1286/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.10.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Maßnahmen zum Schutz von  Straßentieren („Streunertieren“) in der EU

 

 

 

Durch verantwortungslose Massenzüchtungen von Hunden oder Katzen und dem Aussetzen von Tieren kommt es in Süd- und Südosteuropa zu einer wachsenden Anzahl von „Streunertieren“. In vielen Fällen werden die Tiere grausam misshandelt, auf offener Straße getötet oder in sogenannte „Todeslager“ gebracht, wo sie massenweise getötet werden. In einigen EU-Mitgliedsländern gibt es zwar Gesetze, die diese Maßnahmen  verbieten, doch  wird deren Einhaltung kaum überprüft. Selbst schlimmste nachgewiesene Tierquälereien haben keine strafrechtlichen Folgen.

 

Im Vertrag von Lissabon (sog. EU-Reformvertrag) haben sich die Regierungen darauf verständigt, das "Amsterdamer Protokoll" zum Tierschutz als einen eigenständigen Artikel zu verankern. Das Vertragswerk besagt,  dass die Union und die einzelnen Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen Rechnung zu tragen haben.  Die  Tiergesundheitsstrategie der EU sollte daher nicht nur für landwirtschaftliche Nutztiere, Wildtiere und Haustiere, sondern auch für auch für Straßentiere gelten. Insbesondere ist es notwendig, die Leiden dieser Tiere durch vorbeugende Impfmaßnahmen und Maßnahmen der Geburtenkontrolle zu verringern.

 

Die europäischen Bürgerinnen und Bürger lehnen die Massentötung von heimatlosen und verwilderten Tieren vehement ab. Seit Jahren treten sie dafür ein, dass die Missstände im Umgang mit Straßentieren endlich abgestellt und politische Maßnahmen ergriffen werden. Die Europäische Union ist daher gefordert, EU-weit gültige, geeignete Maßnahmen zum Schutz der „Streunertiere“ zu ergreifen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf EU-Ebene zum Schutz von Straßentieren („Streunertieren“) für folgende Maßnahmen einzutreten:

1.    Einbeziehung dieser Tiere in den EU-Tierschutz-Aktionsplan sowie in die Tiergesundheitsstrategie der Europäischen Union und Erlassung EU-weit gültiger Rechtsvorschriften zum Schutz von Straßentieren („Streunertieren“)

2.    Schaffung bindender EU-weit gültiger Regelungen für vorbeugende Impfmaßnahmen und Maßnahmen der Geburtenkontrolle;

3.    Verbot der Einrichtung von Tötungsstationen;

4.    Verbot des Missbrauchs von Straßentieren für Laborversuche; 

5.    Beauftragung der Mitgliedstaaten, auf nationaler Ebene geeignete Verwaltungssysteme zur Sterilisation und Impfung der Straßentiere einzuführen;

6.    Zurverfügungstellung finanzieller Mittel, um nachhaltige Lösungsmodelle zum Schutz der Straßentiere in Europa umzusetzen;

7.    Einführung von Mindeststandards für Tierheime in der Europäischen Union.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.