1025/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Evaluierung des Bankwechsels

 

Seit dem 1. November 2009 ist eine Empfehlung des österreichischen Bankenverbandes in Kraft, die den Bankenwechsel regelt. Grundlage dafür ist ein auf Druck der EU-Kommission zustande gekommener Kodex „Gemeinsame Prinzipien für den Bankkontenwechsel“, der von den europäischen Kreditinstitutverbänden (EBIC) ausgearbeitet wurde.

 

Die Empfehlung hat das Ziel, klare Regelungen und Vorgaben für den Bankwechsel zu schaffen und enthält folgende Eckpunkte:

 


 

Aufgrund dieser Empfehlungen hat die Arbeiterkammer im März 2010 eine Studie betreffend den Kontowechsel in Österreich durchgeführt. Ergebnis der Studie war, dass ein Kontowechsel noch immer sehr langwierig ist.

 

Um herauszufinden, ob diese freiwillige Selbstverpflichtung der Banken ausreichend ist oder ob es für einen einfacheren und schnelleren Bankwechsel einer gesetzlichen Regelung bedarf, wird eine Evaluierung der Empfehlungen in einem Jahr angeregt.

 

Mit der Durchführung einer solchen Evaluierung könnte beispielsweise die Arbeiterkammer in Zusammenarbeit mit dem VKI beauftragt werden, in dem die Studie vom März 2010 Anfang des Jahres 2011 wiederholt wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, zu evaluieren, ob die Empfehlungen der österreichischen Kreditinstitute, die seit 1. November 2009 in Kraft sind, zur Erleichterung und Beschleunigung des Bankenwechsel ausreichend sind oder ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf, und dem Nationalrat noch im ersten Quartal des Jahres 2011 über das Ergebnis dieser Untersuchung zu berichten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.