NATIONALRAT

 

A B Ä N D E R U N G

 

 

            Die für Donnerstag, den 2. Februar 2012, um 12 Uhr im Lokal VI (Budgetsaal) anberaumte Sitzung des  Verfassungsausschusses  mit der Tagesordnung:

 

1.)        Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, ein Bundesgesetz über die Durchführung von Europäischen Bürgerinitiativen (Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz - EBIG) erlassen und das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Bundesministeriengesetz 1986, das Strafgesetzbuch, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidenten­wahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Wähler­evidenzgesetz 1973 und das Europa-Wählerevidenzgesetz geändert werden (EBIG-Einführungsgesetz) (1780/A)

(Wiederaufnahme der am 7. Dezember 2011 vertagten Verhandlungen)

 

2.)        Bürgerinitiative betreffend "Tierschutz als Rechtsgut im Verfassungsrang" (4/BI)

 

3.)        Antrag der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend verfassungsmäßige Verankerung des Tierschutzes in Form einer Staatsziel­bestimmung (340/A(E))

(Wiederaufnahme der am 25. März 2009 vertagten Verhandlungen)

 

4.)        Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung (290/A(E))

(Wiederaufnahme der am 25. März 2009 vertagten Verhandlungen)

 

5.)        Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung (861/A(E))

 

wird auf 12.30 Uhr (bis 16 Uhr) desselben Tages verschoben.

 

Wien, 2012 01 23

 

 

 

Dr. Peter Wittmann

Obmann

 

 

          Die Bundesministerin für Inneres wird dem Ausschuss für den Tagesordnungspunkt 1 und der Staatssekretär im Bundeskanzleramt für die Tagesordnungspunkte 2 bis 5 zur Verfügung stehen.

 

          Es ist vorgesehen, die Tagesordnungspunkte 2 bis 5 unter einem zu verhandeln.