Stenographisches Protokoll

 

 

 

 

 

8. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode

 

Freitag, 15. Dezember 2006

 

 


Stenographisches Protokoll

8. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode            Freitag, 15. Dezember 2006

Dauer der Sitzung

Freitag, 15. Dezember 2006: 9.03 – 14.17 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversor­gungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Pensions­gesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 – SRÄG 2007)

2. Punkt: Bericht über den Antrag 28/A der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Pensionsgesetz (3. Novelle zum APG), das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bezüge­ge­setz geändert werden

3. Punkt: Bericht über den Antrag 62/A der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlasten­ausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden

4. Punkt: Bericht über den Antrag 65/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlasten­ausgleichsgesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert

5. Punkt: Bericht über den Antrag 30/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflege­geldgesetz geändert wird

6. Punkt: Bericht über den Antrag 35/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Heizkosten­ausgleichsfonds eingerichtet wird (Heizkostenausgleichsfondsgesetz)

7. Punkt: Bericht über den Antrag 80/A der Abgeordneten Jakob Auer, Dr. Christoph Matznetter, Werner Neubauer, Mag. Bruno Rossmann, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2006 geän­dert wird (7. BFG-Novelle 2006)

8. Punkt: Bericht über den Antrag 18/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz geändert wird


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 2

9. Punkt: Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Parlamentarischen Versamm­lung des Europarates

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Inhalt

Nationalrat

Ansprache der Präsidentin Mag. Barbara Prammer .............................................. 109

Personalien

Verhinderungen ................................................................................................................ 7

Geschäftsbehandlung

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Aus­schussberichte 19, 16, 20, 21, 17, 18, 15 und 14 d.B. gemäß § 44 (2) der Geschäftsordnung ............................................. 7

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung ............................................................................................................ 8

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ....................................................................................................... 7

Wahlen in Institutionen

9. Punkt: Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates     ............................................................................................................................. 109

Ergebnis: Mitglieder: Dr. Alfred Gusenbauer, Mag. Christine Muttonen, Mag. Gisela Wurm, Karl Donabauer, Fritz Neugebauer; Ersatzmitglieder: Mag. Karin Hakl, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Gerhard Kurzmann

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (12 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorge­gesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Ver­brechensopfergesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensions­gesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 – SRÄG 2007) (19 d.B.)          ................................................................................................................................. 8

2. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 28/A der Abge­ord­neten Mag. Wilhelm Molterer, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Pensionsgesetz (3. Novel­le zum APG), das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bun­des­bahn-Pensionsgesetz und das Bezügegesetz geändert werden (16 d.B.) ........ 9

Redner/Rednerinnen:

Dr. Alfred Gusenbauer ........................................................................................... ....... 9

Fritz Neugebauer .................................................................................................... ..... 10


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 3

Karl Öllinger ...........................................................................................................  11, 27

Herbert Kickl ........................................................................................................... ..... 13

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 16

Doris Bures ............................................................................................................. ..... 18

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ..... 20

Sabine Mandak ........................................................................................................ ..... 21

Werner Neubauer .................................................................................................... ..... 22

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................... 23

Franz Riepl ............................................................................................................... ..... 25

Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer .......................................................................... ..... 26

Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ..... 29

Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ..... 31

Karl Donabauer ....................................................................................................... ..... 35

Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ..... 36

Bundesministerin Ursula Haubner ............................................................................ 38

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ..... 39

Herta Mikesch ......................................................................................................... ..... 40

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ..... 41

Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................ ..... 42

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 43

Mag. Wilhelm Molterer ........................................................................................... ..... 44

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 44

Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Pensionen – Ablehnung .................................................................  30, 48

Entschließungsantrag der Abgeordneten Herta Mikesch, Doris Bures, Sigis­bert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend sozial gerechte Gestaltung von Gebühren-, Selbstbehaltbefreiungen und anderen sozialen Zuwendungen – Annahme (E 7) ...............................................................  41, 48

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 19 und 16 d.B. ............................................... 45

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 62/A der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden (20 d.B.)             ............................................................................................................................... 48

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 65/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz und das Kinder­betreuungsgeldgesetz geändert wird (21 d.B.)               ............................................................................................................................... 48

Redner/Rednerinnen:

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ..... 49

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ..... 53

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 55

Ridi Steibl ................................................................................................................ ..... 58

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 60

Bundesministerin Ursula Haubner .....................................................................  64, 74

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 67

Mag. Terezija Stoisits ............................................................................................. ..... 68

Christine Marek ....................................................................................................... ..... 70

Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ..... 71

Dietmar Keck ........................................................................................................... ..... 73


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 4

Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 74

Anna Höllerer .......................................................................................................... ..... 79

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 80

Rudolf Parnigoni ..................................................................................................... ..... 82

Mag. Brigid Weinzinger .......................................................................................... ..... 83

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 86

Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes – Ablehnung ................................................................................................................  51, 88

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einschränkung der Gewährung von Familienleistungen an Drittstaatsangehörige – Ablehnung    63, 88

Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Erstellung einer Studie über die Kostenwahrheit der Zuwanderung und die Auswirkungen auf den Sozialstaat – Ablehnung ................................................................................................................  81, 89

Entschließungsantrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rücknahme des rechtswidrigen Erlasses zum Kinderbetreu­ungsgeld vom 7. August 2006 – Ablehnung          85, 89

Annahme des Gesetzentwurfes in 20 d.B. .................................................................... 88

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 21 d.B. ......................................................... 89

Gemeinsame Beratung über

5. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 30/A der Abgeord­neten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (17 d.B.) .......................................................................................................................... 89

6. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 35/A der Abge­ordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Heizkostenausgleichsfonds eingerichtet wird (Heiz­kostenausgleichsfondsgesetz) (18 d.B.) ....................................................... 89

Redner/Rednerinnen:

Theresia Haidlmayr ...................................................................................................... 89

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (tatsächliche Berichtigung) ......................................... 90

Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ..... 90

Herbert Kickl ........................................................................................................... ..... 91

Dr. Peter Sonnberger ............................................................................................. ..... 92

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 93

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ..... 95

Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 96

August Wöginger .................................................................................................... ..... 96

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ..... 97

Josef Broukal (tatsächliche Berichtigung) ................................................................... 99

Ing. Peter Westenthaler (Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung) .................. 99

Mag. Melitta Trunk ..................................................................................................... 100

Staatssekretär Sigisbert Dolinschek ....................................................................... 101

Staatssekretär Dr. Alfred Finz .................................................................................. 102

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 103

Edeltraud Lentsch .................................................................................................. ... 104


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 5

Entschließungsantrag der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung des Pflegegeldes – Ablehnung ..............................................................................  98, 104

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 17 und 18 d.B. .................................. 104

7. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 80/A der Abgeord­neten Jakob Auer, Dr. Christoph Matznetter, Werner Neubauer, Mag. Bruno Rossmann, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2006 geändert wird (7. BFG-Novelle 2006) (15 d.B.)              ............................................................................................................................. 105

Redner:

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 105

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 106

8. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 18/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz geändert wird (14 d.B.) ................................................................................................................ 106

Redner/Rednerinnen:

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 106

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 107

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 107

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ............................................................................... ... 108

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 108

Eingebracht wurden

Anträge der Abgeordneten

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung einer Studie über die Kostenwahrheit der Zuwanderung und die Auswirkungen auf den Sozialstaat (85/A)(E)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ersatz von Vertretungs­kosten (Verteidigungskosten) bei Freisprüchen (86/A)(E)

Sigisbert Dolinschek, Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Errichtung der Koralmbahn (87/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Rosemarie Schönpass, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Einheitswert als Grund­lage für Berechnungen von Kindergartenbeiträgen (195/J)

Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Situation der weiblichen Exekutivbeamten (196/J)

Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend scheinselbständige Arbeitskräfte aus neuen EU-Mitgliedstaaten (197/J)

Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend scheinselbständige Arbeitskräfte aus neuen EU-Mitgliedstaaten (198/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 6

Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Ladenöffnungszeiten (199/J)

Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissen­schaft und Kultur betreffend Entschädigung der Vorsitzenden der Bezirksschulräte (200/J)

DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Zeugen-Schulung durch das Bundesministerium für Finanzen vor Amtsmissbrauchsprozess gegen Finanzbeamte“ (201/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Bewertung von Gegengeschäften (202/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Bewertung von Gegengeschäften (203/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Bewertung von Gegengeschäften (204/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend Auszahlung von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld (205/J)


09.03.16


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 7

Beginn der Sitzung: 9.03 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Dr. Michael Spindelegger, Dritte Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dobnigg, Silhavy, Dr. Plassnik, Dr. Schüssel, Dr. Gabriela Moser, Dr. Aspöck und Ing. Hofer.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für Landesverteidigung Günther Platter wird durch den Bundes­minister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein vertreten.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Um die Punkte 1 bis 8 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, schlage ich gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäfts­ordnung vor, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.

Bei Punkt 1 handelt es sich um den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (12 der Beilagen): Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 (19 der Beilagen).

Bei Punkt 2 handelt es sich um den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 28/A der Abgeordneten Mag. Molterer, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Pensionsgesetz, das Pensionsgesetz und weitere Gesetze geändert werden (16 der Beilagen).

Bei den Punkten 3 und 4 handelt es sich um Berichte des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Anträge

62/A der Abgeordneten Silhavy, Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­des­gesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz und das Kinderbetreu­ungsgeldgesetz geändert werden (20 der Beilagen), sowie

65/A der Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz und das Kinderbetreu­ungsgeldgesetz geändert werden (21 der Beilagen).

Bei den Punkten 5 bis 7 handelt es sich um Berichte des Budgetausschusses über die Anträge

30/A der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (17 der Beilagen),


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 8

35/A der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Heizkostenausgleichsfondsgesetz (18 der Beilagen) sowie

80/A der Abgeordneten Jakob Auer, Dr. Matznetter, Neubauer, Mag. Bruno Rossmann, Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend 7. BFG-Novelle 2006 (15 der Beilagen).

Bei Punkt 8 handelt es sich um den Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 18/A der Abgeordneten Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz geändert wird (14 der Beilagen).

Zuerst lasse ich hinsichtlich der Punkte 1 bis 3 und 5 bis 8 abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist hinsichtlich dieser Gegenstände ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Nunmehr lasse ich bezüglich des Punktes 4 abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist hin­sichtlich dieses Gegenstandes ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die erforderliche Mehrheit, und damit ist das auch mit in die Tagesordnung aufgenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 3 und 4 sowie 5 und 6 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde ein Vorschlag über Gestaltung und Dauer der Debatten zur gesamten Tagesordnung vereinbart. Demgemäß wird eine Gesamtdauer von vier Stunden für die Debatten der gesamten Tagesordnung vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 60 Minuten, Grüne und FPÖ je 44 Minuten sowie BZÖ 32 Minuten.

Diese Sitzung wird vom ORF in der Zeit von 9.05 Uhr bis 13 Uhr live übertragen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

09.07.441. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (12 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­gesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfer­ge­setz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 – SRÄG 2007) (19 d.B.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 9

2. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 28/A der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Pensionsgesetz (3. Novelle zum APG), das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bezügegesetz geändert werden (16 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir kommen nun zur Debatte.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Gusenbauer. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


9.08.28

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir nehmen heute eine sehr wesentliche sozialpolitische Weichenstellung vor. Mit der Anhebung der Ausgleichszulage – im Volksmund „Mindestpensionen“ genannt – auf 726 € pro Monat setzen wir einen wesentlichen sozialpolitischen Meilenstein, denn das wird bedeuten, dass keine Pensionistin, kein Pensionist in Österreich mehr eine Pension haben wird, die unter der Armutsgrenze liegt. Ich finde, das ist gerade in der Zeit eines hohen Wirtschaftswachstums, in der Österreich immer reicher wird, ein ganz wichtiger Akt der sozialen Solidarität. Und daher bin ich froh, dass wir heute diesen Beschluss gemeinsam fassen werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Man muss sich ja bei diesen Beschlüssen immer die Frage stellen: Wen betrifft es? Und in welchem Ausmaß? Wer sind diese Menschen? – Es sind rund 220 000 Menschen davon betroffen, davon über 150 000 Frauen, darunter sehr, sehr viele Bäuerinnen, kleine Selbständige, auch Arbeiterinnen, die auf Grund ihrer Lebens­verhältnisse nur geringere Versicherungszeiten zustande gebracht haben und daher eine Eigenpension haben, die nicht an die Ausgleichszulage heranreicht.

Ich finde, es ist sehr wichtig, dass dieser großen Gruppe von Menschen – über 200 000 Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben! – zumindest gewährt wird, dass sie im Alter nicht in Armut leben. Das ist sehr wichtig, weil diese Menschen da und dort unter sehr, sehr schwierigen Lebensbedingungen leben.

Ich habe viele dieser Menschen kennengelernt, die mir aufgeschrieben haben, wofür sie ihr Geld täglich ausgeben, wie viel Geld ihnen eigentlich zum Leben zur Verfügung steht. Und wenn wir diesen Menschen eine Erhöhung um 36 € pro Monat geben – um 36 € pro Monat, um mehr als 500 € im Jahr! –, dann bedeutet das für diese Menschen sehr, sehr viel, weil das eine echte Verbesserung ihrer Lebensqualität, eine echte Verbesserung ihres Haushaltseinkommens und daher eine echte Verbesserung ihrer sozialen Bedingungen bringt. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion über die Erhöhung der Ausgleichszulage ist immer gemeinsam mit der Diskussion der Frage, wie wir Armut in Österreich bekämpfen können, geführt worden. Da sind natürlich unterschiedliche Methoden anzuwenden, weil ein Unterschied besteht, ob jemand noch im erwerbs­fähigen Alter oder bereits in Pension ist.

Jemand, der in Pension ist, ist davon abhängig, dass der Staat, dass die Gesellschaft dafür aufkommt, dass es faire Pensionen gibt. Jemand, der noch im aktiven Erwerbs-


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leben steht, hat die Chance, selbst einen Beitrag zu seinem Einkommen und zu seinem Auskommen zu leisten. Daher müssen die Mittel und Wege zur Armuts­bekämpfung in Österreich unterschiedlich gestaltet sein. Es ist ein Unterschied, ob ich die Armut im Alter bekämpfe – was ich mit der Erhöhung der Mindestpensionen machen kann – oder ob ich die Armut im aktiven Erwerbsleben bekämpfe – da ist es dringend notwendig, dass bei jeder Art von Armutsbekämpfung der Weg zurück auf den ersten Arbeitsmarkt wieder gefunden wird. Daher müssen soziale Maßnahmen der Armutsbekämpfung bei jüngeren Menschen immer mit der Perspektive der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt untrennbar verbunden sein, während bei älteren Menschen mit der Mindestpension tatsächlich das Auslangen gefunden werden muss.

Daher zeichnet sich, finde ich, langsam ein Bild ab, wie wir die österreichische Gesellschaft gegen die ärgste Armut „wasserdicht“ machen können. Wenn wir uns dazu entschließen, eine Form der sozialen Sicherung im Erwerbsleben durchzuführen, die die Existenz der Menschen garantiert, aber gleichzeitig ein Trampolin zurück in den Arbeitsmarkt darstellt, wenn es uns gelingt, einen Generalkollektivvertrag mit 1 000 € Mindestlohn für Vollzeitbeschäftigung in Österreich zu vereinbaren, und daher auch Anreize da sind, wieder zur Arbeit zu gehen, und wenn wir drittens heute gemeinsam den Schritt setzen, die Ausgleichszulage auf 726 € zu erhöhen, dann ergibt sich daraus ein Gesamtpaket zur Bekämpfung von Armut und zur Entwicklung einer größeren sozialen Gerechtigkeit in Österreich.

Ich finde, es ist ein ganz, ganz wichtiges Signal, nach innen wie nach außen, dass in Zeiten der Globalisierung, in denen viele Menschen den Eindruck haben, dass man sich gegen die großen Mächte der Weltwirtschaft nicht mehr helfen kann, das Zeichen gesetzt wird: Jawohl, eine Politik der sozialen Gerechtigkeit, eine Politik der Fairness ist möglich, und Österreich wird dafür ein Beispiel setzen mit dem Beschluss, den wir heute fassen! – Ich bin sehr froh darüber, dass uns das gelingen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, man soll dabei aber ganz genau sein. Kollege Öllinger hat gestern im Ausschuss auf ein paar Härtefälle hingewiesen, das heißt, auf kleine Pensionen im Ausmaß von 705 € bis 711 €, wo sich auf Grund der Systematik ergeben könnte, dass die nicht dasselbe dazubekommen wie jene, die eine etwas höhere Pension haben. Ich meine daher, wir sollten den heutigen Tag dafür nützen, für diese Härtefälle eine Formulierung zu finden, dass hier eine Gleichbehandlung gegeben ist und Unebenheiten, die sich aus dem System ergeben, ausgeschaltet werden. Ich glaube, das ist kein großer Schritt, sondern soll nur dazu führen, dass das, was wir anstreben, nämlich dass es hier eine gleichmäßige Beteiligung gibt, auch erreicht wird. Wenn uns das heute noch gelingt, ist das, finde ich, eine sehr erfolgreiche Angele­genheit. (Beifall bei der SPÖ.)

9.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Neugebauer. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


9.15.41

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kollegen! Diese Bundes­regierung legt eine Regierungsvorlage vor in der guten Tradition, dass Armuts­bekämp­fung ein wichtiger Parameter der österreichischen Sozialpolitik dieser Bundes­regierung ist (Beifall bei ÖVP und BZÖ) und gerade für die Gruppe der Pensionisten vorrangig Maßnahmen zu setzen sind. Sie sind im Detail angeführt, Kollegin Aubauer wird namens unserer Fraktion dazu noch im Detail Stellung nehmen.


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Ich möchte diese Gelegenheit nützen, im Zusammenhang mit der sozialen Ab­sicherung auf zwei aktuelle Themen, die in der Öffentlichkeit diskutiert werden, einzugehen.

Ich möchte als Prämisse festhalten, dass die Absicherung des Lebensstandards mittels eigener Erwerbsarbeit Vorrang vor der Inanspruchnahme sozialer Leistungen haben muss! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

Das heißt im Klartext, übersetzt: Wir sind dazu da, das soziale Netz rissfest zu machen. Wir sind für jene da, die arbeiten wollen, aber es aus verschiedenen Gründen nicht können. – Das heißt im Umkehrschluss: Wir sind nicht für jene da, die zwar arbeiten können, aber nicht wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der ÖVP.)

Alles, was an Grundsicherungsdebatten läuft, muss unter diesem Prätext laufen, und ich denke, dass auch die Gespräche im Zuge der Koalitionsdebatte darauf hinaus­laufen müssen, dass es bedarfsorientierte Modelle gibt.

Lassen Sie mich auch zu einer Frage kommen, die in der Öffentlichkeit bereits durchaus akzentuiert debattiert wird, sie betrifft die Solidarität der einzelnen gesell­schaftlichen Gruppen untereinander.

Man sollte nicht vergessen, dass wir in allen unseren Systemen, vom Steuerrecht bis hin zu den sozialen Transferleistungen, bereits ein hohes Maß an Solidarität im System impliziert haben. Was sonst würde Progression im Steuerrecht bedeuten, als dass die, die mehr haben, auch mehr für die soziale Sicherung leisten? Was sonst würde es denn bedeuten, wenn soziale Transferleistungen nicht durch Fixbeträge gestaffelt wer­den, sondern prozentuelle Beträge eingebracht werden, sodass die, die mehr haben, auch entsprechend mehr leisten als die, die weniger haben?

Im Zusammenhang mit Pensionsdebatten und damit, dass man im Zusammenhang mit der Pensionsreform, wie wir sie beispielhaft für Europa mit dem gemeinsamen Pensionskonto durchgeführt haben, nun einen neuen Klassenkampf ausruft, möchte ich schon darauf hinweisen, dass wir vom Versorgungsprinzip auf das Versiche­rungsprinzip für alle Systeme abgegangen sind und unter Wahrung des Vertrauens­schutzes – und das ist, denke ich, doch ein wichtiger Grundpfeiler jeder Politik – eine neue Pensionsperspektive gestaltet haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten des BZÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Personen werden jetzt an den Pranger gestellt von jenen, die es eigentlich besser wissen müssten, aber die haben offensichtlich verges­sen, dass es viele Beiträge zur Pensionssicherung bereits gibt – Pensionssiche­rungsbeiträge, gedämpfte Aufwertungen der hohen Pensionen in den letzten Jahren.

Vertrauensschutz ist ein ganz wichtiges Element unserer Politik in der Österreichischen Volkspartei, und wenn man Eingriffe in bestehende Pensionen plant, was nicht unser Geschäft ist, dann sollte man das vor der Wahl sagen und nicht danach. Das gehört auch zur Redlichkeit in der Politik! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

9.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Öllinger. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


9.20.31

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, ich kann nur wiederholen, was ich bereits bei einer Debatte gesagt habe: Ich bedanke mich bei all denjenigen, die es möglich gemacht haben, dass es die Erhöhung der Ausgleichszulage auf einen Betrag gibt, der einigermaßen okay ist, weil er mit der


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 12

Höhe von 726 € 14 Mal im Jahr ungefähr das ist und das sein könnte – wahrscheinlich nicht für alle, aber für die meisten –, womit man einigermaßen gegen Armut gesichert ist.

Denken Sie gleichzeitig – auch das habe ich schon im Ausschuss gesagt – bitte mit mir ganz kurz darüber nach, was es heißt, dass das 200 000 bis 250 000 Personen betrifft! Das sind nicht wenige. Das ist damit auch ein nicht sehr guter Ausweis für das Pen­sionssystem, wenn es so viele gibt, die trotz jahrzehntelanger Arbeit noch immer sehr niedrige Pensionen haben. – Noch einmal aber an die Adresse all derer, die mitgewirkt haben – ÖVP, SPÖ –: Danke, dass Sie das unterstützt haben!

Weiters muss ich bei dieser Gelegenheit sagen: Frau Bundesministerin, Sie erhalten kein Dankeschön, denn Sie hätten als Bundesministerin im Vorfeld der Debatte über die Pensionen eigentlich mit dem Vorschlag an die Öffentlichkeit gehen müssen: Wir müssen die Ausgleichszulage auf den Armutssicherungssatz erhöhen! – Das wäre Ihre Aufgabe gewesen, dazu sind Sie Sozialministerin, Frau Bundesministerin! (Beifall bei den Grünen.) – Doch ich habe nichts von Ihnen in der Debatte gehört!

Dass Sie nachher sagen, Frau Bundesministerin: Ja, da sind wir auch dabei!, ist schön, aber dafür sind Sie nicht Sozialministerin. – Das ist der Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Von einer Bundesministerin für soziale Angelegenheiten erwarten wir uns auch, dass sie in Sozialfragen für die, die in der Gesellschaft schwach sind, vorprescht und sich in die Bresche wirft für sie, und nicht hinterher sagt: Ja, da sind wir auch dabei! – Das ist zu wenig! (Abg. Scheibner: Seit wann sind Sie in der Politik?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben beim nächsten Tagesordnungs­punkt dann noch Gelegenheit, darüber zu debattieren – das werde ich jetzt nicht machen –, wie die Frau Bundesministerin am Beispiel Kindergeld beziehungsweise Familienbeihilfen vorgegangen ist – das ist ja jenseitig! Jetzt diskutieren wir über die Pensionen.

Ich wiederhole noch einmal: Ja, wir sind dabei. – Ich nehme sehr wohlwollend zur Kenntnis, Herr Abgeordneter Gusenbauer, dass von Seiten der ÖVP und der SPÖ offensichtlich daran gedacht ist, jene Lücke im Bereich der Ausgleichszulagen zu schließen, auf die ich aufmerksam gemacht habe, weil es sonst passieren könnte, dass es unter jenen, die jetzt Ausgleichszulage erhalten, einige geben wird, die nicht die 1,6 Prozent Erhöhung plus die 60 € erhalten.

Gleichzeitig sage ich: Wir hätten uns gewünscht, dass es nicht nur die Erhöhung der Ausgleichszulage auf 726 € für die BezieherInnen gibt, sondern auch diesen Einmal­betrag in der Höhe von 60 €. Ich verhehle aber nicht, dass Sie, meine Damen und Herren von ÖVP und SPÖ dann, wenn diese Besserstellung für diese kleine Gruppe auch noch kommt, zumindest im Bereich der AusgleichszulagenbezieherInnen etwas geleistet haben, worüber sich die AusgleichszulagenbezieherInnen freuen können und worüber wir als Grüne auch stolz sein können – das sage ich auch dazu –, weil wir von Anfang an die Erhöhung dieser Ausgleichszulage auf den Armutssicherungssatz gefordert haben.

Was wir noch nicht erreicht haben – und dafür reicht die Zeit nicht aus; es hat ja jetzt Debattenbeiträge gegeben, die auch auf das Thema Grundsicherung eingegangen sind –, ist eine eigenständige Pension für alle Menschen im Alter, unabhängig davon, wie lange sie gearbeitet haben, weil wir Grüne der Meinung sind: Es kann nicht sein, dass sich alte Menschen – auch wenn man weiß, dass sie nicht mehr arbeiten können, dass sie keine Chance auf den Arbeitsmarkt mehr haben – einfach damit abfinden müssen, dass sie keine oder eine sehr niedrige Pension – nämlich nicht einmal die Ausgleichszulage – erhalten.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 13

Da reicht es mir nicht aus, wenn von Seiten des BZÖ dann der Vorschlag einer Mütter­pension kommt, die man gnadenhalber bekommen soll, wenn man sich nur beim Herrn Landeshauptmann oder bei sonst jemandem brav anstellt und sozusagen eine Unterschrift leistet – das reicht nicht aus! Wir wollen für alle eine eigenständige Alters­pension – das ist machbar, das ist finanzierbar! –, aber keinen Gnadenakt für alte Menschen! (Beifall bei den Grünen.)

9.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Kickl. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


9.26.23

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! (Ruf bei der SPÖ: Präsidentin!) Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich bin ja heute noch ganz übermannt: Irgendwie hat mich gestern angesichts der Schilderungen, die hier von diesem Rednerpult aus zur wirtschaftlichen und damit natürlich implizit auch zur sozialen Lage in diesem Land getätigt worden sind, die Rührung ergriffen.

Das war ja ein ganzer Erguss – so möchte ich sagen – von salbungsvollen Worten, von Eigenlob in der XXXL-Version, von gegenseitigem Schulterklopfen. Das ergibt insge­samt, meine Damen und Herren, einen ordentlichen Gänsehautfaktor – zumindest dann, wenn man Ihrer Version Glauben schenkt und wenn damit all jene offenbar ihren eigenen Halluzinationen aufsitzen, die in diesem Land verstärkte Armut wahrnehmen, die Not wahrnehmen, die Elend wahrnehmen, die Arbeitslosigkeit wahrnehmen und die eben erleben müssen, dass die Armen in diesem Land immer ärmer und einige wenige Reiche und Privilegierte in diesem Land immer privilegierter und noch reicher werden.

Genau das ist aber die Wirklichkeit, mit der wir es zu tun haben. (Abg. Rädler: Ihr wart vier Jahre dabei!) Genau das ist die Wirklichkeit – und nicht die Zerrbilder, die Sie da produzieren. Wir erleben, dass es selbstverständlich die Pensionisten sind, die genau nicht zu dieser Gruppe der Privilegierten gehören. Ihnen hat man eine ganz andere Rolle zugeteilt, nämlich die eines Bittstellers vom Dienst – das ist die Position, die Sie für die Pensionisten vorgesehen haben. Es wurde eine Gruppe geschaffen, die offen­bar überall dort zu kurz kommen soll, wo man nur zu kurz kommen kann. Und innerhalb dieser Gruppe der Unterprivilegierten gibt es dann noch einmal eine Gruppe der Unterprivilegierteren, und das sind die – wie man sie im Volksmund nennt – Mindestpensionsbezieher.

Meine Damen und Herren, alle Parteien haben hier gemeinsam – und das ist auch gut so – die Regierung aufgefordert, die Ausgleichszulagenrichtsätze zu erhöhen. Das ist eine gute Sache. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf Sie schon darauf hinweisen, dass das in einer Sitzung dieses Hohen Hauses stattgefunden hat, die wir als Sondersitzung beantragt haben. In einer Phase, wo Sie sich noch mit Ihren Befindlichkeiten beschäftigt haben, haben wir das Heft in die Hand genommen, diese Sitzung beantragt, um hier endlich Gerechtigkeit zu schaffen. (Beifall bei der FPÖ.) Und es ist gut, dass wir uns alle darauf geeinigt haben, diese Erhöhung vorzunehmen. – So weit, so gut, meine Damen und Herren, kann man da nur sagen.

Es ist auch eigentlich so weit so gut, dass es dann im Budgetausschuss zunächst verheißungsvoll weitergegangen ist, weil es auch hier einen einstimmigen Beschluss darüber gegeben hat, dass man nicht nur die Ausgleichszulagenrichtsätze erhöht, sondern dass man auch noch eine Einmalzahlung – auch natürlich für die Bezieher dieser Ausgleichszulagen – für das Jahr 2007 vornehmen wird. – Auch darüber hat Einstimmigkeit geherrscht.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 14

Warum Sie sich dazu entschlossen haben – seien es Reste eines verbliebenen sozialen Gewissens, sei es sozusagen auch tatsächlich eine Form von Läuterung –, das sei Ihnen überlassen, aber sagen wir einmal: So weit, so gut.

Interessant wird es aber dann, wenn man die Regierungsvorlage – in schwarz/orange gehalten – zu Gesicht bekommt, denn da kann man sich dann nur mehr wundern, weil nämlich genau diejenige Gruppe und ein Teil derjenigen Gruppe, die wir zu den Ärmsten der Armen zählen, zu den Schwächsten in unserer Gesellschaft, wiederum aus dieser Zuwendung ausgenommen sein sollen. Sie schauen durch die Finger, sie bekommen de facto nichts. – Da muss man schon sagen, dass es ein Kunststück der sozialpolitischen Interpretation ist, im Namen der sozialen Gerechtigkeit diese Verdrehung zustande zu bringen.

Sie haben also jenen, meine Damen und Herren, denen Sie jetzt so ein Stückerl Brot hingegeben haben, das Patzerl Butter, dass man ihnen hätte draufgeben können, damit es ein bisserl besser schmeckt, verweigert. – Und wer also wirklich bei Ihnen darauf gehofft hätte, dass es verbliebene Reste von sozialem Gewissen gibt, ist eben in diesem Bereich einmal mehr enttäuscht worden. Und da kann man nur sagen, meine Damen und Herren: So weit, so schlecht, und nicht: So weit, so gut.

Eine Frage der Kosten, meine Damen und Herren, kann es nicht sein. Das, was wir wollen, kostet in Summe 14 Millionen €. Da sage ich Ihnen: Das sind gerade einmal ein paar Radmuttern bei Ihrem geliebten Eurofighter. Damit müssen Sie sich abfinden, dass Sie offensichtlich die Partei der Eurofighter sind, während wir für jeden Euro fighten – nämlich dort, wo es um die sozial Schwachen in diesem Land geht. (Beifall bei der FPÖ.) Bei der SPÖ weiß man nicht ganz genau, ob sie mehr Eurofighter oder mehr Sozialfighter ist. (Zwischenruf der Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer.) Ich hoffe, dass sie sich heute dazu entschließt, in Zukunft wiederum mehr Sozialfighter als Euro­fighter zu sein. Sie sind ja schon ziemlich an der Kippe.

Die FPÖ will auf jeden Fall haben, dass es zusätzlich zu dieser Anhebung der Ausgleichszulagenrichtsätze auch eine Einmalzahlung für die Ausgleichs­zulagenricht­satz­bezieher gibt.

Wir bringen deshalb folgenden Antrag ein.

Abänderungsantrag

„Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:“

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz in der Fassung des Aus­schussberichts wird wie folgt geändert:

„In Artikel 1 entfällt in Z 6 der § 630 Abs. 3.

In Artikel 2 entfällt in Z 6 der § 316 Abs. 3.

In Artikel 3 entfällt in Z 6 der § 306 Abs. 3.

Artikel 4 entfällt.

Artikel 5 entfällt.

Artikel 6 entfällt.

Artikel 7 entfällt.

Artikel 8 entfällt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 15

Artikel 9 entfällt.

Artikel 10 entfällt.“

*****

Darüber hinaus bringen wir das Verlangen auf eine getrennte Abstimmung ein.

Wir werden dann ja sehen, wie sich jeder von Ihnen in dieser getrennten Abstimmung verhält. Wenn Sie es ernst meinen, stimmen Sie diesen Dingen zu. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer.)

9.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Kickl eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Neubauer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­ver­sicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorge­gesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadenge-setz, das Verbrechens­opfer­gesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundes-bahn-Pensionsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 – SRÄG 2007) (12 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (19 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine So-zialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfür-sorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Verbre-chensopfergesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 – SRÄG 2007) (12 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (19 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 entfällt in Z 6 der § 630 Abs. 3.

2. In Artikel 2 entfällt in Z 6 der § 316 Abs. 3.

3. In Artikel 3  entfällt in Z 6 der § 306 Abs. 3.

4. Artikel 4 entfällt.

5. Artikel 5 entfällt.

6. Artikel 6 entfällt.

7. Artikel 7 entfällt.

8. Artikel 8 entfällt.

9. Artikel 9 entfällt.

10. Artikel 10 entfällt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 16

Begründung

Der Nationalrat hat mit Entschließung vom 29. November 2006, 4/E (XIII. GP), die Bundesregierung ersucht, umgehend eine Gesetzesvorlage zu übermitteln, mit der die Ausgleichszulagenrichtsätze ab 1. Jänner 2007 folgendermaßen erhöht werden:

„Die Richtsätze nach § 293 Abs. 1 ASVG werden wie folgt festgesetzt:

lit. a) aa) .1 091,14 €

lit. a) bb) 726,-- €“

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Sozialrechts Änderungsgesetzes 2007 soll der genannten Entschließung Rechnung getragen werden, wobei aber gleichzeitig der Antrag 27/A der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Ing. Peter Westenthaler, Kol-leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine So-zialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfür-sorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Ver­brechens­opfergesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 – 2. SRÄG 2006) in der Fassung des Ausschussberichtes (8 d.B.), welcher am 29.11.2006 vom Nationalrat in dritter Lesung angenommen und am 13.12.2006 im Bundesrat beschlossen wurde, keinen Einspruch zu erheben, mit dem Inhalt, allen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die im Jänner 2007 Anspruch auf eine oder mehrere monatlich wiederkehrende Geldleistungen haben, allen Ver-sorgungsberechtigten mit gewöhn­lichem Aufenthalt im Inland, die im Februar 2007 eine vom Einkommen abhängige Leistung oder eine einkommensabhängige Zu-satzleistung haben, eine Einmalzahlung zukommen zu lassen, zu Ungunsten der Ausgleichszulagenbezieher, sie sollen auf Grund der außertourlichen Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze von der  Einmalzahlung für das Jahr 2007 ausgenommen werden, abgeändert werden soll.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Ing. Westenthaler. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


9.32.18

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesminister! Herr Kollege Kickl, wenn bei Ihnen so viel entfällt, müssen Sie aufpassen, dass dann von Ihrer Politik noch etwas überbleibt! Ich befasse mich damit jetzt nicht sehr ausgiebig, weil diese Ausführungen nicht dazu dienen, sich damit zu befassen.

Es geht heute um die Erhöhung der Ausgleichszulage. Herr Kollege Öllinger, Sie haben Kritik an Frau Ministerin Haubner und an der Regierung geübt. Ich darf Ihnen schon sagen, dass wir vom Jahr 1999 bis zum Jahr 2006 die Ausgleichszulage in Österreich für Alleinstehende um 101 €, also um 17 Prozent (Abg. Öllinger: Hören Sie mir auf!), und für Verheiratete um 25 Prozent erhöht haben (Abg. Öllinger: Sie haben da gar nichts gemacht! – Abg. Broukal: 17 Prozent ist unter der Inflationsrate, Herr Westenthaler!), mit dem Ergebnis, dass es in Österreich schon vor dem heutigen Beschluss die dritthöchste Mindestpension in Europa gibt. Das lässt sich zeigen und ist ein Erfolg – und es ist auch gut so, dass wir das gemacht haben! (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 17

Ich sage Ihnen auch ganz klar: Die Kritik, die Sie an der Frau Sozialministerin üben, kann ja nur von schlechtem Gewissen geprägt sein, weil eben Sie in diesem Land keine Verantwortung übernehmen wollen, weil Sie es sich in den Oppositionsreihen gemütlich machen (ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen – Abg. Öllinger: Sie sitzen auf den Sesseln ...!) und auch Verkennen, dass diese Ministerin – und da lasse ich nichts darüber kommen! – auch in ihrer Amtszeit gezeigt hat, dass sie das Herz am rechten Fleck hat (Abg. Öllinger: Ja! Ganz rechts!), dass sie Leistungen, Pensionsleistungen, eine Pensionssicherungsreform durchgesetzt hat, dass wir Behindertengleichstellungsgesetze beschlossen haben, dass wir etwa auch die „Trümmerfrauen“ entsprechend entschädigt haben, die das verdient haben, dass wir ein Kindergeld eingeführt haben oder die Familienleistungen in den letzten fünf Jahren um 30 Prozent erhöht haben.

Das ist eine makellose Bilanz dieser Regierung, der Sozialministerin und auch der BZÖ-Fraktion in dieser Regierung. Die lassen wir uns von Ihnen nicht madig machen, Herr Kollege Öllinger! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Jetzt aber zum Herrn Kollegen Gusenbauer, der die heutige Beschlusslage als sozial­politischen Meilenstein bezeichnet: Jawohl, das stimmt, das ist richtig. Es ist tatsächlich eine sehr gute, eine sozial ausgewogene Maßnahme. Sie haben aber in Ihrer Rede gesagt – ich habe mir das aufgeschrieben –: Es gibt jetzt keine Pensionistin oder keine ältere Frau mehr, die unter die Armutsgrenze fällt. – Da muss ich Sie korrigieren – es gab gestern die Debatte dazu, und wir haben einen Antrag eingebracht –: Es gibt diese Menschen sehr wohl. Rund 170 000 Mütter mit über 60 Jahren haben überhaupt keinen Pensionsanspruch, weil sie in der Nachkriegszeit, in der Aufbauzeit Kinder erzogen haben und daher keine Chance gehabt haben, überhaupt Pensionszeiten zu erwerben.

Ich bitte Sie, darüber einmal nachzudenken, ob das eine gerechte Situation für diese Mütter ist und warum die Fraktion der Sozialdemokraten die Mütterpension, das Müttergeld, das wir in Form eines Antrages eingebracht haben, um genau diesen Menschen zu helfen, ablehnt! Ich habe das gestern gesagt: Da geht es nicht um soziale Hilfe, sondern um eine soziale Verpflichtung, die wir als jüngere Generation haben, weil unsere Vätergeneration von diesen Müttern, die heute über 60 Jahre alt sind und keinerlei Pensionsanspruch haben und die Ärmsten in diesem Land sind, unter Aufwendung größter Schwierigkeiten der Nachkriegsgeneration erzogen und aufgezogen worden sind.

Für diese Mütter wollen wir ein Müttergeld haben! Wir werden den diesbezüglichen Antrag immer wieder im Parlament einbringen, bis auch die Sozialdemokratie drauf­kommt, dass es diese Mütter gibt, die über 60 Jahre alt sind und keine Pension und keinen Anspruch haben. Wir vergessen diese Menschen in Österreich nicht! (Beifall beim BZÖ.)

Machen wir den Test! Sie haben gesagt: Es gilt, das Land gegen Armut wasserdicht zu machen! – Es ist nicht wasserdicht, wie das Beispiel Müttergeld zeigt. Dass es nicht wasserdicht ist, sieht man, wenn man sich etwa anschaut, wo sozialdemokratische Regierungen wie etwa in Wien tätig sind, wo ein Fünftel der Bevölkerung in Österreich wohnt, aber zwei Drittel aller österreichischen Sozialhilfeempfänger leben. Das ist Wien! (Abg. Broukal: Ja!) Der Herr Broukal sagt „ja“. (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.)

Man kann sagen, das ist gut oder schlecht, je nachdem, von welcher Sichtweise man es betrachtet. Ich meine, es ist schlecht. Wissen Sie, was daran besonders schlecht ist? – Wenn es im rot regierten Wien so viele Sozialhilfeempfänger gibt (neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Broukal und Mag. Lapp), gleichzeitig eine rote


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 18

Regierung – diese Befürchtung habe ich eben, wenn Sie in die Regierung kommen – die Spitalskosten erhöht, die Müllgebühren erhöht, die Abwassergebühren erhöht, Strom und Gas erhöht, alle Gebühren erhöht und es zu einer Teuerungswelle im roten Wien kommt – und das bei einer so hohen Zahl von Sozialhilfeempfängern –, dann müssen diese teilweise diese Teuerungen auch mittragen. Diese Sorge habe ich, wenn Sie in die Regierung gehen und die Regierung wieder führen.

Jetzt etwas für die Ausgleichszulagen zu tun, ist okay. Dass Sie unserem Vortrag zustimmen, finde ich in Ordnung. Das ist eine gute Leistung. Die Gefahr besteht aber, dass Sie das sehr rasch wieder vergessen und sehr rasch wieder in den Topf hineingreifen (Abg. Öllinger: In welche Töpfe haben Sie hineingegriffen?), etwa wenn es darum geht, eine unfinanzierbare Grundsicherung für alle, die gar nicht gearbeitet haben, ein arbeitsloses Einkommen einzuführen, das hunderte Millionen Euro kostet, das dann wieder durch Steuererhöhungen finanziert werden muss, die dann alle, auch die Ärmsten im Land wieder mittragen müssen – und das ist schlecht, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dagegen sprechen wir uns aus. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben in dieser – und da haben Sie natürlich Recht – Zeit der Globalisierung mit unseren sozialpolitischen Maßnahmen etwas entgegengesetzt. Wir wollen heute auch am späteren Vormittag noch über die Pflegegelderhöhung und über den Heiz­kosten­zuschuss diskutieren, den auch die Sozialdemokraten ablehnen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Lapp und Öllinger.) Das sollten wir auch der Öffentlichkeit einmal sagen. Wenn es darum geht, wirklich Maßnahmen zu setzen, das Pflegegeld zu erhöhen, einen Heizkostenzuschuss einzuführen, dann lehnt dies die Sozialdemokratie ab, dann gibt es plötzlich keine Unterstützung mehr. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Dieser Anspruch, der globalisierten Kälte auf dieser Welt, in Europa die soziale Wärme der Heimat entgegenzusetzen, geht nur dann, wenn man auch diese Wasserdichtheit gegen die Armut lebt und nicht nur von diesem Rednerpult aus verkündet (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp), sondern auch bei der Pflegegelderhöhung und beim Heiz­kostenzuschuss später am Vormittag mitgeht. Wir laden Sie gerne dazu ein. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: Wo leben Sie soziale Heimat?)

