betrifft. Deswegen werden die folgenden Argumente nicht nur den Gläubigen vorgelegt, „sondern allen Menschen, die sich für die Förderung und den Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft einsetzen“.

Auch ich als aufgeklärter Europäer habe mich deshalb mit diesem Papier beschäftigt.

„Die Lehre der Kirche über die Ehe ...“ – und das ist hier ganz klar definiert – „legt eine Wahrheit vor, die ... von allen großen Kulturen der Welt anerkannt wird. Die Ehe ist nicht eine beliebige Gemeinschaft von menschlichen Personen. ... Keine Ideologie“ – so steht es geschrieben, und so, denke ich, sollte man es auch sehen – „kann dem menschlichen Geist die Gewissheit nehmen, dass es eine Ehe nur zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts gibt ...“

Die Ehe ist nicht mit anderen Gemeinschaften vergleichbar, denn der entscheidende Punkt ist ein anderer: „Den homosexuellen Lebensgemeinschaften“, so heißt es weiter, „fehlen ganz und gar die biologischen und anthropologischen Faktoren der Ehe und der Familie, die vernünftigerweise eine rechtliche Anerkennung solcher Lebensgemein­schaften begründen könnten. Sie sind nicht in der Lage, auf angemessene Weise“ – hiemit wird auf den möglichen Fortschritt der Naturwissenschaft Bezug genommen – „die Fortpflanzung und den Fortbestand der Menschheit zu gewährleisten“.

Dem schließe ich mich an: Dass der Mensch als Mann und Frau geschaffen ist, das ist, wie der Papst vor kurzem sehr launig gesagt hat, keine Erfindung der katholischen Kirche.

Daraus folgt – und damit wird der Vorwurf der Diskriminierung  zurückgewiesen –: „Um die Legalisierung der homosexuellen Lebensgemeinschaften zu stützen, kann man sich nicht auf das Prinzip der Achtung und der Nicht-Diskriminierung jeder Person berufen. Eine Unterscheidung unter Personen oder die Ablehnung einer sozialen Anerkennung oder Leistung sind nämlich nur dann unannehmbar, wenn sie der Gerechtigkeit widersprechen. Wenn man den Lebensformen, die weder ehelich sind noch sein können, den sozialen und rechtlichen Status der Ehe nicht zuerkennt, wider­spricht dies nicht der Gerechtigkeit, sondern wird im Gegenteil von ihr gefordert.“

Das ist logisch und stringent, und dagegen ist eigentlich wenig zu sagen.

Der Appell – damit er in diesem Hause auch einmal gehört wird – an die katholischen Politiker Europas lautet: Werden homosexuelle Lebensgemeinschaften rechtlich aner­kannt oder werden sie der Ehe gleichgestellt, indem man ihnen die Rechte gewährt, die der Ehe eigen sind, ist es geboten, klar und deutlich dagegen Einspruch zu erheben und sich jeder Art formeller Mitwirkung zu enthalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach unserem Verständnis, nach einem liberalen, freiheitlichen Verständnis interessieren den Staat die Beziehungen zwischen privaten Personen nicht. (Abg. Öllinger: Was ist daran liberal?) Das tut ja übrigens auch Ihr Zivilpakt nicht immer. Es gibt unverheiratete Geschwister vor allem der älteren Generation, wo viele Frauen auf Grund zweier Weltkriege nicht verheiratet waren – ich habe selber in meiner Verwandtschaft solche Beziehungen kennen gelernt –, die aber lebenslang miteinander gewohnt und füreinander gesorgt haben, die jedoch selbst­verständlich keine eigene Rechtsstellung hatten. Den freiheitlichen Staat interessieren private Beziehungen zwischen Personen nicht. Allerdings gibt es eine Beziehung, die ihn interessiert und die in einer ganz bewussten Privilegierung herausgezogen ist: Das ist die Ehe als dauerhafte Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau mit der Ausrichtung auf Kinder, mit dem Vorsatz, Kinder zu zeugen und aufzuziehen.

Ich meine, das ist über jeden Glauben und über jede Zeit hinaus von Gültigkeit, und deswegen werden wir uns auch an diese Richtung halten und diese Linie verfolgen, egal, was der Zeitgeist mehrheitsfähig erscheinen lässt. (Beifall bei der FPÖ.)

16.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als nächster Abgeordneter zu Wort gelangt Herr Mag. Darmann. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.51.37

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann gleich vorweg beruhigen, es ist zwar die erste Lesung, aber wir haben uns zu dieser Thematik sehr wohl schon den Kopf zerbrochen. Wir werden im Ausschuss und auch in weiterer Folge noch sehr genau diskutieren müssen, was hier heute besprochen wird, denn dieser Antrag der Grünen sieht nicht nur einen Zivilpakt bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen vor, sondern auch die Möglichkeit einer mit allen Vorteilen der Ehe abgesicherten Lebens­gemeinschaft.

Neben der Ehe und der rechtlich praktisch ungeregelten Lebensgemeinschaft soll also eine Ehe zweiter Klasse ermöglicht werden. Dies ist für mich umso weniger nachvoll­ziehbar, als hier parallel zur Institution der Ehe ein Pakt gefordert wird, der nur berech­tigt, begünstigt, aber nicht verpflichtet, denn in diesem Antrag heißt es unter anderem:

„Es gibt keinen Pflichtenkatalog wie für die Ehe, da die LebenspartnerInnen eines Zivilpaktes die Art ihrer Lebensführung und die Ausgestaltung ihrer Beziehung zueinander völlig frei und subjektiv gestalten können sollen. Das heißt, es gibt zum Beispiel keine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zum gemeinsamen Wohnen oder zur Treue. Bei der gerichtlichen Auflösung wird ein ,Wohlverhalten’ beziehungsweise ,Verschulden’ vom Gericht nicht geprüft, es spielt – anders als bei der Ehe – keine Rolle.

Nach einer gerichtlichen Auflösung des Zivilpakts besteht keine Verpflichtung mehr, dem/der LebenspartnerIn den Lebensstandard zu erhalten.“

Der von den Grünen vorgeschlagene Zivilpakt sieht also keine gegenseitigen Pflichten vor. Das heißt aber nichts anderes als das, dass man diesen Zivilpakt auch aus rein wirtschaftlichen Gründen schließen kann, zum Beispiel im Hinblick auf die Vorteile im Sozialversicherungs- oder im Asylbereich. Damit werden aber auch dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, zumal eine Lösung des Paktes grundlos im Einvernehmen und quasi ab der ersten Stunde möglich sein wird. Eine Absicherung des Lebenspartners, der für die Betreuung der Kinder vorübergehend den Beruf aufgibt, wäre also in einer Ehe zweiter Klasse in keiner Weise gegeben.

Aus diesem Antrag ergeben sich noch ein paar weitere Fragen. Nicht nachvollziehbar ist für mich nämlich der Vorschlag im Bereich der Stiefkinderadoption durch gleich­geschlechtliche Zivilpartnerschaften. Hier ergeben sich nämlich die Fragen, wie der leibliche Elternteil aus seinen Pflichten entlassen werden soll oder ob das Kind seine Rechte gegenüber dem leiblichen Elternteil verlieren wird oder ob es drei oder vier Elternteile geben soll. Dies ist alles nicht gelöst, sollte aber noch sehr genau diskutiert werden.

Widersprüchlich ist für mich in diesem Zusammenhang auch, dass es zwar keine gegenseitigen Verpflichtungen wie zum Beispiel einen Unterhaltsanspruch nach Auf­lösung des Zivilpakts geben soll, aber sehr wohl ein volles Erbrecht samt voller Begünstigung bei der Erbschaftssteuer. Wie das zusammenpassen soll, das müssen wir auch noch durchdiskutieren, denn da gibt es wirklich Erklärungsbedarf.

Insofern lässt der Antrag selbst beim besten Willen viele Fragen offen. Wir vom BZÖ sprechen uns weiterhin für eine Reform des Familienrechts im Interesse der Kinder aus, und wir halten auch eine Überarbeitung des Ehe- und Scheidungsrechts für dringend erforderlich. Ich hoffe daher, dass wir uns in dieser Gesetzgebungsperiode noch ausführlich mit dieser Thematik beschäftigen werden. – Danke. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

16.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dr. Lopatka. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


16.55.30

Abge­ordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP)|: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Öllinger: Die ÖVP hat besonderen Erklärungsbedarf!) Die ÖVP hat hier keinen besonderen Erklärungsbedarf! Was die ÖVP hat, das sind klare Standpunkte. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Österreichische Volkspartei ist eine Partei, die weder päpstliche noch kuriale Schriften zitieren muss, sondern uns reicht, was wir in unserem Grundsatzprogramm festgeschrieben haben. Daher bin ich über den Antrag in dem Punkt froh, dass wir heute wieder einmal über Ehe und Familie diskutieren, denn das ist schon ein Bereich, auf den wir unser besonderes Augenmerk legen. Angesichts der demographischen Entwicklung, die wir haben, angesichts ... (Abg. Öllinger: Dann tun Sie das aber auch konkret angesichts der Maßnahmen gegen ausländische Kinder!)

Herr Kollege Öllinger, zu dem, was hier passiert ist, hat es ganz klare Aussagen von Ministerin Rauch-Kallat und von uns gegeben. (Abg. Öllinger: Konsequenzlose!) Wenn Sie die nicht bemerkt haben, werde ich Sie Ihnen gerne nachher zur Kenntnis bringen.

Faktum ist für uns, dass Ehe und Familie unseres Erachtens eine besondere Stellung innehaben und nach wie vor im Regelfall die beste Form des Zusammenlebens sind. Wir sind aber nicht diejenigen, die hier quasi an überkommenen Traditionen festhalten.

Natürlich ist uns von der Österreichischen Volkspartei vollkommen klar, dass es in den letzten Jahrzehnten gesellschaftspolitische Entwicklungen gegeben hat – ich bewerte diese nicht –, sodass Ehen und Familien in der traditionellen Form, die auch auf Treue angelegt sind, immer wieder scheitern. Das müssen wir natürlich auch rechtlich beurteilen und in den Griff bekommen.

Zweiter Punkt: Wir sind gegen jede Form von Diskriminierung, auch von Lebens­gemeinschaften. Wir halten es aber nicht für angebracht und angemessen, zu einer Gleichstellung in der Form zu kommen, dass es zwar bei den Rechten eine Gleich­stellung gibt, aber nicht bei den Pflichten. Das ist für mich der große Widerspruch, und ich verstehe auch Kollegin Lunacek nicht, wenn sie in ihrem Antrag ganz klar festhält – und da darf ich wortwörtlich zitieren –:

„Die Vorstellung, dass eine/r für die/den andere(n) den Haushalt führt und für das eigene Fortkommen nicht mehr Sorge trägt, ist mit dem Zivilpakt inkompatibel. Es besteht kein Rechtsschutzinteresse, neue Rechtsinstitute für derartige Lebensformen zu begründen.“

Heißt das für Sie, dass diejenigen, die zu zweit zusammenleben, wenn einer davon für sich in Anspruch nimmt, zu Hause zu bleiben, im Rechtsinstitut, das Sie hier schaffen wollen, im Zivilpakt einfach keine Berücksichtigung finden? Das verstehe ich nicht, denn das wäre natürlich wieder eine neue Form der Diskriminierung. (Abg. Dr. Fekter: Hausfrauendiskriminierung!)

Wo wir aber sicherlich noch etwas tun müssen, sind jene konkreten Punkte, wo es in einzelnen Gesetzen tatsächlich Diskriminierungen gibt. Selbstverständlich sind wir hier bereit, auch unseren Beitrag zu leisten. Wir sagen aber ganz klar: Für jene, für die die Ehe nicht in Frage kommt, gibt es bereits im zivilrechtlichen Bereich genügend Mög­lichkeiten, das auch entsprechend vertragsmäßig durch freiwillige Vereinbarungen abzusichern. Da gibt es genügend Raum, um Regelungen zu finden. Ehe ist für uns ganz klar ein Rechtsinstitut, das ausschließlich auf heterosexuelle Paare abstellt.

Wir können einer Form eines Zivilpakts sicherlich nicht die Zustimmung geben, mit der quasi durch die Hintertür eine Gleichstellung mit der Ehe erfolgt, eine Gleichstellung, was die Rechte anbelangt, aber nicht was die Pflichten betrifft. Da unterscheiden wir uns von den Grünen.

Das Positive an der heutigen ersten Lesung und dieser Debatte ist aber, dass wir uns wieder einmal mit Ehe und Familie beschäftigen, denn das kann man nicht losgelöst von dieser Debatte sehen. So gesehen macht für mich dieser Antrag Sinn. (Beifall bei der ÖVP.)

17.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Lunacek zu Wort gemeldet.

Frau Abgeordnete, Sie kennen die Bestimmungen: zunächst den zu berichtigenden, dann den berichtigten Sachverhalt. 2 Minuten. – Bitte.

 


17.00.25

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne)|: Frau Präsidentin! Frau Kollegin Fekter hat behauptet, dass die Grünen mit dem Zivilpaktantrag den schon existierenden heterosexuellen Lebenspartnern und -partnerinnen Rechte nehmen und sie quasi – das haben Sie sinngemäß so gesagt – zum Standesamt treiben, um dort den Zivilpakt einzugehen.

Ich berichtige tatsächlich: Mit dem Zivilpakt wird für heterosexuelle Lebensgemein­schaften, die derzeit so gut wie keine Rechte haben, endlich Rechtssicherheit herge­stellt, und sie haben dann auch etwas, worauf sie sich verlassen können. Das würde der ZIP bedeuten. (Beifall bei den Grünen.)

17.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer|: Frau Abgeordnete, das war keine tatsächliche Berichtigung! Das war eine Darstellung, aber keine tatsächliche Berichtigung.

Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger zu Wort gemeldet. Wunsch­rede­zeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.01.20

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die ÖVP sieht sich als Familienpartei. Daher stellt die Ehe für die ÖVP ein klares Leitbild für das familiäre Zusammenleben dar. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Die österreichische Rechtsordnung trennt explizit die gesetzlichen Rahmen­bedingun­gen für Ehe und Lebensgemeinschaften. Die unterschiedlichen Rechtsfolgen von gesetzlichen Bestimmungen für Ehepartner und für Lebensgemeinschaften sind vom Gesetzgeber bewusst geregelt. Diese klare Abgrenzung hat in der Bevölkerung eine sehr hohe Akzeptanz und wird auch so wahrgenommen.

Ein gleichzeitiges Bekenntnis zu Toleranz und Nichtdiskriminierung gegenüber Men­schen mit anderen Lebensentwürfen, die partnerschaftliches Füreinander-sorgen-Wol­len in anderer Form verwirklichen wollen, ist kein Widerspruch zu dieser klaren Präferenz eines Zusammenlebens-Konzeptes, nämlich dem der Ehe. Sowohl die Rechtsentwicklungen auf europäischer Ebene als auch die unlängst beschlossene Novellierung des österreichischen Gleichbehandlungsgesetzes verbieten eine Diskrimi­nierung auf Grund der geschlechtlichen Orientierung.

Bei neuen Gesetzen oder Novellierungen in jüngster Vergangenheit hat der öster­reichische Gesetzgeber Lebensgemeinschaften bereits geschlechtsneutral formuliert und angepasst. Da die verschiedenen Materiengesetze Begriffe wie „Lebenspartner“ und „Lebensgemeinschaft“ aber unterschiedlich definieren, ist eine Vereinheitlichung wünschenswert. Erreicht werden kann das in weiten Bereichen unter anderem durch diskriminierungsfreie Definitionen beziehungsweise Formulierungen.

Für Aspekte, in denen bisher gleichgeschlechtliche gegenüber nicht gleichgeschlecht­lichen Lebensgemeinschaften diskriminierend oder uneinheitlich behandelt wurden, sollen Diskriminierungsfreiheit und Rechtssicherheit geschaffen werden. Unser Ziel ist es, jene Problempunkte, die sich bisher durch eine diskriminierende rechtliche Behand­lung von nicht gleichgeschlechtlichen und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaf­ten ergeben, auszuräumen. Heterosexuelle und homosexuelle Lebensgemeinschaften sollen vom Gesetzgeber und im Vollzug der Gesetze gleich behandelt werden. Das heißt, es geht auch um eine Gleichstellung von Lebenspartnerschaften untereinander, ganz egal, ob nun zwischen Mann und Frau, zwei Männern oder auch zwei Frauen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.03


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 2 Minuten. – Herr Kollege, Sie haben das Wort.

 


17.03.54

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ)|: Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Ich greife den Aspekt heraus, wo es darum geht, dass auf Lebensgemein­schaften die Rechtsfolgen der Eheschließung ausgedehnt werden sollen.

Vom Standpunkt der Freiheitlichen Partei ist eines klarzustellen: Die liberalen Grund­sätze des freiheitlichen Rechtsstaates lassen es völlig unmöglich erscheinen, dass es mehrfache Eherechtsformen geben kann. (Abg. Öllinger: Was ist daran liberal?) Es gibt ein Eherecht, und es gibt ausschließlich eine Rechtsform, nämlich die Ehe. (Abg. Öllinger: Was hat das mit liberal zu tun?)

Bei Ihnen besteht offenbar ein Missverständnis bezüglich des Begriffes „liberal“. Liberal heißt, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln und keine Diskriminie­rungen vorzunehmen. Und es heißt nicht, alles einzuebnen nach dem Motto: Ich stecke meinen Kopf in die Haarschneidemaschine, und hinterher haben alle denselben Kopf; dann wird es schon funktionieren. Das heißt es nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Das Vorhaben, Lebensgemeinschaften mit den Eherechtsfolgen auszustatten, ist zu­tiefst unliberal, weil es auf eine Freiheitseinschränkung hinwirkt. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Es muss den Menschen vorbehalten bleiben, ob sie die Rechtsfolgen der Ehe bewusst tragen wollen oder nicht. Und Sie wollen das einebnen! (Beifall bei der FPÖ.)

17.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 3/A dem Justizausschuss zu.

17.05.42 10. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungs­ge­setz 1977 (AlVG) geändert wird (4/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tages­ordnung und gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


17.06.02

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne)|: Herr Präsident! Ich möchte mich auch noch bei der Frau Justizministerin dafür bedanken, dass sie immer an der Debatte teilgenom­men hat, indem sie zugehört hat. Wir bemerken das sehr wohl, weil bei manchen ersten Lesungen, wie nun bei dieser zum Arbeitslosenversicherungsrecht, das Interesse der Mitglieder der Bundesregierung, sich mit dem Parlament auseinander­zusetzen, offensichtlich sehr gering ist. (Abg. Ing. Westenthaler – auf Bundesminis­terin Haubner weisend, die hinter ihm in den Bankreihen sitzt –: Die Sozialministerin ist da!)

Ja, aber jetzt sitzt sie als Abgeordnete da! Das ist Ihr Problem, dass Sie einmal hier sitzen und einmal da sitzen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist nicht mein Problem!) Das ist ein eher ungewöhnlicher Vorgang.

Bitte um Entschuldigung, es ist schon gut, dass hier auch Abgeordnete sitzen, die auch Minister sind, aber wir hätten gern auch die zuständigen Minister oder Ministerinnen hier. Und in diesem Fall – Änderung des Arbeitslosenversicherungsrechts – ist in erster Linie leider – leider, sage ich – inzwischen der Wirtschaftsminister zuständig, und nicht mehr, wie das früher einmal der Fall war, der Sozialminister oder die Sozialministerin.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem vorgeschlagenen Antrag zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsrechts geht es im Prinzip darum, dass wir die seit Jahren abgeschaffte Valorisierung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe wieder einführen wollen. Was heißt das?

Derzeit ist es so, dass Personen – besonders drastisch ist es bei der Notstandshilfe – eine Notstandshilfe in einer bestimmten Höhe zuerkannt wird, sagen wir einmal 500 €, und dieser Betrag bleibt während der gesamten Dauer des Notstandshilfebezuges – und es gibt durchaus Personen, die über einen längeren Zeitraum Notstandshilfe erhalten, sagen wir einmal vier oder fünf Jahre – gleich. Es gibt keine Valorisierung. Wir sind der Meinung, diese Valorisierung ist nicht zu viel verlangt. Es geht um eine Wertanpassung an die Inflation – im Wesentlichen –, womit diese Personen in die Lage versetzt werden, mit den geringfügigen Steigerungen, die dann möglich werden, ihren ohnehin schon sehr geringen Lebensstandard einigermaßen aufrechtzuerhalten.

