1045/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend regelmäßige Kontrollen der Lager von Abfallsammler und Abfallbehandler in kürzeren Abständen

 

 

Aus der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 4012/J der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 11. Dezember 2009 betreffend Kostentragung der Entsorgung illegaler Lager von gefährlichen Abfällen durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft geht hervor, dass im Jahr 2008 knapp 13.800 Tonnen von potentiell krebserzeugenden Abfällen zur Verwertung nach Österreich importiert wurden. Durch die AWG-Novelle 2007 ist der Import asbesthaltiger Abfälle zur Beseitigung nach Österreich seit 2008 offiziell verboten.

 

Ferner wurde bei der Beantwortung dieser schriftlichen parlamentarischen Anfrage ausgeführt, dass mit dem progressiven Ausbau des Elektronischen Datenmanagements in der Abfallwirtschaft zudem eine Plattform geschaffen wurde, die es hinkünftig erlaubt, Abfallströme viel genauer zu erfassen und Fehlentwicklungen rasch zu orten sowie entsprechende Maßnahmen zu setzen. Weiters wurde die Kontrolltätigkeit des BMLFUW in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung in den letzten Jahren ausgedehnt, um auch dahingehend mögliche Gefährdungen hintan zu halten.

Grundsätzlich ist laut Anfragebeantwortung festzuhalten, dass trotz bester gesetzlicher Grundlagen und optimalem Vollzug inklusive Kontrolltätigkeit vor Ort, rechtswidrige Vorgänge – wie in der gegenständlichen Causa – nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.

Und - Die Lager von Sammlern und Behandlern sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im AWG 2002 in 5-jährigen Abstand von den zuständigen Landesbehörden zu kontrollieren.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert künftig eine regelmäßige Kontrolle sämtlicher Lager von Abfallsammlern und Abfallbehandlern in kürzeren als den derzeit vorgesehenen 5-jährlichen Kontrollen sicherzustellen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.