1027/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend erforderliche Waffenhandelskontrolle

 

Der Handel mit Waffen ist nach Meinung vieler Experten und Expertinnen einer der Hauptgründe für Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des internationalen Völkerrechts. Wo Waffenbesitz nicht kontrolliert wird, hat die Zivilbevölkerung zu leiden. Waffen tragen nicht nur maßgeblich zur Eskalation von Konflikten bei und fordern jährlich 740.000 Todesopfer, sondern verschärfen Konflikte und erschweren eine friedliche Lösung. Sie destabilisieren Gesellschaften, zersetzen Staaten und können die wirtschaftliche und soziale Entwicklung eines Landes hemmen. Die Tatsache, dass der Waffenhandel viel zu diesen schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts beiträgt, findet indes nur wenig Beachtung.

 

Im Außenhandelsgesetz gibt es trotz der Novelle 2005 immer noch aufgrund fehlender effektiver Endverbraucherkontrollen Lücken, die der illegalen Verbringung von Waffen in kriegsführende Gebiete Vorschub leisten. So ist die Vergabe einer Bewilligung nicht an eine wirksame Endverbraucherkontrolle gekoppelt, was heißt dass nicht überprüft wird, ob die ausgeführten Waffen auch wirklich an den angegeben Käufer und an niemand anderen gelangen. Mangelhafte Endverbraucherkontrolle kann verheerende Folgen haben: Internationale Waffen­embargos können so durch Scheingeschäfte umgangen werden, paramilitärische und terroristische Gruppen aufgerüstet werden. Laxe Bewilligungskriterien und schlechte Endverbraucherkontrollen können schlimme Folgen für ganze Regionen haben, und nicht zuletzt gefährlich für regionale und internationale Sicherheitskräfte werden. So könnte z.B. ein zur Friedenssicherung in den Tschad entsandter österreichischer Soldat von der gegnerischen Miliz mit einer österreichischen Waffe angeschossen werden, weil keine hinreichende Endverbraucherkontrolle durchgeführt wurde.

 

Zudem ist auch eine Bewilligung für Randfeuerwaffen in der Verordnung zum Außenhandelsgesetz vorzusehen, da diese aufgrund technischer Weiter­entwicklungen mittlerweile tödliche Durchschusskraft entwickelt haben, so dass zB. Schüsse einer Randfeuerwaffe kugelsichere Westen - wie jene von Polizeieinheiten – mühelos durchschlagen können. Die fehlende Bewilligungspflicht für Randfeuerwaffen ist somit eine Gefahr für alle und erleichtert zudem den illegalen Export dieser Waffen. Die so oft verharmlosten „Kleinwaffen“ fordern in Kriegen und Bürgerkriegen mehr Opfer als jede andere Waffenart (60-90%). „Kleinwaffen sind die wahren Massenvernichtungswaffen unserer Zeit“, warnten bereits Vertreter der UNICEF und UN-Generalsekretär Kofi Annan im Jahr 2001.

 

Die Schließung dieser Bewilligungslücken im Außenhandelsgesetz und die Schaffung einer effektiven Endverbraucherkontrolle sind dringend notwendig, um den effektiven Schutz der Menschenrechte, va. in Krisengebieten, sicherzustellen. Es gibt daher unmittelbaren Handlungsbedarf.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf für eine Novelle des Außenhandelsgesetzes zuzuleiten, die ein wirksames und lückenloses System der Endverbraucherkontrolle - insbesondere durch Vorschreibung eines rechts­verbindlichen und bestimmte Mindestkriterien erfüllenden Endverbraucherzertifikates - verankert, die Erteilung einer Bewilligung von der Vorlage eines Endverbraucherzertifikats abhängig macht, die Übermittlung der Seriennummern nach erfolgtem Export seitens des Exporteurs an das Bundesministerium sowie die Vorlage einer Wareneingangsbescheinigung des Endverbrauchers beim Bundesministerium vorschreibt und den Endverbraucher zur Duldung stichprobenartiger Vor-Ort-Kontrollen verpflichtet sowie Sanktionen im Falle nicht widmungsgemäßer Verwendung normiert und die darüber hinaus Randfeuerwaffen als bewilligungspflichtige Güter definiert.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.