9.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bures. Wunschredezeit: 5 Minuten – Bitte.

 


9.38.00

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Westenthaler, Ihre Krokodilstränen sind ja völlig unpassend. Mit der Politik in den letzten Jahren haben Sie tausende Menschen leider in die Armut getrieben. Sie reden jetzt so und haben in den letzten fünf Jahren gemeinsam mit der ÖVP eine Politik gemacht, wo zusätzlich 160 000 Menschen durch Ihre Belastungs­politik, die Sie betrieben haben, durch Ihre Politik, die nicht auf Beschäftigung und Wachstum gesetzt hat, akut arm geworden sind. (Abg. Ing. Westenthaler: Es geht um die Mütter!) Es ist eigentlich ungeheuerlich, was Sie hier tun. Ich lade Sie ein: Wenn Sie tatsächlich bereit sind, Armut in diesem Land zu bekämpfen, dann unterstützen Sie die bedarfsorientierte Grundsicherung. (Abg. Dr. Stummvoll: Falsche Rede!) Dann können wir es von einem Tag auf den anderen schaffen, dass in einem so reichen Land wie Österreich tausende Menschen nicht mehr unter akuter Armut leben müssen, weil wir den Wohlstand gerechter verteilen. Das haben Sie in den letzten Jahren leider nicht gemacht, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Es gab nämlich in den letzten Jahren eine Politik, die den falschen Weg gegangen ist. Sie haben den sozialen Zusammenhalt in vielen Bereichen gefährdet. (Abg.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 19

Dr. Stummvoll: Der Wahlkampf ist vorbei!) Sie haben in den letzten fünf Jahren niemals einen Wertausgleich bei den Pensionen erreicht.

In den letzten Jahren sind die Preise doppelt so hoch gestiegen wie die Pensionen. Das heißt: Ihre Politik war eine, die viele Menschen – vor allem die ältere Generation – in die Armut getrieben hat. Daher bin ich sehr froh, dass es nun tatsächlich gelungen ist, einen Schritt zu setzen, um Menschen wieder aus der Armutsgefährdung zu holen – vor allem die ältere Generation.

Rund 230 000 Menschen – zwei Drittel davon sind Frauen – haben an der Armuts­grenze gelebt, und die bekommen nun zusätzlich 36 € – ein bisschen mehr zum Leben, ein bisschen mehr, als sie in den letzten Jahren von dieser Regierung bekom­men haben, durch die alles für sie teurer wurde und die Pensionen weniger wert geworden sind.

Es sind 5 Prozent Pensionserhöhung – und das ist ein gutes Stück! Wir sollten diesen Weg konsequent fortsetzen. Es geht nicht um Klassenkampf, wie der Herr Neugebauer es gesagt hat, sondern um soziale Gerechtigkeit. Es geht darum, dass nicht, so wie in der Vergangenheit, einige wenige Reiche reicher werden sollen, sondern dass der Wohlstand gerechter verteilt wird und jene Menschen, die es am nötigsten brauchen, von uns Hilfe bekommen. Heute machen wir das mit einer massiven Erhöhung der Ausgleichszulage. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wirklich schön, dass wir es heute schaffen, gemeinsam hier vorzugehen. Es ist ein Beweis dafür, dass es mit der Sozial­demokratie gelingt, wieder einen sozialen Aspekt in die Politik zu bringen.

Aber wir sehen das nicht nur als sozialpolitische Maßnahme, sondern natürlich auch als wirtschaftspolitische. Denn: Wenn sich die Menschen ein bisschen mehr leisten können, dann führt das zu einer stärkeren Kaufkraft und infolge dessen zu mehr Wachstum. Das soll auch bei der älteren Generation so sein, die sich verdient hat, eine Pension zu haben, von der sie leben kann.

Das wollen wir aber auch für jene Menschen erreichen, die hart arbeiten, die einen Vollzeitarbeitsjob haben und nur 700 € im Monat nach dem Kollektivvertrag verdienen. Daher sind wir dafür, dass es einen Generalkollektivvertrag mit einem Mindestlohn von 1 000 € gibt. Wenn man 38,5 Stunden arbeitet, dann soll man dafür zumindest 1 000 € Mindestlohn bekommen. – Das ist der konsequente Weg, den die Sozialdemokratie eingeleitet hat, und den werden wir fortsetzen.

Diesen Weg haben Sie leider in den letzten Jahren verlassen, indem Sie eine Politik betrieben haben, die dazu geführt hat, dass einige wenige bedient wurden (Abg. Mag. Donnerbauer: ... Gewerkschaft!) – Sie vielleicht –, aber die Mehrheit der Menschen nichts davon gehabt und nichts davon gespürt hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Bei diesem Bündel von Maßnahmen geht es auch darum, die Beschäftigung anzu­kurbeln. Es geht nicht darum, Menschen gegeneinander auszuspielen, indem man sagt: Die Menschen, die keine Arbeit haben, wollen ja gar nicht arbeiten!

Es sind 300 000 Menschen – darunter viele junge –, die keinen Job haben, und zwar auf Grund der Versäumnisse der Politik der letzten Jahre. (Zahlreiche Zwischenrufe bei der ÖVP.) Diesen Menschen werden wir wieder Hoffnung und Chancen geben. Wir werden ihnen wieder ein Einkommen geben, von dem man leben kann. Den Älteren werden wir wieder eine Pension geben, mit der man nicht an der Armutsgrenze leben muss. Jungen werden wir die Chance geben, einen Job oder einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Das ist unser Ziel! Und das ist genau das, was die Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher von diesem Haus erwarten.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 20

Heute freue ich mich darüber, dass wir 36 € pro Monat zusätzlich für die Ärmsten der Armen und für jene Generation, die dieses Land aufgebaut hat und der wir zu Dank verpflichtet sind, beschließen können. (Beifall bei der SPÖ.)

9.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


9.43.59

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Ihnen die neueste Attraktion aus dem Parlaments-Souvenirshop mitge­bracht – eine Schneekugel. (Die Rednerin hält diese in die Höhe.) Sie macht Freude, denn wenn sich die Schneewirren verziehen, dann wird ein klarer Blick frei auf die Pallas Athene, auf die Göttin der Weisheit. (Beifall bei der ÖVP.)

Ja, es ist weise – und da sind wir ja alle einer Meinung –, wenn Menschen, die es am notwendigsten brauchen, ein Pensionsplus bekommen. Es geht dabei um die ganz kleinen Pensionen in der Höhe von 200, 300, 400 €, die jene Frauen beziehen, die früher keine Chance hatten, eine höhere Eigenpension zu erwerben – vielleicht wegen der Kindererziehung. Da springt der Steuerzahler ein und finanziert die Ausgleichs­zulage bis zu einer gewissen Grenze – und das nennen wir die Mindestpension. Sie kennen ja dieses System, das ein bewährtes System ist.

Aber: Was ist jetzt das Besondere und das Weise an der neuen Regelung? – Erstmals steigen die Mindestpensionen über die Armutsgrenze hinaus. Das heißt: Die Mindest­pension wird für Ehepaare auf 1 091 € erhöht, für Alleinstehende von derzeit 690 € auf 726 € monatlich; das ist eine Erhöhung von 36 €, und zwar vierzehn Mal im Jahr.

Kein Pensionist gilt mehr als arm in Österreich. Das ist ein Zeichen dafür, dass wir – das ist an die Adresse der FPÖ gerichtet – „Sozialfighter“ sind, wie Sie das aus­gedrückt haben. – Wir sind die Sozialfighter! (Beifall bei der ÖVP.)

Zu den Vorwürfen der SPÖ-Rednerin: Ich bitte Sie, sich zu erinnern! Urteilen Sie selbst! Werfen Sie einen klaren Blick auf die Pallas Athene! (Die Rednerin hält wieder die Schneekugel in die Höhe.) Die früher SPÖ-geführte Regierung hat die Min­destpension in sechs Jahren um 45 € erhöht – die Regierung Schüssel jedoch hat die Mindestpension in sechs Jahren um 136 € erhöht (lebhafter Beifall bei der ÖVP), also um das Dreifache. In Schilling gerechnet sind das fast 2 000 S pro Monat mehr. – Also, wo sind die Sozialfighter? (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

Der Seniorenbund fordert seit Jahren die Anhebung der Mindestpension über die Armutsgrenze. Jetzt haben wir dieses Ziel erreicht: keine Altersarmut in Österreich, und das gilt für mehr als 230 000 Menschen. Klar ist, dass Mindestpensionsbezieher jeden Euro fünfmal umdrehen müssen, und das ist sicherlich kein leichtes Leben, aber wir zeigen: Wir nehmen die Sorgen der Menschen im Ruhestand ernst!

Wir wollen, dass auch die Jüngeren einmal eine gesicherte Pension bekommen. Die Regierung Schüssel hat die Pensionen bis 2050 gesichert. Daher ein Weihnachts­wunsch an die künftige Regierung: Drehen Sie die Pensionsreform nicht wieder zurück (die Rednerin hält die Schneekugel in die Höhe und dreht diese um), sonst verpuffen die wichtigen Pensionssicherungseffekte – genau so wie dieser falsche Schnee hier in der Glaskugel. (Beifall bei der ÖVP.)

9.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Frau Abgeordnete Mandak zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 21

9.48.24

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kollege Westenthaler, Sie haben gesagt, die Ministerin habe das Herz am rechten Fleck. Ich habe mich in der letzten Zeit manchmal gefragt, wie weit rechts ihr Herz schlägt – insbesondere dann, wenn ich mir den Erlass zum Kinderbetreuungsgeld und zur Familienbeihilfe für all jene Familien angeschaut habe, die in Österreich leben, ein Niederlassungsrecht haben und nicht österreichische Staatsbürgerinnen und Staats­bürger sind.

Da ist es der Ministerin mit dem angeblich am rechten Fleck befindlichen Herzen nämlich völlig egal, ob diese Familien das Geld haben, ihre Kinder auch gut durch­bringen zu können. Da ist es ihr nämlich völlig egal, ob sie Familienbeihilfe und damit Kinderbetreuungsgeld bekommen. – So schaut das in Wirklichkeit aus! Ein Ministerin, die solche Erlässe macht, ist es nicht wert, Familienministerin genannt zu werden. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

Herr Kollege Kickl von den Freiheitlichen, wenn Sie von der sozialen Gerechtigkeit reden, dann kriege ich einen Knopf im Bauch. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie schaut denn das aus?) Ihre soziale Gerechtigkeit endet nämlich genau dort, wo die Staats­bürgerschaft endet. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ihre soziale Gerechtig­keit – oder das, was Sie dafür halten – gilt nur für die anständigen, aufrechten Öster­reicherinnen und Österreicher – möglichst im Trachtenanzug –, und alle anderen sollen schauen, wo sie bleiben in Österreich. So ist Ihre Gerechtigkeit definiert! (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Was stimmt, das ist, dass wir mit diesem Tagesordnungspunkt, wo es um die Erhöhung der Mindestpensionen geht, tatsächlich eine Verbesserung erreichen. Nur: Ich warne Sie davor, so zu tun, als sei damit alles im Reinen und alles wirklich gut. Die Betroffenen kommen nämlich damit nicht über die Armutsgefährdungsschwelle.

Der große Unterschied ist der, Frau Kollegin Aubauer – um den klaren Blick wirklich zu bewahren –, dass in dem Moment, in dem diese Menschen armutsgefährdet sind, sie zwar über die Runden kommen, aber ihnen ja nichts passieren darf, denn sonst sind sie gleich in der Armut drinnen. Da darf kein Gerät kaputt gehen, da darf die Wasch­maschine nicht kaputt gehen, da darf nichts Größeres passieren. Unserer Meinung nach ist dieser Anspruch ein zu geringer. Daher fordern wir, dass wirklich die Armutsgefährdung verhindert wird. Mit der heutigen Anhebung wird diese jedoch nicht verhindert.

Frau Kollegin Bures, es ist meiner Meinung nach falsch, dass mit diesem Gesetz die Menschen aus der Armutsgefährdung geholt werden, wie Sie es sagten. Das ist in Wirklichkeit nicht der Fall!

Sie sagten weiters, dass ein Mindesteinkommen für alle, die im Kollektivvertrag drinnen sind, das wünschenswerte Ziel der SPÖ ist. Dazu kann ich nur sagen: Schade, schade! Ich hätte mir von der SPÖ gewünscht, dass sie in die Regierungsvereinbarungen auch die Forderung aufnimmt, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Mindest­einkommen bekommen, nicht nur jene, die im Kollektivvertrag sind. Denn: Es gibt immer mehr Arbeitnehmer, die leider nicht im Kollektivvertrag drinnen sind, obwohl sie gerne drinnen wären, und so um den Mindestlohn kommen. Sie schaffen damit eine Zweiklassengesellschaft im Arbeitsbereich, die auseinander driftet. Ich appelliere daher an die SPÖ, das Mindesteinkommen als solches bei den Koalitionsverhandlungen entsprechend einzufordern. (Beifall bei den Grünen.)

Unser zweiter Kritikpunkt – Kollege Öllinger hat ihn schon angesprochen – ist, dass Sie die Einmalzahlung all jenen verweigern, die unter der Ausgleichszulage liegen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 22

Wir bringen diesbezüglich folgenden Abänderungsantrag zum vorliegenden Tages­ordnungs­punkt ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das im Titel genannte Bundesgesetz in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Erstens: Im Artikel 1 Ziffer 6 entfällt im § 630 der Absatz 3.

Zweitens: Im Artikel 2 Ziffer 6 entfällt im § 316 der Absatz 3.

Drittens: Im Artikel 3 Ziffer 6 entfällt im § 306 der Absatz 3.

Viertens: Die Artikel 9 und 10 entfallen völlig.

*****

Das heißt, dass damit alle im Jahr 2007 die Einmalzahlung von 60 € bekommen und nicht gerade die Ärmsten davon ausgeschlossen sind.

Ich hoffe, dass Sie diesem Antrag zustimmen werden. Da Ihnen die Armuts­bekämpfung in Österreich ein Anliegen ist, erwarte ich, dass Sie dem zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

9.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mandak, ich ersuche Sie, Folgendes zu klären: Sie haben mündlich einen anderen Antrag eingebracht, als er uns schriftlich vorliegt. Hier heißt es: Artikel 4 bis einschließlich 10 entfallen – und Sie haben gesagt, die Artikel 9 und 10 entfallen. Können Sie vielleicht Punkt 4 noch einmal mündlich vortragen, damit da kein Missverständnis entsteht.

 


9.53.38

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Danke, Frau Präsidentin. – Ich berichtige: Der 4. Punkt im Antrag heißt: Die Artikel 9 und 10 entfallen. – Danke.

9.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es tut mir leid, ich habe einen anderen schrift­lichen Antrag. Vielleicht lässt sich das klären, und die nächste Rednerin oder der nächste Redner der Grünen trägt den richtigen Antrag dann vor.

Der Antrag gilt somit als nicht eingebracht! – Wir werden das noch klarstellen.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neubauer. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


9.54.22

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Westenthaler, Sie haben meinen Kollegen Kickl dahin gehend kritisiert, dass er so viele Punkte aufgezählt hat, die entfallen. Herr Kollege Westenthaler – Sie kommen gerade ins Plenum herein –, wir reparieren lediglich das, was Sie verpfuscht haben. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Rädler: Ihr wart auch dabei!)

Ich sage Ihnen nur eines: Dieses Hohe Haus hat einen ganz anderen Beschluss gefasst als das, was in letzter Konsequenz die Frau Ministerin jetzt vorgelegt hat. Und wir reparieren lediglich das, was Sie verpfuscht haben. Wir wollen – und das sage ich auch für alle Zuseherinnen und Zuseher, weil das zuvor wahrscheinlich nicht klar hervorgegangen ist – mit unserem Antrag bewirken, dass die Mindestpensionisten und


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 23

Ausgleichszulagenbezieher die Einmalzahlung genauso erhalten wie alle anderen auch, weil das mehr als verdient ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Es muss überhaupt gesagt werden, dass es schon bemerkenswert ist, dass heute in diesem Hohen Haus die Pensionisten gar nicht mehr erwähnt werden, so quasi nach dem Motto: Das ist Geschichte von gestern, das ist gegessen, und alle Beschlüsse, die der Seniorenrat einstimmig gefasst hat, sollen praktisch nicht mehr erwähnt werden! Weg ist der Gedanke, dass im Seniorenrat 1,9 Prozent gefordert wurden, nämlich die 1,9 Prozent, die der Pensionistenpreisindex, der heute nicht mehr erwähnt wird, zum Ausdruck bringt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie agieren heute wirklich nicht sozial. Herr Dr. Gusenbauer, ich habe Ihnen schon einmal gesagt, aus dieser Position heraus: Sie haben beim Pensionistenverband den Leuten dort zugesichert, nämlich 400 Dele­gierten versprochen, sich für die Interessen der Pensionisten – für das, was Karl Blecha auch gefordert hat – einzusetzen, aber sie wurden hier herinnen von Ihnen verraten. Es ist so! Karl Blecha hat das auch in einer Presseaussendung ganz ein­deutig zum Ausdruck gebracht. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Pensionisten wurden in diesem Jahr wiederum eindeutig von der Politik verraten, und sie sind – wie jedes Jahr – zum Bittsteller in Österreich geworden.

Frau Kollegin Aubauer, wenn Sie sich hier mit einer Schneekugel herausstellen und meinen, dass Ihre Politik der Weisheit der Pallas Athene gleichkäme, und sagen, dass kein Pensionist mehr arm sei, muss ich Ihnen sagen: Danke, Schüssel! Wir „gratulieren“ uns alle zu Herrn Bundeskanzler Schüssel, der das möglich gemacht hat.

Ich darf Ihnen sagen, dass offenbar der Blick, wenn man 8 000 € verdient, durch die Kugel etwas getrübt sein dürfte. Wenn man weiß, dass in Österreich 300 000 Menschen (Abg. Rädler: Was verdienen Sie?) in Armut leben und eine 1 Million Menschen an der Armutsgrenze lebt, dann muss ich Ihnen sagen: Es ist sehr zynisch, hier herauszugehen und das Gegenteil davon zu behaupten! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir werden deshalb unseren Antrag noch einmal einbringen, und ich darf ihn jetzt zu Gehör bringen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Vorkehrungen dafür zu treffen, dass für das Jahr 2007 folgende Pensionsanpassung vorgenommen werden kann:

Erstens: Die monatlichen Gesamtpensionseinkommen werden bis 1 350 € mit 1,9 Pro­zent, darüber mit einem Fixbetrag von 45 € angepasst.

Zweitens: Personen mit einem monatlichen Gesamtpensionseinkommen von weniger als 1 350 € erhalten zusätzlich eine Erhöhung von 0,3 Prozent monatlich. (Abg. Rädler: Ist der Antrag richtig?)

Ich ersuche alle, die es in diesem Land mit den Pensionisten wirklich ernst meinen, um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei der FPÖ.)

9.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Neubauer, auch Sie haben den Antrag nicht identisch mit dem mir vorliegenden eingebracht. Ich ersuche auch in diesem Fall, dass der richtige Antrag bei der nächsten Wortmeldung eingebracht wird.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek. Wunschredezeit: 5 Minu­ten. – Bitte.

 


9.58.47

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Die Ausgleichszulage für das Jahr 2007 wird weit


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 24

über jenen Satz erhöht, als es bei den Pensionen der Fall ist. Das wurde mittlerweile in den letzten Jahren zur Tradition. Die Ausgleichszulagen sind vom Jahr 1999 bis jetzt wesentlich mehr erhöht worden, als der Verbraucherpreisindex oder der Lebensmittel­index gestiegen ist. Während die Verbraucherpreise vom Jahr 1999 bis zum Jahr 2006, in dem wir uns jetzt befinden, um 15,7 Prozent gestiegen sind, sind die Ausgleichs­zulagen im selben Zeitraum bei den Alleinstehenden um 17 Prozent und beim Familien­richtsatz sogar um 25,5 Prozent gestiegen.

Jetzt erhöhen wir das noch einmal, und zwar bei den Alleinstehenden um 36 €, beim Familienrichtsatz ebenfalls um 36 €, und das macht beim Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende 5,33 Prozent Erhöhung aus. Das, sehr geehrte Damen und Herren, muss man sich vor Augen halten! Wir haben hier ein wirksames Instrument zur Armutsbekämpfung, wir haben dadurch die Armutsgefährdungsschwelle angehoben. Es war wichtig, dass wir das getan haben.

Man kann immer das Unmögliche fordern, man kann immer sagen: Ja, okay, wir können noch mehr tun! Es gibt Leute, die in der Vergangenheit nicht Ausgleichs­zulagenempfänger waren, sondern minimal darübergelegen sind, und wenn man jetzt den Ausgleichszulagenrichtsatz stärker anhebt als anderes, dann kommt der eine oder andere auch in den Genuss der Ausgleichszulage. Das ist einmal so, gar keine Frage, aber man muss auf jeden Fall jene Pensionen, die sehr niedrig sind, anheben.

Es gibt halt heute in Österreich noch immer Menschen, die in ihrem Erwerbsleben wenig verdient haben, und Sie, Frau Kollegin Bures, haben das Einkommen in Österreich angeschnitten. – Das Einkommen in Österreich macht aber nicht die Regierung, das machen nicht wir hier im Nationalrat, sondern das verhandeln die Sozial­partner, und das Mandat für die Arbeitnehmer hat der ÖGB. Bitte, wenden Sie sich an den ÖGB, dass die Löhne ordentlich verhandelt werden! Wenn ich mir anschaue, was heuer für die im Handel Tätigen herausgekommen ist – ein Wahnsinn! 2,35 Prozent! (Beifall beim BZÖ.)

Schauen Sie sich einmal die Situation im Handel an! Und dann beklagt man, dass zu wenig Konsum da ist?! Das sind alles Konsumenten. 450 000 Personen sind in Österreich im Handel beschäftigt, und wenn diese Personen ein geringes Einkommen haben, dann können sie auch nicht mehr ausgeben. – Genau das ist es!

Man muss die Kaufkraft stärken. Wenn man die Kaufkraft im Erwerbsleben stärkt, so steigt der Konsum – keine Frage! –, und auch die Vorsorge für die Pension ist gewährleistet, denn durch ein höheres Einkommen wird natürlich auch die Pension höher, keine Frage. So zieht sich das wie ein roter Faden dahin. Diesbezüglich sind die Arbeitnehmervertretung, der Gewerkschaftsbund ganz einfach zu schwach – zu schwach, weil sie ständig mit internen Diskussionen befasst sind, weil sie in die Pleite geschlittert sind. Das ist Fakt, dort müssen Sie einmal reagieren!

Tatsache ist, dass, seitdem wir Regierungsverantwortung getragen haben, in den letzten sechs Jahren auf jeden Fall die Ausgleichszulagenrichtsätze um weit mehr angehoben worden sind als früher, als Sie Sozialdemokraten den Bundeskanzler und den Sozialminister gestellt haben. So ist das halt einmal.

Von den nun vorgeschlagenen Maßnahmen sind rund 230 000 Personen betroffen, die davon profitieren. Es sind natürlich auch Mehrkosten damit verbunden. 76 Millionen € werden auf diese 230 000 Personen verteilt. – Das ist Sozialpolitik, da können Sie sich eine Scheibe von uns abschneiden! Sie werden sich in Zukunft noch sämtliche Beispiele bei uns ausleihen können, die darauf hinweisen, wie man richtige Sozial­politik macht, denn „Sozialdemokratie“ heißt noch nicht „Sozialpolitik“. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

10.03



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 25

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ord­neter Riepl. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


10.03.30

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Kollege Dolinschek, Ihre letzten Stellungnahmen zur Kollektivvertragspolitik zwingen mich natürlich, ein paar Sätze dazu zu sagen. Ich erinnere nur an Ihren Regierungskollegen, an Ihren Finanzminister, was dieser, als die Metallindustrie im Einvernehmen mit der Wirtschaft voriges Jahr (Abg. Dolinschek: Der hat sich ja verabschiedet!) – hören Sie mir einmal zu, Herr Kollege Dolinschek – eine 3,1 Prozent Ist-Lohnerhöhung abge­schlossen hat, Ihr Regierungskollege, der mit Ihnen in der Regierung gesessen ist, zu diesem Abschluss gesagt hat. Wollen Sie die Zeitungsausschnitte haben? Soll ich sie Ihnen geben? – Er hat den Abschluss im Ausland bekrittelt, er hat gesagt: Das ist viel zu hoch, das darf nicht sein, das schädigt den Wirtschaftsstandort!, und so weiter.

Sich jetzt hierher zu stellen und die Gewerkschaften zu geißeln, dass sie zu schwach sind, wenn gleichzeitig Ihr Regierungskollege, Ihr Finanzminister kritisiert, dass es einmal einen ordentlichen Lohnabschluss gibt – also dazu gehört schon ordentlicher Mut. Ich gratuliere Ihnen zu diesem Mut, Herr Abgeordneter! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Bekämpfung der Armut, sehr geehrte Damen und Herren, ist und war der Sozialdemokratie immer ein großes Anliegen. Der heutige Beschluss, dass wir die Mindestpensionen durch den Ausgleichszulagenrichtsatz auf 726 € erhöhen, ist, glaube ich, eine wesentliche Erleichterung für – die Zahl ist schon genannt worden – 230 000 Menschen in unserem Land.

Armutsbekämpfung – ich sage es noch einmal – war in den letzten sechs Jahren, wenn man es objektiv betrachtet, eigentlich kein wichtiges Anliegen der bisherigen Bun­desregierung. Wenn ich mir anschaue, wie sehr die Caritas immer wieder kritisiert hat, immer wieder darauf hingewiesen hat, dass 460 000 Menschen in Österreich in Armut leben. Über eine Million Menschen, also 13,2 Prozent der Bevölkerung, sind gefährdet, in die Armut abzurutschen. Jedes Jahr gab es diese Warnungen, Hinweise – sie wurden von der Regierung negiert, es wurde in Wirklichkeit nichts gemacht. Jetzt sind wir endlich so weit, dass wir hier ein bisschen nachbessern können. Höchste Zeit würde ich sagen!

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Aubauer! Das mit der Schneekugel ist natürlich auch eine ganz interessante Sache, vor allem, wenn man beachtet, dass die Weisheit und die Göttin der Weisheit vor der Türe stehen. Ich erinnere Sie: Ein Mitglied Ihres Klubs hat einmal bedauert, dass die Göttin der Weisheit und die Weisheit vor dem Parlament und nicht im Parlament sind. Wir haben in den letzten sechs Jahren orange-schwarzer Regierung erlebt, dass die Weisheit oftmals draußen geblieben ist, nicht hier war. – Darauf sollte man bei dieser Gelegenheit und in Bezug auf Ihr Beispiel im Zusam­menhang mit der Schneekugel hinweisen. Kollege Neugebauer weiß, wovon ich spreche, zumal er das bei einer Demonstration am Heldenplatz damals zu Recht bekrittelt hat. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rasinger: Franz, du warst schon einmal besser! – Abg. Neugebauer: Aber ihr habt nichts zusammengebracht!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Molterer hat gestern gesagt: Wir brauchen einen ausgeglichenen Haushalt, wir brauchen stabile Staatsfinanzen, Schulden sind das Unfairste der jungen Generation gegenüber. – Mir ist da noch ein Plakat, ein Inserat von der ÖVP in Erinnerung, „Zukunft ohne Schulden“ steht darauf.

Herr Staatssekretär Finz, Sie sind mir heute zu ruhig in dieser Diskussion. Sie müssten ein wenig gefordert werden, und ich möchte Sie ein bisschen fordern: Stimmt es, dass


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 26

wir heute 23 Milliarden € mehr Staatsschulden haben als vor sechs Jahren, als Sie angefangen haben? (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Finz.)

Stimmt es, dass Straße, Schiene, dass Bundesbahn, ASFINAG 20 Milliarden € Schul­den angehäuft haben? Stimmt es, dass der Familienlastenausgleichsfonds in die Rich­tung von 2 Milliarden € Defizit geht? Stimmt es, dass die Arbeitslosenversicherung ins Defizit rutscht? – Sie haben heute die Chance, etwas dazu zu sagen, ich fordere Sie dazu auf. Stehen Sie auf und sagen Sie etwas dazu! (Neuerliche Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Finz.)

Dazu kommt noch der Verkauf des Familiensilbers, und mit dem Gold ist da jetzt auch noch irgendetwas, hört man. Ein Viertel der Goldreserven soll verkauft worden sein? (Staatssekretär Dr. Finz: ... Nationalbank!) Dafür sind Sie nicht zuständig – aha. Der Herr Staatssekretär hat gesagt, für die Goldreserven und für den Wert des Goldes unserer Republik ist er und damit sicher auch der Finanzminister nicht zuständig. Ich frage mich, wer der Verwalter ist, wer der politisch Verantwortliche ist. Sie nicht? (Staatssekretär Dr. Finz: Die unabhängige Nationalbank!) Also irgendjemand anderer. Gut, das können Sie alles noch sagen. Ich fordere Sie auf, das zu sagen, denn ich glaube, die Leute haben ein Anrecht darauf.

Wissen Sie, wie mir das mit dem Gold vorkommt? Beispiel: Da gibt es eine Familie, das Kind hat vier Golddukaten, der Vater nimmt einen weg, sagt niemandem etwas davon, und plötzlich stellt man fest, es sind nur noch drei da. – Wissen Sie, wie man das nennt? Ich weiß nicht, wie man das nennt, ich halte es jedenfalls nicht für anständig, dass, ohne dass man irgendjemandem etwas sagt, da still und heimlich ein Viertel der Goldreserven weg ist. Das sind 105 Tonnen Gold (Staatssekretär Dr. Finz: Sitzen Ihre Vertreter nicht in der Nationalbank?), das fällt mir auf.

Ich meine, die Menschen in Österreich, die jetzt vor den Fernsehgeräten sitzen, haben irgendwie ein Recht darauf, zu erfahren, was mit unserem Gold wirklich passiert ist und wie es mit den Schulden ausschaut. Sagen Sie bitte irgendetwas! Melden Sie sich zu Wort und sagen Sie bitte etwas zu den Schulden! (Beifall bei der SPÖ.)

10.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


10.09.27

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln jetzt das Thema Pensionsanpassungen, Erhöhung der Aus­gleichszulagen, ein wichtiger Schritt für die Pensionssicherungen. – Wie man an den Ausführungen meiner Vorredner sieht, handelt es sich um ein hochemotionales Thema, weil es zu den wichtigen Sozialthemen gehört, die oft sehr emotional sind und sehr unterschiedlich gesehen werden. Ich denke aber, dass wir mit dieser Vorlage einen guten Kompromiss gefunden haben, und ich bin froh, dass in diesem Zusam­menhang auch ein einstimmiger Beschluss ermöglicht wird.

Das Geld für Sozialleistungen muss von jemandem erwirtschaftet und erarbeitet werden. Lassen Sie mich daher an dieser Stelle auch jenen danken, die es mit ihren Steuern und Abgaben erst ermöglichen, dass wir genau diese Sozialleistungen erbringen können. (Beifall bei der ÖVP.) Ich glaube, das haben sie sich verdient! Schließlich sollten wir auch immer daran denken, dass das Ausgeben sehr viel einfacher ist als das Erwirtschaften.

Sozialthemen sind immer sehr emotional, weil sie natürlich sehr viel mit Gerechtigkeit zu tun haben, und sie sind – das haben auch einige Redner vor mir gezeigt – auch


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 27

immer unglaublich verlockend für populistische Forderungen. Was ich wirklich nicht gut finde und daher ausdrücklich ansprechen möchte: Sozialthemen sollte man nicht immer mit anderen Themen abtauschen. Soziales kann man nicht gegen Sicherheit abtauschen, Soziales kann man nicht gegen Wirtschaftspolitik abtauschen; das sind Dinge, die zu einem großen Ganzen gehören, so wie Sozialpolitik. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde mit 1. Jänner 2007 mein Mandat zurücklegen und möchte daher ein paar Worte zu meiner bisherigen Tätigkeit als Parlamentarierin sagen. Ich durfte sieben Jahre hier im Parlament tätig sein, und ich möchte sagen, ich war mit Begeisterung Parlamentarierin. Es ist eine anspruchsvolle und sehr fordernde Tätigkeit, aber sie hat mir außerordentlich viel Freude bereitet.

In der letzten Zeit – so mein Eindruck, mein Gefühl – werden das Bild und die Arbeit des Politikers/der Politikerin immer etwas kritischer gesehen, und ich denke, das ist eine Entwicklung, an der wir selbst nicht unschuldig sind. Das ist aber auch eine bedenkliche Entwicklung, weil unsere Arbeit eine sehr wichtige, eine sehr anspruchs­volle Arbeit ist, die, wie Frau Kollegin Aubauer mit ihrer Schneekugel mit der Pallas Athene gezeigt hat, auch Weisheit erfordert. Wenn wir selbst diese Arbeit schlecht­machen oder daran beteiligt sind, sie schlechtzumachen, dann dient das nicht der politischen Arbeit. Politik ist aber wichtig, weil sie für die Menschen in unserem Land Rahmenbedingungen schafft, mit denen sie arbeiten und mit denen sie leben müs­sen. – Daran sollten wir immer wieder denken, wenn wir uns hier gegenseitig „Freund­lichkeiten“ an den Kopf werfen.

Ich habe in allen Fraktionen Menschen getroffen, die genau diesen Anspruch, weise zu sein, an sich stellen – und das war einer der schönsten Teile der parlamentarischen Arbeit.

Ich möchte Ihnen allen für die Zusammenarbeit danken. Ich habe viele Wünsche für das Parlament: Ich wünsche vor allem einen guten Geist, ich wünsche Ihnen allen trotz aller ideologischen Gegensätze Gesprächsbereitschaft, Gesprächsfähigkeit, Komp­romiss­fähigkeit und gegenseitigen persönlichen Respekt. Das ist das Wichtigste in der Demokratie, und das ist auch für uns das Wichtigste.

Ihnen allen viel positive Energie für Ihre Tätigkeit und vielen Dank. (Allgemeiner Beifall. – Die Abgeordneten von der ÖVP spenden stehend Beifall.)

10.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Baumgartner-Gabitzer, auch wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit, und wir wünschen Ihnen alles Gute für die Zukunft!

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. Seine Wunschredezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


10.14.07

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Mir bleibt nur die Aufgabe, den Antrag, der vorhin falsch verlesen wurde – und ich entschuldige mich dafür, es war mein Fehler –, zu korrigieren.

Im Wesentlichen geht es darum, dass nicht nur AusgleichszulagenbezieherInnen, sondern auch BezieherInnen so genannter Kleinpensionen, Pensionen nach dem Impfschadengesetz und so weiter, den Einmalbetrag nicht erhalten.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 28

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen zum Sozialrechts-Ände­rungs­gesetz 2007 – SRÄG 2007

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das im Titel genannte Bundesgesetz in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 Ziffer 6 entfällt im § 630 der Abs. 3.

2. In Artikel 2 Ziffer 6 entfällt im § 316 der Abs. 3.

3. In Artikel 3 Ziffer 6 entfällt im § 306 der Abs. 3.

4. Artikel 4 bis einschließlich 10 entfallen.

*****

Ich wiederhole: Es geht darum, dass auch den BezieherInnen von Kleinpensionen beziehungsweise den AusgleichszulagenbezieherInnen trotz der Änderungen und Verbesserungen, die Sie jetzt vorgenommen haben, diese 60 € Einmalbetrag zuge­stan­den werden. Wir finden das in Ordnung, es geht da nicht um ein Privileg. (Beifall bei den Grünen.)

10.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben verlesene Abänderungsantrag des Abgeordneten Öllinger ist nun entsprechend eingebracht, auch ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (12 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfür­sorge­gesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Ver­brechens­opfergesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 – SRÄG 2007) (19 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das im Titel genannte Bundesgesetz in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 Ziffer 6 entfällt im § 630 der Abs. 3.

2. In Artikel 2 Ziffer 6 entfällt im § 316 der Abs. 3.

3. In Artikel 3 Ziffer 6 entfällt im § 306 der Abs. 3.

4. Artikel 4 bis einschließlich 10 entfallen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 29

Begründung

Mit der vorliegenden Novelle werden BezieherInnen von Ausgleichszulagen vom Erhalt einer Einmalzahlung im Jahr 2007 ausgenommen. Begründet wird dies mit der „außer­tourlichen“ Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes. Diese Begründung ist nicht nachvollziehbar.

Auch nach der Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes verfügen BezieherInnen einer Ausgleichszulage NICHT über jenen Betrag, der in Österreich als Armuts­gefährdungsschwelle gilt.

Ein Problem liegt in der Methodik der EU-SILC-Erhebung, die auf den Daten des Mikrozensus fußt und daher stets nur Armutsgefährdungsschwellen der Vergangenheit erheben kann. Der dieser „außertourlichen“ Anhebung zu Grunde liegende Wert von € 848,- bezieht sich auf die Erhebung für das Jahr 2004. Der Entwicklung des Verbraucherpreisindex in den letzten zwei Jahren folgend liegt die Armuts­gefährdungsschwelle derzeit somit bei etwa € 885,-.

Ein anderes Problem liegt in der Tatsache, dass auch von Ausgleichszulagen noch Beiträge in Abzug gebracht werden, die das tatsächlich verfügbare Einkommen um knapp 5% reduzieren.

In der Praxis werden mit der behandelten Vorlage die Ausgleichszulagen lediglich auf 95% der Armutsgefährdungsschwelle des Jahres 2004 angehoben. Dennoch ist dies mit Sicherheit ein wichtiger Zwischenschritt zur Verhinderung von Armut im Alter.

Unverständlich ist es jedoch, dass die Einmalzahlung für das Jahr 2007 gerade jenen PensionistInnen nicht zukommt, die ohnehin bereits mit Einkommen unter der Armuts­gefährdungsschwelle auskommen müssen. Mit dem vorliegenden Abänderungsantrag wird dieser sozialpolitische Fehler korrigiert. Die Kosten dieser Maßnahme liegen bei ca. € 13 Mio.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


10.15.58

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Herr Staatssekretär! Wir haben schon viel über Schnee und viel über Gold gehört. Für den Schnee sind wir in dieser Republik nicht verantwortlich, für das Gold sehr wohl. Manche reden schon vom größten Goldraub Österreichs. Das interessiert uns wirklich, Herr Staatssekretär! Aber Sie sind nicht der Ronald Biggs der österreichischen Innenpolitik, da wird sich schon Herr Finanzminister Grasser dafür verantworten müssen, was mit den Reserven der Nationalbank passiert ist.

Vom Goldraub zum Pensionenklau. – Wir haben bis zum 16. November angestrengt mit den Sozialdemokraten verhandelt, um den Pensionisten das zukommen zu lassen, was ihnen zusteht, nämlich 2,2 Prozent. Wir haben diesbezüglich auch einen Antrag für die Sitzung am 17. November vereinbart. Am 16. November waren wir uns noch einig mit allen Seniorenvertretern aller politischen Couleurs, mit den Sozialdemokraten, mit den Grünen – am 17. November, Herr Gusenbauer, haben Sie mit Ihrem Pakt mit der ÖVP um 15 Uhr den Pensionisten in die Tasche gegriffen und eine Anhebung um 1,6 Prozent beschlossen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir geben Ihnen aber heute noch einmal die Gelegenheit, diese soziale Kälte zu reparieren, und bringen folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 30

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Strache, Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Pensionen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Vorkehrungen dafür zu treffen, dass für das Jahr 2007 folgende Pensionsanpassung vorgenommen werden kann:

1. Die monatlichen Gesamtpensionseinkommen werden bis € 1 350,-- mit 1,9 Prozent, darüber mit einem Fixbetrag (€ 45,--) angepasst;

2. Personen mit einem monatlichen Gesamtpensionseinkommen von weniger als € 1 350,-- erhalten zusätzlich eine Erhöhung von 0,3 Prozent monatlich.

Weiters wird die Bundesregierung ersucht, zukünftig den Pensionistenpreisindex für die Berechnung des monatlichen Gesamtpensionseinkommens heranzuziehen.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren von der Sozial­demokratie, das ist das, was wir vereinbart haben, das ist das, was die Senioren­verbände von Blecha abwärts wollen, das ist das, was die Pensionisten in Österreich brauchen. Haben Sie Mut und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dr. Graf verlesene Entschließungsantrag ist entsprechend eingebracht, auch unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Strache, Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Pensionen

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1 Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (12 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschaden­gesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 – SRÄG 2007) in der 8. Sitzung des Nationalrates vom 15. Dezember 2006

Seit dem Jahr 2000 wurden die Pensionen stets unterhalb der Inflationsrate erhöht, sodass es für die Pensionisten zu realen Verlusten in Höhe von durchschnittlich 8 % gekommen ist. Gleichzeitig zeigt der im Auftrag des Österreichischen Seniorenrates und mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen von der Statistik Austria erstellte „Preisindex für Pensionistenhaushalte“, dass diese Pensionisten stärker von Preissteigerungen betroffen sind als Durch­schnittshaushalte.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 31

Im vergangenen Jahr hat sich daher die Kaufkraft von Pensionistenhaushalten nicht bloß mit dem allgemeinen Verbraucherpreisindex um 1,6 % verringert, sondern um 1,9 %.

Abweichend von der gesetzlichen Pensionsanpassung haben ÖVP und BZÖ in der Bundesregierung eine zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von € 40,- beschlossen. Die SPÖ und die Grünen fordern eine Erhöhung mit dem Preisindex für Pensionisten­haushalte in Höhe von 1,9 %. Die FPÖ schlägt eine Erhöhung um 2,6 %, mindestens aber mit 35 und höchstens mit € 70,- vor und zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von € 100,-.

Bei der Suche nach einem Kompromiss zwischen diesen Vorschlägen ist zu berücksichtigen, dass geringe und mittlere Pensionen von den erhöhten Energie­preisen überproportional betroffen sind, was sich auch im Pensionistenpreisindex (der alle Hauhaltseinkommen erfasst), nicht vollständig widerspiegelt. Tatsächlich müssten geringe und mittlere Pensionen um ca. 2,2 % angehoben werden, um die Energie­teuerung zu kompensieren.

Bei der Höhe der Pensionsanpassung ist weiters die wirtschaftliche Entwicklung zu berücksichtigen, die insgesamt zu stark gestiegenen Steuereinnahmen geführt hat, wodurch im Budget des kommenden Jahres finanzieller Spielraum besteht. Aus diesem Grund liegen auch die Lohnabschlüsse über 2 %, der der Beamten bei 2,35 %. Die FPÖ schlägt daher im Folgenden einen Kompromiss vor, der insgesamt Kosten für die Pensionserhöhung von € 495 Mio. verursacht, das sind um € 110 Mio. mehr als die gesetzliche Pensionsanpassung mit 1,6 %. Dieser Betrag entspricht fast exakt einer Halbjahresrate für die Eurofighter.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Vorkehrungen dafür zu treffen, dass für das Jahr 2007 folgende Pensionsanpassung vorgenommen werden kann:

1. Die monatlichen Gesamtpensionseinkommen werden bis € 1.350,- mit 1,9 %, darüber mit einem Fixbetrag (€ 45,-) angepasst;

2. Personen mit einem monatlichen Gesamtpensionseinkommen von weniger als € 1.350,- erhalten zusätzlich eine Erhöhung von 0,3 % monatlich.