Seien wir uns ganz ehrlich – der Herr Bundesminister hat es selbst angesprochen; ich weiß nicht, ob es in der Debatte heute war, aber gestern im Ausschuss auf jeden Fall –: Herr Bundesminister Bartenstein, wir haben im Bereich Arbeitslosengeld und Notstandshilfe in Österreich europaweit fast die niedrigsten Ersatzraten.

Aus der Nicht-Valorisierung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe gibt es aber noch eine andere Folge, eine sozialpolitische Folge; die betrifft dann allerdings indirekt wie­der die Frau Bundesministerin. Die Bundesländer – allerdings kommen dem eigentlich nur das Bundesland Wien und einige Städte nach – haben einen erhöhten Aufwand im Bereich der Sozialhilfe, weil sich der Bund durch die Verweigerung der Valorisierung Kosten spart. Die Folge, die daraus erwächst, ist natürlich, dass ein bestimmter Lebens­standard vor allem für Alleinstehende, für allein erziehende Personen nicht mehr gesichert werden kann und daher durch eine ergänzende Sozialhilfe abgedeckt werden muss.

In dem Moment, wo die Notstandshilfe sozusagen immer weniger wird, sollte der Aufwand für die Sozialhilfe steigen. Es ist aber nur in den großen Städten einiger­maßen die Bereitschaft vorhanden, für diese ergänzende Sozialhilfe zu sorgen, am meisten in Wien und gleich dahinter in den Landeshauptstädten. Auf dem Land und in den kleineren Ortschaften müssen die Arbeitslosen, die eigentlich Anspruch auch auf ergänzende Sozialhilfe hätten, mit diesem Problem selber fertig werden.

Ich kann dazu nur sagen: Der Bund kann es sich schon so einfach machen und sagen, wir sparen auf Kosten der Länder und auf Kosten der Gemeinden und in diesem Fall auf Kosten der Sozialhilfe. Aber fair gegenüber dem Betreffenden ist das mit Sicherheit nicht. Und deshalb ersuche ich Sie, unserem Antrag auf erste Lesung, von dem ich schon weiß, er hat noch einige juristische und sprachliche Schwächen, näherzutreten und ihn in der Folge auch in den Ausschüssen zu unterstützen. (Beifall bei den Grünen.)

17.10


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Silhavy mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.10.50

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ)|: Herr Präsident! Kollege Öllinger hat mit seinem Schlusssatz eigentlich schon das gesagt, womit ich beginnen möchte: Es wird sicher­lich in den einen oder anderen Punkten im Ausschuss noch genauer darüber zu sprechen sein, wie man denn das eine oder andere tatsächlich verwirklichen kann.

Faktum ist aber – und wir haben heute schon bei einem anderen Tagesordnungspunkt darüber gesprochen –, dass immer mehr Menschen von Armut bedroht sind, auch immer mehr Menschen, die eigentlich im erwerbsfähigen Alter sind, die aber zum Teil geringfügige Jobs, prekäre Jobs haben, die Leistungen aus einer Versicherung, nämlich aus der Arbeitslosenversicherung bekommen, die sie nicht vor dieser Armut schützen. Wir haben das Problem, dass wir immer mehr Zuzahlungen zur Sozialhilfe haben, also nicht unmittelbare Dauerbezieher, sondern Zuzahlungen, weil die Men­schen von den Leistungen, die sie aus einem anderen System erhalten, nicht leben können.

Wir haben hier auch schon mehrfach angemerkt, dass das Niveau des Arbeits­losengeldes – ich rede jetzt nicht von der Notstandhilfe – sehr gering ist. Wir haben das auch des Öfteren hier schon sehr deutlich kritisiert. Und ich glaube, wir sind wirklich alle gefordert, in Zeiten, in denen der Arbeitsmarkt sicherlich nicht stabiler, sondern noch flexibler wird, in denen Menschen, wie wir merken, sehr häufig von Arbeits­losigkeit betroffen sind, in denen durchschnittliche Dienstverhältnisse im Schnitt ein Jahr dauern, hier etwas zu machen, damit die Menschen nicht permanent in diese Armutsspirale hineinkommen. Und ich denke, dass dieser Ansatz der Grünen ein sehr guter Ansatz ist, dass wir über diese Thematik hier diskutieren können.

Ich glaube, dass Mindestsicherungen – ich sage es jetzt einmal so – ein Weg sind, ein gewisses Niveau zu halten, Menschen mit Transferleistungen, mit anderen Leistungen über diese Armutsschwelle zu heben. Es dürfte, wie ich meine, keine Frage sein, ob wir uns das in einem so reichen Staat wie Österreich leisten können, sondern wir müssen es uns leisten können. Aber über einzelne Punkte ist hier sicherlich noch zu diskutieren.

Letztlich bezieht sich der Antrag darauf, dass ein erreichtes Niveau, von dem ich schon behauptet habe, dass es ohnedies nicht allzu hoch ist, nicht noch niedriger wird, nämlich eben durch Teuerung, durch Inflation, sozusagen durch Nichtanpassung an die Teuerungsrate, die wir erfahren haben. Es sollte also einen gewissen Sicherungs­mechanismus darstellen, dass das, was an Leistungsbezug möglich ist, dann nicht auch noch durch Inflationsrate und Nichtabgeltung dieser Inflationsrate verloren geht.

Ein weiterer Punkt, der mir persönlich auch noch wichtig erscheint, ist neben der Aufwertung der Beitragsgrundlagen auch die Aufwertung von Leistungen, wenn diese über einen längeren Zeitraum bezogen werden. Uns allen ist, wie ich meine, bekannt, und man kann das auch aus den Statistiken herauslesen, dass insbesondere bei langer Arbeitslosigkeit die Armutsgefährdung besonders im Steigen ist und eine Maß­nahme über das Arbeitslosenversicherungsgesetz beziehungsweise über die vorge­schlagenen Veränderungsmodalitäten eine Möglichkeit wäre, dass die Menschen nicht in das nächste System hineinmüssen, um überhaupt überleben zu können.

Ich hoffe sehr, dass wir im Ausschuss eine konstruktive Diskussion darüber haben. Wie gesagt, in Einzelpunkten wird man sich sicher genauer darüber unterhalten müssen, ob das tatsächlich der Lösungsansatz ist. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine bedarfsorientierte Grundsicherung herbeizuführen, sage ich einmal. Ich glaube, mittlerweile kann es sich wahrscheinlich keine Partei mehr leisten, das Thema bedarfs­orientierte Mindestsicherung oder Grundsicherung hier nicht ernsthaft zu diskutieren, was durchaus erfreulich ist.

Ich bin schon neugierig auf die Diskussion im Ausschuss, ich freue mich schon darauf und hoffe, dass wir alle gemeinsam im Sinne der Menschen, für die wir das ja machen wollen, zu einer guten und konstruktiven Lösung kommen. Ich glaube, dass der Ansatz­punkt, nämlich der Antrag der Grünen, einmal eine gute Diskussionsgrundlage darstellt. (Beifall bei der SPÖ.)

17.15


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Wöginger. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 3 Minuten. – Bitte.

 


17.15.22

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Öllinger, wir werden diesem Antrag nähertreten, und der ÖVP ist dieses Thema auch grundsätzlich wichtig. Aber wir haben in diesem Bereich durchaus auch einen unterschiedlichen Zugang zu manchen Dingen.

Uns ist wichtig, dass Leistung etwas wert ist und auch der Faktor Arbeitsbereitschaft berücksichtigt wird. Was meine ich damit? Uns ist auch wichtig, dass es eine gezielte Unterstützung besonders für Langzeitarbeitslose gibt, dass die Verweildauer beim AMS noch kürzer wird, damit die betroffenen arbeitslosen Personen dem Arbeitsmarkt wieder relativ rasch zugeführt werden können. Und hier geht es natürlich auch um die Arbeitsbereitschaft, das wissen wir, und wir wollen diesen betroffenen Menschen durch Arbeit helfen. Daher müssen wir alles unternehmen. Grundsätzlich funktioniert das durch das AMS gut, obwohl es Mängel gibt; das wissen wir auch. Aber das Hauptziel muss sein, dass diese arbeitslosen Menschen möglichst rasch wieder in den Arbeits­prozess integriert werden können. Und wer arbeiten will und sich aktiv an der Arbeitsplatzsuche beteiligt, der muss bestmöglich unterstützt werden.

Da haben wir noch Handlungsbedarf, wie zum Beispiel auch durch eine noch bessere Unterstützung und Betreuung von jungen Menschen, zum Beispiel bei der Jobsuche durch das AMS – ich würde mir schon öfters auch wünschen, dass ein Betreuer, ein AMS-Mitarbeiter auch zu einem Vorstellungsgespräch zum Beispiel mitgeht – oder durch die Überarbeitung auch der Zumutbarkeitsbestimmungen. Da sehe ich schon noch Felder, die überarbeitet werden müssen.

Dieser Antrag beschäftigt sich eigentlich ausschließlich mit der Valorisierung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe.

Ich möchte noch kurz auf die viel debattierte und diskutierte Grundsicherung eingehen und einfach auch unseren Lösungsvorschlag einbringen. Wir sind grundsätzlich gegen ein arbeitsloses Grundeinkommen für alle nach dem Gießkannenprinzip. In der Ver­gangenheit wurde mehr von Bedarfsorientierung und bedarfsgerechter Grundsicherung gesprochen. Dafür sind wir eher zu haben. Aber wir haben hier folgenden Zugang und Lösungsvorschlag für eine Existenzsicherung, die nach unserem Vorschlag grund­sätzlich auf drei Säulen aufgebaut werden soll:

Säule eins: Mindestpension für alle. Und wir haben heute hier, glaube ich, eine Anhebung von 36 € für die Mindestpensionisten vorgenommen, was sehr wohl in die richtige Richtung geht. Das ist der erste Schritt. Aber es geht natürlich auch um rund 25 000 Personen, die derzeit keinen Anspruch auf eine Pension haben. Und die sollten unserer Meinung nach hier mit abgedeckt werden.

Zweiter Bereich: existenzsichernde Sozialhilfe. – Herr Kollege Öllinger, das haben Sie angesprochen: bundesweit einheitliche Standards für die Höhe und für die Anspruchs­voraussetzungen und eine Anlaufstelle in der Sozialverwaltung. Wichtig sind die Bedarfsorientierung und die Arbeitsbereitschaft der betroffenen Personen. Das spiegelt sich hier natürlich wider. Aber das ist auch ein Ansatzpunkt, wo wir, wie ich meine, zu einer Einigung kommen können.

Die dritte Säule ist die Senkung der Lohnnebenkosten im Niedriglohnbereich. Das, glaube ich, ist ein weiterer wichtiger Faktor gerade auch für die Bezieher niedrigerer Einkommen, dass Maßnahmen im Lohnnebenkostenbereich gesetzt werden. Und damit wird wieder die Arbeit und nicht nur speziell die Arbeitslosigkeit gefördert. Das ist ein wichtiger Grundsatz der ÖVP und ein wichtiges Anliegen.

Ich bin auch gespannt auf die Diskussion im Ausschuss. Die ÖVP wird sich hier maßgeblich mit unserem Modell, mit unserem Existenzsicherungsmodell, einbringen, und ich hoffe auch, dass einiges davon übernommen werden kann und es eine gemeinsame, gute Lösung im Sinne der betroffenen Menschen geben wird. (Beifall bei der ÖVP.)

17.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als Nächster zu Wort kommt Herr Abgeordneter Ing. Hofer für 4 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.19.44

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ)|: Herr Präsident! Hohes Haus! Das Los der Arbeitslosigkeit trifft heute auch viele Menschen, die niemals damit gerechnet haben, weil der Arbeitsmarkt einfach auch härter geworden ist.

Jeder von Ihnen kennt den berühmten Fall des 50-jährigen oder auch schon 40-jährigen Arbeitnehmers, der heute wirklich Schwierigkeiten hat, wenn er einmal arbeits­los ist, wieder eine Arbeit zu finden.

Man muss auch mit dem Argument aufräumen, dass es so viele Menschen gibt, die nicht arbeiten wollen und deswegen arbeitslos sind. Das ist nicht der Fall. Die große Mehrheit der Arbeitslosen will arbeiten und ist ehrlich bemüht, auch einen Arbeitsplatz zu finden, schreibt Hunderte Bewerbungen, macht viele Bewerbungsgespräche, aber es gelingt einfach nicht.

Daher, meine Damen und Herren, ist es natürlich auch eine sinnvolle Forderung, beim Arbeitslosengeld, bei der Notstandshilfe eine Indexanpassung, eine Valorisierung vorzusehen. Denn letztendlich hat man auch in diesem Bereich in den letzten Jahren Geld verloren, und wer an der Armutsschwelle lebt, der braucht jeden Cent, braucht jeden Euro an Unterstützung.

Wenn wir hier aber über Indexanpassungen, über Valorisierungen sprechen, dann sollten wir in diesem Zusammenhang, in diesem Politikfeld auch im Rahmen des Pflegegeldes und im Rahmen der Familienleistungen diese Indexanpassungen ermög­lichen, beim Kinderbetreuungsgeld, bei der Familienbeihilfe. Und wir müssen uns auch ansehen, wie die jetzt vorhandenen finanziellen Mittel verwendet werden.

Die Arbeitslosigkeit in Österreich kostet uns in etwa 7 Milliarden € pro Jahr, das ist sehr viel Geld. Ich möchte auch eine kleine Lanze brechen für die Politik des Wirtschafts­ministers Bartenstein. Nicht alles, was er in den letzten Jahren getan hat, war schlecht. Es ist aber auch vieles danebengegangen, das muss man auch sagen.

Ein Beispiel für das, was danebengeht, möchte ich hier kurz vortragen. Ich habe mir einen Bericht des ORF vom 2. März 2006 herausgesucht. Da üben Kursteilnehmer des AMS Kritik am AMS. Sie sagen, dass ihnen in diesen Kursen Wissen angeboten wird, das sie längst hätten. (Abg. Steibl: Was hat das mit dem AMS zu tun?)

Da gibt es einen 53-jährigen Trafikanten, der einen Kurs bereits zum vierten Mal macht. Da geht es um Grundkenntnisse in EDV, Word und Excel. Sie alle haben Laptops, Sie kennen diese Programme, damit kann man umgehen. Er macht diesen Kurs bereits zum vierten Mal. (Abg. Dr. Brinek: Aber daran ist nicht der Minister schuld!) – Ich gehe gleich weiter und sage Ihnen, was die Leiterin des AMS dazu sagt.

Dann gibt es einen EDV-Systemadministrator, also jemanden, der sich im EDV-Bereich natürlich gut auskennt, der selbst ein Buch im Verlag für Wissenschaft und Forschung in Berlin publiziert hat und diesen Kurs bereits zum zweiten Mal gemacht hat. Das ist so, als würde sich Professor Van der Bellen in einem Kurs anhören, was der Unterschied zwischen Doppik und Kameralistik ist. Das weiß der Herr Professor natürlich, genauso wie der EDV-Fachmann weiß, was Word und was Excel ist. Daher müssen wir hier die Mittel besser einsetzen.

Wissen Sie, was die Leiterin dieses AMS – sie kommt aus dem Stall der ÖVP (Rufe bei der ÖVP: Stall!) – gesagt hat: Würden wir nichts tun, wäre zu wenig Budget da, hätten wir den massiven Vorwurf, passiv zu sein und keine Angebote zu haben. Und jetzt, bitte, hören Sie sich das an, sie sagt: Wir haben heuer um ein Drittel mehr Mittel, und da müssen wir auch schauen, dass wir genug Interessenten für das Angebot finden. Also dann schickt man jemanden schon zum vierten Mal in den gleichen Kurs.

Da können wir, glaube ich, besser werden. Es ist daher klüger, dass man Menschen, die unschuldig arbeitslos werden und sich ehrlich bemühen, einen Arbeitsplatz zu finden, finanziell stärker unterstützt und wirklich alles daransetzt, Alibi-Aktionen wie diese, die ich vorhin geschildert habe und die nur dazu dienen, die Statistiken zu schönen, zu unterbinden. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: Sie haben Recht!)

17.24


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als Nächste hat sich Frau Abgeordnete Haubner zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


17.24.29

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, der uns hier zur ersten Lesung vor­liegt, beschäftigt sich mit einem wichtigen sozialpolitischen Anliegen und mit einem wichtigen sozialpolitischen Problem, nämlich dass es keine Wertsicherung für Leistun­gen bei Arbeitslosigkeit beziehungsweise für Leistungen der Notstandshilfe wie bei Pensionen oder bei Gehaltsverhandlungen gibt. Das ist Faktum.

Faktum ist aber auch, dass gerade im Rahmen der Pensionssicherungsreform Zeiten der Arbeitslosigkeit, Zeiten des Notstandes in Zukunft für alle unter 50 Jahren wichtige Zeiten sind, die ihnen als echte Beitragszeiten angerechnet werden. Ich glaube, das war ein notwendiger und wichtiger Schritt.

Die Frage der Valorisierung ist sicher eine Frage, über die man diskutieren kann, über die man reden muss, und daher bin ich froh, dass es heute erst zu einer ersten Lesung kommt. Aber ich möchte im Namen meiner Fraktion, des BZÖ, sagen, genauso wichtig ist es, alle Maßnahmen zu treffen, dass Menschen in Beschäftigung sein können und dass Menschen in neue Beschäftigung kommen.

Wir wissen, dass gerade Langzeitarbeitslose Menschen sind, die besondere Beein­trächtigungen haben, Beeinträchtigungen, weil sie weniger qualifiziert sind, Beein­träch­tigungen, weil sie eine Behinderung haben, und vor allem auch Menschen, die älter sind und aus dem Arbeitsmarkt herausfliegen, wenn ich das so sagen darf. (Abg. Öllinger: Sie haben Recht, aber das ist doch keine Beeinträchtigung, das Alter!)

Ich glaube, es ist wichtig, dass wir gerade in diesen drei Bereichen nicht nur in Zukunft die Mittel richtig einsetzen. Mit dem heutigen Beschluss im Hinblick auf AMS-Mittel haben wir, glaube ich, einen wichtigen Schritt gesetzt. Ich appelliere an Sie, auch in Zukunft jene Mittel für den Bereich der Integration von Menschen mit Behinderungen weiter auszuweiten, gerade im Bereich der Behindertenmilliarde, denn hier haben wir ganz besonders gute Erfahrungen gemacht. Arbeit zu haben hat sehr viel mit Selbstwertgefühl zu tun, Arbeit zu haben und selbstbestimmt leben zu können, ist eine Qualität, auf die jeder Mensch in Österreich Anspruch hat.

Daher, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, müssen wir weiter an den Rahmen­bedingungen arbeiten, dass nicht nur motiviert wird, in das Arbeitsleben einzusteigen beziehungsweise im Arbeitsleben aktiv zu bleiben, sondern wir müssen auch in schwierigen Lebenssituationen – und Arbeitslosigkeit ist wie Krankheit und Unfall eine oft Existenz bedrohende und schwierige Lebenssituation – eine bedarfsgerechte Sicherung weiter garantieren. Aber diese bedarfsgerechte Sicherung darf sich nicht so entwickeln, dass sie zu einem arbeitslosen Grundeinkommen wird, denn das ist der falsche Weg. Sicherheit soll dort bestehen, wo sie die Menschen vorübergehend brauchen. Dafür steht auch meine Fraktion, das BZÖ, zur Verfügung. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

17.28


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dipl.-Ing. Klement. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 3 Minuten. – Bitte.

 


17.28.10

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Forderung der Grünen nach Valorisierung der AMS-Leistungen mag auf den ersten Blick sozial erscheinen, in Wahrheit geht dieser Antrag aber völlig an der Realität vorbei. Erstens, weil dieser Antrag auf dem Gießkannenprinzip beruht, und zweitens, weil er die tatsächlichen Probleme des AMS überhaupt nicht aufgreift.

Die völlig praxisfremde Schul- und Bildungsproblematik führt dazu, dass bereits nach dem Schulabgang viele junge Menschen überhaupt nicht in das Wirtschaftsleben einsteigen können. Jahrelang wurden Jugendliche in die AHS getrieben, und Lehr­berufe wurden völlig vernachlässigt. Heute stehen wir vor der paradoxen Situation, dass auf der einen Seite hohe Arbeitslosenzahlen da sind, auf der anderen Seite aber Betriebe verzweifelt nach qualifizierten Mitarbeitern suchen. Und nun kommt auf Grund dieses Mangels die Wirtschaft auf die glorreiche Idee, diesen Mangel an Facharbeitern durch einen verstärkten Zuzug von Ausländern abzudecken. (Abg. Öllinger: Das ist ein ganz anderes Thema!)

