1012/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.02.2010
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Markowitz, Petzner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Entwicklungskonzept für österreichische Bibliotheken

 

 

Im Zeitalter des Internets hat die Bibliothek Konkurrenz bekommen, was den freien Zugang zu Wissen, unabhängig vom Alter, der Herkunft und der Bildung betrifft. Zukünftig soll uns auch das Lesen von Büchern in digitaler Form (E-Books) das Leben erleichtern- keine Eselsohren mehr, kein Herumschleppen. Doch Bücher zu lesen bedeutet mehr, als nur Informationen zu erfahren, vielmehr ergibt sich die Möglichkeit, sich eine Auszeit des Alltags zu nehmen und in eine andere Welt einzutauchen. Lesen erweitert den Horizont und fördert die eigene Wahrnehmung der Umgebung, die Vorstellungskraft. Deshalb ist das Lesen und Vorlesen, besonders für Kinder ein ungeheurer Gewinn für ihre geistige Entwicklung. Lesen ist Training für die grauen Zellen und die beste Alternative zum passiven Konsumieren von Fernsehen und Internet.

 

Lesen und Bibliotheken boomen, wenn man Anreize und die notwendige Unterstützung bietet“, so der Geschäftsführer des Büchereiverbandes Österreichs und Präsident der europäischen Bibliotheksverbände Gerald Leitner. Zwei Drittel aller EU-Mitgliedsstaaten haben ein Bibliotheksgesetz, das die Leistungen der Bibliotheken gesetzlich und finanziell reglementiert. Nur zehr Länder, darunter auch Österreich, haben überhaupt keine eigenständige Bibliotheksgesetzgebung.

 

Forderungen danach gab es bereits mehrfach, jedoch hat die Bundesregierung unter Bundeskanzler Faymann immerhin die Entwicklung eines umfassenden Entwicklungskonzepts für öffentliche Bibliotheken im Regierungsprogramm verankert.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Ländern, Städten und Gemeinden ehest möglich ein Entwicklungskonzept für öffentliche Bibliotheken auszuarbeiten.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.