1310/A XXIV. GP

Eingebracht am 20.10.2010
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ANTRAG

 

der Abgeordneten Josef Bucher

Kolleginnen und Kollegen

 

 

gem. Art. 49b B-VG iVm § 26 GOG-NR

auf Durchführung einer Volksbefragung gem. Art. 49b B-VG über das Asylrecht

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Gemäß Art. 49b B-VG wird eine Volksbefragung mit nachstehender Fragestellung durchgeführt:

 

Ist es in Österreich zu einfach, das Asylrecht zu missbrauchen?

 

Ja   o        Nein   o

 

Begründung:

 

Die Regierung kann die Ausländerthematik nicht einfach beiseite schieben, weil sie SPÖ und ÖVP unangenehm ist. Wie die jüngsten Wahlen deutlich bewiesen haben, be­schäftigt und bewegt diese Problematik die Menschen in Österreich. Die Politik ist deshalb zum Handeln verpflichtet und muss Lösungsvorschläge umsetzen. Da dies bislang aber aus noch näher zu diskutierenden Gründen unterblieben ist, die Angelegenheit aber keinen unnötigen Aufschub mehr duldet, soll und muss ein offener Dialog geführt und die Regierung zum Handeln gezwungen werden.

Das BZÖ spricht sich daher dafür aus, Volksbefragungen zu den Themen Asyl, Bleiberecht, Zuwanderung und Integration abzuhalten. Nur mit dem Mittel der direkten Demokratie ist gewährleistet, dass die Haltung des österreichischen Souveräns, das ist das Volk der Republik, direkt abgefragt und eine geeignete Grundlage für dementsprechendes politisches Handeln zur Verfügung gestellt wird.

 

Wien, am 20. Oktober 2010