Weiters wird die Bundesregierung ersucht, zukünftig den Pensionistenpreisindex für die Berechnung des monatlichen Gesamtpensionseinkommens heranzuziehen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin kommt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


10.18.46

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Ich glaube, der Gradmesser für uns alle sollte die Meinung der


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 32

Bürgerinnen und Bürger sein, und genau aus dieser Richtung haben wir in den letzten Wochen, Monaten und Jahren immer wieder gehört – nicht nur ich, sicherlich auch Sie –, dass das Leben teurer geworden ist, aber die Pensionen immer weniger wert werden. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) – Das wird heute repariert, und nicht nur das, Herr Kollege Westenthaler. Wenn es Ihnen passt, sind Sie seit Mai dabei, wenn es Ihnen nicht passt, sind Sie länger dabei – je nach Belieben. Bleiben Sie glaubwürdig, denn Glaubwürdigkeit ist eines der wichtigsten Elemente, die wir Politikerinnen und Politiker vor den Bürgerinnen und Bürgern vorzuweisen haben! (Beifall bei der SPÖ.)

Bevor ich es vergesse, darf ich, weil es wichtig ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, einen Abänderungsantrag ankündigen, der gerade verteilt wird, in dem es genau um die Personen geht, die Kollege Öllinger erwähnt hat. Es sind vielleicht 100 bis 150 Betroffene, aber trotzdem soll niemand durch das soziale Netz fallen.

Es geht um die Pensionistinnen und Pensionisten mit Pensionen zwischen 710 € und 715 €, die durch den Verlust dieser Einmalzahlung, die diese nicht bekommen, bis maximal 56 € verlieren könnten. Wir wollen das reparieren. Wenn der Antrag eingelangt ist, werde ich ihn, weil ich die letzte Rednerin meiner Fraktion bin, sogleich einbringen.

Ich habe von Glaubwürdigkeit gesprochen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und wir sollten vor der Lebensleistung der älteren Generationen Respekt haben und hier nicht mehr oder weniger abenteuerliche Wortmeldungen von uns geben, sondern glaubwürdig bleiben. Denn das, was wir vor der Wahl sagen, sollten wir nach der Wahl auch umsetzen. Und bevor es noch eine neue Bundesregierung gibt – Herr Kollege Westenthaler, so etwas haben Sie überhaupt noch nie zusammengebracht –, gibt es jetzt schon während der Verhandlungen eine massive Verbesserung für Mindest­pensionistinnen und Mindestpensionisten. Die SPÖ hält die Versprechen und löst sie ein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht vor allem um die Frauen bei den Mindestpensionen. Sie wissen genau, Frauen arbeiten, kochen, putzen, waschen, versorgen die Kinder immer noch in einem sehr, sehr hohen Ausmaß gegenüber den Männern. Sie tragen auch mit 55 Prozent wesentlich dazu bei, dass das Bruttoinlands­produkt so ausschaut, wie es ausschaut: Mehr als die Hälfte der Leistungen stammt von Frauen aus bezahlter und aus unbezahlter Arbeit. Und wenn Frauen älter werden, stellt sich die Frage, wie die Frauen dann abgesichert sind.

Es ist kein Geheimnis, wenn ich sage, dass bei den Höchstpensionen die Männer natürlich voran sind: Doppelt so viele Männer wie Frauen erhalten die Höchstpension. Und Sie werden sich auch nicht wundern, wenn ich Ihnen sage, dass bei den Mindest­pensionen – leider, leider – die Frauen vorne sind: Mehr als doppelt so viele Frauen wie Männer beziehen eine Mindestpension.

Von der über 1 Million Frauen in Österreich, die über 60 Jahre sind, haben überhaupt nur 440 000 Frauen eine Eigenpension. Es ist höchste Zeit, dass da etwas geschieht! Endlich haben das auch die anderen Parteien begriffen, und es ist genauso wichtig, dass wir andere große Projekte umsetzen.

Jetzt bringe ich daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Neugebauer, Dolinschek, Kolleginnen und Kolle­gen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 19 der


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 33

Beilagen über die Regierungsvorlage 12 der Beilagen betreffend ein Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007

*****

Da er verteilt wird und ich ihn erläutert habe, Frau Präsidentin, hoffe ich, dass der Antrag somit auch eingebracht ist. Es geht, wie gesagt, darum, dass die paar Leute, die durch das soziale Netz gefallen wären, weil sie diese Einmalzahlung auf Grund der geringen Höhe der Pension nicht erhalten hätten, diese auch bekommen, und somit gibt es auch hier einen Lückenschluss.

Ich glaube, dass das ein großes Projekt ist, das wir jetzt begonnen haben, dem viele weitere Projekte folgen müssen, keine Frage, bis wir eine neue Bundesregierung haben, im Sinne der Menschen Österreichs. (Beifall bei der SPÖ.)

10.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Heinisch-Hosek eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Neuge­bauer, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen wurde in seinen Grundzügen ent­sprechend erläutert. Er steht mit in Verhandlung. Ich lasse ihn auf Grund des Umfangs gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Verteilung bringen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Neugebauer, Dolinschek

und Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 19 der Beilagen über die Regierungsvorlage 12 der Beilagen betreffend ein Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In der Gesetzesüberschrift wird der Klammerausdruck „(Sozialrechts-Änderungs­gesetz 2007 SRÄG 2007)“ durch den Klammerausdruck „(3. Sozialrechts-Änderungs­gesetz 2006 - 3. SRÄG 2006)“ ersetzt.

2. In der Überschrift zu § 630 in der Fassung des Art. 1 Z 6 wird der Ausdruck „zum Bundesgesetz“ durch den Ausdruck „zu Art. 1 des Bundesgesetzes“ ersetzt.

3. Dem § 630 Abs. 3 in der Fassung des Art. 1 Z 6 werden folgende Sätze angefügt:

„Ergibt sich jedoch auf Grund der Anpassung mit dem Anpassungsfaktor und der Einmalzahlung nach § 629 ein höherer Betrag als auf Grund der Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze mit 1. Jänner 2007, so ist der Unterschiedsbetrag als besondere Einmalzahlung auszuzahlen. Auf die besondere Einmalzahlung ist § 629 Abs. 2 anzuwenden.“

4. In der Überschrift zu § 316 in der Fassung des Art. 2 Z 6 wird der Ausdruck „zum Bundesgesetz“ durch den Ausdruck „zu Art. 2 des Bundesgesetzes“ ersetzt.

5. Dem § 316 Abs. 3 in der Fassung des Art. 2 Z 6 werden folgende Sätze angefügt:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 34

„Ergibt sich jedoch auf Grund der Anpassung mit dem Anpassungsfaktor und der Einmalzahlung nach § 315 ein höherer Betrag als auf Grund der Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze mit 1. Jänner 2007, so ist der Unterschiedsbetrag als besondere Einmalzahlung auszuzahlen. Auf die besondere Einmalzahlung ist § 315 Abs. 2 anzuwenden.“

6. In der Überschrift zu § 306 in der Fassung des Art. 3 Z 6 wird der Ausdruck „zum Bundesgesetz“ durch den Ausdruck „zu Art. 3 des Bundesgesetzes“ ersetzt.

7. Dem § 306 Abs. 3 in der Fassung des Art. 3 Z 6 werden folgende Sätze angefügt:

„Ergibt sich jedoch auf Grund der Anpassung mit dem Anpassungsfaktor und der Einmalzahlung nach § 305 ein höherer Betrag als auf Grund der Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze mit 1. Jänner 2007, so ist der Unterschiedsbetrag als besondere Einmalzahlung auszuzahlen. Auf die besondere Einmalzahlung ist § 305 Abs. 2 anzuwenden.“

8. Dem § 41b Abs. 3 in der Fassung des Art. 9 werden folgende Sätze angefügt:

„Ergibt sich jedoch auf Grund der Anpassung mit dem Anpassungsfaktor und der Einmal­zahlung nach Abs. 1 ein höherer Betrag als auf Grund der Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze mit 1. Jänner 2007, so ist der Unterschiedsbetrag als besondere Einmalzahlung auszuzahlen. Auf die besondere Einmalzahlung ist Abs. 2 anzuwenden.“

9. Dem § 37a Abs. 3 in der Fassung des Art. 10 werden folgende Sätze angefügt:

„Ergibt sich jedoch auf Grund der Anpassung mit dem Anpassungsfaktor und der Einmalzahlung nach Abs. 1 ein höherer Betrag als auf Grund der Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze mit 1. Jänner 2007, so ist der Unterschiedsbetrag als besondere Einmalzahlung auszuzahlen. Auf die besondere Einmalzahlung ist Abs. 2 anzuwenden.“

Begründung

Zu Z 1:

Der neue Kurztitel und die neue Abkürzung sollen dokumentieren, dass der Nationalrat den einschlägigen Gesetzesbeschluss noch im Kalenderjahr 2006 gefasst hat.

Zu den Z 2, 4 und 6:

In den Überschriften zu den Schlussbestimmungen der Novellen zu den Sozial­versicherungsgesetzen soll klar zum Ausdruck kommen, dass es sich beim vorliegenden Änderungsgesetz um ein Sammelgesetz handelt.

Zu den Z 3, 5 und 7 bis 9:

Bei Pensionen mit einem Ausgangswert zwischen 710,30 Euro und 714,60 Euro kann es bei Anspruch auf Ausgleichszulage im Jahr 2007 zu einer geringfügigen Differenz im Jahresbezug gegenüber der Anpassung mit dem Anpassungsfaktor zuzüglich der Einmalzahlung kommen.

Diese Differenz soll mit einer besonderen Einmalzahlung ausgeglichen werden.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 35

Von dieser Maßnahme werden in der gesetzlichen Pensionsversicherung rund 150 PensionsbezieherInnen betroffen sein. Die Mehrkosten betragen im Jahr 2007 rund 6 000 Euro. Ab dem Jahr 2008 entstehen keine Mehrkosten.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Donabauer zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


10.23.35

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundes­regierung! Meine Damen und Herren an den Fernsehapparaten! Hohes Haus! Die Pensionsdebatte ist jedes Mal ein sehr emotionales Thema. Wir beschließen heute nicht die Pensionsanpassung, wir beschließen heute bloß die Neufestsetzung der Ausgleichszulagenrichtsätze und dazu ein paar Begleitmaßnahmen – damit hier die thematische Ausrichtung klargestellt wird.

Zum Zweiten hat Frau Kollegin Bures gemeint, Glaubwürdigkeit ist der größte Faktor, das Wichtigste in der Politik. Wenn ich mir hier die Beiträge seit heute Morgen anhöre, dann bin ich nicht immer so überzeugt davon, dass Glaubwürdigkeit das ist, was jeder hier darstellen möchte. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass allseits gesagt und dargestellt wird, dass in unserem Land vieles gut läuft. Wir haben eine gute Entwicklung. Wir haben gute Erträge. Das alles ist okay. Wir haben ein gutes Sozial­system; das wird uns allgemein attestiert. Und darum, glaube ich, ist es nicht sehr passend, dass wir hier immer wieder von der Armut reden. Es gibt Armut, aber wirkliche Armut meldet sich selten. Und es wird unsere Aufgabe sein, die wirkliche Armut aufzuspüren und uns dort einzubringen, wo Menschen, aus welchem Grund auch immer, in eine Lebenssituation kommen, die sie selber nicht mehr bewältigen. Das ist etwas, was wir machen müssen, aber das werden wir mit dem Pensionsrecht allein nicht schaffen.

In weiterer Folge wird hier oft dargestellt, wie schlecht die Politik der letzten Jahre gewesen wäre. Nein, wir haben hier seit Jahren, seit Jahrzehnten eine herzeigbare Entwicklung, auch während der großen Koalition. Es ist nicht alles gelungen, meine Damen und Herren von der SPÖ, 1997 ist die Pensionsreform in der Pipeline stecken geblieben, da hat Ihnen der Mut gefehlt. Es ist aber auch zwischen 2000 und 2006 nicht alles umgesetzt worden, aber vieles, glaube ich, konnte entwickelt werden.

Wenn wir hier stehen und zur Pensionspolitik reden, dann möchte ich dem Herrn Kickl schon eines sagen: Bitte, Sie sind ein junger Mann! Sich hier herzustellen und zu sagen, die Pensionisten in Österreich sind Bittsteller vor der Politik: Herr Kickl, über­denken Sie Ihre Position! (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Ich sage Ihnen Folgendes: Ich habe als Parlamentarier hier bei der Abstimmung zu diesem Gesetz eine ganz große Verpflichtung gegenüber denen, die Pensionen erwarten und angepasst bekommen. Ich habe aber auch eine Verantwortung gegen­über den Beitragszahlern und vor allem gegenüber den jungen Menschen. Und deshalb bitte denken Sie daran, dass unser so gutes Pensionssystem in Wahrheit auf die Ertragsleistung der Gesamtwirtschaft aufbaut, aber vor allem auch auf den Generationenvertrag! Bitte gehen Sie nicht her und lizitieren Sie nicht, sondern denken Sie umfassend an alle unsere Bürgerschaften!

Wenn heute hier immer wieder gesagt wird, dass diese Ausgleichs­zulagen­richtsatzanpassung nicht in Ordnung wäre, sage ich Ihnen Folgendes (Zwischenruf bei der FPÖ) – hören Sie mir zu, junger Mann! –: Hätten wir die 690 € mit 1,6 Prozent angepasst wie alle Pensionen, dann kommen 701 € heraus. Wenn Sie 60 € Einmal-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 36

zahlung dazugeben, haben Sie eine Gesamtmehrleistung von 214 €. Wenn Sie die Anpassung von 690 € auf 726 € machen, so wie wir es jetzt machen, und zwar im Dauerrecht – denn die 60 € sind ja kein Dauerrecht –, dann bekommen die Bezieher 504 € mehr, das sind ganze 289,44 €.

Ich lade Sie ein, stimmen Sie mit, und denken Sie auch daran, dass diese noch dazu rezeptgebührenbefreit werden! Das heißt, wir schauen auf diese Menschen im Besonderen, weil wir ihnen auch verpflichtet sind. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

10.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Haberzettl zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Rädler: Ich habe geglaubt, Gewerkschafter sind nicht im Parlament!)

 


10.27.40

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzte Präsidentin! Verehrte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Heute ist wohl der Tag der Reparaturen. (Rufe bei der ÖVP: BAWAG! BAWAG! – Abg. Rädler: Cerberus schlägt zu!) Nicht nur der berüchtigte Kindergelderlass der Frau Sozialministerin muss repariert werden, wenn auch, wie es scheint, gegen ihren Willen, sondern auch die Pensionsreform des Jahres 2004, mit der die so genannte Parallelrechnung eingeführt wurde. Damit sollte der Pensionsanspruch sowohl nach dem alten Pensionssystem wie auch nach dem damals neuen Pensionsrecht ermittelt werden. Dadurch war es notwendig, nicht wie früher die besten 15 Jahre der Pensionsversicherungszeiten zu ermitteln, sondern das Gesetz macht eine lebenslange Durchrechnung notwendig.

Für die Pensionsversicherungen entstand damit das Problem, im Retourgang 40 Jahre Pensionszeiten berücksichtigen zu müssen – ein administrativer Aufwand, vor dem wir schon vor der Beschlussfassung des Allgemeinen Pensionsgesetzes im Jahre 2004 gewarnt haben.

Nun, wir wissen, dass allen Einwendungen damals nicht Rechnung getragen wurde. Mit anderen Worten: Die derzeit noch immer im Amt befindliche Bundesregierung hat sich dieses Problem mit der Parallelrechnung selbst geschaffen. Denn natürlich haben es die Pensionsversicherungen in den zu Ende gehenden zwei Jahren nicht geschafft, die notwendigen Daten rückwirkend zu erfassen. Genau das haben alle Kritiker dieser Bundesregierung damals vorhergesagt. – Ich darf aus unserer damaligen Stellung­nahme zitieren:

„Die Erhebung der Daten für das Pensionskonto wird bei den Versicherungsträgern zu einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand führen. Abgesehen davon ist zu befürch­ten, dass die Daten für die Vergangenheit mangels entsprechender Aufzeichnungen überhaupt nicht in der notwendigen Qualität ermittelt werden können.“

Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Genau das ist nun eingetreten. Deshalb wird nun der Übergangszeitraum ein weiteres Mal erstreckt, also bis Ende nächsten Jahres, damit die Parallelrechnung endlich oder vielleicht mit dem Jahre 2008 gestartet werden kann.

Positiv zu bewerten ist, dass die Regierung zumindest in den letzten Wochen ihres Bestandes aus selbst verschuldeten Fehlern Lehren zieht. Noch positiver wäre es freilich zu bewerten, wenn nicht nur das konkrete Problem mit der Datenerfassung repariert würde, sondern die Pensionsreform insgesamt. (Abg. Mag. Molterer: Die Eisenbahnerpensionen, gell?) Schließlich hat es in den letzten sechs Jahren drei Pensionsreformen gegeben, die allesamt ein Ziel hatten, nämlich die Leistungen der staatlichen Pensionsversicherungen zu kürzen. (Abg. Mag. Molterer: Das stimmt leider


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 37

nicht! Das Ziel ist, sie sicherer zu machen, für die Jungen! Offensichtlich denkt die SPÖ nicht an die Jungen!)

Ich darf eine Äußerung zu den Ausführungen des Herrn Dolinschek machen: So viel kann eine Gewerkschaft gar nicht erarbeiten und verhandeln, was dieser Bundes­regierung in den letzten Jahren gelungen ist, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mern und PensionistInnen wegzunehmen. Das ist unmöglich für eine Gewerk­schaftsbewegung! (Abg. Ing. Westenthaler: Was ist mit den Gewerkschaftspensionen, Herr Kollege? Müssen Sie die kürzen?)

Ihre unfaire und unsoziale Pensionsreform, Frau Sozialministerin, und die Ihrer Vorgänger in der schwarz-blauen Regierung sind der traurige Höhepunkt einer Sozial­politik, die in Ihrer Regierungszeit zunehmend zu einer Un-Sozialpolitik geworden ist – und zu allererst auf den Abbau von Leistungen gerichtet war.

Die unsozialsten Wesenszüge der Pensionsreform: doppelte Abschlagszahlungen bei Korridorpensionen, kein Pensionskorridor für Frauen, eine völlig unbefriedigende Hackler­regelung und eine noch viel schlimmere Schwerarbeiterregelung (Abg. Rädler: Eine alte Rede!), das war eine Politik nach dem Motto „länger arbeiten, weniger Pension“, und die Opfer dieser Art von Politik sind Frauen, Arbeitslose und nicht durchgängig Beschäftigte. (Abg. Ing. Westenthaler: Zahlen die „Heuschrecken“ jetzt die Gewerkschaftspensionen?)

Meine Damen und Herren von der ÖVP, wir hätten jetzt die Chance, im Zuge der Verhandlungen diese Grausamkeiten im Pensionsbereich zu beseitigen. Gestalten Sie mit der SPÖ eine soziale Zukunft! (Abg. Rädler: Eine Chuzpe!) Das heißt, es muss eine faire Gestaltung der Hacklerregelung geben. Das heißt, es muss endlich zu einer gerechten Schwerarbeiterregelung kommen, und diese Augenauswischerei, die jetzt bei Schwerarbeitern stattfindet, sollte beendet werden. (Abg. Mag. Molterer: Mein Gott!)

Das bedeutet aber auch (Abg. Mag. Molterer: Dass die Gewerkschaft die Pensionen nicht gesichert hat, sondern kürzt – und schweigt!), schwer arbeitenden Frauen muss ein vorzeitiger Pensionseintritt auf Grund von Schwerarbeit möglich sein. Das bedeutet auch, dass Schwerarbeiterinnen und Schwerarbeiter ohne Abschläge in Pension gehen können. Das bedeutet auch, dass Schwerarbeit bei der Berechnung von Berufs­unfähigkeits- und Invaliditätspension Berücksichtigung finden muss. Und schließlich muss es auch eine sehr vernünftige Definition geben, was als Schwerarbeit überhaupt zu gelten hat.

Ich weiß, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es bei den Koalitionsverhandlungen noch ein hartes Stück Arbeit sein wird, zu einem Konsens über eine gerechte Pensions­regelung zu kommen. (Abg. Mag. Molterer: Und die BAWAG ist futsch ins Ausland, und die Pensionen werden gekürzt!) Aber ich bin auch überzeugt, dass es uns gelingen wird, weil wir doch hoffentlich alle der grundsätzlichen Auffassung sind, dass es sich Österreich leisten kann und muss, dass die ältere Generation nach jahrzehntelanger harter Arbeit und großer Leistung für unser Land einen gesicherten Lebensabend hat, den sie sich verdient. (Abg. Rädler: Ewiggestrige! Scheuklappen! Sozialromantiker!) Das setzt aber auch das Selbstverständnis voraus, dass die jetzige Gesetzesänderung nur der Beginn einer inhaltlichen Verbesserung der Pensionsgesetzgebung ist. (Beifall bei der SPÖ.)

10.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Haubner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 38

10.33.54

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Haberzettl hat jetzt nicht ganz dem Tagesordnungspunkt entsprechend einen Rückblick und einen Ausblick in Bezug auf eine Erweiterung im Bereich des Pensionssystems gemacht. Ein Punkt hat mir gefehlt, nämlich dass er nicht über die Gewerkschaftspensionen gesprochen hat, denn dann wäre das vollständig gewesen. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist nicht der Tag der Reparatur, sondern heute ist ein Tag, wo wir wieder einen Schritt weitergehen, einen Schritt weitergehen in einer Entwicklung, die vor sechs Jahren begonnen hat (Abg. Öllinger: Leider!), wo wir Verantwortung für die Zukunft, für die Solidarität auch zwischen den Generationen übernommen haben. Damit dieser soziale Zusammenhalt zwischen den Generationen auch Bestand hat und weiter funktioniert, muss unter anderem auch ein besonderes Augenmerk auf die ältere Generation gelegt werden. Und diesen Weg sind wir richtig und konsequent bis zum heutigen Tag gegangen, und das zeigt sich in vielen Bereichen für die älteren Menschen. (Abg. Öllinger: Wo denn?)

Das ist einerseits, dass wir erkannt haben, dass Menschen sehr aktiv, sehr selbst­bewusst und sehr selbstbestimmt alt werden können müssen. Und hier haben wir gerade mit den Seniorenorganisationen – und hier rede ich nicht von bestimmten, einer Partei nahe stehenden, sondern von den Seniorenorganisationen insgesamt – im Seniorenrat sehr wichtige Schritte gesetzt, im Bereich des lebenslangen Lernens, im Bereich der Bildungsprojekte, im Bereich der Präventionsprogramme.

Ein zweiter Bereich, den wir ganz richtig angesetzt haben, gerade auch für die ältere Generation, ist: Wie kann auch in Zukunft der Zugang zu Pflege- und Gesundheits­leistungen sichergestellt werden? Da ist noch sehr viel zu tun, denn das ist die größte Herausforderung, gerade im Pflegebereich. Ich hoffe sehr, dass die zukünftige Regierung hier wirklich auch die richtigen Maßnahmen setzt, denn begonnen haben wir schon richtig. (Abg. Öllinger: Wo denn?) Wir haben in dieser Legislaturperiode erst­mals nach zehn Jahren das Pflegegeld erhöht, und ich sage, das war auch eine Initiative des Sozialministeriums. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

Wir haben gerade im Bereich der Pflege zu Hause, des Altwerdens zu Hause, für den auch der Bund und das Ministerium zuständig sind, neue Ideen entwickelt, die jetzt auch in ein Pflegesystem einfließen sollen, wie zum Beispiel der Pflegescheck oder die verbesserte Pflegeversicherung für Frauen, die zu Hause Angehörige betreuen.

Der dritte Bereich, um den es heute geht, weil ein wichtiges Segment heute verbessert wird, ist, dass Menschen im Alter mit einer angemessenen finanziellen Sicherung leben können. Und da gehören natürlich jene dazu, die Kleinstpensionen haben, und Bezie­her von Kleinstpensionen – hier wiederhole ich noch einmal das, was viele meiner Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt haben – sind natürlich heute haupt­sächlich die Frauen. Warum sind es die Frauen? Weil Frauen früher eben auch aufgrund der Familienpflichten Teilzeit gearbeitet haben (Abg. Öllinger: Nicht nur früher, auch jetzt!), was dazu geführt hat, dass sie so kleine Pensionen haben, von denen sie heute nicht leben können. Und genau denen erhöhen wir die Ausgleichs­zulage. Daher ist das heute ein weiterer wichtiger Schritt.

Nach der im Vorjahr vorgenommenen erstmaligen außertourlichen Erhöhung der Aus­gleichs­zulage für Einzelpersonen wird im kommenden Jahr ein weiteres Mal erhöht. Ich denke, das ist nicht nur richtig und gut, sondern die Menschen werden es auch spüren. So, wie sie es im Vorjahr gespürt haben, spüren sie es auch heuer, denn sie bekommen insgesamt für das ganze Jahr 540 € mehr – ein Betrag, den es in den


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 39

neunziger Jahren als Ausgleichszulage insgesamt gegeben hat. Das muss man sich einmal vorstellen, dass das vor in etwa zehn Jahren noch der Fall gewesen ist.

Das Problem, das Kollege Öllinger angesprochen hat, gestern im Ausschuss und auch heute wieder, betrifft in etwa 150 Personen, die einen Nachteil im Ausmaß von 0,80 Cent bis 4 € monatlich haben oder haben können. Daher unterstütze ich das auch, dass wir diese Auszahlung vornehmen, und daher ist auch meine Fraktion mit auf diesen Abänderungsantrag raufgegangen. Das ist richtig und notwendig, denn gerade in diesem Bereich soll es neben der außertourlichen Erhöhung keinen Nachteil geben. (Abg. Öllinger: Absurd!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist in Österreich gute Tradition im Vergleich zu anderen Ländern, wo es Nullrunden gibt für die Pensionistinnen und Pensionisten, dass es jährlich die gesetzlich vorgesehene Wertanpassung nach dem VPI gibt und dass das Parlament die Möglichkeit hat, außertourlich, zusätzlich hier auch noch dementsprechend zu erhöhen.

Wir orientieren uns damit an den unmittelbaren Bedürfnissen der Menschen, ent­sprechen ihnen damit, und das ist gut so in Österreich. Ich glaube, wir müssen auch ein gesamtgesellschaftliches Interesse haben, dass es in Zukunft in Österreich keine Menschen und vor allem keine Frauen mehr gibt, die keine Alterssicherung haben.

Daher hoffe ich, dass gerade der Antrag betreffend Müttergeld, den meine Fraktion eingebracht hat, auch bei den Regierungsverhandlungen so weit eine Rolle spielt, dass es in Zukunft eine Absicherung für jene zirka 170 000 Frauen gibt, die kein eigenes Einkommen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich über diesen gemeinsamen Beschluss heute im Parlament, weil – auch wenn wir unterschiedliche Zugänge zu verschiedenen Bereichen haben – das Parlament damit signalisiert, dass uns die Anliegen der älteren Generation sehr wichtig und nachhaltig wertvoll sind. – Danke. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

10.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


10.40.58

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heutige Tag im Parlament sollte eigentlich ein Tag großer Freude sein. Wir alle gemeinsam, alle Fraktionen hier, beschließen – da bin ich der Meinung des Dr. Gusenbauer – einen sozial­politischen Meilenstein. Wir setzen die Politik der letzten Jahre fort, Mindest­pensionen immer überdurchschnittlich zu erhöhen. Das ist ein Tag der Freude, ein gemeinsamer Beschluss. (Abg. Öllinger: Auf das Armutsniveau!)

Ich sage ganz ehrlich, ich bin ein bisschen irritiert über die Debatte, die hier geführt wird. Wenn ich mir die Reden der Redner von der sozialdemokratischen Fraktion anhöre, so ist das reine Wahlkampf-Rhetorik, reiner „Napalm-Wahlkampf“! (He-Rufe bei der SPÖ.)

Frau Kollegin Bures, wenn die Politik der letzten Jahre so schlecht war, dann frage ich Sie: Wieso können wir uns dann per 1. Jänner diesen großartigen Meilenstein der Sozialpolitik leisten, der insgesamt 600 Millionen € kostet? (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.) – Das können wir nur, weil wir eine erfolgreiche Finanz- und Wirtschaftspolitik gemacht haben, worum uns viele andere Länder beneiden!


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Herr Kollege Haberzettl, ich finde es schon sehr eigenartig, dass Sie an einem für die Gewerkschaftsbewegung historischen Tag, an dem der ÖGB nur gerettet werden kann, weil sein größtes Vermögen – die BAWAG – an einen Fonds verkauft wird (Abg. Rädler: So ist es!), von dem Sie noch vor Monaten, noch vor Wochen gesagt haben: „Heuschrecken“ sind das, „kapitalistische Heuschrecken“!, hier herauskommen und die erfolgreiche Politik der Regierung kritisieren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten des BZÖ.)

Sie, Herr Kollege Haberzettel, sind Angehöriger – ich sage das ohne Emotion, ganz nüchtern – jener roten Funktionärsschicht, die dafür gesorgt hat, dass wir heute keine Zentralsparkasse mehr haben, dass wir heute keine Länderbank mehr haben, dass wir heute keine Creditanstalt mehr haben, dass die Bank Austria ins Ausland verkauft wurde – und dass jetzt BAWAG und Postsparkasse einem ausländischen Investment­fonds in den Rachen geworfen werden! Das ist die Funktionärs-Clique, der Sie angehören, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Ich halte es wirklich für abenteuerlich, an diesem heutigen Tag hier herauszutreten und eine solche Rede zu halten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, schön langsam weiß ich nicht: Wollen Sie mit uns eine große Koalition – oder wollen Sie keine? – Mit dieser Wahlkampf-Rhetorik werden wir keine große Koalition zustande bringen; das kann man, glaube ich, sehr leicht sagen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Reheis: Das ist ungeheuerlich!)

Da Herr Kollege Van der Bellen so kritisch schaut – ich habe es schon gestern im Budgetausschuss gesagt –: Ich habe mich ursprünglich gewundert, warum eine Partei wie die Grünen, die erfolgreich den dritten Platz im Parlament errungen hat, von Haus aus sagt: Nein, regieren wollen wir nicht. (Abg. Öllinger: Nein! Nein!) Wir wollen mit der FPÖ nichts zu tun haben, wir wollen mit dem BZÖ nichts zu tun haben. – Ich weiß es jetzt: Sie wollen keine Verantwortung übernehmen, Herr Van der Bellen! Sie wollen alles besser wissen, alles kritisieren und alles fordern. Politik ist aber ein bisschen mehr: Politik ist, Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen und nicht nur alles besser zu wissen und alles zu kritisieren! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Herr Kollege Van der Bellen, ich glaube, wir sollten wirklich darüber diskutieren, was Sinn der Politik ist. Aber zu sagen: Bitte, wir sind drittstärkste Partei geworden, aber Verantwortung wollen wir keine übernehmen – Verantwortung nicht! –, wir wollen nur kritisieren, alles besser wissen und immer mehr fordern, als wir haben!, das ist es wohl nicht. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Vergessen wir nicht – Frau Kollegin Baumgartner hat es gesagt –: All das, was wir verteilen – darin sind wir uns alle einig: wir wollen mehr für die Pensionisten, wir wollen mehr für die Familien, wir wollen mehr für die Behinderten –, all das muss erarbeitet werden. Wenn wir immer sagen, wir wollen den Wirtschaftsstandort Österreich stärken, dann heißt Wirtschaftstandort Arbeitsplätze, Einkommenschancen und soziale Sicher­heit. Das ist erfolgreiche Politik. (Beifall bei ÖVP und BZÖ. – Abg. Krainer: Das ist erfolgreich abgewählte Politik!)

10.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Frau Abgeordnete Mikesch zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


10.44.50

Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! In den letzten Jahren haben wir mit der Pensionssicherungsreform eine langfristige Finanzierung unserer Pen-


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sionen sichergestellt. Heute setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt mit der Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes.

Dabei ergeben sich soziale Ungerechtigkeiten bei denjenigen, die aus einer Eigen­pension etwas mehr als den Ausgleichszulagenrichtsatz erhalten und daher keinen Anspruch auf Gebührenbefreiung und Selbstbehaltsbefreiungen et cetera erhalten.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mikesch, Bures, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend sozial gerechte Gestaltung von Gebühren-, Selbstbehaltbefreiungen und anderen sozialen Zuwendungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, anlässlich der heutigen Beschluss­fassung über die Anhebung der Ausgleichszulagenrichtsätze, eine Überprüfung der sozial gerechten Gestaltung von Gebühren-, Selbstbehaltbefreiungen und anderen sozialen Zuwendungen über dem Ausgleichszulagenrichtsatz durchzuführen und die diesbezüglichen Ergebnisse der Präsidentin des Nationalrates zu übermitteln.

*****

Die Pensionsharmonisierung und die damit verbundene Abschaffung alter Pensions­privilegien hat Gerechtigkeit innerhalb der Pensionssysteme gebracht.

Auch die Situation der Frauen wurde durch die Maßnahmen der Pensions­harmonisierung deutlich verbessert. Zum Beispiel sind für Frauen, die nach 1955 geboren sind, nur noch sieben Beitragsjahre notwendig. Vier Jahre werden pro Kind für die Pension angerechnet mit einem Anrechnungsbetrag von 1 350 € pro Monat.

Seit dem Jahre 1999 wurden die Maßnahmen für sozial Schwache besonders forciert. Durch die Steuerreform der Jahre 2004 und 2005 wurden mehr als eine Million Pensionistinnen und Pensionisten mit rund 450 Millionen € entlastet, wobei nunmehr die Hälfte der Pensionistinnen und Pensionisten überhaupt keine Steuer mehr zahlt.

Im Gegensatz zu Deutschland, wo Pensionisten sieben Jahre lang keine Pensions­erhöhung erhalten, oder etwa auch zu Großbritannien, wo bis 2012 keine Pensions­erhöhung durchgeführt wird, haben wir eine beispielgebende Pensionserhöhung für das Jahr 2007 beschlossen, die deutlich über der Inflationsrate liegt.

All diese Fakten beweisen, dass wir in den vergangenen Jahren nicht nur eine sozial ausgewogene Politik im Pensionsbereich gestaltet haben, sondern auch auf den Ausgleich der Interessen der Generationen geachtet haben. Die langfristige Finan­zierung der Pensionen ist damit sichergestellt. (Beifall bei der ÖVP.)

10.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, entsprechend eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


10.48.09

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Die meisten meiner Vorredner haben auf das


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Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 Bezug genommen, ich möchte in meiner Rede auf den zweiten Antrag und damit auf die Parallelrechnung im neuen Pensionsrecht ein­gehen.

Seit nunmehr 15 Jahren beschäftige ich mit dem Sozialversicherungsrecht und habe in dieser Zeit wirklich zahlreiche Pensionsreformen miterlebt. Mein Eindruck war, dass ihnen zum Großteil gemeinsam ist, dass der Reformwille ein enden wollender war. Das Ergebnis waren von Mutlosigkeit und Visionslosigkeit geprägte, auf die kurzfristige Pensions­sicherung ausgerichtete, bloß partielle Änderungen des Pensionsversiche­rungsrechts – und genau dadurch unterscheidet sich die Pensionsharmonisierung von den bis dahin erfolgten Reformen!

Die Pensionsharmonisierung hat nämlich eine langfristige Pensionssicherung zum Ziel und ist vor allem auch geeignet, dieses Ziel tatsächlich zu erreichen. Dazu bedurfte es aber einer grundsätzlichen Umgestaltung der bestehenden Pensionssysteme und einer völligen Systemumstellung der Berechnungsmethode. Diese Systemumstellung wurde so ausgeführt, dass es zu keinen unbilligen Härten kommt.

Dazu wurde eine Dreiteilung der Versicherten vorgenommen: Alle Versicherten, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren wurden, wurden von der Geltung des neuen Pensions­rechts ausgenommen. Dadurch wurde die erforderliche Rechtssicherheit gewährleistet. Jene Personen, die neu ins Versicherungssystem eintreten, unterliegen ausschließlich dem neuen Recht.

Auch für jene Versicherten, die schon Ansprüche erworben haben – nämlich nach dem alten Recht erworben haben –, aber noch eine längere Zeit bis zu ihrem Pensions­antritt zurückzulegen haben, konnte eine gerechte Lösung gefunden werden. Für sie wurde das gegenständliche System der Parallelrechnung entwickelt. Dadurch soll vor allem aus Gründen des Vertrauensschutzes ein abrupter Übergang in das neue Pensions­recht vermieden werden.

Ich gebe meinem Vorredner, Abgeordnetem Haberzettl, darin Recht, dass diese Parallelrechnung natürlich zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand geführt hat, denn sie bedeutet für die Pensionsversicherungsträger, dass nunmehr drei Leistungshöhen zu ermitteln sind. Kollege Haberzettl hat aber von einem „unvertretbaren Verwal­tungsaufwand“ gesprochen, und ich finde, vor dem Hintergrund des verfassungs­rechtlich gebotenen Vertrauensschutzes ist ein erhöhter Verwaltungsaufwand sehr wohl geboten. Kollege Haberzettl sollte eigentlich wissen, dass auch erworbene Pensionsanwartschaften sehr wohl schützenswert sind.

Wir müssen aber natürlich auch darauf achten, dass wir nicht einen im Verhältnis zum Ergebnis überproportionalen Verwaltungsaufwand produzieren. Ich halte es daher für gerechtfertigt, die Parallelrechnung dann entfallen zu lassen, wenn der Anteil der nach dem alten Recht oder nach dem neuen Recht erworbenen Versicherungszeiten weniger als 36 Monate beträgt. (Beifall bei der ÖVP.)

10.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelang Herr Abgeordneter Dr. Maier. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


10.51.40

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat inter­essant, diese Diskussion zu verfolgen. Ich glaube, ich bin jetzt der zwanzigste Redner, und alle reden pro, weil wir ja froh sind, dass wir das beschließen; aber was hier so noch in die Diskussion eingebracht wurde, das ist durchaus bemerkenswert.


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Ich habe gehört, dass der Mindest-KV in die Diskussion eingebracht wurde, sogar Jobs für Junge sind in irgendeiner Form angesprochen worden – also ganz tolle Sachen. Aber das Bemerkenswerteste war schon Herr Kollege Haberzettl, der als einer der führenden ÖGB-Funktionäre an sich ja wissen müsste, wovon er spricht. Wenn er von Pensionen und der Sicherheit der Pensionen gesprochen hat und selber weiß, dass in seiner eigenen Organisation Pensionszusagen nicht finanziert werden können und jetzt zurückgenommen werden müssen, dann soll er sich nicht herstellen und neue Dinge in den Raum stellen, von denen keiner weiß, wie sie zu finanzieren sein werden.

Insofern tut mir das ein bisschen leid, weil die Debatte, insbesondere von den Kollegen der Sozialdemokratie, was die Frage der Pensionen anbelangt, für mich etwas zu kurz gegriffen ist. Es ist an sich auch erlaubt, ein wenig Phantasie walten zu lassen.

Es gibt ja ein Drei-Säulen-Modell bei den Pensionen, aber es fehlen mir in Wirklichkeit die Ideen, wie wir denn die zweite und dritte Säule ausbauen können, um nicht nur die staatliche Pensionssäule zu finanzieren. Diesbezüglich habe ich überhaupt nichts gehört. Ich würde meinen, dass man im Rahmen der künftigen Gespräche auch in diese Richtung gehen sollte, weil schlussendlich der ÖGB gezeigt hat, wie es nicht geht.

Dass man Geld braucht und zuerst das Geld haben muss, um es auszugeben, diese Weisheit sollten auch Sie, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, schon erkannt haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kurt Eder: Das wissen wir eh!)

Da brauchen wir nicht die Göttin der Weisheit, sondern das ist einfach eine Sache des Rechenstiftes. In diese Richtung sollten wir denken, denn anders herum, nämlich zu glauben, dass man die Pensionsreform in ihren Eckpfeilern zurückdrehen sollte, das wäre ein Irrweg. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

10.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


10.54.21

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Abgeordneter Stummvoll hat gemeint, heute sei ein Tag der Freude. – Er hat Recht: Der heutige Tag trägt die Handschrift der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. Das sollte man hier in aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringen (Beifall bei der SPÖ), denn es wird ab 1. Jänner mit der Erhöhung dieses Ausgleichszulagenrichtsatzes keinen Pensionisten mehr geben, der sich in der Armutszone befindet. Das ist ein Meilenstein. Über 80 Prozent der ASVG-Pensionisten werden über 1,9 Prozent Erhöhung bekommen. Das ist auch ein Meilenstein. Es wird heute auch der von allen so kritisierte Baby-Erlass des Sozial­ministeriums repariert. Auch das ist gut, gerade in der Zeit vor Weihnachten. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber wer die letzten Reden, vor allem mancher aus der ÖVP-Fraktion gehört hat – Koalitionsverhandlungen hin, Koalitionsverhandlungen her –: Herr Abgeordneter Stummvoll, von uns werden Sie eines nicht hören, nämlich dass wir über die letzten sieben Jahre sagen: Schwamm drüber, es war nicht so arg, es war ohnehin okay. (Abg. Dr. Stummvoll: Erfolgreich!) Das werden Sie von uns nicht hören. Sie werden nach wie vor mit unserer Kritik konfrontiert werden.

Wenn Sie heute eine drastische Reduktion des Devisen- und Goldschatzes der Oester­reichischen Nationalbank, ein Ansteigen des Budgetdefizits in dem Ausmaß trotz Hochkonjunktur und den Ausverkauf des Familiensilbers hinterlassen, und das alles wird dann definieren, was wir in den nächsten Tagen noch auszuverhandeln haben, dann werden Sie das von uns hören. Wir mussten uns jahrelang die Selbstbeweih-


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räucherung von Herrn Grasser anschauen und anhören, die Selbstbeweihräucherung von Dr. Schüssel anhören, und wir haben es einfach satt! Sie werden sich das auch in Zukunft anhören: Die letzten sieben Jahre dürfen nicht vergessen werden. Das sollten Sie sich wirklich ins Stammbuch schreiben! (Anhaltender Beifall bei der SPÖ.)