Die dadurch hervorgerufene Gastarbeitslosigkeit verursacht nun Kosten, Herr Öllinger, in der Höhe von einer halben Milliarde € jährlich. Und das können wir uns schlicht und einfach nicht mehr leisten. Das heißt, zu den selbst produzierten Arbeitslosen kommen laufend Gastarbeitslose dazu, welche dann beim AMS landen, das mit seinem Latein auch am Ende ist. Man denke nur an die völlig gescheiterten Versuche, mit IT-Schulungsprogrammen neue Schwerpunkte zu setzen.

Das heißt also, liebe Kollegen von der grünen Fraktion, wenn wir unreflektiert einfach alle Geldleistungen des AMS erhöhen, verkleinern wir das Problem nicht, sondern wir vergrößern es. Deswegen müssen wir den Mut haben, bei der Valorisierung auch darüber zu sprechen, dass es heute viele Leute gibt, die im Bereich der Anstellungen im Workingpoor-Bereich landen und trotz der täglichen Arbeit, die sie leisten, auch immer ärmer werden. Deswegen sind Valorisierungen nach Ihrem Denken, nach diesem Gießkannenprinzip völlig ungerecht und unsozial. (Beifall bei der FPÖ.)

17.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 4/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

17.30.3311. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (2/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tages­ord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller Abgeordneter Brosz. Ich erteile es ihm hiemit.

 


17.30.55

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne)|: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Her­ren! Das ist jetzt ein Gesetzesantrag, der etwas sicherstellen würde, was seit längerem in Diskussion ist, wo es anscheinend mittlerweile einen Konsens gibt, nämlich dass die Klassenschülerzahlen zunächst einmal im Pflichtschulbereich unmittelbar und sofort, nämlich sofort mit Beginn des nächsten Schuljahres, auf 25 gesenkt werden könnten und sollten.

Zur Vorgeschichte bin ich mir noch nicht ganz klar, wie breit dieser Konsens denn wirklich ist. Denn der Antrag, auf den die KollegInnen von der ÖVP jetzt immer verweisen und der noch vor der Wahl beschlossen worden ist, sieht ja keinerlei fixe Bindung vor. Dort ist drinnen gestanden, dass die Länder und die Bundesministerin bei den nächsten Verhandlungen darüber diskutieren sollen, ob eine Senkung auf 25 möglich ist. Eine Fixierung von Fristen ist da ja nicht vorgesehen gewesen.

Zweitens muss man auch sagen, dass in dieser Diskussion immer wieder von Ihnen von der ÖVP eingemahnt worden ist, dass es nicht um eine klare und fixe Beschrän­kung auf diese 25 geht, sondern dass man dann den Schulen einen Freiraum geben sollte, dass dort die Möglichkeit bestehen sollte, je nach Kriterium möglicherweise auch wieder drüberzugehen. Das ist halt schon ein Problem, weil wir der Meinung sind, da wird man auch das Gesetz entsprechend interpretieren müssen. Es war nämlich eigentlich jetzt schon klar im Schulorganisationsgesetz festgelegt, dass es eine Begrün­dung braucht, wenn diese Höchstgrenzen überschritten worden sind.

Diese Begründung hat allerdings in der Praxis nie stattgefunden. Jedes Mal, wenn zu viele drinnen waren, war als Begründung ausreichend, dass es eben keine Ressourcen gibt. Das sehen das Schulunterrichtsgesetz und das Schulorganisationsgesetz explizit nicht vor. Dennoch hat es das Ministerium so gehandhabt.

Uns ist wichtig, dass man, auch wenn man eine Flexibilisierung in gewissen Formen drinnen lässt, die auch dieser Gesetzesantrag hat, das Gesetz ernst nimmt und dass mangelnde Ressourcen kein Grund sind, dass man dann sagt, dann sitzen wieder mehr drinnen, denn dann könnte das ein ziemlich zahnloses Gesetz werden. Also die budgetäre Abdeckung muss natürlich vorgenommen werden.

Mir ist es wichtig, festzuhalten, dass es einen zweiten Antrag gibt, nämlich einen Ent­schließungsantrag, der die Bundesregierung auffordert, einen Stufenplan vorzulegen, nach dem auch die Klassenschülerzahlen in den höheren Schulen, in den weiter­führenden Schulen so rasch wie möglich gesenkt werden können.

Wir haben das sehr bewusst – im Unterschied zu dem Antrag, den Kollege Westen­thaler eingebracht hat – nicht im gleichen Antrag gemacht, und zwar aus einem ziemlich simplen Grund. Das Argument, das in Ihrer Antragsbegründung drinnen steht, dass es sinkende Schülerzahlen gibt, das trifft natürlich nur auf die Pflichtschulen zu. Wir haben im höheren Schulbereich genau die entgegengesetzte Entwicklung, dass wir trotz geringer Altersjahrgänge mehr SchülerInnen in Handelsakademien und HTLs haben, weil dort einfach die Nachfrage größer geworden ist und es in den letzten fünf bis zehn Jahren einen deutlichen Anstieg der Zahl der SchülerInnen gegeben hat. Dort ist es – und das war immer ein Argument, das die ÖVP da, wie ich meine, zu Recht gebracht hat – deutlich schwieriger, von einem Moment auf den anderen umzustellen. Die Konsequenz wäre nämlich, dass Schülerabweisungen erfolgen müssten, wenn ich von einem Schuljahr zum anderen sage, sofort weniger in den Schulen, die ausgelastet sind.

Deswegen glauben wir, dass der Antrag so, wie Sie ihn gestellt haben, schwer umsetzbar ist. Bei uns schaut das anders aus. Bei diesem Antrag wird es vielleicht in Ballungsräumen, zum Teil gerade in Wien, auch noch Probleme geben, das organi­satorisch umzusetzen, weil dort die Schülerzahlen ja nicht zurückgegangen sind. Auf der anderen Seite hat die Stadt Wien selbst einen Schritt gesetzt und gesagt, 25 beginnend mit den ersten Klassen der jeweiligen Schultypen sind möglich. Also das sollte machbar sein. Bei den höheren Schulen wird es einen Stufenplan brauchen, der eigentlich auch vorgelegt werden sollte.

Abschließend und bei dieser Gelegenheit: Ich habe mich schon ziemlich geärgert über eine Aussendung, die die Fraktion Christlicher Gewerkschafter offenbar letzte Woche rausgelassen hat (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe) – ich weiß nicht, ob Sie das kennen, ob ihr das kennt –, wo explizit darauf hingewiesen wird, dass es einen ärgerlichen Antrag des grünen Bildungssprechers gibt, der nämlich nicht die Klassenschülerzahlensenkung in der AHS vorsieht.

Das ist, finde ich, eine Art und Weise der Kommunikation, die entweder auf Unwissen basiert oder auf der anderen Seite bewusst irreführend ist, denn wenn man zwei Anträge nicht zusammenzählen kann, dann ist eher die PISA-Kompetenz des je­weiligen Aussenders in Frage zu stellen als die Antragstellung des grünen Klubs. Wir werden im Übrigen auch einfordern, dass das korrigiert wird. Wir werden das auch rechtlich überprüfen lassen, weil diese Form der Darstellung wirklich eine bewusste Irreführung ist, die so nicht da stehen sollte. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.35


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter DDr. Erwin Niederwieser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.35.29

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ)|: Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Am Beginn des heutigen Tages stand die Sicherung des Alterns in Würde, und jetzt befassen wir uns mit der Zukunftssicherung im Bereich der Bildung. Die Zahl 25 als Klassenschülerhöchstzahl ist von einem ursprünglichen Konfliktthema zu einem weitgehenden Konsensthema geworden. Das hat mit zwei Dingen zu tun: zum einen damit, dass seit dem ersten Einbringen doch viel Zeit vergangen ist und sich die Situation geändert hat, und zum Zweiten, dass am 1. Oktober Nationalratswahlen gewesen sind und wahrscheinlich alle Parteien, die sich mit dieser Frage beschäftigt haben, gemerkt haben, dass dieser Wunsch bei den Eltern und bei den Lehrerinnen und Lehrern sehr hohe Zustimmung findet und auch pädagogisch begründbar ist.

Anträge dazu gab es ja wirklich schon sehr, sehr viele. Ich erinnere daran, dass die ersten mir erinnerlichen Anträge nicht von Parlamentariern gekommen sind, sondern dass das Initiativen der Elternvereine schon Mitte, Ende der neunziger Jahr gewesen sind. In der Folge dann ein Bildungsvolksbegehren, das das auch zu einem zentralen Thema gemacht hat, und jetzt sieht es danach aus, als ob der Antrag und das Anliegen dieses Antrages letztlich in einem weitgehenden Konsens beschlossen werden können.

Es ist noch etwas eingetreten, auf das ich hinweisen möchte. Die Länder sind zum Teil Schritte vorausgegangen oder haben zumindest in ihrem Bereich angekündigt, eine Senkung der Klassenschülerzahl vornehmen zu wollen. Das ist auf der einen Seite positiv, weil es einen gewissen Druck ausübt, sollte aber meines Erachtens kein Dauerzustand werden, weil es eigentlich die Aufgabe auch dieses Hohen Hauses und des Bundesgesetzgebers ist, Regelungen zu schaffen, die für ganz Österreich eine gute Schulqualität garantieren, und nicht die Situation eintreten zu lassen, dass dann Bundesländer sagen, ja, aber damit es ausreichend Lehrerinnen und Lehrer gibt oder damit die Klassengrößen so sind, dass wir unterrichten können, müssen wir zusätzlich noch etwas finanzieren.

Also ich glaube, das ist eine Bundesaufgabe, wie sie im Finanzausgleich auch vor­gesehen ist. Wir legen im Schulorganisationsgesetz diese Klassenschülerzahlen fest. Wir legen mit dem Bundesfinanzgesetz auch die Finanzierungen vor. Wir be­schließen die Finanzverfassung und haben dafür Vorsorge zu treffen.

Sehr dankbar bin ich dem Kollegen Brosz für den Hinweis, dass es nicht wirklich überall sofort geht, sondern dass man da tatsächlich auf die möglichen negativen Auswirkungen Rücksicht nehmen muss. Kollege Brosz hat das für die HTLs genannt, für einen Teil der AHS ist die Situation ähnlich, das ist nach Städten unterschiedlich, wo jetzt schon zu wenig Plätze sind und wo bei einer sofortigen Senkung auf 25 die Plätze nicht sofort bis zum September des Jahres 2007 beliebig ausgebaut werden können.

Daher denke ich, dass es auch ein ambitioniertes Projekt ist, und ich wäre froh darüber, wenn es weitgehenden Konsens im Haus fände, dass wir mit den Pflicht­schulen beginnen, aber auch einen Plan bereits machen für die anderen Schulen, das sehr wohl. Aber das ist gleichzeitig mit einem Ausbauplan an räumlichen Ressourcen verbunden. Teilweise gibt es ja Schultypen gerade im berufsbildenden höheren Schulbereich, wo ja auch die Lehrer nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Wir haben ja nicht nur Lehrerarbeitslosigkeit, sondern wir haben auch, in manchen tech­nischen Fächern etwa, tatsächlich einen erheblichen Mangel.

Also es sieht hier nach einem ersten Konsens in der Bildungspolitik aus. Das wäre sehr zu begrüßen, denn die Bildungspolitik ist ein wichtiges Thema. Je mehr wir hier im Konsens beschließen können, umso besser wird es sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

17.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Amon mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.40.00

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Niederwieser, ich glaube nicht so sehr, dass die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl ein Konfliktthema war – weil Sie gesagt haben, es habe sich sozusagen von einem Konfliktthema zu einem Konsensthema gewandelt.

Ich glaube, es bestand immer Konsens aller Fraktionen, wenn ich das richtig im Kopf habe, dass wir auf eine Senkung der Klassenschülerhöchstzahl kommen wollen (Abg. Riepl: Sie haben es nie gemacht, das ist der Unterschied!) – die Wege allerdings waren durchaus unterschiedlich. Ich glaube nach wie vor, dass man sich den Weg sehr genau ansehen muss.

Herr Kollege Riepl! Es ist nicht richtig, wenn Sie sagen, dass wir es nie gemacht haben, denn es geht in diesem Zusammenhang auch um so etwas wie Vertragstreue. Denn wenn die Gebietskörperschaften – Bund, Länder und Gemeinden – im Rahmen des Finanzausgleichs, insbesondere was die Pflichtschulen anlangt, Verhältniszahlen vereinbaren, Lehrer/Schüler-Verhältniszahlen, und sich daraus eben gewisse Klassen­größen ergeben, dann ist es schlicht und einfach nicht seriös, wenn der Bund als einer der Vertragspartner diese Vereinbarung einseitig umstößt, sozusagen verwirft. Das halte ich für nicht seriös, denn – das muss man schon auch bedenken – der Bund ist die einzige Gebietskörperschaft, die sozusagen Steuern einhebt, dann wird die Ver­teilung dieser Steuern im Rahmen des Finanzausgleichs vereinbart und dann würden sozusagen andere Gebietskörperschaften nachverhandeln kommen und sagen, dass sie da oder dort mehr Geld bräuchten.

Ich meine, dass es seriös ist, alle Beteiligten an diesem Prozess an einen Tisch zu holen und gemeinsam mit den Finanzausgleichspartnern dieses Problem und diese Herausforderung anzugehen. Daher war der Weg, glaube ich, richtig, den die Frau Bundesministerin eingeschlagen hat, und zwar vor der Wahl auf Grund der Ent­schließung, die wir hier im Nationalrat verabschiedet haben, nämlich an die Bundes­länderverbindungsstelle heranzutreten, die Landeshauptleute zu ersuchen, bei einer der nächsten Tagungen dieses Thema auf die Tagesordnung zu nehmen, damit wir dieses gemeinsame Ziel, das uns, glaube ich, verbindet, die Klassen­schüler­höchstzahl auf 25 zu senken, erreichen.

Ich glaube, dieser Weg ist durchaus richtig und wir sollten uns das vornehmen. Die Frage ist der Zeitpunkt, nämlich ob es eine Möglichkeit gibt, das schneller zu machen, als bis der Finanzausgleich verhandelt wird.

Zum Inhaltlichen möchte ich einiges sagen. Kollege Niederwieser hat gemeint, man müsse die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl mit einer Schulbauoffensive – ich glaube, so hat er es genannt – verbinden. Ich denke, da muss man ein bisschen vorsichtig sein. An manchen Orten wird die Situation so sein, dass durch eine Senkung der Klassenschülerhöchstzahl plötzlich Raumnot entsteht, die aber schon in wenigen Jahren nicht mehr gegeben sein wird, weil deutlich schwächere Jahrgänge nach­kommen.

Daher ist das, was wir vorgeschlagen haben, meine ich, sinnvoll, nämlich zwar die Finanzierung auf der Basis von 25 Schülern pro Klasse sicherzustellen, aber – das sagt auch die Zukunftskommission in ihrem Bericht – die Umsetzung dieser Klassen­schülerrichtzahl von 25 in die Schulautonomie zu geben. Es kann ja durchaus sinnvoll sein, dass an einer Schule, wo es eine homogene Gruppe gibt, nicht zwingend der 26. schon teilt. Das heißt, man muss natürlich die Teilungszahlen und auch die Eröff­nungszahlen mit bedenken. Ich bin aber sehr dafür, dass man die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf einen Richtwert von 25 auf der Basis von gesicherten Ressourcen in die Autonomie der Schule gibt. Ich halte das für sinnvoll.

Es ist gut, dass hinsichtlich des Ziels hier im Hohen Haus Konsens gegeben ist. Unse­re Wege unterscheiden sich noch ein bisschen, aber ich glaube, mit gutem Willen und unter Einbeziehung der Finanzausgleichspartner werden wir dieses gemeinsame, pädagogisch und bildungspolitisch wichtige Ziel auch erreichen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Zwerschitz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.44.37

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne)|: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Frau Minister, es freut mich, dass Sie gekommen sind. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.) Ganz so ist es nicht, Herr Amon, dass es nur an den Räumen gelegen wäre. – Ent­schuldigung?

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger| (das Glockenzeichen gebend): Die Frau Kollegin ist am Wort!

 


Abgeordnete Barbara Zwerschitz| (fortsetzend): Ganz so ist es nicht, dass es nur an den Räumen gelegen wäre. Es gibt auch Schulen, in denen Räume leer stehen, in denen Vereine in den Klassenräumen sind und wo es Zusammenlegungen gegeben hat, weil es rein am Geld gefehlt hat – von dritten Klassen Gymnasium oder auch Hauptschulen kennen wir so etwas.

Ich möchte darauf eingehen, was eigentlich die pädagogischen Gründe dafür sind, dass diese 25 als Klassenschülerhöchstzahl so notwendig sind.

Ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal mit LehrerInnen von Pflichtschulen gesprochen haben. Ich habe gestern ein Gespräch mit einer Hauptschullehrerin geführt. Sie unter­richtet Physik. Zahlreiche Versuche zu machen mit 30 Kindern ist nahezu unmöglich – kein Platz, keine Möglichkeit der Betreuung.

Diese Lehrerin unterrichtet Hauptfächer: Leistungsgruppen nahezu abgeschafft, Spar­programm, Binnendifferenzierung. Da sollten in 50 Prozent der Fälle zwei Lehrer drinnen sein, wird nicht gemacht – wir müssen ja sparen, wir müssen gratis supplieren. Also ist im Normalfall nur eine Lehrkraft drinnen. Das bedeutet, sie allein muss mit 30 Schülern auskommen und diese fördern und fordern, wie es in den Lehranfor­derungen so schön heißt. Das heißt, die Guten so weit zu fordern, dass sie sich auch wirklich gefordert fühlen, und die Schwächeren so zu fördern, dass sie mit dem Stoff mitkommen. Das bedeutet im Endeffekt, dass sich diese Lehrkräfte zersprageln, sich den ganzen Tag bemühen, dann aber unzufrieden nach Hause gehen, weil sie es wieder einmal nicht geschafft haben, jedem Kind individuell das zu geben, was es braucht, was sie eigentlich laut ihrem Anforderungsprofil leisten sollten. (Beifall bei den Grünen.)

Besonders eklatant wird die Situation in einer ersten Klasse Volksschule, wo man daran gewöhnt ist, dass Kinder mit sehr unterschiedlichem Niveau kommen, von Kin­dern, die gerade einen Bleistift halten können, bis zu Kindern, die bereits perfekt lesen können. In kleineren Schulen ist dann noch dazu oft die Vorschulklasse aufgelöst, dann darf man diese Kinder auch noch mit betreuen.

Es kann nicht sein, dass es allein bei Lippenbekenntnissen bleibt, dass Bildung uns etwas wert ist. Das reicht einfach nicht. Wir brauchen Änderungen im Bildungssystem, die müssen uns etwas wert sein, und „etwas wert sein“ heißt, Geld dafür in die Hand zu nehmen. Das bedeutet auch: keinen langen Weg, keine ewigen Prozesse, bis wir so weit sind, sondern Umsetzung der Klassenschülerhöchstzahl von 25 so schnell wie möglich. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort. (Abg. Dr. Jarolim: Die Rede hat sich schon wohltuend vom Amon abgehoben! – Gegenruf des Abg. Mag. Molterer.)

 


17.47.32

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Damen und Herren! Der Grundkonsens in dieser Frage ist sicher­lich unbestritten, aber das war es dann auch schon. Das Problem muss man, glaube ich, wesentlich differenzierter betrachten.

Wenn wir uns zum Beispiel den ländlichen Raum anschauen, stellen wir fest, dort gibt es in Wirklichkeit dieses Problem überhaupt nicht. Die meisten Schulen, Volks- und Hauptschulen im ländlichen Raum haben doch wesentlich weniger als 25 Schüler. (Abg. Brosz: Ist ja nicht wahr! – Abg. Ing. Westenthaler: Stimmt nicht!) Wir haben in Tirol zum Beispiel Schulklassen mit 7 Schülern. Da stellt sich die Frage, wie wir mittelfristig überhaupt die Finanzierung vieler Klein- und Kleinstschulen sicherstellen. Sie ist derzeit zum Beispiel im Land Tirol nur deswegen sichergestellt, weil auch das Land Tirol Geld in die Hand nimmt. Das heißt, da geht es einfach darum, dass wir Strukturen im ländlichen Raum aufrechterhalten, und dazu gehört auch die Aufrecht­erhaltung von Klein- und Kleinstschulen.

Im städtischen Bereich stellt sich dieses Problem wesentlich differenzierter dar. Dort ist es doch in Wirklichkeit so, dass die Zahl von verhaltensauffälligen Schülern gerade in den Hauptschulen dramatisch zunimmt.

