1105/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.04.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Linder, Jury,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Aufrechterhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Verpflichtung zur

militärischen Landesverteidigung der Republik Österreich

Seit dem Amtsantritt von Bundesminister Darabos, hat die Demontage des
österreichischen Bundesheeres einen Namen. Zum kontinuierlichen Abbau
militärischer Fähigkeiten ist auch noch die mangelnde Verhandlungsfähigkeit des
Ressortleiters hinzu gekommen. Im Zuge der geplanten Einsparungsmaßnahmen der
Bundesregierung, wird das Bundesministerium für Landesverteidigung mit
Zustimmung des Ministers nahezu ausgeblutet.

Jetzt hat auch der Generalstabschef des österreichischen Bundesheeres, General
Entacher, einen Fortbestand diverser Waffengattungen in Frage stellt, damit ist nun
ein bisheriger Höhepunkt im parteipolitisch motivierten "Kampf" gegen das
Bundesheer erreicht.

Durch eine Auflösung der Kampfpanzerverbände, der Panzerartillerie oder der
schweren Pioniere wird der sogenannte Einsatz der verbundenen Waffen massiv
eingeschränkt und in seiner jetzigen Form unmöglich gemacht.
Darüber hinaus ist ja auch die Nachbeschaffung für die vor ihrem Lebenszeit-Aus
stehenden SAAB 105 bereits aufgegeben worden. Dadurch werden für die
Luftraumsicherung und Luftraumüberwachung alle anderen Systeme durch
Mehreinsätze beansprucht werden, was besonders im Falle der EUROFIGHTER zu
insgesamt massiv steigenden Betriebskosten und zu einer Verkürzung der
Lebenszeit führen wird.

Mittlerweile ist auch die Fähigkeit zur Übung in Brigadestärke den fehlenden
Finanzmitteln zum Opfer gefallen, wie eine Absage einer bereits fertig geplanten
Brigadeübung der 3. Panzergrenadierbrigade für diesen Sommer belegt. Die Miliz -
integraler Bestandteil der militärischen Landesverteidigung - ist bereits so
ausgedünnt, dass im Ministerium laut über eine Abänderung des derzeitigen
Wehrdienstes von sechs Monaten auf fünf plus ein Monat angedacht wird.

Dadurch wird ganz offensichtlich, dass das Bundesheer bereits die Grenze zur
Einsatzfähigkeit zur militärischen Landesverteidigung erreicht hat. Jeder weitere
Schritt zur Einschränkung von militärischen Fähigkeiten ist bereits als Verhinderung
des verfassungsrechtlichen Auftrages zur militärischen Landesverteidigung zu
werten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

Entschließungsantrag


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, alle Einsparungsmaßnahmen zu unterlassen, die eine – verfassungsrechtlich verpflichtende - militärische Landesverteidigung der Republik Österreich gefährden und insbesondere eine Auflösung der schweren Waffensysteme des Bundesheeres zum Ziel haben."

In formeller Hinsicht wir die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss angeregt.