10.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Molterer. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


10.56.38

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Meine Damen und Herren! Es ist wirklich ein Tag der Freude für die österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten. Wir können uns im Gegenteil zu anderen europäischen Ländern eine substanzielle Erhöhung der Pensionen leisten. – Ja, Herr Kollege Cap, wir sehen gerne auf die letzten sieben Jahre zurück. Wir können uns das leisten, weil wir eine gute Arbeit gemacht haben. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Ja, wir können uns das leisten, weil wir den Mut zu einer Pensionsreform hatten und zu einem so weit reichenden Schritt, wie die Pensionen zu harmonisieren. Ja, Herr Kollege Cap, wir sehen mit Stolz auf diese letzten sieben Jahre zurück, weil sie sehr gute Jahre für Österreich waren. Wir haben damit immerhin einen Beitrag geleistet, dass wir heute ein Wirtschaftswachstum haben, um das uns alle in Europa beneiden. Wir sind Vorbild in dieser Europäischen Union! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Wissen Sie, Herr Kollege Cap, wir vergleichen auch gerne die letzten sieben Jahre mit den sieben Jahren davor. Bleiben wir bei dieser Frage der Währungsreserven! (Abg. Strache: Sie sind immer dabei gewesen! Sie von der ÖVP sind immer dabei gewesen in der Regierung!) Ja, es stimmt: Die Goldreserven in der österreichischen Notenbank sind seit dem Jahr 2000 geringer geworden. Aber, Herr Kollege Cap, in den sieben Jahren davor unter einem roten Finanzminister sind 240 Tonnen Gold verkauft worden. – Nur damit wir wissen, wovon wir reden, Herr Kollege Cap. (Oh-Rufe bei der ÖVP.)

Ja, Herr Kollege Cap, dieser Tag trägt heute die sozialistische Handschrift, das stimmt, weil heute die Gewerkschaftsbank BAWAG verkauft werden muss. Das ist die sozialistische Handschrift, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Verkauft ins Ausland an eine „Heuschrecke“. Und die Pensionen im ÖGB sind nicht gesichert. Das ist die sozialistische Handschrift, die dieser heutige Tag trägt. (Abg. Brosz: Das wird eine lustige Koalition!)

Herr Kollege Cap, damit das auch klargestellt ist: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt das Echo zurück. (Anhaltender Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall beim BZÖ.)

10.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Herr Abgeordneter Strache zu Wort gemeldet. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.59.08

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die letzten beiden Redebeiträge waren einfach bezeichnend. Da muss man sich ja noch einmal zu Wort melden, wenn man sich das Geplänkel von Rot und Schwarz anhört, wo es doch heute hier eigentlich einen rot-schwarz-orangen Koalitionsantrag gibt, wo es das Zusam­menspiel einer neuen Koalitionsform gibt, nämlich die SPÖ die Minder­heitsregierung von Schwarz-Orange auch in dieser Frage unterstützt, und dann so ein unnötiges Geplänkel stattfindet.


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Herr Klubobmann Molterer, ich sage Ihnen etwas: Die Österreicher, die heute zusehen und das live verfolgen können, wissen, dass Sie die gesamten 14 Jahre mit dabei waren, wie ein „Soletti“: „immer dabei“ war die Österreichische Volkspartei. Sie tun ja so, als hätten Sie damals keine Verantwortung getragen. Natürlich waren Sie damals auch in einer Koalition! (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

Natürlich sollten wir Folgendes auch ansprechen, weil das heute ein Thema war: Wenn da heimlich, wahrscheinlich in einer Nacht-und-Nebel-Aktion, 30 LKWs zur National­bank gefahren sind, um dort insgesamt 105 Tonnen Gold abzuholen, damit diese dann um 1,7 Milliarden € verkauft werden, dann kann man sich nur fragen: Ist der Ronald Biggs der österreichischen Innenpolitik jetzt der Karl-Heinz Grasser – oder warum braucht es so eine Nacht-und-Nebel-Aktion?! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Das ist ja, bitte, nicht erklärbar! Da wäre wahrscheinlich eine eigene Sondersitzung notwendig, um das auch einmal zu beleuchten. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber ich gebe auf der anderen Seite natürlich schon auch der SPÖ das mit auf den Weg, was heute auch Thema ist, nämlich dass der ÖGB die BAWAG an eine turbokapitalistische Firma mit dem Namen „Cerberus“ verschachert. – Na ja, da braucht man nur in die griechisch-römische Mythologie zu schauen, was „Cerberus“ eigentlich heißt (Abg. Großruck: ... „Ewald“ ...! – ironische Heiterkeit des Abg. Mag. Stadler): der Höllenhund, der vor dem Tor steht und dort den Eingang zur Unter­welt bewacht und niemanden mehr, sozusagen keine verlorene Seele herauslassen will.

Das ist schon ein Armutszeugnis auch der österreichischen Gewerkschaft und der Sozialdemokratie! – Dazu hat die FPÖ immer eine ganz klare Meinung vertreten: Nämlich die BAWAG nicht zu verscherbeln, nicht im Sinne des Turbokapitalismus zu verscherbeln, sondern danach zu trachten, dass eine österreichische Lösung gefunden wird und die BAWAG gerettet wird. Da haben Sie leider versagt. (Beifall bei der FPÖ.)

11.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.

Meine Damen und Herren, ich bitte um Aufmerksamkeit, damit wir die Abstimmungen – es sind doch eine ganze Menge durchzuführen – zügig durchziehen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Sozialrechts-Ände­rungsgesetz 2007 in 12 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen sowie auch die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen jeweils gleich lautende Abänderungs­anträge eingebracht.

Darüber hinaus hat der Abgeordnete Kickl ein Verlangen auf getrennte Abstimmung hinsichtlich jeder Ziffer seines Abänderungsantrages eingebracht.

Schließlich haben die Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Neugebauer, Dolinschek, Kolle­gin­nen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen und dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile, und zwar der Reihe nach, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in


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der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Neugebauer, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben die Streichung des Absatzes 3 in Artikel 1 Ziffer 6 § 630 beantragt.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regie­rungsvorlage abstimmen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Streichung des Absatzes 3 in Artikel 2 Ziffer 6 § 316 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist abge­lehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben die Streichung des Absatzes 3 in Artikel 3 Ziffer 6 § 306 beantragt.

Wer sich hiefür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.

Ich lasse nunmehr über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regie­rungsvorlage abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Streichung des Artikels 4 des Gesetzentwurfes beinhaltet.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minder­heit und abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.

Jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben jeweils die Streichung des Artikels 5 des Gesetzentwurfes beantragt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.


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Jene Damen und Herren, die sich für Artikel 5 in der Fassung der Regierungsvorlage aussprechen, ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben jeweils die Streichung des Artikels 6 des Gesetzentwurfes beantragt.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.

Jene Damen und Herren, die sich für Artikel 6 in der Fassung der Regierungsvorlage aussprechen, ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und angenommen.

Die Abgeordneten Öllinger, Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben jeweils die Streichung des Artikels 7 des Gesetzentwurfes beantragt.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.

Jene Damen und Herren, die sich für Artikel 7 in der Fassung der Regierungsvorlage aussprechen, ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und angenommen.

Die Abgeordneten Öllinger, Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben jeweils einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Streichung des Artikels 8 des Gesetzentwurfes zum Inhalt hat.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.

Jene Damen und Herren, die sich für Artikel 8 in der Fassung der Regierungsvorlage aussprechen, ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Öllinger, Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben jeweils die Streichung des Artikels 9 des Gesetzentwurfes beantragt.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.

Jene Damen und Herren, die sich für Artikel 9 in der Fassung der Regierungsvorlage aussprechen, ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ferner haben die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeord­neten Kickl, Kolleginnen und Kollegen jeweils die Streichung des Artikels 10 des Gesetzentwurfes beantragt.

Jene Damen und Herren, die hiefür sind, ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.

Jene Damen und Herren, die sich für Artikel 10 in der Fassung der Regierungsvorlage aussprechen, bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in 12 der Beilagen in der Fassung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Gusen­bauer, Neugebauer, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Pensionen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mikesch, Bures, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend sozial gerechte Gestaltung von Gebühren-, Selbstbehaltsbefreiungen und anderen sozialen Zuwendungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig. Dieser Entschließungsantrag ist einstimmig angenommen. (E 7.)

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Pensionsgesetz, das Pensionsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 16 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

11.10.003. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 62/A der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden (20 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 65/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz und das Kinder­betreuungsgeldgesetz geändert wird (21 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gelangen zur Debatte.


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Als Erster gelangt Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen zu Wort. Wunschredezeit: 8 Minuten. – Bitte.

 


11.10.39

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Meine Damen und Herren! Es ist ziemlich genau ein Jahr her, dass hier im Nationalrat das so genannte Frem­denrechtspaket beschlossen wurde, mit den Stimmen von ÖVP, BZÖ und SPÖ. Vor bestimmten sozialpolitischen Auswirkungen dieses Gesetzes wurde verschiedentlich gewarnt, wurde auch die SPÖ gewarnt. Gewarnt haben die Caritas, gewarnt haben andere Organisationen, die im Sozialhilfebereich, wenn ich das so nennen darf, tätig sind, gewarnt haben last but not least die Grünen hier im Parlament. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Gewarnt haben wir davor, dass unter anderem – das ist nur eine Folge des Frem­denrechtspakets gewesen – eine Diskriminierung und Benachteiligung von bestimmten Kindern und bestimmten Müttern stattfinden wird, die über das Vorhergehende, den Rechtsstatus vorher noch hinausgeht – von Kindern und Müttern, ich betone das ausdrücklich, die legal in Österreich aufhältig sind, die einen so genannten Aufent­haltstitel für Österreich haben. Wir haben davor gewarnt, dass mit diesem so genannten Paket vom Gesetzgeber, von ÖVP, BZÖ und SPÖ, echte Armutsfallen aufgebaut werden. Alle diese Warnungen wurden aber in den Wind geschlagen und ignoriert.

Die Grünen begrüßen daher ausdrücklich, dass ÖVP und SPÖ nunmehr über ihren Schatten gesprungen sind und mit der heutigen Novelle zum Familienbeihilfengesetz beziehungsweise Kinderbetreuungsgeldgesetz bestimmte so genannte Härtefälle korrigieren, beseitigen – nicht alle so genannten Härtefälle. Und „so genannt“ betone ich auch, denn es geht hier keineswegs um 150 Fälle, wie Ministerin Haubner einmal gesagt hat, mehrfach gesagt hat, unterstützt von Ministerin Prokop, wenigstens zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern es geht hier um Tausende von Kindern (Abg. Steibl: Das stimmt nicht!) und deren Mütter (Abg. Ing. Westenthaler: Nennen Sie einen Fall! Einen Fall wollen wir wissen!), die jetzt besser gestellt werden – im Wesentlichen dadurch, dass Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld grundsätzlich ab Geburt des Kindes zustehen, sofern natürlich Familienbeihilfe und Kinderbetreu­ungsgeld überhaupt zustehen.

Das heißt also, wenn die bürokratischen Hürden groß sind, wenn die bürokratischen Hürden insbesondere des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes durch eine Mutter mit nicht-österreichischem Reisepass endlich überwunden sind und die so genannte NAG-Karte – Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Karte – endlich in ihrem Besitz ist, dann werden Familienbeihilfe und Kindergeld rückwirkend bis zur Geburt des Kindes ausbezahlt. Das ist eine wichtige und wesentliche Änderung und steht in dia­metralem Gegensatz zu dem, was Ministerin Haubner noch im August dieses Jahres in ihrem Erlass nicht nur fortgeschrieben und festgeschrieben hat, sondern sie hat sich ja bis zum Schluss geweigert, auch nur über eine Änderung des Gesetzes nachzudenken und hat auf ihrem Erlass beharrt. Mit dieser Novelle wird dem Haubner-Erlass vom August – in diesem Punkt wenigstens – die rechtliche Grundlage entzogen. (Beifall bei den Grünen.)

Die zweite wichtige Neuregelung – und hier geht es um sehr viele Fälle von Kindern und Müttern – ist, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert wird, nämlich auf einen Teil – nicht auf alle, aber auf einen Teil – der so genannten subsidiär Schutz­bedürftigen in Österreich. Das sind, kurz gesagt, Menschen, die kein volles Asyl erhalten haben (Abg. Scheibner: Die keines erhalten haben, Herr Kollege! Nicht: „kein volles“! – Abg. Ing. Westenthaler: Die abgelehnt worden sind!), aber auch in ihr Heimatland aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können, weil sie von


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Folter, von Tod oder Sonstigem bedroht sind. Das sind subsidiär Schutzbedürftige nach § 8 des Asylgesetzes. Auch das ist eine wichtige Änderung in dieser Novelle, die heute hier beschlossen wird. – Offensichtlich ist das BZÖ auch bis zur Stunde gegen diese Ausweitung des Kreises der Betroffenen. (Abg. Scheibner: Weil das falsch ist, was Sie sagen, Herr Kollege!)

Im Übrigen darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass der Hochkommissar für Flücht­linge der Vereinten Nationen gerade diesen Punkt als gleichheitswidrig bezeichnet hat, nämlich dass bisher diese Gruppe von Menschen in Österreich vom Bezug der Familienbeihilfe beziehungsweise des Kinderbetreuungsgeldes ausge­schlossen war. – So weit, so gut, meine Damen und Herren.

Sie alle haben, nehme ich an, einen Brief von Präsident Küberl bekommen – Franz Küberl, Präsident der Caritas Österreich –, einen Brief vom 10. Dezember – Präsident Küberl scheint sich nur bedingt an das Verbot der Sonntagsarbeit zu halten –, in dem er acht wesentliche Problemgruppen von Fällen aufzeigt, die keine Einzelfälle sind, sondern jeweils eine ganze Reihe von Menschen betreffen. – Die Caritas muss es wissen, weil sie laufend mit diesen Fällen zu tun hat.

Von diesen acht Problemgruppen sind nach meiner Einschätzung, sagen wir – bei großzügiger Einschätzung – drei durch diese Novelle tatsächlich mehr oder weniger bereinigt, die fünf anderen nicht. Es fehlt mir hier die Zeit, darauf einzugehen, aber, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, ich bitte Sie, in Ihren Stellungnahmen dann zu sagen, wie Sie das sehen, ob in der Novelle das jetzt enthalten ist oder nicht – ich glaube, nicht – und wie Sie gedenken, mit diesem Problem umzugehen. – Ich zitiere wörtlich:

„Derzeit sind Mütter, die weder einen Wochengeldbezug haben noch auf eine Mitversicherung zurückgreifen können, ohne KBG-Bezug nicht krankenversichert! Damit sind auch ihre neugeborenen Kinder nicht krankenversichert. Mit einer rückwirkenden Gewährung des KBG-Bezuges kann dieses Defizit nicht behoben werden.“

Meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP! Nicht krankenversichert in Österreich, wenn auch nur vielleicht für drei Monate, für sechs Monate oder einen Zeitraum in dieser Größenordnung – das ist ja wohl nicht erträglich, und ich nehme an, auch Ihrer Meinung nach nicht. Wie gedenken Sie, das zu korrigieren?

Auf der Tagesordnung steht heute ein Abänderungsantrag der Grünen, der auch solche Fälle – nicht alle wiederum – weitgehend bereinigen würde. Aber ich kündige schon an, dass wir in dritter Lesung auch dem Initiativantrag von ÖVP und SPÖ zustimmen werden, weil er eine wesentliche Verbesserung des Status quo beinhaltet.

Meine Damen und Herren, wird das heute beschlossen, weil Weihnachten vor der Tür steht? – Sicher nicht. Die Ironie der Geschichte will es, dass ausgerechnet Sozialministerin Haubner, die ja gegen die heutige Novellierung ist, mit ihrem berühmt-berüchtigten Erlass vom August dieses Jahres die Novellierung geradezu provoziert und erzwungen hat, wenn man so will, nämlich durch den Druck der Öffentlichkeit, der über die Wochen dann langsam entstanden ist. Mein ausdrücklicher Dank gilt hier den Medien, den Zeitungen und anderen Medien, die Woche für Woche Fälle berichtet haben, die auf Grund des Haubner-Erlasses und des Fremdenrechtspaketes in Öster­reich entstanden sind (Abg. Ing. Westenthaler: Alle falsch! Alle falsch! Genau wie Ihr Fall!) und existieren. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Nennen Sie einen Fall! – Abg. Ing. Westenthaler: Einen einzigen Fall!)


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Auf Grund dieses öffentlichen Drucks, meine Damen und Herren, und aus keinem anderen Grund haben wir heute glücklicherweise diese Novelle von Familienbeihilfe und Kindergeldbezug zu beschließen.

Der Haubner-Erlass hingegen ist getragen von einem Geist, den ich nur als kinder­feindlich und mütterfeindlich bezeichnen kann – freilich so weit, als Kinder oder Mütter keinen österreichischen Reisepass haben.

Der Haubner-Erlass ist getragen von der Devise, das ohnehin schon restriktive Frem­denrechtspaket so weit wie nur irgend möglich noch restriktiver auszulegen und Härtefälle dort zu erzeugen, wo sie vom Gesetz her noch gar nicht unbedingt entstehen müssten. Was schon schlimm ist, wird also durch den Haubner-Erlass noch schlimmer gemacht. Und nicht einmal vor der Verletzung von Grundrechten schreckt der Haubner-Erlass zurück, beispielsweise vor Verletzungen des Datenschutzes.

Meine Damen und Herren! Bis zuletzt, bis zu diesem Tag, soweit mir bekannt ist, ist die Frau Sozialministerin, die zuständige Ministerin für soziale Sicherheit in Österreich, nicht bereit, von ihrem Erlass zurückzugehen. Sie ist nicht bereit, entsprechende Gesetze zu initiieren. Am 30. November hat sie uns noch ausrichten lassen: Solange das BZÖ in der Regierung ist, wird dieser Erlass nicht geändert! – Nun, das hat hoffentlich ein Ablaufdatum, trotzdem meine ich: Der Geist, der aus diesem Gesetz und insbesondere aus dem Haubner-Erlass vom August spricht, ist unerträglich und für eine Ministerin für soziale Sicherheit ganz besonders unerträglich! (Beifall bei den Grünen.)

Eine Ministerin für soziale Sicherheit, die völlig desinteressiert ist an der Situation von Hunderten und Tausenden von Babys und Müttern in Österreich, geschweige denn an der Beseitigung dieses Missstandes, ist unserer Meinung nach untragbar!

Meine Damen und Herren! Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird im Sinne des Art. 74 B-VG das Vertrauen versagt.“

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall und Bravorufe bei den Grünen.)

11.20


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der Antrag der Abgeordneten Van der Bellen, Öllinger, Freundinnen und Freunde ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Van der Bellen, Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Versagung des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 62/A der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden


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Die über weite Strecken unsoziale Politik von Frau Bundesministerin Ursula Haubner hat in den Entwicklungen rund um den Kinderbetreuungsgelderlass vom 7. 8. 2006 einen Höhepunkt erreicht. Der Erlass sieht vor, dass für Kinder rechtmäßig in Öster­reich lebender ausländischer StaatsbürgerInnen die Familienbeihilfe und das Kinder­betreuungsgeld solange gestrichen werden, bis ein Nachweis über ein Nieder­lassungsrecht in Österreich (NAG–Karte) ausgestellt wird. Vor diesem Erlass wurden diese elementaren Transferleistungen für Familien ab dem Zeitpunkt der Geburt ausbezahlt.

Hervorzuheben ist, dass die betroffenen Kinder legal im Bundesgebiet aufhältig sind und ihren Lebensmittelpunkt haben. Das Fremdenpolizeigesetz sieht vor, dass diesen Kindern in den ersten 6 Lebensmonaten ausdrücklich Sichtvermerksfreiheit und damit ein rechtmäßiger Aufenthalt zukommt. Die Materialien zu dieser Bestimmung lauten: “In Österreich geborene Kinder von Fremden sollen sich nicht a priori „illegal“ in Österreich aufhalten.“ Dennoch wurde mit dem „Haubner–Erlass“ verlangt, dass für diese Kinder eine NAG–Karte in einem monatelangen Verfahren erwirkt werden muss, ehe überhaupt ein Anspruch auf diese Leistungen besteht.

Die Ausrede der Frau Bundesministerin, dass die relevanten Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes diese Vorgangsweise so erzwingen würden, ist nicht akzeptabel. Obwohl beide gesetzlichen Bestimmungen - Bestandteile des mithilfe der SPÖ beschlossenen Fremdenrechts­paketes - unsozial und diskriminierend sind, hätte Frau Bundesministerin Haubner bei einer verfassungskonformen Auslegung dieser Bestimmungen im Erlass eine Aus­zahlung ab Geburt dieser Kinder vorsehen müssen.

Eine Unterscheidung, ob für diese Kinder eine NAG–Karte ausgestellt ist oder nicht, ist unsachlich, verletzt den Gleichheitsgrundsatz und ist damit verfassungswidrig. Darüber hinaus ist die im Erlassweg nachträgliche Einführung von Nachweispflichten nur für bestimmte Gruppen von AusländerInnen diskriminierend und willkürlich.

Der Erlass widerspricht auch zahlreichen völkerrechtlichen Bestimmungen (Recht auf soziale Sicherheit gem. Art 9 Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 1966, WSK - Pakt; Staatenpflicht zur Förderung der Familie, einschließlich Sozial­leistungen vor und nach der Geburt gem. Art 10 WSK – Pakt; Art 16,17 Europäische Sozialcharta).

Nach menschenrechtlicher Dogmatik unterliegen soziale Menschenrechte einem grund­sätzlichen Verschlechterungsverbot. Von einem einmal erreichten Niveau an sozialem Rechtsschutz darf ein Staat nur unter sehr engen Bedingungen abweichen. Der Erlass führt dazu, dass jährlich für ca. 7000 Kinder monatelang weder Familienbeihilfe noch Kinderbetreuungsgeld bezogen werden kann. Das ist eine  eindeutige Verschlechterung gegenüber der Rechtspraxis, wie sie bis zur Inkraftsetzung des Erlasses durch Frau Bundesministerin Haubner vorherrschte.

Erwähnt sei, dass der Erlass auch an anderen Stellen in Grundrechte eingreift. So werden die Behörden darin angehalten, zur Feststellung des Lebensmittelpunktes weit in die Rechte der AntragstellerInnen einzugreifen. Neben den üblichen Kriterien wie polizeiliche Meldung, Mietvertrag, Dienstvertrag, soll auch Einsicht in Handy­rechnungen, GIS – Anmeldung, Kontobewegungen (!) und Betriebskostenabrech­nungen genommen werden. Das ist neben einem unzulässigen Eingriff in daten­schutzrechtliche Bestimmungen auch eine Missachtung des Grundsatzes der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit der Verwaltung. Der Erlass führt zu einem unerträglichen Ansteigen der Bürokratie.

Wohl einmalig ist, dass die Frau Bundesministerin entgegen aller Aufforderungen, darunter auch des Bundeskanzlers und des Bundespräsidenten, auf der Einhaltung


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dieses skandalösen und verfassungsrechtswidrigen Erlasses beharrt. So hat sie etwa noch am 30.11.2006 über ihren Pressesprecher ausrichten lassen: „Solange das BZÖ in der Regierung ist, wird dieser Erlass nicht geändert". Außerdem hätte es nur deshalb Verschiebungen bei den Bewilligungen gegeben, weil die Antragsteller alle „Unterlagen nicht rechtzeitig beisammen" hätten (APA 29.11.06). Der Umstand, dass der Gesetz­geber nun ans Werk gehen und eine Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz und zum Kinderbetreuungsgeldgesetz vorlegen muss, um den unhaltbaren Zustand zu beheben, ist bezeichnend für die dahinterstehende Gesinnung von Frau Bundes­ministerin Haubner, die noch im Dezember im Zusammenhang mit betroffenen Babys davon sprach, sie wolle auf keinen Fall „Sozialtouristen alimentieren“ (Standard, 6.12., S.7) und „so genannte Schattenkinder“ verhindern (APA, 13.12.06).

Kinder von rechtmäßig in Österreich lebenden AusländerInnen sind Frau Bundes­ministerin Haubner weniger wert als andere. Sie sollen sich monatelang  im Behör­dendschungel um die Ausstellung einer NAG–Karte bemühen müssen und während dieser Zeit keine Familienbeihilfe und kein Kinderbetreuungsgeld beziehen.

Nicht selten sind alleinerziehende Mütter betroffen, also Menschen, für die Familien­beihilfe und Kinderbetreuungsgeld existenzbegründend sind. Häufig kommt es gleich­zeitig im Falle von AlleinerzieherInnen zum Verlust des Sozialversicherungsschutzes nach Auslaufen des Wochengeldbezuges. Mütter mit Kindern ohne Sozialversiche­rungs­schutz sind wohl die übelste Konsequenz dieses Erlasses. Nach Angaben von Hilfsorganisationen stehen bereits zahlreiche Betroffene in Gefahr, delogiert zu werden, weil laufende Mietkosten nicht bestritten werden können.

All das hat die Sozialministerin nicht interessiert. Unter diesen Voraussetzungen kann der Nationalrat kein Vertrauen mehr in die – sei es auch nur interimistische – Amtsführung von Frau Bundesministerin Haubner haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird im Sinne des Art. 74 B-VG das Vertrauen versagt.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Ich stelle die Uhr auf 7 Minuten. – Bitte.

 


11.21.16

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin sehr erleichtert, dass wir es heute schaffen werden, in relativ kurzer Zeit einen Erlass, den die Frau Noch-Bundesministerin zu verantworten hat, zu reparieren, vor allem die unmenschlichen Auswirkungen dieses Erlasses in den letzten Monaten.

Dieser Erlass hat mit Recht zu großer öffentlicher Empörung geführt, und man erwartet zu Recht von uns, dass wir dafür sorgen, dass diese unmenschliche Regelung zurückgenommen und repariert wird. (Abg. Ing. Westenthaler: Die ihr selber beschlossen habt!) Dieser Erlass hat nichts anderes bedeutet, als dass Frauen, junge Frauen, die seit vielen Jahren ganz legal in unserem Land leben, hier arbeiten, ihre Steuern zahlen, ein Kind bekommen, auf einmal draufkommen, dass sie kein


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Kindergeld, keine Familienbeihilfe bekommen, und zwar nicht deshalb, weil sie an sich keinen Anspruch hätten, sondern weil sie es nicht schaffen, sehr schnell die not­wendigen Dokumente herbeizuschaffen. Das kann nicht sein!

Das kann nicht sein, Frau Bundesministerin, und ich habe mir während der ganzen öffentlichen Debatte immer gedacht: Was empfinden Sie dabei? Was empfinden Sie dabei, wenn Sie lesen, was die paar Seiten Papier, die Sie da herausgegeben haben, für das Leben von Menschen bedeuten? Was empfinden Sie, wenn Ihnen vor Augen geführt wird, dass eine Mutter ihr Kind nur mehr mit einem Brei aus Wasser und Mehl füttern kann, weil sie überhaupt kein Geld zum Leben hat? (Abg. Ing. Westenthaler: Unglaublich, was Sie da sagen!) Was empfinden Sie dabei, wenn Sie lesen, dass eine andere Mutter ihr Kind nur mehr mit Plastiksackerln wickeln kann, weil sie sich keine Windeln leisten kann? Was empfinden Sie dabei, wenn eine andere Mutter wiederum erzählt, sie ist nach ein paar Monaten draufgekommen: Um Gottes willen, ich habe ja gar keine Versicherung für mich und mein Baby gehabt!?

Und jeder/jede von uns, der/die irgendwann ein Baby gehabt hat, weiß, wie man zittert, wenn mit dem Kind auch nur ein bisschen etwas los ist, geschweige denn etwas Ärgeres. Dazu soll es nicht kommen.

Ich habe mich gewundert, dass Sie nicht sofort gesagt haben: Um Himmels willen, was ist mir da für ein Fehler passiert! Wie kann ich das rückgängig machen, um sofort dieses Leid zu stoppen? – Wie können Sie wochenlang zuschauen, wie junge Mütter mit neugeborenen Kindern sich derartige Sorgen machen müssen? Wie können Sie zusehen, dass Sie Tränen, schlaflose Nächte und so große Verzweiflung auslösen?

Die Öffentlichkeit hat von Ihnen erwartet, rasch zu handeln. Sie haben es nicht getan. Sie sind aufgefordert worden, umgehend diesen unmenschlichen Erlass zurück­zuziehen. Sie sind leider starrköpfig und sehr hartherzig geblieben, Frau Bundes­ministerin. Und wissen Sie, was viele besonders empört hat? – Dass Sie, Frau Bundes­ministerin, Sie persönlich und Ihre Politik, die Sie in den letzten Jahren gemacht haben, vor vielen Wochen von den österreichischen Wählern und Wählerin­nen abgewählt worden sind. Sie sind vom Bundespräsidenten nur mehr beauftragt, provisorisch die Geschäfte zu führen, aber Sie haben nicht mehr derart schwerwie­gende Entscheidungen zu treffen! (Abg. Scheibner: Wer sagt das?) Sie haben das nicht mehr zu machen!

Ich verstehe, dass Ihnen die grüne Fraktion das Misstrauen ausspricht. Ich spreche Ihnen auch aus ganzem Herzen das politische Misstrauen aus, aber wir werden dem Antrag der grünen Fraktion nicht zustimmen. Die Wähler und Wählerinnen haben Ihnen bereits das Misstrauen ausgesprochen. Sie sind für eine derartige Politik abgewählt! (Abg. Scheibner: Wie viele Mandate haben Sie dazu gewonnen?) Und wenn wir hier nicht zustimmen, heißt das wirklich nicht, Frau Bundesministerin, dass wir Ihnen das Vertrauen aussprechen, sondern dass wir der festen Überzeugung sind, dass das Misstrauen, das Ihnen die Wähler und Wählerinnen ausgesprochen haben, schwer genug wiegt.

Und es wird in Kürze eine Bundesregierung geben, der Sie ohnehin nicht mehr ange­hören werden – und das mit gutem Recht. (Beifall bei der SPÖ.)

Anders als Sie, Frau Bundesministerin, haben viele Menschen in diesem Land reagiert, die erschüttert waren über das, was sie in den Zeitungen lesen mussten. Es ist eine große Welle der Hilfsbereitschaft in Gang gekommen, und ich möchte auch von dieser Stelle allen Menschen ein sehr herzliches Dankeschön dafür aussprechen, dass sie so spontan, unverzüglich und großherzig gespendet haben, Geld gespendet haben, Sachleistungen gespendet haben. Es ist immer wieder eindrucksvoll, wie in Österreich gleich eine Welle von Hilfsbereitschaft ausgelöst wird. Und diese Menschen erwarten


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sich von uns mit Recht, dass wir diesen Missstand abstellen und die Sache hier im Parlament ein für alle Mal reparieren, was wir heute auch tun.

Die einfachste Lösung wäre gewesen, Sie ziehen das zurück. Das haben Sie nicht gemacht. Die nächst einfachste Lösung wäre gewesen, die Verordnung der Frau Innenministerin wäre schneller gekommen. Das hätte auch vieles vereinfacht. Sie ist gekommen, spät aber doch, und heute reparieren wir das hier im Parlament. Das wird bedeuten, dass künftig wieder alle Mütter, die legal hier im Lande leben, unverzüglich nach Geburt auf Kindergeld und Familienbeihilfe Anspruch haben, und das wird auch bedeuten, dass die Opfer Ihres Erlasses in den letzten Monate nach dem heutigen Beschluss das Geld rückwirkend ausbezahlt bekommen.

Auch die subsidiär Schutzberechtigten in Österreich werden besser gestellt. Da hat uns der UNHCR zu Recht darauf aufmerksam gemacht. Und Eltern, die Kinder adoptieren, ausländische Kinder adoptieren, werden auch von diesem heutigen Beschluss profitieren und dadurch besser gestellt.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist ein Zufall, dass wir das knapp vor Weih­nachten beschließen, heute hier im Hohen Haus, in der letzten Sitzung vor Weihnach­ten. Trotzdem bin ich sehr froh und erleichtert, dass es uns gelingt, weitestgehend gemeinsam, leider nicht ganz, den vielen jungen Müttern mit Neugeborenen, die in den letzten Wochen nicht gewusst haben, wie sie das Leben fristen, die Sorgen zu neh­men, und dass wir es vor Weihnachten schaffen, dass diese Mütter keine schlaflosen Nächte mehr haben müssen.

Ich denke, es sollte eigentlich künftighin in diesem Hause Einigkeit darüber bestehen, dass parteipolitisches Kleingeld nicht auf dem Rücken von Neugeborenen und Kleinst­kindern gewechselt werden soll. (Beifall bei der SPÖ.)

11.28


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Strache. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

 


11.28.34

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Debatte ist für mich schon interessant, denn wenn ich mich zurückerinnere, muss ich sagen, dass sowohl SPÖ als auch Grüne die Einführung des Kindergeldes gar nicht wollten. Man wollte die Mütter in unserem Land überhaupt nicht in irgendeiner Art und Weise bedenken, ihnen helfen oder ihnen ein Kindergeld auszahlen. Abgelehnt haben Sie das Kindergeld! Das ist schon hochinteressant. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Damals haben Sie sogar die Meinung vertreten, dass die Mütter überhaupt kein Kindergeld brauchen. Das war Ihre ursprüngliche Meinung. Wenn es nach Ihnen gegangen wäre, hätten Mütter in Österreich überhaupt keine ausreichende Unter­stüt­zung erhalten.

So gesehen ist diese ganze Debatte schon auch ein bisschen eine Farce, wenn Sie sich heute herausstellen und sagen: Nicht nur Staatsbürger, nicht nur EWR-Bürger – nein, jeder, der zu uns kommt, soll automatisch Anrecht auf Kindergeld und Familien­geld haben! (Abg. Öllinger: Da sind Sie falsch informiert!) Wenn es nach Ihnen geht – und das ist ja auch genau die Gesetzesvorlage, die wir heute haben –, dann bekommt ja bald auch jeder Urlauber, wenn er sich vier Wochen in Österreich aufhält, ein Familiengeld und ein Kindergeld. Jeder, der zu uns kommt, soll automatisch Anspruch auf alle sozialen Leistungen haben. – Das ist der Weg, wo Sie letztlich hin wollen. Und dazu sagen wir Freiheitlichen nein! (Beifall bei der FPÖ.)


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Wir müssen umdenken! Die FPÖ sagt, dass der Sozialstaat in erster Linie nur für Staatsbürger da zu sein hat – der Sozialstaat ist sonst gefährdet! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: Na servas! Das ist ein rassistischer Sozialstaat!)

Rassistisch ist das nicht, sondern es muss Unterschiede zwischen Staatsbürgern und Nicht-Staatsbürgern geben. Es soll in erster Linie der Anspruch von Sozialleistungen für Staatsbürger und EWR-Bürger gegeben sein, denn es kann doch nicht so sein, dass jeder Nicht-EU-Bürger (Abg. Öllinger: Nicht jeder!), der zu uns kommt, ab dem ersten Tag Anspruch auf alle sozialen Leistungen hat! Das ist nicht finanzierbar und ist zum Nachteil aller Staatsbürger. (Beifall bei der FPÖ.)

Da sind wir dann eben in genau der Situation, dass plötzlich der Sozialstaat nicht mehr finanzierbar sein wird, dass plötzlich die österreichischen Staatsbürger erleben müssen, dass Leistungskürzungen auf ihrem Rücken stattfinden, weil das Geld nicht mehr vorhanden ist. Die Zahl der Sozialhilfebezieher ist in den letzten Jahren ange­stiegen. Allein am Beispiel Wien wird das deutlich: Über 30 000 zusätzliche Sozial­hilfebezieher pro Jahr, weil im „roten“ Wien mit absoluter SPÖ-Mehrheit die Genossen damals gesagt haben, dass jeder Nicht-EU-Bürger sofort Anspruch haben soll.

Das ist der Hintergrund, und genau das wollen Sie letztlich den österreichischen Staatsbürgern aufbürden! Wir sind der Meinung, dass man endlich Kostenwahrheit schaffen soll, auch im Bereich von Zuwanderern, nämlich im Bereich von Gast­arbeitern. Wir wollen ja keine Zuwanderung mehr – da unterscheiden wir uns auch wohlweislich von Ihnen. Wir sagen: Es hat jetzt ein Zuwanderungsstopp zu erfolgen. Jene Gastarbeiter, die zu uns kommen, sollen zeitlich befristet auch eine Gastarbeiter-Sozialversicherung haben, und es soll auch ein befristetes Arbeitslosengeld geben, wenn Gastarbeiter arbeitslos werden. Aber es kann doch in der Regel nicht so sein, dass wir Gastarbeitslose jahrelang aus unserem Sozialtopf sozusagen durchfüttern! (Abg. Öllinger: Das tun wir eh nicht!) Das kann es nicht sein!

Das heißt, wir sollten das System generell überdenken, generell das Fremdenrecht überdenken, generell das Sozialversicherungssystem überdenken. Genau darum geht es, und deshalb wollen wir diese Debatte heute grundsätzlich führen, denn es braucht eine grundsätzliche Veränderung. Wir wollen eine Gastarbeiter-Sozialversicherung, in deren Rahmen auch eine medizinische Grundversorgung eine Selbstverständlichkeit ist, aber nicht so, wie es offensichtlich die anderen Parteien von Rot über Schwarz bis Grün vorhaben, dass jeder Zuwanderer ab dem ersten Tag ein Recht auf eine Gemein­dewohnung haben soll, auf alle sozialen Sonderleistungen, und eben Anspruch auf alles, was eigentlich Staatsbürgern zustehen sollte. Das ist der Unterschied! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn wir heute in diesem Bereich diskutieren, ein paar Zahlen, damit man weiß, um welche Größenordnungen es sich da handelt.

Es geht aktuell um 170 663 Kindergeldbezieherinnen. Wir haben 141 553 öster­reichi­sche Kindergeldbezieher und 29 110 ausländische Staatsbürger, die Kindergeld beziehen. Davon sind 22 047 Drittstaatsangehörige und 7 063 EU-Bürger.

Ich stehe nicht an zu sagen: Das soll ein Staatsbürgerschaftsrecht und ein EWR-Recht sein. Aber warum soll jeder Nicht-EU-Bürger das Recht auf Familienbeihilfe und Kinder­beihilfe haben? Das ist ja eine Einladung an den Sozialtourismus! Jede Mutter, die heute in der Dritten Welt lebt und davon erfährt, wird sagen: Das ist ja das Schlaraffenland, da fahren wir hin! – Und genau das wollen Sie auch! (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)


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Das will auch die Österreichische Volkspartei, weil sie ja den Antrag heute eingebracht hat. – „Volkspartei“ sollte überhaupt nicht mehr Ihr Parteiname sein, denn dieser Begriff ist ja bei dieser ÖVP überhaupt nicht mehr passend! (Beifall bei der FPÖ.)

Höchst problematisch ist es, dass die Einbeziehung, wie auch im Antrag vorgesehen, den subsidiär Schutzberechtigten zustehen soll, nämlich jenen Asylwerbern, die abge­lehnt worden sind – die abgelehnt worden sind, weil sie entweder Asylbetrug betrieben haben oder vielleicht sogar als Drogendealer unterwegs gewesen sind. (Abg. Öllinger: Haben Sie schon ein Baby als Drogendealer gesehen?)

Jene Asylwerber, die man aus berechtigten Gründen abgelehnt hat, sollen in Zukunft die Nutznießer sein! Das ist der Hintergrund! Es gibt nämlich sonst keinen einzigen Fall, den Sie heute hier nennen können, der betroffen wäre. Es gibt kein einziges Beispiel, keinen einzigen Härtefall, der sonst vorhanden wäre. Und genau das muss man aufzeigen. Sie haben heute vorhin gerade hier heraußen aufgezeigt, dass es keinen einzigen Härtefall gibt, und Sie haben auch keinen einzigen Fall vorbringen kön­nen.

Und genau darum geht es, das ist Ihr Ziel. Bei Ihnen soll jeder, der zu uns kommt, Anspruch auf alles haben!

Wenn ich heute mit meinen Kindern auswandere: Kann ich dann erwarten, dass ein anderer Staat die Kinderkosten oder Familienkosten übernimmt? – Selbstverständlich muss ich, wenn ich heute als österreichischer Staatsbürger auswandere, zum Beispiel in die Türkei, für meine Kinder selbst aufkommen! Das ist doch eine Selbstver­ständ­lichkeit! Man kann doch nicht erwarten, dass immer der Staat alles regeln soll!

Und wenn man heute von Gastarbeitern spricht, so sollte man diese auch unter dem Aspekt sehen: Fragt nicht, was das Gastgeberland euch bringen kann, sondern fragt besser einmal, was ein Gastarbeiter dem Land bringen kann. – Das sollte auch einmal das Denken bestimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das sollte unser Denken bestimmen, und deshalb gehen wir diese Frage auch grundsätzlich an, und nicht nur im Rahmen dieses Gesetzes, das wir auch als Husch-Pfusch-Gesetz betrachten. Es ist auch in unseren Augen ein Husch-Pfusch-Gesetz. Es hat ja damals auch unsere Abgeordnete Barbara Rosenkranz zu Recht gegen das Fremdengesetz gestimmt. Wir wollen eine generelle Neuordnung des Fremdenrechts, aber auch im Bereich des Sozialstaates. Und genau dieser Grundsatzdebatte werden wir uns nicht verschließen.

Andere hängen offenbar multikulturellen Träumereien nach und sind der Meinung, dass man unser Steuergeld nicht in den Bereich Familienförderung investieren soll, sondern lieber in den Bereich Zuwanderung. Wir haben eben eine andere Meinung dazu. Wir sind der Meinung, dass unser Steuergeld in erster Linie den Staatsbürgern wieder zurückzugeben ist, dass es Investitionen für Familienentlastungsprogramme geben muss (Beifall bei der FPÖ), nämlich österreichische Familien endlich dahin gehend unterstützt werden sollen, dass sie sich wieder mehr Kinder leisten können. Warum bekommen heute österreichische Familien immer weniger Kinder? – Weil sie sich eben nur ein oder zwei Kinder leisten können.