Ich bin selbst Lehrer in einer Handelsschule und Handelsakademie und muss Ihnen eines sagen: Wenn die Schülerhöchstzahl in der Handelsschule zum Beispiel auf 25 gesenkt wird und unter den 25 Schülern 25 Prozent verhaltensauffällige Schüler sind, dann nützt diese Reduktion auf 25 in Wirklichkeit kaum etwas, weil das Viertel verhal­tensauffälliger Schüler dazu in der Lage ist (Abg. Dr. Rada: Da musst du einmal einen gescheiten Unterricht machen!), den Unterricht so zu hemmen und so zu blockieren, dass man mit dem Unterricht nicht weiterkommt.

Das heißt, hier erreicht man mit einer Reduktion auf 25 zu wenig. Da müssen wir einfach wesentlich flexibler sein und die Stunden bedarfsgerecht verteilen, was be­deutet: Wenn in einer Klasse zu viele verhaltensauffällige Schüler sind, muss dort die Klassenschülerzahl überhaupt wesentlich unter diese Zahl gesenkt werden und es müssen zusätzliche Stunden für pädagogischen Förderbedarf eingerichtet werden. Diese Stunden fehlen derzeit überwiegend, und diese Stunden werden, wenn sie schon für die Betreuung von behinderten Schülern vorgesehen sind, für die Betreuung von verhaltensauffälligen Schülern verwendet, was in letzter Konsequenz bedeutet, dass diese Stunden für die behinderten Schüler fehlen.

Der dritte Punkt, den wir immer wieder angesprochen haben, ist der Anteil von Schü­lern mit nicht deutscher Muttersprache in den Schulen. Wir sind der Meinung, dass dieser Anteil bei maximal 30 Prozent liegen darf.

Sie wissen ganz genau, dass wir Schulen haben, in denen der Anteil von Schülern mit nicht deutscher Muttersprache bei 80, bei 90 Prozent liegt, mit der Tendenz, dass in diesen Klassen einerseits normaler Unterricht kaum mehr möglich ist und dass auch Schüler mit deutscher Muttersprache massiv unter die Räder kommen. Das geht so weit – was mich als Tiroler Politiker sehr ängstlich stimmt –, dass ich in der „Kronen Zeitung“ dann lesen muss (der Redner hält eine Ausgabe der „Kronen Zeitung“ in die Höhe), dass in Wien zum Beispiel schon darüber diskutiert wurde, den Nikolo nicht mehr in die Schule kommen zu lassen.

Ich darf Ihnen, geschätzte Damen und Herren, schon Folgendes sagen: So weit kann es in der Bildungspolitik nicht gehen, dass Frau Vizebürgermeister Grete Laska in Wien den Standpunkt vertritt, dass sich viele Kinder vor dem Nikolaus fürchten. – Das ist mir als Tiroler wirklich fremd. In Tirol fürchten sich die Kinder bestenfalls vor dem Krampus, vor dem Nikolaus hat sich in Tirol noch niemand gefürchtet! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich lade Frau Vizebürgermeisterin Laska herzlich ein, einmal zu mir nach Tirol zu kom­men, wo sie miterleben kann, dass die Kinder strahlende, feurige Augen haben, wenn der Nikolaus mit Geschenken kommt, und dass der Krampus nur dann in die Wohnzimmer eintreten darf, wenn die Eltern das erlauben. Ich bitte, diesbezüglich die Welt nicht auf den Kopf zu stellen.

Mir ist heute bei der Debatte über die Pensionserhöhungen schon aufgefallen, dass in Wien anscheinend auch anders gerechnet wird. 1,6 Prozent Pensionserhöhung scheinen mehr zu sein als 1,9 Prozent – das habe ich auch nicht ganz verstanden. Genauso wenig verstehe ich, dass in Wien die Schüler Angst vor dem Nikolaus haben. Bei uns in Tirol ist es immer noch so, dass sie Angst vor dem Krampus haben. Ich bitte all jene, die anderer Meinung sind, einmal zu uns nach Tirol zu kommen, um mitzu­erleben, wie das bei uns in Tirol funktioniert. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.52


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haubner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


17.52.32

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich möchte hier feststellen: Auch in Ober­österreich fürchtet sich niemand vor dem Nikolaus, bestenfalls vor dem Krampus. Und ich bin froh darüber, dass es keinen Antrag gibt, über den wir heute debattieren oder entscheiden sollen, ob Nikolaus und Krampus weiter in Kindergärten und Schulen kommen sollen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht jetzt in der ersten Lesung um einen Antrag, der sich mit der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl beschäftigt, und zwar mit der Senkung auf 25 Schülerinnen und Schüler.

Es ist dies, wie meine Vorredner schon gesagt haben, etwas, worüber es breiten Kon­sens gibt. Ich habe mir die verschiedenen Anträge angesehen, die vor der Wahl eingereicht wurden. Auch die Regierung der letzten Legislaturperiode hat auf Grund unserer Initiative eine Senkung der Klassenschülerzahl auf 25 sehr stark forciert. Es liegen jetzt auch einige andere Anträge vor, und ich denke, dies ist eine notwendige Bedingung für eine gute Weiterentwicklung, auch was die Bildungschancen unserer Kinder anlangt.

Eine Senkung der Schülerzahl in den Klassen ermöglicht nicht nur eine sehr zielorien­tierte und effiziente Vermittlung von Grundkompetenzen, zum Beispiel auch in der Volksschule, sondern dadurch kann man vor allem auch in höheren Schulen auf die Fähigkeiten und auf die Begabungen des Einzelnen besser eingehen.

Es ist ja schon angesprochen worden: Viele Schülerinnen und Schüler bedürfen eines erhöhten Maßes an Förderung. Diese Fördermaßnahmen können natürlich in kleineren Gruppen besser gesetzt werden, beziehungsweise können Probleme leichter gelöst werden, die sich immer wieder und in vermehrtem Maße ergeben.

Daher ist das auch eine absolute Qualitätsverbesserung für die Jugendlichen, für die Kinder, die gerade in der Zeit, in der ihre Persönlichkeit und ihr Charakter besonders geprägt werden, sehr viel Zeit in der Schule verbringen – die Schule ist sozusagen ein Lebensmittelpunkt. Es ist dies also nicht nur eine Qualitätsverbesserung für die Lehrerinnen und die Lehrer.

Daher sind wir vom BZÖ für eine rasche Umsetzung der Senkung der Klassenschüler­höchstzahl auf 25, wie gesagt, im Sinne der besseren Bildungschancen, der besseren Qualifikation. Wir haben das mit einem eigenen Antrag untermauert, der ja heute auch noch debattiert wird. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schasching. Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.55.37

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich bedanke mich zuerst für das heutige Thema, das für die Sozialdemokratie schon sehr, sehr lange ein wichtiges ist und war. Ich habe gerade im Gespräch mit dem Kollegen Niederwieser festgestellt, dass schon in den neunziger Jahren von uns immer wieder auch Vorstöße in Richtung Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen gemacht wurden.

Woran ich mich ganz besonders gut erinnere – das auch als Schulsprecherin der Öster­reichischen Kinderfreunde –, sind das Bildungs-Volksbegehren, das im Jahr 2001 – unterstützt von 48 626 Stimmen – dafür plädiert hat, dass eben die Klassen­schülerhöchstzahlen mit 25 zu begrenzen sind, und an die Bürgerinitiative zur Sicherung des Bildungsniveaus in Österreich mit 90 000 Unterschriften im Jahr 2004.

Sehr geehrte Damen und Herren! Damit ist dieses Thema der Bevölkerung auch ein wichtiges Thema für uns. Ich denke, dass wir zum momentanen Zeitpunkt alles daran­setzen werden, die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl gemeinsam mit vielen, vielen anderen dringend notwendigen Maßnahmen im Bildungssystem, die vielen Menschen, vor allem den Kindern und Eltern unter den Nägeln brennen, rasch umzu­setzen.

Das sollte ein Ziel der jetzt laufenden Verhandlungen sein, denn es ist wohl allen klar, dass wir hier eine Großbaustelle Bildungspolitik vorgefunden haben. Und diese Groß­baustelle Bildungspolitik muss mit einem ersten wichtigen Schritt, der Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen, bearbeitet werden.

Welche Auswirkungen hat diese Senkung für Schülerinnen und Schüler? Was bedeutet es, wenn wir vor allem im Pflichtschulbereich zuerst damit beginnen? – Es bedeutet mehr individuelle Förderung für den Einzelnen, aber auch kleinere Gruppen, denn es muss uns allen klar sein, dass dann auch bei den Teilungszahlen darauf Bedacht genommen werden muss, dass Teilungszahlen, Gruppengrößen ebenso adaptiert werden müssen und es nicht mit dem bloßen Senken der Klassengröße auf 25 abgehen wird. Das muss Hand in Hand gehen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Vor allem Ihnen, Herr Kollege Hauser, sei gesagt: Kleinere Klassen bedeuten selbstverständlich auch eine Verkleinerung des Konflikt­potentials, eine Verringerung der Gewaltbereitschaft. Es gibt weniger Stress für Lehrer, es gibt weniger Stress für den einzelnen Schüler/die einzelne Schülerin.

Das ist eine wichtige Maßnahme, um Schule gemeinsam lebbarer zu machen und an etwas zu bauen, was immer schon auch eine Vision der Kinderfreunde, aber auch sozialdemokratischer Bildungspolitik ist, nämlich Schule auch als einen Ort des Wohlfühlens zu verstehen. Sehr geehrte Damen und Herren! Nur dann können nämlich Menschen, die dort arbeiten – egal, ob SchülerInnen oder LehrerInnen –, auch miteinander Fortschritte erzielen. Nur dann ist Lernen auch freudvoll, und nur dann wird Lernen auch auf fruchtbringenden Boden fallen. Und dazu gehören viele Maß­nahmen.

Wie gesagt, die Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen ist wichtig, aber es ist auch wichtig, dass wieder mehr Platz und mehr Raum für Kreativität und mehr Bewegung in der Schule geschaffen werden, dass es wieder mehr Neigungsgruppen und unver­bindliche Übungen gibt. Denn das, was Schülerinnen und Schülern Freude gemacht hat im Tagesablauf, wurde uns ja in den letzten Jahren „weggespart“. Daher ist auch das ein wichtiges Ziel, das wir nicht aus den Augen verlieren dürfen. (Zwischenruf der Abg. Lentsch.)

Eine aktuelle Studie der Arbeiterkammer sagt uns: 85 Prozent der ÖsterreicherInnen wünschen sich eine Senkung der Klassenschülerzahlen aus all den von mir ange­führten Gründen.

Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass dieses Problem nur in 18 Prozent der Klas­sen relevant ist – nämlich in den Pflichtschulen – und dass weit über die Hälfte der Klassen in Österreich, die in Bundeskompetenz sind, sehr wohl von einem massiven Senkungsbedarf betroffen sind.

Das heißt, es gibt allerschnellsten Handlungsbedarf, denn es kann nicht sein, dass es jetzt zu einem Wettbewerb der Bundesländer – ähnlich wie beim Lohndumping in der EU – kommt: Wer ist der Schnellste bei der Umsetzung der Maßnahmen, wer macht das am raschesten und verkauft es am besten für sich? Der Bund hat die Rahmen­bedingungen für alle österreichischen Kinder zu setzen, denn alle österreichischen Kinder sind uns – bitte schön – gleich lieb und sollen auf die gleiche Art und Weise in den Klassen mit einer kleineren Klassenschülerzahl dem gemeinsamen Unterricht folgen können.

Dazu gibt es jetzt auf alle Fälle eine große Bereitschaft – und ich bin sehr froh darüber, wenn das konsensual verhandelt wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.00


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Groß­ruck mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 4 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.01.09

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP)|: Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Hohes Haus! Ich glaube, es steht außer Frage, dass wir alle dasselbe wollen – verschiedene Schritte werden diskutiert.

Es freut mich ganz besonders, dass heute nicht auch die PISA-Studie für diese Maß­nahmen hat herhalten müssen, wie für alles davor, denn wir wissen inzwischen, dass die PISA-Studie nicht das allheilende Testinstrumentarium ist, dass sie in­zwischen schon relativiert worden ist, dass – wie heute im „Neuen Volksblatt“ steht, und zu Recht! – es andere Vergleichswerte von der Universität Friedrichshafen im Auftrag der Zeitung „Economist“ gibt.

Da ist es mir ein Bedürfnis, schon darauf hinzuweisen, dass Österreich mit Schweden, Dänemark, Großbritannien und Holland in die Gruppe der Vorzugsschüler gereiht wurde, gefolgt von den Mittelmäßigen – Finnland, Irland, Frankreich und Belgien – und von den Sitzenbleibern, wie es da steht, Spanien, Portugal, Deutschland und Italien. – Man sieht – das steht wörtlich drin –, es gibt auch eine andere Sicht auf das öster­reichische Schulsystem als durch die rote PISA-Brille. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube, dass das auch gesagt werden muss, dass wir uns einig sind, dass nicht aus diesen Gründen, sondern aus anderen – aus pädagogischen Gründen – eine Senkung notwendig ist.

Der Antrag der Grünen, der besagt, in Volksschulen und Hauptschulen sei die Schüler­zahl ab 25 Schülern zu senken, liegt vor. Das würde heißen, wenn die Zahl 25 über­schritten wird, dann gibt es zwei Klassen mit je 13 Schülern, wenn ich das so richtig lese.

Jetzt muss man natürlich schon relativieren. Kollege Amon sagte: Ja gut, jetzt müssen wir das ausgewogen betrachten. Es gibt Schulen, die platzen aus allen Nähten. Ich habe mir von der Hauptschule Grieskirchen heute Folgendes herausrechnen lassen: Es gibt 26 Klassen in der Hauptschule. Das würde bei dieser Regelung, wenn sie sofort käme, heißen, dass acht neue Klassen zusätzlich eröffnet werden müssen. (Abg. Dr. Niederwieser: Nein! Das gibt es nicht!) – Freilich gibt es das! Na selbstverständlich gibt es das, wenn ich diese Klassenschülerhöchstzahl nehme!

Ich sage das deshalb, weil nicht nur die eine Schule betroffen sein wird, sondern sehr viele betroffen sein werden – manche, die Platz haben, sind vielleicht weniger betrof­fen, viele, die vielleicht jetzt schon aus allen Nähten platzen, müssen investieren. Und die Investoren und die Erhalter der Pflichtschulen sind die Gemeinden! Ich glaube, es muss ganz deutlich im Rahmen des Finanzausgleichs, im Rahmen der anderen Maß­nahmen zu Gesprächen mit den Gemeinden, mit den Schulerhaltern kommen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass jede Gemeinde von heute auf morgen – wenn das so kommt, wie es die Grünen hier in dem Antrag wollen – ihre Schulen adaptieren kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Deshalb fordern wir eine Vorgangsweise, wonach die Senkung sukzessive erfolgen soll; Sie kennen unseren Vorschlag: ab der 1. Schulstufe aufsteigend. Wir wissen, dass die demographische Entwicklung diesem Trend entgegenkommt, dass es weniger Schüler geben wird, da kann man vielleicht das eine oder andere kompensieren. Man kann aber nicht einfach sagen: So, das führen wir morgen ein! Das wäre unverant­wortlich und wäre auch nicht finanzierbar, das sage ich ganz deutlich. Man muss also Länder, Gemeinden und Bund in diese ganzen Überlegungen mit einbinden.

Deshalb liegt von uns auch ein Vorschlag vor, der auf diese ganzen Bedürfnisse und Notwendigkeiten eingeht, und ich hoffe, dass er auch diskutiert wird und zur Be­schluss­fassung kommt.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Herr Präsident, Sie werden nichts dagegen haben, wenn ich jetzt als Übergang zu meinem Vierzeiler auf eine geschäfts­ordnungsmäßigen Punkt hinweise: Im Anschluss ist die Konstituierung der Aus­schüsse, darauf möchte ich hinweisen. – Zwei Ausschüsse haben wir schon im Parlament. Ich bezeichne sie als „Jagd-Ausschüsse“, denn etwas anderes sind sie nicht. In der Gemeinde gibt es einen – im Parlament haben wir mit den „Jagdleitern“ Graf und Pilz zwei.

Und dazu möchte ich mit einem Vierzeiler enden:

Zwei Jagdausschüsse ohne End’
tagen jetzt im Parlament.
Jedoch steht nur ein einz’ger Mann
am rot-blau-grünen Abschussplan.
Halali bläst man seit Tagen –
Feuer frei! zum Grasser-Jagen.

Das ist der Hintergrund dieser beiden Jagd-Ausschüsse, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Riepl: Schwacher Applaus! – Abg. Dr. Jarolim: Hat das Gedicht die Frau Ministerin Gehrer geschrieben, oder haben Sie das selbst übernom­men?)

18.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Dr. Rada zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.06.06

Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Es ist natürlich zu wenig Zeit, um auf die Ausführungen all meiner Vorredner einzugehen, aber es ist schon sehr interessant, dass Kollege Amon, der ja einer der Vorreiter der 25er-Zahl hier in diesem Hohen Haus war, zurückgepfiffen wurde (Abg. Dr. Jarolim: Ja ...!) und – das sage ich jetzt auch als Niederösterreicher – der Landeshauptmann von Niederösterreich dies wieder in Diskussion gebracht hat – und es ist eine gute Diskussion. (Abg. Mag. Molterer: Wie heißt er und welcher Partei gehört er an?)

Der Landeshauptmann von Niederösterreich, Herr Abgeordneter Molterer – Sie sollten eigentlich wissen, wie er heißt! –, hat das wieder in Diskussion gebracht. (Abg. Mag. Molterer: Welcher Partei er angehört, das hätte ich gern gehört!) Wir sind froh, dass er das in Diskussion gebracht hat und dass sich jetzt die Noch-Regierungs­koalition auch mit diesem Instrument befasst.

Es ist ein wirklich pädagogisch wertvoller Schritt in all diesen Dingen, die heute schon angeschnitten wurden – über die Individualisierung, über all die pädagogischen Dinge will ich gar nicht mehr reden. Frau Ministerin und alle, die noch Regierungs­verant­wortung haben! Es ist nicht so einfach, dass man sagt, man teilt mit dem 26. Schüler! Es geht dann auch darum: Wie macht man die Dienstpostenplanbewirtschaftung? Wie handhabt man die Kopf-Quoten, die Schülerzahlen? – Derzeit liegt sie bei 14,5 – das wird sich nicht ausgehen, das wird nicht möglich sein! – Und davon höre ich nichts!

Wir werden diese auf 13 senken müssen, um tatsächlich die Erfüllung dieser Bedürf­nisse, die wir jetzt den Lehrern und Eltern endlich einmal als eine gute Gabe vor Weihnachten geben wollen, über die Dienstpostenpläne auch zu ermöglichen – sonst wird das überhaupt nicht gehen. (Abg. Amon: Wir haben gesagt, das ist nicht so einfach!)

Die Zeit ist zu kurz, aber eines wurde angedeutet: Es steht mit all dem auch ein wesentliches Raumproblem zur Diskussion! Es werden auch in vielen Bereichen Klassenzimmer neu errichtet werden. – Über all dies werden wir in diesem Hohen diskutieren.

Grundsätzlich bin ich froh darüber, denn wir werden uns im Ausschuss über all diese Dinge unterhalten. Grundsätzlich einmal eine positive Intervention, um zu diesem Schritt zu kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 2/A dem Unterrichtsausschuss zu.

18.08.5212. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern geschaffen und das geltende Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) aufgehoben wird (17/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Wir gelangen damit zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Zinggl, für 4 Minu­ten. – Bitte.

 


18.09.24

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne)|: Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Es gibt heute kaum mehr eine kulturpolitische Diskussion, bei der nicht dieses Thema – soziale, finanzielle Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern – auf der Tagesordnung steht, und es gibt auch kaum mehr irgendwelche Ehrungen oder Preisverleihungen, in denen das zur Sprache kommt. Erst vorige Woche am Samstag fand die Nestroy-Preisverleihung statt, bei der die Preisträgerin­nen und Preisträger als politische Forderung an uns Politikerinnen und Politiker genau das gerichtet haben: Wie können Künstlerinnen und Künstler abgesichert werden?

Natürlich, das Künstler-Sozialversicherungsgesetz gibt es – Frau Kollegin Brinek wird das dann sicherlich verteidigen –, aber ich kann Ihnen sagen: Es gibt in der Kunst­szene kaum jemanden, der damit einverstanden wäre. Das geht doch an der Lebens­realität dieser Leute völlig vorbei! Ich nennen Ihnen jetzt nur zwei Gründe, warum dem so ist. Wenn beispielsweise eine Filmemacherin einen guten Film hinter sich gebracht hat und davon vielleicht etwas profitiert, sich aber eine Ausrüstung kauft, eine Kamera, dann kann es sehr schnell passieren, dass sie unter diese Grenze, die notwendig ist, damit man den Zuschuss für die Pension bekommt, fällt – und dann diesen Zuschuss zurückzahlen muss. Das heißt, sie hat erstens kein Geld und zweitens muss sie auch noch ihren Zuschuss zurückzahlen. Weitere Gründe, um unter diese Grenze zu fallen: Krankheiten oder Kinderbetreuung etwa.

