1277/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.09.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Öffnung des Zugangs zur Palliativmedizin für Kinder

 

Auf der Seite www.kinderhospiz ist unter anderem folgendes zu lesen: „ Kinder haben spezielle Bedürfnisse, die von Erwachsenen oft nicht wahrgenommen werden. Erst recht nicht, wenn durch eine langwierige Krankheit oder Behinderung der Kampf um das Überleben im Vordergrund steht.

Palliativmedizin ist ein Teil der modernen wissenschaftlichen Medizin und stellt Begleitung zur Lebensqualitätssicherung und Schmerzfreiheit im Rahmen eines ganzheitlichen Menschenbildes in den Mittelpunkt. Dabei ist die palliative Medizin der älteste Zweig der Medizin und ohne die Menschlichkeit und die Kunst der Begleitung nicht vorstellbar.

 

Palliation geschieht neben und mit kurativen Ansätzen, möglichst ab Diagnosestellung parallel zu kurativen Angeboten, oft aber auch nachdem das Ziel der kurativen Medizin – Heilung – nicht oder nicht mehr gegeben ist.

 

Leitziel ist es, die Lebensqualität des erkrankten Kindes zu verbessern und die sozi-ale Eingliederung in den gestärkten Familienverband unter größtmöglicher Selbständigkeit zu fördern.

 

Gerade bei schwer erkrankten Kindern ist diese Art der Betreuung besonders wichtig, da dieser Ansatz für die Kinder eine wesentliche Erleichterung ermöglicht und trotz einer langwierigen Krankheit die bestmöglichste Lebensqualität bietet.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche vorsieht, dass der Zugang zur Palliativmedizin für Kinder

flächendeckend ermöglicht wird."

 

In formeller Hinsicht wird Zuweisung an den Gesundheitsausschuss beantragt.