Da müssen wir ansetzen, wenn wir soziale Verantwortung haben. Da müssen wir ansetzen, damit sich österreichische Familien auch wieder ein drittes und ein viertes Kind leisten können. Und das ist seit 20 Jahren verabsäumt worden – seit 20 Jahren verabsäumt worden von Rot und Schwarz, denn seit 20 Jahren wissen Sie, dass wir einen Geburtenknick haben! Seit 20 Jahren wissen Sie, dass immer weniger Kinder in österreichischen Familien zur Welt kommen, weil sich die Familien eben immer weniger Kinder leisten können. Seit 20 Jahren haben Sie das Steuergeld nicht aus-


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reichend in Familienentlastungsprogramme investiert, sondern in den Bereich Zuwan­de­rung. Und irgendwann einmal erkennen das die Österreicher – und es erkennen immer mehr – , und sie haben wirklich ein Problem damit, dass man sie so im Stich lässt und hier eine derartige soziale Schieflage herbeigeführt hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Man sollte schon ein paar Zahlen in Erinnerung rufen. Alleine in der XXII. Gesetz­gebungsperiode hat es 118 808 Asylanträge in Österreich gegeben – Österreich ist international Spitzenreiter! –, 40 188 offene, nicht abgearbeitete Asylverfahren aktuell in Österreich! Die Bundesrepublik Deutschland mit zehnmal mehr Einwohnern hat nur 50 000 offene Asylverfahren. Das ist auch interessant, und allein daran erkennt man, dass einiges nicht stimmt in unserem Land, in dieser Republik, auch von Seiten der Bundesregierung. Das ist eben auch Missbrauch passiert, und eben dort, wo Miss­brauch passiert, wo Menschen zu Recht abgelehnt werden, wollen Sie jetzt diesen Menschen das zugute kommen lassen! Jene, die als Asylwerber einen Antrag gestellt haben und zu Recht abgelehnt worden sind, gehören ausgewiesen aus Österreich und nicht sozialpolitisch bedacht! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage daher generell, dass man gerade in diesem Bereich umdenken muss, und wir verlangen, dass Ausweislose und Illegale prinzipiell in jenes Land zurückzuführen sind, wo sie hergekommen sind. Das ist etwas Grundsätzliches. Wenn man sie bei einem Grenzübertritt aufgreift, dann haben sie wieder in das sichere Drittland zurückgebracht zu werden. Das ist entscheidend! Biometrische Erkennungsmaßnahmen bei Asylwer­bern müssen EU-weit flächendeckend eingesetzt werden. Darauf hätte die Bun­des­regierung noch stärker pochen müssen. Asylwerber haben in Einrichtungen außerhalb von Ballungszentren untergebracht zu werden, nicht so, wie Sie es machen, in Traiskirchen oder in St. Georgen oder sonst wo, wo die Bevölkerung mit den Prob­lemen konfrontiert ist. (Abg. Marek: Waren Sie schon einmal dort?) Ja, ich war dort! Ich habe mir das angesehen, und ich habe auch gesehen, wie die Bevölkerung Furcht hat davor, weil sie auf den Straßen angepöbelt worden ist, weil Drogen verkauft worden sind. – Ja, das ist ein Skandal, für den Sie verantwortlich sind! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn es straffällige Ausländer gibt – egal, ob Asylwerber oder nicht –, dann haben diese abgewiesen zu werden, dann haben sie jedes Recht verloren, wenn es nach der FPÖ geht, und zwar bis dahin, dass auch die „Traumatisierung“, die Sie bis dato im Gesetz vorgesehen haben, eine völlig unnötige Ausnahme ist und von unserer Seite abgelehnt wird. Ich meine nämlich, eine Traumatisierung kann ja nicht nur in Österreich behandelt werden, sondern auch in anderen Ländern.

Da gibt es also viel, viel zu tun, und das Multikulti-Märchenland, von dem Sie träumen, ist längst gescheitert. Ich meine, Sie sollten auch einmal ernsthaft in sich gehen und darüber nachdenken, denn nicht umsonst regt sich Unmut in der Bevölkerung – und es werden immer mehr Österreicher, die sich auch getrauen, ihren Unmut zu artikulieren, obwohl man versucht, sie zu kriminalisieren, wenn sie ihre demokratische Meinung kundtun und sagen, dass da in den letzten Jahren eigentlich etwas schief gelaufen ist.

Wir von der FPÖ werden uns auf alle Fälle nicht mundtot machen lassen in dieser Frage, wir werden hier die österreichischen Interessen vertreten! (Beifall bei der FPÖ.)

11.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Steibl zu Wort. Sie hat sich selbst eine Redezeit von 5 Minuten gewünscht. – Bitte.

 


11.41.15

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Strache, Ihre Rede war gefährlich


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in der Nähe einer Verhetzung. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie haben offensichtlich noch nie etwas von einer Generationenentwicklung gehört, dass es immer mehr ältere Menschen und immer weniger Kinder gibt. Kinder sind uns willkommen, wenn sie legal hier in Österreich sind, und niemand will einen Sozial-Tourismus. (Beifall bei der ÖVP.)

Noch einmal zum Gesetz, das heute beschlossen wird: Wenn ein Kind in Österreich geboren wird, die Mutter oder der Vater legal in Österreich niedergelassen ist und einen Aufenthaltstitel vorweist, muss es und wird es auch wie ein Kind mit öster­reichischer Mutter/österreichischem Vater behandelt. Mit der heute zu beschließenden gesetzlichen Änderung wird der Zugang zu den Familienleistungen – Kinderbetreu­ungsgeld und Familienbeihilfe – reformiert.

Für in Österreich niedergelassene Familien und für subsidiär schutzberechtigte Per­sonen – das sind Personen, die sich aus humanitären Gründen erlaubterweise in Österreich aufhalten – und deren Kinder wurde nun eine klare Regelung im Familien­lastenausgleichsgesetz für die rückwirkende Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe getroffen.

Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt dann noch eine weitere Erleichterung durch Frau Innenministerin Liese Prokop durch die Änderung bei der Durchführungs­verordnung zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz: Eine Geburtsurkunde, ein Meldezettel, eine Aufenthaltskarte der Mutter reichen aus für das neugeborene Kind, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Übrigens: Auch für österreichische Staatsbürger und Kinder gilt das. Ich muss sehr wohl auch Formulare vorlegen, wo ich wohne et cetera, um Familienförderungen zu erhalten.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Kinderbetreuungsgeld und weitere Familien­leistungen sind die beste Absicherung für Familien mit Kindern. Eine aktuelle Studie des Instituts für Höhere Studien belegt, dass in den alten EU-Ländern Österreich nach Luxemburg die höchsten finanziellen Leistungen für Familien aufbringt, und selbst die SPÖ hat in den Verhandlungen zugegeben, dass wir die besten Sozialleistungen im Familienbereich haben.

Erlauben Sie mir dazu noch aus der „Wiener Zeitung“ vom 9. Dezember 2006 zu zitieren. Das Zitat stammt aus „Andreas Unterbergers nicht ganz unpolitisches Tagebuch“:

„Während uns der ORF und die diversen Linkspolitiker nun ständig mit Geschichten rühren, wie furchtbar das Schicksal der betroffenen Familien ohne Kindergeld ist, hatten sie vor Einführung des Kindergeldes keine Defizite dieser Art thematisiert. Obwohl früher viel mehr Mütter ohne diese Hilfe auskommen mussten. Die jetzigen Aufreger haben damals im Gegenteil sogar kritisiert, dass Schwarz-Blau auch nicht­versicherten Müttern wie Studentinnen Kindergeld gewährt hat.“ – Zitatende. (Abg. Mag. Stadler: Präsidentin Prammer war da dabei!)

Nun zum Vergleich: 1999 gab es 80 000 Karenzgeldbezieherinnen und im Jahr 2006 zirka 170 000 Kinderbetreuungsgeldbezieherinnen. Und wenn Herr Caritas-Präsident Franz Küberl, den ich in einigen Bereichen sehr schätze, sich jetzt über das hervor­ragende, aber für bestimmte Familien nicht vorhandene Netz brieflich alteriert, so möchte ich ihm mit auf den Weg geben, dass wir sehr wohl ein soziales Netz für Familien haben. Er soll sich freuen über das, was wir heute beschließen.

In einem Punkt möchte ich seinem Brief hier auch gleich widersprechen: Eine Entlassung aus der Verpflichtung, einen Aufenthaltstitel für das Kind vorlegen zu müssen, wie die Caritas das fordert, kommt für uns nicht in Frage, da das Procedere für die neugeborenen Kinder ja bereits wesentlich erleichtert wird, wie wir heute


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beschließen werden. Und der Vorweis eines Aufenthaltstitels muss eigentlich tat­sächlich möglich sein!

Ich denke, wir sind auf einem guten familienpolitischen Weg, und ich möchte abschließend nur noch ein paar Worte zur gestrigen Diskussion im Sozialausschuss verlieren: Die Aussage von Kollegin Terezija Stoisits im Sozialausschuss, wir Abgeord­neten würden einen miesen Parlamentarismus betreiben, ist nicht nur ärgerlich, sondern sie ist zurückzuweisen. Ich denke, alle Abgeordneten – egal, aus welcher Partei sie kommen – arbeiten hier nach bestem Wissen und Gewissen.

Liebe Frau Abgeordnete Stoisits, diese Sprache ist einer angehenden Volksanwältin nicht würdig! – Ich hoffe aber, dass auch die Grünen bei diesem Antrag mitgehen. (Beifall bei der ÖVP sowie Rufe – in Richtung der Abg. Mag. Stoisits –: Entschul­digung!)

11.46


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.46.44

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Ich denke, die 5 Minuten werden nicht ganz ausreichend sein, um auf all die Dinge einzugehen, die ja auch hier wieder zutage getreten sind.

Frau Abgeordnete Kuntzl, Sie haben schon einen richtigen Satz gesagt: Sie haben in Ihrer Rede gesagt ... (Abg. Riepl: Viele!) – Nein, einen, Kollege Riepl! Einer, der reicht, und das ist schlimm genug! Sie haben gesagt, man solle nicht solche Konflikte auf dem Rücken von Babys austragen, um politisches Kleingeld zu wechseln. – Richtig!, nur: Warum machen Sie das dann, Frau Kollegin Kuntzl? Warum machen Sie das? – Ich gebe Ihnen die Antwort: Sie und einige andere auch in Ihrer Fraktion und auch die vereinigte Linke außerhalb dieses Parlaments haben ja gewartet, haben ein Jahr gewartet seit Beschlussfassung des Fremdenrechts-Pakets, wo Sie damals ja große Konflikte in Ihrer Partei und in Ihrer Fraktion gehabt haben, bis man endlich wieder diese Problematik thematisieren kann, und möchten über diesen Umweg – Babys missbrauchen für eigene politische Ziele – dieses Fremdenrechts-Paket wieder aufschnüren. Das ist doch in Wahrheit der Hintergrund für diese Kampagne, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: So ist es!)

Als Herr Kollege Van der Bellen hier gesprochen hat – er ist momentan nicht da; die Bänke der Grünen sind überhaupt ein bisschen schütter besetzt; dieses Thema ist also anscheinend doch nicht so gravierend und wichtig –, wenn darüber gesprochen wird, dann wird immer von tausenden Fällen gesprochen. Und ich sage Ihnen ganz ehrlich: Als ich gehört habe, tausende Fälle und Babys, die da jetzt betroffen sind, habe ich mir auch gesagt: Moment! Wenn das stimmt, dann ist Handlungsbedarf gegeben. Und wir haben da wirklich recherchiert: Wo sind die tausenden Fälle, meine Damen und Herren? Im Ausschuss ist das auch diskutiert worden, Frau Abgeordnete Stoisits. Wir haben gesagt: Bringen Sie die Fälle! Nicht ein einziger Fall, der das belegen könnte, was Sie sagen, ist aufgetreten, meine Damen und Herren! Das ist die Wahrheit! Wo sind die „tausenden Fälle“? (Abg. Ing. Westenthaler: Nicht ein einziger Fall! Stoisits hat keinen einzigen Fall anführen können!)

Wenn es, meine Damen und Herren von SPÖ und Grünen, in Österreich armuts­gefährdete ausländische Staatsbürger gibt, dann ist das wohl auf anderen Wegen zu lösen, denn, wenn ich die Fremdenrechts-Gesetze richtig interpretiere, dann ist für den Aufenthalt, für die Aufenthaltsbewilligung hier in Österreich ein entsprechender Unterhalt – Lebensunterhalt, Beschäftigung – notwendig. Es kann doch nicht so sein,


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es kann doch kein Argument sein, dass jemand nur deshalb in Armut lebt, weil er für einige Tage oder einige Wochen keine Familienbeihilfe und kein Kinderbetreuungsgeld bekommt! Da ist doch etwas anderes falsch, meine Damen und Herren! Auch dieses Argument ist ja nur vorgeschützt.

Und Sie führen hier natürlich auch das Kinderbetreuungsgeld als Argument für eine Gesetzesänderung an – ein Kinderbetreuungsgeld, das Sie abgelehnt haben. Das heißt: Für die Österreicherinnen und Österreicher wollten Sie es nicht beschließen, aber jetzt nehmen Sie es als Argument und Beleg, um der Sozialministerin unsoziales Verhalten vorzuwerfen.

Frau Sozialministerin Haubner, wir haben uns ja auch das genau angesehen: Ein Misstrauensantrag gegen die Sozialministerin wird hier eingebracht, weil sie ... – Was hat sie eigentlich gemacht, Herr Kollege Öllinger? Was werfen Sie ihr konkret vor? (Abg. Öllinger: Sie haben das ohnehin gehört!) Nein, das ist eigentlich nicht so genau herausgekommen, warum. (Abg. Mag. Stoisits: Van der Bellen hat es gesagt!)

Ein Misstrauensantrag wird wohl dann zu stellen sein, wenn man etwa der Ministerin oder einem Minister gesetzwidriges Verhalten ... (Abg. Öllinger: Ja!) Gut! Ah, gesetz­widriges Verhalten! Wunderbar! Dann werde ich Ihnen das einmal gleich aufklären: Welches Gesetz hat die Frau Sozialministerin mit diesem Erlass gebrochen? Sagen Sie mir das! Welches Gesetz? (Abg. Öllinger: Das Grundrecht auf Datenschutz zum Beispiel!) Sie wissen ganz genau, dass dieser Erlass auf Grundlage der Gesetze ergangen ist. (Abg. Öllinger: Nein!) Selbstverständlich, weil der ursprüngliche Erlass ja anders gelautet hat!

Der ursprüngliche Erlass der Frau Sozialministerin war in die Richtung abgefasst, dass man selbstverständlich auf den legalen Aufenthalt Wert legt, keine Frage, auch den der Kinder, aber dass dann, wenn dieser legale Aufenthalt festgestellt worden ist, diese Sozialleistungen auch rückwirkend ausgezahlt werden können.

Sie wissen ganz genau, dass die betreffenden Ministerien, auch das Innenministerium, die Frau Sozialministerin aufmerksam gemacht haben, dass dieser ursprüngliche Erlass gesetzwidrig ist. Jetzt können Sie natürlich sagen, das Gesetz ist nicht in Ord­nung. Okay, darüber können wir diskutieren, aber der Vorwurf, dass die Sozialminis­terin gesetzwidrig gehandelt hat, ist falsch. Sie hat auf Grund auch der Informationen aus dem Innenministerium ihren ursprünglichen Erlass ändern müssen, weil man gesagt hat, nur dieser Erlass sei gesetzeskonform. Das sind die Tatsachen! (Abg. Öllinger: Sie hat den Erlass zu verantworten!)

Wegen gesetzeskonformen Handelns gibt es jetzt schon Misstrauensanträge hier im österreichischen Parlament. (Abg. Öllinger: Hat die Innenministerin den Erlass geschrieben oder die Frau Sozialministerin?) Frau Kollegin Stoisits! Da sollten Sie sich einmal überlegen, was das für ein Parlamentarismus ist. Das ist politische Kampag­nisierung, und das können Sie noch, das können die Linken in Österreich noch, das muss man zugestehen. Das können Sie: politisch kampagnisieren, Angstmache – und dafür ist Ihnen auch kein Mittel zu schlecht, auch Kleinkinder, auch Babys nicht. Wunderbar! Dazu kann man Ihnen nur „gratulieren“! (Beifall beim BZÖ.)

Leider, das muss ich sagen, geht der Abänderungsantrag, der von SPÖ und ÖVP hier eingebracht wird, genau in diese Richtung. Nicht ganz so schlimm, wie es die Grünen verlangen, denn bei denen wäre es ja wirklich so, dass jeder diese Sozialleistungen bekommt, egal ob legal oder illegal. (Abg. Dr. Van der Bellen: Das stimmt ja nicht!)

Herr Kollege Van der Bellen, Sie haben das ja angesprochen: Die so genannten subsidiär Schutzbedürftigen sollen das auch bekommen. – Wer sind denn die


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„subsidiär Schutzbedürftigen“? Das sind jene, die „nicht ganz Asyl“ bekommen haben? Kann man „ganz“ oder „halb“ Asyl bekommen?

Da kann es doch nur ein Prinzip geben, Herr Kollege Van der Bellen: Ist jemand politisch verfolgt, dann hat er Asyl zu bekommen und ist damit ohnehin in der Grund­versorgung drinnen, also braucht er deshalb auch kein Kinderbetreuungsgeld und keine Sozialleistungen! – Oder ist er das nicht. Die, die Sie meinen, das sind jene, die kein Asyl bekommen haben, weil sie das Recht missbraucht haben, sie abgeschoben werden sollten, aber nur deshalb nicht abgeschoben werden können, weil man zum Beispiel nicht weiß, in welches Land, weil sie die Reisepässe weggeschmissen haben. (Abg. Dr. Van der Bellen: Das Asylgesetz!) Denen wollen Sie jetzt diese Sozial­leistungen geben! – Wir wollen das nicht, Herr Kollege Van der Bellen! Da unter­scheiden wir uns, und auf diese Unterscheidung sind wir stolz. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Stoisits: Warum werfen Sie das nicht der ÖVP vor?)

Die Illegalität – und das muss ich auch Ihnen von der ÖVP sagen – wird durch die jetzige Regelung gefördert, denn das war ja der Sinn, dass man die Sozialleistungen nur jenen geben kann, die sich legal hier aufhalten, und dass man das auch bei den Kindern verlangt. (Abg. Öllinger: Kinder und Babys sind nicht legal?)

Es ist das natürlich eine Maßnahme der Integration, dass es Anreize gibt, dass auch die Kinder legal angemeldet werden, dass die entsprechenden Reisepässe organisiert werden und dass das auch entsprechend sichergestellt wird. Und das weichen Sie jetzt wieder auf. Österreichische Staatsbürger werden benachteiligt, denn es wird mit dieser Maßnahme nur auf Fremde abgezielt. Wenn österreichische Staatsbürger ein ausländisches Kind adoptieren, dann kommen ihnen diese Regelungen nicht zugute.

Wir hätten das Gesetz ganz einfach so geregelt, dass man bei legalem Aufenthalt diese Gelder auch rückwirkend auszahlen kann. Das haben Sie im Ausschuss abge­lehnt.

Ich möchte aber noch eine andere Grundsatzfrage stellen. Man kann sagen: Wenn das Gesetz so ist, dann soll es umgesetzt werden. Ich stelle aber schon auch die Grund­satzfrage: Warum muss man denn in Österreich jedem ausländischen Staatsbürger alle diese Sozialleistungen geben?

Die Europäische Union ist da immer sehr strikt bei all diesen Dingen, aber selbst die Europäische Union sagt, dass für Drittstaatsangehörige ein fünfjähriger legaler Aufent­halt erforderlich ist. Dann muss man all diese Sozialleistungen geben. Und warum ist das in Österreich anders? Beim Fremdenrechtspaket damals hat man gesagt: Der Verfassungsgerichtshof sieht das anders. Ich meine, das war eher der Kompromiss auch innerhalb der SPÖ, damit man hier zustimmen konnte.

Ich bekenne mich zur Integration, keine Frage. Ich bekenne mich dazu, dass hier auch entsprechende Rechte gegeben werden müssen. (Abg. Öllinger: Was ist mit Westen­thaler?) – Herr Kollege Öllinger! Diese Plattitüde können Sie sich sparen in Ihren Aussagen!

Ich bekenne mich dazu, dass es die entsprechenden Menschenrechtsstandards geben muss, keine Frage, aber der Sozialstaat ist in erster Linie für jene da, die hier in Öster­reich lange aufhältig sind, die Staatsbürger sind, und die nach EU-Recht zumindest fünf Jahre hier zum Sozialsystem auch ihre Beiträge geleistet haben. Dann hätten wir all diese Probleme nicht, meine Damen und Herren.

In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:


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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einschränkung der Gewährung von Familienleistungen an Drittstaatsange­hörige

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend Gesetzentwürfe zuzu­leiten, die – zusätzlich zur Verknüpfung mit einem legalen Aufenthalt von Eltern und Kind nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – eine Koppelung von Familien­leistungen für Drittstaatsangehörige an eine durchgehende Mindestaufent­haltsdauer im Inland von fünf Jahren bzw. eine längerfristige legale Beschäftigung im Inland vorsehen.“

*****

Das ist eine sinnvolle Lösung im Sinne der Zugewanderten, aber auch im Sinne der österreichischen Staatsbürger. Die Kampagne, die Sie sich hier geleistet haben, auch gegen unsere Sozialministerin, die völlig korrekt gehandelt hat, ist mehr als durch­sichtig! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Öllinger: Das stimmt nicht!)

11.56


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Scheibner eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner, Dolinschek, Kollegin und Kollegen betreffend Einschränkung der Gewährung von Familienleistungen an Drittstaats­angehörige eingebracht im Zuge der Debatte des Nationalrates zum Bericht des Aus­schusses für Arbeit und Soziales 20 d.B. über den Antrag 62/A der Abgeordneten Silhavy, Steibl betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlasten­ausgleichs­gesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden

Das Fremdenrechtspaket 2006 hat die Gewährung von Familienbeihilfe und Kinder­betreuungsgeld an einen aufrechten Aufenthaltstitel des Kindes nach Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) geknüpft und damit endlich sichergestellt, dass die Eltern eines Kindes aus einem Drittstaat dazu motiviert werden, sich gleich nach der Geburt ihres Kindes um einen korrekten fremdenrechtlich Status zu kümmern. Damit wurde sichergestellt, dass in der Illegalität aufwachsende Kinder (sogenannte „Schatten­kin­der“), die bedeutende Nachteile in der Integration haben, der Vergangenheit ange­hören und Sozialleistungen nur an legal aufhältige Personen gewährt werden.

Die weltweit vorbildlichen österreichischen Familienleistungen stellen eine große Ver­lockung zum Sozialtourismus dar. Es ist den österreichischen Steuer- und Beitrags­zahlern nicht zumutbar, wenn durch die guten Leistungen angelockte Ausländer zwar profitieren, aber zu ihrer Finanzierung nicht beitragen. Um den Sozialtourismus in diesem Bereich endgültig zu beseitigen sollte daher die Gewährung von Familienleistungen wie Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld zusätzlich von einer Mindestanwesenheitsdauer im Inland von fünf Jahren bzw. einer längerfristigen legalen Beschäftigung im Inland abhängig gemacht werden. Erst dann ist gewährleistet, dass


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ein verfestigter Aufenthalt vorliegt bzw. der Begünstigte auch Beiträge und Steuern leistet. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die – zusätzlich zur Verknüpfung mit einem legalen Aufenthalt von Eltern und Kind nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – eine Koppelung von Familien­leistungen für Drittstaatsangehörige an eine durchgehende Mindestaufent­halts­dauer im Inland von fünf Jahren bzw. eine längerfristige legale Beschäftigung im Inland vorsehen.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Haubner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minu­ten. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


11.56.52

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Debattenbeiträge einiger Vorrednerinnen und Vorredner haben mir gezeigt, dass es nicht darum geht, eine Klarstellung im Gesetz zu treffen, ob nach Erhalt des legalen Aufenthaltstitels für ein Kind rückwirkend ab der Geburt Leistungen zurückbezahlt werden sollen, sondern es geht darum: Soll man dieses Frem­denrechtspaket ändern oder nicht? Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine für mich nicht sehr seriöse Diskussion, die so auch in den vergangenen Tagen und Wochen stattgefunden hat.

Man hat nicht von diesem kleinen Segment gesprochen, sondern man hat in sehr populistischer, aber auch sehr emotionaler Weise Fälle aus Asylverfahren, aus Verfahren oder Situationen, wo Menschen kurzfristig hier sind, wo Menschen Dokumente nicht nachbringen können – aus welchen Gründen immer –, vermischt und hat sie zu einem Thema der kleinen Kinder in Österreich, der Babys hinaufstilisiert. (Abg. Broukal: Mit Recht!) Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist als Familienpolitikerin der letzten Jahre nicht in meiner Verantwortung und auch nicht in meinem Interesse gelegen.

Daher sage ich noch einmal – und ich habe es gestern auch im Ausschuss gesagt –: Wir haben ein Gesetz, dem – ich betone es noch einmal – drei Parteien in diesem Hause zugestimmt haben und das vorsieht, dass Familienleistungen, sprich Kinder­betreuungsgeld und Familienbeihilfe an den legalen Aufenthaltstitel nach NAG gebunden sind.

Das ist die Situation, und ich habe als Ministerin das Gesetz zu vollziehen. Wenn das Parlament der Meinung ist, dass dieses Gesetz nicht in Ordnung ist, dann ist das Parlament am Zug. (Abg. Broukal: Das war aber schon eine Regierungsvorlage, oder nicht?) Ich habe dieses Gesetz zu vollziehen.

Zum Erlass, über den immer gesprochen wird: Einen Erlass zurückzunehmen, der eine „Bedienungsanleitung“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamtes und der Gebietskrankenkasse sein soll, die diese Leistungen auszuzahlen haben und die keine Fremdenrechtsexperten sind, einen Erlass als Bedienungsanleitung in dieser


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Weise zurückzuziehen, ändert nichts am Gesetz. Das ist die Situation! Ich denke, das sollten wir bei all den Emotionen auch einmal festhalten. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Mitterlehner.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stehe als Familienministerin dazu, dass alle, die bei uns einen legalen, verfestigten Aufenthaltstitel haben und diesen nach­weisen können, Familienleistungen bekommen.

Ich stehe dazu, dass natürlich auch EU-Bürger gleichgestellt werden, und ich stehe natürlich auch für die Österreicherinnen und Österreicher, die hier leben. Aber ich stehe nicht dafür, dass jeder zu uns kommen und hier Leistungen in Anspruch nehmen kann, egal, ob er jetzt drei Monate, vier Monate hier ist, ob er illegal hier ist, und vor allem auch, wenn er ein laufendes Asylverfahren hat. Denn ein laufendes Asyl­verfahren sichert die Menschen in Form der Grundversorgung ab, und die wurde auch hier in diesem Haus beschlossen. Daher hat das überhaupt nichts mit Familienleistung, mit Kinderbetreuungsgeld und Ähnlichem zu tun.

Ich komme wieder auf die so genannte Lücke zurück. Von vielen wurde ja gesagt, dass da eine große Lücke besteht. In der Diskussion waren wir ja schon so weit, dass es geheißen hat, für diese Kinder gibt es überhaupt keine Familienleistungen. – Das stimmt ja nicht! Wir haben eine Bearbeitungsdauer von einigen Tagen bis sechs Wochen. (Abg. Öllinger: Auch das stimmt nicht! Sie sagen die Unwahrheit!) Diese Bearbeitungsdauer, kann man jetzt sagen, ist zu kurz, ist zu lang, aber die haben wir, denn es ist notwendig, auch hier nachzuweisen, dass die Menschen einschließlich ihrer Kinder legal hier leben und auch in Zukunft ihren Lebensmittelpunkt hier haben.

Dass es immer wieder Fälle gibt, wo es länger dauert, ist auch klar. Wir haben uns sehr genau angeschaut, warum das bei manchen so lange dauert. Es kann nicht sein, dass ich im Mai ein Kind zur Welt bringe und dann im August draufkomme, dass ich eigentlich Anspruch auf Leistungen habe, aber meine Papiere noch nicht beisammen habe. Das muss jede österreichische Mutter auch machen. Jede österreichische Mutter muss, wenn sie Familienbeihilfe will, wenn sie Kinderbetreuungsgeld will, zur Behörde gehen und ihren Anspruch geltend machen. (Abg. Broukal: Fünf Jahre Zeit!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch das, glaube ich, ist eine Form der Eigenverantwortung, die wir von allen Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes verlangen können. Das scheint mir sehr wichtig zu sein. (Abg. Öllinger: Sie wissen ja nicht, wovon Sie reden!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in Österreich ein sehr gutes Netz an Familienberatungsstellen, die auch jene beraten, die zu uns kommen. (Abg. Öllinger: Ja, die haben alle aufgeschrien!) Hier frage ich mich: Wo sind diese Beratungen, rechtzeitige Beratungen, die notwendig sind, damit jemand weiß, warum und wann er Anspruch auf Leistungen hat? (Abg. Öllinger: Das darf ja nicht mehr wahr sein!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich ist ein Land der hohen Sozial­leistungen, vor allem aber auch der Familienleistungen. Schauen Sie sich die Übersicht der Familienförderung vom IHS an! An erster Stelle europaweit liegt Luxemburg. An zweiter Stelle liegt Österreich. Darauf, sage ich, können wir nicht nur stolz sein, sondern wir können froh sein, dass es so ist, dass wir Familien mit Kindern eine große Wertschätzung auch in dieser Form entgegenbringen. (Abg. Öllinger: Aber dann lassen Sie auf der anderen Seite Kleinkinder fast verhungern! Da würde ich mich schämen!) Es ist ganz klar, dass ein Kind in Österreich mehr profitiert als ein Kind zum Beispiel in Spanien. Das haben wir alle auch so gewollt.


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Es wurde heute ja schon gesagt: Das Kinderbetreuungsgeld war in der vergangenen Legislaturperiode das umstrittenste Projekt, und hier wurden wirklich ideologische Kämpfe geführt. Jetzt konzentriert sich bei der Kritik eigenartigerweise alles aufs Kindergeld.

Kollege Scheibner hat schon richtig gesagt, wer bei uns einen legalen Aufenthaltstitel hat, der muss nachweisen, dass er ein Einkommen hat. Früher war es so, dass die Sozialhilfe genügt hat. Jetzt muss man ein Einkommen nachweisen – so wie jeder andere Österreicher, der sich natürlich freut, wenn er Kinderbetreuungsgeld bekommt, wenn er die Familienbeihilfe bekommt. Hier haben wir das auch gleichgesetzt.

Schauen wir uns eine Standardfamilie 2001 an – und ich nehme ein klassisches Beispiel: Vater oder Mutter AlleinverdienerIn, zwei Kinder. Diese Familie hat damals mit Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Karenzgeld – Karenzgeld natürlich nur, wenn man berufstätig war – im Monat beziehungsweise auf das Jahr gerechnet Leistungen von 3 904 € bekommen. Und eine Standardfamilie 2006, das heißt wieder der gleiche Fall: Alleinverdiener oder Alleinerzieherin, zwei Kinder, wir haben ein 2-jähriges und ein 6-jähriges Kind zur Berechnung herangezogen, so wie im ersten Fall, bekommt jetzt mit dem Kinderbetreuungsgeld 9 224 €. Es ist richtig und gut so. Aber wir müssen wirklich schauen, dass diese Leistungen jene bekommen, die hier auch ihren Lebensmittelpunkt und ihr Lebensinteresse haben. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Von der steuerlichen Entlastung rede ich gar nicht. 2001 hat die steuerliche Entlastung für eine Familie in dieser Formation 364 € gebracht, und jetzt bringt sie 569 €. (Abg. Öllinger: Sparen Sie sich das!)

Meine sehr geehrten Damen Herren! Ich habe auch mit der Caritas gesprochen und ich habe auch diesen Brief bekommen. Wir werden gemeinsam diese Fälle durchgehen. Aber die Caritas hat auch mir gesagt, dass die Zahl 9 000 nicht von ihr kommt.

Daher bitte ich um eines: Reden wir nicht von Zahlen, die einfach nicht stimmen, denn wir können nicht alles in einen Topf werfen!

Wenn Sie, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der grünen Fraktion, mir heute das Misstrauen aussprechen, dann habe ich das zur Kenntnis zu nehmen. Aber Sie sprechen mir das Misstrauen auch als Ministerin aus, die gesetzeskonform handelt. (Abg. Öllinger: Nein!) Sie sprechen mir das Misstrauen als Ministerin aus für eine Familienpolitik, die in den letzten Jahren die finanziellen Leistungen so weit gebracht hat, dass wir im Spitzenfeld Europas liegen und dass wir vor allem jenen Familien Leistungen zukommen lassen, die bisher keine bekommen haben, nämlich auch Frauen und Müttern, die nicht berufstätig sind. (Abg. Öllinger: Da waren Sie noch gar nicht Ministerin!)

Sie sprechen mir auch das Misstrauen aus für eine bessere sozialrechtliche Absiche­rung für Frauen. Denn in der Diskussion geht immer wieder unter, dass das Kinder­betreuungsgeld Zeiten der Krankenversicherung, Zeiten der Pensionsversicherung mit beinhaltet und sogar der Abfertigung Neu – also alles Dinge, die im Sinne der Familien sind, die bei uns legal leben. (Abg. Öllinger: Da können Sie genauso wenig dafür!)

Und Sie sprechen mir auch das Misstrauen aus für eine Familienpolitik, die sehr viele Dinge eingeführt hat, wo es darum geht, Not an Menschen zu lindern und Familien in schwierigen Lebensphasen zu unterstützen.

Daher sage ich ja zu Klarstellungen, die notwendig sind, wenn es um die Rückzahlung geht – hier hat es einen Abänderungsantrag meiner Partei gegeben –, ja zu einer Gleichstellung der österreichischen Eltern, die Kinder aus dem Ausland adoptieren – hier tun wir auch etwas Richtiges und Gutes –, aber nein zu einer Ausdehnung des


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Berechtigtenkreises und nein zu einer Lockerung von Bestimmungen, die sich nach einem Jahr, glaube ich, letztendlich gut bewährt haben im Sinne dessen, dass jene von unseren optimalen Leistungen profitieren, die hier zu Hause sind, die hier einen verfes­tigten Aufenthaltstitel haben, die hier den Mittelpunkt ihres Lebensinteresses haben. – Danke schön. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

12.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.08.37

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Frau Ministerin, und wenn es nur vier Kinder gewesen wären, wären es um vier zu viel. Sie haben selber gesagt, reden wir nicht über Zahlen – da stimme ich Ihnen zu –; wir müssen die Menschen dahinter sehen, die auf Grund Ihres – meiner Meinung nach – unmenschlichen Erlasses in finanzielle Nöte gekommen sind.

Ich finde die Debatte, die wir heute hier geführt haben oder die wir mit anhören mussten, wirklich sehr abenteuerlich. Wenn man den Kollegen der Freiheitlichen und des BZÖ (Zwischenruf des Abg. Scheibner), Herr Kollege Scheibner, zugehört hat, dann hat man den Eindruck – und ich sage das einfach so, weil es mir wirklich so vorgekommen ist –, es geht dabei nicht, wie Sie gesagt haben, um eine Kampagne gegen die Frau Ministerin, sondern es geht dabei um eine Kampagne, wer von Ihnen beiden die bessere Anti-Ausländerpartei ist. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Mir ist das bei Ihren Ausführungen so vorgekommen. Es werden Unwahrheiten mit­einander vermischt. Die Rede des Herrn Kollegen Strache hat meiner Meinung nach wirklich von Unkenntnis gestrotzt. Er hat von Asylwerbern gesprochen, er hat von sich legal aufhaltenden Menschen gesprochen, er hat von allen gesprochen. Sie differen­zieren in Ihren Redebeiträgen überhaupt nicht. (Abg. Mag. Hauser: Aufpassen!)

Bei diesem Baby-Erlass, diesem unsozialen Kinder-Erlass von Ministerin Haubner sprechen wir eindeutig von Familien, von Menschen, die hier legal aufhältig sind. Dieser Erlass ist einfach, sage ich jetzt einmal, sehr bürokratisch, er ist viel zu über­zogen, er ist bösartig, wenn man das so sagen will, weil es ohnehin klar ist, dass jedes Kind, Frau Ministerin, das in Österreich von einer Ausländerin geboren wird, nur dann in den Genuss der Familienbeihilfe und des Kindergeldes kommt, wenn die jeweiligen Familien eine Niederlassungs- und Aufenthaltsgenehmigung haben. Die Kinder fallen doch nicht vom Himmel, die Kinder bringt ja nicht der Storch. Und es ist fast lächerlich, zu sagen, dass Babys illegal nach Österreich einreisen. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass man so denken kann. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Frau Ministerin Haubner, Sie sind selbst auch Mutter, das betonen Sie immer wieder, und Sie sind selbst auch Frau. (Abg. Mag. Stadler: Wie viele Kinder haben Sie?) – Ich habe auch Kinder, ich habe zwei Kinder. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) – Nein, das ist kein Unsinn, Herr Kollege Stadler, aber bei Ihnen ist es so, dass es unterschiedliche Arten von Kindern gibt. (Abg. Mag. Stadler: Wenn jemand illegal da ist, dann ist er illegal da!)

Es gibt Kinder von Österreichern, und es gibt Kinder von nicht österreichischen Staats­bürgerInnen. (Abg. Mag. Stadler: Anspruchsberechtigt ist nicht das Kind, sondern der Erziehungsberechtigte!) Aber für uns gibt es eben diese Unterscheidung nicht, Herr Kollege Stadler. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)


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Der Aufschrei der Organisationen, der Caritas, der Volkshilfe, der kirchlichen Instit­utionen und auch des Bundespräsidenten hat eindeutig gezeigt, dass viele gegen Ihren Erlass sind. Die Hilfsbereitschaft der Menschen in Österreich hat gezeigt, dass Ihre populistische Politik, Ihre Polemik auf dem Rücken von ausländischen Kindern, von Ausländern und Ausländerinnen in Österreich Gott sei Dank auf keinen fruchtbaren Boden fällt. Ich bin sehr stolz darauf, ich bin glücklich, dass die Österreicher und Österreicherinnen so sind, und ich appelliere an Sie und auch an Sie, Frau Kollegin Rosenkranz: Geben Sie der Menschlichkeit eine Chance, geben Sie den Menschen eine Chance und geben Sie vor allem auch den Müttern eine Chance! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Lutz Weinzinger: Einfach unglaublich, was Sie da sagen!)

12.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 6 Minuten. – Bitte.

 


12.12.15

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Poštovane dame i gospodo! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau Bundes­ministerin Haubner, fühlen Sie sich nicht ein bisschen einsam auf der Regierungs­bank? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie wissen seit einigen Tagen, dass es heute hier im Parlament eine Diskussion geben wird, bei der es darum geht, dass eine Fraktion des Nationalrates Ihnen mit gut begründeten Argumenten das Misstrauen ausspricht. Ich frage Sie: Ist es ein großer Vertrauensbeweis, wenn Ihnen nicht einmal Ihre Regierungskollegen vom BZÖ heute beiseite stehen? Ich rede ja gar nicht davon, dass die ÖVP abwesend ist. Mir wäre ein bisschen mulmig zumute, müsste ich heute als Ministerin hier alleine sitzen. (Abg. Scheibner: Das Problem werden Sie nie haben!)

Frau Bundesministerin, Ihr Redebeitrag gerade vorhin hat die Argumente, die Gründe, die es ohnedies schon gibt, um Ihnen das politische Misstrauen auszusprechen, was wir tun, und Alexander Van der Bellen hat das begründet, geradezu angereichert.

Sie haben gesagt, Sie sind dagegen, dass das, was SPÖ und ÖVP an Verbes­serungen in Bezug auf Familien- und Kindergeldberechtigte in Österreich heute planen, beispielsweise subsidiär Schutzberechtigte, so genanntes kleines Asyl, gemacht wird. (Abg. Strache: Kleines Asyl ist kein Asyl!) Das sagt jene Ministerin, die hier Sozial­anliegen vertreten soll? Soll, sage ich, denn Sie tun es nicht, Frau Ministerin! Sie ver­treten hier als Ministerin die Anliegen von bestimmten Gruppen, und bei diesen bestimmten Gruppen unterscheiden Sie in erster Linie, ob das Österreicher oder Ausländer sind, und bei den Ausländern nehmen Sie sich das Recht heraus, auch noch zu sagen, die einen sind mir sympathisch und gut, aber Rechte soll es nicht geben. (Abg. Mag. Stadler: So was! Da gibt es doch keinen Unterschied bei den Grünen!)

Das, Frau Ministerin, ist jetzt noch ein zusätzliches Argument, wo ich Ihnen wirklich aus vollstem Herzen das Misstrauen ausspreche, denn diese Uneinsichtigkeit in diesem Punkt ist sozusagen das Tüpfelchen auf dem i bei den Argumenten.

Frau Ministerin, wenn es nicht die Argumente der Grünen sind, die Sie hier ernst nehmen oder überhaupt zur Kenntnis nehmen, dann sollten Sie als Regierungsmitglied zumindest internationale Dokumente, internationale Richtlinien zur Kenntnis nehmen, denen Österreich beigetreten ist, die immer mit großem Brimborium auch ratifiziert und unterzeichnet werden, beispielsweise die EU-Richtlinie über den internationalen Schutz von Flüchtlingen, wo auch subsidiär Schutzberechtigte enthalten sind und die ganz klar sagt, dass bei solchen Leistungen kein Unterschied zu treffen ist. Und wir tun es! Und


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da unterscheiden Sie sich überhaupt nicht von Strache. Ob das BZÖ-Argumente oder FPÖ-Argumente sind, das ist völlig hinfällig. Es sind im Kern immer dieselben.

Ich muss sagen, ich freue mich wirklich auf den Tag, an dem niemand mehr aus dieser rechten Riege auf der Regierungsbank sitzen wird (Beifall bei den Grünen), denn das gibt mir Hoffnung, dass sich Dinge bessern.

Das habe ich Kolleginnen und Kollegen – es war vor allem Kollegin Steibl, die mich kritisiert hat – auch gestern im Sozialausschuss dezidiert gesagt. (Zwischenruf der Abg. Steibl.) Frau Kollegin Steibl! Ich wiederhole es heute ganz absichtlich und ganz klar: Was versteht eine Parlamentarierin unter „miesem Parlamentarismus“? – Das ist das, was im letzten Jahr passiert ist! Entgegen Warnungen der Grünen – gut, das ist ja unser Job – und entgegen Warnungen der Zivilgesellschaft, der kirchlichen Organisa­tionen, von Fachexperten, die nicht der Frau Ministerin Haubner unmittelbar zuarbei­ten, sondern eine gewisse Unabhängigkeit haben, wurde hier im Parlament ein Fremdenrechtspaket beschlossen, wo wir gesagt haben, das ist falsch, das muss korrigiert werden.

Jetzt gibt es die Einsicht zur Korrektur (Abg. Strache: Das Gesetz ist viel zu harmlos!), aber jetzt nehmen Sie nicht zur Kenntnis, dass die Kritik, die vorher geäußert wurde, richtig war? – Und das ist schlechter Parlamentarismus! Und den wollen wir auch mit dem Abänderungsantrag, den Professor Van der Bellen in Grundzügen, Herr Präsident, schon erläutert hat, den wir heute einbringen werden, verhindern.