Eine Versicherung aber, die jenen, die in Not sind, nicht hilft, ist meiner Überzeugung nach keine Versicherung!

Der viel wichtigere Grund, warum wir glauben, dass da Handlungsbedarf besteht, ist der, dass die aktiven Künstlerinnen und Künstler in keiner Weise und auch nur irgend­wie etwas davon haben. Beispiel: ein Autor, der drei Jahre lang an einem Roman schreibt und nicht weiß, ob das ein Erfolg wird. Da ist doch überhaupt kein Netz da. In Österreich gibt es viele Künstlerinnen und Künstler, die unter der Armutsgrenze leben; insgesamt ist das eine Berufsgruppe, die im untersten Einkommensviertel fast dahin­vegetiert, kann man sagen.

Ich meine, der Vorschlag, den wir gemacht haben, um einen Schritt auf diesem Gebiet zu setzen, ist einer, über den man ernsthaft diskutieren sollte, denn dieser ist wirklich durchdacht. Und dazu haben wir auch einen Finanzierungsvorschlag gemacht, ebenso einen Vorschlag, wie man Künstlerinnen und Künstlern gegenüber anderen abgrenzt; auch mit der Zahlungsmodalität haben wir uns darin auseinander gesetzt.

Jedenfalls ist das etwas, was, wie ich meine, in der kommenden Legislaturperiode, und zwar gleichgültig, wie die nächste Bundesregierung ausschauen wird, gelöst gehört.

Daher, meine Damen und Herren: Schauen Sie sich mit uns diesen Vorschlag an, denn dieser ist jedenfalls diskussionswürdig! Vielleicht finden wir gemeinsam zu einer Möglichkeit, diesbezüglich etwas zu leisten, damit dieses Problem endlich gelöst wird. So wie bisher kann es jedenfalls nicht weitergehen! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)

18.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Mag. Muttonen. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.12.36

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ)|: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte meinem Vorredner dahin gehend zustimmen, dass es massive Kritik am bestehenden System der so genannten Künstler-Sozial­versicherung gibt; diese wurde im Jahre 2000 von der ÖVP und der damaligen FPÖ beschlossen. Kritik daran ist mehr als berechtigt, denn eine adäquate soziale Absiche­rung wurde für die Künstlerinnen und Künstler damit nicht geschaffen.

Auf die bestehenden Mängel und Probleme, die daraus entstehen, haben wir immer wieder hingewiesen, und zwar gleich vom Tag der Beschlussfassung dieses Gesetzes im Jahre 2000; leider aber ist unsere Kritik und jene der Künstlerinnen und Künstler bei Ihnen von den Koalitionsparteien auf taube Ohren gestoßen.

Zur so genannten Künstler-Sozialversicherung: Das Ganze stellt lediglich einen bloßen Pensionszuschuss dar; Kranken- und Unfallversicherung sind ausgenommen. Es gibt eine Mindesteinkommensgrenze, und gerade Künstlerinnen und Künstler, die ohnedies nur sehr wenig verdienen, sind infolge dieser Mindesteinkommensgrenze ausgeschlos­sen. Bei Über- oder Unterschreitung der Einkommensgrenzen muss oft Jahre später der Zuschuss zurückgezahlt werden. Rückforderungen auf Grund von Unterschreitun­gen stellen natürlich ein besonders großes Problem dar, da dies eine Personengruppe trifft, die sowieso unter finanziellen Schwierigkeiten leidet.

Was die so genannte Künstlereigenschaft anlangt, gibt der Gesetzestext eine sehr enge Definition vor – und da gibt es auch immer wieder große Empörung und Kritik der Künstlerinnen und Künstler. Wie schaut die Situation aus, vor der wir heute stehen? – Nach monatelangen Prüfungen durch den Fonds sind mindestens 600 Künstlerinnen und Künstler von Rückforderungen in Bezug auf Pensionszuschüsse betroffen, weil sie eben das geforderte Mindesteinkommen von 3 554,57 € im Jahr 2001 nicht erreicht haben.

Rückforderungen wegen des Nichterreichens sind besonders problematisch; da gehören Maßnahmen gesetzt. Die betroffenen Personen haben in dem Glauben, die untere Einkommensgrenze zu überschreiten, einen Antrag beim Künstler-Sozialver­sicherungsfonds gestellt, haben vielleicht – Kollege Zinggl hat das schon angeschnit­ten – investiert in Ateliers, vielleicht in Vorbereitung auf ein großes Projekt, oder sie waren sonst in einer schwierigen finanziellen Lage – und nun kommen die Rückfor­derun­gen dieses Fonds. Das verschärft ihre Situation natürlich noch einmal.

Das ist grotesk, das ist inakzeptabel – und das ist auch sicherlich nicht im Sinne des Gesetzgebers. Daher muss da rasch eine Änderung herbeigeführt und ein Ausbau der sozialen Absicherung der Künstler-Sozialversicherung muss vorgenommen werden. Das ist sicherlich eine der dringendsten Aufgaben der nächsten Bundesregierung.

Nun zum Antrag der Grünen, mit dem ein KünstlerInnenabsicherungsgesetz gefordert wird: Die Intention dieses Antrages ist berechtigt, denn, wie schon gesagt, die soziale und wirtschaftliche Lage von Künstlerinnen und Künstlern liegt sehr oft im Argen, weil es bei Ihnen um oft schwankende Einkommen geht, das finanzielle Risiko hoch und ihre soziale Absicherung oft nur mangelhaft ist. Das ist sozusagen die Lebensrealität der Betroffenen.

Dieses Problem kann jedoch auch durch das von den Grünen vorgeschlagene Modell, das in vielen Punkt widersprüchlich und unausgegoren ist, nicht gelöst werden. Ich darf in diesem Zusammenhang den Kulturrat zitieren, der sagt:

„Bei näherer Betrachtung zeigen sich grundlegende Mängel. BezieherInnen einer solchen Grundsicherung bliebe fallweise weniger als das Existenzminimum, um Arbeit und Leben zu finanzieren. Zudem wird die Problematik der Mehrfachversicherung nicht unbedingt verbessert, zum Teil noch verschärft.“

Das ist also nicht sehr durchdacht. Unausgegoren und nicht durchdacht ist auch die Frage der Finanzierung, denn es gibt keine Daten, es sind keine Daten vorhanden. Daher kann die Finanzierung des Ganzen nur über den Daumen gepeilt werden.

Allerdings muss man auch sehen, dass sich die Arbeitswelt in den letzten Jahren stark verändert hat. Wir sprechen von Prekarisierung, von Flexibilisierung – und das betrifft alle Bevölkerungsgruppen. Daher treten wir von der SPÖ generell für die Einführung einer bedarfsorientierten Grundsicherung und für die nachhaltige Bekämpfung der Armut als ein Hauptziel unserer Politik ein. – Danke schön. (Beifall der SPÖ.)

18.18


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.18.08

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP)|: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Was ist denn der Ausgangspunkt für den Antrag der Grünen? – Das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz. Ich bringe in Erin­nerung: Der Auftrag des Fonds besteht darin, Beitragszuschüsse an nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz versicherte Künstler zu leisten und dafür die notwendigen Mittel aufzubringen.

Wer ist ein Künstler? Das ist im Gegensatz zum vorliegenden Antrag der Grünen sehr explizit geregelt.

Ein Künstler ist – ich zitiere –, „wer in den Bereichen der bildenden Kunst, der darstel­lenden Kunst, der Musik, der Literatur oder in einer ihrer zeitgenössischen Ausformung (insbesondere Fotografie, Filmkunst, Multimediakunst, literarische Übersetzung, Tonkunst) auf Grund seiner künstlerischen Befähigung im Rahmen einer künstleri­schen Tätigkeit Werke der Kunst schafft“.

Darin unterscheidet sich der Ansatz schon gravierend von dem des KünstlerInnen­absicherungsgesetzes der Grünen. Dabei soll nämlich die Erzielung eines Einkom­mens auf der Basis einer künstlerischen Bemühung erreicht werden.

Meine Damen und Herren! Künstlerisches Bemühen – vielleicht gibt es hier herinnen Kolleginnen und Kollegen, die sich absolut als jemand deklarieren wollten, der künstle­rische Bemühungen anstrebt: Wir würden aber nicht in den Genuss des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes beziehungsweise von entsprechenden Zuwendun­gen kommen. (Abg. Reheis: Das werden wir nicht brauchen!)

Meine Damen und Herren, das sage ich nicht so ohne weiteres daher, sondern darin liegt der gravierende Unterschied. Die Regelung im geltenden Künstler-Sozialversiche­rungsfondsgesetz, auf Basis dessen Zuschüsse geleistet werden, sorgt über Kurien sehr genau über die Bestimmung dessen, was als künstlerische Tätigkeit gewertet wird.

Jetzt bitte ich Sie, sich zurückzulehnen, nachzudenken, zu überlegen, wie denn die künstlerische Bemühung gewertet wird. Allein, dieses „unsaubere“ Kriterium als zen­trales Element eines Gesetzes zu machen, das mit einer Zuwendung von Einkom­men verbunden ist, das ist mir als Gesetzgeberin zu ungewiss. – Ich glaube, die Kollegin Muttonen hat ja auch in ihrer ablehnenden Stellungnahme zu diesem Ansatz diese zentrale Schwachstelle mit herausgestrichen.

Meine Damen und Herren, noch etwas hat Frau Kollegin Muttonen angesprochen, nämlich die Veränderung der Arbeitswelt. – Jetzt würde ich einmal sagen: Die Arbeits­welt außerhalb des künstlerischen Schaffens und die des künstlerischen Schaffens sind ohnedies schon schwer miteinander vergleichbar, und das, was Prekarisierung und Unsicherheit, Zeitflexibilität heißt, bedeutet für das künstlerische Schaffen wieder etwas ganz anderes.

Die Maßstäbe von Arbeitszeitsicherheit, die Maßstäbe von Einkommenssicherheit, die Sie sonst an geregelte, etwa unselbständige Erwerbstätigkeit anlegen, können Sie doch, bitte, nicht in der Regel auch an das künstlerische Schaffen anlegen. Das kön­nen Sie doch nicht so gemeint haben!

Daher unser Vorschlag: Das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz hat sich bewährt. Nennen Sie mir ein Gesetz, das nicht verbesserungs- oder erweiterungs­bedürftig ist! Schließlich haben wir ja bei null angefangen. Es ist dem Staatssekretär Morak zu verdanken, dass wir dieses Gesetz überhaupt verabschieden konnten.

Also Evaluierung, Überprüfung, Weiterentwicklung: ja – aber wahrscheinlich oder bes­ser: ganz sicher nicht in Richtung Schaffung eines Einkommens, auf das man An­spruch hat – durch gesetzliche Regelung auf Basis der künstlerischen Bemühung.

Alle anderen Schwachstellen dieses Antrages lasse ich weg und überlasse sie der weiteren parlamentarischen Behandlung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.22


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kickl. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.22.21

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Vier Minuten für die Kunst – ich bin fast dazu geneigt, wenn es um die Kunst geht, auch einen Künstler zu zitieren. Ich möchte mich da jetzt nicht outen, aber in gewisser Art und Weise bin ich in diesem Zusammenhang fast so etwas wie „Serafinianer“. Es ist nämlich ganz „wunderbar“, dass wir hier über die Absicherung von Künstlern sprechen.

Aber man muss den Begriff „wunderbar“ einmal auf der Zunge zergehen lassen – er ist nämlich ein sehr zweideutiger Begriff. Auf der einen Seite heißt das: Es ist herrlich! – wahrscheinlich für die Damen und Herren von der grünen Fraktion, muss man sagen, auch „fraulich“ –, auf der anderen Seite heißt das auch: Es ist auch sehr fragwürdig!

Es klingt nämlich „wunderbar“, meine Damen und Herren, wenn wir über diese Ab­sicherung reden. Und es klingt ganz „wunderbar“, wenn wir denjenigen, die sich im Grunde genommen von ihrem Selbstverständnis her über Freiheit, über Unabhängig­keit, über Selbstbestimmung definieren, diese Freiheit und diese Selbständigkeit und diese Unabhängigkeit absichern wollen, wenn wir über eine materielle Absicherung sprechen.

Aber – das ist der entscheidende Punkt, und da wird es dann interessant – der Teufel steckt bekanntlich im Detail: Das, was jetzt vorgelegt wurde, hat mit Unabhängigkeit nicht wirklich etwas zu tun. Statt Unabhängigkeit und Sicherheit kommt mit dem Vorschlag, den Sie jetzt vorgelegt haben, gerade das Gegenteil heraus.

Was Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, mit diesem KünstlerInnen­absicherungsgesetz – mit großem I geschrieben – wollen, das ist in Wirklichkeit nichts anderes als ein KünstlerInnenabhängigkeitsgesetz.

Was heißt das? – Da gibt es dann eine Kommission, die das nach politischen Gesichtspunkten verteilt und so weiter. Also nach alter Tradition, wie wir das aus schlechter Gewohnheit schon kennen, gibt es einen Vierjahresplan. Es gibt, wie gesagt, eine Kommission, die das alles politisch verteilen soll – also auf gut Deutsch eine Kommission, die das fortsetzt, was zu Recht im Grunde genommen einen schlechten Beigeschmack auch bei den Menschen draußen hat, und zwar mit dem Wort „Staatskünstler“. Genau darum geht es!

Der Begriff „Staatskünstler“ und die Institutionalisierung des „Staatskünstlers“ soll da auf eine bestimmte Art und Weise verlängert werden, verfestigt werden und zementiert werden. Eine politische Kommission soll es geben, wo man dann entscheidet, wie das Ganze funktioniert – wo es aber nicht darum geht, Unabhängigkeit und Sicherheit zu schaffen, sondern in Wirklichkeit darum, Abhängigkeit zu zementieren. – Das ist genau das Gegenteil von einer freien Kunst. Das erinnert mich an zentral gelenkte Planwirtschaft. (Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser.)

Meine Damen und Herren, Ihre Kommission ist ein Instrument, um Abhängigkeiten aufzubauen. Und es ist ein sehr, sehr durchsichtiges Spiel, das Sie da betreiben.

Ich freue mich, dass Herr Professor Van der Bellen da sitzt, denn ich kann mich noch daran erinnern, wie er sich bei der letzten Sitzung fast hysterisch in die Geschichte rund um Herrn Nitsch hineingesteigert hat. (Abg. Öllinger: Nein, nein, nein! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Na ja, es war schon fast ein hysterischer Ausbruch, den Sie da hatten, um die Freiheit der Kunst zu verteidigen. Ich muss Ihnen schon sagen, Herr Professor Van der Bellen: Völlig zu Recht halten Sie die Freiheit der Kunst hoch. Da sind wir uns alle einig. Aber die Freiheit der Kunst bedeutet auch die Freiheit der Kritik an der Kunst. (Beifall bei der FPÖ.) Und wenn wir anderer Meinung sind, was „Schütt- und Fäkalkünstler“ betrifft, so würde ich, bitte, meinen, dass Sie so viel Toleranz aufbringen sollten, auch uns diese Freiheit zuzugestehen. (Abg. Öllinger: Stimmen muss die Kritik auch!)

Meine Damen und Herren, Sie wollen – und diesen Verdacht werde ich nicht los – nicht Sicherheit, sondern Abhängigkeit. Sie wollen nicht Sicherheit, sondern eine politische Steuerbarkeit. Sie wollen nicht Sicherheit, sondern ein Lenkungsinstrument mehr, um eine Kundschaft, wo Sie glauben, dass das die Ihrige ist, besonders gut bedienen zu können.

Da können Sie meinetwegen mit dem Deckmantel des sozialen Gedankens daher­kommen, denn wir wissen genau, was darunter ist: In Wirklichkeit ist das reine Partei­politik! In Wirklichkeit ist das Weltanschauung und Ideologie, die Sie damit verkaufen wollen. – Das findet unsere Zustimmung nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

18.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schalle. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.26.59

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Obwohl ich ein Leben lang im Bereich der Wirtschaft tätig war, gehört für mich Kunst im Allgemeinen unbedingt und unverzichtbar zur Kultur eines Landes. Es steht für mich daher außer Streit, dass Kunst und ebenso auch Kunstschaffende zu fördern sind.

An dieser Stelle möchte ich zunächst einen Blick zurück werfen, denn durch die Schaffung des Künstlerinnen- und Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes hat diese Regierung wirklich eine gut überdachte Lösung gefunden. (Abg. Öllinger: So schaut es aus!) – Doch! Denn: Seit Künstlerinnen und Künstler, meine Damen und Herren, entweder eine Versicherung nach dem ASVG oder eine solche nach dem GSVG haben, bleibt ihnen ein Lebensabend in Armut wirklich erspart. (Abg. Öllinger: Wenn sie genug verdienen, sonst nicht!) – Nein!

Ich weiß nicht, ob allen bekannt ist, dass in den Jahren 2002 bis 2005 jährlich zwi­schen 700 und 1 000 neue Anträge auf Beitragszuschüsse eingereicht wurden. Ihrem Antrag, Herr Abgeordneter Dr. Zinggl und Freunde, entnehme ich aber, dass Sie Künstlerinnen und Künstler ganz einfach generell absichern wollen. Und da, meine Damen und Herren Abgeordneten von den Grünen, kann ich Ihrem Antrag nicht zustimmen, denn eine monatliche Absicherung von 900 € – oder sei es auch nur bis zu 900 € – für jeden, der sich als Künstler sieht, würde eine ganz große finanzielle Belastung darstellen – ganz zu schweigen von den administrativen Problemen, die es dadurch geben würde. Wir würden damit eine Lawine von Belastungen lostreten.

Natürlich gibt es die verschiedensten Möglichkeiten, Geld flüssigzumachen. Viel schwieriger aber ist eine gerechte Verteilung, nämlich: Wie ist zu beurteilen und von wem ist zu beurteilen, was Kunst ist oder nicht? Was ich als Kunstwerk sehe, muss Ihnen, Herr Abgeordneter Zinggl, noch lange nicht gefallen, und ebenso kann es umge­kehrt sein.

Ich weiß schon, dass es in der Natur der Sache liegt, dass Kunstschaffende speziell dann, wenn sie freiberuflich tätig sind, kein wirklich regelmäßiges Einkommen haben, aber das von Ihnen vorgeschlagene Absicherungsgesetz geht mir doch etwas zu weit, denn es sollen nach Ihrer Ansicht öffentliche Gelder dazu verwendet werden – und da sind wir dagegen!

Zur Schaffung eines solchen Gesetzes, wie Sie es in Ihrem Antrag konzipiert haben, bedarf es nicht nur eines gravierenden finanziellen Mehraufwandes, sondern eines viel besser überdachten Reglements, nämlich: Wie, wann und wer ist zu fördern? Zum Beispiel wurde auf die Rückzahlung im Falle eines Mehrverdienstes in Ihrem Antrag überhaupt verzichtet.

Ihr Gesetzesantrag ist aus heutiger Sicht unzureichend und nicht bis ins letzte Detail durchdacht. Faktum ist für mich: Kunst gehört gefördert – nur: wie Sie, werte Damen und Herren von den Grünen, sich das vorstellen, dazu können wir nicht ja sagen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als vorläufig Letzter in dieser Debatte kommt Herr Abgeordneter Reheis zu Wort, und zwar für 5 Minuten. – Bitte.

 


18.31.30

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Heute haben wir eigentlich schon mit Stolz beschlossen, dass die Ausgleichszulagenrichtsätze erhöht werden, und zwar von 690 € auf 726 €. Die Ausgleichszulage gibt nunmehr den Pensionistinnen und Pen­sionisten die Möglichkeit, einen Schritt weiter von der Armut wegzukommen.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Das muss natürlich nicht nur für Pensionisten gelten, sondern – über die gesamte Bevölkerung hinweg – auch für die Künstlerinnen und Künstler.

Unser Ziel muss es sein, eine generelle Grundsicherung auch im Kunstbereich einzu­führen und auch da die Armutsbekämpfung zu ermöglichen, sodass auch die Künstlerinnen und Künstler nicht am Hungertuch nagen müssen, wie es bei manchen tatsächlich ausschaut.

