123/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend audiopädagogische Förderung für hörbehinderte Kinder

In Österreich leben rund 1,5 Millionen schwerhörige Menschen. Jeder fünfte Österreicher über 14 ist schwerhörig. Für diese große Gruppe gibt es von der öffentlichen Hand allerdings nur eine unzureichende Förderung von Maßnahmen der sozialen Integration. Und obwohl sich zeigt, dass hörbehinderte Kinder bei rechtzeitiger Förderung bessere Chancen haben, im Berufs- und Privatleben erfolgreich zu bestehen, ist die Audiopädagogik nach wie vor eine von den österreichischen Sozialversicherungsträgern und Förderstellen nicht anerkannte Disziplin.

Dank moderner Technologien ist es heute in den meisten Fällen möglich, eine funktionale Hörfähigkeit zu entwickeln. Ziel muss es sein, so früh als möglich mit einer präventionsorientierten Förderung zu beginnen, damit die Hör- und Sprechfähigkeit rechtzeitig in Gang gesetzt werden. Eine frühe Förderung ist vor allem deshalb wichtig, da auch die kognitive Entwicklung eines Kindes stark von der Hör- und Sprachentwicklung abhängt. Durch eine audiopädagogische Förderung soll somit sichergestellt werden, dass sich auch hörbeeinträchtigte Kinder im Rahmen ihrer Möglichkeiten optimal entwickeln können. Zudem besteht bei Vorliegen einer Hörbeeinträchtigung die Gefahr, dass es bei der motorischen Entwicklung eines Kindes zu Defiziten kommt.

Hörbehinderte Kinder verdienen eine optimale fachspezifische Unterstützung, damit ihnen eine bestmögliche Integration in die Gesellschaft gewährleistet werden kann. Wenn Eltern heute erfahren, dass ihr Kind hörbehindert ist, muss ihnen und ihren Kindern eine hörgeschädigtenspezifische, pädagogische Förderung und Beratung zur Seite stehen. Durch präventionsorientierte Förder- und Bildungsmaßnahmen soll hörbehinderten Kindern eine bestmögliche Gesamtentwicklung ermöglicht werden.

Aufgrund der enormen Bedeutung einer rechtzeitigen Förderung, soll unser Sozialstaat die audiopädagogische Betreuung und Förderung hörbehinderter Kinder unterstützen. Damit ist außerdem sichergestellt, dass diese Kinder später als Erwachsene nicht oder in weit geringerem Ausmaß auf die Unterstützung des Sozialstaates angewiesen sind.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit eine individuelle audiopädagogische Förderung für hörbehinderte Kinder von der öffentlichen Hand unterstützt wird.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.