Lieber Kollege Scheibner, ich glaube, du liest keine Zeitungen; denn würdest du Zeitungen lesen, dann hättest du die Fallgeschichten schon lesen können. Ich danke auch all jenen, die das an die Öffentlichkeit gebracht haben. Auf der Homepage der Grünen hättest du das schon vor Monaten lesen können, aber die liest du ja nicht, denn diese Fälle und Fallschilderungen sind auf unserer Homepage seit langem zu lesen. Und jetzt waren sie Gott sei Dank auch in den Zeitungen. Von Kardinal Schön­born über den Bundespräsidenten, über die geschlossene Zivilgesellschaft ist Em­pörung darüber artikuliert worden. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Die Politik zieht einen richtigen Schluss, aber sie zieht ihn nicht vollständig. Und das ist meine Kritik. Es wird, Frau Ministerin und liebe KollegInnen der ÖVP und der SPÖ, denn das ist ein gemeinsamer Antrag, aus der mangelnden Regelung, die wir heute beschließen, wieder Fälle geben, die das Parlament beschäftigen werden. Es braucht nur eines zu passieren, es braucht nur eine Mutter in dem Zeitraum, in dem sie auf die Verlängerung ihres Niederlassungstitels, ihrer Niederlassungsbewilligung wartet, ein Kind zu bekommen. Dann ist sie unter bestimmten Konstellationen schon ganz draußen aus diesem Schutzmechanismus, den sie vorher hatte.

Passieren braucht nur, dass eine Mutter eine schwere Geburt hat und diesen ganzen Bürokratismus nicht erledigen kann, und dann steht sie da und im extremsten Fall ohne Krankenversicherung für ihr Baby und für sie. (Abg. Strache: Die medizinische Grundversorgung wird in Österreich immer sichergestellt!) Und das ist in der Vergan­genheit passiert, in diesem Jahr, und das wird auch künftig passieren. Das würden wir gerne schon vorweg beheben. Das ist unser Ansinnen, und wir bitten Sie um Zustimmung dazu. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.18


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich darf der grünen Fraktion nur sagen, mir wurde avisiert, dass Sie einen Abänderungsantrag einbringen. Das ist aber nicht erfolgt. Wenn, dann muss das einer der nächsten Redner tun.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Marek mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 4 Minuten. – Bitte.

 



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12.19.00

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Terezija, wir haben das gestern auch schon im Ausschuss diskutiert, ich möchte jetzt nicht noch einmal darauf eingehen, aber ich bin froh darüber, dass die Grünen so perfekt sind und immer alles wissen und völlig fehlerfrei sind. Aber ich glaube, wir werden die Qualität dann sehen, wenn die Grünen irgendwann in die Verlegenheit kommen, Regierungsverantwortung übernehmen zu können.

Ich kann nur sagen: Wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler, und es kann einfach bei einem so großen Gesetzeswerk wie dem Fremdengesetz auch passieren, dass erst in der Praxis mit der Handhabung des Gesetzes, mit der Umsetzung des Gesetzes entsprechende Punkte, die offen geblieben sind, offensichtlich werden, und da hat man einfach zu handeln. Das ist unser Verständnis von verantwortungsvoller Politik, und diese Verantwortung nehmen wir heute und hier wahr. (Beifall bei der ÖVP.)

Auch wenn es sich nicht um die Mehrheit der Fälle handelt, muss ich doch sagen: Jeder einzelne Fall – und da möchte ich der roten Rednerin, die das vorhin gesagt hat, auch zustimmen –, jede Familie, die aus diesem Grund in eine schwierige Situation kommt, ist einer beziehungsweise eine zu viel. Denen möchten wir helfen, und denen möchten wir mit dem heutigen Beschluss einfach entsprechend unter die Arme greifen.

Ich bekenne mich zur Intention, im Rahmen der neuen Fremdenrechte jenen Auslän­derinnen und Ausländern Sozialleistungen zukommen zu lassen, die sich in Österreich legal aufhalten, die hier eine legale Aufenthaltsbewilligung haben. Das war Zweck des Fremdengesetzes, das wir beschlossen haben. Es hat noch einiges gefehlt, um das auch genau so handhaben zu können, wie es geplant war. Wir stellen das jetzt klar.

Es ist aber nicht okay – Frau Ministerin Haubner, diesen Vorwurf kann und möchte ich Ihnen auch nicht ersparen –, eine Unklarheit im Gesetz, wie es hier der Fall ist, im Wahlkampf auf derart drastische Art und Weise auszulegen, dass es einfach aus ideologischen Gründen für die Betroffenen extrem schwierig wird. Auch ich hatte Leute in den Sprechstunden, wo es wirklich schlimme Fälle gegeben hat. Sie persönlich wären sehr betroffen gewesen, wenn Sie diese Familien bei sich gehabt hätten.

Ich werfe Ihnen einfach vor, Sie haben diese Härtefälle in der Wahlauseinandersetzung auch ganz bewusst in Kauf genommen und ganz bewusst zugelassen. Und das ist nicht in Ordnung, Frau Ministerin. (Demonstrativer Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Ich finde es auch jetzt noch sehr schade, dass Sie diese Verweigerungshaltung auch nach der geschlagenen Wahl unabhängig davon, wie sie ausgegangen ist, fortsetzen.

Ganz unanständig finde ich auch die Haltung der freiheitlichen Fraktion, des – ich kann jetzt nach den Rednern, die seither von der FPÖ gesprochen haben, nur sagen – äußersten rechten Randes, denn was Sie hier machen, ist unanständig, ist menschen­verachtend und widerspricht allem, an das wir im Rechtsstaat Österreich glauben. (Demonstrativer Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler – auf die Rednerin deutend –: Ist das eine Grüne?)

Und wenn wir heute diesen Beschluss hier fassen und die legal in Österreich aufhäl­tigen Ausländerinnen und Ausländer in das Kinderbetreuungsgeld, in die Familien­beihilfe mit einbeziehen, dann hat das überhaupt nichts mit Multi-Kulti-Träumereien zu tun, wie es Herr Kollege Strache gesagt hat.

Ich möchte im Rahmen des heutigen Beschlusses die Familie Dulabic in Graz ganz, ganz herzlich grüßen. Die haben im März Frühchen-Zwillinge bekommen, eine dramatische Situation, haben aber erst im August auf Grund Ihres Erlasses und Ihrer Auslegung, Frau Ministerin, erstmals Geld bekommen. Das war eine dramatische


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Situation. Einer der Zwillinge musste dreimal operiert werden. Die Mädchen sind mittlerweile wohlauf und gedeihen prächtig. Das ist nicht Ihr Verdienst, Frau Bun­desministerin, das finde ich schade. Aber jetzt haben wir das repariert. Ihnen wird jetzt geholfen und den vielen anderen Familien in Österreich, die hier legal leben, ebenso. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Für das Protokoll: Betroffenes Schweigen bei der ÖVP!)

12.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz mit einer Redezeit von 6 Minuten. – Bitte.

 


12.23.12

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Der Klubobmann der Grünen hat es ja zugegeben, indem er sich dafür bedankt hat. Wir haben in den letzten Tagen und Wochen eine gewaltige Kampagne erlebt, die – das Wort ist gefallen –, wie ich meine, in einer doch sehr zweifelhaften, unanständigen Weise jetzt vor Weihnachten die stärksten Gefühle mobilisiert hat, eine Kampagne, die über Babys, Kleinkinder gelaufen ist, um bestimmte Absichten zu erzielen. Und das liegt ja heute hier auf dem Tisch. Sie weiten den Kreis der Bezieher von Sozialleistungen aus. Wir nicht! Wir werden natürlich dagegen stimmen. (Abg. Öllinger: Eh klar!) Aber Sie tun das.

Es geht nicht um den so genannten Baby-Erlass. Allein diese Wortschöpfung zeigt ja schon das Emotionale – weil Sie wissen, dass die Österreicher menschlich sind, und das wollten Sie missbrauchen –, das Sie hier aufgezogen haben.

Was liegt wirklich dagegen vor? – Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der ÖVP und auch von der SPÖ, von denen ich ja doch annehmen darf, dass Sie dem Staat und vor allem dem Sozialstaat verpflichtet sind, haben auf Zurufe von außen, vom UNHCR, den Kreis derer, die Familienleistungen, also eine Kernleistung des Sozialstaates, beziehen, noch ausgeweitet. Das haben Sie ja vorgelegt. Das heißt, Sie haben die subsidiär Schutzberechtigten, soweit sie nicht in der Grundversorgung sind, hineingenommen.

Jetzt könnte ich fragen: Wer weiß genau, was ein subsidiär Schutzberechtiger ist? Ich werfe es Ihnen nicht vor, das können nicht alle wissen. Abgeordnete, die nicht unmittelbar mit dieser Thematik befasst sind (Zwischenruf) – natürlich weiß ich, was das ist –, müssen es nicht wissen. Ich sage es Ihnen aber: Das sind Personen, die unter dem Vorwand, hier Asyl zu bekommen, herkommen, trotz der überaus liberalen Gesetzgebung Österreichs dennoch kein Asyl bekommen, dann aber nicht abge­schoben werden können, weil ..., und da gibt es jetzt mehrere Gründe. Einer ist, weil sie ihre Papiere vernichtet haben, ein anderer ist, weil wir es nicht zustande bringen, dass sie ihr Heimatland zurücknimmt, und ein dritter ist, weil es zum Beispiel das Prinzip der Doppelbestrafung nicht geben soll.

Was heißt das also? Jemand wird  zum Beispiel – das ist ein häufiger Fall, und das wissen Sie auch, wenn Sie sich mit diesem Thema beschäftigen – im Drogenhandel straffällig und verbüßt hier seine Strafe. Käme er in sein Land, und sehr oft ist das dann Nigeria, zurück, so droht ihm dort eine weitere Strafe für dieses Delikt. Eine so genannte Doppelbestrafung hält man für inhuman, deswegen bleibt er da. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wie viele Mütter betrifft das?)

Ich mache Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, nur darauf aufmerksam, welch rechtsstaatliches Signal wir senden. Wenn ein Wirtschaftsflüchtling kommt, der sich hier verbessern will, hier Asyl beantragt und es nicht bekommt, aber sonst an und für sich ein Mensch ist, der in Ordnung ist, dann wird er zurückgeschickt. Wenn er aber ein


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Verbrechen begangen hat, für das er zu Hause bestraft wird, dann bleibt er da, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht obwohl er ein Verbrecher ist, sondern weil er ein Verbrecher ist. Wissen Sie, dass Sie dieses Signal damit auch aussenden? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wir reden von schwangeren Frauen!) – Gut.

Was ist aber hier der eigentliche Kern? Es stellt sich die Frage: Was ist der Sozial­staat? Was kann er leisten? Und was gefährdet ihn? Ich darf Sie noch einmal daran erinnern, der Sozialstaat ist kein Goldschatz, der irgendwo liegt, und die Guten, Sie, teilen ihn aus und teilen ihn zu, und die Bösen, die Menschenverachtenden, wir, gewähren niemandem die Teilhabe daran. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wie viele Frauen betrifft das?) Das ist der Sozialstaat nicht! Der Sozialstaat ist vielmehr die Übereinkunft einer Solidargemeinschaft, füreinander einzustehen in bestimmten Situationen, im Alter natürlich, bei Krankheit, bei Arbeitslosigkeit, bei Schicksals­schlägen anderer Art und auch dann, wenn die eigene Arbeit nicht genug hergibt, um vernünftig leben zu können. Das ist der Sozialstaat, ein Übereinkommen! (Beifall bei der FPÖ.)

Es heißt eben auch, dass jeder, der daran teilnimmt, der Teil dieser Solidar­gemeinschaft ist, einen Teil seines Einkommens abgibt und damit die Versicherung erhält, dass, wenn er es notwendig hat, ihm dasselbe gebührt.

Das heißt, der Sozialstaat ist ein Kreislauf, ein ganz sensibler, labiler Kreislauf, den man nicht beliebig von der Gewichtung her verändern kann. Da muss es stimmen. Die, die hineingeben zur aktuellen Zeit, und die, die herausnehmen zur aktuellen Zeit, das muss in einem Gleichgewicht sein. Das heißt, ich kann ihn nicht maßlos ausdehnen. Das ist nicht möglich.

Der Sozialstaat ist, und das wissen wir alle – Sie haben sich ja heute erst per Abän­derungsantrag entschlossen, auch den Beziehern der so genannten Mindestpension die Einmalzahlung zu gewähren; zuerst wollten Sie sich, weil es an allen Ecken und Enden fehlt, ja die 13,9 Millionen € ersparen –, durch die Einwanderung in den letzten eineinhalb Jahrzehnten maßlos überlastet. Wir erleben es bei jeder so genannten Pensionsreform, die in Wirklichkeit eine Kürzung ist. Wir erleben es bei vielen anderen Punkten. Hinter der Devise, der Sozialstaat muss umgebaut und modernisiert werden, verbirgt sich eigentlich ein Abbau. Und das ist ja nicht etwas, was wir allein behaupten, sondern das sagen auch maßgebliche Ökonomen. Eigentlich sagt da keiner etwas anderes.

Ich könnte jetzt zum Beispiel Miegel nennen, ich könnte Birg nennen, aber ich erwähne Hans-Werner Sinn, weil er gerade in letzter Zeit im „Spiegel“ ein häufiger Gesprächs­partner ist. In der Bundesrepublik Deutschland sind Ihre weltanschaulichen Genossen nicht so vernagelt wie Sie. Die sagen, das geht nicht zusammen.

Was sagte Sinn vor kurzem? – „Man kann nicht Millionen von Menschen ins Land holen, wenn man die institutionellen Verhältnisse so beläßt, wie sie heute sind. Die egalisierende Lohnpolitik, der Ausbau des Sozialstaates ... und die Massenim­migration: Das sind drei Dinge, die einfach nicht zusammenpassen.“ – Das ist ein Faktum. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn wir den Prozess so laufen lassen, wie er läuft: Niederlassungsfreiheit für jeden, sozialstaatliche Leistungen ungeachtet dessen, ob einer Staatsbürger ist oder nicht, dann wird das dazu führen, dass der Sozialstaat nach und nach erodiert, sich abbaut, und es wird ihn dann für keinen mehr geben. Den Sozialstaat ausweiten heißt ihn abschaffen. Er muss per definitionem eingegrenzt sein. Anders ist es nicht möglich. Und es ist auch nicht sozial, den Sozialstaat im Gesamten zu riskieren.


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Wir werden unbeirrt von allen Kampagnen und allen Anwürfen auf das Rationale hinweisen. Der Sozialstaat kann nur überleben, wenn er den Staatsbürgern vorbe­halten bleibt. (Beifall bei der FPÖ.)

12.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 3 Minuten. – Bitte. (Abg. Keck – auf dem Weg zum Rednerpult –: 4 Minuten!) – 4 Minuten.

 


12.30.06

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Entschuldigung, sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Die Emotionen gehen hoch – daher auch der Versprecher –, aber man muss auch sagen, seit sieben Jahren trägt unser Sozial­ministerium einen neuen Namen, es heißt „Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz“. – Dieser Name ist die Tafel nicht wert, auf die er geschrieben ist. (Abg. Großruck: Geh, hör auf!)

Es ist nicht das Ministerium, meine Damen und Herren, das diesen Etikettenschwindel vollbringt, nein, es ist die Ministerin, die diesem Ministerium vorsteht. (Zwischenruf des Abg. Mag. Molterer.)

Die Frau Minister beweist gerade in diesen Tagen, dass man unter ihrer Führung weder auf soziale Sicherheit noch auf Schutz der Generationen hoffen darf. Das ist traurig, Frau Minister, denn nicht nur in der SPÖ hat die Sozialpolitik und damit auch die Arbeit dieses Ministeriums einen hohen Stellenwert inne, sondern auch für unsere Bevölkerung ist dieses Ministerium sehr, sehr wichtig.

Nach Sickl – ich glaube, Sie erinnern sich noch an die glücklose Burgbesitzerin – und dann Haupt nimmt dieses Ministerium durch Sie, Frau Ministerin, erneut Schaden. Sie haben sich mit diesem Erlass, den Sie herausgegeben haben, jetzt endgültig als „Unsozialministerin“ profiliert.

Damit Ihnen klar wird, wovon ich spreche, Frau Minister – weil immer wieder gesagt wird: Wir brauchen Beispiele! –, es gibt viele Beispiel zu Ihrem Erlass, ich nenne eines: Ein Kollege, er ist Kroate, ist in Österreich geboren, hat die Schule besucht und lebt seit knapp 30 Jahren in Österreich. Er geht hier seiner Arbeit nach und lernt eine Frau kennen. Sie ist ebenfalls Kroatin, auch in Österreich geboren, lebt hier, arbeitet hier. (Abg. Strache: Warum ist er noch nicht Staatsbürger? Warum ist er nach 30 Jahren noch nicht Staatsbürger?) Sie wohnen hier bei uns, und sie freuen sich über ihr erstes gemeinsames Kind, das sie bekommen werden. (Abg. Strache: Nach 30 Jahren hat er ein Recht, Staatsbürger zu sein! Warum ist er nicht Staatsbürger?) Beide zahlen verlässlich Steuern, sie sind bei uns integriert, Kollege Strache, sie sind pflichtbewusst, aber dennoch werden sie bestraft. (Abg. Strache: Nach 30 Jahren hat dieser Mensch ein Recht auf Staatsbürgerschaft! – Abg. Dr. Graf: Wahrscheinlich wollte er nicht zum Bundesheer gehen!)

Sie werden diskriminiert und bestraft, nämlich durch Ihren Erlass, Frau Minister, denn Sie haben dafür gesorgt, dass erstens das Kinderbetreuungsgeld erst nach der Vorlage der NAG-Karte ausbezahlt wird – das kann unter Umständen bis zu sechs Monate dauern, weil irgendetwas passieren kann (Abg. Dr. Graf: Die Staats­bürger­schaft beinhaltet nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten!) – und dass zweitens – das ist für mich das Größere, das da passiert ist – das neugeborene Kind nicht kranken­versichert gewesen wäre. Seine Eltern hätten mit diesem Erlass, wie er gekommen ist, hohe private Arztkosten tragen müssen, wenn sie sich diese überhaupt hätten leisten können.


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Erst als die so genannte Linke, wie sie hier immer bezeichnet wird, aufgeschrien hat, hat sich das geändert. Da haben die Ärzte gesagt, sie werden diese Kosten über­nehmen. Hätten wir das nicht gemacht, wäre das so geblieben.

Frau Minister! UNHCR, Caritas, SOS-Mitmensch, der Herr Bundespräsident und der Herr Kardinal haben Ihnen das gesagt. (Abg. Mag. Hauser: Wenn jemand 30 Jahre hier ist, ...!) Ich frage mich schon: Hört man nicht auf diese Institutionen? Hört man nicht auf diese Menschen? Sind Ihnen diese Meinungen egal? Wegen ein paar hundert Euro, die für die betroffenen Familien oft der letzte Schutz vor dem Abrutschen in die Armutsfalle sind, riskieren Sie mit solch einem Erlass den sozialen Frieden?

Mit der heutigen Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes und des Kinder­betreuungs­geldgesetzes korrigieren wir Ihren unsozialen Fehler.

Meine Damen und Herren! Zur Polemik des BZÖ in der gestrigen Sitzung des Sozial­ausschusses: Dort hat Herr Staatssekretär Dolinschek wirklich allen Ernstes behauptet, gäbe es diesen Erlass nicht, würden Schlepper illegal Kinder über die Grenze bringen, damit sie das Kinderbetreuungsgeld kassieren können. (Abg. Ing. Westenthaler: Das passiert aber!) – Lieber Kollege Dolinschek, ich bin schon neugierig darauf, ob ab heute, wenn wir dieses Gesetz beschließen, Schlepper mit Hunderten Kinderwagen, denn da kann es sich nur um Neugeborene, um Babys handeln, über die Grenze kommen, um Kindergeld kassieren zu können. (Zwischenruf des Abg. Dolinschek.)

Ich kann Ihnen nur sagen: Dieser Erlass sollte nur einer falschen Ideologie und der Ausgrenzung, der De-Integration zum Durchbruch verhelfen. Das ist wirklich partei­politische Ideologie des BZÖ, und wir werden diese Fehlentscheidung heute reparieren. (Beifall bei der SPÖ.)

12.34


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Haubner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Minister.

 


12.35.00

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Kollege Keck! Sie haben jetzt hier einen konkreten Fall genannt. Ich möchte aber schon feststellen: Wenn ein kroatischer Mitbürger, der schon so lange in Österreich ist, der verfestigt ist, der hier arbeitet, ein Kind bekommt (Zwischenruf des Abg. Keck) und er in einer Lebensgemeinschaft oder Ehe mit einer Frau lebt, ist das Kind natürlich bei ihm mitversichert. – Das ist das eine.

Das Zweite ist, dass der Mutter-Kind-Pass unabhängig davon, wie lange jemand hier ist, woher er kommt, mit all seinen Untersuchungen für alle Kinder hier in Österreich Gültigkeit hat. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.35


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 6 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Graf: Jetzt hören wir die reine Wahrheit!)

 


12.35.36

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe die Aufgabe, Ihnen zunächst den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde vorzustellen.

Worum geht es in diesem Abänderungsantrag? – Im Prinzip darum, dass alle hier legal aufhältigen Kinder in Kombination damit, dass ihre Eltern ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben – ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben! –, hier auch Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe erhalten sollen.


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Also diese zwei Punkte werden durch den Antrag geregelt: Kinder legal in Österreich aufhältig und Eltern haben ihren Lebensmittelpunkt hier. – Das ist die Präzisierung und Erläuterung des Abänderungsantrages. (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.)

Damit bin ich auch gleich bei der Antwort an Sie, Herr Kollege Strache. Urlauber haben nicht ihren Lebensmittelpunkt in Österreich. (Abg. Strache: Das wollen Sie wahrscheinlich noch! Das wollen Sie! Bei Ihnen soll jeder, der nicht Österreicher ist, alles bekommen! Alle Rechte, aber keine Pflichten!) Herr Strache, verkaufen Sie doch die Öffentlichkeit nicht für dumm!

Einen Lebensmittelpunkt hat man in Österreich, wenn man hier lebt, wenn man eine Wohnung hat, wenn man hier arbeitet, wenn man sich so wie die Österreicherinnen und Österreicher über einen längeren Zeitraum hier aufhält. (Abg. Mag. Hauser: Das war eine Überzeichnung, bitte!) Das ist es. Aber das hat mit Urlaub überhaupt nichts zu tun. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Strache: Sie wollen es jedem Urlauber schenken! – Abg. Dr. Graf: Den Lebensmittelpunkt hat man in Österreich auch, wenn man im Häf’n sitzt!)

Darf ich Ihnen noch etwas sagen, Herr Strache? – Kleine Kinder sind nie illegal. Es geht auch nicht um die Drogendealer, die Sie da immer wieder durchschimmern lassen. (Abg. Rosenkranz: Bezugsberechtigt ist nicht das Kind!) Es geht ganz sicher nicht um die Drogendealer, denn kleine Kinder dealen nicht mit Drogen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strache: Aber bezugsberechtigt sind immer Erwachsene!)

Alle kleinen Kinder, die sich hier in Österreich legal aufhalten, sollten, sofern ihre Eltern den Lebensmittelpunkt auch hier in Österreich haben, daher das Anrecht auf Sozialleistungen haben – wie alle anderen auch. (Abg. Mag. Hauser: Bekommen jetzt die Babys ...?) An diesem Grundsatz, den auch die ÖVP vertreten hat, wofür ich sehr dankbar bin, den auch die SPÖ vertreten hat, sollte nicht gerüttelt werden!

Wir wollen hier kein Mehr-Klassenrecht, wie Sie das wollen (Abg. Strache: Staatsbürgerschaftsrechte wollen wir!), wo es Österreicher gibt, die Sozialleistungen erhalten, wo es Gastarbeiter gibt, die dann schon fast keine Sozialleistungen erhalten, wo es dazwischen die EU-Bürger gibt, die wahrscheinlich ein bisschen mehr erhalten müssen – Sie haben ja schon wieder vergessen, dazuzusagen, dass diese ja im Prinzip gleichgestellt sind (Abg. Strache: Das habe ich nicht vergessen! Da haben Sie wieder einmal nicht zugehört! Da müssen Sie die Ohren aufmachen!) –, und wo es dann andere Gruppen gibt, die überhaupt nichts erhalten sollen. – Wir wollen keine fünf oder sechs Klassen haben! (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt möchte ich auf Sie zu sprechen kommen, Frau Bundesministerin, auch auf den Misstrauensantrag, auch auf das, was Kollege Scheibner eingefordert hat.

Ich muss ganz ehrlich sagen, Frau Bundesministerin, ich hätte Ihnen die Gemein­heiten, die in diesem Erlass stehen, als Person nicht zugetraut. Ich habe Sie immer als jemanden erlebt, mit dem man sprechen kann – klar, schon mit bestimmten Stand­punkten, aber der nicht diese Hartherzigkeit des Herrn Westenthaler, auch diese Perfidie in bestimmten Punkten, wie sie Herr Westenthaler öffentlich formuliert hat, hat. – 300 000 Menschen deportieren, das ist perfid. Das war nicht Ihre Art zu reden, zu argumentieren.

Aber ich sage Ihnen, Frau Bundesministerin, das, was in diesem Erlass steht, ist jenseitig, ist bösartig.

Frau Bundesministerin, erstes Argument von Ihnen: Es geht ja nur um ein bis sechs Wochen. – Sozusagen Unterschied zwischen Antragstellung und dem Zeitpunkt, ab


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dem man das Kindergeld erhält. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Haubner.)

Da wissen Sie ganz genauso gut wie ich, das bezieht sich nur auf den Antrag beim Finanzamt um die Familienbeihilfe, aber nicht auf das, was diese Personengruppen sonst noch erbringen müssen!

Sie selbst, Frau Bundesministerin Haubner, schreiben in Ihrem Erlass – in diesem bösartigen Erlass, ich kann es nur so sagen –: Auf Grund der komplizierten fremden­behördlichen Verfahrensabläufe kommt es zu erheblichen zeitlichen Diskrepanzen. – Zu erheblichen zeitlichen Diskrepanzen!

Und Sie sagen uns hier, das dauert sowieso nur ein paar Tage?! – Ja, das ist doch wirklich jenseitig, Frau Bundesministerin! Das hat mit der Realität nichts zu tun. Sie versuchen hier, auch noch das Parlament mit Unwahrheiten zu versorgen. Das neh­men wir so nicht hin. Lesen Sie Ihren Erlass! (Beifall bei den Grünen.)

Zweiter Punkt, Frau Bundesministerin: Man kann vieles kritisieren, man kann die Bürokratie, die in diesem Erlass steckt, die Bösartigkeit, die in diesem Erlass steckt, kritisieren – und ich würde es jedem und jeder raten, das zu lesen –, weil dieser Erlass prinzipiell alle Antragsteller, die unter das Fremdenrechtspaket fallen, als verdächtig klassifiziert.

Aber ich sage Ihnen eines: Wenn die Behörden durch diesen Erlass berechtigt werden, von Antragstellern zu verlangen, dass sie – um ihren Lebensmittelpunkt nachweisen zu können – auch Handy-Daten und Daten über Bankomat-Abhebungen bekannt geben, wenn die Behörde das verlangt – und die Frau Bundesministerin ermächtigt die Behörde über diesen Erlass, das verlangen zu können! –, dann ist das grundrechts­widrig! Und da fährt die Eisenbahn drüber! (Beifall bei den Grünen.) Das ist rechtswidrig! Dazu ist die Frau Bundesministerin nicht berechtigt.

Das ist ein Verfassungsrecht, und die Frau Bundesministerin könnte dieses Verfas­sungsrecht auf Informations- und Datenschutz nur durch ein Gesetz ändern – das liegt nicht vor. Da gibt es klare Auflagen, die Frau Bundesministerin sagt aber: Ja, falls es Personen gibt, die das betrifft, dann werden sie es ohnehin freiwillig machen! – Nein, so geht es nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Die Frau Bundesministerin hat wirklich verdient, dass man ihr das Vertrauen versagt, und darum bringe ich Ihnen folgenden Antrag zur Kenntnis:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Van der Bellen, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen

Der Frau Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumenten­schutz wird das Vertrauen versagt.

*****

Ich halte das für wirklich angemessen und höchst notwendig. (Beifall bei den Grünen.)

12.42


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich gebe bekannt, dass der soeben von Kollegem Öllinger eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen genügend unterstützt ist und auch in seinen Kernpunkten erläutert wurde; er steht daher mit in Verhandlung.


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Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung vervielfältigen und verteilen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 62/A der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinder­betreuungsgeldgesetz geändert werden (20 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 62/A der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden (20 d.B.)

wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 lautet wie folgt:

„Artikel 1

Das Familienlastenausgleichsgesetz, BGBl. Nr. 376/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 3/2006 wird wie folgt geändert:

2. § 3 Abs. 1 lautet:

„(1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich

3. nach den Bestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005 oder

4. nach § 3 Asylgesetz (AsylG 2005) als Asylberechtigte oder

5. nach § 8 Asylgesetz (AsylG 2005) als subsidiär Schutzberechtigte, wobei der Erhalt von Leistungen aus der Grundversorgung anzurechnen ist, oder

6. nach § 13 Asylgesetz (AsylG 2005), unter der Voraussetzung, Einkünfte aus rechtmäßiger Erwerbstätigkeit erzielen oder Bezüge aus der gesetzlichen Kranken­versicherung im Bundesgebiet und keine Leistungen aus der Grundversorgung für Asylwerber beziehen, 

rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten.“

7. § 3 Abs. 2 lautet:

„(2) Für Kinder, die österreichische Staatsbürger sind, besteht jedenfalls Anspruch auf Familienbeihilfe.“

8. § 3 Abs. 3 entfällt.

9. § 55 wird folgender Abs. 3 angefügt:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 78

„(3) §3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2006 tritt mit 1.1.2006 in Kraft““

10. Artikel 2 lautet wie folgt:

„Artikel 2

Das Kinderbetreuungsgeldgesetz, BGBl. I Nr. 103/2001, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 97/2006 wird wie folgt geändert:

1. Dem § 49 wird folgender Abs.11 angefügt:

„(11) § 2 Abs. 1 Z.5 tritt mit 1.1.2006 außer Kraft.“

Begründung:

Die gegenständlichen Bestimmungen (§ 3 Familienlastenausgleichsgesetz und § 2 Kinderbetreuungsgeldgesetz) wurden im Rahmen des sogenannten Fremdenrechts­paket mit 1.1.2006 einer Novellierung unterzogen. Der Anspruch auf beide Leistungen wurde dabei für Personen nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft sklavisch an eine bestimmte Form des rechtmäßigen Aufenthaltes für Kind und Bezugsberechtigten geknüpft (Es muss eine rechtmäßige Niederlassung im Sinne §§ 8,9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, NAG 2005 vorliegen.).

Den Materialien des Fremdenrechtspakets ist zu entnehmen, dass das Motiv des Gesetzgebers die „Erhöhung der sozialen Treffsicherheit“ war. Die Praxiserfahrungen der ersten Monate zeigen, dass genau das nicht eingetreten ist. Es sind Systemlücken aufgetreten die jede für sich eine Diskriminierung ausländischer Familien, in einigen Fällen auch von österreichische Kindern, bewirken.

Ungleiche Startbedingungen von Kindern rechtmäßig in Österreich lebender, auslän­discher StaatsbürgerInnen können weder aus rechtlichen Überlegungen, noch aus gesellschafts- und integrationspolitischen Gründen hingenommen werden. Die vorge­schla­gene Neufassung deckt bisher nicht erfasste Personengruppen ab und sieht (sofortige) Ansprüche auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld im Unterschied zu bisher vor.

Es sind dies insbesondere:

in Österreich geborene Kinder von rechtmäßig im Sinne des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz aufhältigem Elternteil. Die Rückwirkende Auszahlung der Leistung nach Erhalt der NAG – Karte ist ein Fortschritt. Es besteht jedoch weiterhin kein Recht auf Auszahlung der Leistungen für die Dauer des Verfahrens zum Erhalt der NAG - Karte

Kinder von Personen, denen in Österreich ein verlängerbares Aufenthaltsrecht zukommt, weil ihnen im Heimatland Folter oder unmenschliche Behandlung droht (Subsidiär Schutzberechtigte gem. § 8 AsylG 2005).  Diese sind nur dann bezugs­berechtigt, wenn sie erwerbstätig sind. Im Sinne einer Gleichbehandlung von Asyl­berechtigten und subsidiär Schutzberechtigten sollte aber das Erfordernis der Beschäftigung entfallen.

Kinder von AsylwerberInnen, die einer im Sinne des AuslBG erlaubten Beschäftigung nachgehen und keine Leistungen aus der Grundversorgung für AsylwerberInnen beziehen.

Bei Pflege und Adoptivkinder ist es durch die bisherige Regelung zu unbilligen Härten gekommen. Pflegeeltern müssen vielfach monatelang auf eine Niederlassungs­bewilli-


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gung für ihre Pflegekinder warten. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Österreichische Adoptiveltern müssen bei Auslandsadoptionen ebenso monatelange Verfahren zur Erteilung von Niederlassungs­bewilligungen für ihre Adoptivkinder abwarten, ehe Familienbeihilfe und Kindergeld ausbezahlt werden.

Die vorgeschlagenen Regelungen stellen sicher, dass für Kinder, die österreichische Staatsbürger sind, jedenfalls Ansprüche auf beide Leistungen unter Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bestehen. Fälle aus der Praxis haben hier ein Defizit in Bezug auf Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz deutlich gemacht.

Die vorgeschlagene Regelung ist gerecht und bewirkt einen Abbau der zuletzt enorm gestiegenen Bürokratie bei der Administrierung des Familienlastenausgleichs- und Kinderbetreuungsgeldgesetzes.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der weiters eingebrachte Entschließungs­antrag, Herr Kollege Öllinger, steht schon mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. Ihre Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.43.11

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es ist eine spannende Debatte, die wir heute führen, und es ist ein sehr sensibles Thema, um das sich diese Debatte rankt.

Wir haben sehr Positives über die österreichischen Familienleistungen gehört. Und wenn wir hören, dass wir an zweiter Stelle stehen, dann macht uns das natürlich stolz, aber wenn es Defizite gibt – die auf Grund dieses Erlasses der Frau Bundesministerin eingetreten sind; und wir alle haben zur der Zeit, als dieses Gesetz verabschiedet wurde, nicht erkannt, welche Fallen verborgen sind –, dann muss man natürlich versuchen, es zu reparieren. Und genau das wird heute hier auch passieren.

Ich möchte noch kurz auf Frau Rosenkranz eingehen, die hier von straffälligen Asylanten gesprochen hat, die durch diese Reparatur künftig mit Sozialleistungen bedacht werden sollten, und die auch die subsidiär Schutzberechtigten in Frage gestellt und gefragt hat, wie weit diese in diese Leistungen kommen sollen: Wir sprechen hier von neugeborenen Kindern, von Kindern, die wirklich schutzbedürftig, die hilfsbedürftig, die wehrlos sind und die selbstverständlich auch Anspruch auf die Familienleistungen haben sollen, wenn sie hier legal in Österreich leben.

Sie sollen selbstverständlich im Bezug mit der Mutter auch auf Leistungen Anspruch haben, wo bis jetzt große Schwierigkeiten, bürokratische Hürden aufgetaucht sind, die es verhindert haben, dass diese Leistungen auch sofort abgeholt werden konnten, und die insbesondere im Bereich des Kindergeldes aus dem Grund zu gewaltigen finanziellen Einbußen für diese Familien geführt haben, weil erst nach langer Zeit Anspruch auf Familienleistungen und vor allem auch auf Kindergeld bestanden hat.

Es geht um die kleinen Kinder, es geht darum, hier eine Gesetzeslücke zu schließen, und darum begrüßen wir diese Reparaturen, die heute vorgenommen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

12.45


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten; Restredezeit der Fraktion: 11 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 80

12.45.41

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir fällt heute in der Debatte auf: Mit Ausnahme der FPÖ beschäftigt sich hier überhaupt niemand mit den wirklichen Fakten. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Sie leben hier offenbar alle in einer Traumwelt und meinen, wenn Sie den Kopf in den Sand stecken, wird schon alles gut werden.

Vor allem seitens der SPÖ, der Grünen, aber auch der Schwarzen ist festzustellen, dass sie in ihren Wortmeldungen wahnsinnig auf die Tränendrüse drücken. Erlauben Sie mir zu sagen: Es hat mir gerade noch gefehlt, dass hier schluchzende Geigen­musik kommt, damit wir alle zu weinen anfangen müssen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lentsch: Wissen Sie schon, dass Sie im Nationalrat sind?!)

Und zum Haubner-Erlass? – Na gut, was soll ich dazu sagen, Frau Ministerin? Sie haben jetzt eigentlich einige Jahre verschlafen und haben jetzt zum Schluss in einer Husch-Pfusch-Aktion einen Erlass bewirkt, der so dilettantisch gemacht ist, dass er den Multi-Kulti-Visionen wirklich auch noch Munition liefert. (Abg. Steibl: Sie sind im Parlament!)

Wenn man sich jetzt die genauen Zahlen anschaut, die die Frau Ministerin gestern im Ausschuss vorgelegt hat, so sieht man, dass es sich bei den nicht erledigten Fällen um etwa 500 handelt, und dem Ministerium ist genau ein Härtefall bekannt. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, angesichts dieser Zahlen ist Ihre Hysterie hier wirklich nicht verständlich. Es ist wirklich eine Hysterie, die Sie hier – gepaart mit einer Sozialromantik; gerade Sie, Frau Kollegin Stoisits! – zum Besten geben. Das erinnert mich an einen Kitschfilm. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Das ist nicht einmal Anlassgesetzgebung!)

Sie tun wirklich so, als wäre die Republik vor dem Staatsnotstand! Sie legen hier Tragödien vor, die keine sind! Wissen Sie, was wirklich eine Tragödie ist? – Eine Tragödie ist diese Zuwanderungspolitik, die wir hier in Österreich haben (Beifall bei der FPÖ) – eine Zuwanderungspolitik, die unser Klubobmann heute auch schon in seiner Rede gegeißelt hat.

Aus diesem Grund stellen wir von der FPÖ folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Studie über die fiskalische Wirkung der Zuwanderung in Österreich und die sich daraus ergebenden Belastungen für das österreichische Sozialsystem, die als Grundlage für die weitere Planung, Ausgestaltung und Erlassung von Gesetzen, welche einen Bezug zu Fremden im Sinne des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes aufweisen, in Auftrag zu geben.“

*****

Ich glaube, es wäre gut, wenn Sie alle diesem Antrag zustimmten, denn dann hätten wir endlich einmal Kostenwahrheit. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: „Schnellstmöglich“ heißt?)

12.48


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Strache, Rosenkranz, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 81

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Rosenkranz, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Erstellung einer Studie über die Kostenwahrheit der Zuwanderung und die Auswirkungen auf den Sozialstaat

Über 470.000 aufrechte Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen, über 125.000 gestellte Asylanträge seit 2002, über 40.000 offene Asylverfahren, eine Netto-Zuwanderung, also ein Zuwanderungsplus von über 50.000 Personen jedes Jahr (Deutschland hatte im Jahr 2005 ein Zuwanderungsplus von knapp über 100.000 Personen, das bedeutet eine Nettozuwanderung von 1,7 in Deutschland zu 4,7 in Österreich pro 1000 Einwohner) und über 200.000 Verleihungen der österreichischen Staatsbürgerschaft innerhalb der letzten 5 Jahre – TU FELIX AUSTRIA.

„Man kann nicht Millionen von Menschen ins Land holen, wenn man die institutionellen Verhältnisse so belässt, wie sie heute sind. Die egalisierende Lohnpolitik, der Ausbau des Sozialstaates in Form des Lohnersatzsystems und die Massenimmigration: Das sind drei Dinge, die einfach nicht zusammenpassen.“  Hans-Werner Sinn

Dieses Zitat des wohl angesehensten Ökonomen Deutschlands, Präsidenten des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung, Direktor des Center for Economic Studies (CES) und Ordinarius am Lehrstuhl für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München, so wie auch das Erkenntnis der Bundesfach­kom­mission Sozialpolitik des Wirtschaftsrates Deutschland, dass Zuwanderer Netto­empfänger sozialer Leistungen sind – Zuwanderer kosten den deutschen Staat pro Kopf durchschnittlich 2.400 € im Jahr. – bringt die seit längerem bestehende soziale Schieflage in diesem Bereich sehr gut zum Ausdruck. Dass dies für Österreich ebenfalls Geltung hat, ist unbestritten.

Auf Grund der ernüchternden Statistiken, der Diskussionen der letzten Wochen und einer seit Jahren falsch betriebenen Zuwanderungspolitik, die Österreich mehr belastet als genutzt hat, ist es an der Zeit, endlich eine grundlegende Weichenstellung für eine ausgewogene, am realen Bedarf gemessene Zuwanderungspolitik und damit verbun­den eine differenzierte, den österreichischen Staatsbürger bevorzugende Sozialpolitik für die Zukunft Österreichs vorzunehmen. Um eine solche Politik umzusetzen, ist es in einem ersten Schritt unbedingt notwendig, die Kostenwahrheit der Zuwanderung und die Auswirkungen auf den Sozialstaat zu evaluieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Studie über die fiskalische Wirkung der Zuwanderung in Österreich und die sich daraus ergebenden Belastungen für das österreichische Sozialsystem, die als Grundlage für die weitere Planung, Ausgestaltung und Erlassung von Gesetzen, welche einen Bezug zu Fremden im Sinne des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes aufweisen, in Auftrag zu geben.“


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 82

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Parnigoni. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.48.37

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe die Debatte nunmehr verfolgt. Lieber Kollege Öllinger – er ist mir entfleucht –, es ist nicht gerade elegant, wenn die Grünen nunmehr – und das ist mein persönlicher Eindruck – aus dieser Situation politisches Kapital schlagen wollen und dabei versuchen, die Schuld an der ganzen Misere sozusagen der Legistik des Fremdenrechts zu geben. Das schrammt am Thema vorbei, denn wir ändern heute das Kinderbetreuungsgeldgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz. Eigentlich bekommt man bei der Argumentation der Grünen ein bisschen den Eindruck, dass es da eher um Agitation geht und nicht so sehr, liebe Terezija, um ein konstruktives Miteinander.

Kollege Strache – er ist auch nicht da – hat heute seine Forderungen sehr emotional dargestellt. Ich habe mich ein wenig zurückerinnert – ich bin ja schon ziemlich lange in diesem Haus –: Das habe ich fast wortident von einem seiner Vorgänger vor 15 Jahren ungefähr hier gehört. Das ist also eine altbekannte Theorie.

Eines muss man schon sagen, meine Damen und Herren: Es geht um Menschen, und es ist ein Faktum, dass jene, die legal im Land sind, die hier arbeiten, auch in das Sozialsystem einzahlen und daher auch Anspruch auf Leistungen haben. Die Position der FPÖ ist mir daher wirklich unverständlich und auch nicht gerade eine, die von Menschenfreundlichkeit geprägt ist.

Frau Bundesministerin Haubner, Sie haben gesagt, Sie haben Sorge, dass diese Debatte dazu führen könnte, das Fremdenrechtspaket aufzuschnüren.

Ich schätze das so ein, dass man so wie jedes Gesetz – und es hat ja auch in den Koalitionsgesprächen zumindest darüber Übereinstimmung gegeben – auch das Fremdenrechtspaket evaluieren wird und es nach Best-Practice-Modellen im EU-Vergleich anschauen und weiterentwickeln wird, was ich positiv finde. Das ist ein sinnvolles Vorhaben und gibt auch die Chance, allfällige Fehler, allfällige Schwächen zu beheben.

