1249/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.08.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend behindertengerechte Genossenschaftswohnungen und Gemeindewohnungen

 

Oft suchen behinderte Menschen lange Zeit vergebens nach einer Wohnung, die sie trotz eingeschränkter Mobilität oder aufgrund einer Sinnesbehinderung wirklich für sich nutzen können. Es herrscht am Wohnungsmarkt ein Mangel an adaptierten und so genannten „behindertenfreundlichen“ Wohnungen.

 

Auch  viele Gemeinde-  oder Genossenschaftswohnungen wurden von den Bauträgern selbst oder von behinderten Vormietern bzw. Nutzungsberechtigten behindertengerecht adaptiert. Dazu wurden meist auch öffentliche Fördermittel verwendet.

 

Es liegt daher im Interesse der öffentlichen Hand und des Sozialstaates, bereits adaptierte Wohnungen möglichst auch wieder für behinderte Menschen bereitzustellen.

 

Dazu sind die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, indem behindertengerechte Wohnungen im Eigentum der öffentlichen Hand oder behindertengerechte Genossenschaftswohnungen in einer Datenbank erfasst werden und vornehmlich behinderten Menschen zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Sollten sich mehrere Personen um eine behindertengerechte Wohnung einer Genossenschaft oder im Eigentum der öffentlichen Hand bewerben, so wäre einer behinderten Person der Vorzug zu geben.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche vorsieht, das Bundesmietrecht so zu ändern, das behindertengerechte Genossenschafts- und Gemeindewohnungen bevorzugt an behinderte Menschen vergeben werden. Diese behindertengerechte Wohnungen sollen dazu in einer Datenbank registriert werden."

 

In formeller Hinsicht wird Zuweisung an den Justizausschuss beantragt.