1092/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.04.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Anreizmodell für Smart Meter Installationen

 

 

Smart Metering ist eine wichtige Weiterentwicklung der Ablesetechnik im Bereich der Haushaltskunden, die Vorteile sowohl für die Energiekunden als auch für die Netzbetreiber bringt. Weiters kann laut internationalen Studien die zügige Einführung von Smart Metering im Haushaltsbereich auch erkennbare Vorteile für die Volkswirtschaft bringen.

·         Durch zeitnahe Informationen können Kunden Energie effizienter einsetzen und somit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten (Berechnungen zufolge sinkt der Stromverbrauch um durchschnittlich 3% bei Haushalten mit Smart Meter (bei "optimistischen" Studien um bis zu 10%))

·         Durch gemeinsame Nutzung der Smart Metering Kommunikationssysteme für Strom und Gas können für diese beiden leitungsgebunden Energieträger die Ablesevorgänge verbilligt werden

·         Die Netzbetreiber können durch den höheren Automatisierungsgrad die Kosten senken und den Kundenservice deutlich verbessern (raschere Auskunft, weniger Fehler)

·         Durch flexible, zeitabhängige Strom und Gastarife kann der Wettbewerb belebt werden und können die Kunden ihre Energie langfristig günstiger kaufen

·         Durch die Einführung von Smart Meter werden Arbeitsplätze, insbesondere im Elektroinstallationsgewerbe, geschaffen und die Arbeitsplätze bei den Netzbetreibern gesichert

·         Auch durch die erforderlichen Investitionen im Telekom- und IT-Bereich sind positive Wirtschaftsimpulse zu erwarten.

 

Wie internationale Untersuchungen zeigen, ist der Nutzen umso größer, je rascher die Einführung erfolgt. Daher sollten Anreize geschaffen werden, die die Netzbetreiber dazu veranlassen, die Einführung möglichst rasch durchzuführen, ohne aber die Endkunden mit insgesamt höheren Kosten zu belasten.

Gleichzeitig ist aber sicherzustellen, dass österreichweit durch die Regulierungsbehörde einheitliche Standards eingeführt und umgesetzt werden. Insbesondere sollen Kooperationen zwischen den Netzbetreibern sichergestellt werden, um sinnlose Mehrgleisigkeiten (durch 140 Netzbetreiber!) bei der Entwicklung der notwendigen Kommunikationssysteme zu vermeiden. Eine strikte Einhaltung des Datenschutzes ist ebenfalls sicherzustellen.


Als Anreiz sollte ein spezieller, zeitlich befristeter zusätzlicher Abschreibungsbetrag geschaffen werden. Für alle bis 31.12.2011 installierten Smart Meters soll der Netzbetreiber einen zusätzlichen Betrag von 30.- Euro abschreiben können; für 2012 installierte Smart Meters 20.- Euro und für 2013 installierte Smart Meters 10.- Euro.

 

Diese Beträge werden in den jeweiligen Jahren dann normalen Abschreibungen hinzugerechnet und erhöhen das verzinsliche Kapital der Netzbetreiber.

 

Um den langfristigen gesamtwirtschaftlichen Nutzen der Installation von Smart Meters zu maximieren, muss sichergestellt sein, dass eine "offene Schnittstelle" verwendet wird, die neben der Übertragung von Daten des Elektrizitätsverbrauchs auch noch die Übertragung anderer Daten an Dritte (Unternehmen bzw. Stellen) zulässt:

 

Das oben genannte Anreizmodell sollte so ausgestaltet sein, dass nur jene Smart Meter Installationen eine Förderung erhalten, die in Linie mit einem österreichweit einheitlichen Standard sind.

 

In Summe trägt dieses Modell dazu bei, dass Investitionen eher früher als später getätigt werden. Der volkswirtschaftliche Vorteil durch das Smart Metering kann daher rascher realisiert werden. Dieses Modell ergänzt das allgemeine Investitionsanreizmodell, das in der Regulierungsperiode 2010 - 2013 gilt und legt einen Schwerpunkt hin zu Smart Metering.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zukommen zu lassen, die ein Anreizmodell für die Installation von Smart Meter insbesondere durch eine vorübergehende Erhöhung der Abschreibung bis 2013 vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie ersucht.