Meine Damen und Herren, die Exekution dieser Gesetzesmaterie hätte auf alle Fälle mehr Besonnenheit der zuständigen Ministerin bringen können, vor allem durch eine entsprechend wertfreie Interpretation des Gesetzes nach den Intentionen des Gesetzes. Ohne weiteres hätte dann im Sinne der nunmehr betroffenen Personen dieser Erlass ergehen können.

Leider hat die derzeitige Sozialministerin in Wirklichkeit hier diese Besonnenheit vermis­sen lassen und hat eher den Weg des Populismus gewählt. Warum wohl? – Weil natürlich das BZÖ ums Überleben kämpft. Scheinbar (Abg. Scheibner: Nur „scheinbar“! Da hast du Recht!) klammert sich das BZÖ, Kollege Scheibner, wieder vermehrt an diese vermeintliche Trumpfkarte des Ausländerressentiments. Das scheint ja so zu sein.

Klar ist, meine Damen und Herren: Die Bevölkerung hat es glücklicherweise anders gesehen – es sind ja die entsprechenden Artikel in den Zeitungen schon angesprochen worden –, und es gibt eine Welle der Hilfsbereitschaft innerhalb der Bevölkerung. Die


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 83

Situation erinnert mich ein wenig an die Zeit im Advent vor einigen Jahren, als Minister Strasser damals gerade in der Adventzeit Asylwerber auf die Straße setzen wollte. (Rufe bei der ÖVP: Das stimmt ja nicht!)

Ich denke, meine Damen und Herren, die Sache wird heute repariert. Die ÖVP ist durch den öffentlichen Druck einsichtig geworden – das ist gut so, das ist zu unter­stützen. (Abg. Mag. Molterer: Von wem ist denn der Initiativantrag gekommen, Herr Parnigoni?) Es ist eine Tatsache, dass wir, meine Damen und Herren, seitens der SPÖ dafür sind, dass legal in Österreich Aufhältige an Sozialleistungen mitpartizipieren sollen – Illegale natürlich nicht, das ist gar keine Frage.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass die Phase der politischen Gefühlskälte vorbei ist und dass wir als Sozialdemokraten auf alle Fälle dazu beitragen, dass die Menschen, die Betroffenen wieder zu ihrem Recht kommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.54


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Frau Kollegin, Sie sind am Wort.

 


12.53.11

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Parnigoni meinte, das konstruktive Miteinander bei den Grünen zu vermissen. – Herr Abgeordneter, wenn Sie darunter verstehen, einem von ÖVP und BZÖ vorgelegten menschenrechtswidrigen Fremdenpaket zuzustim­men – so wie die SPÖ das gemacht hat –, dann haben Sie Recht, das lassen wir vermissen. Wenn man darunter versteht, auf Defizite auch in der heutigen Reparatur hinzuweisen, die wir wieder reparieren werden müssen – und das sagen nicht nur wir, das sagen auch unabhängige Experten und Expertinnen –, dann würde ich schon sagen, das ist konstruktiv, und das haben wir gemacht. Wenn Sie es nicht aufgreifen, ist das Ihre Verantwortung. (Beifall bei den Grünen.)

Zu den Ausführungen, die wir von FPÖ und BZÖ heute hier gehört haben, kann man eigentlich nur sagen: Wenn Sie nicht gerade in Wortgefechte untereinander verstrickt sind – was Sie ja ohnehin gerne tun – oder sonstige Fechtereien betreiben, ist offen­sichtlich Ihre Lieblingssportart die Spiegelfechterei. Sie malen sich ein fürchterliches, großes Schreckgespenst, das Sie frei erfinden, auf einen Spiegel und bekämpfen es heftig. Viel Spaß weiter dabei, aber lassen Sie uns damit verschont! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Indem Sie die Angriffe auf die Sozialministerin ...!)

Was Sie unter Gerechtigkeit verstehen, was Ihr Begriff von Fairness ist, das ist ja recht deutlich geworden: Menschen, die nicht in Österreich geboren worden sind, aber hier leben, hier arbeiten, hier Steuern zahlen, hier ihre Sozialleistungen beitragen, sollen keine Sozialleistungen bekommen! Das ist bei Ihnen ganz eindeutig heraus­gekommen. Wir sagen: Nein, jeder Mensch, der hier bei uns eine Solidarabgabe leistet, jeder Mensch, der integriert ist, jeder Mensch, der einen legalen verfestigten Aufenthalt hat, soll natürlich genauso Sozialleistungen bekommen wie Österreicher, die das alles haben.

Wie Sie mit der Wahrheit umgehen oder was Ihre Fassung davon ist, wurde ja auch recht deutlich. Sie werden mir doch nicht wirklich allen Ernstes erzählen wollen, dass Heerscharen von schwangeren oder stillenden Frauen heimliche Drogendealerinnen sind! – Wo sind wir denn?! Bleiben Sie bitte auf dem Boden, und werfen Sie uns nicht vor, dass wir etwas, was mit Babys zu tun hat – es geht um die Lücke von neugeboren


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bis zum NAG-Karten-Empfang, also um das Alter von null Tagen bis ungefähr sechs Monaten in der derzeitigen Praxis – als Babys bezeichnen! Es sind nun einmal keine Jugendlichen, die auf die Welt kommen! Es sind keine Erwachsenen, die auf die Welt kommen! Und um die Babys, die auf die Welt kommen, wollen wir uns kümmern, während Sie sagen, diese haben kein Anrecht auf Sozialleistungen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Die Erziehungsberechtigten sind die Erwachsenen!)

Zur Frau Sozialministerin, die so verwundert erscheint darüber, dass man ihr das Misstrauen aussprechen kann. Frau Ministerin, mein Kollege Öllinger hat Ihnen vorher schon durchexerziert, dass Ihr Erlass nicht nur bösartig in seiner Intention – dem würde ich mich anschließen –, sondern auch grundrechtswidrig ist. Das allein wäre schon Grund genug für den Misstrauensantrag.

Wenn ich mir Ihre Rede angehört habe, denke ich, Sie wollen offensichtlich auch die Sachkenntnis nicht nutzen, die Sie – so hoffe ich doch – haben. Sie haben uns allen Ernstes heute erklärt, dass es zum Beispiel Gleichheit zwischen Österreicherinnen und Österreichern beziehungsweise nicht in Österreich geborenen, aber hier lebenden Menschen geben muss, wenn es um das Kinderbetreuungsgeld geht, weil es ja an ein Einkommen gebunden ist. Nennen Sie mir doch bitte eine Österreicherin, bei der der Kinderbetreuungsbezug an ein Einkommen gebunden ist! Das war ja gerade Ihre Neuerung, auf die Sie so stolz waren. Dann stehen Sie auch dazu und machen Sie das nicht zur Bedingung für Nichtösterreicherinnen!

Sie, Frau Minister, haben sich heute hergestellt – nachdem Ihnen nachweislich nicht nur die Grünen, sondern viele andere Organisationen und Betroffene Fälle genannt haben, wo es zu Härten kommt, wo eine Unfairness gegeben ist, wo kein Kinder­betreuungsgeld, keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, keine Krankenversicherung gegeben ist – und haben gesagt, kein einziger Fall sei Ihnen bekannt?! Einen so großen Gedächtnisschwund von einem Tag auf den anderen kann man beim besten Willen nicht haben.

Wenn Sie dann auch noch behaupten, dass man im Asyl ohnehin die Grundversorgung hat, dann wissen Sie offensichtlich nicht, dass es Menschen im Asylwerberstatus gibt, die erstens nicht in der Grundversorgung sind, und zweitens: Bleiben wir einmal auf dem Boden der Realität! Sie sagen, wenn man ohnehin etwas zu essen bekommt, ein bissel Geld, um sich etwas zum Anziehen zu kaufen, muss man nicht unbedingt auch noch Kinderbetreuungsgeld haben, um das Baby entsprechend versorgen zu können, und muss nicht gewährleistet sein, dass Baby und Mutter jedenfalls krankenversichert sind.

Wie stellen Sie sich das vor? Nehmen wir als Beispiel eine Frau, die ein Kind zu früh auf die Welt bringt, hier arbeitet, sich legal hier aufhält, ihre Sozialleistungen zahlt, alleinstehend ist und den Job verliert, weil sie keine Kinderbetreuung hat und sich um das Baby kümmern muss und sonst niemanden hat. Diese steht nach sechs Wochen, also nach Ende des Wochengeldbezugs, ohne Krankenversicherung für sich und das Baby da. Wir wissen, dass gerade Frühgeborene besonders krankheitsanfällig sind. Ist das die Fairness, die Gerechtigkeit und die Menschlichkeit, die Österreich allen Men­schen, die hier leben, anzubieten hat?

Ich möchte Sie daher auffordern, jedenfalls Ihren Erlass sofort zurückzuziehen, und bringe folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 85

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, den Erlass zum KBG-Gesetz vom 7.8.2006 sofort außer Kraft zu setzen.“

*****

Ihre Fremdenfeindlichkeit sollte zumindest vor Kindern Halt machen! (Beifall bei den Grünen.)

12.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Rücknahme des rechtswidrigen Erlasses zum Kinderbetreuungsgeld vom 7. August 2006

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 62/A der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Ridi Steibl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlasten­aus­gleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden

Der Erlass zum KBG-Gesetz vom 7.8.2006 (BMSG – 524450/0035 –V/3/2006) beinhaltet nicht nur eine äußerst restriktive Interpretation der im Rahmen des Fremden­rechtspakets 2005 beschlossenen Verschärfung des KBG-G, sondern enthält auch Bestimmungen, die eindeutig rechtswidrig bzw. grundrechtswidrig sind.

So wird den Trägern der Krankenversicherungen, die das KBG-G zu administrieren haben, über den Erlass aufgetragen, zur Feststellung des Lebensmittelpunktes auch folgende mögliche Prüfkriterien heranzuziehen: „Handyrechnungen (Verbindungs­auf­stellungen), Kontobewegungen (Bankomatbehebungen) etc.“

Diese Ermittlungsvorgaben des BMSG sind ein unzulässiger und grundrechtswidriger Eingriff in den Datenschutz und das Bankgeheimnis.

Darüber hinaus enthält der Erlass zahlreiche weitere Nachweispflichten nur für be­stimmte Gruppen von AusländerInnen, die diskriminierend und willkürlich sind.

Da der Erlass in weiten Teilen durch die Novellierung der im Betreff genannten Gesetze ohnehin obsolet wird, in den grundrechtswidrigen Prüfkriterien aber jedenfalls bis zur Bestellung einer neuen Regierung weiterbestehen könnte, stellen die unter­fertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 86

Die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz  wird aufgefordert, den Erlass zum KBG-Gesetz vom 7.8.2006 sofort außer Kraft zu setzen.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.58.58

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir vom BZÖ stehen zu diesem Fremdenrecht. Wir stehen dazu und halten diese Linie, weil es ein Fremdenrecht ist, das gegen die zügel­lose Zuwanderungspolitik der neunziger Jahre ein wirksames Mittel ist – wir sehen das auf Grund der geringeren Zuwanderung (Abg. Strache: 300 000 Zuwanderer haben Sie zu verantworten in fünf Jahren!) –, und weil wir heute sehen, dass in der SPÖ und unter Führung der SPÖ nach dem 1. Oktober in der Zuwanderungspolitik offenbar ein klarer Paradigmenwechsel bereits vonstatten geht. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Herr Ackerl aus Oberösterreich sagt uns, er will überhaupt alle Asylanten, die vor dem 1. Dezember nach Österreich gekommen sind und noch gar keinen Asylstatus haben, legalisieren. Wir schaffen das Asylgesetz ab!, fordert der oberösterreichische SPÖ-Landesrat.

Frau Präsidentin Prammer lässt uns ausrichten, dass Sie jetzt damit beginnen will, die Fremdenrechte aufzuweichen und massiv zu ändern. Das ist die SPÖ-Führungspolitik!

Ich bin mir nicht sicher, Frau Kollegin Prammer, dass die Wähler am 1. Oktober gewollt haben, dass Sie einen Rückschritt in die neunziger Jahre machen, wo Hundert­tausende Menschen in das Land gekommen und sozusagen in unser Sozialsystem eingewandert sind. – Wir wollen das nicht, Frau Kollegin Prammer, wir wollen das verhindern, und daher stehen wir zu diesen Gesetzen, zu diesem Fremdenrecht! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: 300 000 zusätzliche Zuwanderer waren es in den letzten fünf Jahren!)

Familienleistungen und Sozialleistungen sollen in erster Linie österreichischen Staats­bürgern, die hier leben, arbeiten und in die Sozialversicherung einzahlen, zur Verfü­gung gestellt werden. Jawohl, dafür sind sie da! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strache.) Da gebe ich Ihnen völlig Recht, Herr Kollege Strache. Nur: Man muss auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen dabei beachten, und die lauten eben, dass ein fünf Jahre dauernder Aufenthalt es möglich macht, dass man in den Genuss dieser Leistungen kommt, weil man aufenthaltsverfestigt ist. Daher ist unser Antrag, den wir eingebracht haben, auch sachlich richtig.

Sachlich überhaupt nicht richtig ist Ihr Antrag, den Sie heute in Ihrer ersten groß­koalitionären Entscheidung hier beschließen. Dieser Antrag macht es nämlich möglich, dass nicht nur illegalen Ausländern Familien- und Sozialleistungen ausgezahlt werden, sondern auch – und das ist wirklich unglaublich! – abgewiesenen Asylanten.

Ich erachte das als einen Skandal – noch dazu vor dem Hintergrund, dass Sie sagen, dass Sie nicht genügend Geld für 170 000 österreichische Mütter haben, die über überhaupt keine Pension verfügen.

Sie ziehen diesen Skandal durch vor dem Hintergrund, dass Sie die fünfprozentige Pflegegelderhöhung für Österreicherinnen und Österreicher, die wir heute beantragt haben, ablehnen, und zwar mit der Begründung, dass dafür kein Geld da ist. Auf der


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 87

anderen Seite beschließen Sie heute Sozial- und Familienleistungen für abgewiesene Asylanten, unter denen selbstverständlich auch Drogendealer und Verurteilte sein können.

Sie ziehen das auch durch vor dem Hintergrund, dass wir heute Heizkostenzuschüsse für österreichische Familien, die dieses Geld brauchen würden, nicht beschließen können – weil Sie dagegen sind.

Das ist ein Skandal, und das ist der erste wirklich große Sündenfall dieser angehenden großen Koalition hier im Hohen Haus. Dagegen kann man, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht laut genug auftreten! (Beifall beim BZÖ.)

Die Grünen kommen jetzt daher mit Härtefällen, und das Beste daran ist, dass kein einziger Härtefall auf den Tisch gelegt werden konnte – übrigens auch nicht von der angeblichen Qualitätszeitung „Kurier“ und auch nicht vom ORF. Alle genannten Fälle sind falsch, beziehen sich nicht auf den Erlass der Ministerin.

Die Grünen haben einen Fall von einer Familie vorgebracht, die angeblich keine Familien­beihilfe kassiert, den berühmten Baby Estella-Fall, so nenne ich ihn jetzt einmal. Sie haben gesagt, dass da der Erlass schlagend wird und keine Familien­beihilfe ausgezahlt wird.

Wir haben uns das angeschaut. Wissen Sie, was die Wahrheit ist? – Die Mutter ist abgelehnte Asylantin und hat daher keinen Anspruch auf diese Leistung. Der Vater ist österreichischer Staatsbürger, bekommt Familienbeihilfe und hat bis heute um Kindergeld nicht angesucht, weil er über der Zuverdienstgrenze liegt und genug verdient. (Abg. Öllinger: Soll der Vater auch noch zu arbeiten aufhören?! Das ist doch jenseitig!)

Das war Ihr Beispielfall! Die Schuld daran wollen Sie jetzt der Frau Ministerin in die Schuhe schieben, obwohl da der Erlass nichts dafür kann. Das ist die Methode, mit der Sie arbeiten: mit falschen Argumenten, mit falschen Beispielen, mit Fällen, die nicht gelten! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Ich bin dafür, dass wir uns überlegen, was mit Härtefällen geschieht. Ich schaue mir das gerne an. Ich bin der Erste, der sagt: Bei Abschiebungen und beim Asyl sollen Härtefälle angeschaut werden. Ich war in Oberösterreich auch vor der Wahl und kenne den Fall der Familie in Grein, die auf dem Land integriert ist, wo die Kinder in die Schule gehen, wo die Gemeinde dafür ist, dass sie hier bleiben, weil sie alle integriert sind, weil sie die Gesetze beachten, weil sie arbeiten. (Zwischenruf der Abg. Mag. Stoisits.)

Ich bin dafür, dass diese Familie nicht abgeschoben wird, sondern dass sie das Recht zum Aufenthalt bekommt. Aber ich bin genauso dafür, dass Sie mit redlichen Argu­menten arbeiten und nicht mit falschen Beispielen agieren (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Stoisits) und dann noch gegen die Frau Sozialministerin einen Miss­trauens­antrag einbringen.

Das kann nicht sein! Daher sage ich Ihnen: Jawohl, Sozialleistungen, Familien­leis­tungen in Hinkunft stärker für die Familie und für jene Ausländer, die lange in Österreich sind und aufenthaltsverfestigt sind – aber nicht für alle, denn dann können wir uns keine Heizkostenzuschüsse leisten, kein Pflegegeld leisten und kein Müttergeld leisten. Wir sind verlässlicher Partner für die Österreicherinnen und Österreicher in diesem Haus! (Beifall beim BZÖ.)

13.04


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Das war der letzte Redebeitrag in dieser Debatte.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 88

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geän­dert werden in 20 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­derungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungsantrag eingebracht, der die Änderung der Artikel 1 und 2 zum Inhalt hat.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über die Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 89

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Dr. Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfas­sungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese hier ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einschränkung der Gewährung von Familienleistungen an Drittstaatsangehörige.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung einer Studie über die Kostenwahrheit der Zuwanderung und die Auswirkungen auf den Sozialstaat.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rücknahme des rechtswidrigen Erlasses zum Kinderbetreuungsgeld vom 7. August 2006.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 21 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

13.07.555. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 30/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (17 der Beilagen)

6. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 35/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Heizkostenausgleichsfonds eingerichtet wird (Heizkostenaus­gleichs­fondsgesetz) (18 der Beilagen)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Haidlmayr. Ich erteile es ihr.

 


13.08.36

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute hätten wir die historische Chance, dass endlich seit 1996 regelmäßig das Pflegegeld valorisiert wird. Diese Chance der Verbesserung für Menschen mit Behinderungen wird in diesem Hohen Haus nun nicht genutzt – nicht genutzt deswegen, weil SPÖ und ÖVP dagegen sind. Und das ist schade, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

Die Besserstellung im Bereich der Pflege wäre eine Notwendigkeit, von der wir seit 1996 wissen, und diese ist nicht erfolgt. Es gibt verschiedene Begründungen von den einzelnen Fraktionen, warum sie nicht zustimmen. Herr Stummvoll und Herr Molterer haben heute in ihrem ersten Debattenbeitrag gesagt, die Politik Österreichs sei gut und wir könnten es uns leisten, mehr zu geben. Und der Herr Stummvoll hat aber gestern gesagt: Wir geben nicht mehr im Bereich der Pflege, weil Kindergeld auch nicht valorisiert wird – also kriegt ihr auch nichts!


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Dass die SPÖ es ablehnt, halte ich noch für viel, viel schlimmer. Ich habe mir gestern am Abend noch die Mühe gemacht und mir Aussendungen von der Behin­derten­sprecherin der SPÖ, Frau Lapp, ausgedruckt, und zwar vom November 2002 bis Dezember 2006. Es waren 68 Wortspenden in Form von Presseaussendungen allein zur Valorisierung des Pflegegeldes.

Lapp: Pflegegeld – soziale Inkompetenz, wenn nicht erhöht wird.

Das „Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen“ war für Österreich sehr ernüchternd: Pflegegeld wieder nicht valorisiert.

Regierung lässt Behinderte weiter auf der Wartebank: keine Valorisierung des Pflege­geldes.

Und so weiter und so fort. Ich könnte Ihnen jede Menge von Pressemeldungen hier noch anführen.

Heute hätten wir die Chance, zu einer Pflegegelderhöhung zu kommen – aber die SPÖ sagt nein; das sei ein Schnellschuss. Wenn es nach vier Jahren der Forderung nach Pflegegelderhöhung – auch von Seiten der SPÖ – ein „Schnellschuss“ ist, nun das Pflegegeld zu erhöhen, dann gibt es dazu, glaube ich, nichts mehr zu sagen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dkfm. Dr. Stummvoll zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.11.36

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Haidlmayr hat soeben gesagt, ich hätte gestern im Budgetausschuss gemeint, das Pflegegeld werde deshalb nicht erhöht, weil wir auch das Familiengeld nicht erhöhen. – Das ist unrichtig!

Richtig ist vielmehr: Ich habe in der gestrigen Debatte darauf hingewiesen, dass es Transferleistungen gibt, die jährlich valorisiert werden, und andere, die nicht jährlich valorisiert werden, wie zum Beispiel das Kindergeld und das Pflegegeld.

Ich habe zusätzlich erwähnt, dass wir alle den Behinderten mehr Pflegegeld, den Familien höhere Familienbeihilfen, den Pensionisten höhere Pensionen gönnen würden, aber wir natürlich gewisse Grenzen der Finanzierbarkeit haben. (Beifall bei der ÖVP.)

13.12


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Das war genaugenommen eher eine Wortmeldung. (Abg. Dr. Stummvoll: Das war eine Berichtigung!)

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.  Lapp. – Bitte.

 


13.12.40

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir beschäftigen uns hier mit einem BZÖ-Antrag. Das BZÖ ist ja jene Regierungspartei, die bei der letzten Wahl am 1. Oktober aus der Regierung geflogen ist. Sie werden wahrscheinlich in den Ministerien schon die Umzugsschachteln gepackt haben – und jetzt wird das BZÖ mutig und fordert einen Heizkostenzuschuss und die Valorisierung beziehungsweise Erhöhung des Pflegegeldes.

In den letzten Jahren, als Sie Verantwortung hatten, haben Sie immer wieder darüber gejammert, dass Ihnen der Herr Finanzminister keine Zustimmung dazu gibt, dass Sie sich darum bemühen werden, dass Sie in der Regierung darüber verhandeln werden,


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und letztendlich haben Sie nur einmal eine Valorisierung von zwei Prozent zusam­mengebracht. Das ist wirklich eine sehr magere Bilanz. Und jetzt, wo Sie sozusagen schon einen Fuß aus der Türe Ihrer baldigen Exministerien haben, mit Blick auf all Ihre Umzugsschachteln, geben Sie ein Abschiedskonzert, das wirklich ein trauriges ist.

Behinderte und pflegebedürftige Menschen brauchen nicht salbungsvolle Worte, son­dern denen geht es darum, dass die Politik ein klares Konzept und ein klares Paket macht.

Sehr geehrte Kollegin Haidlmayr, es kann nicht sein, dass man jetzt sagt: Wir haben jetzt eine Valorisierung des Pflegegeldes gemacht, und damit ist es aus, und alle behin­derten Menschen in Österreich sollen damit zufrieden sein und sollen sich so­zusagen damit begnügen!

Wir verfolgen eine andere Politik! Uns ist es enorm wichtig, dass Gesamtpakete geschnürt werden, denn wir machen uns Gedanken im Detail. Uns geht es nicht darum, mit einem Federwisch eine Forderung aufzustellen, sondern wir haben klare Vorstellungen. Das geht von der 24-Stunden-Pflege und -Betreuung über die Unter­stützung von pflegenden Angehörigen bis zum Ausbau der mobilen Dienste.

Natürlich ist die Valorisierung des Pflegegeldes nach wie vor auch ein wichtiger Punkt. Sie haben ja vorher zitiert, Frau Kollegin Haidlmayr, dass mir das ein sehr großes Anliegen ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Anscheinend nicht!) Und Sie können versichert sein, dass ich bei den Koalitionsverhandlungen diesen Weg weitergehe. (Beifall bei der SPÖ.)

13.15


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kickl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.15.11

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, muss man schon fast sagen, wenn die Damen und Herren vom BZÖ jetzt ihr soziales Gewissen entdecken, etwas in Form einer Forderung nach einem Heizkostenzuschuss. (Abg. Scheibner: Bis vor einem halben Jahr waren Sie auch dabei!) Von den Freunden von der ÖVP, auf deren Schoß sie sozusagen bis jetzt gesessen sind, wer­den sie jetzt schön langsam abgeworfen, und da verstehe ich schon, dass das weh tut, zumal Sie als etwas ganz, ganz anderes in die Annalen dieser Zweiten Republik eingehen werden.

Der Kollege Westenthaler ist viel, viel weniger Sozialrevolutionär als einer der Mit­architekten einer Bilanz, die eine traurige ist. Da sind zu nennen: Rekordarbeits­losigkeit, Rekordzuwanderung, Rekordarmut. Und da fallen und sicherlich noch einige Dinge mehr ein. (Abg. Ing. Westenthaler: Warum hört Ihnen niemand in Ihrer eigenen Partei zu? Nur zwei Leute hören Ihnen zu!)

Folgendes muss man natürlich auch sagen: Der Antrag, den Sie hier eingebracht haben, ist genauso dilettantisch, genauso überhapps und genauso stümperhaft wie vieles, was Sie politisch in der Vergangenheit gemacht und auch zu verantworten haben. Es ist einmal mehr Sein als Schein.

Aber wollen wir nicht so sein, Herr Westenthaler, ich gestehe Ihnen sogar eines zu: Sie haben immerhin erkannt, dass Sie mit dem Kurs, den Sie maßgeblich mit zu verant­worten haben, die Leute in eine Situation gebracht haben, die es offensichtlich erfor­derlich macht, dass man sie für ganz elementare Dinge bezuschussen muss. Da gehört einmal die Energie dazu, da gehört der Treibstoff schön langsam dazu, und es


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wird nicht mehr lange dauern, bis auch die Wohnungen da dazugehören. Dorthin haben Sie die Leute geführt.

Eines möchte ich auch noch sagen: Es gibt die interessante Frage – diese ist auch an die SPÖ und an die ÖVP in diesem Zusammenhang zu richten; das muss man sich ein bisschen grundsätzlicher anschauen –: Wie ist es zum Beispiel möglich, dass der Strompreis an der Börse, wo sich die großen Energieversorgungsunternehmer mit Strom eindecken, jetzt um 30 Prozent niedriger ist, als er im November 2005 war, und trotzdem Unternehmen, wie zum Beispiel die schwarze EVN in Niederösterreich, einen Strompreisaufschlag um 8,6 Prozent machen.

Die Roten in Wien sind nicht besser. Dort gibt es einen Strompreisaufschlag von 6,3 Prozent ab 1. Jänner – und das alles, obwohl diese Unternehmen ganz ausge­zeichnet dastehen und tolle Betriebsergebnisse vorweisen. Sie geben das aber offen­bar nicht an die Konsumenten weiter.

Wir sind durchaus dafür, in Form von Unterstützungen zu helfen, etwa in Form von Heizkostenzuschüssen, wenn sie sinnvoll und durchdacht sind – aber nicht dann, wenn sie halbherzig sind, wenn sie nicht durchdacht sind, wenn sie undurchschaubar sind.

Das, was Sie uns hier vorlegen, ist in Wahrheit nichts anderes als ein Fonds, in dem Sie vielleicht noch ein paar, die Sie bis jetzt nicht versorgt haben, „endlagern“ wollen. Das ist das, was Sie in den letzten Wochen und Monaten schon bis zur Perfektion – bis zur brutalen Perfektion! – betrieben haben, aber es ist keine echte Lösung dieses Problems. Deshalb werden wir diesem Antrag auch nicht zustimmen. Wenn Ihnen etwas daran liegt, eine ordentliche Lösung zustande zu bringen, dann kann man mit uns jederzeit darüber reden. Aber einen vorweihnachtlichen Husch-Pfusch zu einer Gewissensberuhigung, den werden wir mit Sicherheit nicht unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.18


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dr. Sonnberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.18.41

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Das Bundespflegegeld wurde im Jahr 1993 eingeführt und kann als sozialpolitischer Meilenstein bezeichnet werden. Er hat sich über Vorarlberg – ich nenne an dieser Stelle ausdrücklich Landeshauptmann Purtscher – und über Oberösterreich – ich nenne da ausdrücklich Landeshauptmann Dr. Josef Ratzenböck – entwickelt, wo auf Länderebene dieses Bundespflegegeld, das dann eben in diese Richtung entwickelt wurde, probeweise eingeführt wurde und sich wirklich bewährt hat, weil man gesehen hat, dass hier eine soziale Lücke bestanden hat, und diese wurde letztendlich mit Geist und Leben erfüllt. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben es hierbei heute mit 1 573 Millionen € zu tun, und ich darf das auch in Schilling diesen Hohen Haus zur Kenntnis bringen: Das sind immerhin 21,5 Milliarden Schilling, die für unsere älteren Menschen beziehungsweise Pflegebedürftigen mit den Pflegestufen 1 bis 7 ausgegeben werden.

Die demographische Entwicklung zeigt uns, dass wir in diesem Bereich in den nächsten Jahren nicht weniger, sondern mehr Probleme bekommen werden, die wir zu lösen haben, die aber meines Erachtens auch durchaus lösbar sind. Die Zahl der über 60-Jährigen wird rapid zunehmen, und daher ist es meiner Meinung nach eine ganz wesentliche Aufgabe der Bundesregierung und natürlich auch dieses Parlaments, ein Gesamtpaket die Altenpflege betreffend zu entwickeln. In diesem Gesamtpaket soll natürlich auch über die entsprechenden Valorisierungen, Erhöhungen und dergleichen gesprochen und entschieden werden.


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Frau Abgeordneter Haidlmayr ist es immer zu wenig, aber das ist, glaube ich, auch Aufgabe der Opposition, und so sehen sich die Grünen auch. Die Grünen haben be­wusst gesagt: Wir übernehmen keine Verantwortung in diesem Haus, wir sind nicht bereit, über allfällige Regierungsformen nachzudenken. – Das ist ihr Recht. Daher bleibt es eben in den nächsten fünf, zehn, 15 Jahren wahrscheinlich bei der Oppo­sitionsrolle. Das ist in Ordnung. (Zwischenruf der Abg. Sburny.)

Man darf, Frau Kollegin, die sozialen Wünsche und Notwendigkeiten hier durchaus aufzeigen, aber der Unterschied zwischen einer Bundesregierung und einer Opposition ist eben der, dass die Opposition ein Wunschprogramm darstellt – jede Leistung an sich ist natürlich gerechtfertigt! –, aber die Regierung muss Verantwortung über­nehmen, liebe grüne Oppositionspartei, und das heißt auch, dann auszuwählen aus denjenigen Bereichen, die man als die wichtigsten erklärt. Letztendlich müssen sie auch finanzierbar sein.

Eines muss uns schon klar sein: Sozialpolitik, liebe grüne Opposition, hat dort ihre Grenzen, wo die Kosten von unseren Kindern und Enkelkindern zurückgezahlt werden müssen. Das ist genau diese Grenze. Einfacher gesagt, für Ihr Verständnis: Verteilt werden kann nur, was da ist! Und hier gilt es eben, durch kluge Regierungs­entscheidungen die entsprechenden Maßnahmen zu setzen.

Ich glaube daher, dass sehr wohl auch über die Erhöhung des Pflegegeldes nach­zudenken ist. Wir wissen, es wurde um 5,73 Prozent beziehungsweise mit 1. Jänner 2006 um 2 Prozent erhöht, und es sind Überlegungen anzustrengen: Wie gehen wir in Zukunft damit um? Aber das muss Teil eines Gesamtsozialpaketes sein und letztendlich auch gemeinsam weiterentwickelt werden, damit die Schwerpunkte hier in diesem Haus gemeinsam beschlossen werden können. (Beifall bei der ÖVP.)

13.22


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.22.56

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich wollte ich zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Kickl etwas sagen, aber dieser hat diese Materie offenbar für so wichtig befunden, dass er fluchtartig das Haus verlassen hat. Ich wollte ihm nur sagen, dass er, als er noch Reden für Herrn Dr. Haider schrieb, besser formuliert hat als heute, als er selbst hier heraußen gestanden ist. Nicht einmal die eigene Fraktion dürfte daran interessiert gewesen sein, denn zum Teil waren nur zwei oder drei Leute seiner Fraktion während dieser Debatte anwesend. – Okay, das ist euer Problem.

Uns ist diese Debatte offenbar wichtiger als der Sozialdemokratie, von der heute auch letzte Reste einer Fraktion hier sind, die sich offenbar überhaupt nicht interessieren, was Pflegegeld und Heizkostenzuschuss anlangt. – Interessant! Sollte man den Menschen auch sagen, dass dann, wenn es darauf ankommt, die SPÖ einfach nicht da ist. (Abg. Broukal: Aber bei Ihnen fehlt auch die Hälfte, das sehen Sie wohl!)

Im Ausschuss haben wir darüber diskutiert. Ich war im Ausschuss. Sehr gut. Ich habe im Ausschuss ... (Abg. Broukal: Ich bin hier! Wo sind Ihre Leute?) Der Herr Broukal, der große Sozialrechtsreformer des Landes, hat sich jetzt auch zu Wort gemeldet. Herr Broukal, wenn Sie hier in dieser kärglichen Runde sitzen, ist mir schon klar, dass Sie sich vielleicht zurücksehnen an die goldenen Zeiten des ORF, wo Ihnen noch viele Menschen zugeschaut haben. Das ist heute eben nicht mehr so. Sie sitzen hier heute ziemlich allein und verlassen, und offenbar ist das Ihr Problem. (Abg. Broukal: Dieses Schicksal teile ich mit Ihnen, das stimmt mich versöhnlicher!)


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Uns geht es darum, dass wir die Pflegemisere, die im Wahlkampf diskutiert und da­nach vergessen worden ist (Abg. Broukal: Wo sind Ihre Leute, Herr Westenthaler?) – es ist das eine vergessene Materie von Ihnen von der Sozialdemokratie, aber auch von den anderen Parteien –, weiter diskutieren, denn es kann nicht sein, dass ein Antrag auf Legalisierung von illegalen Pflegern allein die Lösung ist für den Pflegenotstand und die Pflegemisere, die Sie ausgerufen haben. (Beifall beim BZÖ.) Das kann es nicht sein, das kann nicht die einzige Maßnahme sein, sondern es muss etwas passieren.

Gestern haben viele Hilfsorganisationen, die Volkshilfe, die Caritas und die Diakonie, gefordert, dass das Pflegegeld erhöht wird. Sie haben die Parteien und Politiker ausdrücklich aufgefordert, das Pflegegeld zu erhöhen. Jetzt kann man sich auf einen defensiven Standpunkt zurückziehen, wie die SPÖ das im Ausschuss gemacht hat: Kommt eh alles, wir machen eh ein Paket! – Es passiert dann irgendwann einmal im März, April, Mai.

Oder wir tun etwas. Und ich habe das Argument von Frau Kollegin Haidlmayr sehr ernst genommen: dass es darum geht, rasch etwas zu tun, mit 1. Jänner die Inkraft­setzung zu beschließen, damit die Pflegegelderhöhung um 5 Prozent erfolgen kann.

Im Übrigen war es sehr interessant, im Ausschuss zuzuhören und auch Experten­meinungen zu hören. Ich habe sehr aufmerksam zugehört, was Kollegin Haidlmayr gesagt hat, und bin wirklich froh, dass es hier auch von Expertenseite – und sie ist eine ausgewiesene Expertin in diesem Bereich – eine Zustimmung gibt. Was macht die SPÖ währenddessen? Sie argumentiert wieder parteipolitisch. Sie sagt hier im Hohen Haus: Na ja, wenn die Sachpolitik es rechtfertigt, dann können wir zustimmen, andere Mehrheiten finden. – Da ist sie schon wieder weg, die SPÖ – nicht nur körperlich heute aus dem Hohen Haus, sondern auch inhaltlich ist sie dann weg –, wenn es darum geht, den Menschen, die Menschen pflegen, den Familien mehr Geld zu geben, das sie dringend brauchen. Wenn es darum geht, dann ist die SPÖ nicht da, dann versagt sie und dann hat sie das, was sie im Wahlkampf versprochen hat, schon wieder vergessen. Das ist die Wahrheit, was Sie heute hier machen! (Beifall beim BZÖ.)

Das Geld – und das ist jetzt das Argument der ÖVP; Herr Kollege Stummvoll, wir haben es gestern im Ausschuss diskutiert, ich muss es auch hier sagen –, diese 84 Millionen € für diese Pflegegelderhöhung – maximal, es gibt auch Schätzungen von Kollegin Haidlmayr, dass es vielleicht sogar weniger kostet, aber bis zu 84 Mil­lionen € –, ist allemal da, wenn wir es auf der anderen Seite schaffen, innerhalb von kürzester Zeit, von Stunden – und ich bin dafür, wir haben zugestimmt, das ist eine richtige Maßnahme! –, den Einmalbetrag für die Pensionisten dieses Landes von 40 € auf 60 € hinaufzuheben. Das kostet 150 Millionen mehr, und das geht über Nacht. – Richtig und wichtig und okay, aber wenn man bei 84 Millionen € für die Familien, die Pflegegeld brauchen und beantragen, weil sie sich die Pflege einfach nicht mehr leisten können, das Kostenargument strapaziert, so erachte ich das doch als etwas kühn.

Ebenso dann, wenn man sich die Zahlen des Bundesministeriums für Finanzen an­schaut, die Mehreinnahmen im Jahr 2006 gegenüber dem Jahr 2005 an Steuern: Lohnsteuer 703 Millionen €, Einkommen- und Vermögenssteuer 524 Millionen €, Umsatzsteuer 666 Millionen €, Mineralölsteuer 3,3 Millionen €. (Staatssekretär Dr. Finz: Brutto!) Das heißt, wir haben in diesem Jahr gut gewirtschaftet, das Land hat eine gute Produktivität, und es kam wesentlich mehr, netto ungefähr 1 Milliarde €, an Ein­nahmen durch die Steuer herein. Da muss es doch möglich sein, dass wir 84 Millionen € für 5 Prozent Erhöhung des Pflegegeldes lockermachen – für die Ärmsten in unserem Land, damit sie es schaffen! (Beifall beim BZÖ.)


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Sehr geehrte Damen und Herren, ähnlich verhält es sich auch mit dem Heizkosten­zuschuss. Glücklicherweise ist der Winter nicht so streng wie erwartet. Aber das hat an den Heizkosten beziehungsweise an den Energiepreisen nichts geändert. Leider sind die Energiepreise nicht gesunken, sondern sie liegen nach wie vor im Spitzenbereich der letzten Jahre. Und sie müssen bezahlt werden, letztlich auch von jenen Haus­halten, denen es eben nicht so gut geht, die nicht so begütert sind. Die heizen auch, auch wenn es, wie in den ersten Wochen, ein milderer Winter ist. Gott behüte, wenn der Winter noch ein strenger wird, Jänner, Februar, März. Das kann eng werden, das wird für viele Familien eng, und daher halten wir es für richtig, gebunden an den Landesheizkostenzuschuss mit einer Deckelung von 2 500 € in der Familie, pro Haushalt einen Zuschuss von maximal 150 € für die betroffenen rund 1,6 Millionen Haushalte zu gewähren.

Das heißt, dass es letztlich auch zu einer Gleichbehandlung in den verschiedenen Ländern kommt, denn der Winter ist in der Steiermark wahrscheinlich genauso kalt wie in Niederösterreich oder in Wien. Es haben alle gleiche Möglichkeiten. (Abg. Broukal: Das glaube ich nicht!) Das glauben Sie nicht? Dann hätten Sie im ORF doch in die Wetterredaktion gehört und nicht in die innenpolitische, Kollege Broukal, wenn Sie nicht glauben, dass der Winter in der Steiermark genauso kalt ist wie in Nieder­österreich. (Beifall beim BZÖ.) Ich sage: Das ist so!

Daher: Tragen wir soziale Verantwortung! Auch hier hat sich die SPÖ verabschiedet, auch hier ist sie nicht bereit, zuzustimmen. Man sieht am heutigen Tage ganz genau, ob es der lebhafte Parlamentarismus ist oder ob es Maßnahmen im Sozialbereich sind: Die SPÖ handelt nach der Wahl anders als vor der Wahl! Ich hoffe, in den nächsten vier Jahren werden die Menschen Sie durchschauen und Sie dann wieder aus der Regierung abwählen. (Beifall beim BZÖ.)

13.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Herr Abgeordneter. Zu Ihrer Information: Die Restredezeit Ihrer Fraktion beträgt nur mehr 1 Minute.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Spindelegger. (Rufe: Spindel­berger!) – Erwin Spindelberger. Entschuldigung!

 


13.29.46

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Wenn das Thema nicht so traurig wäre, müsste ich jetzt lachen über die Ausführungen des Herrn Ing. Westenthaler. Jetzt, wo das BZÖ nach den Wahlen eine kaum mehr wahrnehmbare Größe hier herinnen angenommen hat, die soziale Ader zu entdecken, das ist für mich schon ein bisserl witzig. Es ist sehr zynisch, wenn Sie jetzt einfach die Sozialpolitik der vergangenen Jahre hochjubeln.

Ich denke, Sie sollten sich einmal mit der Vergangenheit befassen, was in der Sozialpolitik in den letzten sechs Jahren alles verpfuscht wurde, verhindert wurde und verbockt wurde – dank BZÖ- beziehungsweise vormals FPÖ-Sozialministern! Ihre Politik hat bewirkt, dass wir heute diese Reparaturen durchführen müssen, weil 1 Million Menschen an der Armutsgrenze leben. Ihre Politik hat bewirkt, dass künftig die Pensionen um 20 Prozent niedriger sind. Und gleich dilettantisch, wie Sie in den letzten sechs Jahren eben gearbeitet haben, ist auch Ihr Antrag betreffend Heizkosten­ausgleichsfonds. Dilettantismus pur, weil ja kein Rechtsanspruch auf den Heiz­kostenzuschuss besteht!

