1392/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.01.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Gedenk-, Sozial- und Friedensdienste auf eigenständige Grundlage stellen

 

 

Seit Jahren leisten junge Österreicherinnen und Österreicher freiwillig Gedenk-, Sozial- und Friedensdienste im Ausland. Im Jahr 2009 waren über 100 junge Männer als Auslandszivildiener in den verschiedensten Ländern der Welt tätig. Sie arbeiten an ausländischen Holocaust-Gedenkstätten und  Museen, in Archiven, Bibliotheken. Sie pflegen in Altersheimen Holocaustüberlebende, arbeiten an Jugendbegegnungsstätten, an ehemaligen Orten des Massenmordes wie in Auschwitz, Theresienstadt oder Marzabotto. Dies alles gegen das Vergessen der Gräuel des Nationalsozialismus. In Friedens- und Sozialprojekten engagieren sie sich für die Entwicklungszusammenarbeit, gewaltfreie Konfliktlösungen und unterstützen regionale Projekte.

 

Es ist unbestritten, dass dieses Engagement in hohem Maße im außen- und

innenpolitischen Interesse der Republik liegt.

 

Dennoch werden genau jene Organisationen, die solch wichtige Dienste ermöglich­en, und jene jungen Menschen, die sich für diese Form von Freiwilligenarbeit oder Zivildienst entscheiden, ungerecht behandelt.

Frauen können diesen freiwilligen Dienst nach wie vor nur auf eigene Kosten und unter Inkaufnahme erheblicher sozialrechtlicher Schlechterstellung leisten. Der entsprechenden Absichtserklärung im Regierungsübereinkommen zur Gleichstellung von Frauen und Männer sind bis heute keine konkreten Schritte gefolgt. Für Männer, die den Gedenkdienst als Zivilersatzdienst leisten, dauert der Dienst um drei Monate länger als der reguläre Zivildienst im Inland und doppelt so lange wie der Präsenzdienst. Obwohl also erheblich mehr Lebenshaltungskosten anfallen und obwohl davon Sozialversicherung, Reisekosten und - im Fall von Nicht-EU-Staaten – Auslandsversicherungen bezahlt werden müssen, stellt die Republik nach bisher 10.000,- Euro ab 2011 lediglich die Pauschalsumme von 9.000,- Euro pro gefördertem Zivilersatzdiener zur Verfügung. Dieser Betrag orientiert sich an den durchschnittlichen Kosten eines (neunmonatigen) Zivildienstplatzes im Inland, ohne all die erwähnten Zusatzkosten zu berücksichtigen.


Im Zuge der Debatte über die Abschaffung der Wehrpflicht und somit über das Ende des Zivildienstes im In- und Ausland ist hier unbedingt Sorge zu tragen, dass die Gedenk-, Friedens- und Sozialdienste im Ausland auf eine eigene gesetzliche Basis zur Absicherung und langfristigen Finanzierung gestellt werden.

 

Die gesamte Vorbereitung der Freiwilligen auf ihre Tätigkeit, die Administration des Dienstes und die Betreuung vor Ort wird nach wie vor auf ehrenamtlicher Basis durch Organisationen geleistet, die dafür keinerlei öffentliche Zuwendungen erhalten. Der langfristige Erhalt des großartigen und wichtigen Engagements Österreichs im Ausland in Form von zivilen und friedensstiftenden Einsätzen muss gewährleistet bleiben und mittelfristig ausgebaut werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für europäische und
internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, die politischen und
rechtlichen Voraussetzungen für das Weiterbestehen der Auslandsdienste unter
verbesserten finanziellen Bedingungen auch nach Abschaffung der Wehrpflicht
zu schaffen. Dafür möge der Bundesminister die Trägerorganisationen und  interess­ierten NGOs sowie die im Parlament vertretenen Fraktionen zu einem Runden Tisch einladen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.