110/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend das Versehen der Etappenpläne zum Abbau baulicher Barrieren mit Zeitplänen

In § 8 Abs 2 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet sich der Bund, die geeigneten und konkret erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen. Dazu war bis zum 31. Dezember 2006 nach Anhörung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation ein Plan zum Abbau baulicher Barrieren für die vom Bund genutzten Gebäude zu erstellen und die etappenweise Umsetzung vorzusehen.

Bis auf das Bundesministerium für Landesverteidigung sind alle Ministerien dieser Verpflichtung nachgekommen. Allerdings haben sowohl das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung die Etappenpläne ohne konkrete Zeitplanung erstellt.

Um die tatsächliche Umsetzung der Pläne und eine seriöse finanzielle Planung sicherzustellen, ist das Versehen der Etappenpläne mit Zeitplänen unverzichtbar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler, der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, die Etappenpläne ihres jeweiligen Ressorts, die gem § 8 Abs 2 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz erstellt wurden, mit einer konkreten Zeitplanung zu versehen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.