Sie haben es selbst ausgeführt, Herr Ing. Westenthaler – jetzt geht er hinaus, weil er es nicht mehr hören kann (Abg. Ing. Westenthaler: Ich bin hier!) –: Sie zahlen den Ländern nur dann einen Bundeszuschuss, wenn es auch einen Landesheiz­kosten-


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zuschuss gibt, und dort, wo es höhere Beiträge seitens des Landes gibt, gibt es auch einen höheren Bundeszuschuss, dort, wo es geringere Beiträge gibt, ist auch der Bun­deszuschuss geringer. Das heißt, eben diese Personen, die mehr brauchen würden, bekommen auch durch diesen dilettantischen Antrag nichts. Deswegen werden wir diesen Antrag auch ablehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich sage, unsere größte Herausforderung als SPÖ wird es sein, all das, was Sie in den letzten sechs Jahren im Sozialbereich verbockt haben, wieder zu reparieren. Jetzt ist leider keiner der ÖVP-Herren Maier, Stummvoll oder Molterer mehr da, die in diesem Zusammenhang heute gesagt haben: Man kann nicht das Geld ausgeben, das man nicht hat! Dazu muss ich sagen: Wenn ich mir anschaue, was ihr aufgeführt habt, angefangen vom Goldraub bis zu den Milliardenverlusten bei der ASFINAG, den ÖBB, den Eurofightern, so ist uns da ein Scherbenhaufen im Ausmaß von 200 Milliarden € hinterlassen worden. Und da die Herren nicht da sind, richten Sie Ihnen bitte etwas aus: Nehmt die Worte „Wirtschaftspolitik“ und „Budgetpolitik“ nicht mehr in den Mund, denn davon habt ihr alle miteinander keine Ahnung! (Beifall bei der SPÖ. – Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.)

13.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Herr Kollege Spindelberger.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. Restredezeit der Fraktion: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.32.31

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann nur eines sagen: Wir hatten vor einigen Jahren einen Bericht der Volks­anwaltschaft, leider nicht hier im Hohen Haus präsentiert, aber ich weiß, es war Kollege Kostelka, es war Kollegin Bauer und es war Kollege Stadler – der mir bei dieser Debatte fehlt, denn er wäre in diesem Fall der Kronzeuge gewesen, und zwar zu Recht, gegen die Unsinnigkeiten dieses Antrages des BZÖ –, die damals festgestellt haben, dass ein Heizkostenzuschuss nur dann Sinn macht, wenn er nach einheitlichen Richtlinien und nicht über die Länder und nach deren Kriterien administriert wird.

Sie wollen einen Heizkostenzuschuss vergeben, wo in einzelnen Bundesländern zum Beispiel überhaupt nur Heizkostenzuschüsse für Heizöl vergeben werden, nicht aber für andere Brennstoffarten?! Das ist absurd, das ist grotesk! Sie hätten den Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen und ihn durcharbeiten müssen; er ist gut. Sie haben es nicht gemacht: Der Antrag ist schlecht und darum abzulehnen! (Beifall bei den Grünen.)

13.33


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Wöginger. Sie haben sich auch 2 Minuten Redezeit gesetzt. – Bitte.

 


13.33.50

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Herren Staats­sekretäre! Das Thema Heizkostenzuschuss ist uns von der ÖVP wichtig, aber wir haben einen anderen Zugang dazu, und diesen möchte ich ganz kurz erläutern.

Der Heizkostenzuschuss wird von den Bundesländern geregelt, und das soll unserer Meinung auch in Zukunft so bleiben. Der Bund muss sich nicht immer in die Regelungen der Länder einmischen. Die meisten Bundesländer haben ihre Zuschüsse für Heizkosten erhöht, jedoch – und das sehen wir auch so – sind diese Zuschüsse unterschiedlich hoch, und es gibt keine einheitlichen Förderrichtlinien. Vorarlberg ist das positivste Beispiel mit 208 €, gefolgt von Oberösterreich, meinem Heimat­bundesland, mit 162 €, Niederösterreich und Wien mit 100 €.


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Dann kommt die Steiermark – und das möchte ich kurz erwähnen – mit Heizkosten­zuschüssen von 60 bis 120 € je nach Heizsystem. Und auch in Salzburg gibt es eine eigenartige Konstellation – Kollege Eßl kann das dann noch besser erläutern –: Für fossile Brennstoffe gibt es mehr Zuschüsse als für alle anderen Heizformen. – Das kann es nicht sein, und das ist unserer Meinung nach auch ungerecht! In Salzburg hat es im vergangenen Winter überhaupt nur für fossile Brennstoffe einen Zuschuss gegeben; für den kommenden hat man diese Regelung ein bisschen revidiert. – Das ist unserer Meinung nach zu hinterfragen.

Zusätzlich gibt es teilweise auch von den Städten und Gemeinden Zuschüsse, deshalb ist unser Vorschlag, dass auf Länderebene diesbezüglich Gespräche geführt werden, zum Beispiel in der Landeshauptleutekonferenz, mit dem Ziel der Harmonisierung, der Vereinheitlichung der Heizkostenzuschüsse. Das wäre unserer Meinung nach der richtige Lösungsansatz: Harmonisierung, aber auf Länderebene. Vorarlberg und Ober­österreich sind in diesem Zusammenhang Vorzeigebeispiele und bieten eine gute Grundlage für die Vereinheitlichung der Heizkostenzuschüsse in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

13.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weinzinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.35.56

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Geschätzte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den ganzen Tag wird bereits über Sozialpolitik gesprochen, Sozialpolitik von – offensichtlich – Experten gebracht; es kann nicht anders sein.

Als im Jahre 1993 das Pflegegeld eingeführt wurde, waren – davon bin ich fest überzeugt – auch Sozialexperten am Werk – kann ja gar nicht anders sein! –, und die haben zuarbeiten lassen. Sie haben dann festgestellt, dass man ein Pflegegeld in einer gewissen Größenordnung braucht, und zwar abhängig von dem, der gepflegt werden muss. Diese Größenordnung ist nicht ausgeschnapst worden und ist nicht im Basar verhandelt worden, sondern man hat diese Größenordnung erkundet und festgestellt: Wie viel Mehraufwand hat ein zu Pflegender? Wie viel Mehraufwand braucht er, und wie viel kann ihm die Republik abgelten?

Man hat, in Euro umgerechnet, im Jahre 1994 Folgendes bezahlt: 181,7 € für die erste Stufe, 254,4 € für die zweite Stufe, und so weiter, und so weiter, bis zur siebten Stufe. Man hat sich schon etwas dabei überlegt, nur eines hat man sich nicht überlegt: dass zehn Jahre später alles etwas mehr kostet, weil ja unsere Verbraucherpreise steigen, darum heißt es ja auch Verbraucherpreisindex. Und man hat den Wert nicht ange­passt! Man hat netterweise zwei Mal erhöht, damit aber in keiner Weise dem Verbraucherpreisindex entsprochen.

Wenn wir wirklich alle so großartige Sozialpolitiker sind, dann sollten wir doch etwas ganz Einfaches machen, nämlich: darüber nachdenken, warum Preise steigen, und darüber nachdenken, wenn wir gewisse Kosten abdecken wollen, weil jemand ein Pflegefall ist, dass für diesen die Preise auch steigen. Daher hätte der Beitrag nach dem Verbraucherpreisindex angepasst werden müssen.

Ich habe den Verbraucherpreisindex 1986 herangezogen, das war der vor 1993 fest­gelegte, und nach diesem Verbraucherpreisindex hatten wir im Juli 1993 123,1 Punkte und im Oktober 2002 154,5 Punkte. Das ist eine Steigerung von 25,51 Punkten. Ich frage mich, meine Damen und Herren: Ist für die zu Pflegenden alles um diese 25 Prozent billiger geworden, oder haben für sie die Preissteigerungen nicht gegol­ten? – Natürlich haben sie gegolten!


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 98

Daher wäre es doch das Allereinfachste – wenn wir schon nicht nachzahlen –, dass wir jetzt ein Pflegegeld in der Größenordnung, die dem Geldwert entspricht, also dem Verbraucherpreisindex angepasst, festlegen. Überhaupt kein Problem, ganz einfach! Eine schlichte, einfache, verständliche und gerechte Sozialpolitik wäre das.

Wir haben ursprünglich einen Abänderungsantrag eingebracht, der nicht angenommen wurde. Daher bringen wir jetzt einen Entschließungsantrag ein, der hoffentlich bei Ihnen vorliegt, Frau Präsidentin, denn das hat heute nicht immer geklappt. – Sie kön­nen sich also noch immer entscheiden, ob wir den gerechten Weg gehen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung des Pflegegeldes

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage dem Nationalrat vorzu­legen, in der für das Jahr 2007 das Pflegegeld um 17 Prozent erhöht wird.“ – Das ist nämlich das, was wir den zu Pflegenden nicht gegeben haben.

„Diese Erhöhung erstreckt sich auch auf die Ausgleiche nach § 44 Abs. 5 und auf das Pflegegeld der Stufe 1 nach § 47 Abs. 1 Bundespflegegeldgesetz (BPGG).

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, dass mit Beginn des Jahres 2008 das Pflegegeld mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach § 108f ASVG angepasst wird.“

*****

Meine Damen und Herren! Wenn wir das machen, sind wir auf dem richtigen Weg. – Ich fürchte aber, Sie werden es nicht machen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.40


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit zur Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Weinzinger und weiteren Abgeordneten betreffend Erhöhung des Pflegegeldes, eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 30/A der Abg. Westenthaler, Haubner, Scheibner betr. ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeld geändert wird. (17 d.B.)

Das Pflegegeld wurde seit Schaffung dieses Anspruchs im Jahr 1993 nur im Jahr 1996 (um 5,37 %) und mit Wirkung vom 1. Jänner 2005 (um 2 %) erhöht. Dies obwohl gerade Pflegegeldbezieher, die typischerweise (laufend teurer werdende) Fremd­leistungen aus dem Pflegegeld finanzieren müssen, besonders auf eine Werterhaltung der Leistung angewiesen sind und obwohl praktisch alle anderen Sozialleistungen des Bundes jährlich nach dem Vorbild der Pensionsanpassung valorisiert werden.

Es ist daher mehr als gerechtfertigt, die Pflegegeldleistungen einmalig deutlich zu er­höhen, um die in der Vergangenheit durch die Inflation angesammelte Wertminderung des Pflegegeldes auszugleichen, vor allem aber eine Valorisierung für die Zukunft – wie sie schon bei der Schaffung des Gesetzes vergeblich gefordert wurde – im Gesetz verpflichtend festzuschreiben.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 99

Den Forderungen diverser Stellen - insbesondere der Interessenvertretungen behin­derter Menschen und der Senioren sowie der überwiegenden Zahl der Länder - nach einer Erhöhung und in weiterer Folge jährlichen Anpassung des Pflegegeldes soll Rech­nung getragen werden. Die Erhöhung des Pflegegeldes wird die Position der pflegebedürftigen Menschen im Sinne der Führung eines selbstbestimmten, bedürf­nisorientierten Lebens verbessern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage dem Nationalrat vorzu­legen, in der für das Jahr 2007 das Pflegegeld um 17 % erhöht wird. Diese Erhöhung erstreckt sich auch auf die Ausgleiche nach § 44 Abs. 5 und auf das Pflegegeld der Stufe 1 nach § 47 Abs. 1 Bundespflegegeldgesetz (BPGG).

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, dass mit Beginn des Jahres 2008 das Pflegegeld mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach § 108f ASVG angepasst wird.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Broukal zu einer tatsächlichen Berichtigung, die er sicher vorbildlich machen wird. – Bitte.

 


13.40.39

Abgeordneter Josef Broukal (SPÖ): Frau Präsidentin, man ist hier heraußen immer ein bisschen in Gottes Hand, aber ich werde es versuchen.

Frau Präsidentin! Meine Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Westenthaler hat behauptet, es sei im Winter in Österreich überall gleich kalt und es müsse daher gleich viel geheizt werden. (Abg. Ing. Westenthaler: Die Behauptung stimmt nicht!)

Ich berichtige tatsächlich: Die Maßzahl dafür nennt sich Heizgradtag. Im Heimatbezirk von Herrn Westenthaler, im 11. Bezirk in Wien, hat es 3 387 Heizgradtage, in Klagenfurt mit 4 000 schon um 20 Prozent mehr, und in Lunz am See gibt es mit 4 500 Heizgradtagen um 50 Prozent mehr Heizbedarf im Winter, Herr Ingenieur! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Persönliche Erwiderung!)

13.41


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Sie wollen zu einer persönlichen Erwiderung das Wort ergreifen? Diese ist gleich im Anschluss an diese Wortmeldung vorzunehmen. – Bitte.

 


13.41.31

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Kollege Broukal hat behauptet, ich hätte behauptet, dass es in ganz Österreich überall gleich kalt ist. – Diese seine Behauptung – das können Sie im Protokoll nachlesen – ist falsch! (Abg. Öllinger: Das ist ja keine persönliche Erwiderung!)

Ich habe behauptet, dass es in der Steiermark und in Niederösterreich im Winter in etwa – in etwa! – gleich kalt ist. Das war meine Aussage.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 100

Wir werden uns beide gemeinsam das Protokoll anschauen, dann werden Sie sehen, wer Recht hat. Okay? (Beifall beim BZÖ. – Abg. Öllinger: Das war keine persönliche Erwiderung!)

13.42


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Trunk. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.42.06

Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Das Erinnerungskapazitätsvermögen des Kollegen Westen­thaler – das hat jetzt seine letzte Wortmeldung bewiesen – ist manchmal nicht sehr weitläufig. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihres ist gar nicht vorhanden!) Aber, Herr Kollege Westenthaler, Sie sind ein flotter Austeiler! Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Sie Probleme mit dem Aussprechen von Namen – Trunk und Stunk und so – haben. Sie haben meinen Kollegen Erwin Spindelberger und dessen Namen massiv verunglimpft. (Abg. Eßl: Das war die Frau Präsidentin! – Abg. Ing. Westenthaler: Das war die Frau Präsidentin! Das ist ja unglaublich!)

Ich erwarte mir von Ihnen, Herr Kollege Westenthaler – ich brauche keine Protokolle; Sie wissen, was Sie gesagt haben –, die Mindestanständigkeit, den Mut, sich bei Kollegen Erwin Spindelberger zu entschuldigen. Und wenn Ihnen der Mut fehlt, dann lassen Sie es bleiben! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Frau Trunk, sperren Sie einmal Ihre Ohren auf! Kürzen Sie Ihre Haare, damit Sie besser hören! Was Sie für einen Unsinn reden!)

Zu Ihren heutigen Aktivitäten, zu den Anträgen – auf gut Österreichisch, Herr Westenthaler und die anderen BZÖ-Kollegen, kann man dazu sagen: Am Abend werden die Faulen fleißig! – Das ist eine Scheinaktivität, die Sie da machen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr wollt die Leute in den Wald schicken zum Holzsammeln!)

Sie haben heute von einer Pflegemisere gesprochen: Dafür ist doch zuallererst Ihre BZÖ-Sozialministerin zuständig. Sie vom BZÖ, vormals FPÖ, sind verantwortlich für die Zunahme der Armut, Sie sind verantwortlich für die Zunahme der Zahl an Schick­salen von Menschen, die nicht ein und aus wissen – egal, ob das jetzt im Pflegebereich ist oder in anderen Bereichen. (Abg. Scheibner: Wie oft haben Sie das Pflegegeld angehoben?)

Sie mit Ihren Ministern Sickl, Haupt und Haubner – Sickl nehme ich aus, denn manch­mal wusste sie nicht, wohin sie geschickt wurde, aber Haupt und Haubner trifft es – sind dafür verantwortlich, weil das BZÖ langatmig geschwiegen hat zur unsozialen Steuer- und Finanzpolitik des Kollegen Grasser. Dazu haben Sie geschwiegen, und daher tragen Sie massive Mitverantwortung für die Situation in Österreich! (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt, nachdem Ihnen die Wähler und Wählerinnen eine eiskalte Abfuhr erteilt haben, kommen Sie mit Anträgen daher, die da lauten: Abgeordnete Haubner stellt Anträge an Ministerin Haubner. – In Wirklichkeit, in der Praxis ist das ein Misstrauensantrag der Frau Haubner und des Herrn Westenthaler gegen die Frau Haubner – ein Paradoxon in diesem Parlament, das wir hoffentlich nicht so bald wieder erleben werden. (Abg. Öllinger: Das stimmt!)

In der Vergangenheit haben Sie zu all diesen Anträgen der SPÖ, auch zum Heiz­kosten­zuschuss, gesagt: ausschließlich Länderkompetenz! – Und der Herr Staats­sekretär hat sich sogar zu der Formulierung verstiegen: Die Kompetenz des Armen­wesens liegt eindeutig bei den Ländern und nicht beim Bund! So ist es nun einmal! –


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 101

Herr Staatssekretär, das war Ihre Haltung bis jetzt! (Staatssekretär Dr. Finz: Es stimmt ja!)

Die SPÖ steht für eine Politik der sozialen Gerechtigkeit, nicht für eine Politik der Almosen und Bittstellerei und schon gar nicht der Willkür. Sechs Jahre lang machten Sie das Gegenteil von dem, was Sie dann quasi am Abend des Tages vor dem Ausscheiden aus der Bundesregierung zu machen versuchen.

Herr Kollege Westenthaler, Sie wissen es selbst: Nach dieser Politik der kalten Herzen – Sie sind zwar nicht immer herinnen gesessen – haben Sie und Ihre Kollegen vom BZÖ kalte Füße bekommen. Trotzdem: Auch Ihnen wünsche ich frohe Weih­nachten. Vielleicht bekommen Sie irgendwelche Filzpatschen, damit es Ihnen wärmer wird. (Beifall bei der SPÖ.)

13.45


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort hat sich nun Herr Staats­sekretär Dolinschek gemeldet. – Bitte.

 


13.45.51

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Debatte um Pflegegeld und Heizkostenzuschuss, Frau Kollegin Trunk, muss ich Ihnen schon sagen: Alles, was Sozialhilfe betrifft, ist bei den Ländern angesiedelt. Auch der Heizkostenzuschuss ist Ländersache. Wir haben zwar vor ein paar Jahren eine Maßnahme getroffen, weil das in den einzelnen Bundes­ländern so unterschiedlich geregelt ist.

Wir haben nun die Maßnahme gesetzt, dass wir jetzt einen Zuschuss mit 50 Prozent leisten – eine Kofinanzierung mit den Ländern –, damit wir hier halbwegs ausgewogen den Österreicherinnen und Österreichern entgegenkommen. (Abg. Mag. Trunk: Und letztes Jahr, wo es eiskalt war, da war es Ländersache!) Die Länder sind selbst gefor­dert, in diesem Bereich etwas zu tun. Sie stellen ja in Kärnten auch die Sozial­landesrätin, die hier vorsorgen kann. (Abg. Mag. Trunk: Die Gaby Schaunig macht das hervorragend, der Michael Häupl auch!)

Zum Bundespflegegeld. Jeder, der in der Sozialpolitik tätig ist, weiß ja, was sich im Pflegebereich abspielt, was sich im Behindertenbereich abspielt, und die einzelnen Organisationen haben immer wieder an uns appelliert, das Bundespflegegeld zu erhöhen. Es werden in Zukunft mehr Leute sein, die das Bundespflegegeld bean­spruchen, und zwar auf Grund der demographischen Entwicklung; Frau Kollegin, das wissen Sie. Wir werden daher in Zukunft in diesem Bereich mehr Geld in die Hand nehmen müssen.

Die Einführung des Bundespflegegeldes in sieben Stufen im Jahre 1993 war ein so genannter sozialpolitischer Meilenstein. Österreichweit bekommen mittlerweile zirka 340 000 Personen das Bundespflegegeld, in den Ländern sind es zirka 60 000. Wir kommen auf fast 400 000 – die Zahl ist im Steigen begriffen. Das Pflegegeld wurde nur zweimal erhöht: einmal im Jahr 1996 um 5,3 Prozent und im vorigen Jahr mit 1. Jänner 2005 um 2 Prozent. Diese 2 Prozent waren mit Kosten von 30 Millionen € beziffert. 1 Prozent Erhöhung kostet zirka 15 Millionen €, das muss man auch wissen.

Wir sind uns dessen bewusst, dass wir hier reagieren müssen. Und Sie brauchen natürlich auch – im Ministerrat herrscht das Prinzip der Einstimmigkeit – die Zustim­mung des für die Finanzen Verantwortlichen, das muss einfach klappen. Wir haben uns bemüht, dass es hier zu einer Valorisierung kommt. Wir stehen dafür zur Verfügung, haben auch einen Antrag eingebracht, dass man in Zukunft, wenn man davon ausgeht, dass eine jährliche Erhöhung von 2 Prozent bei den Pensionen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 102

stattfindet, analog zu den Pensionen das Bundespflegegeld anhebt und jetzt eine Erhöhung um 5 Prozent macht. Ein Abgeordneter hat heute schon gesagt – ich glaube, es war Herr Kollege Weinzinger –: Wenn man den Verbraucherpreisindex der letzten zehn Jahren heranzieht, dann kommt man auf etwas über 15 Prozent. – Da hinken wir etwas nach.

Die Mittel für jene Menschen, die es nicht so leicht haben, die es etwas schwerer haben im Leben, die pflegebedürftig sind, werden natürlich nicht billiger. Deshalb müssten wir diese Valorisierung – neben einer jetzt einmaligen Erhöhung von 5 Prozent – vorsehen. Das würde einen Mehraufwand von zirka 84 Millionen bedeuten, dessen sind wir uns bewusst; wir haben die Zahlen auch aufgelistet.

Natürlich würde das auch für die Folgejahre einen Mehraufwand für das Budget bedeuten. Wenn wir einen Pensionsanpassungsfaktor in Höhe von 2 Prozent, wie gesagt, annehmen, dann würde das rund 125 Millionen € ausmachen, und für 2009 kämen wir schon auf rund 169 Millionen. Das muss uns auch allen bewusst sein, und deswegen sage ich das hier auch. Im Jahr 2010 sind es schon rund 217 Millionen €, die dafür aufzuwenden sein werden. Daran führt kein Weg vorbei, keine Frage, wir müssen auch für jene etwas tun, die es im Leben nicht so leicht haben, denn die Gesellschaft wird schlussendlich auch daran gemessen, wie sie mit jenen umgeht, die sich nicht selbst helfen können. (Beifall beim BZÖ.)

13.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner: Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.

 


13.50.14

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Frau Präsi­dentin! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Sonnberger hat erwähnt, was wir an Pflege­geld im Jahr 2006 ausgeben, nämlich 1,573 Milliarden €; im Jahr 1999 waren es noch 1,355 Milliarden €. Vor allem deshalb, weil wir im Jahr 2005 eine Erhöhung durch­geführt haben, hat sich dieser Betrag doch recht beträchtlich erhöht.

Es hat – und das sollte man immer bei der Beurteilung der Pflegesituation sagen – eine ganze Reihe von Verbesserungen seit dem Jahr 2000 gegeben, weil der Finanz­minister, der selbstverständlich auf die Kasse achten muss, auch sozial gesinnt ist. Und wenn etwas finanzierbar ist, dann sagt er auch ja dazu. (Abg. Mag. Trunk: Deshalb sind Sie jetzt da!)

Zum Beispiel: Für betreuende Angehörige, die, weil sie jemanden pflegen, nicht mehr ihren Beruf ausüben können, gibt es eine begünstigte Weiterversicherung für die Pension. Hier zahlt der Bund den Arbeitgeberanteil.

Weiters: Als die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung neu geregelt wurde, wurde beschlossen, dass pflegende Angehörige weiterhin beitragsfrei mitver­sichert sind. Das sind ja entsprechende Werte, wenn ich eine Krankenversicherung habe und keinen Beitrag dafür zahlen muss!

Dann wurde die Familienhospizkarenz eingeführt – ein Meilenstein in der Betreuung von nahen Angehörigen. An diese Familienangehörigen kann auch, wenn sie pflegen, Pflegegeld ausbezahlt werden.

Weiters gibt es seit dem 1. Jänner 2004 für pflegende Angehörige die Möglichkeit, wenn sie krank sind, Urlaub machen wollen oder sonstige wichtige Gründe vorliegen, für diese Zeit eine Zuwendung für eine Ersatzpflege zu erhalten.

Also ich glaube, man sollte all diese Verbesserungen bei der Beurteilung der Pflege­situation mit anführen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 103

Zu den vom Herrn Abgeordneten Westenthaler angeführten Steuereinnahmen möchte ich nur bemerken: Das sind Bruttoeinnahmen vor der Verteilung der Ertragsanteile. Wir haben ja an die anderen Gebietskörperschaften abzuführen – an die Länder, an die Gemeinden. Es bleibt daher netto wesentlich weniger und bleibt daher netto wesentlich weniger zu verteilen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.52


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als vorletzter Redner dazu hat sich Herr Abgeordneter Eßl zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.53.01

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns beinahe alle einig, dass wir in dem Bestreben, für Personen mit geringen Einkommen etwas zu tun, etwas weiterbewegen. Wir von der ÖVP bekennen uns selbstverständlich dazu. Der Heizkostenzuschuss ist ein Instrument dafür, aber dieser Heizkostenzuschuss ist nun einmal Ländersache. Da gibt es unterschiedliche Regelungen, und wir sollten uns das Ziel stecken – jeder Einzelne von uns –, auf die Länder einzuwirken, hier passende Kriterien zu schaffen. Es gibt da nämlich erhebliche Unterschiede.

Es ist heute schon erwähnt worden: Das geht vom Burgenland mit 70 € bis nach Vorarlberg mit mittlerweile 208 €. Es gibt in den Ländern eine unterschiedliche Behandlung nach der Art des Brennstoffes. Die Steiermark und Salzburg sind da negativ zu erwähnen. Im vergangenen Winter hat tatsächlich Salzburg mit einem Sozial­landesrat Buchinger und mit einer Landeshauptfrau Burgstaller den Vogel abgeschossen, die haben nämlich für jene Personen, die erneuerbare Energie verwen­den, überhaupt keinen Heizkostenzuschuss bezahlt! (Abg. Hornek: Ein Skandal!)

Insgesamt darf ich sagen, dass für mich die Gründe für eine Bundeslösung noch nicht in dem Ausmaß vorhanden sind, dass man dem nähertreten sollte. Auch der Zeitpunkt, glaube ich, ist nicht ganz günstig, weil wir feststellen, dass zwar die Energie gleich teuer wie im Vorjahr ist, aber wesentlich weniger als im Vorjahr verbraucht wird.

Ich habe mich erkundigt bei der Salzburg AG: Oktober minus 8 Prozent, November minus 12 Prozent. Bei uns in Tamsweg, Fernheizwerk: Oktober minus 12 Prozent, im November in etwa gleich und in der ersten Hälfte Dezember minus 15 Prozent. (Präsi­dentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich darf also zusammenfassend sagen: Ein Ausgleichsfonds des Bundes in dieser Form ist nicht die geeignete Maßnahme. Meine Forderung, meine geschätzten Damen und Herren, ist vielmehr:

Erstens: Die Länder, die bei der Höhe des Heizkostenzuschusses nachhinken, sollen diesen auf ein vernünftiges Maß anheben.

Zweitens: Ungerechtigkeiten und soziale Ungereimtheiten, wie es sie in Salzburg im Vorjahr von Landeshauptfrau Burgstaller und Landesrat Buchinger gegeben hat, dürfen nicht wieder vorkommen. Ich will, dass jene Personen, die mit Holz heizen, und Personen, die Fernwärme nutzen, auch in Salzburg den Heizkostenzuschuss in voller Höhe bekommen (Beifall des Abg. Hornek) – und nicht wieder von Burgstaller und Buchinger von diesem Zuschuss ausgeschlossen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

13.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lentsch. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 104

13.55.52

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Staats­sekretäre! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich denke, hier im Hohen Haus gibt es keine Partei und keine Fraktion, die den Familien, die es brauchen, nicht gerne mehr Sozialleistungen geben würde. Aber es ist eine Tatsache, dass wir uns diese Sozialleistungen auch leisten können müssen.

Wir haben es heute schon des Öfteren gehört: Wir haben 160 Milliarden € Schulden – und für alle, die das nicht schlimm finden: Das sind 2,2 Billionen Schilling! Und für diese Schulden zahlen wir jährlich 7 Milliarden € Zinsen. Die neuen Forderungen der verschiedensten Parteien seit dem 1. Oktober beziehungsweise seit den letzten Nationalratswahlen betragen schon, wenn man sie durchrechnet und addiert, 6 Milliar­den €. Ich spreche hier beispielsweise von der Grundsicherung und vielen anderen Begehrlichkeiten mehr. Irgendjemand muss das zurückzahlen. Wenn wir das bezie­hungsweise die Steuerzahler nicht können, werden das unsere Kinder und Enkelkinder sein. Das schmerzt, geschätzte Damen und Herren.

Der Heizkostenzuschuss, um den es heute hier geht, ist – das hat mein Vorredner schon gesagt – eine Ländersache. Die Vereinheitlichung in den verschiedenen Bun­desländern wäre wünschenswert.

Im Burgenland beträgt der Heizkostenzuschuss 70 €; zuständig ist dafür der rote Chefverhandler Hans Niessl. Wir sind das Schlusslicht, und ich denke, das ist beschämend. Aber ich glaube, wir können uns das deswegen nicht leisten, weil wir im Burgenland kein Geld zur Verfügung haben, weil die Bank Burgenland jetzt schlagend wird.

Im schwarzen Vorarlberg dagegen gibt es einen Heizkostenzuschuss von 208 €. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Dazu kann man euch nur beglückwünschen, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Länder, die hier zurückliegen, sollten einen ersten Schritt machen, dann könnten wir uns auch die Verdoppelung des Heizkostenzuschusses vom Bund her in irgend­einer Form à la longue leisten. Das soll uns allen bewusst sein. (Beifall bei der ÖVP.)

13.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Budgetausschusses, seinen Bericht 17 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung des Pflege­geldes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Budgetausschusses, seinen Bericht 18 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 105

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

13.59.347. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 80/A der Abgeordneten Jakob Auer, Dr. Christoph Matznetter, Werner Neubauer, Mag. Bruno Rossmann, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2006 geändert wird (7. BFG-Novelle 2006) (15 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Bevor wir in die Debatte eingehen, halte ich nur die Restredezeit der Fraktionen fest: SPÖ 4 Minuten, ÖVP 7 Minuten, Grüne keine Restredezeit mehr, Freiheitliche Partei 1 Minute und BZÖ ebenfalls 1 Minute.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jakob Auer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.00.19

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staats­sekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn es eher unüblich ist, dass man sich bei einem derartigen Tagesordnungspunkt zu Wort meldet, so möchte ich diese BFG-Novelle doch nicht unbemerkt oder unkommentiert hier vorübergehen lassen.

Diese Aufstockung des Personalstandes der Parlamentsdirektion, aber gleichzeitig auch die Ermöglichung von Personalaufnahmen für einen zusätzlichen Klub ist, wie ich glaube, durchaus notwendig – vor allem Letzteres. Das ist eine Anerkennung der hervor­ragenden Leistungen unserer Bediensteten des Hauses, die Kompetenz haben, die uns unterstützen. Das ist gar keine Frage. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Trotzdem auch eine kritische Bemerkung hiezu: Ich würde mir wünschen, dass in gleicher Schnelligkeit und Einigkeit auch bei der Mitarbeiterfinanzierungsproblematik eine Verbesserung eintritt, wie man auch die Aufstockung des Personals der Parla­mentsdirektion erreicht hat. (Beifall bei der ÖVP.) Im Vergleich zum deutschen Parlament ist unsere Ausstattung mit Personalressourcen wirklich mickrig, was die Unterstützung der Parlamentarier, der Damen und Herren Abgeordneten betrifft.

Ich bitte daher, beim kommenden Budget darüber nachzudenken, ob hier nicht zumindest eine deutliche Verbesserung eintreten könnte. Ich rede nicht vom Beispiel Deutschland, dass wir die gleichen Chancen, die gleichen Möglichkeit erhalten, aber eine deutliche Verbesserung müsste denkbar sein. Ich bitte daher vor allem die Klubverantwortlichen, aber auch das Präsidium das Parlaments zu Gunsten der Parla­mentarier nachzudenken, damit auch hier eine kleine Verbesserung erreichbar ist. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Scheibner.)

14.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Dazu ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 106

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 15 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.02.558. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 18/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz geändert wird (14 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Der sich zu Wort gemeldet habende Abgeordnete Mag. Kogler kommt nicht zum Aufruf, weil keine Restredezeit für die Grünen mehr vorhanden ist.

Daher gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Krainer zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.03.38

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Die vorliegende Novelle des Emissionszertifikategesetzes gibt es aus zwei wesentlichen Gründen.

Erstens: Der Verfassungsgerichtshof hat wesentliche Teile des alten Gesetzes und die dazugehörige Zuteilungsverordnung aufgehoben. Diesem Spruch des Verfassungs­gerichtshofes war zu entsprechen.

Zweitens: Durch diese Novelle wird eine flexible Reserve geschaffen, die es der Industrie und der E-Wirtschaft ermöglicht, durch einen Vorgriff auf die folgende Periode weiter zu wachsen und gleichzeitig CO2-effizienter zu werden.

Drei Gründe waren uns wichtig, drei Fragen standen hinter diesem Gesetz.

Erstens: Ist dieses Gesetz gut für die Umwelt? – Da sagen wir ja. Was den Emissions­handel betrifft, haben wir das zweiteffizienteste System in Europa; das hat uns die Europäische Kommission beschieden. Wir verbessern das, wir senken die Gesamt­emissionen weiter ab und erhöhen die CO2-Effizienz. Das ist sicher gut für die Umwelt.

Die zweite Frage war: Ist es gut für die Wirtschaft? Ist es gut für den Wirt­schaftsstandort? – Auch hiezu ein klares Ja. Das Gesetz ermöglicht, die Industrie zu modernisieren und auch weiter zu wachsen. Vor allem durch das Repowering können in der Elektrizitätswirtschaft bestehende, weniger effiziente Anlagen durch wesentlich effizientere ersetzt werden.

Es entsteht zum Beispiel in Wien im Moment das effizienteste kalorische Kraftwerk in ganz Europa mit KWK und mit einer Effizienz von über 86 Prozent. Das gibt es noch in keinem anderen Land in Europa.

Die dritte Frage war, ob es auch sozial gerecht ist. Erstens wirkt das Verschieben der Potentialfaktoren Preis dämpfend, was positiv ist. Zweitens – und das ist das Wesent-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 107

liche – haben wir auch im Ausschuss klar festgestellt, dass das Preisänderungsrisiko durch den Vorgriff nicht zu Lasten der Steuerzahler gehen darf.

Insofern sind diese drei Fragen für uns mit ja zu beantworten. Dieses Gesetz ist vielleicht das letzte in dieser GP, aber sicher nicht das unwichtigste.

Da wir am Dienstag noch keine fertige Novelle präsentieren konnten, hat es dann zwischen ÖVP und SPÖ vorgestern und gestern noch gute Gespräche gegeben. Es gibt auch ein Danke an alle Fraktionen, an die FPÖ, die Grünen und das BZÖ, dafür, dass sie es konstruktiv ermöglicht haben, dass wir dieses Gesetz heute noch im Plenum haben. Und auch einen besonderen Dank an mein Vis-à-vis für die guten Gespräche in den letzten zwei Tagen, an Herrn Kollegen Kopf. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neubauer. Restredezeit: 1 Minuten. – Bitte.

 


14.06.40

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ganz knapp: In Österreich ist es derzeit so, dass, ge­messen am globalen Temperaturanstieg, die dreifache Menge erzeugt wird. Während global der Temperaturanstieg 0,6 Grad Celsius beträgt, beträgt er in Österreich 1,8 Grad, also das Dreifache.

Wir haben uns den Vorschlag gut angesehen und haben Experten dazu befragt, unter anderem von der Technischen Universität in Wien Dr. Reinhard Haas. Wir haben für unsere Entscheidung auch einen Bericht von Sir Nicholas Stern herangezogen. Beide sprechen sich gegen eine solche Vorgehensweise, wie sie heute hier beschlossen werden soll, aus. Sie meinen vielmehr, dass mit 1 Prozent an Investitionen in den Klimaschutz in zehn bis 20 Jahren das Fünffache davon erreicht werden könnte. Bezüglich der Betriebe wird die Betriebswirtschaft gegenüber der Volkswirtschaft bevorzugt. Es gibt auch keine Differenzierung zu umweltfreundlichen oder anderen Investitionen.

Somit können wir diesem Antrag heute die Zustimmung nicht geben. (Beifall bei der FPÖ.)

14.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Kopf. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.08.14

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Den Umweltpolitikern dieses Hauses ist es ja nichts Unbekanntes, dass wir sehr viel davon halten, marktwirtschaftliche Instrumente in der Umweltpolitik einzusetzen. Das Emissionszertifikatssystem mit der Zuteilung einer gewissen Menge an Gratiszertifikaten und der Notwendigkeit, die Rechte der darüber hinausgehenden Emissionen dann zukaufen zu müssen, ist ein solches Instrument.

Ich denke, wir haben in der ersten Phase gute Erfahrungen damit gemacht. Wir justieren es jetzt etwas nach und brauchen deswegen auch diese Gesetzesnovelle. Ich denke aber, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Dem Kollegen Neubauer sei gesagt: Die Industrie und auch die E-Wirtschaft haben bisher den größten Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet. Wenn alle anderen Sektoren einen ähnlichen Beitrag geleistet hätten, wären wir schon wesentlich weiter. Trotzdem leistet die Industrie wieder einen Beitrag zur Reduktion dieser


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 108

Treibhausgasemissionen. Ich meine daher, dass Sie hier am falschen Punkt ansetzen. Wenn Sie diesem Gesetz nicht zustimmen wollen, das genau auf die Wirtschaft abzielt, die schon sehr viel getan hat, dann gehen Sie quasi auf die Falschen los.

Ich denke, wenn wir über andere Bereiche diskutieren würden, Verkehr und Ähnliches, okay, aber hier die Zustimmung zu verweigern, das kann ich eigentlich nicht verstehen, weil wir damit die Grundlage für ein sehr effizientes und effektives System schaffen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Eder-Gitschthaler zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


14.10.06

Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Es freut mich, meine erste Rede hier im Hohen Haus – noch dazu bin ich heute die letzte Rednerin, auch ein gutes Omen – zu diesem so wichtigen Thema halten zu dürfen. Wie meine Vorredner schon ausgeführt haben, wird mit der Novelle zum Emissionszertifikategesetz das bestehende Gesetz adaptiert. Emissions­reserven sollen flexibler gestaltet und durch die Schaffung wiederbefüllbarer Reserven Rechtssicherheit für die Betreiber gewährleistet und eine Gleichstellung aller Neuan­lagen ermöglicht werden. – So weit die Fakten.

Ich persönlich halte dieses Gesetz und damit die heute zu beschließende Novelle für sehr wichtig für den Klimaschutz, da der Emissionshandel marktwirtschaftliche Instru­mente mit den Zielen des Umweltschutzes verknüpft und damit ein innovatives Instrument in der Umweltpolitik etabliert.

Die bisherige Regelung mit der Emissionszertifikatsreserve von nur einem Prozent reichte nicht aus, einige Großprojekte – insbesondere im Bereich der Energie­wirtschaft – sind in Planung. Daher mussten wir handeln.

Österreich nimmt, meine sehr geehrten Damen und Herren, in vielerlei Hinsicht eine Vorreiterrolle ein. Es ist bei der Umwelttechnik und Umweltförderung auf dem richtigen Weg. Kein anderes Land hat einen derart hohen Anteil an alternativen Energieträgern und erneuerbaren Energien wie Österreich.

Bei den Biokraftstoffen ist Österreich EU-Spitzenreiter. Ich möchte Herrn Bundes­minister Josef Pröll für diesen eingeschlagenen Weg und auch für die vielen Initiativen danken. (Beifall bei der ÖVP.)

Denn für mich als Mutter ist es wirklich ein Anliegen, dass meine Kinder noch eine Umwelt vorfinden, die lebenswert ist. – Danke. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall beim BZÖ.)

14.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 14 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 109

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.13.079. Punkt

Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zum 9. und letzten Punkt der Tagesordnung.

Es liegen Wahlvorschläge der Fraktionen für Mitglieder und Ersatzmitglieder vor.

Als Mitglieder sollen die Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Mag. Christine Muttonen, Mag. Gisela Wurm, Karl Donabauer, Fritz Neugebauer und als Ersatz­mitglieder die Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Mag. Terezija Stoisits und Dr. Gerhard Kurzmann gewählt werden.

Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich im Sinne des § 66 Absatz 1 der Geschäftsordnung hierüber nicht mit Stimmzetteln, sondern durch Erheben von den Sitzen abstimmen lassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche daher jene Damen und Herren, die für die Annahme des von mir bekannt gegebenen Wahlvorschlages sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstim­mig angenommen.

Damit ist die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder in die Parlamentarische Versammlung des Europarates vollzogen.

*****

Die Tagesordnung ist erschöpft.

14.14.11Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 85/A bis 87/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 195/J bis 205/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates wird auf schriftlichem Weg einberufen.

14.14.30Ansprache der Präsidentin

 


14.14.31

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Wie es die parla­men­tarische Gepflogenheit ist, erlaube ich mir, Ihnen am Ende dieses Kalenderjahres 2006 alles Gute für die Weihnachtsfeiertage und für das Neue Jahr zu wünschen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 110

Wir stehen an einem sehr intensiven, arbeitsreichen und wohl auch spannenden Beginn einer neuen Gesetzgebungsperiode. Die Zusammenarbeit ist für uns alle zum Teil noch neu und auch ungewohnt. Gerade diese Situation ist aber eine, bei der es ganz besonders darauf ankommt, dass wir uns auf jene verlassen können, die hinter den „Kulissen“ arbeiten, nämlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der parlamentarischen Klubs und die parlamen­tarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Erlauben Sie mir, in Ihrem Namen ihnen allen herzlich zu danken und alles Gute zu wünschen! (Allgemeiner Beifall.)

Auch außerhalb des Parlaments gibt es viele Damen und Herren, die mit uns sehr eng zusammenarbeiten, viel mit uns zu tun haben. Lassen Sie mich nur die Vertreterinnen und Vertreter der Medien erwähnen! Auch diesen möchte ich in Ihrem Namen schöne Feiertage und ein gutes Neues Jahr wünschen! (Allgemeiner Beifall.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit im kommenden Jahr 2007. Ich bedanke mich vor allen Dingen auch für die jetzige konstruktive Zusammenarbeit. Wir hatten ja schon einige Zeit, uns einzugewöhnen.

Dem Zweiten Präsidenten des Nationalrates, Herrn Dr. Spindelegger, und der Dritten Präsidentin des Nationalrates, Frau Dr. Glawischnig-Piesczek, wünsche ich auch ganz persönlich alles Gute für die Feiertage.

Meine Damen und Herren! Es sind noch neun Tage bis Weihnachten. Nützen Sie die Gelegenheit, zumindest die Weihnachtsfeiertage in Ruhe zu verbringen, damit wir mit voller Kraft das Neue Jahr beginnen können! Alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)

14.16

*****

Bevor ich die Sitzung schließe, gebe ich noch bekannt, dass um 14.30 Uhr im Lokal VI eine Sitzung des Untersuchungsausschusses hinsichtlich der Beschaffung von Kampf­flugzeugen stattfindet.

Die Sitzung ist geschlossen.

14.17.06Schluss der Sitzung: 14.17 Uhr

 

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1017 Wien