1338/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.11.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Rezeptgebührenbefreiung für Menschen mit Behinderungen, die in der sogenannten „Beschäftigungstherapie“ bzw. in „Geschützten Werkstätten“ tätig sind

 

 

Derzeit arbeiten in Österreich ca. 19.000 Menschen mit Behinderungen in einem geschützten, vom Arbeitsmarkt segregierten Sektor, in Tagesstrukturen, der so genannten  „Beschäftigungstherapie“  bzw. den „Geschützten Werkstätten“. Sie erhalten für ihre Arbeit kein (kollektivvertragliches) Entgelt, sondern nur ein Taschengeld. Die Höhe des Taschengeldes hängt von der  Praxis des Vollzuges der jeweiligen Landes-Behinderten- und Sozialhilfegesetze ab. Es ist sehr gering,  meist unter 100 Euro pro Monat.

 

Für viele Menschen mit Behinderungen in der Beschäftigungstherapie stellt daher die Rezeptgebühr ein großes Problem dar. Wenn sie mehrere Medikamente brauchen, bleibt vom geringen Taschengeld am Monatsende fast nichts mehr übrig.

 

Deshalb ist bei dieser Personengruppe wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit eine Rezeptgebührenbefreiung ohne Antrag zu befürworten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der für Menschen mit Behinderungen, die in der so genannten „Beschäftigungstherapie“ oder in „Geschützten Werkstätten“ arbeiten. eine Befreiung von der Rezeptgebühr vorsieht.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Gesundheit vorgeschlagen.