1282/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.09.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Antrag

 

der Abgeordneten Hagen, Dolinschek

Kolleginnen und Kollegen

betreffend grenzüberschreitenden Strafverfolgung von ausländischen Verkehrssündern nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit

Im Juni 2009 erklärte Verkehrsministerin Bures, dass mit der Festsetzung der Mindeststrafe für Geschwindigkeitsübertretungen über 30 km/h auf 70 Euro die Grundlage zur Strafverfolgung ausländischer Raser geschaffen wurde. Ein Jahr danach steht aber fest, dass die grenzüberschreitende Strafverfolgung von Verkehrssündern in der Praxis weiterhin nicht funktioniert. Aus einem gemeinsamen Bericht von Verkehrsministerium, Innenministerium und Bundeskanzleramt über die Erfahrungen der österreichischen Behörden auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Halter- und Lenkerauskunft geht nämlich hervor, dass ausländische Lenker weiterhin straffrei durch Österreich rasen und drängeln, sofern sie nicht an Ort und Stelle angehalten werden. Denn ausländische Behörden weigern sich oft, Halter- und Lenkerdaten ihrer Bürger, die Verkehrsübertretungen in Österreich begangen haben, bekanntzugeben.

Nahezu alle Bundesländer berichten, dass vor allem italienische Behörden so gut wie keine Auskünfte über deren Fahrzeughalter erteilen. Allein in der Steiermark werden jährlich rund 10.000 Verwaltungsstrafverfahren eingestellt, die italienische Kennzeichen betreffen. Ungarische Behörden wiederum würden österreichische Verwaltungsentscheidungen nicht akzeptieren und daher die Rechtshilfe ablehnen. Vertreter des ÖAMTC berichteten, dass Frankreich sogar die Zustellung österreichischer Strafzettel konsequent und systematisch verweigert.

Auch im Bericht des Salzburger Landesrechnungshofes vom Jänner 2009 über die Abwicklung von Verkehrsstrafen in der Bezirkshauptmannschaft Hallein wird folgendes festgestellt:

Begehen Lenker von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen in Österreich Verkehrsdelikte, werden sie oftmals nicht gestraft, weil gegen sie in ihren Heimatstaaten nicht vorgegangen werden kann. So blieben im Jahr 2007 von den rund 300.000 im Land Salzburg festgestellten Verkehrsdelikten rund 50.000 ungestraft.

Der Salzburger Landesrechnungshof sieht in dieser Ungleichbehandlung von inländischen gegenüber ausländischen Autolenkern nachteilige Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, da ausländische Lenker nicht im selben Ausmaß wie inländische Lenker mit Strafen rechnen müssen. Lediglich gegen Lenker von Fahrzeugen mit deutschem und schweizer Kennzeichen kann in deren Heimatstaaten mittels Verwaltungsstrafverfahren vorgegangen werden, allerdings nicht in allen Fällen."

Österreich aber zählt bei der Amtshilfe zur Verfolgung von einheimischen Verkehrssündern zu den europäischen Musterschülern: Anfragenden ausländischen Behörden werden die erforderlichen Daten auch dann mitgeteilt, wenn sie ihrerseits dazu in Bezug auf ihre Bürger nicht bereit sind.
Dadurch werden
österreichische Autofahrerinnen und Autofahrer benachteiligt.

 

Die Bundesregierung sollte rasch auf diesen Missstand reagieren und notwendige Daten über heimische Autofahrerinnen und Autofahrer nur dann an ausländische Behörden weitergeben, wenn gewährleistet ist, dass auch umgekehrt derartige Auskünfte an Österreich erteilt werden.

Es sind außerdem rasch einheitliche EU-Regelungen zu schaffen, die den unbürokratischen grenzüberschreitenden Austausch von Lenker- und Halterdaten sowie die Zustellung von Schriftstücken ermöglicht. Um den direkten Datenaustausch zu ermöglichen sollte Österreich rasch Eucaris (Europäisches Fahrzeug- und Führerscheininformations-system) beitreten. Denn eine direkte Abfrage von Halterdaten würde den Wegfall des aufwendigen und oft erfolglosen Schriftverkehrs ermöglichen und wäre für die heimischen Behörden im verwaltungspolizeilichen Bereich eine enorme Hilfe und Erleichterung, etwa bei, der Ermittlung von Fahrzeughaltern bei Radaranzeigen.

Zudem wäre es am effektivsten, ausländische Verkehrssünder an Ort und Stelle abzustrafen und den Strafbetrag sofort einzukassieren. Daher sollte die Exekutive an neuralgischen Stellen verstärkt mit Anhaltungen vorgehen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, effiziente Maßnahmen zur Umsetzung einer grenzüberschreitenden Strafverfolgung von Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern mit ausländischem Kennzeichen schnellstmöglich vorzubereiten, die zumindest folgende Punkte beinhalten:

      Österreichische Behörden sollen Daten über heimische Autofahrerinnen und Autofahrer nur dann an ausländische Behörden weitergeben, wenn gewährleistet ist, dass auch umgekehrt derartige Auskünfte an Österreich erteilt werden.

      Es müssen rasch EU-Regelungen geschaffen werden, die den unbürokratischen grenzüberschreitenden Austausch von Lenker- und Halterdaten sowie die Zustellung von Schriftstücken ermöglichen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.