1193/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.06.2010
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Entschließungsantrag

ANTRAG

der Abgeordneten Herbert Kickl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Einfrieren der Politikergehälter und Senkung der Politikerpensionen alter Art um zumindest 10 %

 

 

Mit BGBl I Nr. 53/2009 wurde eine Nulllohnrunde für Politikerinnen und Politiker, beschlossen. Dieser Beschluss galt jedoch ausschließlich für das Jahr 2010. Daher ist es notwendig diese Regelung auf die Jahre 2011 und 2012 weiter auszudehnen.

 

Die Politikerpensionen alter Art wurden vor 13 Jahren abgeschafft. 472 Altpolitiker und Hinterbliebene erhalten noch immer eine gut dotierte Rente von ca. 3.136 Euro monatlich (14 x im Jahr) bis zu einer 14.000 Euro Luxusrente.

 

Alleine im Jahr 2009 haben mehr als 26 Millionen Euro die gut dotierten Renten und die Luxusrenten von Ex-Regierungsmitgliedern und Parlamentariern verschlungen.

 

Diesen Renten gegenübergestellt, waren 2008 12,4% der Bevölkerung armutsgefährdet. Hochgerechnet auf die österreichische Gesamtbevölkerung liegt dieser Wert mit 95% Vertrauenswahrscheinlichkeit Laut Statistik Austria zwischen 11,4% und 13,3%, bzw. können zwischen 940.000 und 1,1 Million Österreicherinnen und Österreicher als armutsgefährdet bezeichnet werden. Von den im 2010 rund eine Million armutsgefährdeten Personen leben rund 400.000 (bzw. 5% der Bevölkerung) in manifester Armut. Die Zahl der Armutsgefährdeten ist im Steigen begriffen.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Antrag

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die ein Einfrieren der Politikergehälter für die Jahre 2011 und 2012 und die Senkung der Politikerpensionen, die noch nach dem alten System ausbezahlt werden, um zumindest 10 % beinhaltet.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.