1415/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 04.02.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (NAP)

 

 

 

Die  neue  EU-Pestizid-Gesetzgebung  verpflichtet  alle  EU-Mitgliedstaaten  dazu,  so  genannte Nationale Aktionspläne zur nachhaltigen Anwendung von Pestiziden, kurz NAP, aufzustellen. Nach Art. 4 der Richtlinie 2009/128/EG sind nationale Aktionspläne zu erlassen, in denen quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und der Auswirkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt festgelegt werden und mit denen die Entwicklung und Einführung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren gefördert werden, um die Abhängigkeit von Pflanzenschutzmitteln zu verringern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pestiziden u.a. folgende Ziele festzusetzen:

 

  1. Reduzierung des Einsatzes von Pestiziden innerhalb von 5 Jahren um 30 Prozent.

 

  1. Substitution  aller  in  Österreich  zugelassenen  Pestizide,  die  Wirkstoffe  enthalten, welche von der EU als besonders bedenklich eingestuft werden, innerhalb  von 10 Jahren durch möglichst unbedenkliche Alternativen.

 

  1. Gewährleistung eines wirksamen Schutzes der Biodiversität: Verringerung der Wirkungen  des  chemischen  Pflanzenschutzes auf  Nichtziel-Organismen  und  –Habitate, Schutz sensibler Gebiete vor Pestizid-Einträgen, Förderung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen.

 

  1. Begünstigung von vorbeugenden und kurativen  biologischen und  mechanischen  Pflanzenschutzmaßnahmen.

 

  1. Förderungen von Forschung  und Entwicklung  nicht-chemischer Alternativen zu  Pestiziden. 

 

  1. Gewährleistung  und  Stärkung  einer unabhängigen Pflanzenschutzberatung, Neuausrichtung der Beratung im Sinne der Ziele der EU-Pestizid-Rahmenrichtlinie.

 

  1. Einführung einer risikobasierten Pestizid-Abgabe, mit der die Kosten der staatlichen  Überwachung  und  Kontrolle des Pestizid-Einsatzes bzw. der Pestizid-Rückstände gedeckt werden.

 

  1. Ausarbeitung des Nationalen Aktionsplans entsprechend der EU-Richtlinie unter Beteiligung der Öffentlichkeit und Einbeziehung der Umweltorganisationen.

 

  1. Sensibilisierungskampagnen der Öffentlichkeit über sämtliche Auswirkungen der Verwendung von Pestiziden.

 

  1. Regelmäßige Berichterstattung an den Nationalrat über die Durchführung, Ergebnisse und Erfahrungen.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.