Die Kurien und die Bewertung der Kunst werden ja weiterhin aufrechterhalten, es kann sich hier, so wie befürchtet wird, keiner irgendwelche Förderungen beziehungsweise Sicherheiten erschleichen.

Meine Damen und Herren, die Unabhängigkeit der Künstlerinnen und Künstler, die hier angesprochen wurde, soll auch in Zukunft aufrechterhalten bleiben. Es soll nicht so sein, wie ich es aus den Äußerungen so mancher Vorredner herausgehört habe, dass der Künstler die Hand, die ihn füttert, nicht beißen darf, weil er sonst kein Geld mehr bekommt. So weit darf es nicht kommen!

Die Freiheit der Kritik – das wurde hier auch angesprochen – muss auch für den Künstler/die Künstlerin gelten. (Beifall der Abg. Mag. Muttonen und bei Abgeordneten der Grünen.)

Der Antrag der Grünen, der davon spricht, dass das „Bundesgesetz die Leistung von finanziellen Zuwendungen an im Inland pflichtversicherte Künstlerinnen und Künstler bis zu einer maximalen Höhe von monatlich 900 Euro sichern soll, wenn sie aus eigener Leistung weniger als diesen Betrag 12mal im Jahr erwerben können“, entfernt sich auch von der Existenzgrundlage, vom Existenzminimum, wenn man die Pensions­versicherungs-, die Krankenversicherungs- und die Unfallversicherungsbeiträge ab­zieht.

Bei Ihrem Rechenbeispiel, wo Sie von einer Grundsicherung von 900 € im Monat aus­gehen, haben wir eine Beitragsgrundlage von 10 800 € pro Jahr. Abzüglich der Pen­sionsversicherungsbeiträge von 15,25 Prozent oder 1 647 €, der Krankenversiche­rungsbeiträge von 9,1 Prozent oder 982,80 € und der Unfallsversicherungsbeiträge ergibt das im Jahr 8 082,60 €. Somit kommen 673,55 € monatlich heraus.

Das Existenzminimum wurde heute von 690 € auf 726 € erhöht. Also auch darüber wird man in den nächsten Besprechungen nachdenken müssen (Abg. Öllinger: Sicher!) – gerade wenn man die Armutsbekämpfung und die Grundsicherung mit durchdenken möchte. (Abg. Öllinger: Jederzeit bereit!)

Wir werden uns auch in diese Richtung einbringen – ich ganz im Besonderen, weil ich denke, dass die Sicherheit der Künstlerinnen und Künstler sowohl in ihrer Entfaltungs­möglichkeit als auch in ihrer Ausdrucksmöglichkeit nicht behindert werden sollte.

Nochmals: Die Hand, die sie füttert, darf durchaus gebissen werden, wenn die Kritik der Künstlerinnen und Künstler das aussagen will. Und dafür stehe auch ich! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.35


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 17/A dem Kulturausschuss zu.

18.35.38 13. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisations­gesetz geändert wird (32/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält als Erster der Antragsteller, Herr Klubobmann Ing. Westenthaler, und zwar für 5 Minuten. – Bitte.

 


18.36.01

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ)|: Herr Präsident! Hohes Haus! Man kann es relativ kurz machen, weil sich im Wesentlichen die Debatte schon zum Antrag der Grünen abgespielt hat. – Die Vorteile einer niedrigeren Klassenschülerhöchstzahl liegen auf der Hand: Individualisierung, Qualitätshebung, effiziente Vermittlung, zielorientiertes Eingehen auf Fähigkeiten und Begabungen. Ich verstehe nur eines nicht: Warum sollen all diese Vorteile und all diese Argumente – und deswegen haben wir einen weiter gehenden Antrag eingebracht – nicht auch für den Bereich der Berufs­schulen, der BHS und auch der Pädagogischen Bildungsanstalten gelten? Das ist mir noch nicht ganz klar, aber das kann man im Ausschuss erläutern, denn dort gibt es ja dieselben Probleme. Ich weiß schon, dass dann immer auch Raumprobleme genannt werden und dass es sogar Ideen gibt, jetzt noch einen exzessiven Schulneubau zu forcieren.

Ich selbst war an einer HTL, und dort war ich auch in einer sehr großen Klasse, aber gerade da hat man den Vorteil, dass der Lehrstoff zum Teil in verschiedenen Gruppen vorgetragen wird und immer wieder auch eine Differenzierung vorgenommen wird.

Das heißt, man muss sich das von Fall zu Fall anschauen. Ich glaube aber, dass man es nicht ausschließlich auf die Pflichtschulen umlegen kann, sondern dann, wenn man es macht, den Schritt ganz machen und sagen muss: Jawohl, wir wollen diese 25, weil es eben Vorteile hat, und wir wollen diesen Weg ganz gehen und nicht halb! Und dann soll man diesen Schritt auch machen. Aber, wie gesagt, man sollte sich das in den Ausschusssitzungen noch genauer anschauen.

Mir ist es wichtig, hier heute noch einen Aspekt zu erwähnen, den ich für wesentlich halte: Wenn man die Klassenschülerhöchstzahl senkt und sagt, dass man einen Weg der besseren qualitativen Ausbildung geht, dann kann man nicht auf der anderen Seite über die Hintertür wiederum die Qualität beziehungsweise die Leistung senken. Aber das würde geschehen, wenn man einen „Einheitsbrei“ machen würde, wenn man ausschließlich dem Modell einer Gesamtschule, einer Schule ohne Differenzierung das Wort reden würde. Dann hätten wir auch eine Nivellierung der Leistung in der Schule – wie wir überhaupt immer wieder mit solchen Forderungen, vor allem von Seiten der Sozialdemokratie, konfrontiert werden, dass Leistung in diesem Land nivelliert werden soll.

Das würde so sein bei einem arbeitslosen Grundeinkommen, weil dann das Ein­kommen eines Arbeitnehmers, der 1 200 € verdient, an Wert verlieren würde, weil auch jemand, der nichts arbeitet, dann 800 € bekommen würde. Das wäre dann auch in der Schule so ähnlich, denn ein undifferenziertes Gesamtschulmodell, wo alle eine „Eintopfausbildung“ bekommen, ist auch eine Nivellierung der Leistung. – Dem muss man entgegentreten, und eine Senkung der Klassenschülerhöchstzahl ist etwas, was Qualität hebt und nicht senkt, und daher ist sie auch gut.

Noch ein Punkt, der mir wichtig ist – der wurde auch vom Kollegen Hauser von der FPÖ angesprochen –, eine Maßnahme, die dringend notwendig ist: dass wir uns end­lich in den Schulen des Problems des hohen Anteils von Kindern nichtdeutscher Mut­ter­sprache annehmen. Diese Regierung beziehungsweise die beiden Regierungs­parteien haben noch vor der Wahl mit Mehrheit einen Entschließungsantrag beschlos­sen – und es ist ein großer Erfolg unserer Fraktion, dass wir das durchgesetzt haben –, in welchem gefordert wird, dass diese Zahl mit 30 Prozent begrenzt werden soll.

Vor allem in den Wiener Schulen – und wir haben im Wahlkampf genauso wie Sie mit vielen Lehrerinnen und Lehrern gesprochen und wissen das daher – ist die Vermittlung des Lehrstoffes ein Riesenproblem, wenn ein Großteil der Kinder in den Schulklassen dem Unterricht nicht mehr folgen kann. In Wien ist es so, Frau Kollegin Lapp! Gerade Sie, die Sie aus dem 11. Bezirk kommen, lachen noch darüber. Sie kennen offenbar die Probleme in den Schulen dort nicht. Gehen Sie einmal hin und schauen Sie sich an, wie schwierig es dort ist zu unterrichten, wenn es einen 70- bis 80-prozentigen Anteil von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache gibt, die den Lehrstoff nicht verstehen und auch nicht begreifen! Das bringt natürlich auch eine Nivellierung der Ausbildung österreichischer Kinder mit sich.

Das wollen wir nicht! Und deswegen werden wir darauf achten, dass diese Forderung in unserem Entschließungsantrag, eine Begrenzung einzuführen, nämlich dass es nur einen 30-prozentigen Anteil von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache in einer Schulklasse geben darf, in der neuen Regierung auch umgesetzt wird. Wir werden ganz genau darauf schauen, dass das auch wirklich geschieht – denn das hilft letztlich beiden: sowohl den ausländischen Kindern als auch den österreichischen. (Beifall beim BZÖ.)

18.40


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl für selbst gewählte 5 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


18.40.26

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ)|: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bundesministerin, ich freue mich, dass Sie der Debatte über die ersten Lesungen hier im Haus beiwohnen! Herr Kollege Westenthaler, wir alle hätten uns gefreut über eine Initiative seitens Ihrer Partei schon vor einiger Zeit in dieser tatsächlich wichtigen Frage der Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen. Besser jetzt als gar nicht, aber eigentlich wäre eine Initiative Ihrer Partei und der alten Bundesregie­rung schon notwendig gewesen als Konsequenz aus der PISA-Studie, als Konsequenz aus der Diskussion über die Empfehlungen der Zukunftskommission. Alle Experten und Expertinnen haben damals viele Maßnahmen, unter anderem auch diese, empfohlen – aber leider, auch Ihre Partei ist für einen Stillstand in dieser Causa verantwortlich.

Im September haben Sie eine Entschließung gefasst, obwohl Sie schon früher einem Antrag von uns, das im September hier im Haus gemeinsam zu beschließen, hätten beitreten können. Das hätte den Vorteil gebracht, dass wir schon für das kommende Schuljahr Vorbereitungen hätten treffen können. Mit Ihrer Vorgangsweise wurde das auf die lange Bank geschoben. Leider – wieder sitzt zumindest ein Jahrgang von Schülern und Schülerinnen in viel zu großen Klassen!

Wir sind uns jetzt zumindest seit einiger Zeit über das Ziel einig, leider nicht immer über die Dringlichkeit einig gewesen. In den letzten Jahren ist die Politik leider eher in die Gegenrichtung gegangen. Durch den Abbau von Lehrer- und Lehrerinnenposten konnten sich die Lehrer immer weniger um die einzelnen Kinder kümmern und waren mit immer größeren Klassen konfrontiert, was vielen Eltern große Sorgen bereitet hat.

Immerhin besteht jetzt Konsens über dieses Ziel einer Senkung der Klassenschüler­höchstzahlen. Auch in den Koalitionsverhandlungen ist das ein Thema, und ich bin sehr optimistisch, dass wir zu einer Lösung kommen werden. Noch wichtiger wäre es, überhaupt zu einer gemeinsamen Lösung hier im Haus zu kommen.

Was die Kinder nichtdeutscher Muttersprache betrifft, so halte ich die Beschränkung auf 30 Prozent generell für alle Klassen für keine kinderfreundliche Vorgangsweise. Die Kinder zum Beispiel quer durch Wien in Bussen hin- und herzuführen, von einem Bezirk in den anderen, erachte ich als nicht besonders dienlich und für die Kinder als keine besonders gute Maßnahme. In Wien sind für dieses Schuljahr 111 Lehrer und Lehrerinnen zusätzlich eingesetzt worden, um diese Kinder in kleinen Gruppen zu betreuen.

Die Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen ist wichtig, aber ich denke, das kann nicht das einzige Ziel bleiben, um die Förderung der Kinder besser voranzutreiben. Wir brauchen dazu ein Bündel von Maßnahmen. Wir müssen als Konsequenz aus der PISA-Studie eine Lösung für eine verbesserte Frühförderung finden; auch von allen Experten und Expertinnen unbestritten. Wir schlagen vor, in diesem Zusammenhang das Vorschuljahr zu diskutieren und, wie ich meine, so bald als möglich umzusetzen. Wir müssen weitere Schritte setzen, um die individuelle Förderung für die Kinder in den Schulen zu verbessern. Stichwort: mehr Begleitlehrer und besserer Förderunterricht.

Jawohl, Herr Kollege Westenthaler, auch die Verbesserung der Chancengleichheit ist ein ganz wichtiges Thema, und niemand spricht hier von der „Eintopfschule“, das wis­sen Sie in Wahrheit ganz genau. Niemand will eine undifferenzierte Gesamtschule, sondern es geht um eine gemeinsame Schule mit einer sehr starken innerdifferen­zierten Förderung, um die Kinder dort zu fördern, wo sie es auch brauchen.

Ich freue mich auf entsprechend konstruktive Debatten im Unterrichtsausschuss und bin froh, dass wir zumindest in der Frage der Senkung der Klassenschülerhöchst­zahlen im Ziel wenigstens Einigkeit erreicht haben. (Beifall bei der SPÖ.)

18.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fuhrmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.44.54

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP)|: Herr Präsident! Frau Kollegin Kuntzl, ich bin froh, dass Sie auch ansprechen, dass im Bildungsbereich mehr dazu gehört, nämlich ein Bündel von Maßnahmen, wie Sie gesagt haben, um für eine gute Bildungsqualität in Österreich zu sorgen. Wenn man die Bildungsdebatte heute hier verfolgt, könnte man den Eindruck gewinnen, das Bildungsprogramm der nächsten Jahre würde daraus bestehen, allein mit der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl das Allheilmittel gefunden zu haben. Ich glaube, gerade das ist es nicht!

Ich möchte in diesem Zusammenhang auf einen Artikel verweisen, der gestern den „Salzburger Nachrichten“ zu entnehmen war. Eine Schulforscherin an der Universität Bochum hat zu der Frage der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl Stellung genommen und gemeint – wie wir alle mittlerweile –, dass das eine gute Sachinitiative ist, sei ohnehin unumstritten. Sie sagt aber auch, und das ist hier nachzulesen:

 „Wenn man kleine Klassen schaffe, aber den gewohnten Unterricht beibehalte, wür­den Schülerleistungen nicht besser werden. ... Kleine Klassen seien nur hilfreich, wenn der Unterricht individualisierend gestaltet werde.“ – Ich glaube, das muss unser Ziel sein.

Wenn heute einzelne Parteien hier noch einmal verschiedene Anträge einbringen, dann ist das natürlich ihr gutes Recht und auch legitim, aber der Standpunkt war schon seit Juni klar: dass es eine Notwendigkeit ist, die Klassenschülerhöchstzahl zu senken. Die ÖVP hat vorgeschlagen, das im Rahmen des Finanzausgleiches zu tun, weil wir einfach der Meinung sind, dass alle daran beteiligten Partner – und dazu gehören auch die Länder und die Gemeinden – ein Wort mitreden müssen. Das Land Nieder­österreich zum Beispiel geht hier durchaus als Vorbild voran, indem es selbst die Initiative ergreift.

Es gibt ja schon den Beschluss, dass ab dem Schuljahr 2007/2008 die Klassenschüler­höchstzahl von 25 gelten soll. Niederösterreich hat diese Regelung für Volksschulen, Hauptschulen und Polytechnische Lehrgänge vorgesehen. Ich kann mich der Meinung des Kollegen Westenthaler anschließen, dass es in Zukunft auch sinnvoll wäre, die höheren Schulen miteinzubeziehen, aber wenn das Land Niederösterreich mit so gutem Beispiel vorangeht und diese Regelung als Vorzeigemodell zum ersten Mal umsetzt, so ist das eine tolle Sache. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) – Die Nieder­österreicher dürfen natürlich klatschen.

Etwas merkwürdig finde ich dann, wenn beispielsweise das Land Salzburg auf der anderen Seite sagt: Das geht uns nichts an, wir brauchen einfach mehr Geld vom Bund. Wir selbst denken nicht darüber nach, wie wir sinnvolle Klassen gestalten können. – Ich finde das ein bissel billig. Frau Burgstaller sollte sich hier meiner Meinung nach schon auch ein bissel ein Beispiel nehmen an dem Land Nieder­österreich, denn wie ist es möglich, dass ein Bundesland selbst Ressourcen zur Verfügung stellt und Initiativen ergreift und ein anderes Land das nicht tut?

Nebenbei bemerkt: Erst gestern wurde in meinem Heimatbundesland Burgenland von der SPÖ ein Antrag, der von der ÖVP eingebracht wurde, zurückgeschmettert. Be­inhaltet hat dieser Antrag die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl, aber die SPÖ hat ihn nicht unterstützt. (Abg. Parnigoni: In der Steiermark ist es aber gemacht worden! Da war der Amon dagegen, trotzdem haben wir es gemacht!) Ich glaube, das ist ein bissel ein zweischneidiges Schwert, und ich würde Sie von der SPÖ ersuchen, schon auch mit den Ländern zu verhandeln, diese sinnvolle Initiative seitens des Bundes zu unterstützen.

Wenn wir neben der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl in Zukunft auch noch ein Lehrer-Feedback initiieren können, eine direkte Lehrerauswahl ermöglichen, seitens des SGAs die Direktorenbestellung direkter gestalten und die Bildungsdirektionen sinn­voll gestalten, dann ist das der richtige Weg im Bildungsbereich. Das sind im Übrigen die Maßnahmen, die seitens unserer Bildungsministerin schon in der vergangenen Legislaturperiode vorgeschlagen wurden, und ich bitte hier auch um Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP.)

18.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brosz für 2 Minuten; Restredezeit der Fraktion: 9 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.49.14

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne)|: Herr Präsident! Frau Bildungsministerin! Ich habe vorhin schon versucht zu erklären, dass sich diese beiden Anträge insofern unterscheiden, als wir meinen, dass im Pflichtschulbereich die Umsetzung der Sen­kung der Klassenschülerhöchstzahl sehr rasch, schon mit nächstem Schuljahr erfolgen könnte, während es bei den höheren Schulen sicher eines mittelfristigen Plans bedarf.

Ich finde es ziemlich interessant – noch einmal Bezug nehmend auf die vorige Debatte –, was Frau Kollegin Schasching gesagt hat, nämlich es sei schon in den neunziger Jahren das Bestreben der SPÖ gewesen, die Klassenschülerzahlen zu senken. – Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war die SPÖ damals in der Regierung. Jetzt hat Herr Westenthaler den Antrag gestellt und erklärt, dass eine Senkung der Klassenschülerzahlen notwendig sei. – Ihr wart in den letzten sechs bis sieben Jahren in der Regierung. Die ÖVP sagt jetzt auch, es sollte gesenkt werden. Also es gibt offenbar seit 15 Jahren in Österreich einen Konsens zwischen den Groß­parteien, dass die Klassenschülerzahlen gesenkt werden sollten, aber: Es ist nie etwas passiert! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Na ja, in den neunziger Jahren gab es schon auch noch Phasen, in denen es anders war.

Die Hoffnung ist, dass es die Situation, dass die Klassenschülerzahlen im Pflicht­schulbereich österreichweit zurückgehen, eine Umsetzung diesbezüglich erleichtert.

Die Ausführungen von Frau Kollegin Fuhrmann dazu waren insofern interessant, als sie das auch auf die höheren Schulen bezogen hat. – Ja, sage ich, nur: Da können Sie dann nicht mit der Ausrede „Länderverhandlungen“ kommen! Was den Bereich höhere Schulen anlangt, gibt es nämlich keine Finanzausgleichsverhandlungen. Wenn Sie die Klassenschülerhöchstzahlen in den höheren Schulen senken wollen, dann können Sie nicht sagen, es muss mit dem oder dem Landeshauptmann verhandelt werden, son­dern dann müssen Sie das hier machen, da geht es um das Bundesbudget. Ich lade Sie jedenfalls dazu ein, das auch umzusetzen. – In Ihrer Argumentation, Frau Kollegin Fuhrmann, hat das jedenfalls nicht ganz gepasst mit dem Verweis auf die Länder.

Sie wissen schon, wie das in den Ländern argumentiert wird, beispielsweise in Niederösterreich, wo es heißt: Ja, wir machen das jetzt – und der Bund soll es dann übernehmen! – Niederösterreich hat übrigens im Jahre 2008 Landtagswahlen, also gibt es vermutlich einen gewissen Zusammenhang, warum mit Beginn des nächsten Schul­jahres diese Maßnahme angedacht ist: sechs Monate vor den Landtagswahlen, nach­dem es sieben Jahre lang geheißen hat, man brauche das nicht.

Ist ja schön und gut, ich hoffe nur, dass das eine nachhaltige Maßnahme ist. Weiters steht jedenfalls die Finanzierung für die nächsten Jahre an. Was das Bundesbudget anlangt – und das ist ja das Absurde dran –, ist festzustellen, dass die Zahlen für die Pflichtschullehrer von Jahr zu Jahr sinken, nämlich in absoluten Zahlen: In den vergangenen zwei Jahren haben wir dafür 100 Millionen € weniger im Budget zur Verfügung gehabt. Dann aber zu sagen, das Land soll einspringen, und zwar nicht für Zusatzausgaben, sondern für das Abfedern der Senkung im Pflichtschulbereich, ist schon absurd. Man kann ja über Kostenteilungen reden, aber eine entsprechende Finanzierung und ein Stopp des Sparkurses im Bildungssystem wären dringend erforderlich. (Beifall bei den Grünen.)

