1105/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 22.04.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Linder, Jury,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Aufrechterhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Verpflichtung zur
militärischen Landesverteidigung der Republik Österreich
Seit dem Amtsantritt von Bundesminister Darabos,
hat die Demontage des
österreichischen Bundesheeres einen Namen. Zum kontinuierlichen Abbau
militärischer Fähigkeiten ist auch noch die mangelnde
Verhandlungsfähigkeit des
Ressortleiters hinzu gekommen. Im Zuge der
geplanten Einsparungsmaßnahmen der
Bundesregierung, wird das Bundesministerium für Landesverteidigung
mit
Zustimmung des Ministers nahezu
ausgeblutet.
Jetzt hat auch der Generalstabschef des
österreichischen Bundesheeres, General
Entacher, einen Fortbestand diverser
Waffengattungen in Frage stellt, damit ist nun
ein bisheriger Höhepunkt im
parteipolitisch motivierten "Kampf" gegen das
Bundesheer erreicht.
Durch eine Auflösung der
Kampfpanzerverbände, der Panzerartillerie oder der
schweren Pioniere wird der sogenannte Einsatz der verbundenen Waffen massiv
eingeschränkt und in seiner jetzigen Form unmöglich gemacht.
Darüber hinaus ist ja auch die Nachbeschaffung für die vor ihrem
Lebenszeit-Aus
stehenden SAAB 105 bereits aufgegeben worden. Dadurch werden für die
Luftraumsicherung und Luftraumüberwachung alle anderen Systeme durch
Mehreinsätze beansprucht werden, was
besonders im Falle der EUROFIGHTER zu
insgesamt massiv steigenden Betriebskosten und zu einer Verkürzung
der
Lebenszeit führen wird.
Mittlerweile ist auch die Fähigkeit zur
Übung in Brigadestärke den fehlenden
Finanzmitteln zum Opfer gefallen, wie eine Absage einer bereits fertig
geplanten
Brigadeübung der 3. Panzergrenadierbrigade für diesen Sommer belegt.
Die Miliz -
integraler Bestandteil der militärischen Landesverteidigung - ist bereits
so
ausgedünnt, dass im Ministerium laut über eine Abänderung des
derzeitigen
Wehrdienstes von sechs Monaten auf fünf plus ein Monat angedacht wird.
Dadurch wird ganz offensichtlich, dass das
Bundesheer bereits die Grenze zur
Einsatzfähigkeit zur militärischen Landesverteidigung erreicht hat.
Jeder weitere
Schritt zur Einschränkung von
militärischen Fähigkeiten ist bereits als Verhinderung
des verfassungsrechtlichen Auftrages zur militärischen
Landesverteidigung zu
werten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, alle Einsparungsmaßnahmen zu unterlassen, die eine – verfassungsrechtlich verpflichtende - militärische Landesverteidigung der Republik Österreich gefährden und insbesondere eine Auflösung der schweren Waffensysteme des Bundesheeres zum Ziel haben."
In formeller Hinsicht wir die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss angeregt.