1315/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.10.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Azofarbstoffe in Lebensmitteln“

 

Seit dem 20. Juli 2010 müssen in der Europäischen Union Lebensmittel mit bestimmten künstlichen Farbstoffen, die Azofarbstoffe enthalten (Ausnahme „Alkohol“), folgende Warnhinweise tragen:

„Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“.

 

Dies gilt für Lebensmittel mit Azofarbstoffen (Ausnahme Alkohol). Gekennzeichnet werden müssen Lebensmittel, die die Azofarbstoffe Tartazin (E 102), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot (E 124a) und Allurarot (E 129) und das umstrittene Chinolingelb (E 104) enthalten. Man findet sie in Süßigkeiten, Obstkonserven, Limonaden, Pudding, Speiseeis, Likören, Margarine, Käse und Fischerzeugnissen.

 

Diese künstlichen Farbstoffe gelten als potentielle Auslöser von Allergien. Ein Zusammenhang von höheren Konsummengen von Azofarbstoffen mit Hyperaktivität und Konzentrationsschwierigkeiten bei Kindern wird wissenschaftlich kontrovers diskutiert. Zudem werden auch einige Azofarbstoffe verdächtigt, krebserregend zu sein. Die EFSA (European Food Safety Authority) erklärte dazu, dass derzeit keine ausreichenden Beweise über einen Zusammenhang zwischen dem Konsum von Azofarbstoffen und Gesundheitsschädigungen vorliegen. Ein generelles Verbot, das von der EU-Kommission vorgeschlagen werden müsste, ist daher nicht mit konkreten wissenschaftlichen Daten stützbar. Die Kommission hat sich daher gegen ein generelles Verbot und für eine entsprechende Kennzeichnung entschieden.


 

Auf Initiative der dänischen und britischen Verbraucherverbände „Forbrugerrådet“ und „The Food Commission“ haben sich bereits vor einigen Jahren 42 Konsumentenschutzorganisationen aus 12 EU-Ländern und die europäische Verbraucherorganisation BEUC zu einer neuen Verbotsinitiative zusammengefunden. Auch das Europäische Parlament trat 2006 in Entsprechung des Vorsorgeprinzips für eine Verschärfung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen auf EU-Ebene ein.

 

Für ein Verbot sprechen beispielsweise die Ergebnisse einer Studie der britischen Universität Southampton von 2007. Sie legen einen Zusammenhang zwischen Hyperaktivität, Aggressivität und Konzentrationsschwierigkeiten bei Kindern und dem Genuss von Süßigkeiten mit Azofarben nahe. Klar auf die Azofarbstoffe zurückführbar sind die beobachteten Verhaltensauffälligkeiten allerdings nicht. Die Ergebnisse beruhen auf Befragungen von Eltern, nicht auf klinischen Daten. Dennoch sollte der Einsatz von solchen Farbstoffen überdacht werden, denn über ein mögliches  Gesundheitsrisiko hinaus besteht keine zwingende Notwendigkeit, diese Farbstoffe in Lebensmitteln zu verwenden, es gibt Alternativmöglichkeiten.

 

Die Position der ESFA und er Europäischen Kommission gegen ein Verbot ist aus konsumentenpolitischer Sicht nicht schlüssig, wenngleich die Kennzeichnung begrüßenswert ist, weil sie mittelfristig dazu führen kann, dass diese Farbstoffe aus Lebensmitteln verschwinden.

In UK, wo die Diskussion zu Azofarbstoffen und deren Zusammenhang mit Hyperaktivität bei Kindern begann, würde von der Food Standards Agency eine öffentlich zugängliche Datenbank eingerichtet, die mittelfristig alle Produkte aufzählen soll, die diese Farbstoffe nicht bzw. nicht mehr enthalten. Diese Transparenz trägt dazu bei, dass der Markt sich rascher umstellt und regt Lebensmittelhersteller zur Änderung ihrer Färbungsstrategien an.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

1.             „Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, der Bundesminister für Gesundheit und der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden ersucht, bei der AGES gemeinsam mit der Wirtschaft (Lebensmittelindustrie) eine öffentlich zugängliche Datenbank über Produkte einzurichten, die frei von Azofarbstoffen sind.


 

2.             Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, gegenüber der EU-Kommission und im Rat aus Vorsorgegründen für die Prüfung eines generellen Verbotes der Verwendung von Azofarbstoffen vor allem in Lebensmitteln für Kinder einzutreten, zumal es auch keine zwingende Notwendigkeit für die Verwendung dieser Farbstoffe gibt.“

 

Zuweisungsvorschlag: Konsumentenschutzausschuss