18.52


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. Redezeitbeschränkung: 3 Minuten; Restredezeit der Fraktion: 7 Minu­ten. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.52.10

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ)|: Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Freiheitlichen unterstützen diesen Antrag betref­fend Senkung der Klassenschülerhöchstzahl in Volks- und Hauptschulen auf 25, denn das deckt sich auch mit unseren Vorstellungen und Zielen.

Eine solche Senkung gibt unserer Überzeugung nach den Lehrern die Möglichkeit, besser auf die Begabungen der einzelnen Schüler einzugehen und diese wesentlich besser zu fördern. Das, meine Damen und Herren, ist gerade für ein Land wie Österreich von eminenter Bedeutung. Bildung ist mit Sicherheit der wichtigste Faktor für die jungen Menschen unseres Landes und deren Zukunft.

Was wir aber auch brauchen – das muss hier auch ausgesprochen werden –, ist das Bekenntnis zur Leistung sowie das Bekenntnis zu Eliten. Und das steht sicherlich nicht im Gegensatz zum Anspruch auf höhere Bildung für alle. Nur gut ausgebildete junge Menschen haben eine Zukunftschance in einer zunehmend globalisierten Welt.

Wenn man sich mit der Schule von heute auseinander setzt, wenn man sich mit der Senkung der Schülerhöchstzahl pro Klasse auseinander setzt, darf man jedoch nicht die Augen vor anderen schulischen Entwicklungen verschließen; das ist ja auch schon von einem Vorredner angemerkt worden. Der hohe Anteil von Migrantenkindern an den österreichischen Schulen, vor allem in den Ballungsräumen, ist ein Thema, vor dem man nicht die Augen verschließen kann.

Wir Freiheitlichen treten dafür ein, dass der Anteil von ausländischen Kindern mit nicht­deutscher Muttersprache an Pflichtschulen die 30-Prozent-Marke nicht überschreiten soll, da der Lernfortschritt für unsere eigenen Kinder nicht gefährdet werden darf. Wenn das aber in Ballungszentren – das gilt nicht nur für Wien, nicht nur für Graz und nicht nur für Linz – aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein sollte, dann, meine Damen und Herren, muss man daran denken, eigene Klassen einzurichten, damit österreichische Schüler nicht nachhaltig benachteiligt sind.

Wir Freiheitlichen sagen auch ganz deutlich: Kinder müssen die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, damit sie zum Regelunterricht zugelassen werden. Das soll schon vor der Einschulung durch standardisierte Tests sichergestellt werden.

Ziel, meine Damen und Herren, kann nur eine echte Integration von Migranten in eine mitteleuropäische Gesellschaft sein – und nicht das Aufbauen von Parallelgesell­schaften, wie wir das ja aus anderen europäischen Ländern kennen. Wir wollen nicht Frankreich werden; wir wollen bei uns keine Ereignisse wie in den Vororten von Paris erleben! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Als vorläufig letzte Rednerin in dieser Debatte hat sich Frau Abgeordnete Mag. Lapp für 5 Minuten zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.55.35

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Kollege, der vor mir gesprochen hat! (Abg. Ing. Westenthaler: Er hat einen Namen!) „Echte Integration“ ist es nicht, einzelne Kinder wegzusperren oder quer durch die Stadt zu schicken. Das sind keine Maßnahmen, die zu einer Integration und zu einem Miteinander führen! Da sind Sie wirklich auf dem Holzweg – und da sprechen Sie nicht für die Integration in unserem Land, sondern säen Zwietracht und Auseinandersetzung. Und so etwas lehnen wir von der SPÖ vehement ab. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn genug Ressourcen zur Verfügung stehen, dann können Kinder gemeinsam lernen, dann können Kinder gemeinsam voneinander profitieren und auch andere Sprachen kennen lernen. Es ist nicht so, wie Sie das sehen, nämlich: Integration ist nicht möglich, und all jene Kinder, die keinen „österreichischen Blick“ oder keine österreichische Aussprache haben, gehören weggesperrt! – Im Gegenteil, das Bil­dungssystem muss diese Herausforderung annehmen, es müssen genug Ressourcen für alle Kinder vorhanden sein, egal ob Kinder österreichischer Abstammung, ob MigrantInnenkinder oder ob Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Aber FPÖ und BZÖ werfen alles in einen großen Topf, nennen diesen Einheitsschule, rühren mit ihren stereotypen Formulierungen herum – heraus kommen keine Neuig­keiten und nicht mehr Ressourcen, wie wir in den letzten Jahren, als das BZÖ noch in der Regierung war, gesehen haben, denn das BZÖ hat es zur Kunst erhoben, im Liegen noch umzufallen. Darin ist es wirklich wahrer Meister. Im Zuge des Wahl­kampfes haben alle Parteien erkannt, dass den Menschen der Bildungsbereich ein sehr wichtiger Bereich, ein wichtiges Thema ist, ist Bildung doch eine enorm wichtige Voraussetzung für gute Zukunftschancen unserer Kinder. Das BZÖ ist erst nach der Wahl darauf gekommen und hat einen Antrag – den wir heute diskutieren – zur Sen­kung der KlassenschülerInnenhöchstzahlen eingebracht. (Abg. Ing. Westenthaler: Das war vor der Wahl!)

Wir haben ein ganzes Bündel an Maßnahmen für die Bildung vor Augen. Das beginnt bei der Vorschule und geht über die Forderungen von jungen Leuten im Bereich „Coole Schule“, wo es darum geht, dass Schule als Erlebnisort, als Lernort, als Ort der sozialen Kompetenz, der Kommunikation miteinander gesehen wird. Es ist auch wichtig, dass jedes einzelne Kind gefördert und gefordert wird. Das darf nicht nur ein Beispiel oder einfach so dahingesagt sein, sondern die Möglichkeiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie das System müssen so ausgestattet werden, dass das auch umgesetzt werden kann.

Es kann nicht so sein, dass sich die Kinder an Sparsysteme anpassen müssen und mit ihnen auch die Lehrer und Lehrerinnen und die Eltern, die zahlreiche Nachhilfestunden finanzieren und selbst viele Stunden mit den Kindern lernen, um das Lernziel zu erreichen, sondern es geht darum, dass wir das bestmögliche System zur Verfügung stellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist wichtig, dass wir uns mit dem Bildungs­bereich beschäftigen. Sehr spannend wird sicherlich die Frage sein, wie der Weg, der zu einem guten Ergebnis führt, aussehen kann. Und da wir SozialdemokratInnen den ersten Platz bei den Nationalratswahlen erreicht haben, bin ich in dieser Hinsicht zuver­sichtlich. (Beifall bei der SPÖ.)

18.59


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann zu Wort gemeldet. Ich mache Sie auf § 58 der Geschäftsordnung aufmerksam und bitte Sie, das Wort – für 2 Minuten – zu ergreifen.

 


18.59.35

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ)|: Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat behauptet, ich wolle Migran­ten­kinder wegsperren. – „Wegsperren“ ist der Begriff, gegen den ich mich massiv verwahre!

Ich habe in diesem Zusammenhang lediglich zum Ausdruck gebracht: Wenn mehr als ein Drittel in einer Schulklasse Migrantenkinder sind, dann ist zu überlegen, ob man dafür nicht eigene Schulklassen einrichtet. (Beifall bei der FPÖ.)

19.00


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 32/A dem Unterrichtsausschuss zu.

19.00.1414. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungs­geldgesetz geändert wird (33/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger|: Wir gelangen zum 14. Punkt der Tages­ord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Mitantragstellerin, Frau Abgeordnete Haubner, und zwar für 5 Minuten; das ist gleichzeitig die Restredezeit der Fraktion. – Bitte, Frau Kollegin.

 


19.00.45

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Kinderbetreuungsgeld ist eine der wichtigsten Familienleistungen in Österreich, neben der Familienbeihilfe, neben Sachleistungen wie Schülerfreifahrten, Schulbuchgutscheinen, Lehrlingsheim­fahrten und Ähnlichem. Wir haben gerade in den letzten Jahren die Familienleistungen so stark erhöht, dass wir jene Zielgruppen erreichen, die diese Leistungen besonders brauchen, aber auch im europäischen Schnitt an der Spitze stehen. Wir leisten jährlich 5,3 Milliarden € an Familienleistungen für Familien, die hier in Österreich ihren Lebens­mittelpunkt haben.

Das Kinderbetreuungsgeld ist ein Erfolgsmodell, eingeführt 2002, und hat sich bis heute bewährt: 170 000 Bezieherinnen und Bezieher des Kinderbetreuungsgeldes, mehr als ein Drittel davon sind neue Bezieherinnen: Hausfrauen, Studentinnen und Schülerinnen.

Im Rahmen einer OGM-Umfrage konnten wir große Zufriedenheit konstatieren: 61 Prozent der Befragten sagen, es ist besser als das Karenzgeld. Von den unter 30-Jährigen sagen 77 Prozent, dass es eine wesentliche Verbesserung ist, und von den Karenzierten sagen es 75 Prozent.

Wir haben mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes und mit den damit verbun­denen Leistungen der Krankenversicherung und der Pensionsversicherung einen Paradigmenwechsel in der Familienpolitik eingeleitet, vor allem was die Anerkennung der Leistungen der Familien betrifft. Das Kinderbetreuungsgeld hat sich als wichtige und eigenständige Familienleistung etabliert.

Die Evaluierung hat gezeigt, dass das Kinderbetreuungsgeld die Wahlfreiheit erhöht, hat gezeigt, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert wird, vor allem aber auch gezeigt, dass das Kinderbetreuungsgeld das Armutsrisiko senkt, weil gerade Familien mit mehreren Kindern vom Armutsrisiko mehr betroffen sind. (Abg. Riepl: Die Armut ist doch gestiegen!) Die große Zahl an Familienleistungen, vor allem auch der Mehrkinderzuschlag, hat entsprechende Wirkung gezeigt. (Abg. Riepl: Die Caritas sagt, die Armut ist gestiegen!) Wir haben festgestellt, dass der Väteranteil, wenn auch langsam, steigt, aber natürlich noch verbesserungswürdig ist. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Wir konnten im Rahmen der Evaluierung auch feststellen, dass sich viele Eltern und Befragte wünschen, dass es Änderungen bei der Zuverdienstgrenze gibt: in Richtung Erhöhung oder Streichung. Warum? Weil es eben Gruppen von Frauen und Männern gibt, die bis jetzt nicht in den Genuss des Kinderbetreuungsgeldes gekommen sind, und das sind vor allem AlleinerzieherInnen, die in einer Lebensgemeinschaft leben und wo der Partner oder die Partnerin ein zu hohes Einkommen hat. Es sind vor allem Frauen, die qualifizierter Teilzeitarbeit nachgehen. Es sind selbständige Eltern, die noch andere Einkünfte haben, und es sind vor allem Witwen oder Witwer, die mit der Witwen- beziehungsweise Witwerpension und eventuell eigenen Einkünften die Zuver­dienstgrenze überschreiten.

Daher ist unser Antrag auf Abschaffung der Zuverdienstgrenze ein wichtiger und richtiger Schritt in der Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsgeldes, denn wir wollen, dass alle das Kinderbetreuungsgeld erhalten, wir wollen, dass die Option für die Väter attraktiver wird, wir wollen eine noch bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, und wir wollen vor allem auch eine einfache Verwaltung, denn da ist viel Geld einzusparen.

In diesem Sinne bitte ich, den Antrag, der heute zur ersten Lesung vorliegt, genau zu studieren und in der weiteren Debatte unseren Anregungen zu folgen, denn an einer Weiterentwicklung der Familienleistungen für die Familien in unserem Land, wo das Kinderbetreuungsgeld einen wichtigen und zentralen Platz einnimmt, wird auch in Zukunft kein Weg vorbeiführen. – Danke. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Kuntzl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.05.40

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ)|: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Abgeordnete und Bundesministerin Haubner, das war schon eine sehr eigenwillige Metamorphose, die wir jetzt bei Ihrem Auftritt beobachten durften. Die letzten Jahre sind Sie hier auf der Regierungsbank gesessen als zuständige, als verantwortliche Ministerin für genau derartige Reformen und haben keine Notwendig­keit gesehen. Von uns sind immer wieder die Anstöße, die Forderungen, die Vor­schläge gekommen, und Sie haben gesagt: keine Notwendigkeit! Jetzt stehen Sie als Abgeordnete an diesem Rednerpult und sehen genau diese Notwendigkeit. Diese Rollte tut Ihnen vielleicht ganz gut.

Zur Zuverdienstgrenze: Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja zu einer Reform der Zuverdienstgrenze, allerdings nicht das Kind mit dem Bade aus­schütten, nicht von einem Extrem in das andere gehen!

Sie haben sich in Ihren Ausführungen, in der Begründung Ihres Antrags auf die Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes, die Ihr Ministerium vorgelegt hat, bezogen. Die Evaluierung, die Sie in Auftrag gegeben haben, zählt die Ziele auf, die Sie sich mit dem Kinderbetreuungsgeld gesetzt haben, und weist Ihnen bei jedem einzelnen dieser Ziele nach, dass Sie die Ziele, die Sie sich selbst gesteckt haben, mit dem Kinder­betreuungsgeld nicht erreicht haben.

Erhöhung der Wahlfreiheit: ist nur für Gruppen geschehen, die einen größeren Gestal­tungsfreiraum haben, für Selbständige und Bauern, nicht für unselbständig Beschäf­tigte.

Positive Impulse für das Erwerbsleben von Frauen, Förderung des Wiedereinstiegs: Das Gegenteil ist passiert! Weniger Frauen kommen zurück in den Beruf.

Erhöhung der Beteiligung von Vätern: Ihre Studie sagt, nichts, keine neuen Anreize für Väter, weil die Teilzeitregelung abgeschafft worden ist, und kritisiert auch die derzeitige Regelung der Zuverdienstgrenze.

Ich denke auch, dass man hier etwas machen müsste, aber dass wesentlich mehr notwendig wäre, und dass der Weg, den Sie bei dieser Reform einschlagen, nicht der zielführende ist, und zwar deshalb nicht, weil eine bloße, eine ersatzlose Streichung der Zuverdienstgrenze das Problem aufmachen würde, dass das letzte halbe Jahr, das im Wesentlichen den Männern offensteht und im Regelfall nicht konsumiert wird, wahr­scheinlich das Kindergeld in Anspruch genommen werden würde von den Vätern, ohne dass sich die Väter – und diese Sorge äußert auch Ihre eigene Studie, Frau Bun­desministerin – in irgendeiner Art und Weise mehr um die Kinder kümmern müssten oder würden, ohne böse Absicht zu unterstellen, aber diese Regelung wäre ja in Wirklichkeit eine Einladung dazu.

Ihre eigene Studie, Frau Bundesministerin Haubner, sagt, die Männer beteiligen sich am finanziellen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes, ohne sich verstärkt in die inner­häusliche Arbeit oder in die Kinderbetreuung einzubringen. Das bedeutet: eine sehr, sehr teure Maßnahme, ohne einen politisch sinnvollen Effekt zu erzielen. (Abg. Scheibner: Sind Sie jetzt dafür oder sind Sie dagegen?) Deswegen denke ich, das hieße, das Kind mit dem Bade ausschütten.

Wir wollen den Eltern mehr Wahlmöglichkeit bieten. Wir denken, dass wir eine Zuver­dienstregelung brauchen, die Rechtssicherheit gibt – das ist einmal der erste Punkt, denn das ist jetzt viel zu verwirrend –, und eine Wahlmöglichkeit zwischen entweder einer Geldgrenze, so wie jetzt – über die Höhe kann man eventuell reden –, oder einer Zeitgrenze, wo jene Mütter oder Väter, die ihre Arbeitszeit reduzieren, dann keine Geldgrenze haben, um einen tatsächlichen Schritt zu gewährleisten in Richtung wirklich familienpolitischer Maßnahmen, in Richtung Förderung dessen, dass sich junge Väter, dass sich Eltern in der Zeit des Kindergeldbezugs dann auch ent­sprechend um ihre Kinder kümmern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.09


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Steibl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.10.09

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP)|: Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, das Kinderbetreuungsgeld ist ein Herzstück unserer Familienpolitik. Wir haben damit eine Abfederung herbeigeführt, um finanzielle Härten, die gerade Jungfamilien treffen, einzuschränken beziehungsweise zu beseitigen. Das Kinderbetreuungsgeld ist auch eine wichtige Maßnahme zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Diese Evaluierungsstudie, die jetzt angesprochen wurde, sagt einiges aus – ich kenne sie leider nicht im Detail, weil wir nur einen Auszug erhalten haben und die ganze Studie dem ÖVP-Klub noch nicht vorliegt –, etwa dass das Kinderbetreuungsgeld viele zufrieden macht, dass die Zuverdienstgrenze unter die Lupe genommen werden muss und dass 25 Prozent der Frauen während des Kinderbetreuungsgeldbezugs arbeiten.

Ich glaube, dass wir den Trend der Zeit erkennen müssen und dieses bewährte System des Kinderbetreuungsgeldes weiterentwickeln müssen. Daher ist das Kinder­betreuungsgeld auch ein wichtiger Punkt bei den laufenden Regierungsverhandlungen, und ich freue mich schon, wenn wir in den gemeinsamen Verhandlungen ein Stück weiterkommen zum Wohle von Familien, Eltern und Kindern.

Mir ist aber eines ganz wichtig, und das möchte ich schon als Familiensprecherin sagen: Wir haben den FLAF, den Familienlastenausgleichsfonds, der diese Maß­nahmen als Familienleistungen finanziert. Und ich möchte das, was ich schon mit­erleben musste, nie mehr erleben, nämlich dass zum Beispiel das Karenzgeld von 24 Monate auf 18 Monate gekürzt wurde, und zwar deswegen, weil nicht so viel Geld vorhanden war oder aus Gründen der Wertigkeit. Es ist mir wichtig, dass Familien­leistungen, dass das Kinderbetreuungsgeld in dieser Form – jetzt nicht festgeschrieben auf 24 Monate, 36 Monate – für alle Mütter, egal ob Vollhausfrau, Studentin, Unter­nehmerin oder Arbeitnehmerin, erhalten bleibt. Sie wissen selbst, dass der Familien­lastenausgleichsfonds für das Jahr 2006 voraussichtlich einen Abgang von 434 Mil­lionen € zu erwarten hat.

Ich möchte noch ein paar Sätze zur aktuellen Diskussion sagen, die gestern und heute den ganzen Tag gelaufen ist. Wir dürfen nicht vergessen, dass es hiebei um Kinder geht, um Kinder, die in Österreich geboren werden von Müttern, die legal in Österreich leben. Es kann nicht sein – wir haben uns das heute ganz genau angeschaut –, dass die langsamere Arbeit einer Behörde zu Lasten der Rechte von Müttern und Kindern geht. Hier ist auf alle Fälle zu prüfen, wie man sicherstellen kann, dass diese Mütter und Kinder zu den ihnen zustehenden Rechten kommen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.13


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mandak. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.13.43

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne)|: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Frau Kollegin Steibl, Sie kommen spät drauf, was Sie angerichtet und angestellt haben mit dem, was Sie im Rahmen des Fremdenrechtsgesetzes beschlossen haben. Sie haben mitge­stimmt, Sie haben es unterstützt – jetzt haben Sie die Auswirkungen. Und jetzt tun Sie so, als sei das nur deswegen, weil die Behörden so langsam arbeiten. Das verschlim­mert die Lage, aber für die Basis, das Gesetz, das Sie gemacht haben, sind Sie verantwortlich und nicht die Behörden, die es jetzt vollziehen müssen.

Auch ich finde, Ihre Rolle, Frau Kollegin Haubner, ist in diesem Fall eine eigenartige. Vorher sind Sie als Ministerin auf der Regierungsbank gesessen, jetzt sitzen Sie als Abgeordnete im Plenum und stellen einen Antrag, der einen Bereich betrifft, für den Sie derzeit noch zuständig sind, und dokumentieren damit, dass Sie offenbar als Ministerin nicht das bekommen, was Sie als Abgeordnete gerne hätten. Ist eher schwach, muss ich sagen.

Ich verstehe nicht, warum Sie den Antrag jetzt einbringen. Wir haben nämlich diesen Antrag das letzte Mal im Mai zur Abstimmung gehabt, wenn ich mich recht erinnere. Wir haben die Aufhebung der Zuverdienstgrenze wiederholt eingebracht – Sie haben das immer abgelehnt! Sie und Ihre Regierung haben gesagt: Nein, das wollen wir nicht! Und jetzt sitzen Sie hier und fordern das selbst ein. Äußerst eigenartig!

