1405/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.01.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Widmann, Ing. Westenthaler

Kollegin und Kollegen

betreffend Kostentragung von „schuldhaft verursachten“ Polizeieinsätzen

 

Am Wochenende des 11./12. September 2010 kam es in Mauthausen zu einer Massenschlägerei zwischen türkischen und tschetschenischen Migranten. Nach Angaben von Bundesministerin Fekter betrugen die für den Einsatz der Polizei angefallenen Personalkosten 4.644,27 Euro sowie die die angefallenen Fahrtkosten 285,60 Euro. Nach jetziger Rechtslage sind diese Kosten vom Bundesministerium für Inneres zu tragen.

Diese Kostentragung erscheint aus Sicht rechtstreuer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht sachgerecht, so dass eine Kostentragungspflicht für Polizeieinsätze nach „Verursacher- bzw. Verschuldensprinzip“ zu fordern ist. Dies soll zumindest bei vorsätzlich verursachten Gewalttaten und bei Taten unter Einfluss von Alkohohl oder sonstigem Drogenkonsum gelten, da bei solchen der steuergeldfinanzierte Handlungsbereich eindeutig überschritten zu sein scheint. Untechnisch ausgedrückt geht es um die Frage, welche und inwieweit Staatsdienstleistungen durch den Steuertopf zu finanzieren sind. Dies gilt es mit Experten zu diskutieren.

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den insbesondere für vorsätzlich verursachte Gewalttaten und für Taten unter Einfluss von Alkohohl oder sonstigem Drogenkonsum eine Kostentragungspflicht für Polizeieinsätze nach „Verursacher- bzw. Verschuldensprinzip“ eingeführt wird.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Innenausschuss vorgeschlagen.