Tatsächlich aber ist es so, Frau Ministerin – da gebe ich meiner Kollegin Andrea Kuntzl vollkommen Recht –, dass es mit einer Aufhebung der Zuverdienstgrenze nicht getan ist. Sie wissen, wir wissen, das Kinderbetreuungsgeld ist in seinen wesentlichen Zielsetzungen gescheitert. Sie haben nicht erreicht, dass mehr Väter in Karenz gehen. Sie haben nicht erreicht, dass Armut ... (Abg. Ursula Haubner: Falsch!)

Frau Ministerin – oder Frau Abgeordnete, jetzt rechnen Sie bitte einmal die Bauern, die studierenden Väter, die Freiberuflichen weg, dann haben Sie eine Mickymaus-Steigerung. Wenn das in der Geschwindigkeit weitergeht, sind wir in 600 Jahren so weit, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in Karenz gehen. Und das kann ja nicht Ihr politisches Credo sein, nehme ich an, nicht einmal Ihres!

Das heißt, es geht darum, wie man das Karenzgeld, das Kinderbetreuungsgeld umbauen kann, damit wirklich Ziele erreicht werden wie mehr Väter in Karenz, eine tatsächliche finanzielle Absicherung der Familien und natürlich auch die Zielsetzung, dass Frauen früher und verstärkt wieder in die Erwerbsarbeit kommen. Dazu braucht es ein völlig anderes Modell. Da kommen Sie mit der Aufhebung der Zuverdienst­grenze nicht weiter!

Dazu braucht es ein Modell, wie wir es ausgearbeitet haben, nämlich das Karenz­modell der Grünen, das ein einkommensabhängiges Karenzgeld bietet, das auch dazu führt, dass Männer verstärkt in Karenz gehen, das extreme Anreize für die Männer bietet, diese Möglichkeit wahrzunehmen, und das tatsächlich dazu führen wird, dass die Familien in dieser Zeit finanziell gut abgesichert sind und die Eltern – auch wichtig – in Teilzeitkarenz gehen können und sich so Vater und Mutter die Karenzzeit aufteilen können. Wir werden dieses Modell als Antrag einbringen. Ich bin schon gespannt, ob Sie dann dieser Variante zustimmen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.17.41

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ)|: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Minister Haubner, die Abschaffung der Zuverdienstgrenze ist eine langjährige Forderung der echten FPÖ. (Ironische Heiter­keit bei der SPÖ.) Und ich möchte Sie und auch Ihre Kollegen vom BZÖ daran erinnern, dass es ein gewisser Herr Peter Westenthaler, der jetzt leider den Saal verlässt, war, der seinerzeit mit dem Koalitionspartner ÖVP ausverhandelt hat, dass es hier überhaupt zu einer Zuverdienstgrenze gekommen ist. Es ist aber sehr erfreulich, dass Sie jetzt – nach sechs Jahren – draufkommen, Herr Bestenthaler, schön für Sie, dass Sie auch draufgekommen sind und heute einen Antrag einbringen.

Frau Mandak, ich möchte noch ganz kurz auf Ihre Ausführungen eingehen. Ich glaube, Sie haben nicht ganz verstanden, dass eine Aufhebung der Zuverdienstgrenze natür­lich dazu führt, dass hier die Wahlfreiheit wirklich – und endlich – gegeben ist. Das, was Sie kritisieren, würde sich damit sofort auflösen, denn ein Grund dafür, dass sehr wenig Männer in Karenz gehen, liegt ja darin, dass sie meist mehr verdienen und daher sich die Familien das nicht leisten können. Mit dem Wegfall der Zuverdienst­grenze wäre genau dieses Problem gelöst.

Frau Minister, eines müssen Sie mir schon noch erlauben zu sagen: Ich glaube, es kann nur ein erster Schritt sein, denn in weiterer Folge müssen Sie schon auch daran arbeiten, dass endlich gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, dass es eine auto­matische Indexanpassung des Kindergeldes gibt. Sie haben selbst gesagt, die Einführung war 2002 – Sie haben bisher das Kindergeld nicht erhöht. Das heißt, es gibt hier einen effektiven Verlust für die Familien, wie Sie überhaupt mit Ihrem Husch-Pfusch-Gesetz so einiges vernachlässigt haben, gerade im Familienbereich, auch wenn Sie sich jetzt rühmen. Es hat keine Erhöhung der Familienbeihilfe gegeben unter Ihrer Regierung. Es hat eine Minimalstvalorisierung des Pflegegeldes gegeben. Sie haben sich geweigert, eine eigenständige Mütterpension einzuführen. Das ist eine Liste, die sehr lang weitergeführt werden könnte.

Insgesamt, würde ich sagen, haben Sie gemeinsam mit Ihrem Koalitionspartner eine Eiskastenpolitik gemacht. Spielen Sie sich jetzt bitte nicht als Sozialpartei am Ende Ihrer Regierungsperiode, am Ende Ihrer Amtszeit auf! Gehen Sie in sich!

Selbstverständlich ist es richtig, diese Zuverdienstgrenze abzuschaffen, aber sich jetzt hier herzustellen und zu sagen, die Familienpolitik war großartig, das, würde ich meinen, ist eine Anmaßung, die Ihnen nicht gerecht wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.19


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Frau Kollegin, eine Sekunde, bleiben Sie noch kurz da! Nachfrage: Haben Sie Westenthaler oder Bestenthaler gesagt? (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Westenthaler!) – Westenthaler. Ganz normal. Danke sehr. (Zwischenrufe.)

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. Freiwillige Redezeit­beschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.20.32

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ)|: Frau Präsidentin! – Niemand auf der Regierungsbank! – Ob echt oder unecht, das ist ziemlich unwichtig, würde ich glauben. Wir haben ein Gesetz mit ziemlich vielen Lücken vorliegen, das weit von den Zielen dieses Kinderbetreuungsgeldes entfernt ist. Es ist so, dass von den fünf ursprünglich gesetzten Zielen kein einziges verwirklicht werden konnte.

Frau Kollegin Haubner, das müssen Sie zugeben. Meine Kollegin Kuntzl hat es ange­deutet: Es hat die Wahlfreiheit der Frauen nicht wirklich als gegeben hingenommen; Entweder-oder-Entscheidungen sind es für die Frauen geworden. Keine Frage.

Positive Impulse für das Erwerbsleben hat es auch keine gegeben. Es gibt sehr viele arbeitslose Frauen, die wieder in den Beruf einsteigen wollen, aber nicht können. Da ist die Zahl eklatant gestiegen.

Die Väterbeteiligung ist ja so etwas von mager, dass wir gar nicht darüber reden sollten, aber ich komme zu einem Punkt, der mich sehr betroffen gemacht hat, gerade wegen Ihres Erlasses, Frau Kollegin Haubner, und zwar geht es um den Beitrag zur Armutsvermeidung. Da steht sehr wohl bei den Zielen, dass das Kinderbetreuungsgeld die Existenzsicherung von Studierenden und Hausfrauen mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft unterstützt. Warum machen Sie dann so einen Erlass wie gestern?

Können Sie mir bitte erklären, was hier Armut vermeidend sein soll, wenn Sie diesen Familien die wirtschaftliche Existenzgrundlage entziehen, indem Sie das Kinderbetreu­ungsgeld nicht auszahlen, indem Sie die Familienbeihilfe nicht auszahlen und in Härte­fällen sogar die sozialrechtliche Absicherung nicht gewährleistet ist? Das ist eine bürokratische Schikane!

Das sage nicht nur ich, Frau Kollegin Haubner, Sie haben heute vielleicht auch so einen Packen an Medienmeldungen dazu gelesen: Verfassungsexperten, NGOs, die Katholische Frauenbewegung – ganz Österreich sagt, dass dieser Erlass in Wirklich­keit ein Skandal und eine Schikane ist gegen diese Familien, wo Sie doch als Ziel hatten, dass Sie Armut vermeidend das Kinderbetreuungsgeld einsetzen wollen. Schämen Sie sich dafür, Frau Kollegin! (Beifall bei der SPÖ.)

Genauso wenig wie das Kinderbetreuungsgeld mit dem Zuverdienst gute Lösungen anbietet, genauso wenig bietet es in vielen anderen Bereichen, vor allem für Frauen, aber auch für Männer, gute Lösungen an; das Gegenteil ist der Fall: schlechte Lösun­gen. Daher freue ich mich persönlich auf die Verhandlungen, dass wir unser Modell, das „Kindergeld plus“ einbringen, wo wir mit den Forderungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht alleine sind, wo die Industriellenvereinigung, wo alle Sozialpartner einen Brief an Schüssel und Gusenbauer abgesendet haben, in dem gefordert wird, dass wir endlich das Kinderbetreuungsgeld so verändern, dass Frauen und Männer wirklich die Wahlfreiheit haben. (Beifall bei der SPÖ.)

19.23

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Donabauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.23.44

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP)|: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich denke, die Familienpolitik und Sozialpolitik der vergangenen Jahre ist einfach herzeigbar, sonst wäre die Sozialquote nicht 29,3 Prozent. Das muss man einmal ganz klar sagen. Ich glaube auch, dass sich Frau Abgeordnete Ministerin Haubner hier nicht Kritik verdient, sie hat ihre Arbeit gemacht und nicht schlecht gemacht, sondern sehr gut gemacht. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.) Das muss man ehrlicherweise sagen.

Wir können über das Kinderbetreuungsgeld noch so viel diskutieren, eingeführt hat es diese Regierung – das soll gar nicht vorwurfsvoll sein – gegen die Zustimmung und den Willen der anderen Parteien. Wir haben es gemacht, weil wir überzeugt waren, dass hier Handlungsbedarf besteht und wir etwas machen müssen. Das ist in Ordnung.

Über die Zuverdienstgrenze wird seit allen Zeiten diskutiert. Ich halte die Regelung, wie wir sie jetzt haben, für brauchbar, aber absolut für verbesserungswürdig. Keine Frage.

Wenn heute und hier immer diskutiert wird, wer denn der größte Nutznießer war, so erlauben Sie mir schon, eines festzuhalten: Unter den 170 000 Beziehern des Kinder­betreuungsgeldes gibt es etwa 30 000 Hausfrauen oder Hausmänner, die früher überhaupt keine Leistung hatten, gibt es etwa 2 500 Studentinnen, die früher über­haupt keine Leistung hatten. – Ich sage das vollkommen wertneutral. – Es gibt 1 200 Schülerinnen, die früher keinen Zugang hatten, es gibt 11 000 Arbeitslosenbezieher, es gibt 7 000 Notstandsbezieher.

Jetzt meinen wir, dass das Kinderbetreuungsgeld die Ursache ist, weil sich sehr viele Männer der Kindererziehungs- und -betreuungsarbeit nicht annehmen. Nun gibt es in diesen Fallgruppen eine Gruppe, bei der das Einkommen sicherlich keine Rolle spielt, aber die Männer diese Aufgabe trotzdem nicht übernehmen. Ich verweise auf die Schüler und Studenten, wo eine ganz kleine Anzahl von Männern eben diese Aufgabe erfüllt. Das heißt, es ist nicht das Einkommen alleine, sondern es sind vielleicht andere gesellschaftliche, soziale oder persönliche Umstände. Die soll man den Menschen ohne Weiteres lassen.

Positiv ist, dass wir jetzt eine Einbeziehung fast aller machen. Ich darf für meinen Berufsstand etwas in Anspruch nehmen – weil heute mehrmals gemeint wurde, die bäuerliche Gruppe sei ein besonderer Nutznießer –: Von den 170 100 gibt es insgesamt 2 530 bäuerliche Familien; also das ist nicht das Thema.

Ein Thema, bei dem wir alle nachdenken sollten, ist, dass von den 170 000 etwa 166 000 aus der ersten Geburt sind, nur 2 600 aus der zweiten Geburt eines Kindes Kinderbetreuungsgeld beziehen und es nur noch 65 nach der dritten Geburt sind. Das, so glaube ich, zeigt sehr deutlich, dass gerade hier eine Neuausrichtung in den Beziehungen, in den Familien da ist. Da wird man auf das eine oder andere Bezug nehmen müssen.

Dass die Erziehungsarbeit von beiden Elternteilen wahrgenommen werden soll, ist richtig, war noch nie ein Fehler. Wie wir die Männer vielleicht besser einbinden können, ist die Frage. Vielleicht ist es auch eine Zeitfrage, ein Gesellschaftsfrage, das mag alles stimmen. An der ganzen Entwicklung sollen wir arbeiten.

Die Zuverdienstgrenze stellt sich für mich so dar: Wir haben zurzeit ein herzeigbares, ein sehr gutes, ein funktionstüchtiges Modell, System, Gesetz. Das darf auch besser werden. Bei allen Veränderungen sollten wir nicht so sehr nach dem Geld schielen – sehr wohl, von mir aus –, sondern viel mehr auf das Kind schauen, auf die Familien schauen, auf jene, die die Bezüge bekommen. Das sind in Wahrheit die Adressaten unserer Politik; dahin gehend haben wir uns zu orientieren. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Ich denke, das ist eine gute Arbeit, die hier zur Beratung vorliegt. Sie wird sich in irgendeiner Weise weiterentwickeln. Ich bin überzeugt davon, dass sich sehr viele einbringen werden.

Irgendwelche spöttische Bemerkungen, wie sie gekommen sind, eignen sich für diese Diskussion bitte nicht. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

19.28


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement. Die Restredezeit Ihrer Fraktion beträgt nur mehr 2 Minuten; Sie müssen sich ein bisschen kürzer fassen. – Bitte.

 


19.28.30

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement (FPÖ)|: Frau Präsidentin! Für die Frei­heitliche Partei stehen die Familien im Zentrum aller politischen Verantwortung. Des­wegen sind wir natürlich für jede Maßnahme, die zur finanziellen Entlastung der Familien führt. Und deswegen ist auch die Abschaffung der Zuverdienstgrenze absolut zu begrüßen.

Ich möchte aber darauf eingehen, dass die Bezeichnung „Husch-Pfusch-Gesetz“ genau zu dem passt, was das BZÖ schon in den letzten Jahren geliefert hat. Ich erinnere auch daran, dass Herr Kollege Westenthaler dauernd das Musterland Kärnten erwähnt, und möchte dazu auch hier Stellung nehmen und Ihnen darlegen, dass es drunter und drüber geht in diesem Musterland Kärnten.

Zuerst spricht man von 10 000 Bezieherinnen, die das Müttergeld bekommen. Jetzt sind es nur mehr 2 000. Kein Mensch weiß, warum das so ist. Dann spricht man davon, dass man eine gesetzliche Basis schaffen will, die bis heute noch fehlt. Des­wegen, weil die gesetzliche Basis fehlt, gibt es bis dato auch für Oktober, November noch keine Auszahlung für diese Mütter. Auch ein Beweis dafür, wie sehr das sozialpolitische Element beim BZÖ wirklich greift. (Zwischenruf des Abg. Dolinschek.)

Auch zu erwähnen dabei ist, dass die Bewerbung für dieses Müttergeld in Kärnten schon fast mehr ausmacht als die tatsächliche Förderung für die Mütter. – So viel zu Ihrer sozialpolitischen Kompetenz.

Die Freiheitliche Partei wird also in dieser Arbeit sicher eine etwas breitere Facette aufgreifen und ein Familiensteuermodell und ein Pensionsrecht einführen, um die Mütter, die wirklich viel tun, um dieses Land mit ihren Kindern weiterzubringen, in den Vordergrund zu stellen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Zu Wort hat sich Frau Abgeordnete Schönpass gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.30.15

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Damen und Herren! Es ist ja grundsätzlich erfreulich, dass sich das BZÖ mit dem Kinderbetreuungsgeld auseinander setzt, zumal auch das Institut für Familien­forschung bei der Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes im Mai dieses Jahres zu dem Schluss gekommen ist, dass die derzeitige Zuverdienstgrenze gut bezahlte Frauen in ihrer Erwerbstätigkeit einschränkt und die Väterbeteiligung behindert.

Übrigens: Diese Studie kostete 600 000 € aus Steuermitteln. Frau Bundesministerin, wie rechtfertigen Sie es, dass diese nicht der Öffentlichkeit zugängig ist und das Parlament nur eine Kurzfassung erhalten hat?

Mit dem Wegfall der Zuverdienstgrenze ist es nicht getan. Das haben wir bereits gehört. Die Evaluierung sagt auch aus, dass nur ein Bündel an Maßnahmen und Rahmenbedingungen das Kinderbetreuungsgeld zu dem macht, was es eigentlich sein soll, nämlich ein Instrument, das den Bedürfnissen der Mütter und Väter entspricht.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn es uns ernst ist mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, dann muss das Kinderbetreuungsgeld so flexibel sein, wie es die Mütter und Väter in ihrem Berufsleben sein müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

Das heißt: Wenn ein Elternteil kürzer als die gesamte Bezugsdauer beim Kind bleiben und früher wieder in den Beruf zurück möchte beziehungsweise muss, dann soll sich das Kindergeld diesen Anforderungen anpassen können und kürzer, dafür aber ent­sprechend höher ausbezahlt werden. Vor allem für Frauen würde eine solche Flexibilisierung den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern.

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist die außerfamiliäre Kinderbetreuung. Das Kinderbetreuungsgeld bietet nämlich keine geeignete Antwort auf familienpolitische Fragen, die wir uns stellen müssen.

Zu einer modernen, sozialen Familienpolitik gehört die Gewährleistung ausreichender Kinderbetreuungsplätze. Nach wie vor fehlen Abertausende Kinderbetreuungsplätze, viele der bestehenden Plätze befriedigen die Bedürfnisse der Familien nicht. So haben zum Beispiel in Oberösterreich in 40 Prozent der Gemeinden Kindergärten nicht durch­gehend geöffnet. Starke Mängel herrschen auch bei der Betreuung der unter 3-jährigen und der schulpflichtigen Kinder.

Geschätzte Damen und Herren! Ich lade Sie alle ein: Schaffen wir gemeinsam endlich wirksame Rahmenbedingungen für eine echte Vereinbarkeit von Beruf und Familie! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.33


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Zu Wort hat sich nun noch einmal Frau Abgeordnete Haubner gemeldet. Die Restredezeit Ihrer Fraktion beträgt 1 Minute. – Bitte.

 


19.33.46

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es so nicht stehen lassen, was Sie, Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek, gesagt haben. Ich verwahre mich dagegen.

Sie wissen, dass jeder Drittstaatsangehörige und auch jedes Drittstaatskind in Öster­reich einen Aufenthaltstitel benötigt. Unabhängig von den Familienleistungen müssen die Eltern diesen Aufenthaltstitel auch für ihre Kinder besorgen. Das ist die gesetzliche Basis, die 2005 im Rahmen des Fremdenrechtspakets beschlossen wurde, das auch mit Ihren Stimmen beschlossen wurde. (Abg. Parnigoni: Das stimmt aber nicht!)

Ich sage, dieser Erlass, der im August 2006 hinausgegangen ist, entspricht dem Gesetz und sonst nichts anderes. Wenn Sie Änderungen haben wollen, dann muss das Fremdenrechtsgesetz geändert werden.

Eines möchte ich hier auch sagen: Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben heute Gespräche auch mit der Caritas und mit verschiedenen Organisationen geführt, die ganz klar gesagt haben: Es sind Einzelfälle, es sind Sonderfälle. (Abg. Öllinger: Stimmt überhaupt nicht!) Und die Zahl von 9 000 ist von ihnen nie gekommen. Ich kann nur das nachsagen, was gesagt wurde. – Danke. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

19.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 33/A dem Familienausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

19.35.16Einlauf

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek|: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 36/A bis 61/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 102/J bis 123/J eingelangt.

*****

Verlangen gemäß § 99 Abs. 2 GOG

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Weiters gebe ich bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Selbständigen Antrag 36/A auf Durchführung eines beson­deren Aktes der Gebarungsprüfung durch den Rechnungshof, und zwar betreffend die finanzielle Gebarung der zu 100 Prozent im Staatsbesitz befindlichen ASFINAG sowie deren Tochterunternehmen unter Berücksichtigung der durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wahrzunehmenden Eigentümerfunktion ab dem Jahr 2000 ein Verlangen von 20 Abgeordneten im Sinne des § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellt wurde.

Da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist diese Gebarungsprüfung auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für heute, 19.35 Uhr ein; das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.

19.36.22Schluss der Sitzung: 19.36 Uhr

 

 

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